29.04.2023

Freies Geld für freie Bürger – Reform der Europäischen Zentralbank

Der Euro als Währung, hat die Wirtschaftsweise in vielen europäischen Staaten
 grundlegend verändert. Mit der Verlagerung der geldpolitischen Kompetenzen auf die
 Europäische Zentralbank wurde die europäische Integration weiter intensiviert. In den
 Verträgen von Maastricht sind wichtige Grundsätze festgeschrieben, die eine
 verantwortungsvolle Geldpolitik nach dem Vorbild der Bundesbank vor 1998 garantieren
 sollten. Doch spätestens seit der Eurokrise im Jahre 2009 wurde das unabhängige
 Mandat der EZB für Preisniveaustabilität zu sorgen unterminiert. Die schädlichen
 Auswirkungen dieser Geldpolitik entfalten sich auch in der aktuellen Inflationskrise.
 Die EZB und das zugrundeliegende Vertragswerk ihres politischen Handelns müssen
 reformiert werden, damit die dauerhafte Krise der Eurozone endlich gelöst werden
 kann.

 

 Unabhängigkeit der EZB garantieren

 Die Europäische Zentralbank ist an ihr geldpolitisches Mandat der Verträge über die
 Arbeitsweise der Europäischen Union gebunden. Damit eine volkswirtschaftlich
 verantwortungsvolle Geldpolitik durchgeführt werden kann, muss die Zentralbank frei
 vom Einfluss der tagespolitischen Mehrheiten sein. Politische Ernennungen zur
 Bedienung nationalstaatlicher Partikularinteressen müssen unterbunden werden. Ebenso
 wenig darf das Amt des EZB-Präsidenten zum personalpolitischen Schlachtfeld des
 Europäischen Rates werden.

 

 Mandat der Preisniveaustabilität

 Aufgabe einer Zentralbank ist vor allem die Steuerung der Geldmenge über die
 verschiedenen Zinssätze der Finanzierungsgeschäfte für die Geschäftsbanken innerhalb
 der Eurozone. Doch die EZB vernachlässigt ihre Pflicht zur Einhaltung ihres
 Hauptziels der Preisniveaustabilität des Euros und der Einhaltung einer stetigen
 jährlichen Teuerungsrate von nahe bei aber unter 2%. Es bedarf einer konsequenten
 Umsetzung des Inflationsziels der EZB, wie in Art. 127 AEUV festgehalten. “Des
 Weiteren müssen die europäischen Verträge dahingehend überarbeitet werden, dass
 künftig ausgeschlossen wird, dass die EZB nationale Volkswirtschaften einseitig durch
 geldpolitische Maßnahmen subventioniert. Das bis dato sehr vage formulierte sekundäre
 Ziel der EZB Geldpolitik, wurde schon mehrfach zu diesem Zwecke als Rechtfertigung
 missbraucht. Jenes sekundäre Ziel soll aus dem AEUV gestrichen werden, sodass die EZB
 sich auf ihr Mandat der Preisniveaustabilität fokussiert. Damit einhergehen muss auch
 das Ende des “digitalen Euros” und weiterer mandatsferner Betätigungen wie im
 Klimaschutz.

 

 Umsetzung des BVerfG Urteils – PSPP beenden

 Das seit Jahren andauernde Programm zum Ankauf von Staats- und Unternehmensanleihen
 auf dem Sekundärmarkt durch die EZB, überschreitet klar das Mandat der Zentralbank
 und verstößt gegen das Verbot der illegalen Staatsfinanzierung. Allein während der
 Corona-Pandemie wurde über 1 Billionen Euro neues Fiat-Geld durch die EZB geschöpft.
 In Kombination mit der großen Knappheit auf den Energiemärkten, die zu massiven
 Preisanstiegen führt, heizt die Schöpfung von neuem Zentralbankgeld die Inflation
 weiter an. Im Sinne der Rechtsprechung des BVerfG fordern wir, dass Bundesregierung
 und Bundesbank im Rahmen der Vertragsbestimmungen konsequent auf ein Ende aller
 Anleihenkaufprogramme, die einer Staats- und/oder Unternehmensfinanzierung gleichen,
 hinwirken. Ebenso lehnen wir jegliche Formen von europäischen Altschuldenfonds ab.
 Wir ordern stattdessen eine konsequente Einhaltung der Konvergenzkriterien nach den
 Verträgen von Maastricht und die Schaffung eines geordneten Insolvenzrechtes für
 Gebietskörperschaften

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