EBAFÖG ENDLICH BENUTZERFREUNDLICH UMSETZEN!

Wir befinden uns im 21. Jahrhundert und BAföG-Anträge werden immer noch in Papierform
ausgefüllt, unterschrieben und eingereicht. eBAföG  ist eine Chance, solche bürokratischen
Hürden  für  Studenten  abzubauen.  Jedoch  ist  das  derzeitige  Online-Verfahren  mit  der
zwingenden  Verwendung  eines  Kartenlesegeräts  zur  Identifikation  des  Antragstellers
verknüpft. Stattdessen sollte das Verfahren so benutzerfreundlich wie möglich ausgestaltet
werden. Dies beinhaltet, dass jegliche benötigten Hilfsmittel keiner besonderen Anschaffung
bedürfen, damit eine Online-Beantragung auch tatsächlich von jedem Studenten bequem von
zu Hause aus durchgeführt werden kann.

Selbstverständlich  muss  trotzdem  Verfahrenssicherheit  garantiert  werden  können.  Dazu
gehört  eine  Sicherstellung  der  Identität  des  Beantragenden.  Es  existieren  bereits
Möglichkeiten,  die  Identifizierung  auch  ohne  Kartenlesegerät  online  durchzuführen,
beispielsweise über eine Video-Live-Schaltung ähnlich wie bei einer Konferenz über Skype.
Es liegt in der Hand der Studentenwerke, ihre Verfahren entsprechend den Bedürfnissen der
Studenten  anzupassen  und  ein  unkompliziertes  Online-Verfahren  zur  BAföG-Beantragung
ohne Medienbruch zu schaffen.  Dabei sollen sich die Verfahren an den üblichen Standards
wie beispielsweise bei Bankgeschäften orientieren.  Auch über diesen Aspekt hinaus ist das
gesamte  Verfahren  so  weit  wie  möglich  zu  vereinfachen  und  zu  entbürokratisieren,
insbesondere durch eine elternunabhängige Ausgestaltung des BAföG.

MACHT DEN DEALER ARBEITSLOS – FÜR EINE NEUE DROGENPOLITIK

Die Selbstbestimmung des Einzelnen ist für uns Liberale eines der höchsten Güter in einer
freien Gesellschaft. Vor diesem Hintergrund ist es grundsätzlich die freie und selbstbestimmte
Entscheidung jedes Individuums, Drogen zu konsumieren oder eben nicht. Gleichwohl sind
wir  uns  bewusst,  dass  beim  Genuss  von  Suchtmitteln  die  Gefahr  einer  dauerhaften  und
gesundheitsschädlichen  Abhängigkeitssituation  besteht,  die  die  Möglichkeit  der
Selbstbestimmung in dieser Situation erheblich einschränken kann. Hier kann die freie und
selbstbestimmte Entscheidung eines Individuums bezüglich des Konsumverhaltens nicht mehr
gegeben sein.

KONSUMENTEN ENTKRIMINALISIEREN

Die derzeitige Politik der Prohibition im Umgang mit Drogen ist gescheitert. Statt Probleme im
Umgang  mit  Drogensucht  zu  beheben  oder  zu  reduzieren  führt  sie  eher  zum  Gegenteil,
nämlich der Stigmatisierung und zur Verbannung Süchtiger in kriminelle Milieus. Wir setzen
uns daher für die Entkriminalisierung des Besitzes von Drogen ein.

