Denken wir das Zentralabitur zu Ende!

Die Jungen Liberalen Nordrhein-Westfalen fordern, dass künftig die Erst-
 und Zweitkorrektur der Abiturklausuren schulextern und pseudonymisiert erfolgt.
 Außerdem soll dem Zweitkorrektor die Erstkorrektur nicht mehr vorliegen. Stattdessen
 soll eine vollkommen selbstständige Zweitkorrektur erfolgen. Dies soll
 auch schulformübergreifend (zwischen Gymnasium und Gesamtschule) geschehen.

Lehrer lehren lassen – Pädagogik leben lassen

Das Gremium möge beschließen

 Als Junge Liberale NRW setzen wir uns leidenschaftlich für ein Bildungssystem ein,
 das Chancengerechtigkeit gewährleistet. Zentral für dieses Vorhaben ist die Fähigkeit der
 Lehrer, ihre pädagogischen Kenntnisse eigenständig umzusetzen und somit das bestmögliche
 Lernumfeld für Schüler zu schaffen.

 Die Sicherheit und körperliche Unversehrtheit der Lehrer sind unabdingbar, um eine
 solche Unversehrtheit zu gewährleisten. Wir sehen die Notwendigkeit, Gewalt gegen Lehrer
 effektiv zu erfassen und zu bekämpfen. Aus diesem Grund fordern wir konkrete Maßnahmen:

• Die oberste Schulaufsichtsbehörde soll fortan umfassende Daten zu
Gewaltvorfällen gegen Lehrer und Schulpersonal sammeln und analysieren.

• Eine Stärkung des sozialpädagogischen und schulpsychologischen,

insbesondere in Regionen, die vermehrt von Gewalt gegen Lehrer betroffen sind.

Dies ermöglicht gezielte Interventionen undUnterstützung.

  • Die Schaffung von Weiterbildungsangeboten für Lehrkräfte, damit diese besser deeskalieren können

Die Verbesserung der Kommunikation zwischen Lehrern und Eltern sehen wir als essentiell an, um die
Entwicklung des Kindes zu stärken. Wir setzen uns für eine verstärkte Kooperation zwischen beiden
Parteien ein, um die bestmögliche Bildung für die Schüler zu gewährleisten. Gleichzeitig sind wir davon
überzeugt, dass Lehrer aufgrund ihrer pädagogischen Ausbildung eine entscheidende Rolle in der
schulischen Erziehung spielen. Um diese Autonomie zu schützen und zu fördern, setzen wir uns für
folgende Maßnahmen ein:

Um die pädagogischen Maßnahmen der Lehrer weiter zu stärken, möchten wir auch die Möglichkeit
von Schulwechseln erleichtern. Die fachliche Eignung eines Kindes sollte nicht allein von der
subjektiven Einschätzung der Eltern abhängen. Daher setzen wir uns für folgende Maßnahme ein:
• Die Gewährung der Autonomie für Lehrer, Schulwechsel für Schüler durchzusetzen, wenn die
fachlichen Voraussetzungen für die aktuelle Schulform nicht gegeben sind. Ein solches
Verfahren soll in Verbindung mit Lehrerkonferenzen transparent und sicher ausgestaltet
werden. Dies ermöglicht eine individuelle Förderung und ein optimales Lernumfeld.

 

Diese umfassenden Maßnahmen zielen darauf ab, die Möglichkeiten der Lehrer im Bildungssystem zu stärken und somit eine gerechtere und qualitati hochwertige Bildung für alle Schüler zu gewährleisten. Wir sind überzeugt, dass nur durch gemeinsame Anstrengungen und konkrete Schritte eine nachhaltige Verbesserung unseres Bildungssystems erreicht werden kann.

KI? Ja, bitte! Technologieoffenheit in der Schule fördern

In den vergangenen Monaten hat sich das Zusammenleben unserer Gesellschaft durch den
 technischen Wandel rasant verändert. Gerade die jüngsten Entwicklungen im Bereich der
 Künstlichen Intelligenz, eröffnen uns neue Möglichkeiten und stellen uns vor eine
 neue Epoche der Forschung, Anwendung von Technik und der Bildung. Eine liberale
 Schulpolitik antwortet auf die entstandenen Chancen (etwa durch KI-Textgenerierung)
 nicht mit Verboten und Ausschluss von Technik, sondern mit technologieoffenen
 Konzepten, die diese Neuerungen didaktisch sinnvoll einbinden. Nur durch diese
 Berücksichtigung kann das Potential der Digitalisierung im Schulwesen ausgeschöpft
 und der gesamtgesellschaftliche Bildungsstand angehoben werden. Aus diesem Grund muss
 die Rolle von KI und anderen Neuerungen schnellstmöglich geklärt werden. Daher
 fordern wir folgende Maßnahmen:

