Feindliche Übernahme der Demokratie verhindern

Freiheit ist zerbrechlich. Nicht nur die Vergangenheit, sondern auch die Gegenwart zeigt, wie schnell autoritäre Regierungen vermeintlich stabile liberale Demokratien von innen heraus, auf formal-legale Weise, zerstören.

Die Jungen Liberale NRW sehen diese bitteren Erfahrungen als Anlass, die Widerstandsfähigkeit der freiheitlich-demokratischen Grundordnung in NRW und der Bundesrepublik zu erhöhen.

Daher fordern die Jungen Liberalen NRW:

  • Der Landeswahlausschuss wird künftig nach dem Vorbild des Bundeswahlausschusses auch mit Richtern des Oberverwaltungsgerichts für das Land NRW besetzt. Der Landeswahlleiter wird von der Landesregierung für die Dauer von fünf Jahren ernannt und kann nur vom Landeswahlausschuss mit einer Mehrheit von zwei Dritteln abberufen werden. Die Landes- und Bundeswahlleitung erhält für die Planung, Organisation, Durchführung und Nachbereitung der jeweiligen Wahlen, vollumfängliches Weisungs- und Auskunftsrecht.
  • Gesetze, welche die grundlegenden Regeln des demokratischen Wettbewerbs sowie die Stellung der Verfassungsorgane regeln, dürfen nur noch mit der absoluten Mehrheit der Mitglieder des Landtags, im Falle von Bundesgesetzen mit der der absoluten Mehrheit der Mitglieder des Landtags und der Zustimmung des Bundesrates, geändert und verabschiedet werden. Dies betrifft insbesondere das Landes- und Bundeswahlgesetz, das Landes- und Bundesministergesetz, die Abgeordnetengesetze sowie das Gesetz über den Verfassungsgerichtshof des Landes NRW und das Gesetz über das Bundesverfassungsgericht.

Für ein Recht auf Arbeit – Religiöse Feiertage abschaffen

Die Jungen Liberalen NRW fordern die Abschaffung aller religiösen Feiertage. Dabei sollen allen Arbeitnehmern die gestrichenen Feiertage als zusätzliche gesetzliche Urlaubstage zugute kommen. Aufgrund der herausragenden gesellschaftlichen Bedeutung von Weihnachten und Ostern sollen sie trotz ihrer Entstehungsgeschichte als weltliche Feiertage weitergelten. Alternativ kann der Gesetzgeber “weltliche” Feiertage beschließen, die wichtige Daten in der Geschichte der Bundesrepublik oder der deutschen Geschichte markieren.

Klüngel ist kein Kavaliersdelikt! Korruption wirksam ahnden.

Demokratie lebt von dem Grundvertrauen seiner Bürger in die Rechtschaffenheit seiner gewählten Vertreter und der staatlichen Stellen. Die Gefahr von Korruption geht nicht nur von finanziellen, sondern auch von den ideellen Schäden für das Gemeinwesen aus. Ihr entschlossen entgegenzuwirken, muss wichtiges Anliegen der Politik sein.

Korruption beginnt nicht erst mit dem Koffer voller Bargeld, der für Gefälligkeiten gezahlt wird. Wo immer aus sachfremden Gründen sich oder einem Dritten Vorteile verschafft werden, liegt korruptes Verhalten vor. Dass der oft hingenommene Klüngel kein annehmbares Procedere ist, muss immer wieder deutlich gemacht werden.

Verfahrensstandards

Das grundgesetzliche Gebot der Bestenauslese muss tragender Gedanke der Vergabe öffentlicher Posten sein. Hierzu ist eine grundsätzliche Pflicht zur Stellenausschreibung zu statuieren, deren Nichtbefolgung besonderer Rechtfertigung bedarf. Personalentscheidungen sind in einer überprüfbaren Weise festzuhalten. Neben dem Bewerber selbst ist auch einer verwaltungsinternen Revision eine Überprüfung zu ermöglichen. Fehlende Dokumentation begründet die Vermutung eines erheblichen Verfahrensfehlers. Gleiches gilt für nicht-dokumentierte Treffen von nicht verfahrensrechtlich vorgesehenen Findungskommissionen oder sonstigen Geheimtreffen. Dies gilt für alle staatlichen Stellen und solche, die vom Staat über Anteile oder Anteile an der Finanzierung beeinflusst werden.

