Die Jungen Liberalen Nordrhein-Westfalen fordern, das generelle Rauchverbot in der
Gastronomie abzuschaffen. Selbstverständlich soll es Gastronomen frei stehen,
Rauchverbote in ihren Häusern zu verhängen. Um als möglicher Besucher schnell und
transparent erkennen zu können, welcher Gastronom das Rauchen in den Räumen
gestattet, soll am Eingangsbereich ein entsprechender Hinweis erfolgen.
Weil die Scharia nichts im Standesamt verloren hat! – Befreiungsverfahren flächendeckend ermöglichen!
Will eine iranische Frau in Deutschland standesamtlich heiraten, benötigt sie eine
Eheeinwilligung ihres Vaters in urkundlicher Form. Durch ein solches Gesetz werden
Frauen zu unmündigen Bürgern gemacht und massiv in ihrer freien Entscheidung
eingeschränkt. Grundlage dieser Regelung ist ein Vertrag von 1929 zwischen dem
Deutschen Reich und dem persischen Kaiserreich, welcher 1954 von der Bundesrepublik
bestätigt wurde. Dieser Vertrag besagt, dass Angehörige beider Staaten im Bezug auf
das Erb-, Personen- und Familienrechts den geltenden Regelungen ihres Heimatstaates
unterworfen bleiben.
Als Liberale verurteilen wir zutiefst, dass iranische Frauen in Deutschland immer
noch den Gesetzen der Scharia unterworfen sind. Dass derartige patriarchalische
Strukturen bis nach Deutschland reichen und in die Freiheit und Autonomie der Frauen
eingreifen, können wir nicht akzeptieren. Die Selbstbestimmung der Frauen muss an
erster Stelle stehen!
Die Eheschließung zwischen einer iranischen Frau und einem deutschen Mann ist bei
einem deutschen Standesamt zwar auch ohne die Vorlage der Erlaubnis durch den Vater
oder eines anderen männlichen Verwandten möglich, allerdings nur durch ein
langwieriges und kostenintensives Befreiungsverfahren, bei welchem auch noch
zusätzlich juristische Hürden auftreten können. Als Junge Liberale NRW fordern wir,
dass diese Befreiungsverfahren in allen Oberlandesgerichtsbezirken unbürokratisch
möglich sind. Darüber hinaus machen wir uns dafür stark, dass iranische Frauen
proaktiv auf das Bestehen des sogenannten Befreiungsverfahren aufmerksam gemacht
werden und gegebenenfalls Unterstützung bei diesem aufwändigen Prozess bekommen
können.
Missbrauch von Kindern und Jugendlichen effizienter bekämpfen!
Wann immer eine neue Meldung über einen Fall von Kindesmissbrauch bekannt wird,
betrachten wir Junge Liberale NRW die Berichterstattung mit Sorge. Deswegen setzen
wir uns für eine effektive Bekämpfung des Missbrauchs von Kindern und Jugendlichen
ein.
Es kann jedoch in aller Regel erst zu Konsequenzen für Täterinnen und Täter kommen,
wenn Dritte Verdacht schöpfen und Hilfe holen. Dabei kann jede Beobachtung, die an
die zuständigen Stellen weitergegeben wird, entscheidend dafür sein, Fälle von
Kindesmissbrauch aufzudecken und aufzuklären. Damit es jedoch dazu kommt, dass
Menschen ihre Beobachtungen weitergeben, braucht es ein gutes Informations- und
Beratungsangebot. Entscheidend ist, dass den Menschen dabei geholfen wird, ihre
Beobachtungen einzuordnen und sie an die richtige Anlaufstelle weiterzuleiten.
Während für klare, eindeutige Fälle von Kindesmissbrauch insbesondere durch den
Notruf der Polizei die Anlaufstelle für Bürgerinnen und Bürger klar ist, besteht für
die Fälle, in denen lediglich ein „mulmiges Gefühl“ bzw. ein Verdachtsmoment
vorliegt, ein riesiges Angebot verschiedener Institutionen, das wahrgenommen werden
kann. Sowohl die Polizei, das Land NRW, verschiedene Vereine für Opferschutz und auch
das Bundesfamilienministerium verfügen über eigene (Informations-)Angebote. In Bezug
auf dieses Angebot für solche Verdachtsfälle sehen wir Junge Liberale NRW Bedarf zur
Optimierung.
