Rauch doch, wo Du willst!

Die Jungen Liberalen Nordrhein-Westfalen fordern, das generelle Rauchverbot in der
 Gastronomie abzuschaffen. Selbstverständlich soll es Gastronomen frei stehen,
 Rauchverbote in ihren Häusern zu verhängen. Um als möglicher Besucher schnell und
 transparent erkennen zu können, welcher Gastronom das Rauchen in den Räumen
 gestattet, soll am Eingangsbereich ein entsprechender Hinweis erfolgen.

Weil die Scharia nichts im Standesamt verloren hat! – Befreiungsverfahren flächendeckend ermöglichen!

Will eine iranische Frau in Deutschland standesamtlich heiraten, benötigt sie eine
 Eheeinwilligung ihres Vaters in urkundlicher Form. Durch ein solches Gesetz werden
 Frauen zu unmündigen Bürgern gemacht und massiv in ihrer freien Entscheidung
 eingeschränkt. Grundlage dieser Regelung ist ein Vertrag von 1929 zwischen dem
 Deutschen Reich und dem persischen Kaiserreich, welcher 1954 von der Bundesrepublik
 bestätigt wurde. Dieser Vertrag besagt, dass Angehörige beider Staaten im Bezug auf
 das Erb-, Personen- und Familienrechts den geltenden Regelungen ihres Heimatstaates
 unterworfen bleiben.

 Als Liberale verurteilen wir zutiefst, dass iranische Frauen in Deutschland immer
 noch den Gesetzen der Scharia unterworfen sind. Dass derartige patriarchalische
 Strukturen bis nach Deutschland reichen und in die Freiheit und Autonomie der Frauen
 eingreifen, können wir nicht akzeptieren. Die Selbstbestimmung der Frauen muss an
 erster Stelle stehen!

 Die Eheschließung zwischen einer iranischen Frau und einem deutschen Mann ist bei
 einem deutschen Standesamt zwar auch ohne die Vorlage der Erlaubnis durch den Vater
 oder eines anderen männlichen Verwandten möglich, allerdings nur durch ein
 langwieriges und kostenintensives Befreiungsverfahren, bei welchem auch noch
 zusätzlich juristische Hürden auftreten können. Als Junge Liberale NRW fordern wir,
 dass diese Befreiungsverfahren in allen Oberlandesgerichtsbezirken unbürokratisch
 möglich sind. Darüber hinaus machen wir uns dafür stark, dass iranische Frauen
 proaktiv auf das Bestehen des sogenannten Befreiungsverfahren aufmerksam gemacht
 werden und gegebenenfalls Unterstützung bei diesem aufwändigen Prozess bekommen
 können.

Missbrauch von Kindern und Jugendlichen effizienter bekämpfen!

Wann immer eine neue Meldung über einen Fall von Kindesmissbrauch bekannt wird,
 betrachten wir Junge Liberale NRW die Berichterstattung mit Sorge. Deswegen setzen
 wir uns für eine effektive Bekämpfung des Missbrauchs von Kindern und Jugendlichen
 ein.

 Es kann jedoch in aller Regel erst zu Konsequenzen für Täterinnen und Täter kommen,
 wenn Dritte Verdacht schöpfen und Hilfe holen. Dabei kann jede Beobachtung, die an
 die zuständigen Stellen weitergegeben wird, entscheidend dafür sein, Fälle von
 Kindesmissbrauch aufzudecken und aufzuklären. Damit es jedoch dazu kommt, dass
 Menschen ihre Beobachtungen weitergeben, braucht es ein gutes Informations- und
 Beratungsangebot. Entscheidend ist, dass den Menschen dabei geholfen wird, ihre
 Beobachtungen einzuordnen und sie an die richtige Anlaufstelle weiterzuleiten.
 Während für klare, eindeutige Fälle von Kindesmissbrauch insbesondere durch den
 Notruf der Polizei die Anlaufstelle für Bürgerinnen und Bürger klar ist, besteht für
 die Fälle, in denen lediglich ein „mulmiges Gefühl“ bzw. ein Verdachtsmoment
 vorliegt, ein riesiges Angebot verschiedener Institutionen, das wahrgenommen werden
 kann. Sowohl die Polizei, das Land NRW, verschiedene Vereine für Opferschutz und auch
 das Bundesfamilienministerium verfügen über eigene (Informations-)Angebote. In Bezug
 auf dieses Angebot für solche Verdachtsfälle sehen wir Junge Liberale NRW Bedarf zur
 Optimierung.