Kontrolle

In (übergeordneten) Behörden bzw. bei den Aufsichtsbehörden sollen besondere Abteilungen für Korruption gebildet werden, sofern dies sinnvoll ist. Gleichzeitig ist auch bei den sonstigen Stellen die Sensibilität für Korruption zu erhöhen. Im Zweifel soll eine Meldung erfolgen. Es stehen klare Ansprechpartner bereit, um Hinweise, auch informell, entgegen zu nehmen. Dies betrifft sowohl externe Hinweise wie solche durch Bedienstete. Für Hinweisgeber ist ein verständlicher, rechtsicherer Rahmen zu schaffen. Geheimhaltungspflichten haben zurückzutreten, wenn die Schwere des Verstoßes das Geheimhaltungsinteresse überwiegt. Bei Verstößen ist der Hinweisgeber nicht verpflichtet, den Dienstweg einzuhalten, ehe er sich an einen solchen Ansprechpartner oder eine Abteilung für Korruption wendet.
Beamte unterstehe auch nach ihrer Versetzung in den Ruhestand einer besonderen Treuepflicht und Aufsicht. Nebentätigkeiten sind stets anzuzeigen. Dies gilt auch für Wahlbeamte, solange diese in den Genuss von Pensionsleistungen kommen.

Begünstigende Verwaltungsakte werden i.d.R. nicht kontrolliert, es gibt keine Stelle, die dagegen Rechtsmittel einlegen könnte. Das hierin liegende Missbrauchsrisiko ist durch stichprobenartige Kontrollen durch eine verwaltungsinterne Revision zu minimieren. Hierbei sollten auch Verfahren zur Bestimmung von Anomalien Anwendung finden, auf deren Grundlage weitere Ermittlungen erfolgen können.

Verstöße gegen die Aufsichtspflicht sind ihrerseits zu sanktionieren. Schweigespiralen und eine Kultur des Wegsehens müssen aufgebrochen werden. Insbesondere das unterlassene Nachgehen von Hinweisen und der Versuch der rechtswidrigen Gängelung von Hinweisgebern müssen sanktioniert werden.

Wirtschaftlichkeitskontrolle

Daneben ist staatliches Handeln im Blick auf seine Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit der Kontrolle des Bundesrechnungshofes sowie der Landesrechnungshöfe unterstellt. Diese haben die Aufgabe, unsachgemäße Verwendung von Haushaltsmitteln aufzuklären und zu rügen. Da Korruption typischerweise auch finanzielle Schäden oder zumindest die Gefahr eines Vermögensschadens beinhaltet, spielen auch die Rechnungshöfe eine wichtige Rolle in der Korruptionsbekämpfung. Der Schwerpunkt der Tätigkeit der Rechnungshöfe liegt auf der objektiven Kontrolle von Mittelverwendungen.

Lobbyismus

Aufgabe der Politik ist die friedliche und konstruktive Lösung von Interessenskonflikten. Dazu gehört auch, dass Interessenvertreter die Möglichkeit erhalten, ihre Anliegen Politikern vorzutragen. Allerdings darf der organisatorisch im Vorteil befindliche Lobbyist nicht gegenüber den einzelnen Wählern einen entscheidenden Vorteil erhalten. Organisierte Interessenwahrnehmung ist daher zu reglementieren. Hierzu bedarf es eines öffentlich einsehbaren Lobbyregisters für alle staatlichen Stellen. Der Begriff des Lobbyisten umfasst dabei politisch neutral jeden, der nicht in seiner Eigenschaft als Privatperson, als Bürger, Zugang zur Politik sucht, insbesondere Vertreter von Unternehmen, Vereinen, Verbänden.

Die Besuche von Lobbyisten im Bundestag und in den Ministerien und im Bundeskanzleramt werden registriert und in einem jährlichen Bericht veröffentlicht.

Karenzregelungen

Bundespräsident, Bundeskanzler, Bundesminister und parlamentarische Staatssekretäre müssen nach ihrem Ausscheiden Tätigkeiten bei der Bundesregierung 12 Jahre anzeigen und nach Verlangen dieser Zeit Auskunft erteilen. Insoweit sind die beamtenrechtlichen Regelungen entsprechend zu übertragen. Für die Länder sind entsprechende Tätigkeiten anzustreben.