Eine bundesweite Anlaufstelle zur Beratung und Abgabe von Hinweisen
Damit das Beratungsangebot sowie die Möglichkeit zur Abgabe von Hinweisen in den oben
genannten Verdachtsfällen noch effizienter – und damit die Bekämpfung des Missbrauchs
von Kindern und Jugendlichen noch effektiver – wird, fordern wir konkret:
- Das Beratungsangebot des Bundesfamilienministeriums soll zur zentralen
Anlaufstelle für Verdachtsfälle im Zusammenhang mit Kindesmissbrauch
weiterentwickelt werden. - Gleichzeitig haben viele andere Institutionen bereits ein eigenes Angebot und
entsprechendes Knowhow entwickelt, welches in den Entwicklungsprozess dieser
zentralen Anlaufstelle unbedingt einfließen sollte. Hierzu soll ein zentrales
Gremium geschaffen werden, in dem sich alle bisher involvierten Akteure, wie zum
Beispiel Jugendämter, zuständige Landesministerien, Polizeibehörden oder auch
auf dem Gebiet engagierte Vereine, austauschen können. - Durch diesen Austausch im Rahmen der Entwicklung einer zentralen Anlaufstelle
soll auch die Abgrenzung der Kompetenzen zwischen den Behörden verbessert
werden. Wir begrüßen beispielsweise, dass in NRW erstmals ein eigenes
Hinweistelefon für Verdachtsfälle hinsichtlich des sexuellen Missbrauchs von
Kindern und Jugendlichen eingerichtet worden ist. Dadurch ist jedoch für
Bürgerinnen und Bürger nicht mehr ohne weiteres nachvollziehbar, weswegen das
Bundesfamilienministerium dazu rät, sich in Verdachtsfällen vorwiegend an das
örtliche Jugendamt zu wenden, anstatt das Hinweistelefon des Landes NRW zu
kontaktieren, welches von Mitarbeitern des Landeskriminalamts betreut wird. Hier
sollte eine für Bürgerinnen und Bürger verständliche Abgrenzung – idealerweise
in Form der oben genannten zentralen Anlaufstelle – vorgenommen werden. - Neben einem reinen Beratungsangebot soll über die zentrale Anlaufstelle auch
eine Möglichkeit geschaffen werden, die Meldung von Verdachtsfällen (bspw. an
Jugendämter) über ein Onlineportal vorzunehmen. Insbesondere ist darauf zu
achten, dass anonymisierte Meldungen auch auf diesem Wege möglich sind. Über das
Portal sollen dann die Hinweise an die vor Ort zuständigen Behörden
weitergegeben und dort überprüft werden. - Die telefonische Beratung soll – durch die mit Hilfe der Zentralisierung des
Beratungsangebots gewonnenen personellen Kapazitäten – ausgeweitet werden.
Insbesondere soll die Erreichbarkeit auch an Feiertagen und Wochenenden
sichergestellt werden. - Es ist entscheidend, dass im Fall der Fälle Beobachtungen mit Hilfe von einer
qualifizierten Beratung schnell eingeordnet werden und Hinweise zeitnah an die
zuständigen Stellen gelangen. Die wichtigsten Informationen, wie zum Beispiel
Telefonnummern und E-Mail-Adressen der Beratungsstellen, müssen schnell und
einfach zu finden sein. Daher sollten alle derzeit auf dem Gebiet tätigen
Institutionen dazu angehalten werden, ihr Informationsangebot zu
vereinheitlichen und anzupassen, damit schon eine kurze Internetsuche genügt, um
über alles wichtige Bescheid zu wissen.
Freies Geld für freie Bürger – Reform der Europäischen Zentralbank
Der Euro als Währung, hat die Wirtschaftsweise in vielen europäischen Staaten
grundlegend verändert. Mit der Verlagerung der geldpolitischen Kompetenzen auf die
Europäische Zentralbank wurde die europäische Integration weiter intensiviert. In den
Verträgen von Maastricht sind wichtige Grundsätze festgeschrieben, die eine
verantwortungsvolle Geldpolitik nach dem Vorbild der Bundesbank vor 1998 garantieren
sollten. Doch spätestens seit der Eurokrise im Jahre 2009 wurde das unabhängige
Mandat der EZB für Preisniveaustabilität zu sorgen unterminiert. Die schädlichen
Auswirkungen dieser Geldpolitik entfalten sich auch in der aktuellen Inflationskrise.
Die EZB und das zugrundeliegende Vertragswerk ihres politischen Handelns müssen
reformiert werden, damit die dauerhafte Krise der Eurozone endlich gelöst werden
kann.
Unabhängigkeit der EZB garantieren
Die Europäische Zentralbank ist an ihr geldpolitisches Mandat der Verträge über die
Arbeitsweise der Europäischen Union gebunden. Damit eine volkswirtschaftlich
verantwortungsvolle Geldpolitik durchgeführt werden kann, muss die Zentralbank frei
vom Einfluss der tagespolitischen Mehrheiten sein. Politische Ernennungen zur
Bedienung nationalstaatlicher Partikularinteressen müssen unterbunden werden. Ebenso
wenig darf das Amt des EZB-Präsidenten zum personalpolitischen Schlachtfeld des
Europäischen Rates werden.
