Der transnationale Terrorismus ist eine bedeutsame und nicht zu unterschätzende Gefährdung
und Herausforderung für offene Gesellschaften und die in ihnen lebenden Menschen.
Staatlichen Institutionen obliegt die Pflicht, das Leben und die körperliche Unversehrtheit der
Bevölkerung wirksam zu schützen. Zu diesem Zweck müssen – neben anderen, zu einer
umfassenden Terrorismusbekämpfungsstrategie gehörenden Maßnahmen – die für die
Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit zuständigen Behörden gefahrenabwehrend tätig
werden. Rechtsstaatliche Errungenschaften und Garantien dürfen jedoch auch angesichts teils
erheblicher Bedrohungslagen unter keinen Umständen auf- oder preisgegeben werden.
Darüber hinaus gelangt der klassische Nationalstaat bei der effektiven
Terrorismusbekämpfung aber spürbar an die Grenzen seiner Leistungsfähigkeit. Aus diesem
Grund können lediglich national ausgerichtete Konzepte dem Problem nicht gerecht werden,
sondern es sind ergänzende Lösungen in einem größeren Rahmen, namentlich der
Europäischen Union, anzustreben.
Die Jungen Nordrhein-Westfalen fordern als Grundlage für jedwede wirksame
Terrorbekämpfung eine angemessene personelle und sachliche Ausstattung aller
Sicherheitsbehörden und Nachrichtendienste, so dass diese in die Lage versetzt werden, ihren
Aufgaben gerecht werden zu können; dies gilt auch für die Justiz. Nur auf diese Weise kann
einerseits mehr Polizeipräsenz geschaffen und können andererseits etwaige Anschläge im
Vorfeld verhindert oder zügige und schlagkräftige Reaktionen auf solche ermöglicht werden.
Die Ausbildungsstandards der Polizeikräfte dürfen dabei aufgrund ihrer grundrechtssensiblen
Befugnisse nicht reduziert werden. Taktische Schulungen und Übungen zum Umgang mit
terroristischen Aktivitäten sind regelmäßig durchzuführen und ausreichende Ressourcen für
eine lückenlose Überwachung von Gefährdern zur Verfügung zu stellen. In engen, rechtlich
präzise zu definierenden Grenzen sollte zur Unterstützung der genuin zuständigen
Sicherheitsbehörden unter deren Federführung die Möglichkeit bestehen, die Bundeswehr im
Inneren einzusetzen. Für diese Art von Einsatz werden die Soldaten unter Leitung der Polizei
geschult.
Zudem ist die Einrichtung einer europäischen Institution zur Terrorbekämpfung, bei der
relevante Informationen zusammengeführt und für die Sicherheitsbehörden der
Mitgliedstaaten zugänglich gemacht werden, unerlässlich. Auch die föderale Zusammenarbeit
zwischen Bundes- und Landesbehörden ist unter diesem Gesichtspunkt zu effektivieren.
Neben rechtssicheren Einsatzgrundlagen für grenzüberschreitende Einsätze innerhalb der
Europäischen Union bei Gefahr im Verzug und Terrorgroßlagen sollen gemeinsame Übungen
der Sicherheitsbehörden und insbesondere entsprechender Spezialeinheiten obligatorisch
sein.
Prinzipiell abzulehnen ist eine aktionistische, in vielen Fällen von Wahlkampferwägungen
inspirierte Symbolpolitik, die lediglich einer vermeintlichen Beruhigung der Bevölkerung dienen
kann, letztlich aber nicht zu ihrem Schutz beiträgt, wie etwa die massenweise anlasslose, d.h.
ohne das Vorliegen eines Anfangsverdachts oder einer konkreten Gefahrenlage, Speicherung
personenbezogener Kommunikationsdaten. Insbesondere ist auch Verschärfungen des
geltenden Staatsangehörigkeitsrechts eben- so eine Absage zu erteilen wie einem Verbot der
Vollverschleierung oder substanziellen Aufweichungen im Bereich der ärztlichen
Schweigepflicht. Auch sind Einschränkungen der grundrechtlich verbürgten Religionsfreiheit
für ganze Bevölkerungsgruppen und grob rechtsstaatswidrige Maßnahmen wie z.B. die
Administrativhaft indiskutabel.