  •  Weiterhin soll die IT-Infrastruktur (Netzanbindung, schuleigene Cloud, etc.) und
     die Ausstattung mit Endgeräten gestärkt werden. Um digitale Formen des
     Unterrichts realisieren zu können, muss das Lehrpersonal entsprechend geschult
     und eine dauerhafte Administration der IT-Systeme gewährleistet sein. Wir
     wünschen uns, dass eine kommende Novelle des Digitalpaktes auch die Finanzierung
     von Fortbildungen und Administrationskosten berücksichtigt. Der Prozess zur
     Beantragung der Bundesfördermittel muss für Schulträger und Schulen radikal
     vereinfacht werden.
  •  Wichtig ist, dass in allen Altersstufen angepasst an den altersbedingten
     Lernstand und Wissensfortschritt sowie in allen Unterrichtsfächern die
     Vermittlung von technischen Konzepten integriert wird, damit eine praxisnahe
     Nutzung digitaler Tools erprobt werden kann. Dabei soll kein Fach besonders
     hervorgehoben sein. Um dies zu gewährleisten, muss digitales und KI-gestütztes
     Lehren und Lernen endlich ein fester Bestandteil vor allem im universitären Teil
     der Lehrerausbildung werden. Das Fach Informatik verstehen wir weiterhin
     lediglich als Unterrichtsfach zur Vermittlung technisch-wissenschaftlicher
     Inhalte. Daher soll das Fach Informatik nicht verpflichtend sein. sie nutzen.
     Geräte sollen weniger restriktiv eingerichtet werden, damit Schüler und
     Schülerinnen einen praxisnahen und freien Umgang erproben können. Auch die
     technische Autonomie der Schulträger und Schulen soll gestärkt werden. Folglich
     soll nie durch höhere Ebenen zentral vorgegeben werden, welche Soft- oder
     Hardware im Unterricht verwendet werden soll. Außerdem sollen Geräte und
     Softwarelizenzen nicht zentral ohne vorangegangen Bedarfsanfragen erworben
     werden. zusätzlich zu belasten und um einen reibungslosen Ablauf dieser
     Dezentralisierung zu gewährleisten, sollen den Schulen personelle und
     finanzielle Mittel, etwa in Form eines digitalen Hausmeisters, zur Umsetzung zur
     Verfügung gestellt werden.
  •  Schulen dürfen sich nicht vor den rasanten technischen Entwicklungen der letzten
     Monate verschließen, ohne entstehende Herausforderungen für Lehrkräfte zu
     unterschätzen. Auch der Verwässerung des Leistungsprinzips muss vorgebeugt
     werden. Ein absolutes Verbot von KI in Schulen ist nicht zielführend.
     Stattdessen sollen im Unterricht gemeinsam die Chancen diskutiert und ein
     bedachter Umgang erprobt werden. Wo möglich und sinnvoll (also v.a. bei
     zusammenfassenden Aufgaben und bei Recherchen) soll eine Verwendung von KI-
     Textgenerierung zielgerichtet eingesetzt werden können. Kreative oder
     beurteilende Aufgaben
  •  Das Kultusministerium soll gemeinsam mit Experten und Expertinnen ein
     didaktisches und pädagogisches Gesamtkonzept zur Verwendung von Künstlicher
     Intelligenz entwerfen. Unter den einzelnen Bundesländern soll innerhalb der
     Kultuministerkonferenz ein enger Austausch über die jeweiligen Erfahrungen und
     Strategien etabliert werden. Es sollen analog zur “Strategie – Bildung in der
     digitalen Welt” mögliche Lerninhalte, Lernformen, nötige Anpassungen sowie
     Chancen und Risiken von KI analysiert werden.
  •  Offizielle Berichte zur Sinnhaftigkeit, Datensicherheit und allgemeinen
     Nutzbarkeit vieler digitaler Tools sollen hier veröffentlicht werden. immer schwieriger, bis nahezu unmöglich. Daher braucht es hier eine
     frühzeitliche Sensibilisierung, dass diese Entwicklung zu einem erhöhten Risiko
     für Fake-News und politische Einflussnahme führt. Durch ein stärkeres
     Bewusstsein in Schulen für diese Risiken, können Vorteile von KI-Systemen
     genutzt werden, ohne mögliche Nachteile auszublenden.
  •  Um dieses Wissen wertzuschätzen , sowie wegen dem Mangel von Fachkräften im IT
     Bereich entgegen zu wirken und der Ansicht, dass Informatik einen ebenso hohen
     stellenwert wie die anderen Naturwissenschaftlichen/Technischen hat fordern wir,
     dass das Fach Informatik bei der Wahl der Abifächer gleichzusetzen ist wie die
     andern Naturwissenschftlichen/Technischen Fächer Biologie, Chemie und Physik.
     Künstliche Intelligenz nicht selbständig Klassenarbeiten und Klausuren
     korrigieren oder Noten erteilen. KI kann zur Entlastung der Lehrkräfte,
     beispielsweise bei der Rechtschreibüberprüfung, unterstützend verwendet werden.

Kunst am Bau ist Steuergeld-Klau

Die Jungen Liberalen NRW fordern die Abschaffung der Passagen zu „Kunst am Bau“
  innerhalb der Richtlinie zur Durchführung der Bauaufgaben des Bundes, welches bei
  öffentlichen Bauprojekten vorschreibt, einen bestimmten Prozentsatz für Kunst zu
  investieren. Auch Vorschriften auf Landes- und Kommunalebene zur pauschalen
  Investition in Kunst lehnen wir ab. Die grundsätzliche Ausgestaltung von Kunst bei
  Bauprojekten soll vielmehr für jeden Einzelfall kritisch auf der jeweiligen
  Zuständigkeitsebene geprüft werden.

Fahrschule neu denken

Die Jungen Liberalen Nordrhein-Westfalen setzen sich für eine Reform der derzeitigen
 Führerschein-Ausbildung ein. Wir sehen sie in ihrer jetzigen Form als veraltet an, da
 sie weder grundlegende Kenntnisse vermittelt, die auf nahezu jede Verkehrssituation,
 unabhängig vom Ausbildungsort, anzuwenden sind, noch ein Bewusstsein für den
 achtsamen Umgang im Straßenverkehr vermitteln. Aus dem Grund fordern wir:

  1.    Reform der theoretischen Ausbildung:

 Der theoretische Teil soll dazu dienen, die angehenden Fahrer auf mögliche
 Verkehrssituationen vorzubereiten, sie mit den Verkehrsregeln vertraut zu machen und
 ein Bewusstsein für achtsames und verantwortungsvolles Fahren im Straßenverkehr zu
 schaffen.

 Daher soll die gesetzliche Anwesenheitspflicht des theoretischen Fahrschulunterrichts
 in Gänze gestrichen werden. Die Fahrschulen können Anwesenheitspflichten für den
 theoretischen Unterricht (oder Teile davon) aussprechen, sofern sie dies für geboten
 halten. Der Fahrschüler ist über solche fahrschuleigenen Anwesenheitspflichten vor
 dem Abschluss seines Vertrages transparent zu informieren. Der Unterricht soll sich
 inhaltlich allgemeinbildend mit dem Wissen über die Auswirkungen von Fahrfehlern,
 einer realistischen Selbsteinschätzung, der Bereitschaft und Fähigkeit zum
 rücksichtsvollen und partnerschaftlichen Verhalten, sowie dem Bewusstsein für die
 Bedeutung von Emotionen beim Fahren im Einklang mit der Verantwortung für Leben und
 Gesundheit, Umwelt und Eigentum, befassen. Insofern sollen die Module 1 „Persönliche
 Voraussetzungen“ und 2 „Risikofaktor Mensch“, der Anlage 1 zu §4 Fahrschüler-
 Ausbildungsordnung, beibehalten werden. Die Möglichkeit zur Online-Teilnahme muss
 dabei gewährleistet sein.

 Bei einer Fahrausbildung einer weiteren Führerscheinklasse, ist kein erneutes
 Durchlaufen der allgemeinen Grundlagen in der theoretischen Ausbildung erforderlich.

 Reform der praktischen Ausbildung:

  Die praktische Ausbildung soll sich individuell an die jeweilige Fahrzeugklasse
 orientieren, sodass die Anlagen 2.2-2.8. zu §4 der Fahrschüler-Ausbildungsordnung in
 der praktischen Ausbildung berücksichtigt bleiben. Insofern sind die Module drei bis
 zwölf der Anlage 1 zu §4 Fahrschüler-Ausbildungsordnung in diesem Ausbildungsteil
 unterzubringen. So wird eine individuelle Ausbildung im Zusammenspiel mit der realen
 Umsetzung des Erlernten gewährleistet.