Mandat der Preisniveaustabilität
Aufgabe einer Zentralbank ist vor allem die Steuerung der Geldmenge über die
verschiedenen Zinssätze der Finanzierungsgeschäfte für die Geschäftsbanken innerhalb
der Eurozone. Doch die EZB vernachlässigt ihre Pflicht zur Einhaltung ihres
Hauptziels der Preisniveaustabilität des Euros und der Einhaltung einer stetigen
jährlichen Teuerungsrate von nahe bei aber unter 2%. Es bedarf einer konsequenten
Umsetzung des Inflationsziels der EZB, wie in Art. 127 AEUV festgehalten. “Des
Weiteren müssen die europäischen Verträge dahingehend überarbeitet werden, dass
künftig ausgeschlossen wird, dass die EZB nationale Volkswirtschaften einseitig durch
geldpolitische Maßnahmen subventioniert. Das bis dato sehr vage formulierte sekundäre
Ziel der EZB Geldpolitik, wurde schon mehrfach zu diesem Zwecke als Rechtfertigung
missbraucht. Jenes sekundäre Ziel soll aus dem AEUV gestrichen werden, sodass die EZB
sich auf ihr Mandat der Preisniveaustabilität fokussiert. Damit einhergehen muss auch
das Ende des “digitalen Euros” und weiterer mandatsferner Betätigungen wie im
Klimaschutz.
Umsetzung des BVerfG Urteils – PSPP beenden
Das seit Jahren andauernde Programm zum Ankauf von Staats- und Unternehmensanleihen
auf dem Sekundärmarkt durch die EZB, überschreitet klar das Mandat der Zentralbank
und verstößt gegen das Verbot der illegalen Staatsfinanzierung. Allein während der
Corona-Pandemie wurde über 1 Billionen Euro neues Fiat-Geld durch die EZB geschöpft.
In Kombination mit der großen Knappheit auf den Energiemärkten, die zu massiven
Preisanstiegen führt, heizt die Schöpfung von neuem Zentralbankgeld die Inflation
weiter an. Im Sinne der Rechtsprechung des BVerfG fordern wir, dass Bundesregierung
und Bundesbank im Rahmen der Vertragsbestimmungen konsequent auf ein Ende aller
Anleihenkaufprogramme, die einer Staats- und/oder Unternehmensfinanzierung gleichen,
hinwirken. Ebenso lehnen wir jegliche Formen von europäischen Altschuldenfonds ab.
Wir ordern stattdessen eine konsequente Einhaltung der Konvergenzkriterien nach den
Verträgen von Maastricht und die Schaffung eines geordneten Insolvenzrechtes für
Gebietskörperschaften
Heute Fehlgeburt, morgen Büro? – Klare Absage an unwürdige Mutterschutzregelungen!
In Deutschland endet jede dritte Schwangerschaft mit einer Fehlgeburt – trotzdem
werden Fehlgeburten gesellschaftlich viel zu wenig Bedeutung beigemessen und
Betroffene fühlen sich oft alleine gelassen und erfahren keine Hilfe vom Staat. Die
aktuellen Regelungen sind unzureichend und geben den Betroffenen weder genügend Zeit,
noch Unterstützung, um ihren Verlust zu verarbeiten. Beim Mutterschutz geht es um
einen physischen sowie psychischen Heilungsprozess, welcher sich oft sehr langwierig
gestaltet. Es ist essenziell und mehr als wichtig für alle Betroffenen, dass eine
Fehlgeburt als Verlust angesehen und nicht mit einer Krankschreibung abgetan wird.
In Deutschland sind Mütter nur nach einer Entbindung mutterschutzrechtlich geschützt.
Rechtlich gesehen liegt eine Entbindung jedoch nur vor, wenn die Geburt nach der 24.
Schwangerschaftswoche geschieht, das Gewicht des Kindes weniger als 500 Gramm beträgt
und sich außerhalb des Mutterleibs keine Lebensmerkmale zeigen.
Wenn also eine Frau in der 19. Schwangerschaftswoche ihr Kind verliert, steht ihr
kein Mutterschutz zu. Zwar hat die Frau Anspruch auf ärztliche Betreuung und
Behandlung und gegebenenfalls kann auch eine Bescheinigung für Arbeitsunfähigkeit
ausgestellt werden, dies ist allerdings nicht mit einem Mutterschutz zu vergleichen.
Auch Krankschreibungen nach einer Fehlgeburt liegen alleine im Ermessen der
betreuenden Ärztinnen und Ärzte, sie erfolgen nicht automatisch und oft nur auf
Nachfrage. Diese Umstände stellen für viele Betroffene zusätzlich zur
traumatisierenden Fehlgeburt eine enorme psychische Belastung dar.
Frauen, die eine Fehlgeburt erleiden mussten, müssen vom Staat endlich die notwendige
Unterstützung erfahren. Daher fordern die Jungen Liberalen Köln Bonn folgendes:
- die Ausweitung des Mutterschutzes auf Frauen, die eine Fehlgeburt erlitten
haben. Die Reichweite dieses Mutterschutzes soll von der Schwangerschaftswoche,
in der die Frau ihr Kind verliert abhängen und von einer Expertenkommission
bestehend aus Gynäkologinnen und Gynäkologen, Hebammen, Allgemeinmedizinerinnen
und Allgemeinmedizinern und Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten
erarbeitet werden. Jede Betroffene soll Anspruch auf diesen haben, das Angebot
beruht allerdings auf Freiwilligkeit und ist nicht verpflichtend. - Vermittlung der Betroffenen an professionelle Trauerbegleiterinnen
und Trauerbegleiter durch behandelnde Ärztinnen und Ärzte, um die Eltern
professionell beim Umgang mit diesem Verlust zu unterstützen, sofern diese an
einer ebensolchen Vermittlung interessiert sind. - Niedrigschwellige Möglichkeiten zur Beantragung staatlicher Förderung für
Selbsthilfegruppen, Vereine und sonstige Initiativen, welche die Beratung von
und den Austausch unter Betroffenen fördern. Als mögliche Unterstützungsform
können z. B. Kommunen diesen Gruppen kommunale Räumlichkeiten zur Verfügung
stellen.