Den beamtenrechtlichen Regelungen gemäß können Tätigkeiten untersagt werden, wenn diese die Interessen der Bundesrepublik gefährden. Dies gilt insbesondere dann, wenn die unlautere Ausnutzung regierungsinternen Wissens zu befürchten ist, Amt und Tätigkeit in engem Zusammenhang stehen oder nach der Höhe der Bezahlung und dem Arbeitsaufwand zu erwarten ist, dass die Bezahlung nur durch die frühere Stellung des Amtsträgers bedingt ist (typische Fallgestaltung: „Beraterverträge“). Tätigkeiten, die durch ausländische Staaten finanziert werden, müssen besser erfasst, Interessenkonflikte angezeigt und ggf. unterbunden werden. Zulässig ist im Regelfall dagegen die Wiederaufnahme einer vor dem Amt ausgeübten Tätigkeit.

Die Möglichkeit der Untersagung entfällt im Falle des Bundespräsidenten und des Bundeskanzlers nach vier Jahren, im Falle der Bundesminister und der parlamentarischen Staatssekretäre nach zwei Jahren. Sie ist angemessen zu verlängern, wenn der Betroffene wegen eines Verstoßes gegen seine Anzeige- oder Auskunftspflicht sowie gegen eine ausgesprochene Untersagung sanktioniert wird. Absolute Höchstgrenze ist in diesem Falle zehn Jahre.

Zuständig für die Einholung von Auskünften und die Aussprache einer Untersagung ist eine unabhängige Stelle, die aus Mitgliedern des Bundesrechnungshofes, mit Korruptionsbekämpfung befassten Beamten sowie gemäß §6c BMinG bestellten Mitgliedern besteht.

Verstöße gegen die Anzeige- und Auskunftspflicht sowie gegen die Untersagung sind mit der Kürzung oder dem Verlust von Pensionsansprüchen zu ahnden, zudem kann ein Bußgeld verhängt werden.

Strafbarkeit klar fassen

Der Tatbestand der Abgeordnetenbestechung schützt mit der Integrität der Volksvertreter einen Kern der demokratischen Legitimität. Seine bewusst enge Formulierung wird dem nicht gerecht. Der Begriff der Bestechung in §108 e StGB wird weiter gefasst. Bestraft wird auch, wenn die Gegenleistung sich auf eine bereits geschehene Tat bezieht. Dies führt zu einem wünschenswerten Gleichklang mit §§332, 334 StGB.

  • 108 e StGB wird umfassend erweitert.
  • Ausreichend ist ein Handeln bei Wahrnehmung oder zur Erlangung des Mandats
  • Es ist kein Handeln im Auftrag oder Weisung erforderlich. Ausreichend ist
    entsprechend §332 StGB eine Ausübung des Mandats
  • Auch die Erlangung eines politischen Mandats oder einer Funktion oder einer
    Spende kann Teil einer strafbaren Vereinbarung sein

Angemessene Rechtsfolgen

Korruptionsstraftaten erschüttern das allgemeine Rechtsbewusstsein in besonderer Weise. Ihre Sanktionierung darf nicht den Eindruck aufkommen lassen, Fehlverhalten werde als Bagatelle gesehen. Wer sich eines Korruptionsdelikts schuldig macht, ist für die weitere Ausübung hoheitlicher Befugnisse ungeeignet. Die §§24 BStG, 41 BBG sind dahingehend zu ändern, dass eine Entfernung aus dem Beamtenverhältnis auch wegen Bestechung zu erfolgen hat.

Bisher kann eine Entfernung aus dem Beamtenverhältnis trotz einer Verurteilung wegen Vorteilsannahme, Vorteilsgewährung und Bestechung nur im Wege eines Disziplinarverfahrens erfolgen. Vor allem aber kann ein solcher Täter bisher weiterhin öffentliche Ämter bekleiden. §358 StGB wird daher um diese drei Delikte erweitert.

Ja zur Geschmacksvielfalt: Für mehr Freiheit auf dem deutschen Biermarkt!

Die Jungen Liberalen NRW fordern die Umformulierung des §1 (Schutz der Bezeichnung Bier), „Bierverordnung vom 2. Juli 1990 (BGBl. I S. 1332)“. Demnach soll es in Zukunft möglich sein, neben den Zutaten Wasser, Malz, Hopfen und Hefe auch sämtliche für den Verzehr geeignete weitere Zutaten dem Produkt hinzuzufügen, ohne die Bezeichnung des „Bieres“ für das Produkt zu verlieren, solange der biertypische Gärungsprozess eingehalten wird. Weiterhin müssen Zusatzstoffe den entsprechenden Verordnungen entsprechen.

