Die Jungen Liberalen Nordrhein-Westfalen setzen sich für eine Reform der derzeitigen
Führerschein-Ausbildung ein. Wir sehen sie in ihrer jetzigen Form als veraltet an, da
sie weder grundlegende Kenntnisse vermittelt, die auf nahezu jede Verkehrssituation,
unabhängig vom Ausbildungsort, anzuwenden sind, noch ein Bewusstsein für den
achtsamen Umgang im Straßenverkehr vermitteln. Aus dem Grund fordern wir:
- Reform der theoretischen Ausbildung:
Der theoretische Teil soll dazu dienen, die angehenden Fahrer auf mögliche
Verkehrssituationen vorzubereiten, sie mit den Verkehrsregeln vertraut zu machen und
ein Bewusstsein für achtsames und verantwortungsvolles Fahren im Straßenverkehr zu
schaffen.
Daher soll die gesetzliche Anwesenheitspflicht des theoretischen Fahrschulunterrichts
in Gänze gestrichen werden. Die Fahrschulen können Anwesenheitspflichten für den
theoretischen Unterricht (oder Teile davon) aussprechen, sofern sie dies für geboten
halten. Der Fahrschüler ist über solche fahrschuleigenen Anwesenheitspflichten vor
dem Abschluss seines Vertrages transparent zu informieren. Der Unterricht soll sich
inhaltlich allgemeinbildend mit dem Wissen über die Auswirkungen von Fahrfehlern,
einer realistischen Selbsteinschätzung, der Bereitschaft und Fähigkeit zum
rücksichtsvollen und partnerschaftlichen Verhalten, sowie dem Bewusstsein für die
Bedeutung von Emotionen beim Fahren im Einklang mit der Verantwortung für Leben und
Gesundheit, Umwelt und Eigentum, befassen. Insofern sollen die Module 1 „Persönliche
Voraussetzungen“ und 2 „Risikofaktor Mensch“, der Anlage 1 zu §4 Fahrschüler-
Ausbildungsordnung, beibehalten werden. Die Möglichkeit zur Online-Teilnahme muss
dabei gewährleistet sein.
Bei einer Fahrausbildung einer weiteren Führerscheinklasse, ist kein erneutes
Durchlaufen der allgemeinen Grundlagen in der theoretischen Ausbildung erforderlich.
Reform der praktischen Ausbildung:
Die praktische Ausbildung soll sich individuell an die jeweilige Fahrzeugklasse
orientieren, sodass die Anlagen 2.2-2.8. zu §4 der Fahrschüler-Ausbildungsordnung in
der praktischen Ausbildung berücksichtigt bleiben. Insofern sind die Module drei bis
zwölf der Anlage 1 zu §4 Fahrschüler-Ausbildungsordnung in diesem Ausbildungsteil
unterzubringen. So wird eine individuelle Ausbildung im Zusammenspiel mit der realen
Umsetzung des Erlernten gewährleistet.
Alternative Antriebsarten zum Verbrennungsmotor und ihre Besonderheiten sollen im
Hinblick auf das vermehrte Aufkommen von Autos mit solch alternativen Antrieben
stärker im technischen Teil der Fahrausbildung berücksichtigt werden.
Das derzeitige begleitete Fahren ab 17 Jahre, soll zudem auf 16 herabgesetzt werden.
So ist uns nicht ersichtlich, warum mündige Bürger mit 16 Jahren, trotz Begleitung
einer kompetenten und ausreichend erfahrenden Person, nicht schon Fahrerfahrung
ansammeln können.
Staatsmonopol auf dem Führerscheinmarkt beenden
Aufgrund von wettbewerbskritischen Bestimmungen im Kfz-Sachverständigengesetz dürfen
technische Prüfstellen nicht marktwirtschaftlich konkurrieren: sie dürfen weder
profitorientiert arbeiten noch darf mehr als eine Prüfstelle in einem Gebiet tätig
sein. In NRW werden die Fahrerlaubnisprüfungen deshalb beispielsweise ausschließlich
durch den TÜV erteilt. Dies führt zu langen Wartezeiten auf Prüfungstermine,
schlechtem Service und hohen Kosten.
Eine wettbewerbsorientierte Lösung der Problematik liegt nahe. Um eine
wettbewerbsorientierte und effiziente Regelung der Fahrerlaubnisprüfung zu
ermöglichen, setzen sich die Jungen Liberalen Nordrhein-Westfalen für eine
entsprechende Änderung der Rechtslage ein. Damit wollen wir sowohl den Betrieb von
mehr als einer technischen Prüfstelle in einem Bundesland erlauben, als auch den
Prüfstellen erlauben, Gewinn zu erwirtschaften.