KI? Ja, bitte! Technologieoffenheit in der Schule fördern
In den vergangenen Monaten hat sich das Zusammenleben unserer Gesellschaft durch den
technischen Wandel rasant verändert. Gerade die jüngsten Entwicklungen im Bereich der
Künstlichen Intelligenz, eröffnen uns neue Möglichkeiten und stellen uns vor eine
neue Epoche der Forschung, Anwendung von Technik und der Bildung. Eine liberale
Schulpolitik antwortet auf die entstandenen Chancen (etwa durch KI-Textgenerierung)
nicht mit Verboten und Ausschluss von Technik, sondern mit technologieoffenen
Konzepten, die diese Neuerungen didaktisch sinnvoll einbinden. Nur durch diese
Berücksichtigung kann das Potential der Digitalisierung im Schulwesen ausgeschöpft
und der gesamtgesellschaftliche Bildungsstand angehoben werden. Aus diesem Grund muss
die Rolle von KI und anderen Neuerungen schnellstmöglich geklärt werden. Daher
fordern wir folgende Maßnahmen:
- Weiterhin soll die IT-Infrastruktur (Netzanbindung, schuleigene Cloud, etc.) und
die Ausstattung mit Endgeräten gestärkt werden. Um digitale Formen des
Unterrichts realisieren zu können, muss das Lehrpersonal entsprechend geschult
und eine dauerhafte Administration der IT-Systeme gewährleistet sein. Wir
wünschen uns, dass eine kommende Novelle des Digitalpaktes auch die Finanzierung
von Fortbildungen und Administrationskosten berücksichtigt. Der Prozess zur
Beantragung der Bundesfördermittel muss für Schulträger und Schulen radikal
vereinfacht werden. - Wichtig ist, dass in allen Altersstufen angepasst an den altersbedingten
Lernstand und Wissensfortschritt sowie in allen Unterrichtsfächern die
Vermittlung von technischen Konzepten integriert wird, damit eine praxisnahe
Nutzung digitaler Tools erprobt werden kann. Dabei soll kein Fach besonders
hervorgehoben sein. Um dies zu gewährleisten, muss digitales und KI-gestütztes
Lehren und Lernen endlich ein fester Bestandteil vor allem im universitären Teil
der Lehrerausbildung werden. Das Fach Informatik verstehen wir weiterhin
lediglich als Unterrichtsfach zur Vermittlung technisch-wissenschaftlicher
Inhalte. Daher soll das Fach Informatik nicht verpflichtend sein. sie nutzen.
Geräte sollen weniger restriktiv eingerichtet werden, damit Schüler und
Schülerinnen einen praxisnahen und freien Umgang erproben können. Auch die
technische Autonomie der Schulträger und Schulen soll gestärkt werden. Folglich
soll nie durch höhere Ebenen zentral vorgegeben werden, welche Soft- oder
Hardware im Unterricht verwendet werden soll. Außerdem sollen Geräte und
Softwarelizenzen nicht zentral ohne vorangegangen Bedarfsanfragen erworben
werden. zusätzlich zu belasten und um einen reibungslosen Ablauf dieser
Dezentralisierung zu gewährleisten, sollen den Schulen personelle und
finanzielle Mittel, etwa in Form eines digitalen Hausmeisters, zur Umsetzung zur
Verfügung gestellt werden. - Schulen dürfen sich nicht vor den rasanten technischen Entwicklungen der letzten
Monate verschließen, ohne entstehende Herausforderungen für Lehrkräfte zu
unterschätzen. Auch der Verwässerung des Leistungsprinzips muss vorgebeugt
werden. Ein absolutes Verbot von KI in Schulen ist nicht zielführend.