 

 Eine bundesweite Anlaufstelle zur Beratung und Abgabe von Hinweisen

 Damit das Beratungsangebot sowie die Möglichkeit zur Abgabe von Hinweisen in den oben
 genannten Verdachtsfällen noch effizienter – und damit die Bekämpfung des Missbrauchs
 von Kindern und Jugendlichen noch effektiver – wird, fordern wir konkret:

  •  Das Beratungsangebot des Bundesfamilienministeriums soll zur zentralen
     Anlaufstelle für Verdachtsfälle im Zusammenhang mit Kindesmissbrauch
     weiterentwickelt werden.
  •  Gleichzeitig haben viele andere Institutionen bereits ein eigenes Angebot und
     entsprechendes Knowhow entwickelt, welches in den Entwicklungsprozess dieser
     zentralen Anlaufstelle unbedingt einfließen sollte. Hierzu soll ein zentrales
     Gremium geschaffen werden, in dem sich alle bisher involvierten Akteure, wie zum
     Beispiel Jugendämter, zuständige Landesministerien, Polizeibehörden oder auch
     auf dem Gebiet engagierte Vereine, austauschen können.
  •  Durch diesen Austausch im Rahmen der Entwicklung einer zentralen Anlaufstelle
     soll auch die Abgrenzung der Kompetenzen zwischen den Behörden verbessert
     werden. Wir begrüßen beispielsweise, dass in NRW erstmals ein eigenes
     Hinweistelefon für Verdachtsfälle hinsichtlich des sexuellen Missbrauchs von
     Kindern und Jugendlichen eingerichtet worden ist. Dadurch ist jedoch für
     Bürgerinnen und Bürger nicht mehr ohne weiteres nachvollziehbar, weswegen das
     Bundesfamilienministerium dazu rät, sich in Verdachtsfällen vorwiegend an das
     örtliche Jugendamt zu wenden, anstatt das Hinweistelefon des Landes NRW zu
     kontaktieren, welches von Mitarbeitern des Landeskriminalamts betreut wird. Hier
     sollte eine für Bürgerinnen und Bürger verständliche Abgrenzung – idealerweise
     in Form der oben genannten zentralen Anlaufstelle – vorgenommen werden.
  •  Neben einem reinen Beratungsangebot soll über die zentrale Anlaufstelle auch
     eine Möglichkeit geschaffen werden, die Meldung von Verdachtsfällen (bspw. an
     Jugendämter) über ein Onlineportal vorzunehmen. Insbesondere ist darauf zu
     achten, dass anonymisierte Meldungen auch auf diesem Wege möglich sind. Über das
     Portal sollen dann die Hinweise an die vor Ort zuständigen Behörden
     weitergegeben und dort überprüft werden.
  •  Die telefonische Beratung soll – durch die mit Hilfe der Zentralisierung des
     Beratungsangebots gewonnenen personellen Kapazitäten – ausgeweitet werden.
     Insbesondere soll die Erreichbarkeit auch an Feiertagen und Wochenenden
     sichergestellt werden.
  •  Es ist entscheidend, dass im Fall der Fälle Beobachtungen mit Hilfe von einer
     qualifizierten Beratung schnell eingeordnet werden und Hinweise zeitnah an die
     zuständigen Stellen gelangen. Die wichtigsten Informationen, wie zum Beispiel
     Telefonnummern und E-Mail-Adressen der Beratungsstellen, müssen schnell und
     einfach zu finden sein. Daher sollten alle derzeit auf dem Gebiet tätigen
     Institutionen dazu angehalten werden, ihr Informationsangebot zu
     vereinheitlichen und anzupassen, damit schon eine kurze Internetsuche genügt, um
     über alles wichtige Bescheid zu wissen.

Freies Geld für freie Bürger – Reform der Europäischen Zentralbank

Der Euro als Währung, hat die Wirtschaftsweise in vielen europäischen Staaten
 grundlegend verändert. Mit der Verlagerung der geldpolitischen Kompetenzen auf die
 Europäische Zentralbank wurde die europäische Integration weiter intensiviert. In den
 Verträgen von Maastricht sind wichtige Grundsätze festgeschrieben, die eine
 verantwortungsvolle Geldpolitik nach dem Vorbild der Bundesbank vor 1998 garantieren
 sollten. Doch spätestens seit der Eurokrise im Jahre 2009 wurde das unabhängige
 Mandat der EZB für Preisniveaustabilität zu sorgen unterminiert. Die schädlichen
 Auswirkungen dieser Geldpolitik entfalten sich auch in der aktuellen Inflationskrise.
 Die EZB und das zugrundeliegende Vertragswerk ihres politischen Handelns müssen
 reformiert werden, damit die dauerhafte Krise der Eurozone endlich gelöst werden
 kann.

 

 Unabhängigkeit der EZB garantieren

 Die Europäische Zentralbank ist an ihr geldpolitisches Mandat der Verträge über die
 Arbeitsweise der Europäischen Union gebunden. Damit eine volkswirtschaftlich
 verantwortungsvolle Geldpolitik durchgeführt werden kann, muss die Zentralbank frei
 vom Einfluss der tagespolitischen Mehrheiten sein. Politische Ernennungen zur
 Bedienung nationalstaatlicher Partikularinteressen müssen unterbunden werden. Ebenso
 wenig darf das Amt des EZB-Präsidenten zum personalpolitischen Schlachtfeld des
 Europäischen Rates werden.

