Wer frei heiraten darf, darf sich auch frei trennen.

Die Jungen Liberalen NRW fordern die Abschaffung des sogenannten „Trennungsjahres“ und
eine damit einhergehende Änderung des §1566 des BGB.

§1566 BGB lautet wie folgt:
(1) Es wird unwiderlegbar vermutet, dass die Ehe gescheitert ist, wenn die Ehegatten seit einem Jahr getrennt leben und beide Ehegatten die Scheidung beantragen oder der Antragsgegner der Scheidung zustimmt.

(2) Es wird unwiderlegbar vermutet, dass die Ehe gescheitert ist, wenn die Ehegatten seit drei Jahren getrennt leben.

Weitere Beschlüsse

09.11.2024

Mehr Freiheit wagen: Die Thesen der Jungen Liberalen NRW für die Bundestagswahl 2025

Die kommenden Jahre stellen unsere Gesellschaft vor immense Herausforderungen. Die Welt verändert sich rasant, und wir stehen vor Fragen, die...
09.11.2024

Blitz mich doch am besten vor dem Temposchild -Mindestabstand von Blitzer und Schild auch in NRW einführen!

In so gut wie allen anderen Bundesländern gibt es einen Mindestabstand von Verkehrsschild und Blitzern zwischen 75 und 200 Metern....
09.11.2024

Betroffene besser vor Stalking schützen – gut machen,statt gut meinen

Stalking ist eine ernste Bedrohung, die Frauen in besonderem Maße betrifft und häufig langfristige psychische und physische Schäden verursacht. Trotz...
Kategorien:
Filter Beschluss Organ
Mehr anzeigen