HANDEL LEGALISIEREN

Um der Existenz florierender illegaler Märkte entgegenzuwirken, ist der Handel mit Drogen
grundsätzlich freizugeben. Dem Staat  obliegt die Pflicht für den Drogenmarkt entsprechende
Rahmenbedingungen zu setzen, die die Kriminalisierung des Drogenhandels beenden und
den Konsumenten darüber hinaus schützen:
Der Verkauf von Drogen an Endverbraucher ist ausschließlich in zertifizierten Verkaufsstellen
erlaubt. Die Abgabe jenseits der zertifizierten Verkaufsstellen ist strafbar und muss von den
Behörden konsequent verfolgt werden. Voraussetzung für die Zertifizierung ist die Einrichtung
separater Bereiche für die Aufbewahrung und den Verkauf der Drogen sowie die Beratung der
Kunden. Die Zertifizierung erfolgt durch die kommunale Gewerbeaufsicht im Rahmen ihrer
bereits bestehenden Aufsichtspflicht für Arzneimittel.  Obligatorisch erfolgen sollte zudem vor
jedem Verkauf ein automatisierter  Datenabgleich z.B. mittels elektronischer Gesundheitskarte,
um gesundheits- bzw. lebensgefährliche Wechselwirkungen mit Medikamenten zu vermeiden.
Bei der Beratung muss der Händler über Suchtrisiken, Suchtpotential, Konsumverhalten und
mögliche körperliche  und geistige Kurzzeit-  und Langzeitschäden sowie das Letalitätsrisiko
aufklären. Der Verkauf ist nur an Personen ab 18 Jahren erlaubt. Die Weitergabe von Drogen
an Minderjährige soll unter besonders hohe Strafe gestellt und konsequent verfolgt werden.
Eine  Abgabe  an  unter  Drogeneinfluss  stehende  Personen  ist  zu  untersagen.  Drogen,  die
bereits  ab  dem  einmaligen  Konsum  süchtig  machen  können,  müssen  gesondert
gekennzeichnet werden.
Der Konsum bisher illegaler Drogen –  ausgenommen von diesem Begriff ist Cannabis  –  darf
nur  auf  privaten  Grundstücken,  beziehungsweise  in  privaten  Räumen,  erfolgen.  Private
Einrichtungen  wie  Restaurants,  Cafés,  Kneipen  etc.  sollen  nicht  bevormundet  werden,
sondern selbst entscheiden, ob sie Konsum, in welcher Form auch immer, zulassen oder nicht.
Dies  muss  jedoch  offen,  bevorzugterweise  am  Eingang,  deklariert  werden.  Der  öffentliche
Raum muss weiterhin frei vom Konsum bisher illegalen Drogen – ausgenommen davon bleibt
Cannabis – bleiben.

ANBAU UND IMPORT

Der  Anbau  von  Pflanzen,  die  für  die  Herstellung  von  Drogen  verwendet  werden,  ist  zu
legalisieren.  Der  Eigenanbau  beschränkt  sich  auf  eine  angemessene  Höchstgrenze  des
Eigenbedarfs.  Der  Anbau  darf  nur  unter  Einhaltung  einer  speziellen  Sicherungspflicht,
insbesondere was die Zugänglichkeit für Minderjährige betrifft, erfolgen.
Für  den  Import  von  Drogen  bzw.  dem  Rohstoff  ist  ein  Herkunftsnachweis  zwingend
erforderlich.  Der  Import  ist  ausschließlich  aus  Ländern  erlaubt,  in  denen  der  Anbau
entsprechender Drogen oder des Rohstoffs nicht verboten ist  und staatlich kontrolliert wird.
Die Drogen sind regelmäßig auf Qualität zu prüfen. Die Kontrollen sind von unabhängigen
Prüfinstituten oder staatlichen Stellen beim Hersteller oder Importeur durchzuführen und von
ihm zu finanzieren.

INTERNATIONALE REGULIERUNG

Um eine neue Drogenpolitik konsequent durchzusetzen, muss die Legalisierung von Drogen
auf europäischer und internationaler Ebene flankiert  werden. Dafür soll die Bundesregierung
sich  für  eine  Änderung  der  europäischen  Vertragswerke  und  ein  neues  internationales
Abkommen zur Legalisierung von Drogen einsetzen.