Parteienfinanzierung transparenter machen!

Spenden und andere Zuwendungen Dritter sind ein legitimes und unersetzliches Mittel für die Finanzierung politischer Arbeit. Sie dienen als Gegengewicht zu der staatlichen Teilfinanzierung der Parteien und beugen damit dem Eindruck vor, die Parteien betrachteten den Staat als Quelle zu ihrer eigenen Bereicherung.

Zugleich bergen Spenden selbst ein Risiko für die Legitimität politischer Parteien. Schon der Anschein von Käuflichkeit ist geeignet, Vertrauen in die demokratischen Institutionen zu zerstören und jenen Kräften zu nützen, welchen die Demokratie als solche als korrupt gilt. Zudem besteht auch das Risiko tatsächlicher unangemessener Einflussnahme einzelner Interessenten auf den politischen Willensbildungsprozess. Dies gilt nicht nur für wirtschaftliche Interessenten, sondern auch für fremde Mächte, welche die finanzielle und ideelle Unterstützung geeigneter Parteien im Ausland dazu nutzen, um die freiheitlichen Demokratien – insbesondere innerhalb der EU – zu destabilisieren.

Das deutsche Parteienfinanzierungsrecht wird diesem Spannungsverhältnis bislang nicht vollständig gerecht. Undifferenzierten Versuchen, Spenden als solche einzuschränken, wird eine Absage erteilt. Wesentliche Punkte einer Reform müssen sein:

  • Die Aufsichtsbehörde – die Bundestagsverwaltung – bedarf eines erheblich höheren Personalschlüssels. Sie muss auch faktisch in der Lage sein, die Bestimmungen des Parteiengesetzes kontrollieren zu können.
  • Die Rechnungsprüfer müssen durch verbesserte Regelungen zu Interessenskonflikten und Rotationsregelungen unabhängiger werden.
  • Es bedarf einer transparenten Erfassung von modernen Finanzierungsformen wie Sponsoring. Diese müssen erfasst, gesondert ausgewiesen und nach den für Spenden geltenden Regeln auch veröffentlicht werden
  • Spenden und Sponsoring an Abgeordnete des deutschen Bundestages und der Volksvertretungen der Länder sowie an Kandidaten für diese, die zugleich Parteimitglieder sind, müssen ebenfalls nach den gleichen Regeln veröffentlicht werden.
  • Spenden sind unzulässig, wenn sie erkennbar aus dem Vermögen eines EU-Drittstaates oder einer dieser zuzurechnenden Stelle oder einer in ihrem Auftrag handelnden Person stammen.
  • Verstöße gegen das Recht der Parteienfinanzierung müssen auch für die persönlich Verantwortlichen wirksame, angemessene und abschreckende Sanktionen nach sich ziehen. Hierzu sind zum einen Bußgelder vorzusehen. Zum anderen soll es für die Strafbarkeit nach § 31d PartG ausreichen, dass der Täter mit Vorsatz handelt. Personen, die wegen eines solchen Verstoßes gegen die Regeln der Parteienfinanzierung strafrechtlich verurteilt werden, sollen nach Entscheidung des Gerichts die Fähigkeit, öffentliche Ämter zu bekleiden und Rechte aus öffentlichen Wahlen zu erlangen, verlieren können.
  • Ein schwerwiegender Verstoß hat den Verlust der Fähigkeit, in einer Partei ein für Finanzen zuständiges Amt zu bekleiden, zur Folge. Es ist eine Sperrfrist im Einzelfall festzusetzen.

Perspektiven für die Menschen NRWs!

Neben der Corona-Pandemie hat der damit einhergehende Lockdown bei vielen Bevölkerungsgruppen zu erheblichen gesundheitlichen und finanziellen Schäden geführt. Als Junge Liberale NRW halten wir es für geboten, offen über die Folgen des Lockdowns zu debattieren und mögliche Lösungsvorschläge in den Diskurs einzubringen. Zum Umgang mit den Folgen des Lockdowns und möglichen Perspektiven schlagen wir deswegen folgenden 9-Punkte-Plan vor:

