Der Euro als Währung, hat die Wirtschaftsweise in vielen europäischen Staaten
grundlegend verändert. Mit der Verlagerung der geldpolitischen Kompetenzen auf die
Europäische Zentralbank wurde die europäische Integration weiter intensiviert. In den
Verträgen von Maastricht sind wichtige Grundsätze festgeschrieben, die eine
verantwortungsvolle Geldpolitik nach dem Vorbild der Bundesbank vor 1998 garantieren
sollten. Doch spätestens seit der Eurokrise im Jahre 2009 wurde das unabhängige
Mandat der EZB für Preisniveaustabilität zu sorgen unterminiert. Die schädlichen
Auswirkungen dieser Geldpolitik entfalten sich auch in der aktuellen Inflationskrise.
Die EZB und das zugrundeliegende Vertragswerk ihres politischen Handelns müssen
reformiert werden, damit die dauerhafte Krise der Eurozone endlich gelöst werden
kann.
Unabhängigkeit der EZB garantieren
Die Europäische Zentralbank ist an ihr geldpolitisches Mandat der Verträge über die
Arbeitsweise der Europäischen Union gebunden. Damit eine volkswirtschaftlich
verantwortungsvolle Geldpolitik durchgeführt werden kann, muss die Zentralbank frei
vom Einfluss der tagespolitischen Mehrheiten sein. Politische Ernennungen zur
Bedienung nationalstaatlicher Partikularinteressen müssen unterbunden werden. Ebenso
wenig darf das Amt des EZB-Präsidenten zum personalpolitischen Schlachtfeld des
Europäischen Rates werden.
Mandat der Preisniveaustabilität
Aufgabe einer Zentralbank ist vor allem die Steuerung der Geldmenge über die
verschiedenen Zinssätze der Finanzierungsgeschäfte für die Geschäftsbanken innerhalb
der Eurozone. Doch die EZB vernachlässigt ihre Pflicht zur Einhaltung ihres
Hauptziels der Preisniveaustabilität des Euros und der Einhaltung einer stetigen
jährlichen Teuerungsrate von nahe bei aber unter 2%. Es bedarf einer konsequenten
Umsetzung des Inflationsziels der EZB, wie in Art. 127 AEUV festgehalten. “Des
Weiteren müssen die europäischen Verträge dahingehend überarbeitet werden, dass
künftig ausgeschlossen wird, dass die EZB nationale Volkswirtschaften einseitig durch
geldpolitische Maßnahmen subventioniert. Das bis dato sehr vage formulierte sekundäre
Ziel der EZB Geldpolitik, wurde schon mehrfach zu diesem Zwecke als Rechtfertigung
missbraucht. Jenes sekundäre Ziel soll aus dem AEUV gestrichen werden, sodass die EZB
sich auf ihr Mandat der Preisniveaustabilität fokussiert. Damit einhergehen muss auch
das Ende des “digitalen Euros” und weiterer mandatsferner Betätigungen wie im
Klimaschutz.
Umsetzung des BVerfG Urteils – PSPP beenden
Das seit Jahren andauernde Programm zum Ankauf von Staats- und Unternehmensanleihen
auf dem Sekundärmarkt durch die EZB, überschreitet klar das Mandat der Zentralbank
und verstößt gegen das Verbot der illegalen Staatsfinanzierung. Allein während der
Corona-Pandemie wurde über 1 Billionen Euro neues Fiat-Geld durch die EZB geschöpft.
In Kombination mit der großen Knappheit auf den Energiemärkten, die zu massiven
Preisanstiegen führt, heizt die Schöpfung von neuem Zentralbankgeld die Inflation
weiter an. Im Sinne der Rechtsprechung des BVerfG fordern wir, dass Bundesregierung
und Bundesbank im Rahmen der Vertragsbestimmungen konsequent auf ein Ende aller
Anleihenkaufprogramme, die einer Staats- und/oder Unternehmensfinanzierung gleichen,
hinwirken. Ebenso lehnen wir jegliche Formen von europäischen Altschuldenfonds ab.
Wir ordern stattdessen eine konsequente Einhaltung der Konvergenzkriterien nach den
Verträgen von Maastricht und die Schaffung eines geordneten Insolvenzrechtes für
Gebietskörperschaften