Die Selbstbestimmung des Einzelnen ist für uns Liberale eines der höchsten Güter in einer
freien Gesellschaft. Vor diesem Hintergrund ist es grundsätzlich die freie und selbstbestimmte
Entscheidung jedes Individuums, Drogen zu konsumieren oder eben nicht. Gleichwohl sind
wir uns bewusst, dass beim Genuss von Suchtmitteln die Gefahr einer dauerhaften und
gesundheitsschädlichen Abhängigkeitssituation besteht, die die Möglichkeit der
Selbstbestimmung in dieser Situation erheblich einschränken kann. Hier kann die freie und
selbstbestimmte Entscheidung eines Individuums bezüglich des Konsumverhaltens nicht mehr
gegeben sein.
KONSUMENTEN ENTKRIMINALISIEREN
Die derzeitige Politik der Prohibition im Umgang mit Drogen ist gescheitert. Statt Probleme im
Umgang mit Drogensucht zu beheben oder zu reduzieren führt sie eher zum Gegenteil,
nämlich der Stigmatisierung und zur Verbannung Süchtiger in kriminelle Milieus. Wir setzen
uns daher für die Entkriminalisierung des Besitzes von Drogen ein.
HANDEL LEGALISIEREN
Um der Existenz florierender illegaler Märkte entgegenzuwirken, ist der Handel mit Drogen
grundsätzlich freizugeben. Dem Staat obliegt die Pflicht für den Drogenmarkt entsprechende
Rahmenbedingungen zu setzen, die die Kriminalisierung des Drogenhandels beenden und
den Konsumenten darüber hinaus schützen:
Der Verkauf von Drogen an Endverbraucher ist ausschließlich in zertifizierten Verkaufsstellen
erlaubt. Die Abgabe jenseits der zertifizierten Verkaufsstellen ist strafbar und muss von den
Behörden konsequent verfolgt werden. Voraussetzung für die Zertifizierung ist die Einrichtung
separater Bereiche für die Aufbewahrung und den Verkauf der Drogen sowie die Beratung der
Kunden. Die Zertifizierung erfolgt durch die kommunale Gewerbeaufsicht im Rahmen ihrer
bereits bestehenden Aufsichtspflicht für Arzneimittel. Obligatorisch erfolgen sollte zudem vor
jedem Verkauf ein automatisierter Datenabgleich z.B. mittels elektronischer Gesundheitskarte,
um gesundheits- bzw. lebensgefährliche Wechselwirkungen mit Medikamenten zu vermeiden.
Bei der Beratung muss der Händler über Suchtrisiken, Suchtpotential, Konsumverhalten und
mögliche körperliche und geistige Kurzzeit- und Langzeitschäden sowie das Letalitätsrisiko
aufklären. Der Verkauf ist nur an Personen ab 18 Jahren erlaubt. Die Weitergabe von Drogen
an Minderjährige soll unter besonders hohe Strafe gestellt und konsequent verfolgt werden.
Eine Abgabe an unter Drogeneinfluss stehende Personen ist zu untersagen. Drogen, die
bereits ab dem einmaligen Konsum süchtig machen können, müssen gesondert
gekennzeichnet werden.
Der Konsum bisher illegaler Drogen – ausgenommen von diesem Begriff ist Cannabis – darf
nur auf privaten Grundstücken, beziehungsweise in privaten Räumen, erfolgen. Private
Einrichtungen wie Restaurants, Cafés, Kneipen etc. sollen nicht bevormundet werden,
sondern selbst entscheiden, ob sie Konsum, in welcher Form auch immer, zulassen oder nicht.
Dies muss jedoch offen, bevorzugterweise am Eingang, deklariert werden. Der öffentliche
Raum muss weiterhin frei vom Konsum bisher illegalen Drogen – ausgenommen davon bleibt
Cannabis – bleiben.
ANBAU UND IMPORT
Der Anbau von Pflanzen, die für die Herstellung von Drogen verwendet werden, ist zu
legalisieren. Der Eigenanbau beschränkt sich auf eine angemessene Höchstgrenze des
Eigenbedarfs. Der Anbau darf nur unter Einhaltung einer speziellen Sicherungspflicht,
insbesondere was die Zugänglichkeit für Minderjährige betrifft, erfolgen.
Für den Import von Drogen bzw. dem Rohstoff ist ein Herkunftsnachweis zwingend
erforderlich. Der Import ist ausschließlich aus Ländern erlaubt, in denen der Anbau
entsprechender Drogen oder des Rohstoffs nicht verboten ist und staatlich kontrolliert wird.
Die Drogen sind regelmäßig auf Qualität zu prüfen. Die Kontrollen sind von unabhängigen
Prüfinstituten oder staatlichen Stellen beim Hersteller oder Importeur durchzuführen und von
ihm zu finanzieren.
INTERNATIONALE REGULIERUNG
Um eine neue Drogenpolitik konsequent durchzusetzen, muss die Legalisierung von Drogen
auf europäischer und internationaler Ebene flankiert werden. Dafür soll die Bundesregierung
sich für eine Änderung der europäischen Vertragswerke und ein neues internationales
Abkommen zur Legalisierung von Drogen einsetzen.
PRÄVENTION UND REHABILITATION
Als Junge Liberale NRW sehen wir Prävention im Bereich der Drogenpolitik als
gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Präventionsarbeit soll eine eigenverantwortliche und
eigenständige Entscheidung hinsichtlich des Konsums von Drogen ermöglichen. Vom aktuell
vorherrschenden Abstinenz-Dogma muss zugunsten einer an Eigenverantwortung und
Aufklärung orientierten Prävention abgerückt werden. Dazu gehören:
– jugendgerechte, ausgewogene Aufklärungsarbeit an Schulen, in Jugendeinrichtungen,
Sportvereinen, etc.
– Aufklärung durch Personen, die selbst bereits häufig in Kontakt mit Konsumenten
getreten sind (z.B. Streetworker, Mitarbeiter von Drogenberatungsstellen, etc.)
– Aufklärungsarbeit auch in Sozialen Medien
– Schaffung von Anlaufstellen für Angehörige von Betroffenen und deren explizite
Bewerbung
– „Drug-Checking“ als Pilotprojekte verwirklichen und Rechtssicherheit hierfür schaffen
– Strafrechtliche Verfolgung nach mehrmaliger Überschreitung der angemessenen
Besitz-Höchstgrenze soll sich am Prinzip Therapie statt Strafe orientieren. Eine
umfassende und zeitnahe Bereitstellung von Therapieplätzen für Drogenabhängige
muss gewährleistet werden. Hierzu sind die im Zuge der Abschaffung prohibitiver
Maßnahmen freiwerdenden Mittel zu verwenden.