MACHT DEN DEALER ARBEITSLOS – FÜR EINE NEUE DROGENPOLITIK

Die Selbstbestimmung des Einzelnen ist für uns Liberale eines der höchsten Güter in einer
freien Gesellschaft. Vor diesem Hintergrund ist es grundsätzlich die freie und selbstbestimmte
Entscheidung jedes Individuums, Drogen zu konsumieren oder eben nicht. Gleichwohl sind
wir  uns  bewusst,  dass  beim  Genuss  von  Suchtmitteln  die  Gefahr  einer  dauerhaften  und
gesundheitsschädlichen  Abhängigkeitssituation  besteht,  die  die  Möglichkeit  der
Selbstbestimmung in dieser Situation erheblich einschränken kann. Hier kann die freie und
selbstbestimmte Entscheidung eines Individuums bezüglich des Konsumverhaltens nicht mehr
gegeben sein.

KONSUMENTEN ENTKRIMINALISIEREN

Die derzeitige Politik der Prohibition im Umgang mit Drogen ist gescheitert. Statt Probleme im
Umgang  mit  Drogensucht  zu  beheben  oder  zu  reduzieren  führt  sie  eher  zum  Gegenteil,
nämlich der Stigmatisierung und zur Verbannung Süchtiger in kriminelle Milieus. Wir setzen
uns daher für die Entkriminalisierung des Besitzes von Drogen ein.

HANDEL LEGALISIEREN

Um der Existenz florierender illegaler Märkte entgegenzuwirken, ist der Handel mit Drogen
grundsätzlich freizugeben. Dem Staat  obliegt die Pflicht für den Drogenmarkt entsprechende
Rahmenbedingungen zu setzen, die die Kriminalisierung des Drogenhandels beenden und
den Konsumenten darüber hinaus schützen:
Der Verkauf von Drogen an Endverbraucher ist ausschließlich in zertifizierten Verkaufsstellen
erlaubt. Die Abgabe jenseits der zertifizierten Verkaufsstellen ist strafbar und muss von den
Behörden konsequent verfolgt werden. Voraussetzung für die Zertifizierung ist die Einrichtung
separater Bereiche für die Aufbewahrung und den Verkauf der Drogen sowie die Beratung der
Kunden. Die Zertifizierung erfolgt durch die kommunale Gewerbeaufsicht im Rahmen ihrer
bereits bestehenden Aufsichtspflicht für Arzneimittel.  Obligatorisch erfolgen sollte zudem vor
jedem Verkauf ein automatisierter  Datenabgleich z.B. mittels elektronischer Gesundheitskarte,
um gesundheits- bzw. lebensgefährliche Wechselwirkungen mit Medikamenten zu vermeiden.
Bei der Beratung muss der Händler über Suchtrisiken, Suchtpotential, Konsumverhalten und
mögliche körperliche  und geistige Kurzzeit-  und Langzeitschäden sowie das Letalitätsrisiko
aufklären. Der Verkauf ist nur an Personen ab 18 Jahren erlaubt. Die Weitergabe von Drogen
an Minderjährige soll unter besonders hohe Strafe gestellt und konsequent verfolgt werden.
Eine  Abgabe  an  unter  Drogeneinfluss  stehende  Personen  ist  zu  untersagen.  Drogen,  die
bereits  ab  dem  einmaligen  Konsum  süchtig  machen  können,  müssen  gesondert
gekennzeichnet werden.
Der Konsum bisher illegaler Drogen –  ausgenommen von diesem Begriff ist Cannabis  –  darf
nur  auf  privaten  Grundstücken,  beziehungsweise  in  privaten  Räumen,  erfolgen.  Private
Einrichtungen  wie  Restaurants,  Cafés,  Kneipen  etc.  sollen  nicht  bevormundet  werden,
sondern selbst entscheiden, ob sie Konsum, in welcher Form auch immer, zulassen oder nicht.
Dies  muss  jedoch  offen,  bevorzugterweise  am  Eingang,  deklariert  werden.  Der  öffentliche
Raum muss weiterhin frei vom Konsum bisher illegalen Drogen – ausgenommen davon bleibt
Cannabis – bleiben.

ANBAU UND IMPORT

Der  Anbau  von  Pflanzen,  die  für  die  Herstellung  von  Drogen  verwendet  werden,  ist  zu
legalisieren.  Der  Eigenanbau  beschränkt  sich  auf  eine  angemessene  Höchstgrenze  des
Eigenbedarfs.  Der  Anbau  darf  nur  unter  Einhaltung  einer  speziellen  Sicherungspflicht,
insbesondere was die Zugänglichkeit für Minderjährige betrifft, erfolgen.
Für  den  Import  von  Drogen  bzw.  dem  Rohstoff  ist  ein  Herkunftsnachweis  zwingend
erforderlich.  Der  Import  ist  ausschließlich  aus  Ländern  erlaubt,  in  denen  der  Anbau
entsprechender Drogen oder des Rohstoffs nicht verboten ist  und staatlich kontrolliert wird.
Die Drogen sind regelmäßig auf Qualität zu prüfen. Die Kontrollen sind von unabhängigen
Prüfinstituten oder staatlichen Stellen beim Hersteller oder Importeur durchzuführen und von
ihm zu finanzieren.

INTERNATIONALE REGULIERUNG

Um eine neue Drogenpolitik konsequent durchzusetzen, muss die Legalisierung von Drogen
auf europäischer und internationaler Ebene flankiert  werden. Dafür soll die Bundesregierung
sich  für  eine  Änderung  der  europäischen  Vertragswerke  und  ein  neues  internationales
Abkommen zur Legalisierung von Drogen einsetzen.

PRÄVENTION UND REHABILITATION

Als  Junge  Liberale  NRW  sehen  wir  Prävention  im  Bereich  der  Drogenpolitik  als
gesamtgesellschaftliche  Aufgabe.  Präventionsarbeit  soll  eine  eigenverantwortliche  und
eigenständige Entscheidung hinsichtlich des Konsums von Drogen ermöglichen. Vom aktuell
vorherrschenden  Abstinenz-Dogma  muss  zugunsten  einer  an  Eigenverantwortung  und
Aufklärung orientierten Prävention abgerückt werden. Dazu gehören:
–  jugendgerechte,  ausgewogene Aufklärungsarbeit an Schulen, in Jugendeinrichtungen,
Sportvereinen, etc.
–  Aufklärung  durch  Personen,  die  selbst  bereits  häufig  in  Kontakt  mit  Konsumenten
getreten sind (z.B. Streetworker, Mitarbeiter von Drogenberatungsstellen, etc.)
–  Aufklärungsarbeit auch in Sozialen Medien
–  Schaffung  von  Anlaufstellen  für  Angehörige  von  Betroffenen  und  deren  explizite
Bewerbung
–  „Drug-Checking“ als Pilotprojekte verwirklichen und Rechtssicherheit hierfür schaffen
–  Strafrechtliche  Verfolgung  nach  mehrmaliger  Überschreitung  der  angemessenen
Besitz-Höchstgrenze  soll  sich  am  Prinzip  Therapie  statt  Strafe  orientieren.  Eine
umfassende  und  zeitnahe  Bereitstellung  von  Therapieplätzen  für  Drogenabhängige
muss  gewährleistet  werden.  Hierzu  sind  die  im  Zuge  der  Abschaffung  prohibitiver
Maßnahmen freiwerdenden Mittel zu verwenden.