Stattdessen sollen im Unterricht gemeinsam die Chancen diskutiert und ein
bedachter Umgang erprobt werden. Wo möglich und sinnvoll (also v.a. bei
zusammenfassenden Aufgaben und bei Recherchen) soll eine Verwendung von KI-
Textgenerierung zielgerichtet eingesetzt werden können. Kreative oder
beurteilende Aufgaben - Das Kultusministerium soll gemeinsam mit Experten und Expertinnen ein
didaktisches und pädagogisches Gesamtkonzept zur Verwendung von Künstlicher
Intelligenz entwerfen. Unter den einzelnen Bundesländern soll innerhalb der
Kultuministerkonferenz ein enger Austausch über die jeweiligen Erfahrungen und
Strategien etabliert werden. Es sollen analog zur “Strategie – Bildung in der
digitalen Welt” mögliche Lerninhalte, Lernformen, nötige Anpassungen sowie
Chancen und Risiken von KI analysiert werden. - Offizielle Berichte zur Sinnhaftigkeit, Datensicherheit und allgemeinen
Nutzbarkeit vieler digitaler Tools sollen hier veröffentlicht werden. immer schwieriger, bis nahezu unmöglich. Daher braucht es hier eine
frühzeitliche Sensibilisierung, dass diese Entwicklung zu einem erhöhten Risiko
für Fake-News und politische Einflussnahme führt. Durch ein stärkeres
Bewusstsein in Schulen für diese Risiken, können Vorteile von KI-Systemen
genutzt werden, ohne mögliche Nachteile auszublenden. - Um dieses Wissen wertzuschätzen , sowie wegen dem Mangel von Fachkräften im IT
Bereich entgegen zu wirken und der Ansicht, dass Informatik einen ebenso hohen
stellenwert wie die anderen Naturwissenschaftlichen/Technischen hat fordern wir,
dass das Fach Informatik bei der Wahl der Abifächer gleichzusetzen ist wie die
andern Naturwissenschftlichen/Technischen Fächer Biologie, Chemie und Physik.
Künstliche Intelligenz nicht selbständig Klassenarbeiten und Klausuren
korrigieren oder Noten erteilen. KI kann zur Entlastung der Lehrkräfte,
beispielsweise bei der Rechtschreibüberprüfung, unterstützend verwendet werden.
Keine staatliche Förderung für Hokuspokus
Die Jungen Liberalen Nordrhein-Westfalen fordern ein Ende der staatlichen
Bevorteilung von homöopathischen Arzneien gegenüber gewöhnlichen, gleichsam
wissenschaftlich-unwirksamen Lebensmitteln.
Im derzeitigen gesetzlichen Pflichtversicherungssystem sollen gesetzliche
Krankenversicherungen die Kosten für Medikamente und pharmazeutische Therapien nur
übernehmen dürfen, wenn diese in klinischen Studien als wirksam erwiesen worden sind.
Privaten Krankenkassen stehen etwaige Kostenübernahmen natürlich offen.
Wir trauen den eigenverantwortlichen Bürgern und medizinischen Personal zu,
wirkungslose Glukosemischungen von wirklichen Arzneimitteln zu unterscheiden. Etwaige
Verpackungsvorschriften benötigt es deshalb nicht.
Vielmehr muss auf Sensibilisierung im schulischen Biologieunterricht gesetzt werden.
Außerdem ist es wichtig, Ärzte und Apotheker innerhalb der universitären Ausbildung
hinreichend über den Stand der Wissenschaft aufzuklären – und der ist vernichtend für
Homöopathie.
Nach Silvester nicht die falschen Schlüsse ziehen – keine Verschärfung des Waffenrechts
Die Jungen Liberalen Nordrhein-Westfalen sprechen sich gegen eine Verschärfung des
Waffenrechts aus und lehnen die medienwirksam angekündigte Verschärfung des
Waffenrechts ab. Hieraus lassen sich keine Vorteile für die Sicherheit erkennen,
vielmehr Nachteile für viele Rechtschaffende, die sich nichts zu Schulden kommen
lassen.
Dass Waffen in die Hände von Unverantwortlichen gelangen, liegt nicht im Waffenrecht
selbst begründet, sondern im Vollzug dessen. Verstöße müssen konsequenter verfolgt
und geahndet werden. Zudem fordern wir die Schaffung neuer Deliktschlüsselnummern,
sowie die Wiederaufnahme der Differenzierung, zwischen Taten mit Waffen aus legalem
und illegalem Besitz. Auch der Informationsfluss zwischen den Behörden ist zu
verbessern.
Außerdem muss evaluiert werden, wie Waffen in großer Zahl illegal in die Hände von
Verfassungsfeinden und Gefährdern kommen können, ohne dass der Staat hier wirksam
eingreift und entsprechende Maßnahmen, also den Einzug der Waffen, anordnet. Die
ohnehin größte Gefahr geht von nicht legalem Waffenbesitz aus.
Darüber hinaus fordern wir, dass die aktuellen Regelungen, hinsichtlich ihrer
Sinnhaftigkeit, Effizienz und Effektivität, zunächst umfassend evaluiert werden. Das
Ergebnis hierzu ist vorzulegen.
An allen Stellen an denen Regelungen nicht der nachweislichen Verbesserung der
inneren Sicherheit dienen, gleichzeitig jedoch monetäre und personelle Ressourcen der
Strafverfolgungs- und Ermittlungsbehörden binden, ist der Regelungsbedarf anhand des
europäischen Konsenses, der EU-Feuerwaffenrichtlinie, zu bemessen.
Ferner widersprechen wir einer Generalverurteilung der rechtstreuen ca. 2 Millionen
Inhaber waffenrechtlicher Erlaubnisse, die nichts mit jenen Verstößen gemein haben.