PRÄVENTION UND REHABILITATION

Als  Junge  Liberale  NRW  sehen  wir  Prävention  im  Bereich  der  Drogenpolitik  als
gesamtgesellschaftliche  Aufgabe.  Präventionsarbeit  soll  eine  eigenverantwortliche  und
eigenständige Entscheidung hinsichtlich des Konsums von Drogen ermöglichen. Vom aktuell
vorherrschenden  Abstinenz-Dogma  muss  zugunsten  einer  an  Eigenverantwortung  und
Aufklärung orientierten Prävention abgerückt werden. Dazu gehören:
–  jugendgerechte,  ausgewogene Aufklärungsarbeit an Schulen, in Jugendeinrichtungen,
Sportvereinen, etc.
–  Aufklärung  durch  Personen,  die  selbst  bereits  häufig  in  Kontakt  mit  Konsumenten
getreten sind (z.B. Streetworker, Mitarbeiter von Drogenberatungsstellen, etc.)
–  Aufklärungsarbeit auch in Sozialen Medien
–  Schaffung  von  Anlaufstellen  für  Angehörige  von  Betroffenen  und  deren  explizite
Bewerbung
–  „Drug-Checking“ als Pilotprojekte verwirklichen und Rechtssicherheit hierfür schaffen
–  Strafrechtliche  Verfolgung  nach  mehrmaliger  Überschreitung  der  angemessenen
Besitz-Höchstgrenze  soll  sich  am  Prinzip  Therapie  statt  Strafe  orientieren.  Eine
umfassende  und  zeitnahe  Bereitstellung  von  Therapieplätzen  für  Drogenabhängige
muss  gewährleistet  werden.  Hierzu  sind  die  im  Zuge  der  Abschaffung  prohibitiver
Maßnahmen freiwerdenden Mittel zu verwenden.

DIE BUNDESWEHR FÜR DIE ZUKUNFT RÜSTEN

Die  Bundeswehr  als  derjenige  Teil  der  deutschen  Staatsgewalt,  der  maßgeblich  mit  der
hoheitlichen Gewährleistung der äußeren Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland betraut
ist,  muss  zum  Zwecke  einer  wirksamen  Erfüllung  dieser  Aufgabe  sowohl  zur
Landesverteidigung  als  auch  zu  Einsätzen  im  Rahmen  von  inter-  und  supranationalen
Systemen  gegenseitiger  kollektiver  Sicherheit,  welche  der  Bündnisverteidigung  und  der
Durchsetzung  des  Völkerrechts  dienen,  in  der  Lage  sein.  Gerade  deshalb  begrüßen  die
Jungen  Liberalen  Nordrhein-Westfalen  ausdrücklich  die  Aussetzung  der  Wehrpflicht  und
fordern darüber hinaus ihre endgültige Abschaffung durch eine Änderung des Grundgesetzes.
Damit die Bundeswehr als im Zuge dessen geschaffene professionelle Berufsarmee den an
sie in einer zunehmend unsicheren Welt gestellten Anforderungen gerecht werden kann, muss
sie jedoch personell und sachlich ausreichend ausgestattet sein sowie über eine zukunfts-  und
tragfähige Strategie verfügen.
Die Jungen Liberalen Nordrhein-Westfalen fordern die Bundesregierung und den Bundestag
auf,  dafür  Sorge  zu  tragen,  dass  die  Bundesrepublik  Deutschland  in  Zukunft  2  %  des
Bruttoinlandsproduktes für den Verteidigungshaushalt aufwendet, damit die hierauf bezogene
Vereinbarung der NATO-Vertragsparteien einhält und denjenigen, die dieses Ziel ebenfalls
nicht erfüllen, als positives Beispiel  vorangeht. Perspektivisch soll geprüft werden, ob eine
Erhöhung des Verteidigungshaushaltes auf 2,5 % des Bruttoinlandsproduktes sinnvoll ist. Mit
den zur Verfügung zu stellenden  Mitteln sind sowohl Bedingungen für die Anwerbung und
Ausbildung  qualifizierten  und  ausreichenden  Personals  als  auch  die  grundlegende
Modernisierung des technischen Geräts zu schaffen.

