Faire Verbesserungschancen im zweiten juristischen Staatsexamen schaffen!

Die Jungen Liberalen setzen sich für die Schaffung und Verbesserung von Chancengleichheit in allen Bildungsbereichen ein. Deswegen soll die Gebührenordnung für die staatliche Pflichtfachprüfung und die zweite juristische Staatsprüfung (Juristenausbildungsgebührenordnung – JAGebO) geändert werden, indem für die Kosten für den Verbesserungsversuch Ratenzahlung ermöglicht wird:

§ 2 JAGebO
(1) Für die Wiederholung der zweiten juristischen Staatsprüfung zum Zweck der
Notenverbesserung erhebt die Präsidentin oder der Präsident des Landesjustizprüfungsamtes
vom Prüfling eine Gebühr in Höhe von 600 Euro. Die Gebühr kann in monatlichen Raten in Höhe von mindestens 50 Euro entrichtet werden.
Ferner soll überprüft werden, ob die derzeitige Gebühr in Höhe von 600 Euro den tatsächlichen Kosten entspricht oder eine Reduzierung der Gebühr ermöglicht werden kann.