Wer frei heiraten darf, darf sich auch frei trennen.

Die Jungen Liberalen NRW fordern die Abschaffung des sogenannten „Trennungsjahres“ und
eine damit einhergehende Änderung des §1566 des BGB.

§1566 BGB lautet wie folgt:
(1) Es wird unwiderlegbar vermutet, dass die Ehe gescheitert ist, wenn die Ehegatten seit einem Jahr getrennt leben und beide Ehegatten die Scheidung beantragen oder der Antragsgegner der Scheidung zustimmt.

(2) Es wird unwiderlegbar vermutet, dass die Ehe gescheitert ist, wenn die Ehegatten seit drei Jahren getrennt leben.

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