Von der technischen Modernisierung sollen alle Waffengattungen profitieren. Ein strategischer
Schwerpunkt ist dabei allerdings erstens auf eine einsatzfähige und schlagkräftige Luftwaffe
zu legen; dazu gehören auf der  einen Seite modernste bemannte Kampfflugzeuge, auf der
anderen Seite aber auch Aufklärungs- und Kampfdrohnen. Zweitens sind die Fähigkeiten zur
Erkennung  und  Abwehr  elektronischer  Angriffe  auf  staatliche  und  zivile  IT-Infrastrukturen
massiv  auszubauen  und  mit  den  nicht-militärischen  Sicherheitsbehörden  zu  koordinieren.
Darüber  hinaus  müssen  die  notwendigen  Kapazitäten  geschaffen  werden,  um  im
Verteidigungs- und Bündnisfall auf diesem Gebiet auch offensiv tätig zu werden.

Der  Parlamentsvorbehalt  für  jegliche  Form  von  Kampfeinsätzen  als  Ausfluss  eines
zeitgemäßen Verständnisses des demokratischen Rechtsstaates ist unter allen Umständen
und kategorisch beizubehalten. In ihm sehen die Jungen Liberalen Nordrhein-Westfalen den
entscheidenden  Beitrag  zu  einer  prozedural  abgesicherten  Friedens-  und
Völkerrechtsverpflichtung  der  deutschen  Verteidigungspolitik  als  Beitrag  zu  einer
eigenständigen  und  effektiven  europäischen  Sicherheits-  und  Verteidigungsstrategie  im
Rahmen der Vereinten Nationen, der Europäischen Union und der NATO.

Um für Nachwuchs auch bei der Bundeswehr zu sorgen, soll die Bundeswehr auch weiter
werben zu dürfen. Darüber hinaus lehnen wir Zivil-Klauseln ab, da wir die Bundeswehr als
essentiellen Bestandteil der Gesellschaft ansehen. Im Gegenteil sprechen wir uns explizit für
die verstärkte Erforschung von militärischen Technologien aus, da diese zu einer Reduktion
von Todesopfern führen können.

BILDUNG ALS PRIORITÄT

Die  großen  Zahlen  an  schulpflichtigen  Geflüchteten  in  Deutschland  und  besonders  im
bevölkerungsreichen  NRW  stellen  das  Land  und  die  Landesregierung  vor  immer  neue
Aufgaben und Herausforderungen.

Besonders die steigende Zahl an schulpflichtigen Kindern und Jugendlichen bringt die Politik
der  rot-grünen  Landesregierung  an  ihre  ideologischen  und  inhaltlichen  Grenzen.  Da  über
lange  Zeit  zu  wenig  zusätzliche  qualifizierte  Stellen  geschaffen  wurden,  um  neben  der
Inklusion  auch  die  Integration  und  die  Weiterentwicklung  des  aktuellen  Bildungs-  und
Unterrichtsniveaus  in  den  Schulen  des  Landes  NRW,  überhaupt  effektiv  ermöglichen  zu
können, wird es für die Landesregierung NRW immer dringender schnell zu handeln um einen
Kollaps des Bildungssystems abzuwenden.