 Alternative Antriebsarten zum Verbrennungsmotor und ihre Besonderheiten sollen im
 Hinblick auf das vermehrte Aufkommen von Autos mit solch alternativen Antrieben
 stärker im technischen Teil der Fahrausbildung berücksichtigt werden.

 Das derzeitige begleitete Fahren ab 17 Jahre, soll zudem auf 16 herabgesetzt werden.
 So ist uns nicht ersichtlich, warum mündige Bürger mit 16 Jahren, trotz Begleitung
 einer kompetenten und ausreichend erfahrenden Person, nicht schon Fahrerfahrung
 ansammeln können.

 Staatsmonopol auf dem Führerscheinmarkt beenden

 Aufgrund von wettbewerbskritischen Bestimmungen im Kfz-Sachverständigengesetz dürfen
 technische Prüfstellen nicht marktwirtschaftlich konkurrieren: sie dürfen weder
 profitorientiert arbeiten noch darf mehr als eine Prüfstelle in einem Gebiet tätig
 sein. In NRW werden die Fahrerlaubnisprüfungen deshalb beispielsweise ausschließlich
 durch den TÜV erteilt. Dies führt zu langen Wartezeiten auf Prüfungstermine,
 schlechtem Service und hohen Kosten.

 Eine wettbewerbsorientierte Lösung der Problematik liegt nahe. Um eine
 wettbewerbsorientierte und effiziente Regelung der Fahrerlaubnisprüfung zu
 ermöglichen, setzen sich die Jungen Liberalen Nordrhein-Westfalen für eine
 entsprechende Änderung der Rechtslage ein. Damit wollen wir sowohl den Betrieb von
 mehr als einer technischen Prüfstelle in einem Bundesland erlauben, als auch den
 Prüfstellen erlauben, Gewinn zu erwirtschaften.

Keine Staatsgelder für BDS-Unterstützer

Das Existenzrecht Israels ist Teil der deutschen Staatsräson. Antisemitismus in jedweder Form verurteilen wir scharf. Die Jungen Liberalen NRW bekräftigen daher ihre Ablehnung der sog. BDS-Bewegung als antisemitisch und begrüßen, dass diese Einschätzung inzwischen auch vom Deutschen Bundestag geteilt wird.

Umso erschreckender nehmen die Jungen Liberalen NRW zur Kenntnis, dass Teile des deutschen Kulturbetriebes diese aus der Werteordnung unserer Verfassung abgeleitete Haltung nicht nur ablehnen, sondern aktiv der BDS-Bewegung den Rücken stärken. Der Schulterschluss von einigen Künstlern der Documenta zum BDS ist ein neuer, trauriger Höhepunkt in Hinblick auf eine unerträgliche Relativierung der BDS-Bewegung selbst. Unter dem missbräuchlichen Titel „Initiative GG 5.3 Weltoffenheit“ werden Antisemiten als Opfer angeblicher Verfolgung stilisiert und die BDS-Bewegung relativiert.

Zu den Unterzeichnern der Initiative gehören auch Angehörige staatlicher und staatlich subventionierter Einrichtungen sowie Hochschullehrer deutscher Hochschulen. Das ist unerträglich und geschichtsvergessen. Gerade der Verweis auf Art. 5 Abs. 3 Grundgesetz zeugt von fehlendem Problembewusstsein. Satz 2 dieses Absatzes mahnt eindrücklich: „Die Freiheit der Lehre entbindet nicht von der Treue zur Verfassung“.

Wer den Staat und seine Werteordnung innerlich ablehnt, darf nicht von innen heraus, auf dessen Kosten, gegen ihn Stimmung machen. Die Jungen Liberalen NRW fordern daher alle betroffenen Kultureinrichtungen auf, sich von der „Initiative GG 5.3 Weltoffenheit“ zu distanzieren und die Mitzeichnung zu widerrufen. Von den persönlich Verantwortlichen erwarten wir den Rücktritt aus den Leitungsgremien staatlicher und staatsfinanzierter Einrichtungen. Die Träger – Bund, Land, Kommunen – müssen personelle Konsequenzen prüfen und, wo möglich, Kündigungen aussprechen. Zudem fordern die Jungen Liberalen, staatlichen geförderten Kultureinrichtungen und -veranstaltungen, welche sich nicht von der BDS-Bewegung distanzieren, zukünftig sämtliche Gelder zu entziehen. Das Geld der Steuerzahlerinnen und Steuerzahler darf nicht unterschwelligem Antisemitismus zugutekommen.

Asien ist mehr als China – wirtschaftlichen und kulturellen Austausch stärken

Die Großräume Süd- und Südostasien gehören mit einer Bevölkerung von knapp zwei Milliarden Menschen zu den am schnellsten wachsenden Volkswirtschaften der Welt. Die Europäische Union besitzt neben einem wirtschaftlichen Interesse, die Zusammenarbeit mit den beiden Großräumen zu verstärken, auch ein Interesse an Kooperationen in der Wissenschaft und Forschung.

Wirtschaftliche Zusammenarbeit über Freihandelsabkommen verstärken

Der Freihandel ist für uns eines der großen Versprechen für unternehmerische Freiheit und gesellschaftlichen Wohlstand. Die Verhandlungen der EU mit den südasiatischen Staaten um Indien und den ASEAN-Staaten sind von erheblicher ökonomischer Bedeutung für die Europäische Union und insbesondere für die exportorientierte deutsche Wirtschaft.

Wir fordern daher:

  • die Wiederaufnahme der Verhandlungen mit Indien und Malaysia, welche seit 2012 de facto auf Eis gelegt sind.
  • die europäischen Institutionen dazu auf, den bereits ausgehandelten Freihandelsabkommen mit Vietnam und Singapur zuzustimmen.
  • ergänzend zu den verhandelten Freihandelsabkommen je ein Investitionsschutzabkommen nach dem Vorbild von CETA, welches ein auf die Staaten angepasstes Streitbeilegungsverfahren vorsieht.

Die Kooperation und stärkere Bindung zu unseren asiatischen Partnern wollen wir nutzen, um das an Marktmechanismen orientierte Emission Trading System (ETS) weltweit stärker zu etablieren. Wir schlagen deswegen vor, dass die Aufnahme des ETS in Freihandelsabkommen zur Regel wird.

Wissenschaftliche Potenziale heben – Kulturellen Austausch fördern

Bereits heute zieht es viele junge Menschen aus Süd- und Südostasien an die Europäischen Universitäten; sie erlangen einen Hochschulabschluss und leisten einen wertvollen Beitrag in der Forschung. Auch wird vielen Studierenden aus Europa über zahlreiche Austauschprogramme heute schon ermöglicht, Süd- und Südostasien kennenzulernen und die kulturellen Unterschiede zu erfahren.

