Unter den medizinischen Dienstleistern befinden sich leider immer wieder einige schwarze
Schafe, die mit nicht evidenzbasierten Behandlungen die Menschen um ihre Gesundheit und um
ihr Geld betrügen.
Auch das Land NRW bezuschusst aktuell noch mehrere Behandlungen über die
Beamten-Beihilfe, die keinen nachgewiesenen medizinischen Nutzen haben (z. B. die
Colon-Hydrotherapie) über den Landeshaushalt, also mit Steuergeldern. Dabei werden auch die
Patienten durch eine fehlende adäquate Behandlung, gesundheitlich, psychisch und finanziell in
einen desolaten Zustand versetzt. Wir wollen, dass Steuergelder nicht für Behandlungen
verwendet werden, die für den Patienten keinerlei nachgewiesenen Nutzen haben. Das gilt auch
für Leistungen im Katalog der Beamten-Beihilfe.
Die Jungen Liberalen fordern daher eine Reform der gesetzlich verankerten Fürsorgepflicht und
des Bundesbeamtengesetzes. Dabei sollen die, durch die Beamten-Beihilfe mitfinanzierten
Heilmethoden den gleichen Standards entsprechen wie schulmedizinische Verfahren, Therapien
und Medikamente. Anwendungen, die diesen Standards nicht entsprechen, sollen nicht weiter über die Beamten-Beihilfe und somit über Steuergelder mitfinanziert werden. Zukünftig sollen nur noch zugelassene Verfahren, Therapien und Medikamente, sowie Methoden zur
Gesundheitsförderung über die Beamten-Beihilfe bezuschusst werden.
Durch den Stopp der finanziellen Bezuschussung wollen wir auch ein Zeichen gegen diese Form
von Behandlungen setzen und damit die sogenannte “iatrogene Verstärkung” stoppen. Wer
dennoch solche Leistungen erhalten möchte soll diese in Zukunft dann vollständig aus eigener
Tasche zahlen müssen.
Wir fordern daher:
– Die Beihilfe-Zahlungen für Beamte dürfen nicht weiter für nicht-evidenz-basierte Therapien
aufgewendet werden. Zahlungen in Krankheits-, Pflege- und Geburtsfällen sollen bestehen
bleiben und weiter gefördert werden. Sport, Impfungen und andere Präventionsangebote gilt es
zu stärken. Ausnahmen davon bedürfen einer Prüfung auf Nutzen und Relevanz. Die gesetzlich
verankerte Fürsorgepflicht in §79 Bundesbeamtengesetz bzw. in den entsprechenden
Landesbeamtengesetzen muss entsprechend angepasst werden und die Spielräume verkleinert
werden.
– Die Beamten-Beihilfe soll hierdurch überarbeitet werden und wieder ihrem eigentlichen Ziel, der gesundheitlichen Stärkung von Beamten dienen.