Aus diesem Grund fordern die Jungen Liberalen, die Landesregierung auf, mittelfristig rund
10.000 neue, zusätzliche Stellen, für Lehrkräfte an allen Schulformen, zu schaffen. Um diese
Zahl  überhaupt  besetzen  zu  können,  muss  überlegt  werden,  wie  der  Beruf  –  auch  in
Krisenzeiten  –  attraktiv gemacht werden kann. Gut ausgebildete Lehrkräfte müssen zur  Not  -um die Stellen zu besetzen – auch aus anderen Bundesländern abgeworben werden.
Damit auch qualitativer Unterricht gewährleistet werden kann, schlagen die Jungen Liberalen
folgende Maßnahmen vor:
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–  Lehrerinnen  und  Lehrern  müssen  bei  Bedarf  auch  kurzfristig,  die  Möglichkeit  zur
Teilnahme  an  Fortbildungen,  die  Kompetenzen  im  Umgang  mit  geflüchteten
Jugendlichen vermitteln erhalten. Diese Fortbildungen können sowohl durch private als
auch staatliche Institutionen angeboten werden.
–  Didaktik Fortbildungen im  Bereich „Deutsch als Fremdsprache“ und im Umgang mit
Jugendlichen ohne Deutschkenntnisse müssen flächendeckend angeboten werden.
–  Wer  sich  selbst  durch  entsprechende  Fortbildungen  qualifiziert  muss  dafür  auch
belohnt werden und Gehaltszuschläge erhalten.
–  Für nicht verbeamtete Lehrer fordern wir eine Gleichstellung in Gehalt und Arbeitszeit
mit verbeamteten Lehrern.
–  Um  den  Beruf  attraktiv  zu  gestalten,  und  qualitativ  fortlaufenden  Unterricht  zu
gewährleisten, sprechen wir uns gegen kurzzeitig befristete Arbeitsverträge für Lehrer
aus. Anders als Unternehmen in der freien Wirtschaft können Schulen langfristig mit
sehr  geringem  Risiko  planen.  Die  Praxis,  Lehrer  nur  von  Beginn  des  Schul-  oder
Halbjahres  bis  zu  dessen  Ende  einzustellen,  ist  nicht  durch  marktwirtschaftliche
Überlegungen  begründet,  sondern  ausschließlich  falscher  Sparpolitik  der
Landesregierung.
–  Bildung und Sicherheit stellen Kernaufgaben des Staates dar und dürfen nicht durch
Ideologien ausgebremst werden. Auf diesem Wege sollen Finanzierungsmöglichkeiten
für die Notwendigen Maßnahmen im Schulwesen gefunden werden.
–  Ein moderner und guter Unterricht kann nicht mit veraltetem und überholtem Material
durchgeführt  werden.  Besonders  für  inklusiven  und  integrativen  Unterricht  sind
entsprechende Lern-  und Arbeitsmaterialien notwendig. Hier kann neben unflexibler
Lehrbücher und Blätter auch der Einsatz von digitalen Medien Abhilfe schaffen. Auch
wenn die Anschaffung von beispielsweise Tabletts zunächst als großer Kostenpunkt
erscheint,  wiegen  der  qualitative  Gewinn  sowie  die  Einsparungen  in  Kopierkosten
diese  wieder  auf.  Um  auch  kurzfristig  den  Unterricht  zu  verbessern,  müssen  für
Schulen mehr Mittel gestellt werden, um entsprechende Kopien von Arbeitsmaterialien
machen zu können.
–  Einstellungen von „Aushilfslehrern“, die ihr Studium beendet haben und auf den Beginn
des  Referendariats  warten,  sehen  wir  kritisch  und  sind  ab  zu  bauen.  Stattdessen
müssen  vollständig  ausgebildete  und  qualifizierte  Lehrkräfte  an  die  Schulen  geholt
werden. Weiter soll der Startzeitpunkt des Referendariats an das Ende des Studiums
angepasst werden.
–  Neben  den  neuen  Stellen  für  Lehrkräfte  muss  die  Zahl  der  sozialpädagogischen
Mitarbeiter  und  Mitarbeiterinnen  im  Schulwesen  um  mindestens  6000  aufgestockt
werden.