  • Über eine Millionen Jobs für Student:innen sind nach Angaben des Dienstleisters Zenjob durch den Corona-Lockdown weggefallen. Die aufgrund dieser Situation geschaffenen Hilfestellungen des Bundesbildungsministeriums sind unzureichend: Nur jede:r dritte Studierende erhält die von Bundesregierung aufgelegte Nothilfe für Studierende. Deswegen fordern die Jungen Liberalen NRW die Einführung eines elternunabhängigen BAföGs. Es ist Zeit für eine Lösung, die unbürokratisch und effektiv allen Studierenden zugutekommt.
  • Insbesondere die Gesundheitsämter erfahren in Zeiten der Corona-Pandemie eine Überlastung. Durch den ungenügenden Stand der Digitalisierung und die damit einhergehende Überforderung vieler Gesundheitsämter mussten politisch Freiheitsrechte unnötig weitgehend eingeschränkt werden. Aus diesen Versäumnissen müssen die Lehren gezogen werden. Langfristig fordern wir als Junge Liberale NRW deswegen die konsequente Digitalisierung der Gesundheitsämter in NRW. Kurzfristig müssen die Gesundheitsämter personell insoweit aufgestockt werden, dass eine Nachverfolgbarkeit von Inzidenzen bis 100 problemlos möglich ist. Das Land NRW soll die Kreise und kreisfreien Städte deswegen bei einer potentiellen Einstellung von Studierenden in bspw. Callcentern der Gesundheitsämter (sog. “Containment Scouts”) unterstützen.
  • Daneben sollen ebenfalls mögliche Jobangebote im Hinblick auf die Impfzentren stärker kommuniziert werden und somit ebenfalls eine mögliche finanzielle Perspektive für Student:innen
  • Der Lockdown hat zu einem besorgniserregenden Anstieg von psychischen Erkrankungen geführt. Aus Zahlen der Psychotherapeuten-Vereinigung geht hervor, dass die Beratungsnachfrage für psychotherapeutische Behandlungen um etwa 61 Prozent angestiegen ist. An erster Stelle ist uns Jungen Liberalen NRW wichtig, diese Erkrankungen offen zu thematisieren, statt sie zu tabuisieren. Insbesondere Schulsozialarbeitern kommt nach der Öffnung der Schulen die wichtige Rolle zu, die möglicherweise durch den Lockdown entstandenen Probleme zu erkennen und in Zusammenarbeit mit Lehrer:innen aufzuarbeiten. Die Jungen Liberalen NRW fordern, die Landesprogramme zur Finanzierung der Schulsozialarbeit für die nächsten zwei Jahre deutlich anzuheben und somit einen Teil zur akut notwendigen Erhöhung des Personals im Bereich der Schulsozialarbeiter beizutragen.
  • Die Anzahl der diagnostizierten Krankheitsfälle wegen psychischer Erkrankungen steigt in unserer Gesellschaft jährlich an. Nicht erst seit der Corona-Pandemie nehmen Psychologen deswegen einen wichtigen Platz in unserer Gesellschaft ein. Die Pandemie legt aber ebenfalls einen Mangel hinsichtlich der Verfügbarkeit von Psycholog:innen offen. Eine große Rolle spielen dabei die von den gesetzlichen Krankenkassen und Kassenärztlichen Vereinigungen gemeinsam zur Verfüg gestellten Kassensitze. Als Junge Liberale NRW fordern wir deswegen die Erhöhung der Kassensitze für Psycholog:innen. Gerade in Zeiten einer Pandemie muss es möglich sein, die Notwendigkeit von Selbstzahlern in Hinsicht auf die psychotherapeutische Behandlung zu reduzieren.
  • Um die Attraktivität des Psychotherapie-Studiums zu steigern, fordern wir, dass Psychotherapeut:innen in Weiterbildung an Kliniken künftig wie reguläre Angestellte bezahlt werden.
  • Neben dem Psychologiestudium möchten wir weitere Anlaufstellen im Hinblick auf psychische Krankheiten ausbauen. Es soll deswegen geprüft, inwiefern die Ausbildungsberufe von Erzieher:innen und Sozialarbeiter:innen zukünftig im Hinblick auf die stärkere Betreuung psychisch kranker Menschen erweitert werden können.
  • Die Zahlen von häuslicher Gewalt sind in Zeiten des Lockdowns bedenklich gestiegen. Neben Kindern sind es oftmals Frauen, die häuslicher Gewalt ausgesetzt sind. Infolge des Lockdowns sind die schon vorher spärlich vorhandenen Frauenhäuser noch stärker überlastet. Wir fordern die Landesregierung deswegen auf, sie an die Quotenanforderungen der Istanbul-Konvention anzupassen und künftig einen Frauenplatz pro 10.000 Einwohner:innen zu schaffen.
  • Masken mit Nanosilber (sog. Nano-Masken) können möglicherweise eine wertvolle Alternative zu FFP2- und OP-Masken darstellen. Die Datengrundlage der genannten Innovation ist allerdings immer noch dünn. Um eine mögliche Nutzbarkeit und Schutzwirkung der Masken zu überprüfen, wollen wir in NRW eine Nanosilber-Studie anstoßen. In der Studie sollen sämtliche Fragen im Hinblick auf den Verbraucherschutz und den möglichen Nutzen während einer Pandemie geklärt werden.