Besonders die Regelabfrage bei den Gesundheitsbehörden ist unverhältnismäßig
Zeitenwende für die Bundeswehr
Der russische Krieg gegen die Ukraine seit 2014 und spätestens die Invasion ab dem
24. Februar 2022 haben in Europa und auch in Deutschland endlich zu einem
sicherheitspolitischen Umdenken und zur Feststellung einer Zeitenwende geführt. Die
Bundeswehr erholt sich nur langsam von der langanhaltenden Abrüstung der Jahrzehnte
nach dem Fall des eisernen Vorhangs. Langsam ist in der aktuellen
sicherheitspolitischen Lage aber der falsche Ansatz. Die Bundeswehr muss ihr
Beschaffungswesen reformieren, ihren Personalmangel in den Griff bekommen und sich
besser international vernetzen. Folgende Maßnahmen sind dabei für uns zentral:
Aramid- statt Stahlhelm
Das Beschaffungswesen der Bundeswehr ist in fast legendärem Maße ineffizient. Wenn
das 100 Mrd. Euro schwere Sondervermögen zielgerichtet und effizient ausgegeben
werden soll, dann muss damit eine Reform der Beschaffung, aber auch strategisches
Denken in der Verteidigungspolitik einhergehen. Als Liberale setzen wir auf den Abbau
ineffizienter Regeln und die Stärkung von Eigenverantwortung.
- Das Weißbuch der Bundeswehr als strategische Grundlage deutscher
Sicherheitspolitik soll regelmäßig aktualisiert werden. Dabei geht es nicht um
eine ständige Neuausrichtung der deutschen Sicherheitspolitik, sondern um eine
klare Linie, die regelmäßig an veränderte Umstände angepasst wird. Die
Definition klarer strategischer Bedrohungen ist hierbei schon aus strategischen
Gründen sinnvoll. - Das Handgeld bietet heute schon Kommandeuren die Möglichkeit, kleine
Anschaffungen an Material selbstständig, eigenverantwortlich und unbürokratisch
zu tätigen. So umgehen wir für bestimmte Güter des regelmäßigen individuellen
Bedarfs langwierige Beschaffungsverfahren. Dieses Handgeld wollen wir erhöhen
und zudem auf Soldaten ab einer gewisser Erfahrung auch unabhängig vom
Dienstgrad ausweiten. Um dabei die Interoperabilität und Eignung der beschafften
Ausrüstung zu garantieren, soll den Soldaten ein Pool an Ausrüstung nahegelegt
werden, die entweder an anderer Stelle bereits durch die Bundeswehr beschafft
wird oder mindestens durch die Wehrtechnischen Dienststellen (WTDs) geprüft
wurde. - Gesetze, welche die Bundeswehr unverhältnismäßig behindern und nicht an den
militärischen Kontext angepasst sind, sollten kritisch geprüft und ggf.
abgeschafft oder angepasst werden. Beispiele hierfür sind:- Die heute fehlende Straßenzulassung für gepanzerte Fahrzeuge
- Europäische Arbeitszeitvorschriften, die besser durch eigene
Militärarbeitsschutzgesetze ersetzt werden sollten - Die dauerhafte Sperrung bestimmter Lufträume, um auch große Drohnen
verlegen zu können
Stärkungsprogramm des Personalkörpers der Bundeswehr
Wir brauchen einsatzbereite Berufssoldaten genauso, wie eine große und wohltrainierte
Reserve. Die Ukraine hat uns gezeigt wie eine starke Reserve einen Angriffskrieg
verzögern oder gar aufhalten kann. Durch die 1 Million gut trainierter Reservisten in
der Ukraine, neben der 180.000 Soldaten starken regulären Armee, konnte die russische
Übermacht gestoppt werden und genau diesem Beispiel müssen wir für den Ernstfall
folgen.