ZURÜCK AN DIE SPITZE – INNOVATIONSLAND DEUTSCHLAND

Innovationen und wissenschaftlicher Fortschritt haben in der Vergangenheit den Weg für den
politischen sowie den gelebten Liberalismus bereitet. Die Möglichkeiten unser Leben und
unsere Umwelt nach unserem Willen zu gestalten, haben es der Menschheit erst ermöglicht
ein freies und selbstbestimmtes Leben zu führen. Der technologische und wissenschaftliche
Fortschritt haben in der Vergangenheit immer wieder für Wohlstand, Gesundheit und
Sicherheit gesorgt. Besonders Deutschland hatte lange Zeit eine Vorreiterrolle bei
Innovationen inne. Die Wissenschafts- und Innovationspolitik der letzten Jahrzehnte haben
Deutschland als Innovationsstandort allerdings geschwächt. Die Fehler und Versäumnisse der
Vergangenheit sind dabei vielfältig und benötigen eine Innovations- und
Wissenschaftspolitikreform aus einem Guss.

PROGRESSIVE GESETZE FÜR DIE BESTEN INNOVATIONEN DER WELT

In der Vergangenheit wurde die Freiheit von Forschung und Wissenschaft immer wieder durch
starre, gesetzliche Regularien eingeschränkt. Nicht selten haben sich dabei konservative bis
reaktionäre Kräfte durchgesetzt, um ihre persönlichen Moralvorstellungen der gesamten
Gesellschaft auf zu diktieren. Die Freiheit der Wissenschaft ist allerdings ein hohes,
verfassungsrechtlich garantiertes Gut, welches nicht durch die Befindlichkeiten von
bestimmten gesellschaftlichen Gruppen eingeschränkt werden sollte. Als Junge Liberale
bekennen wir uns zur Freiheit von Forschung und Wissenschaft und stellen uns
Einschränkungen dieser, die auf einer Weltanschauung beruhen entschieden entgegen. Dabei
spielen sowohl Gesetze, die direkt die Forschung unterbinden, als auch Gesetze die
Anwendungen von Forschungsergebnissen unterbinden eine Rolle. Forschungsverbote sind
unserer Auffassung nach Denkverbote, welche wir vehement ablehnen. Konkret fordern wir:
– Die Freigabe der Forschung sowie Anwendungen an embryonalen Stammzellen,
welche aus gespendeten, befruchteten Eizellen gewonnen wurden.
– Die Freigabe der Forschung sowie von Anwendungen zum therapeutischem Klonen
sowie die Freigabe der Forschung am reproduktiven Klonen.
– Die Freigabe der Forschung sowie von Anwendungen der gentechnischen
Veränderung sowohl an somatischen, als auch an Keimbahnzellen.
– Die Freigabe der Forschung sowie von Anwendung der grünen Gentechnik.
– Die Aufhebung aller existierenden Zivilklauseln an deutschen Universitäten und
Forschungseinrichtungen.

