Grundsätzlich ist die Geltendmachung der konkreten Verletzung subjektiver Rechte von
natürlichen und juristischen Personen die Voraussetzung und der geeignete Anknüpfungspunkt,
um in möglichen Streitfällen eine juristische Klärung herbeizuführen, in denen alle
erwägenswerten Positionen Beachtung finden. Daneben sind zwar durchaus Konstellationen
denkbar, in denen auch weitere, Allgemeininteressen betreffende Gesichtspunkte zu berücksichtigen sind, die im Wege klassischer Gerichtsverfahren nicht zur Geltung kommen
können; sog. Verbandsklagerechte sind eingeführt worden, um diesbezüglich Abhilfe zu
schaffen. Eine ausufernde Ermöglichung und Ausübung von Verbandsklagerechten birgt jedoch
evidentermaßen das Risiko, dass Infrastrukturprojekte und Vorhaben von elementarer
wirtschaftlicher Bedeutung blockiert werden. Eine Konsequenz davon ist die fortgesetzte
Gefährdung von Innovation und Wohlstand.
Die Jungen Liberalen NRW setzen sich vor diesem Hintergrund dafür ein, dass Verbänden und
Vereinen keine gerichtliche Klagebefugnis oder ein klagefähiges Recht eingeräumt wird, solange
nicht die Verletzung eigener subjektiver und ausreichend konkretisierbarer Rechte geltend
gemacht werden kann; Unions-, Bundes- und Landesrecht sind dementsprechend anzupassen.
Um eine angemessene Berücksichtigung der von ihnen vertretenen gesellschaftlich relevanten
Positionen zu ermöglichen, sollen Verbände und Vereine allerdings im Rahmen von Anhörungen
und Stellungnahmen in Gesetzgebungs-, Planfeststellungs- und sonstigen Genehmigungsverfahren im Vorfeld eingebunden werden. In Bereichen ohne subjektive
Rechtsposition (z.B. Tiere), ist durch andere geeignete Maßnahmen, z.B. Schwerpunktstaatsanwaltschaften, auf eine angemessene Rechtskontrolle zu achten.