ZURÜCK AN DIE SPITZE – INNOVATIONSLAND DEUTSCHLAND

Innovationen und wissenschaftlicher Fortschritt haben in der Vergangenheit den Weg für den
politischen sowie den gelebten Liberalismus bereitet. Die Möglichkeiten unser Leben und
unsere Umwelt nach unserem Willen zu gestalten, haben es der Menschheit erst ermöglicht
ein freies und selbstbestimmtes Leben zu führen. Der technologische und wissenschaftliche
Fortschritt haben in der Vergangenheit immer wieder für Wohlstand, Gesundheit und
Sicherheit gesorgt. Besonders Deutschland hatte lange Zeit eine Vorreiterrolle bei
Innovationen inne. Die Wissenschafts- und Innovationspolitik der letzten Jahrzehnte haben
Deutschland als Innovationsstandort allerdings geschwächt. Die Fehler und Versäumnisse der
Vergangenheit sind dabei vielfältig und benötigen eine Innovations- und
Wissenschaftspolitikreform aus einem Guss.

PROGRESSIVE GESETZE FÜR DIE BESTEN INNOVATIONEN DER WELT

In der Vergangenheit wurde die Freiheit von Forschung und Wissenschaft immer wieder durch
starre, gesetzliche Regularien eingeschränkt. Nicht selten haben sich dabei konservative bis
reaktionäre Kräfte durchgesetzt, um ihre persönlichen Moralvorstellungen der gesamten
Gesellschaft auf zu diktieren. Die Freiheit der Wissenschaft ist allerdings ein hohes,
verfassungsrechtlich garantiertes Gut, welches nicht durch die Befindlichkeiten von
bestimmten gesellschaftlichen Gruppen eingeschränkt werden sollte. Als Junge Liberale
bekennen wir uns zur Freiheit von Forschung und Wissenschaft und stellen uns
Einschränkungen dieser, die auf einer Weltanschauung beruhen entschieden entgegen. Dabei
spielen sowohl Gesetze, die direkt die Forschung unterbinden, als auch Gesetze die
Anwendungen von Forschungsergebnissen unterbinden eine Rolle. Forschungsverbote sind
unserer Auffassung nach Denkverbote, welche wir vehement ablehnen. Konkret fordern wir:
– Die Freigabe der Forschung sowie Anwendungen an embryonalen Stammzellen,
welche aus gespendeten, befruchteten Eizellen gewonnen wurden.
– Die Freigabe der Forschung sowie von Anwendungen zum therapeutischem Klonen
sowie die Freigabe der Forschung am reproduktiven Klonen.
– Die Freigabe der Forschung sowie von Anwendungen der gentechnischen
Veränderung sowohl an somatischen, als auch an Keimbahnzellen.
– Die Freigabe der Forschung sowie von Anwendung der grünen Gentechnik.
– Die Aufhebung aller existierenden Zivilklauseln an deutschen Universitäten und
Forschungseinrichtungen.

DIE BESTEN BEDINGUNGEN FÜR DIE BESTEN WISSENSCHAFTLER DER WELT

Innovation und Fortschritt speisen sich seit jeher aus der Grundlagenforschung der
Universitäten. Dort kann, wie an keinem anderen Ort, finanziell risikoreiche
Grundlagenforschung betrieben und konsequent verfolgt werden. Dennoch leiden die
deutschen Universitäten zunehmend unter Bürokratie, knapper Finanzierung, einem viel zu
kleinen akademischen Mittelbau und prekären Beschäftigungsverhältnissen. Die schlechten
Bedingungen an deutschen Universitäten haben viele Ursachen. Dazu zählen aber vor allem
hohe bürokratische Hürden, die es Wissenschaftler täglich erschweren ihrer Forschung
nachzugehen. Darüber hinaus gibt es, auch im europäischen und internationalen Vergleich
kaum akademischen Mittelbau, sodass die wenigen Mitarbeiter enorm viele Aufgaben
übernehmen müssen und chronisch überlastet sind. Hinzu kommt, vor allem durch das
Wissenschaftszeitgesetz verursacht, dass junge, promovierte Wissenschaftler über Jahre
hinweg in unsicheren und teilweise auch unterbezahlten Beschäftigungsverhältnissen an den
Universitäten angestellt werden, um den Personalbedarf für Lehrveranstaltungen zu decken.
Die wissenschaftliche und persönliche Weiterentwicklung der Wissenschaftler bleibt dabei
völlig auf der Strecke. Um die Bedingungen für wissenschaftliches Personal und Universitäten
zu verbessern fordern wir konkret:
– Die Aufhebung des Kooperationsverbotes zwischen Bund und Ländern, sodass eine
Finanzierung von Universitäten auch aus Bundesmitteln möglich ist.
– Die Übertragung der Kompetenzen für Hochschulpolitik an den Bund, bei gleichzeitiger
Stärkung der Autonomie der einzelnen Hochschulen und Universitäten.
– Die Abschaffung des Wissenschaftszeitgesetz und die finanzielle und organisatorische
Stärkung des akademischen Mittelbaus.
– Die verstärkte Wiedereinführung von akademischen Räten die sich primär mit der
Unterstützung der Lehrstuhlinhaber bei Lehre und Organisation beschäftigen.
– Die Schaffung einer zentralen Antragsstelle für behördliche Beantragung jeglicher Art.
Diese Stelle soll nicht nur Universitäten, sondern auch Unternehmen zugänglich
gemacht werden. Hier sollen gebündelt jegliche Anträge die für die Erlaubnis von
Forschungsvorhaben benötigt werden gestellt und bearbeitet werden. Jede Universität
soll dabei einen festen Ansprechpartner bei dieser neu geschaffenen Stelle erhalten.
– Zur Stärkung der Finanzierung von Forschungsvorhaben, soll das Stiftungsvermögen
der DFG aufgestockt werden. Die Vergabe von Forschungsmitteln von Wissenschaftler
an Wissenschaftler halten wir für einen guten und geeigneten Kontrollmechanismus.
– Die Einführung von nachgelagerten Studiengebühren zur Finanzierung der Lehre.
Dabei sollen alle ehemaligen Studenten nach Beendigung ihrer Ausbildung und
Erreichen eines bestimmten Mindesteinkommens zu Beginn des Studiums
festzulegende Anteile ihres Nettoeinkommens an die jeweilige Fakultät, an der sie
studiert haben, abführen. Aus diesen Mitteln sollen zunächst nur Lehraufgaben
finanziert werden. Sollten längerfristig überschüssige Mittel vorhanden sein, können
diese aber auch für andere Zwecke verwendet werden.