DIE BESTEN BEDINGUNGEN FÜR DIE BESTEN WISSENSCHAFTLER DER WELT

Innovation und Fortschritt speisen sich seit jeher aus der Grundlagenforschung der
Universitäten. Dort kann, wie an keinem anderen Ort, finanziell risikoreiche
Grundlagenforschung betrieben und konsequent verfolgt werden. Dennoch leiden die
deutschen Universitäten zunehmend unter Bürokratie, knapper Finanzierung, einem viel zu
kleinen akademischen Mittelbau und prekären Beschäftigungsverhältnissen. Die schlechten
Bedingungen an deutschen Universitäten haben viele Ursachen. Dazu zählen aber vor allem
hohe bürokratische Hürden, die es Wissenschaftler täglich erschweren ihrer Forschung
nachzugehen. Darüber hinaus gibt es, auch im europäischen und internationalen Vergleich
kaum akademischen Mittelbau, sodass die wenigen Mitarbeiter enorm viele Aufgaben
übernehmen müssen und chronisch überlastet sind. Hinzu kommt, vor allem durch das
Wissenschaftszeitgesetz verursacht, dass junge, promovierte Wissenschaftler über Jahre
hinweg in unsicheren und teilweise auch unterbezahlten Beschäftigungsverhältnissen an den
Universitäten angestellt werden, um den Personalbedarf für Lehrveranstaltungen zu decken.
Die wissenschaftliche und persönliche Weiterentwicklung der Wissenschaftler bleibt dabei
völlig auf der Strecke. Um die Bedingungen für wissenschaftliches Personal und Universitäten
zu verbessern fordern wir konkret:
– Die Aufhebung des Kooperationsverbotes zwischen Bund und Ländern, sodass eine
Finanzierung von Universitäten auch aus Bundesmitteln möglich ist.
– Die Übertragung der Kompetenzen für Hochschulpolitik an den Bund, bei gleichzeitiger
Stärkung der Autonomie der einzelnen Hochschulen und Universitäten.
– Die Abschaffung des Wissenschaftszeitgesetz und die finanzielle und organisatorische
Stärkung des akademischen Mittelbaus.
– Die verstärkte Wiedereinführung von akademischen Räten die sich primär mit der
Unterstützung der Lehrstuhlinhaber bei Lehre und Organisation beschäftigen.
– Die Schaffung einer zentralen Antragsstelle für behördliche Beantragung jeglicher Art.
Diese Stelle soll nicht nur Universitäten, sondern auch Unternehmen zugänglich
gemacht werden. Hier sollen gebündelt jegliche Anträge die für die Erlaubnis von
Forschungsvorhaben benötigt werden gestellt und bearbeitet werden. Jede Universität
soll dabei einen festen Ansprechpartner bei dieser neu geschaffenen Stelle erhalten.
– Zur Stärkung der Finanzierung von Forschungsvorhaben, soll das Stiftungsvermögen
der DFG aufgestockt werden. Die Vergabe von Forschungsmitteln von Wissenschaftler
an Wissenschaftler halten wir für einen guten und geeigneten Kontrollmechanismus.
– Die Einführung von nachgelagerten Studiengebühren zur Finanzierung der Lehre.
Dabei sollen alle ehemaligen Studenten nach Beendigung ihrer Ausbildung und
Erreichen eines bestimmten Mindesteinkommens zu Beginn des Studiums
festzulegende Anteile ihres Nettoeinkommens an die jeweilige Fakultät, an der sie
studiert haben, abführen. Aus diesen Mitteln sollen zunächst nur Lehraufgaben
finanziert werden. Sollten längerfristig überschüssige Mittel vorhanden sein, können
diese aber auch für andere Zwecke verwendet werden.

TERRORISTISCHEN HERAUSFORDERUNGEN DER INNEREN SICHERHEIT RECHTSSTAATLICH BEGEGNEN!

