Jugendparlamente flächendeckend konstituieren – Echte Partizipation ermöglichen!

Die weitereichenden Konsequenzen, die politische Entscheidungen für Kinder und Jugendliche haben, werden zwar häufig betont, echte Mitwirkungsmöglichkeiten für junge Bürgerinnen und Bürger bleiben jedoch häufig verwehrt. Eine besondere Bedeutung bei der Umsetzung von Kinder- und Jugendbeteiligung kommt dabei den Kommunen zu. Von allen politischen Ebenen ist sie der jungen Generation am nächsten. Gerade hier sollten Jugendbeteiligungsprozesse initiiert werden.

Neben Familien, Freundschaften und Bildungseinrichtungen prägen insbesondere diese Kommunen, die Lebenswelt von jungen Menschen. Ein Jugendparlament bietet Möglichkeiten zu Mitsprache und Gestaltung innerhalb der Städte und Gemeinden. Als institutionalisierte und kontinuierliche Form der kommunalen Interessenvertretung mit einem breiten thematischen Mandat zur Gestaltung der Lebenswelt von Kindern und Jugendlichen, zielen Kinder- und Jugendparlamente auf garantierte Zugänge in der Kommunalpolitik ab. Zudem stärken sie die soziale Interaktion der Jugendlichen innerhalb der Kommune.

Aktuell gibt es 520 Kinder- und Jugendparlamente in Deutschland. Damit sind nur in ca. 5 % aller deutschen 11.059 Kommunen repräsentative Kinder- und Jugendvertretungen vorhanden. Das liegt aber auch daran, dass von den kleinen Gemeinden unter 5.000 Einwohnern, die 73 % aller Kommunen ausmachen, nur 0,6 % über ein Kinder- und Jugendparlament verfügen. In den anderen Größenklassen sind die Kinder- und Jugendparlamente stärker vertreten.

Aus diesen Gründen befürwortet der Landeskongress den flächendeckenden Ausbau von Kinder- und Jugendparlamenten (KiJuPa) mit dem Zweck, dass Kinder und Jugendliche sich aktiv in politische Prozesse einbringen können und bei der Gestaltung der jeweiligen Kommune – insbesondere mit Blick auf bildungsspezifische, sowie Kinder- und Jugendliche betreffende Vorhaben – mitwirken. Wir begrüßen hierzu die bereits beschlossene Konstituierung eines Landesjugendparlamentes und möchten dieses als oberste Instanz für alle Kinder- und Jugendparlamente in Nordrhein-Westfalen etablieren, was zur Vereinheitlichung und Vorgabe landesweiter Regeln zur Struktur solcher Institutionen dienen und zugleich die derzeit existierende „Landesschüler*innenvertretung Nordrhein-Westfalen“ und den „Kinder- und Jugendrat“ ersetzen soll. Hierbei ist es maßgeblich, dass das Landesjugendparlament eine möglichst direkte Legitimation durch die Jugendlichen in Nordrhein-Westfalen erhält.

Mitwirkung durch konkrete Kompetenzen und Förderung

Weiterhin sollen Kinder- und Jugendparlamente sowohl von der Kommune, aber auch durch entsprechende Landesförderprogramme, finanziell und konzeptuell unterstützt werden. Wir fordern dazu die Erweiterung des Geltungszeitraumes der bestehenden Förderung, bzw. die Einführung einer neuen Förderung des Landes NRW. Darüber hinaus sollen die Kommunen demokratische Wahlen und eine durchgängige Besetzung des Kinder- und Jugendparlaments sicherstellen, damit ein solches nicht nur “auf Papier” existiert.

Mit der Legitimierung eines solchen Jugendparlamentes bekennt sich der Landesverband zu einer aktiven Partizipation von Kindern- und Jugendlichen, insbesondere in Themen, die diese primär betreffen. Gerade in Bezug auf Themen der Nachhaltigkeit, des Klimaschutzes und bildungsspezifischer Angelegenheiten, ist eine Beteiligung von jungen Menschen elementar. Außerdem geben wir den jungen Menschen mit einer solchen parteiunabhängigen Institution die Chance, sich nicht nur aktiv in die kommunale Arbeit einzubringen, sondern sich selbst zu fördern. Etliche Umfragen und Forschungen des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend haben herausgefunden, dass solche Initiativen das Selbstbewusstsein und die Kooperationsfähigkeit stärken. Damit fördern sie das Erlangen wichtiger Kernkompetenzen, wie des Tragens von Verantwortung, der Artikulation eigener Interessen und der demokratischen Mitwirkung in unserer Gesellschaft. Zudem fördern wir mit solchen Gremien das Demokratieverständnis junger Menschen.

Auf Grundlage dessen und dem Faktum, dass wir uns gegen die Existenz der Landesschüler*innenvertretung als solche entschieden, sind wir dazu verpflichtet, eine entsprechende Alternative auf den Weg mitzubringen, um die Interessensvertretung junger Menschen nachhaltig stärker zu berücksichtigen. Der vorliegende Antrag bildet daher nicht nur eine Ersetzung der Landesschüler*innenvertretung, sondern vielmehr eine weitergehende und progressivere Förderung von Jugendpartizipation am Beispiel bereits existenter Institutionen.

Forderung: Der Landeskongress befürwortet den flächendeckenden Ausbau von Kinder- und Jugendparlamenten (KiJuPa) mit dem Zweck, dass Kinder und Jugendliche sich aktiv in die (Kommunal-)Politik einbringen können, sich für Politik begeistern und bei der Gestaltung der jeweiligen Kommune – insbesondere mit Blick auf bildungsspezifische, sowie Kinder- und Jugendliche betreffende Vorhaben – mitwirken.

Wir begrüßen hierzu die bereits beschlossene Konstituierung eines Landesjugendparlamentes und möchten dieses als oberste Instanz für alle Kinder- und Jugendparlamente in Nordrhein-Westfalen etablieren, was zur Vereinheitlichung und Vorgabe landesweiter Regeln zur Struktur solcher Institutionen dienen und zugleich die derzeit existierende „Landesschüler*innenvertretung Nordrhein- Westfalen“ und den „Kinder- und Jugendrat“ ersetzen soll.