Volle Gleichberechtigung für Familien erfordert eine Mutterschaftsanerkennung

Die Jungen Liberalen NRW fordern die nordrhein-westfälische Landesregierung auf, über
eine Gesetzesinitiative im Bundesrat auf eine Anpassung des § 1592 BGB hinzuwirken. Wir
fordern im Sinne der Gleichberechtigung der Geschlechter die Einführung der Möglichkeit
einer Mutterschaftsanerkennung, so wie bereits jetzt Männern eine Vaterschaftsanerkennung
möglich ist. Dazu sind folgende redaktionelle Anpassungen vorzunehmen:
Änderung der amtlichen Überschrift von „Vaterschaft“ in „Elternschaft“.
Der bisherige Wortlaut der Norm firmiert mit Ausnahme von § 1592 Nr. 3 BGB zukünftig als §
1592 I Nr. 1 u. 2 BGB.
Der zukünftige § 1592 I BGB wird nach der Formulierung „Vater“ um den Zusatz „oder Mutter“
ergänzt.
Die Formulierung „der Mann,“ im zukünftigen § 1592 I BGB wird ersetzt durch die Formulierung
„die Person,“
Das jeweils erste Wort der Nr. 1 u. 2 des zukünftigen § 1592 I BGB werden ersetzt durch das
Wort „die“.
Die Formulierung „Vaterschaft“ im künftigen § 1592 I Nr. 2 BGB wird ersetzt durch die
Formulierung „Elternschaft“.
Ergänzung des zukünftigen § 1592 I Nr. 1 BGB um die Formulierung „…oder“. Streichung der
Formulierung „…oder,“ am Ende des zukünftigen § 1592 I Nr. 2 BGB.
Der bisherige Wortlaut des § 1592 Nr. 3 BGB firmiert zukünftig als § 1592 II BGB und wird zu
Beginn ergänzt durch die Formulierung „Vater eines Kindes ist der Mann“.
Ein neuer § 1592 BGB würde damit folgendermaßen aussehen:
§ 1592 Elternschaft. (1) Vater oder Mutter eines Kindes ist die Person,
1. die zum Zeitpunkt der Geburt mit der Mutter des Kindes verheiratet ist oder
2. die die Elternschaft anerkannt hat.
(2) Vater eines Kindes ist der Mann, dessen Vaterschaft nach § 1600d oder § 182 Abs. 1
des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit gerichtlich festgestellt ist.
Folgeparagraphen sind auf Grundlage des neu formulierten § 1592 BGB entsprechend anzupassen.