In Deutschland endet jede dritte Schwangerschaft mit einer Fehlgeburt – trotzdem
werden Fehlgeburten gesellschaftlich viel zu wenig Bedeutung beigemessen und
Betroffene fühlen sich oft alleine gelassen und erfahren keine Hilfe vom Staat. Die
aktuellen Regelungen sind unzureichend und geben den Betroffenen weder genügend Zeit,
noch Unterstützung, um ihren Verlust zu verarbeiten. Beim Mutterschutz geht es um
einen physischen sowie psychischen Heilungsprozess, welcher sich oft sehr langwierig
gestaltet. Es ist essenziell und mehr als wichtig für alle Betroffenen, dass eine
Fehlgeburt als Verlust angesehen und nicht mit einer Krankschreibung abgetan wird.
In Deutschland sind Mütter nur nach einer Entbindung mutterschutzrechtlich geschützt.
Rechtlich gesehen liegt eine Entbindung jedoch nur vor, wenn die Geburt nach der 24.
Schwangerschaftswoche geschieht, das Gewicht des Kindes weniger als 500 Gramm beträgt
und sich außerhalb des Mutterleibs keine Lebensmerkmale zeigen.
Wenn also eine Frau in der 19. Schwangerschaftswoche ihr Kind verliert, steht ihr
kein Mutterschutz zu. Zwar hat die Frau Anspruch auf ärztliche Betreuung und
Behandlung und gegebenenfalls kann auch eine Bescheinigung für Arbeitsunfähigkeit
ausgestellt werden, dies ist allerdings nicht mit einem Mutterschutz zu vergleichen.
Auch Krankschreibungen nach einer Fehlgeburt liegen alleine im Ermessen der
betreuenden Ärztinnen und Ärzte, sie erfolgen nicht automatisch und oft nur auf
Nachfrage. Diese Umstände stellen für viele Betroffene zusätzlich zur
traumatisierenden Fehlgeburt eine enorme psychische Belastung dar.
Frauen, die eine Fehlgeburt erleiden mussten, müssen vom Staat endlich die notwendige
Unterstützung erfahren. Daher fordern die Jungen Liberalen Köln Bonn folgendes:
- die Ausweitung des Mutterschutzes auf Frauen, die eine Fehlgeburt erlitten
haben. Die Reichweite dieses Mutterschutzes soll von der Schwangerschaftswoche,
in der die Frau ihr Kind verliert abhängen und von einer Expertenkommission
bestehend aus Gynäkologinnen und Gynäkologen, Hebammen, Allgemeinmedizinerinnen
und Allgemeinmedizinern und Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten
erarbeitet werden. Jede Betroffene soll Anspruch auf diesen haben, das Angebot
beruht allerdings auf Freiwilligkeit und ist nicht verpflichtend. - Vermittlung der Betroffenen an professionelle Trauerbegleiterinnen
und Trauerbegleiter durch behandelnde Ärztinnen und Ärzte, um die Eltern
professionell beim Umgang mit diesem Verlust zu unterstützen, sofern diese an
einer ebensolchen Vermittlung interessiert sind. - Niedrigschwellige Möglichkeiten zur Beantragung staatlicher Förderung für
Selbsthilfegruppen, Vereine und sonstige Initiativen, welche die Beratung von
und den Austausch unter Betroffenen fördern. Als mögliche Unterstützungsform
können z. B. Kommunen diesen Gruppen kommunale Räumlichkeiten zur Verfügung
stellen.