 

 Mandat der Preisniveaustabilität

 Aufgabe einer Zentralbank ist vor allem die Steuerung der Geldmenge über die
 verschiedenen Zinssätze der Finanzierungsgeschäfte für die Geschäftsbanken innerhalb
 der Eurozone. Doch die EZB vernachlässigt ihre Pflicht zur Einhaltung ihres
 Hauptziels der Preisniveaustabilität des Euros und der Einhaltung einer stetigen
 jährlichen Teuerungsrate von nahe bei aber unter 2%. Es bedarf einer konsequenten
 Umsetzung des Inflationsziels der EZB, wie in Art. 127 AEUV festgehalten. “Des
 Weiteren müssen die europäischen Verträge dahingehend überarbeitet werden, dass
 künftig ausgeschlossen wird, dass die EZB nationale Volkswirtschaften einseitig durch
 geldpolitische Maßnahmen subventioniert. Das bis dato sehr vage formulierte sekundäre
 Ziel der EZB Geldpolitik, wurde schon mehrfach zu diesem Zwecke als Rechtfertigung
 missbraucht. Jenes sekundäre Ziel soll aus dem AEUV gestrichen werden, sodass die EZB
 sich auf ihr Mandat der Preisniveaustabilität fokussiert. Damit einhergehen muss auch
 das Ende des “digitalen Euros” und weiterer mandatsferner Betätigungen wie im
 Klimaschutz.

 

 Umsetzung des BVerfG Urteils – PSPP beenden

 Das seit Jahren andauernde Programm zum Ankauf von Staats- und Unternehmensanleihen
 auf dem Sekundärmarkt durch die EZB, überschreitet klar das Mandat der Zentralbank
 und verstößt gegen das Verbot der illegalen Staatsfinanzierung. Allein während der
 Corona-Pandemie wurde über 1 Billionen Euro neues Fiat-Geld durch die EZB geschöpft.
 In Kombination mit der großen Knappheit auf den Energiemärkten, die zu massiven
 Preisanstiegen führt, heizt die Schöpfung von neuem Zentralbankgeld die Inflation
 weiter an. Im Sinne der Rechtsprechung des BVerfG fordern wir, dass Bundesregierung
 und Bundesbank im Rahmen der Vertragsbestimmungen konsequent auf ein Ende aller
 Anleihenkaufprogramme, die einer Staats- und/oder Unternehmensfinanzierung gleichen,
 hinwirken. Ebenso lehnen wir jegliche Formen von europäischen Altschuldenfonds ab.
 Wir ordern stattdessen eine konsequente Einhaltung der Konvergenzkriterien nach den
 Verträgen von Maastricht und die Schaffung eines geordneten Insolvenzrechtes für
 Gebietskörperschaften

Heute Fehlgeburt, morgen Büro? – Klare Absage an unwürdige Mutterschutzregelungen!

In Deutschland endet jede dritte Schwangerschaft mit einer Fehlgeburt – trotzdem
 werden Fehlgeburten gesellschaftlich viel zu wenig Bedeutung beigemessen und
 Betroffene fühlen sich oft alleine gelassen und erfahren keine Hilfe vom Staat. Die
 aktuellen Regelungen sind unzureichend und geben den Betroffenen weder genügend Zeit,
 noch Unterstützung, um ihren Verlust zu verarbeiten. Beim Mutterschutz geht es um
 einen physischen sowie psychischen Heilungsprozess, welcher sich oft sehr langwierig
 gestaltet. Es ist essenziell und mehr als wichtig für alle Betroffenen, dass eine
 Fehlgeburt als Verlust angesehen und nicht mit einer Krankschreibung abgetan wird.

 

 In Deutschland sind Mütter nur nach einer Entbindung mutterschutzrechtlich geschützt.
 Rechtlich gesehen liegt eine Entbindung jedoch nur vor, wenn die Geburt nach der 24.
 Schwangerschaftswoche geschieht, das Gewicht des Kindes weniger als 500 Gramm beträgt
 und sich außerhalb des Mutterleibs keine Lebensmerkmale zeigen.

 Wenn also eine Frau in der 19. Schwangerschaftswoche ihr Kind verliert, steht ihr
 kein Mutterschutz zu. Zwar hat die Frau Anspruch auf ärztliche Betreuung und
 Behandlung und gegebenenfalls kann auch eine Bescheinigung für Arbeitsunfähigkeit
 ausgestellt werden, dies ist allerdings nicht mit einem Mutterschutz zu vergleichen.
 Auch Krankschreibungen nach einer Fehlgeburt liegen alleine im Ermessen der
 betreuenden Ärztinnen und Ärzte, sie erfolgen nicht automatisch und oft nur auf
 Nachfrage. Diese Umstände stellen für viele Betroffene zusätzlich zur
 traumatisierenden Fehlgeburt eine enorme psychische Belastung dar.

 Frauen, die eine Fehlgeburt erleiden mussten, müssen vom Staat endlich die notwendige
 Unterstützung erfahren. Daher fordern die Jungen Liberalen Köln Bonn folgendes:

  •  die Ausweitung des Mutterschutzes auf Frauen, die eine Fehlgeburt erlitten
     haben. Die Reichweite dieses Mutterschutzes soll von der Schwangerschaftswoche,
     in der die Frau ihr Kind verliert abhängen und von einer Expertenkommission
     bestehend aus Gynäkologinnen und Gynäkologen, Hebammen, Allgemeinmedizinerinnen
     und Allgemeinmedizinern und Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten
     erarbeitet werden. Jede Betroffene soll Anspruch auf diesen haben, das Angebot
     beruht allerdings auf Freiwilligkeit und ist nicht verpflichtend.
  •  Vermittlung der Betroffenen an professionelle Trauerbegleiterinnen
     und Trauerbegleiter durch behandelnde Ärztinnen und Ärzte, um die Eltern
     professionell beim Umgang mit diesem Verlust zu unterstützen, sofern diese an
     einer ebensolchen Vermittlung interessiert sind.
  •  Niedrigschwellige Möglichkeiten zur Beantragung staatlicher Förderung für
     Selbsthilfegruppen, Vereine und sonstige Initiativen, welche die Beratung von
     und den Austausch unter Betroffenen fördern. Als mögliche Unterstützungsform
     können z. B. Kommunen diesen Gruppen kommunale Räumlichkeiten zur Verfügung
     stellen.