Wir wollen diese Zahl weiter steigern und es auch deutschen Studierenden erleichtern, an süd- und südostasiatische Universitäten zu gehen. Zu diesem Zweck muss beispielsweise das Stipendienprogramm A New Passage to India großzügiger finanziell ausgestattet werden, da das Programm bereits finanziell ausgelastet ist. Auch das Indo-German Science and Technology Center (IGSTC), welches mit der finanziellen Unterstützung deutsch-indischer Forschungsprojekte betraut ist, muss weiterentwickelt und seinen Anforderungen entsprechend gefördert werden. Auch Kooperationsprojekte wie SHARE (European Union Support to Higher Education in the ASEAN Region), welches die Einführung eines supranational anerkannten Qualifikationsrahmen, regelmäßige Qualitätssicherungsmaßnahmen, ein länderübergreifendes Credit-Point- Übertragungssystem und diverse Stipendienprogramme für den südostasiatischen Raum vorsieht,sind weiterhin zu fördern, um eine verstärkte Mobilität von jungen Europäern und Asiaten zu ermöglichen.

Doch im südchinesischen Meer werden nicht nur wirtschaftliche Interessen der liberalen Demokratien verteidigt. Die immerwährenden Provokationen und Drohgebärden seitens der Volksrepublik China gegen den unabhängigen Inselstaat Taiwan verurteilen wir scharf. Als Junge Liberale stehen wir an der Seite eines souveränen Taiwans und unterstützen infolgedessen eine völkerrechtliche Anerkennung des Inselstaats. Analog dazu wollen wir die Beziehungen zu Taiwan über transatlantische Organisationen wie die WHO und Kooperationen in der Forschung weiter vertiefen. Als Konsequenz der anhaltenden und immer bedrohlicheren Militärmanöver Chinas an den Grenzen Taiwans, erklären wir uns ebenfalls zu militärischer Unterstützung , die unter anderem Waffenlieferungen umfassen kann, bereit. Die Form der Unterstützung muss in Absprache mit den Vereinigten Staaten und der Taiwanesischen Regierung erfolgen.

Internationale Gewässer schützen

Fast die Hälfte aller operierenden Containerschiffe weltweit passieren das Südchinesische Meer, wodurch sowohl der de jure als auch der de facto Erhalt des Meeres als internationales Gewässer von vitalem Interesse ist. Wir unterstützen deswegen ausdrücklich die Bemühungen der Vereinigten Staaten von Amerika, die internationalen Gewässer im Südchinesischen Meer sowie die internationale Schifffahrt durch militärische Präsenz vor der Vereinnahmung Chinas zu schützen. Deutschland sowie die Europäische Union sollen zwischen den Mitgliedsstaaten der ASEAN für eine gemeinsame Positionierung bezüglich der Territorialansprüche im Südchinesischen Meer vermitteln.

Jugendparlamente flächendeckend konstituieren – Echte Partizipation ermöglichen!

Die weitereichenden Konsequenzen, die politische Entscheidungen für Kinder und Jugendliche haben, werden zwar häufig betont, echte Mitwirkungsmöglichkeiten für junge Bürgerinnen und Bürger bleiben jedoch häufig verwehrt. Eine besondere Bedeutung bei der Umsetzung von Kinder- und Jugendbeteiligung kommt dabei den Kommunen zu. Von allen politischen Ebenen ist sie der jungen Generation am nächsten. Gerade hier sollten Jugendbeteiligungsprozesse initiiert werden.

Neben Familien, Freundschaften und Bildungseinrichtungen prägen insbesondere diese Kommunen, die Lebenswelt von jungen Menschen. Ein Jugendparlament bietet Möglichkeiten zu Mitsprache und Gestaltung innerhalb der Städte und Gemeinden. Als institutionalisierte und kontinuierliche Form der kommunalen Interessenvertretung mit einem breiten thematischen Mandat zur Gestaltung der Lebenswelt von Kindern und Jugendlichen, zielen Kinder- und Jugendparlamente auf garantierte Zugänge in der Kommunalpolitik ab. Zudem stärken sie die soziale Interaktion der Jugendlichen innerhalb der Kommune.

Aktuell gibt es 520 Kinder- und Jugendparlamente in Deutschland. Damit sind nur in ca. 5 % aller deutschen 11.059 Kommunen repräsentative Kinder- und Jugendvertretungen vorhanden. Das liegt aber auch daran, dass von den kleinen Gemeinden unter 5.000 Einwohnern, die 73 % aller Kommunen ausmachen, nur 0,6 % über ein Kinder- und Jugendparlament verfügen. In den anderen Größenklassen sind die Kinder- und Jugendparlamente stärker vertreten.

Aus diesen Gründen befürwortet der Landeskongress den flächendeckenden Ausbau von Kinder- und Jugendparlamenten (KiJuPa) mit dem Zweck, dass Kinder und Jugendliche sich aktiv in politische Prozesse einbringen können und bei der Gestaltung der jeweiligen Kommune – insbesondere mit Blick auf bildungsspezifische, sowie Kinder- und Jugendliche betreffende Vorhaben – mitwirken. Wir begrüßen hierzu die bereits beschlossene Konstituierung eines Landesjugendparlamentes und möchten dieses als oberste Instanz für alle Kinder- und Jugendparlamente in Nordrhein-Westfalen etablieren, was zur Vereinheitlichung und Vorgabe landesweiter Regeln zur Struktur solcher Institutionen dienen und zugleich die derzeit existierende „Landesschüler*innenvertretung Nordrhein-Westfalen“ und den „Kinder- und Jugendrat“ ersetzen soll. Hierbei ist es maßgeblich, dass das Landesjugendparlament eine möglichst direkte Legitimation durch die Jugendlichen in Nordrhein-Westfalen erhält.

Mitwirkung durch konkrete Kompetenzen und Förderung

Weiterhin sollen Kinder- und Jugendparlamente sowohl von der Kommune, aber auch durch entsprechende Landesförderprogramme, finanziell und konzeptuell unterstützt werden. Wir fordern dazu die Erweiterung des Geltungszeitraumes der bestehenden Förderung, bzw. die Einführung einer neuen Förderung des Landes NRW. Darüber hinaus sollen die Kommunen demokratische Wahlen und eine durchgängige Besetzung des Kinder- und Jugendparlaments sicherstellen, damit ein solches nicht nur “auf Papier” existiert.