 

Der Landesvorstand der Jungen Liberalen NRW wird damit beauftragt, den vorliegenden Beschluss “Perspektiven für die Menschen NRWs!” zum 10.01.2022 erneut auf seine Gültigkeit zu überprüfen.

Freiheit durch Verantwortung: Lockdown überbrücken statt Brückenlockdown

Die gravierenden Auswirkungen der Corona-Pandemie sind vielfältig: Die Pandemie selbst hat Millionen von Leben gefordert, unser Gesundheitssystem wäre ihr ohne tiefgreifende Maßnahmen nicht gewachsen. Diese Maßnahmen selbst bleiben jedoch nicht ohne Effekt: Mit zunehmender Dauer leiden Bildungsgerechtigkeit und psychische Gesundheit, werden wirtschaftliche Existenzen bedroht und zerstört. Maßnahmen, die es nicht schaffen, den Menschen Perspektive zu vermitteln, sind in unseren Augen nicht mehr angemessen. Die Alternativlosigkeit einiger Maßnahmen macht nach über einem Jahr Pandemie vorausgehendes Politik- und Bürokratieversagen überdeutlich.

Für uns Junge Liberale NRW steht fest: Nach über einem Jahr mit der Pandemie und vielen weiteren wissenschaftlichen Erkenntnissen darf die Verhängung pauschaler Lockdowns nicht mehr das Mittel der Wahl sein. Anspruch der Politik muss stattdessen sein, klügere und ausgewogene Konzepte zu verabschieden. Einer Kompetenzausweitung hinsichtlich der Corona-Maßnahmen auf die Bundesebene erteilen wir eine klare Absage. Wir sind überzeugt, dass es regionale und differenzierte Maßnahmen sind, die einerseits einen Weg aus der Pandemie darstellen und andererseits die Akzeptanz der Maßnahmen grundlegend erhalten können.

Einer der Schlüssel zur Bewältigung der Corona-Pandemie liegt in der schnellen und umfangreichen Impfung der deutschen Bevölkerung. Durch den viel zu späten Abschluss von Verträgen mit Impfstoffherstellern und dem daraus resultierenden Mangel an Impfstoff hinkt die Bundesrepublik Deutschland im internationalen Vergleich seit Monaten hinterher. Die aktuelle Einbindung der niedergelassenen Hausärzte zeigt erste positive Effekte. Die Leute vor Ort organisieren die Impfungen effizient und zuverlässig. Zukünftig wollen wir beim Impfen deswegen noch stärker auf die Menschen vor Ort und nicht-staatliche Akteure setzen. Innovative Konzepte wie der Impf-Drive-Through der Stadt Schwelm dürfen durch den Staat und überbordende Bürokratie nicht behindert werden.

Die Bewertung der Situation allein anhand des Inzidenzwerts halten wir für nicht angemessen. Stattdessen schließen wir uns Experten an und schlagen vor, folgende Faktoren für die stetige Bewertung der aktuellen Corona-Lage in den Fokus zu stellen: Hospitalisierungsindex, Notification-Index, Ü50-Inzidenz, die tatsächlichen Kapazitäten der Gesundheitsämter und eine stärkere Identifizierung von Ausbruchs-Clustern.

Kurzfristig müssen die Gesundheitsämter personell insoweit aufgestockt werden, dass eine Nachverfolgbarkeit von Inzidenzen bis 150 problemlos möglich ist. Das Land NRW soll die Kreise und kreisfreien Städte deswegen bei einer potentiellen Einstellung von insbesondere Studierenden in bspw. Callcentern der Gesundheitsämter (sog. “Containment Scouts”) unterstützen.