KI? Ja, bitte! Technologieoffenheit in der Schule fördern

In den vergangenen Monaten hat sich das Zusammenleben unserer Gesellschaft durch den
 technischen Wandel rasant verändert. Gerade die jüngsten Entwicklungen im Bereich der
 Künstlichen Intelligenz, eröffnen uns neue Möglichkeiten und stellen uns vor eine
 neue Epoche der Forschung, Anwendung von Technik und der Bildung. Eine liberale
 Schulpolitik antwortet auf die entstandenen Chancen (etwa durch KI-Textgenerierung)
 nicht mit Verboten und Ausschluss von Technik, sondern mit technologieoffenen
 Konzepten, die diese Neuerungen didaktisch sinnvoll einbinden. Nur durch diese
 Berücksichtigung kann das Potential der Digitalisierung im Schulwesen ausgeschöpft
 und der gesamtgesellschaftliche Bildungsstand angehoben werden. Aus diesem Grund muss
 die Rolle von KI und anderen Neuerungen schnellstmöglich geklärt werden. Daher
 fordern wir folgende Maßnahmen:

  •  Weiterhin soll die IT-Infrastruktur (Netzanbindung, schuleigene Cloud, etc.) und
     die Ausstattung mit Endgeräten gestärkt werden. Um digitale Formen des
     Unterrichts realisieren zu können, muss das Lehrpersonal entsprechend geschult
     und eine dauerhafte Administration der IT-Systeme gewährleistet sein. Wir
     wünschen uns, dass eine kommende Novelle des Digitalpaktes auch die Finanzierung
     von Fortbildungen und Administrationskosten berücksichtigt. Der Prozess zur
     Beantragung der Bundesfördermittel muss für Schulträger und Schulen radikal
     vereinfacht werden.
  •  Wichtig ist, dass in allen Altersstufen angepasst an den altersbedingten
     Lernstand und Wissensfortschritt sowie in allen Unterrichtsfächern die
     Vermittlung von technischen Konzepten integriert wird, damit eine praxisnahe
     Nutzung digitaler Tools erprobt werden kann. Dabei soll kein Fach besonders
     hervorgehoben sein. Um dies zu gewährleisten, muss digitales und KI-gestütztes
     Lehren und Lernen endlich ein fester Bestandteil vor allem im universitären Teil
     der Lehrerausbildung werden. Das Fach Informatik verstehen wir weiterhin
     lediglich als Unterrichtsfach zur Vermittlung technisch-wissenschaftlicher
     Inhalte. Daher soll das Fach Informatik nicht verpflichtend sein. sie nutzen.
     Geräte sollen weniger restriktiv eingerichtet werden, damit Schüler und
     Schülerinnen einen praxisnahen und freien Umgang erproben können. Auch die
     technische Autonomie der Schulträger und Schulen soll gestärkt werden. Folglich
     soll nie durch höhere Ebenen zentral vorgegeben werden, welche Soft- oder
     Hardware im Unterricht verwendet werden soll. Außerdem sollen Geräte und
     Softwarelizenzen nicht zentral ohne vorangegangen Bedarfsanfragen erworben
     werden. zusätzlich zu belasten und um einen reibungslosen Ablauf dieser
     Dezentralisierung zu gewährleisten, sollen den Schulen personelle und
     finanzielle Mittel, etwa in Form eines digitalen Hausmeisters, zur Umsetzung zur
     Verfügung gestellt werden.
  •  Schulen dürfen sich nicht vor den rasanten technischen Entwicklungen der letzten
     Monate verschließen, ohne entstehende Herausforderungen für Lehrkräfte zu
     unterschätzen. Auch der Verwässerung des Leistungsprinzips muss vorgebeugt
     werden. Ein absolutes Verbot von KI in Schulen ist nicht zielführend.
     Stattdessen sollen im Unterricht gemeinsam die Chancen diskutiert und ein
     bedachter Umgang erprobt werden. Wo möglich und sinnvoll (also v.a. bei
     zusammenfassenden Aufgaben und bei Recherchen) soll eine Verwendung von KI-
     Textgenerierung zielgerichtet eingesetzt werden können. Kreative oder
     beurteilende Aufgaben
  •  Das Kultusministerium soll gemeinsam mit Experten und Expertinnen ein
     didaktisches und pädagogisches Gesamtkonzept zur Verwendung von Künstlicher
     Intelligenz entwerfen. Unter den einzelnen Bundesländern soll innerhalb der
     Kultuministerkonferenz ein enger Austausch über die jeweiligen Erfahrungen und
     Strategien etabliert werden. Es sollen analog zur “Strategie – Bildung in der
     digitalen Welt” mögliche Lerninhalte, Lernformen, nötige Anpassungen sowie
     Chancen und Risiken von KI analysiert werden.
  •  Offizielle Berichte zur Sinnhaftigkeit, Datensicherheit und allgemeinen
     Nutzbarkeit vieler digitaler Tools sollen hier veröffentlicht werden. immer schwieriger, bis nahezu unmöglich. Daher braucht es hier eine
     frühzeitliche Sensibilisierung, dass diese Entwicklung zu einem erhöhten Risiko
     für Fake-News und politische Einflussnahme führt. Durch ein stärkeres
     Bewusstsein in Schulen für diese Risiken, können Vorteile von KI-Systemen
     genutzt werden, ohne mögliche Nachteile auszublenden.
  •  Um dieses Wissen wertzuschätzen , sowie wegen dem Mangel von Fachkräften im IT
     Bereich entgegen zu wirken und der Ansicht, dass Informatik einen ebenso hohen
     stellenwert wie die anderen Naturwissenschaftlichen/Technischen hat fordern wir,
     dass das Fach Informatik bei der Wahl der Abifächer gleichzusetzen ist wie die
     andern Naturwissenschftlichen/Technischen Fächer Biologie, Chemie und Physik.
     Künstliche Intelligenz nicht selbständig Klassenarbeiten und Klausuren
     korrigieren oder Noten erteilen. KI kann zur Entlastung der Lehrkräfte,
     beispielsweise bei der Rechtschreibüberprüfung, unterstützend verwendet werden.