- Die Wehrpflicht in Friedenszeiten bleibt für uns ein freiheitsfeindliches und
wenig sachdienliches Konzept. Im Verteidigungsfall kann sich diese Einschätzung
abhängig von der Bedrohungslage ändern. Daher wollen wir Art. 12a GG und das Wehrpflichtgesetz so neufassen, dass die
Wehrpflicht für alle Deutschen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben,
unabhängig vom Geschlecht im Spannungs- und Verteidigungsfall gilt. Ausnahmen
von der Wehrpflicht sollen nicht vom Geschlecht, sondern von Betreuungspflichten
gegenüber schutzbedürftigen Mitmenschen abhängig gemacht werden, wie zum
Beispiel Minderjährige, hilfsbedürftige Senioren oder Personen mit geistigen und
körperlichen Einschränkungen. Das Recht, den Dienst an der Waffe zu verweigern,
bleibt bestehen. Eine Wehrpflicht in Friedenszeiten lehnen wir nach wie vor
konsequent ab. - Die Wehrpflicht in Friedenszeiten lehnen wir klar ab. Um die Hemmschwelle für
den Freiwilligen Wehrdienst zu senken und einen besseren Überblick über das
wehrfähige Personenpotential zu erhalten, setzen wir auf moderate finanzielle
Anreize zur freiwilligen Musterung. - Es müssen mehr statt weniger Berührungspunkte zwischen der Gesellschaft und
ihren Verteidigern geschaffen werden. Deswegen halten wir Initiativen wie
“Schule ohne Bundeswehr” für falsch. In der Bundeswehr dienen Soldatinnen und
Soldaten aus der Mitte unserer Gesellschaft für unsere freiheitliche
Gesellschaft. Dabei halten sie im Zweifel im wahrsten Sinne des Wortes den Kopf
für unsere Interessen und Freiheit hin. Dass dann staatlich finanzierte
Bildungseinrichtungen der Bundeswehr die Tür vor der Nase zuschlagen, ist der
komplett falsche Ansatz. Es sollte ihr an jeder Schule möglich sein, ihre
Aufgaben und Arbeit transparent vorzustellen. - Insbesondere der freiwillige Wehrdienst muss gestärkt werden. Dazu gehört
zunächst eine Anhebung der Dienstposten für freiwillig Wehrdienstleistende auf
eine Zielgröße von 15.000-20.000 – unabhängig davon muss die Aufwuchsfähigkeit
für den Verteidigungsfall erhalten werden. Um den FWD attraktiver zu machen,
sollen Wehrdienstleistende nach ihrem Wehrdienst Zugang zu eigenen
Stipendienprogrammen, privilegierten Zugang zu Studienplätzen und während ihrer
Zeit in der Reserve auch gebührenfreie oder vergünstigte Angebote zu zivil-
beruflichen Weiterbildungsangeboten erhalten. Der Freiwillige Wehrdienst ist
zudem in die Truppenreserve einzugliedern und mit einem klaren Ausbildungsplan
zu versehen. Zudem ist die Wehrüberwachung (also die Speicherung der Tätigkeiten
und Fähigkeiten der ehemaligen Wehrdienstleistenden und Soldaten) wieder
einzusetzen. - Die Reserve wollen wir attraktiver machen, indem das Vergütungsmodell für
Reservisten überarbeitet wird. Darüber hinaus soll es NATO-weite Kooperationen
bei Reserveübungen geben und wir fordern eine Verknüpfung von
Berufsförderungsdienst und Reservedienst. Das Reserveendalter ist an das
gesetzliche Renteneintrittsalter zu koppeln. - Um auch das allgemeine Personalproblem der Bundeswehr zu adressieren, fordern
wir die bessere Anerkennung von zivilen Studiengängen bei Eintritt in die
Bundeswehr, die Erleichterung des Seiteneinstiegs in die Offizierslaufbahn und
einen Nachteilsausgleich in Form einer Einmalzahlung in diesem Fall. Im Übrigen
wollen wir die Auszahlung von Überstunden erleichtern, die nicht mehr sinnvoll
abgebaut werden können. - Das derzeitige Beurteilungssystem für angehende Berufssoldaten ist keineswegs
zweckmäßig und fordert eine, durch Quoten limitierte, Einteilung des Personals.
Diese Einteilung lässt keine Ausnahmen zu und muss selbst in Reihen von
absolutem Spitzenpersonal getroffen werden, hier werden eine Menge potentieller
Berufssoldaten verloren - Das Konzept des Berufsfeldwebelanwärters benachteiligt jene Soldaten, welche
mehrere Jahre Verpflichtungszeit abgeleistet haben und nur so zur Auswahl des
Berufssoldaten zugelassen wurden. Eine Bestenauslese vor der Zulassung des
Berufssoldaten befürworten wir sehr, jedoch kann diese nicht zu Nachteilen
aktiver Soldaten geschehen. Aus diesem Grund muss das Konzept des
Berufsfeldwebelanwärter wieder aufgehoben werden.
Auf zur europäischen Armee! Aber wie?
Die Europäische Union ist bisweilen zerstritten und erscheint reformträge – leider
auch auf militärischer Ebene. Um als starker Partner in der NATO zu agieren, müssen
wir als EU zusammen stehen, trainieren und kämpfen. Wir brauchen keine
Parallelorganisation zur NATO, sondern eine als militärische Einheit stehende
Europäische Union im nordatlantischen Bündnis. Dies ist ein Langfristziel, welches
wir mit den folgenden Forderungen anstreben wollen.