Der transnationale Terrorismus ist eine bedeutsame und nicht zu unterschätzende Gefährdung
und  Herausforderung  für  offene  Gesellschaften  und  die  in  ihnen  lebenden  Menschen.
Staatlichen Institutionen obliegt die Pflicht, das Leben und die körperliche Unversehrtheit der
Bevölkerung  wirksam  zu  schützen.  Zu  diesem  Zweck  müssen  –  neben  anderen,  zu  einer
umfassenden  Terrorismusbekämpfungsstrategie  gehörenden  Maßnahmen  –  die  für  die
Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit zuständigen Behörden gefahrenabwehrend tätig
werden. Rechtsstaatliche Errungenschaften und Garantien dürfen jedoch auch angesichts teils
erheblicher Bedrohungslagen unter keinen Umständen auf- oder preisgegeben werden.
Darüber  hinaus  gelangt  der  klassische  Nationalstaat  bei  der  effektiven
Terrorismusbekämpfung aber spürbar an die Grenzen seiner Leistungsfähigkeit. Aus diesem
Grund können lediglich national ausgerichtete Konzepte dem Problem nicht gerecht werden,
sondern  es  sind  ergänzende  Lösungen  in  einem  größeren  Rahmen,  namentlich  der
Europäischen Union, anzustreben.
Die  Jungen  Nordrhein-Westfalen  fordern  als  Grundlage  für  jedwede  wirksame
Terrorbekämpfung  eine  angemessene  personelle  und  sachliche  Ausstattung  aller
Sicherheitsbehörden und Nachrichtendienste, so dass diese in die Lage versetzt werden, ihren
Aufgaben gerecht werden zu können; dies gilt auch für die Justiz. Nur auf diese Weise kann
einerseits mehr Polizeipräsenz geschaffen und können andererseits etwaige Anschläge im
Vorfeld verhindert oder zügige und schlagkräftige Reaktionen auf solche ermöglicht werden.
Die Ausbildungsstandards der Polizeikräfte dürfen dabei aufgrund ihrer grundrechtssensiblen
Befugnisse  nicht  reduziert  werden.  Taktische  Schulungen  und  Übungen  zum  Umgang  mit
terroristischen Aktivitäten sind regelmäßig durchzuführen und ausreichende Ressourcen für
eine lückenlose Überwachung von Gefährdern zur Verfügung zu stellen. In engen, rechtlich
präzise  zu  definierenden  Grenzen  sollte  zur  Unterstützung  der  genuin  zuständigen
Sicherheitsbehörden unter deren Federführung die Möglichkeit bestehen, die Bundeswehr im
Inneren einzusetzen. Für diese Art von Einsatz werden die Soldaten unter Leitung der Polizei
geschult.

Zudem  ist  die  Einrichtung  einer  europäischen  Institution  zur  Terrorbekämpfung,  bei  der
relevante  Informationen  zusammengeführt  und  für  die  Sicherheitsbehörden  der
Mitgliedstaaten zugänglich gemacht werden, unerlässlich. Auch die föderale Zusammenarbeit
zwischen  Bundes-  und  Landesbehörden  ist  unter  diesem  Gesichtspunkt  zu  effektivieren.
Neben  rechtssicheren  Einsatzgrundlagen  für  grenzüberschreitende  Einsätze  innerhalb  der
Europäischen Union bei Gefahr im Verzug und Terrorgroßlagen sollen gemeinsame Übungen
der  Sicherheitsbehörden  und  insbesondere  entsprechender  Spezialeinheiten  obligatorisch
sein.

Prinzipiell  abzulehnen  ist  eine  aktionistische,  in  vielen  Fällen  von  Wahlkampferwägungen
inspirierte Symbolpolitik, die lediglich einer vermeintlichen Beruhigung der Bevölkerung dienen
kann, letztlich aber nicht zu ihrem Schutz beiträgt, wie etwa die massenweise anlasslose, d.h.
ohne das Vorliegen eines Anfangsverdachts oder einer konkreten Gefahrenlage, Speicherung
personenbezogener  Kommunikationsdaten.  Insbesondere  ist  auch  Verschärfungen  des
geltenden Staatsangehörigkeitsrechts eben- so eine Absage zu erteilen wie einem Verbot der
Vollverschleierung  oder  substanziellen  Aufweichungen  im  Bereich  der  ärztlichen
Schweigepflicht. Auch sind Einschränkungen der grundrechtlich verbürgten Religionsfreiheit
für  ganze  Bevölkerungsgruppen  und  grob  rechtsstaatswidrige  Maßnahmen  wie  z.B.  die
Administrativhaft indiskutabel.

GEGEN VERBOTE UND ZENSUR DER MEDIEN – SCHLUSS MIT DER INDIZIERUNG!

Die JuLis  NRW fordern, dass die Führung der Liste für indizierte Medien eingestellt wird. Diese
bewirkt momentan, dass gewisse Medien nicht zugänglich sind, wobei hierdurch eigentlich nur
der Jugendschutz gewährleistet werden soll. Wir fordern, dass eine Altersfreigabe bestehen
bleibt, jedoch kein generelles Verbot bestimmter Medien für volljährige Menschen existiert.
Außerdem sollen Computerspiele wie Filme als Kunst eingestuft werden.