Keine staatliche Förderung für Hokuspokus

Die Jungen Liberalen Nordrhein-Westfalen fordern ein Ende der staatlichen
 Bevorteilung von homöopathischen Arzneien gegenüber gewöhnlichen, gleichsam
 wissenschaftlich-unwirksamen Lebensmitteln.

 Im derzeitigen gesetzlichen Pflichtversicherungssystem sollen gesetzliche
 Krankenversicherungen die Kosten für Medikamente und pharmazeutische Therapien nur
 übernehmen dürfen, wenn diese in klinischen Studien als wirksam erwiesen worden sind.
 Privaten Krankenkassen stehen etwaige Kostenübernahmen natürlich offen.

 Wir trauen den eigenverantwortlichen Bürgern und medizinischen Personal zu,
 wirkungslose Glukosemischungen von wirklichen Arzneimitteln zu unterscheiden. Etwaige
 Verpackungsvorschriften benötigt es deshalb nicht.

 Vielmehr muss auf Sensibilisierung im schulischen Biologieunterricht gesetzt werden.
 Außerdem ist es wichtig, Ärzte und Apotheker innerhalb der universitären Ausbildung
 hinreichend über den Stand der Wissenschaft aufzuklären – und der ist vernichtend für
 Homöopathie.

Nach Silvester nicht die falschen Schlüsse ziehen – keine Verschärfung des Waffenrechts

Die Jungen Liberalen Nordrhein-Westfalen sprechen sich gegen eine Verschärfung des
 Waffenrechts aus und lehnen die medienwirksam angekündigte Verschärfung des
 Waffenrechts ab. Hieraus lassen sich keine Vorteile für die Sicherheit erkennen,
 vielmehr Nachteile für viele Rechtschaffende, die sich nichts zu Schulden kommen
 lassen.

 Dass Waffen in die Hände von Unverantwortlichen gelangen, liegt nicht im Waffenrecht
 selbst begründet, sondern im Vollzug dessen. Verstöße müssen konsequenter verfolgt
 und geahndet werden. Zudem fordern wir die Schaffung neuer Deliktschlüsselnummern,
 sowie die Wiederaufnahme der Differenzierung, zwischen Taten mit Waffen aus legalem
 und illegalem Besitz. Auch der Informationsfluss zwischen den Behörden ist zu
 verbessern.

 Außerdem muss evaluiert werden, wie Waffen in großer Zahl illegal in die Hände von
 Verfassungsfeinden und Gefährdern kommen können, ohne dass der Staat hier wirksam
 eingreift und entsprechende Maßnahmen, also den Einzug der Waffen, anordnet. Die
 ohnehin größte Gefahr geht von nicht legalem Waffenbesitz aus.

 Darüber hinaus fordern wir, dass die aktuellen Regelungen, hinsichtlich ihrer
 Sinnhaftigkeit, Effizienz und Effektivität, zunächst umfassend evaluiert werden. Das
 Ergebnis hierzu ist vorzulegen.

 An allen Stellen an denen Regelungen nicht der nachweislichen Verbesserung der
 inneren Sicherheit dienen, gleichzeitig jedoch monetäre und personelle Ressourcen der
 Strafverfolgungs- und Ermittlungsbehörden binden, ist der Regelungsbedarf anhand des
 europäischen Konsenses, der EU-Feuerwaffenrichtlinie, zu bemessen.