Die Corona-Warn-App kann ein erfolgreiches Instrument im Kampf gegen die weitere Verbreitung des Corona-Virus sein. Der Entwicklungsstand der App hat jedoch viel zu lange stagniert. Wir begrüßen ausdrücklich, dass das Check-in-via-QR-Code-System in die App implementiert wurde. Ein solches System steigert die effiziente Nachverfolgung von Infektionsketten im öffentlichen Raum um ein Vielfaches. Wir haben die Erwartungshaltung, dass dieses System den Bürgerinnen und Bürgern wie angekündigt ab dem 16. April zur Verfügung steht und das Erscheinungsdatum der 2.0 Corona-App nicht nach hinten verlegt wird.

Zukünftig muss es ebenfalls möglich sein, neben tagesaktuellen Testergebnisse auch die erfolgten Impfungen in der App zu hinterlegen. Die App würde so alle wichtigen Bausteine im Kampf gegen das Corona-Virus bündeln.

Eine flächendeckende Teststrategie ist zur Eindämmung des Corona-Virus unabdingbar. Auf dem Weg aus dem Lockdown setzen wir neben einer Impfstrategie und technischen Neuerungen auf eine umfassende Teststrategie. Bund und Länder müssen den Kommunen vor Ort hierfür ausreichende Test-Kapazitäten zur Verfügung stellen.

Differenzierte Maßnahmen halten wir nicht nur bundes- sondern auch bundeslandweit für geboten. Dort, wo durch Öffnungen keine Pull-Effekte und damit die mögliche stärkere Ausbreitung des Virus entstehen kann, müssen regional differenzierte Öffnungs-, aber auch Schließungsschritte möglich sein. So sollen bspw. Schulen verstärkt die Möglichkeit bekommen, die Lage und damit einhergehend die Art und Weise des Unterrichts autonom zu entscheiden. Um Schulen für zukünftige Krisen zu wappnen, wollen wir Schulautonomie stärken und fordern ebenfalls eine Digitalisierungsoffensive für die nordrheinwestfälischen Schulen.

Nach und nach muss ein normales Leben auch innerhalb der Pandemie möglich sein. Hier gilt es, umfassende Hygienekonzepte zu ermöglichen und konsequent umzusetzen, um Stadien, kulturelle Einrichtungen, Freizeitsport oder Gastronomie ungeachtet starrer Inzidenzwerte zu öffnen. Die oben genannten Maßnahmen können hierbei Grundlage für differenzierte Öffnungsstrategien sein. Weitgehende Grundrechtseingriffe müssen zeitnah nach erfolgreicher wissenschaftlicher Evaluation der Modellprojekte bei tagesaktuellem negativen Test oder, wenn durch eine Impfung eine Übertragung des Virus weitgehend ausgeschlossen werden kann, entfallen.

Wir Junge Liberale NRW stellen uns ausdrücklich gegen die Forderung nach Ausgangssperren und halten dies für einen nicht vertretbaren staatlichen Eingriff in die persönlichen Freiheiten trotz Pandemie-Zeiten.

Ausdrücklichen begrüßen wir die Entscheidung der Kultusministerkonferenz, die Abiturprüfungen auch in diesem Jahr stattfinden zu lassen. Es muss möglich sein, die Durchführung der Prüfungen bei einem Minimum an Infektionsgefahr zu gewährleisten. Dazu regen wir die Einrichtung sicherer Teststraßen für alle Abiturient:innen an, die einen reibungslosen Ablauf sicherstellen. Zudem drängen wir darauf, dass zeitnah nicht nur die Lehrer:innen an den Grundschulen sondern auch die Lehrer:innen an allen weiteren Schulen geimpft werden sollen. Dies soll einerseits Sicherheit im Präsenzunterricht schaffen und andererseits die Durchführung von Abitur- und Abschlussprüfungen zu erleichtern.

Mitbestimmung und Teilhabe ermöglichen – Kommunalwahlrecht auch für Nicht-EU-Ausländer

