Heute Fehlgeburt, morgen Büro? – Klare Absage an unwürdige Mutterschutzregelungen!

In Deutschland endet jede dritte Schwangerschaft mit einer Fehlgeburt – trotzdem
 werden Fehlgeburten gesellschaftlich viel zu wenig Bedeutung beigemessen und
 Betroffene fühlen sich oft alleine gelassen und erfahren keine Hilfe vom Staat. Die
 aktuellen Regelungen sind unzureichend und geben den Betroffenen weder genügend Zeit,
 noch Unterstützung, um ihren Verlust zu verarbeiten. Beim Mutterschutz geht es um
 einen physischen sowie psychischen Heilungsprozess, welcher sich oft sehr langwierig
 gestaltet. Es ist essenziell und mehr als wichtig für alle Betroffenen, dass eine
 Fehlgeburt als Verlust angesehen und nicht mit einer Krankschreibung abgetan wird.

 

 In Deutschland sind Mütter nur nach einer Entbindung mutterschutzrechtlich geschützt.
 Rechtlich gesehen liegt eine Entbindung jedoch nur vor, wenn die Geburt nach der 24.
 Schwangerschaftswoche geschieht, das Gewicht des Kindes weniger als 500 Gramm beträgt
 und sich außerhalb des Mutterleibs keine Lebensmerkmale zeigen.

 Wenn also eine Frau in der 19. Schwangerschaftswoche ihr Kind verliert, steht ihr
 kein Mutterschutz zu. Zwar hat die Frau Anspruch auf ärztliche Betreuung und
 Behandlung und gegebenenfalls kann auch eine Bescheinigung für Arbeitsunfähigkeit
 ausgestellt werden, dies ist allerdings nicht mit einem Mutterschutz zu vergleichen.
 Auch Krankschreibungen nach einer Fehlgeburt liegen alleine im Ermessen der
 betreuenden Ärztinnen und Ärzte, sie erfolgen nicht automatisch und oft nur auf
 Nachfrage. Diese Umstände stellen für viele Betroffene zusätzlich zur
 traumatisierenden Fehlgeburt eine enorme psychische Belastung dar.

 Frauen, die eine Fehlgeburt erleiden mussten, müssen vom Staat endlich die notwendige
 Unterstützung erfahren. Daher fordern die Jungen Liberalen Köln Bonn folgendes:

  •  die Ausweitung des Mutterschutzes auf Frauen, die eine Fehlgeburt erlitten
     haben. Die Reichweite dieses Mutterschutzes soll von der Schwangerschaftswoche,
     in der die Frau ihr Kind verliert abhängen und von einer Expertenkommission
     bestehend aus Gynäkologinnen und Gynäkologen, Hebammen, Allgemeinmedizinerinnen
     und Allgemeinmedizinern und Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten
     erarbeitet werden. Jede Betroffene soll Anspruch auf diesen haben, das Angebot
     beruht allerdings auf Freiwilligkeit und ist nicht verpflichtend.
  •  Vermittlung der Betroffenen an professionelle Trauerbegleiterinnen
     und Trauerbegleiter durch behandelnde Ärztinnen und Ärzte, um die Eltern
     professionell beim Umgang mit diesem Verlust zu unterstützen, sofern diese an
     einer ebensolchen Vermittlung interessiert sind.
  •  Niedrigschwellige Möglichkeiten zur Beantragung staatlicher Förderung für
     Selbsthilfegruppen, Vereine und sonstige Initiativen, welche die Beratung von
     und den Austausch unter Betroffenen fördern. Als mögliche Unterstützungsform
     können z. B. Kommunen diesen Gruppen kommunale Räumlichkeiten zur Verfügung
     stellen.