 Ferner widersprechen wir einer Generalverurteilung der rechtstreuen ca. 2 Millionen
 Inhaber waffenrechtlicher Erlaubnisse, die nichts mit jenen Verstößen gemein haben.
 Besonders die Regelabfrage bei den Gesundheitsbehörden ist unverhältnismäßig

Zeitenwende für die Bundeswehr

Der russische Krieg gegen die Ukraine seit 2014 und spätestens die Invasion ab dem
 24. Februar
2022 haben in Europa und auch in Deutschland endlich zu einem
 sicherheitspolitischen
Umdenken und zur Feststellung einer Zeitenwende geführt. Die
 Bundeswehr erholt sich nur
langsam von der langanhaltenden Abrüstung der Jahrzehnte
 nach dem Fall des eisernen
Vorhangs. Langsam ist in der aktuellen
 sicherheitspolitischen Lage aber der falsche Ansatz. Die
Bundeswehr muss ihr
 Beschaffungswesen reformieren, ihren Personalmangel in den Griff
bekommen und sich
 besser international vernetzen. Folgende Maßnahmen sind dabei für uns
zentral:

 Aramid- statt Stahlhelm
 Das Beschaffungswesen der Bundeswehr ist in fast legendärem Maße ineffizient. Wenn
 das 100
Mrd. Euro schwere Sondervermögen zielgerichtet und effizient ausgegeben
 werden soll, dann
muss damit eine Reform der Beschaffung, aber auch strategisches
 Denken in der
Verteidigungspolitik einhergehen. Als Liberale setzen wir auf den Abbau
 ineffizienter Regeln
und die Stärkung von Eigenverantwortung.

  •  Das Weißbuch der Bundeswehr als strategische Grundlage deutscher
     Sicherheitspolitik
    soll regelmäßig aktualisiert werden. Dabei geht es nicht um
     eine ständige
    Neuausrichtung der deutschen Sicherheitspolitik, sondern um eine
     klare Linie, die
    regelmäßig an veränderte Umstände angepasst wird. Die
     Definition klarer strategischer Bedrohungen
    ist hierbei schon aus strategischen
     Gründen sinnvoll.
  •  Das Handgeld bietet heute schon Kommandeuren die Möglichkeit, kleine
     Anschaffungen an Material selbstständig, eigenverantwortlich und unbürokratisch
     zu
    tätigen. So umgehen wir für bestimmte Güter des regelmäßigen individuellen
     Bedarfs
    langwierige Beschaffungsverfahren. Dieses Handgeld wollen wir erhöhen
     und zudem
    auf Soldaten ab einer gewisser Erfahrung auch unabhängig vom
     Dienstgrad ausweiten.
    Um dabei die Interoperabilität und Eignung der beschafften
     Ausrüstung zu garantieren,
    soll den Soldaten ein Pool an Ausrüstung nahegelegt
     werden, die entweder an anderer
    Stelle bereits durch die Bundeswehr beschafft
     wird oder mindestens durch die
    Wehrtechnischen Dienststellen (WTDs) geprüft
     wurde.
  •  Gesetze, welche die Bundeswehr unverhältnismäßig behindern und nicht an den
     militärischen Kontext angepasst sind, sollten kritisch geprüft und ggf.
     abgeschafft oder
    angepasst werden. Beispiele hierfür sind:
    •  Die heute fehlende Straßenzulassung für gepanzerte Fahrzeuge
    •  Europäische Arbeitszeitvorschriften, die besser durch eigene
       Militärarbeitsschutzgesetze ersetzt werden sollten
    •  Die dauerhafte Sperrung bestimmter Lufträume, um auch große Drohnen
       verlegen zu können

 Stärkungsprogramm des Personalkörpers der Bundeswehr
 Wir brauchen einsatzbereite Berufssoldaten genauso, wie eine große und wohltrainierte
 Reserve. Die Ukraine hat uns gezeigt wie eine starke Reserve einen Angriffskrieg
 verzögern
oder gar aufhalten kann. Durch die 1 Million gut trainierter Reservisten in
 der Ukraine, neben
der 180.000 Soldaten starken regulären Armee, konnte die russische
 Übermacht gestoppt
werden und genau diesem Beispiel müssen wir für den Ernstfall
 folgen.