Mit der Legitimierung eines solchen Jugendparlamentes bekennt sich der Landesverband zu einer aktiven Partizipation von Kindern- und Jugendlichen, insbesondere in Themen, die diese primär betreffen. Gerade in Bezug auf Themen der Nachhaltigkeit, des Klimaschutzes und bildungsspezifischer Angelegenheiten, ist eine Beteiligung von jungen Menschen elementar. Außerdem geben wir den jungen Menschen mit einer solchen parteiunabhängigen Institution die Chance, sich nicht nur aktiv in die kommunale Arbeit einzubringen, sondern sich selbst zu fördern. Etliche Umfragen und Forschungen des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend haben herausgefunden, dass solche Initiativen das Selbstbewusstsein und die Kooperationsfähigkeit stärken. Damit fördern sie das Erlangen wichtiger Kernkompetenzen, wie des Tragens von Verantwortung, der Artikulation eigener Interessen und der demokratischen Mitwirkung in unserer Gesellschaft. Zudem fördern wir mit solchen Gremien das Demokratieverständnis junger Menschen.

Auf Grundlage dessen und dem Faktum, dass wir uns gegen die Existenz der Landesschüler*innenvertretung als solche entschieden, sind wir dazu verpflichtet, eine entsprechende Alternative auf den Weg mitzubringen, um die Interessensvertretung junger Menschen nachhaltig stärker zu berücksichtigen. Der vorliegende Antrag bildet daher nicht nur eine Ersetzung der Landesschüler*innenvertretung, sondern vielmehr eine weitergehende und progressivere Förderung von Jugendpartizipation am Beispiel bereits existenter Institutionen.

Forderung: Der Landeskongress befürwortet den flächendeckenden Ausbau von Kinder- und Jugendparlamenten (KiJuPa) mit dem Zweck, dass Kinder und Jugendliche sich aktiv in die (Kommunal-)Politik einbringen können, sich für Politik begeistern und bei der Gestaltung der jeweiligen Kommune – insbesondere mit Blick auf bildungsspezifische, sowie Kinder- und Jugendliche betreffende Vorhaben – mitwirken.

Wir begrüßen hierzu die bereits beschlossene Konstituierung eines Landesjugendparlamentes und möchten dieses als oberste Instanz für alle Kinder- und Jugendparlamente in Nordrhein-Westfalen etablieren, was zur Vereinheitlichung und Vorgabe landesweiter Regeln zur Struktur solcher Institutionen dienen und zugleich die derzeit existierende „Landesschüler*innenvertretung Nordrhein- Westfalen“ und den „Kinder- und Jugendrat“ ersetzen soll.

Perspektiven für die Menschen NRWs!

Neben der Corona-Pandemie hat der damit einhergehende Lockdown bei vielen Bevölkerungsgruppen zu erheblichen gesundheitlichen und finanziellen Schäden geführt. Als Junge Liberale NRW halten wir es für geboten, offen über die Folgen des Lockdowns zu debattieren und mögliche Lösungsvorschläge in den Diskurs einzubringen. Zum Umgang mit den Folgen des Lockdowns und möglichen Perspektiven schlagen wir deswegen folgenden 9-Punkte-Plan vor:

  • Über eine Millionen Jobs für Student:innen sind nach Angaben des Dienstleisters Zenjob durch den Corona-Lockdown weggefallen. Die aufgrund dieser Situation geschaffenen Hilfestellungen des Bundesbildungsministeriums sind unzureichend: Nur jede:r dritte Studierende erhält die von Bundesregierung aufgelegte Nothilfe für Studierende. Deswegen fordern die Jungen Liberalen NRW die Einführung eines elternunabhängigen BAföGs. Es ist Zeit für eine Lösung, die unbürokratisch und effektiv allen Studierenden zugutekommt.
  • Insbesondere die Gesundheitsämter erfahren in Zeiten der Corona-Pandemie eine Überlastung. Durch den ungenügenden Stand der Digitalisierung und die damit einhergehende Überforderung vieler Gesundheitsämter mussten politisch Freiheitsrechte unnötig weitgehend eingeschränkt werden. Aus diesen Versäumnissen müssen die Lehren gezogen werden. Langfristig fordern wir als Junge Liberale NRW deswegen die konsequente Digitalisierung der Gesundheitsämter in NRW. Kurzfristig müssen die Gesundheitsämter personell insoweit aufgestockt werden, dass eine Nachverfolgbarkeit von Inzidenzen bis 100 problemlos möglich ist. Das Land NRW soll die Kreise und kreisfreien Städte deswegen bei einer potentiellen Einstellung von Studierenden in bspw. Callcentern der Gesundheitsämter (sog. “Containment Scouts”) unterstützen.
  • Daneben sollen ebenfalls mögliche Jobangebote im Hinblick auf die Impfzentren stärker kommuniziert werden und somit ebenfalls eine mögliche finanzielle Perspektive für Student:innen
  • Der Lockdown hat zu einem besorgniserregenden Anstieg von psychischen Erkrankungen geführt. Aus Zahlen der Psychotherapeuten-Vereinigung geht hervor, dass die Beratungsnachfrage für psychotherapeutische Behandlungen um etwa 61 Prozent angestiegen ist. An erster Stelle ist uns Jungen Liberalen NRW wichtig, diese Erkrankungen offen zu thematisieren, statt sie zu tabuisieren. Insbesondere Schulsozialarbeitern kommt nach der Öffnung der Schulen die wichtige Rolle zu, die möglicherweise durch den Lockdown entstandenen Probleme zu erkennen und in Zusammenarbeit mit Lehrer:innen aufzuarbeiten. Die Jungen Liberalen NRW fordern, die Landesprogramme zur Finanzierung der Schulsozialarbeit für die nächsten zwei Jahre deutlich anzuheben und somit einen Teil zur akut notwendigen Erhöhung des Personals im Bereich der Schulsozialarbeiter beizutragen.
  • Die Anzahl der diagnostizierten Krankheitsfälle wegen psychischer Erkrankungen steigt in unserer Gesellschaft jährlich an. Nicht erst seit der Corona-Pandemie nehmen Psychologen deswegen einen wichtigen Platz in unserer Gesellschaft ein. Die Pandemie legt aber ebenfalls einen Mangel hinsichtlich der Verfügbarkeit von Psycholog:innen offen. Eine große Rolle spielen dabei die von den gesetzlichen Krankenkassen und Kassenärztlichen Vereinigungen gemeinsam zur Verfüg gestellten Kassensitze. Als Junge Liberale NRW fordern wir deswegen die Erhöhung der Kassensitze für Psycholog:innen. Gerade in Zeiten einer Pandemie muss es möglich sein, die Notwendigkeit von Selbstzahlern in Hinsicht auf die psychotherapeutische Behandlung zu reduzieren.
  • Um die Attraktivität des Psychotherapie-Studiums zu steigern, fordern wir, dass Psychotherapeut:innen in Weiterbildung an Kliniken künftig wie reguläre Angestellte bezahlt werden.
  • Neben dem Psychologiestudium möchten wir weitere Anlaufstellen im Hinblick auf psychische Krankheiten ausbauen. Es soll deswegen geprüft, inwiefern die Ausbildungsberufe von Erzieher:innen und Sozialarbeiter:innen zukünftig im Hinblick auf die stärkere Betreuung psychisch kranker Menschen erweitert werden können.
  • Die Zahlen von häuslicher Gewalt sind in Zeiten des Lockdowns bedenklich gestiegen. Neben Kindern sind es oftmals Frauen, die häuslicher Gewalt ausgesetzt sind. Infolge des Lockdowns sind die schon vorher spärlich vorhandenen Frauenhäuser noch stärker überlastet. Wir fordern die Landesregierung deswegen auf, sie an die Quotenanforderungen der Istanbul-Konvention anzupassen und künftig einen Frauenplatz pro 10.000 Einwohner:innen zu schaffen.
  • Masken mit Nanosilber (sog. Nano-Masken) können möglicherweise eine wertvolle Alternative zu FFP2- und OP-Masken darstellen. Die Datengrundlage der genannten Innovation ist allerdings immer noch dünn. Um eine mögliche Nutzbarkeit und Schutzwirkung der Masken zu überprüfen, wollen wir in NRW eine Nanosilber-Studie anstoßen. In der Studie sollen sämtliche Fragen im Hinblick auf den Verbraucherschutz und den möglichen Nutzen während einer Pandemie geklärt werden.