- Wer europäische Verteidigung will, muss europäische Verteidigungspolitik
stärken. Wir fordern, dass im Anschluss an die Europawahl 2024 erstmals ein
eigener, vollwertiger Verteidigungsausschuss im Europäischen Parlament
eingesetzt und ein Verteidigungskommissar gewählt wird. Der “Hohe Vertreter der
Europäischen Union für Außen- und Sicherheitspolitik” ist zukünftig nur noch für
auswärtige Angelegenheiten und Diplomatie zuständig. Seine Zuständigkeiten für
die europäische Verteidigungspolitik gehen in den Geschäftsbereich des
Verteidigungskommisars über. - Als Nukleus der angestrebten europäischen Armee, fordern wir die Gründung einer
von allen 27 Mitgliedsländern gemeinsam getragenen EUROLEGION. Die EUROLEGION
soll zunächst Struktur und Auftrag der “European Battle Group” übernehmen. Um
autonom einsatzbereit zu sein, soll die EUROLEGION mittelfristig schrittweise zu
einer 8000 Mann starken Brigade – analog zur Very High Readiness Joint Task
Force der NATO – ausgebaut werden. Zum Erreichen dieses Zieles halten wir die
Schrittweise Überführung nationaler Fähigkeiten in die Strukturen der EUROLEGION
für sinnvoll. Langfristig soll sie auch selbstständig aus den Bürgern der EU-
Staaten rekrutieren. Ihr Oberbefehl liegt beim Verteidigungskommissar, wobei dem
Europäischen Parlamente nach deutschem Vorbild ein umfassender
Parlamentsvorbehalt, insbesondere zu potentiellen Auslandseinsätzen, eingeräumt
werden soll. Parlamentszustimmung der Zustimmung der Regierungen aller
Mitgliedsländer.
Strukturen der NATO integriert. - Die enge deutsch-niederländische Militärkooperation ist vorbildhaft. Nach ihrem
Vorbild sollten weitere Kooperationen bspw. mit Tschechien, Litauen, der
Slowakei und Großbritannien vorangetrieben werden. Zudem wollen wir den
Staatsbürgern anderer EU-Mitgliedsländern auf Antrag und mit vorheriger
Einzelfallprüfung den Dienst in der Bundeswehr ermöglichen. - Das Ausschreibungssystem der EU für militärische Ausrüstung muss reformiert
werden. Hierfür fordern wir mehr klar definierbare Kriterien für die
Ausschreibung und Rechtssicherheit für die Produzenten, insbesondere vor
langjährigen Rechtsstreits nach Auftragsvergabe. In allen europäischen Ländern
und insbesondere in Deutschland muss mehr “von der Stange” gekauft, statt
jahrzehntelang selbst entwickelt werden. - Die EU sollte eine eigene strategische Materialreserve aufbauen, die
insbesondere Munition, Verschleißteile, persönliche Ausrüstung, Treibstoff,
Nahrung und nach amerikanischem Vorbild “modulare Container-Kasernen” umfasst
Ja zum Taser – schwarzgrüne Blockade beenden
Seit Januar 2021 wird der Taser als Einsatzmittel bei der Polizei in Nordrhein-
Westfalen im Rahmen einer einjährigen Testphase erprobt. Für die Beamtinnen und
Beamten kommt es immer wieder zu gefährlichen Situationen, in denen sie sich selbst
oder das polizeiliche Gegenüber in akuter Lebensgefahr befinden.
Bisher zur Verfügung stehende Einsatzmittel der Polizistinnen und Polizisten, wie
beispielweise das Reizstoffsprühgerät, sind aufgrund ihrer Wirkweise und Reichweite
regelmäßig nicht zur sicheren Abwehr eines lebensbedrohlichen Angriffs geeignet. Auch
der Einsatzmehrzweckstock eignet sich in vielen Fällen nicht zur Abwehr einer solchen
Gefahr. Somit stand der Polizei im täglichen Dienst bisher nur die Schusswaffe als
geeignetes Distanzmittel zur Verfügung.
Diese Lücke wurde durch die Einführung des Tasers vor zwei Jahren geschlossen. Die
Ergebnisse zeigen, dass bereits in etwa dreiviertel der Einsätze, die alleinige
Androhung des Tasers ausreichte, um die Situation zu lösen. Die gegenwärtigen
rechtlichen Rahmenbedingungen stellen sicher, dass der Einsatz des Tasers
ausschließlich im Rahmen der Verhältnismäßigkeit rechtmäßig ist. Der Taser hat sich
als wirksames, sinnvolles und nützliches Einsatzmittel für unsere Polizei bewährt.
Dieses Ergebnis deckt sich mit den Erfahrungen aus anderen Bundesländern.
Die schwarzgrüne Landesregierung hat sich trotz des deutlich positiven Ergebnisses
dazu entschieden, den Taser nicht flächendeckend allen Kreispolizeibehörden zur
Verfügung zu stellen und stattdessen mit einer weiteren Testphase, in wenigen
ausgewählten Behörden, die Einführung bis auf Weiteres zu verschieben.
Besonders in Zeiten steigender Gewalt gegenüber Einsatzkräften, ist es nicht
nachvollziehbar weshalb die bessere Ausstattung unserer Polizei weiter durch die
schwarzgrüne Landesregierung verzögert wird.
Beschlussfassung
Die Jungen Liberalen fordern die sofortige Beschaffung sowie flächendeckende
Ausstattung aller Kreispolizeibehörden des Landes Nordrhein-Westfalen mit Tasern.
Folgerichtig setzen wir uns auch auf Bundesebene für die Ausstattung der
Bundespolizei und des Zoll mit Tasern ein. Folgerichtig setzen wir uns auch auf
Bundesebene für die Ausstattung der Bundespolizei mit Tasern ein.