  •  Die Wehrpflicht in Friedenszeiten bleibt für uns ein freiheitsfeindliches und
     wenig
    sachdienliches Konzept. Im Verteidigungsfall kann sich diese Einschätzung
     abhängig
    von der Bedrohungslage ändern. Daher wollen wir Art. 12a GG und das Wehrpflichtgesetz so neufassen, dass die
     Wehrpflicht für alle Deutschen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben,
     unabhängig vom Geschlecht im Spannungs- und Verteidigungsfall gilt.  Ausnahmen
     von der Wehrpflicht sollen nicht vom Geschlecht, sondern von Betreuungspflichten
     gegenüber schutzbedürftigen Mitmenschen abhängig gemacht werden, wie zum
     Beispiel Minderjährige, hilfsbedürftige Senioren oder Personen mit geistigen und
     körperlichen Einschränkungen. Das Recht, den Dienst an der Waffe zu verweigern,
     bleibt bestehen. Eine Wehrpflicht in Friedenszeiten lehnen wir nach wie vor
     konsequent ab.
  •  Die Wehrpflicht in Friedenszeiten lehnen wir klar ab. Um die Hemmschwelle für
     den Freiwilligen Wehrdienst zu senken und einen besseren Überblick über das
     wehrfähige Personenpotential zu erhalten, setzen wir auf moderate finanzielle
     Anreize zur freiwilligen Musterung.
  •  Es müssen mehr statt weniger Berührungspunkte zwischen der Gesellschaft und
     ihren Verteidigern geschaffen werden. Deswegen halten wir Initiativen wie
     “Schule ohne Bundeswehr” für falsch. In der Bundeswehr dienen Soldatinnen und
     Soldaten aus der Mitte unserer Gesellschaft für unsere freiheitliche
     Gesellschaft. Dabei halten sie im Zweifel im wahrsten Sinne des Wortes den Kopf
     für unsere Interessen und Freiheit hin. Dass dann staatlich finanzierte
     Bildungseinrichtungen der Bundeswehr die Tür vor der Nase zuschlagen, ist der
     komplett falsche Ansatz. Es sollte ihr an jeder Schule möglich sein, ihre
     Aufgaben und Arbeit transparent vorzustellen.
  •  Insbesondere der freiwillige Wehrdienst muss gestärkt werden. Dazu gehört
     zunächst
    eine Anhebung der Dienstposten für freiwillig Wehrdienstleistende auf
     eine Zielgröße
    von 15.000-20.000 – unabhängig davon muss die Aufwuchsfähigkeit
     für den
    Verteidigungsfall erhalten werden. Um den FWD attraktiver zu machen,
     sollen
    Wehrdienstleistende nach ihrem Wehrdienst Zugang zu eigenen
     Stipendienprogrammen, privilegierten Zugang zu Studienplätzen und während ihrer
     Zeit in der Reserve auch gebührenfreie oder vergünstigte Angebote zu zivil-
     beruflichen
    Weiterbildungsangeboten erhalten. Der Freiwillige Wehrdienst ist
     zudem in die
    Truppenreserve einzugliedern und mit einem klaren Ausbildungsplan
     zu versehen.
    Zudem ist die Wehrüberwachung (also die Speicherung der Tätigkeiten
     und Fähigkeiten
    der ehemaligen Wehrdienstleistenden und Soldaten) wieder
     einzusetzen.
  •  Die Reserve wollen wir attraktiver machen, indem das Vergütungsmodell für
     Reservisten überarbeitet wird. Darüber hinaus soll es NATO-weite Kooperationen
     bei
    Reserveübungen geben und wir fordern eine Verknüpfung von
     Berufsförderungsdienst
    und Reservedienst. Das Reserveendalter ist an das
     gesetzliche Renteneintrittsalter zu
    koppeln.
  •  Um auch das allgemeine Personalproblem der Bundeswehr zu adressieren, fordern
     wir
    die bessere Anerkennung von zivilen Studiengängen bei Eintritt in die
     Bundeswehr, die
    Erleichterung des Seiteneinstiegs in die Offizierslaufbahn und
     einen Nachteilsausgleich
    in Form einer Einmalzahlung in diesem Fall. Im Übrigen
     wollen wir die Auszahlung von
    Überstunden erleichtern, die nicht mehr sinnvoll
     abgebaut werden können.
  •  Das derzeitige Beurteilungssystem für angehende Berufssoldaten ist keineswegs
     zweckmäßig und fordert eine, durch Quoten limitierte, Einteilung des Personals.
     Diese Einteilung lässt keine Ausnahmen zu und muss selbst in Reihen von
     absolutem Spitzenpersonal getroffen werden, hier werden eine Menge potentieller
     Berufssoldaten verloren
  •  Das Konzept des Berufsfeldwebelanwärters benachteiligt jene Soldaten, welche
     mehrere Jahre Verpflichtungszeit abgeleistet haben und nur so zur Auswahl des
     Berufssoldaten zugelassen wurden. Eine Bestenauslese vor der Zulassung des
     Berufssoldaten befürworten wir sehr, jedoch kann diese nicht zu Nachteilen
     aktiver Soldaten geschehen. Aus diesem Grund muss das Konzept des
     Berufsfeldwebelanwärter wieder aufgehoben werden.

 Auf zur europäischen Armee! Aber wie?
 Die Europäische Union ist bisweilen zerstritten und erscheint reformträge – leider
 auch auf
militärischer Ebene. Um als starker Partner in der NATO zu agieren, müssen
 wir als EU
zusammen stehen, trainieren und kämpfen. Wir brauchen keine
 Parallelorganisation zur NATO,
sondern eine als militärische Einheit stehende
 Europäische Union im nordatlantischen Bündnis.
Dies ist ein Langfristziel, welches
 wir mit den folgenden Forderungen anstreben wollen.