 

Der Landesvorstand der Jungen Liberalen NRW wird damit beauftragt, den vorliegenden Beschluss “Perspektiven für die Menschen NRWs!” zum 10.01.2022 erneut auf seine Gültigkeit zu überprüfen.

Unser Update zur weltbesten Beruflichen Bildung

Wir Junge Liberale sind der festen Überzeugung, dass Bildung die nachhaltigste Investition zur Realisierung individueller Lebensziele und grundlegend für eine chancengerechte Gesellschaft ist. Deshalb setzen wir uns mit großer Leidenschaft für weltbeste Bildung ein. Der politische Fokus verengt sich in der Regel jedoch auf allgemeinbildende Schulen. Dabei gibt es eine weitere wichtige Säule in unserem Bildungssystem: die Berufliche Bildung. Sie vermittelt die Grund- bzw. Fachbildung für einen Beruf und ermöglicht den Erwerb schulischer Abschlüsse. Alleine in NRW besuchen in diesem Jahr rund 550.000 junge Menschen ein Berufskolleg und fast 300.000 befinden sich in einer dualen Ausbildung.

Die duale Ausbildung nach deutschem Modell ist als Erfolgsfaktor für den Wirtschaftsstandort Deutschland und Nordrhein-Westfalen weltweit gefragt und dient vielerorts als Vorbild. Mit der richtigen Kombination aus betrieblicher Praxis und Berufsschule wird jungen Menschen eine gute Grundlage für den Start ins Arbeitsleben gegeben. Darüber hinaus leistet die berufliche Ausbildung der jungen Generation die Sicherung von Aufstiegschancen, ermöglicht die Teilhabe in der Gesellschaft und fördert die soziale Integration.

Die Bildungslandschaft in NRW kann nur dann fundamental verbessert werden, wenn die berufliche Bildung die gleiche Priorität wie schulische und akademische Bildung erhält. Die Gleichwertigkeit der akademischen und beruflichen Bildung darf nicht nur ein Lippenbekenntnis sein. Berufliche Bildung zu stärken bedeutet für uns mehr, als nur zusätzliche Investitionen in unsere Berufskollegs. Wir wollen, dass Nordrhein-Westfalen das attraktivste Bundesland für Auszubildende wird und sich dadurch auch mehr junge Menschen mit einer solchen Möglichkeit beschäftigen. Unser Update für die Berufliche Bildung setzt sich deswegen aus drei Teilen zusammen:

 

1. Maßnahmen vor der Ausbildung

Bereits vor der Ausbildung wollen wir die richtigen Weichenstellungen setzen und junge Menschen besser auf eine Ausbildung vorbereiten sowie die vielfältigen Möglichkeiten vermitteln. Besonders wichtig sind uns auch die Menschen, die ohne Abschluss ihre erste schulische Laufbahn abbrechen. Deswegen setzen wir uns für folgendes ein:

  • Aktuell brechen 6,1% der SchülerInnen in NRW die Schule ab und erlangen keinen Abschluss. Für uns ein klarer Handlungsauftrag. Das Land NRW hat mit der Initiative “Kein Abschluss ohne Anschluss” (KAoA) ein einheitliches Übergangssystem von der Schule in Ausbildung und Studium implementiert. Die Zusammenarbeit zwischen den Kammern und den Ausbildungsbetrieben auf der einen und der Agentur für Arbeit und dem Jobcenter auf der anderen Seite muss weiter intensiviert werden. Das „Werkstattjahr“ muss unter dem Leitmotiv des „Chancen-Coaching“ als zentrales Instrument für die Integration nicht-ausbildungsreifer Jugendlicher in den Arbeitsmarkt weiterentwickelt werden. Die Programme müssen zudem individuell gestaltet werden und sich an den lokalen Gegebenheiten orientieren. Der Programminhalt soll auf die Einschlagung zweier konkreter Wege zugeschnitten werden. Der erste Weg ist die Kombination aus abwechselnden Praxis- und Lernphasen. In den Praxisphasen werden unterschiedliche Praktikumsmöglichkeiten wahrgenommen, während in den Lernphasen möglichst individuell an der Ver-wirklichung von Fördermöglichkeiten (z.B. sprachlicher und kommunikativer Fähigkeiten) gearbeitet werden soll. Die TeilnehmerInnen sollen über den Zeitraum der Lernphase in regelmäßigen Abständen durch Gespräche und Coachings motiviert und beraten werden. Der zweite Weg ist die Option, den zweiten Bildungsweg einzuschlagen. Auf dieser Lösung soll besonderes Augenmerk liegen. Auch hier sollen über den Zeitraum des zweiten Bildungsweges regelmäßige Fördermaßnahmen und Evaluationsgespräche durchgeführt werden.“
  • Auch vor diesem Hintergrund bekennen wir uns zur Notwendigkeit und Bedeutung der Bildungseinrichtungen des zweiten Bildungswegs wie Abendrealschulen, Abendgymnasien oder Weiterbildungskollegs. Um AbsolventInnen des zweiten Bildungswegs eine individuelle Vorbereitung auf das spätere Studium oder die Ausbildung zu gewährleisten, fordern wir die Möglichkeit zur freien Wahl der Leistungskurse und Grundkurse. In der Berufs-/Studienberatung soll ebenfalls die Möglichkeit der Gründung und Selbständigkeit thematisiert werden, um Personen mit einer abgeschlossenen Ausbildung diesen Weg zum Unternehmertum zu ermöglichen. Zur finanziellen Förderung der AbsolventInnen des zweiten Bildungswegs setzen wir uns für die Möglichkeit ein, ab dem ersten Tag des Schulbesuchs ein elternunabhängiges Schüler-BAföG beantragen zu können. Es ist unser politisches Ziel, Stipendien der politischen Begabtenförderungswerke für diese Zielgruppe zu öffnen.
  • Auf formalen Wege können (z.B. im Handwerkssektor) ausländische Berufsabschlüsse häufig nicht anerkannt oder angefangene Ausbildungen nicht abgeschlossen werden. Um den Einstieg in den deutschen Arbeitsmarkt dennoch zu erleichtern, soll die für die jeweilige Ausbildung zuständige Körperschaft Praxistests, z.B. in kooperativen Ausbildungsbetrieben, durchführen, um die Erbringung eines Nachweises für Fähigkeiten zu ermöglichen. Am Ende mehrerer Kompetenzfeststellungen sollte eine Externenprüfung ermöglicht werden, so dass schließlich ein vollwertiger Berufsabschluss steht.
  • Um bereits frühzeitig individuelle Talente von SchülerInnen evaluieren zu können und in der Schule eine stete Beschäftigung mit der Zeit nach der Schule zu schaffen, fordern wir schulformübergreifend die Etablierung von Talent-Tests für alle SchülerInnen. Mithilfe von diversen praktischen Übungen, Umfragen und Gesprächen sollen Fördermöglichkeiten und Berufsempfehlungen in Kooperation mit z.B. Berufsinformationszentren entstehen. Nach der 6. Klasse sollen alle zwei Jahre Talent-Tests durchgeführt werden.
  • Schülerinnen und Schülern soll ein möglichst einfacher Übergang von der Schule in die Ausbildung, das Studium oder in den Beruf gewährleistet werden. Deshalb fordern wir, dass den Schülerinnen und Schülern in Folge der Talent-Tests ab dem 8. Schuljahr die Möglichkeit eingeräumt wird, jährlich ein zweiwöchiges Praktikum bei Firmen und Institutionen ihrer Wahl zu absolvieren. Hierbei sollten mindestens zwei Praktika verpflichtend sein, zu denen auch ein zu benotender Bericht erstellt werden muss.
  • Werkstätten für behinderte Menschen sollen schrittweise und wo sinnvoll möglich die Option haben, Berufsausbildungen in anerkannten Ausbildungsberufen anzubieten. Dieses Angebot soll durch Einbindung in das betriebsintegrierte Arbeits- und Berufsbildungsplätze (BiAPs)-Programm unterstützt werden. So wird nicht nur Qualifizierung, sondern weiterhin auch Integration ermöglicht.
  • In Studienberatungen soll für StudienabbrecherInnen immer auch die Option der Ausbildung einbezogen werden. So soll es z.B. auch möglich sein, einzelne universitär abgeschlossene Module an der Berufsschule anerkannt zu bekommen.
  • Wir fordern die schnellstmögliche Erarbeitung einer gesetzlichen Definition des Dualen Studiums sowie eine vollständige Integration in das Berufsbildungsgesetz. Diese gesetzliche Definition kann mehrere unterschiedliche Modelle beinhalten. Zur bestmöglichen Umsetzung einer solchen gesetzlichen Definition halten wir jedoch weitere Evaluierungen für notwendig.
  • Die Aufnahme einer qualifizierten Berufsausbildung hat einen großen Mehrwert für die Integration von MigrantInnen und kann zusätzlich dazu beitragen, den Fachkräftemangel in unterschiedlichen Ausbildungsbranchen zu reduzieren. Auch bei einem noch laufenden Asylverfahren sprechen wir uns deswegen dafür aus, dass die Ausländerbehörde bei MigrantInnen, welche folgende Kriterien erfüllen, einer Aufenthaltserlaubnis zum Zwecke der Ausbildung, welche der Laufzeit der Ausbildung entspricht, zustimmt:Mitwirkung im laufenden Asylverfahren, gute Deutschkenntnisse im Verhältnis zur bisherigen Aufenthaltsdauer und die beabsichtigte Aufnahme einer Ausbildung seitens der Migrantin/des Migranten. Um die Qualitätssicherung der Ausbildung zugewährleisten, soll im Jahresrhythmus ein Zeugnis vom Arbeitgeberausgestellt werden, welches über eine Fortführung der Ausbildung entscheidet.
  • Betriebe, die in angemessenem Maße (abhängig von ihrer Mitarbeiterzahl) ausbilden, sollen steuerlich entlastet werden.

 

2. Während der Ausbildung

Die Phase während der Ausbildung wird in erster Linie durch die Zeit im Betrieb und in der Berufsschule geprägt. Wir wollen, dass Auszubildende sich hier bestmöglich entfalten und entwickeln können. Daher setzen wir uns für diese Punkte ein:

