Fahrschule neu denken

Die Jungen Liberalen Nordrhein-Westfalen setzen sich für eine Reform der derzeitigen
 Führerschein-Ausbildung ein. Wir sehen sie in ihrer jetzigen Form als veraltet an, da
 sie weder grundlegende Kenntnisse vermittelt, die auf nahezu jede Verkehrssituation,
 unabhängig vom Ausbildungsort, anzuwenden sind, noch ein Bewusstsein für den
 achtsamen Umgang im Straßenverkehr vermitteln. Aus dem Grund fordern wir:

  1.    Reform der theoretischen Ausbildung:

 Der theoretische Teil soll dazu dienen, die angehenden Fahrer auf mögliche
 Verkehrssituationen vorzubereiten, sie mit den Verkehrsregeln vertraut zu machen und
 ein Bewusstsein für achtsames und verantwortungsvolles Fahren im Straßenverkehr zu
 schaffen.

 Daher soll die gesetzliche Anwesenheitspflicht des theoretischen Fahrschulunterrichts
 in Gänze gestrichen werden. Die Fahrschulen können Anwesenheitspflichten für den
 theoretischen Unterricht (oder Teile davon) aussprechen, sofern sie dies für geboten
 halten. Der Fahrschüler ist über solche fahrschuleigenen Anwesenheitspflichten vor
 dem Abschluss seines Vertrages transparent zu informieren. Der Unterricht soll sich
 inhaltlich allgemeinbildend mit dem Wissen über die Auswirkungen von Fahrfehlern,
 einer realistischen Selbsteinschätzung, der Bereitschaft und Fähigkeit zum
 rücksichtsvollen und partnerschaftlichen Verhalten, sowie dem Bewusstsein für die
 Bedeutung von Emotionen beim Fahren im Einklang mit der Verantwortung für Leben und
 Gesundheit, Umwelt und Eigentum, befassen. Insofern sollen die Module 1 „Persönliche
 Voraussetzungen“ und 2 „Risikofaktor Mensch“, der Anlage 1 zu §4 Fahrschüler-
 Ausbildungsordnung, beibehalten werden. Die Möglichkeit zur Online-Teilnahme muss
 dabei gewährleistet sein.

 Bei einer Fahrausbildung einer weiteren Führerscheinklasse, ist kein erneutes
 Durchlaufen der allgemeinen Grundlagen in der theoretischen Ausbildung erforderlich.

 Reform der praktischen Ausbildung:

  Die praktische Ausbildung soll sich individuell an die jeweilige Fahrzeugklasse
 orientieren, sodass die Anlagen 2.2-2.8. zu §4 der Fahrschüler-Ausbildungsordnung in
 der praktischen Ausbildung berücksichtigt bleiben. Insofern sind die Module drei bis
 zwölf der Anlage 1 zu §4 Fahrschüler-Ausbildungsordnung in diesem Ausbildungsteil
 unterzubringen. So wird eine individuelle Ausbildung im Zusammenspiel mit der realen
 Umsetzung des Erlernten gewährleistet.

 Alternative Antriebsarten zum Verbrennungsmotor und ihre Besonderheiten sollen im
 Hinblick auf das vermehrte Aufkommen von Autos mit solch alternativen Antrieben
 stärker im technischen Teil der Fahrausbildung berücksichtigt werden.

 Das derzeitige begleitete Fahren ab 17 Jahre, soll zudem auf 16 herabgesetzt werden.
 So ist uns nicht ersichtlich, warum mündige Bürger mit 16 Jahren, trotz Begleitung
 einer kompetenten und ausreichend erfahrenden Person, nicht schon Fahrerfahrung
 ansammeln können.

 Staatsmonopol auf dem Führerscheinmarkt beenden

 Aufgrund von wettbewerbskritischen Bestimmungen im Kfz-Sachverständigengesetz dürfen
 technische Prüfstellen nicht marktwirtschaftlich konkurrieren: sie dürfen weder
 profitorientiert arbeiten noch darf mehr als eine Prüfstelle in einem Gebiet tätig
 sein. In NRW werden die Fahrerlaubnisprüfungen deshalb beispielsweise ausschließlich
 durch den TÜV erteilt. Dies führt zu langen Wartezeiten auf Prüfungstermine,
 schlechtem Service und hohen Kosten.

 Eine wettbewerbsorientierte Lösung der Problematik liegt nahe. Um eine
 wettbewerbsorientierte und effiziente Regelung der Fahrerlaubnisprüfung zu
 ermöglichen, setzen sich die Jungen Liberalen Nordrhein-Westfalen für eine
 entsprechende Änderung der Rechtslage ein. Damit wollen wir sowohl den Betrieb von
 mehr als einer technischen Prüfstelle in einem Bundesland erlauben, als auch den
 Prüfstellen erlauben, Gewinn zu erwirtschaften.