  •  Wer europäische Verteidigung will, muss europäische Verteidigungspolitik
     stärken. Wir
    fordern, dass im Anschluss an die Europawahl 2024 erstmals ein
     eigener, vollwertiger
    Verteidigungsausschuss im Europäischen Parlament
     eingesetzt und ein
    Verteidigungskommissar gewählt wird. Der “Hohe Vertreter der
     Europäischen Union für Außen- und Sicherheitspolitik” ist zukünftig nur noch für
     auswärtige Angelegenheiten und Diplomatie zuständig. Seine Zuständigkeiten für
     die europäische Verteidigungspolitik gehen in den Geschäftsbereich des
     Verteidigungskommisars über.
  •  Als Nukleus der angestrebten europäischen Armee, fordern wir die Gründung einer
     von
    allen 27 Mitgliedsländern gemeinsam getragenen EUROLEGION. Die EUROLEGION
     soll zunächst Struktur und Auftrag der “European Battle Group” übernehmen. Um
     autonom einsatzbereit zu sein, soll die EUROLEGION mittelfristig schrittweise zu
     einer 8000 Mann starken Brigade – analog zur Very High Readiness Joint Task
     Force der NATO – ausgebaut werden. Zum Erreichen dieses Zieles halten wir die
     Schrittweise Überführung nationaler Fähigkeiten in die Strukturen der EUROLEGION
     für sinnvoll. Langfristig soll sie auch selbstständig aus den Bürgern der EU-
     Staaten rekrutieren.
     Ihr Oberbefehl liegt beim Verteidigungskommissar, wobei dem
     Europäischen Parlamente nach deutschem Vorbild ein umfassender

     Parlamentsvorbehalt, insbesondere zu potentiellen Auslandseinsätzen, eingeräumt
     werden soll. Parlamentszustimmung der Zustimmung der Regierungen aller
     Mitgliedsländer.
     Strukturen der NATO integriert.
  •  Die enge deutsch-niederländische Militärkooperation ist vorbildhaft. Nach ihrem
     Vorbild sollten weitere Kooperationen bspw. mit Tschechien, Litauen, der
     Slowakei und
    Großbritannien vorangetrieben werden. Zudem wollen wir den
     Staatsbürgern anderer
    EU-Mitgliedsländern auf Antrag und mit vorheriger
     Einzelfallprüfung den Dienst in der
    Bundeswehr ermöglichen.
  •  Das Ausschreibungssystem der EU für militärische Ausrüstung muss reformiert
     werden.
    Hierfür fordern wir mehr klar definierbare Kriterien für die
     Ausschreibung und
    Rechtssicherheit für die Produzenten, insbesondere vor
     langjährigen Rechtsstreits nach
    Auftragsvergabe. In allen europäischen Ländern
     und insbesondere in Deutschland muss
    mehr “von der Stange” gekauft, statt
     jahrzehntelang selbst entwickelt werden.
  •  Die EU sollte eine eigene strategische Materialreserve aufbauen, die
     insbesondere
    Munition, Verschleißteile, persönliche Ausrüstung, Treibstoff,
     Nahrung und nach
    amerikanischem Vorbild “modulare Container-Kasernen” umfasst

Ja zum Taser – schwarzgrüne Blockade beenden

Seit Januar 2021 wird der Taser als Einsatzmittel bei der Polizei in Nordrhein-
 Westfalen im Rahmen einer einjährigen Testphase erprobt. Für die Beamtinnen und
 Beamten kommt es immer wieder zu gefährlichen Situationen, in denen sie sich selbst
 oder das polizeiliche Gegenüber in akuter Lebensgefahr befinden.

 Bisher zur Verfügung stehende Einsatzmittel der Polizistinnen und Polizisten, wie
 beispielweise das Reizstoffsprühgerät, sind aufgrund ihrer Wirkweise und Reichweite
 regelmäßig nicht zur sicheren Abwehr eines lebensbedrohlichen Angriffs geeignet. Auch
 der Einsatzmehrzweckstock eignet sich in vielen Fällen nicht zur Abwehr einer solchen
 Gefahr. Somit stand der Polizei im täglichen Dienst bisher nur die Schusswaffe als
 geeignetes Distanzmittel zur Verfügung.

 Diese Lücke wurde durch die Einführung des Tasers vor zwei Jahren geschlossen. Die
 Ergebnisse zeigen, dass bereits in etwa dreiviertel der Einsätze, die alleinige
 Androhung des Tasers ausreichte, um die Situation zu lösen. Die gegenwärtigen
 rechtlichen Rahmenbedingungen stellen sicher, dass der Einsatz des Tasers
 ausschließlich im Rahmen der Verhältnismäßigkeit rechtmäßig ist. Der Taser hat sich
 als wirksames, sinnvolles und nützliches Einsatzmittel für unsere Polizei bewährt.
 Dieses Ergebnis deckt sich mit den Erfahrungen aus anderen Bundesländern.

 Die schwarzgrüne Landesregierung hat sich trotz des deutlich positiven Ergebnisses
 dazu entschieden, den Taser nicht flächendeckend allen Kreispolizeibehörden zur
 Verfügung zu stellen und stattdessen mit einer weiteren Testphase, in wenigen
 ausgewählten Behörden, die Einführung bis auf Weiteres zu verschieben.

 Besonders in Zeiten steigender Gewalt gegenüber Einsatzkräften, ist es nicht
 nachvollziehbar weshalb die bessere Ausstattung unserer Polizei weiter durch die
 schwarzgrüne Landesregierung verzögert wird.

 

 Beschlussfassung

  

 Die Jungen Liberalen fordern die sofortige Beschaffung sowie flächendeckende
 Ausstattung aller Kreispolizeibehörden des Landes Nordrhein-Westfalen mit Tasern.
 Folgerichtig setzen wir uns auch auf Bundesebene für die Ausstattung der
 Bundespolizei und des Zoll mit Tasern ein. Folgerichtig setzen wir uns auch auf
 Bundesebene für die Ausstattung der Bundespolizei mit Tasern ein.