  • Wir fordern eine umfassende und konsquente Überarbeitung der Kernlehrpläne in Berufsschulen, die diesen möglichst weitreichende Autonomie, insbesondere hinsichtlich der konkreten Ausgestaltung und Schwerpunktsetzung innerhalb des Unterrichts, einräumen und garantieren. Dabei soll ein besonderer Fokus auf der praktischen Nutzbarkeit des Gelernten im Berufsalltag sowie der Aktualität der vermittelten Inhalte und Methoden liegen. Entscheidungen über Art und Ausmaß der Einbeziehung nicht unmittelbar mit berufsspezifischen Kompetenzen zusammenhängenden Fächern sollen die Berufsschulen vor diesem Hintergrund autonom treffen. Das Niveau in den nicht-berufsspezifischen Fächern darf dabei allerdings nicht absinken. Zudem möchten wir stärker digitalisieren. Aufgaben, die in der realen Arbeitswelt nur noch mit dem Computer erledigt werden, müssen nicht mehr mit Zettel und Stift erlernt werden.
  • Dazu bedarf es eines speziellen Förderprogramms für die infrastrukturelle und technische Ausstattung von Berufsschulen. Zur Ermittlung der landesweiten Bedarfe soll eine unabhängige Kommission eingesetzt werden und alle Berufsschulen des Landes prüfen. Diese Prüfung soll auch die Institutionen des zweiten Bildungswegs umfassen. Die ermittelten Förderbedarfe sollen vorrangig durch Mittel des Bundes gedeckt werden. Die nicht aus Bundesmitteln zu deckenden Förderbedarfe sollen durch das Land übernommen werden. Auch stärkere Firmenpartnerschaften begrüßen wir. Hier kann es sinnvoll sein, eine zentrale Vermittlungsplattform aufzubauen.
  • Um die Individualität des Arbeitsmarktes mit den individuellen Interessen und Stärken von Auszubildenden ideal zu kombinieren, wünschen wir uns eine modulare Berufsschule. So soll es für jeden Ausbildungsberuf im Rahmen der Überarbeitung der Lehrpläne neben einem Anteil an Pflichtfächern viele Wahlmodule geben. Darüber hinaus soll die Möglichkeit bestehen, die Schnittmengen verschiedener Ausbildungsgänge kombiniert in Modulen zu vermitteln, sodass mehrere Ausbildungsgänge an einem Modul teilnehmen können. Innerhalb der Fächer müssen einzelne Themenfelder definiert werden, die miteiner Prüfungsleistung abgeschlossen werden können. Zur Absolvierung der Abschlussprüfungen muss eine Mindestanzahl an jeweils festgelegten Prüfungselementen bestanden worden sein.
  • Zur Verbesserung der Lehre an Berufsschulen in Bezug auf die Praxisorientierung fordern wir die Einführung von „Know-how-Pendlern“, die parallel zu ihrer beruflichen Tätigkeit einzelne Kurse an Schulen unterrichten, wovon die Umsetzung der Lehrpläne, insbesondere im Hinblick auf standardisierte Prüfungen, jedoch unberührt bleibt. Diese Kurse können vom Umfang her unterschiedlich ausfallen. Nach der Absolvierung von Kursen zum Erlernen von pädagogischen Grundkenntnissen unterrichten diese zunächst für eine geeignete Anzahl von Unterrichtseinheiten gemeinsam mit einer gelernten Lehrkraft, bevor nach einer erfolgreichen Probezeit auch eigenständig Kurse geführt werden dürfen.
  • In Berufsschulen soll es das Modulfach „Kommunikationsförderung“ geben. Hier soll vor allem der Abbau von Sprachbarrieren in der Ausbildung vorangetrieben werden, um Integration und Ausbildung stärker zu verknüpfen.
  • Auch während der betrieblichen Ausbildung soll eine bessere Sprachförderung möglich sein. Zudem können weitere Aspekte der innerbetrieblichen Integration verbessert werden. Wir setzen uns daher für die staatliche Förderung von „Integrations-Coaches“ ein, die Auszubildende in einem Betrieb teilweise begleiten und praxisnahe Sprachförderung betreiben. Die Finanzierung soll anteilig aus staatlichen Fördergeldern und privaten Mitteln (Fonds, Betriebe etc.) erfolgen.
  • NRW soll das erste rein digitale Fern-Ausbildungszentrum etablieren. Das Prinzip der Fernuniversität wird somit auf den berufsschulischen Teil der Ausbildung übertragen und soll vor allem dort helfen, wo geeignete Ausbildungsberufe aufgrund der lokal geringen Nachfrage nicht mehr adäquat gelehrt werden können.
  • Wir fordern die Zweckbindungen der Vermögenswirksamen Leistungen um einen „Weiterbildungs-Fond“ zu ergänzen. Durch die Kombination von Arbeitgeberleistungen, Arbeitnehmersparzulage und optionalen Eigenmitteln wird sozialer Aufstieg durch Qualifikation und Weiterbildung direkt gefördert. Die Mindest-laufzeit wird auf 5 Jahre festgesetzt.
  • Die Auflegung eines speziell für Auszubildende ideellen Stipendiaten-Programmes der politischen Stiftungen wollen wir im Rahmen des lebenslangen Lernens anstoßen. Dazu sollen die entsprechenden Richtlinien des Bundesministeriums für Bildung und Forschung angepasst werden.
  • Im Rahmen unserer Forderung nach der Zusammenlegung der Tarifverbundsysteme im Öffentlichen Nahverkehr in NRW sprechen wir uns für das eingeführte Azubi-Ticket aus.
  • Schlechterstellende staatliche Maßnahmen gegenüber nicht ausbildenden Betrieben, wie etwa die Aufnahme von Ausbildung als verpflichtendes Vergabekriterium bei Ausschreibungen, lehnen wir ab.
  • Um der Problematik der Diskriminierung von Mitgliedern der LGBTQ+-Community besser gerecht zu werden, fordern wir die Aufnahme von sensibilisierenden Lehrelementen für AusbilderInnen.
  • Da lebenslanges Lernen und die Erweiterung des eigenen Horizonts auch während der Ausbildung von großer Bedeutung ist, setzen wir uns dafür ein, dass auch während der Ausbildung eine Bildungszeit (vormals Bildungsurlaub) von fünf Tagen pro Ausbildungsjahr genutzt werden kann. Die Bildungszeit soll flexibel und auch an einem Stück genutzt werden können.
  • Ausbildungsverhältnisse sollen bei Sozialversicherungsbeiträgen wie Werkstudententätigkeiten behandelt werden. Bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres sollen Auszubildende grundsätzlich familienversichert bleiben dürfen. Ein Anspruch auf Kurzarbeitergeld besteht auch während der Zeit der Ausbildung.

 

3. Nach der Ausbildung

Abschließend ist es uns wichtig, dass eine abgeschlossene Ausbildung nicht das Ende der Bildungslaufbahn bedeutet. Deshalb fordern wir auch für die Zeit nach der Ausbildung verbesserte Maßnahmen. Konkret setzen wir uns ein wir:

  • Kosten für die eigene berufliche Ausbildung sollen als Werbungskosten anerkannt werden.
  • Neben unserem Drei-Säulen-Konzept zum Lebenslangen Lernen möchten wir auch steuerliche Anreize setzen, um Fortbildungen besser zu fördern. Wir fordern, dass die tarifliche Einkommensteuer, vermindert um die sonstigen Steuerermäßigungen durch Fortbildungskosten, für nach den Bildungsurlaubsgesetzen der Länder anerkannten Veranstaltungen um 50% der Ausgaben ermäßigt wird.
  • Die Jungen Liberalen stellen sich gegen höhere Zugangsbarrieren für neue Betriebe und Nachfolger. Aus diesem Grund sprechen wir uns gegen eine Meisterpflicht bei nicht gefahrengeneigten Berufsbildern aus. Stattdessen sollen Handwerksbetriebe die Ausbildungsbefähigung nachweisen müssen.
  • Wir fordern eine stärkere Begabtenförderung in der Berufsbildung. Dies soll sich auf die landesweit jeweils besten Auszubildenden in jedem Berufsbild beziehen. Dazu soll in Kooperation mit der IHK und der Handwerkskammer ein Netzwerk für hervorragende BerufsabsolventInnen etabliert werden. Zudem können individuelle Karriereberatungen erfolgen, deren Weiterbildungsschritte durch ein „Begabtenstipendium“ des Landes NRW gefördert werden.
  • Das Berufsbildungsgesetz soll zukünftig Weiterbildung als gleichrangigen Bereichneben der beruflichen Erstausbildung benennen.
  • Wir fordern die Abschaffung dieser Jahreshürden im § 3 der BBHZVO, sodass Menschen, die sich für eine Ausbildung entschieden haben und ihre Kenntnisse im Fachbereich erweitern wollen, nicht daran gehindert werden.