In einem freiheitlich-demokratischen Gemeinwesen sollte die nicht bloß kurzfristige Unterworfenheit unter die Rechtsnormen und das Gewaltmonopol des dieses verfassenden Staates prinzipiell mit dem Recht auf umfassende demokratische Mitbestimmung einhergehen. Gerade in einer zunehmend globalisierten Welt ist eine ausschließliche Anknüpfung an die Staatsangehörigkeit nicht mehr zeitgemäß; vielmehr ist eine weitgehende Übereinstimmung zwischen Adressaten und Autoren von Rechtsnormen anzustreben. Insbesondere auf kommunaler Ebene kann die Ermöglichung demokratischer Teilhabe für bisher von dieser ausgeschlossener Personen ein integrativer Schritt in diese Richtung sein.
Die Jungen Liberalen Nordrhein-Westfalen sprechen sich deshalb entschieden für ein Kommunalwahlrecht auch für Ausländer aus, die nicht die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Union haben. Dieses soll sowohl das aktive als auch das passive Wahlrecht umfassen. Voraussetzung dafür soll neben einem legalen Aufenthaltsstatus lediglich der gewöhnliche Aufenthalt im steuer- und sozialrechtlichen Sinne sein.
Die Jungen Liberalen Nordrhein-Westfalen fordern in diesem Kontext die FDP und die Landesregierung von Nordrhein-Westfalen dazu auf, sich im Rahmen einer Bundesratsinitiative für die notwendige Grundgesetzänderung einzusetzen, welche eine entsprechende Anpassung des Kommunalwahlrechts ermöglicht.

“German PMQ” – Feurige Debatten statt abgelesener Phrasen

Die Jungen Liberalen NRW fordern die FDP- Bundestagsfraktion zu einer Veränderung der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages auf. Genauer soll die jetzige Befragung des Bundeskanzlers einem debattenfreudigeren und medienkompatibleren Format weichen, welches an das etablierte „Prime Ministers Questions“ aus Großbritannien angelehnt ist und auf die parlamentarischen Gegebenheiten des deutschen Bundestages angepasst wird.
Konkret soll sechs Mal jährlich (also ca. in jeder dritten Sitzungswoche) der Bundeskanzler in einen Schlagabtausch mit einem Vertreter jeder Fraktion gehen. In einem wechselseitigen System, in dem jeder insgesamt drei Mal zwei Minuten Zeit besitzt, können Rede- und Diskussionsbeiträge platziert werden. Das Thema sucht sich der jeweilige Abgeordnete ohne vorherige Ankündigung selbstständig aus. Insgesamt würde diese Debatte mit maximal 1,5 Stunden die Länge einer leicht überdurchschnittlichen Aussprache im Bundestag nicht überschreiten.
Angelehnt an dieses medial nutzbare Format fordern die Jungen Liberalen NRW eine angemessenere Umsetzung innerhalb der Medien. Bei erfolgreicher Etablierung des Formats der „German PMQ“ wünschen sich die Jungen Liberalen eine Adaption des Konzepts auch auf Landesebene.

Urheberrecht und Meinungsfreiheit schützen – Upload-Filter ersetzen

Wir Jungen Liberalen erkennen die Wichtigkeit einer angemessenen Vergütung für Urheber, um unsere Kulturlandschaft attraktiv zu halten. Deshalb wollen wir, dass Urheber angemessen entschädigt werden. Gleichzeitig ist die Meinungsfreiheit sowohl für das Funktionieren unserer freien Gesellschaft als auch für eine vielseitige Kulturlandschaft unabdingbar. Deshalb stehen wir gegen den Einsatz von Upload-Filtern, deren Einsatz durch die neue Initiative der EU zum Urheberrecht in Zukunft notwendig sein wird und die freie Meinungsäußerung beschneidet.
Wir fordern, dass Online-Plattformen Mechanismen anbieten müssen, um urheberrechtlich geschütztes Material zu sichten und melden zu können. Dafür sollen Online-Plattformen ab einer zu bestimmenden Größe eine Schnittstelle anbieten, mit der die Inhalte der Plattform automatisch durchsucht werden können. Wenn ein Inhalt als Urheberrechtsverletzung gemeldet wurde, muss der Uploader des Inhalts die Möglichkeit haben, dem zu widersprechen. Die Plattform kann bei Uneinigkeiten als Vermittler auftreten. Sollten sich die beiden Parteien nicht einigen können, müssen Gerichte die Angelegenheit klären. In der Zeit, in der keine Einigung besteht, soll das Geld, das durch die Inhalte generierte wurde, von der Plattform einbehalten werden. Ein Löschen von Content, bei dem keine Einigung eingetreten ist, soll nicht stattfinden. Sollte festgestellt werden, dass Content tatsächlich das Urheberrecht verletzt, wird das einbehaltenen Geld an den Urheber weitergeleitet. Dieser muss dann auch die Möglichkeit haben, das Video zu löschen. Der Missbrauch dieser Mechanismen muss sanktionierbar sein.