TERRORISTISCHEN HERAUSFORDERUNGEN DER INNEREN SICHERHEIT RECHTSSTAATLICH BEGEGNEN!

Der transnationale Terrorismus ist eine bedeutsame und nicht zu unterschätzende Gefährdung
und  Herausforderung  für  offene  Gesellschaften  und  die  in  ihnen  lebenden  Menschen.
Staatlichen Institutionen obliegt die Pflicht, das Leben und die körperliche Unversehrtheit der
Bevölkerung  wirksam  zu  schützen.  Zu  diesem  Zweck  müssen  –  neben  anderen,  zu  einer
umfassenden  Terrorismusbekämpfungsstrategie  gehörenden  Maßnahmen  –  die  für  die
Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit zuständigen Behörden gefahrenabwehrend tätig
werden. Rechtsstaatliche Errungenschaften und Garantien dürfen jedoch auch angesichts teils
erheblicher Bedrohungslagen unter keinen Umständen auf- oder preisgegeben werden.
Darüber  hinaus  gelangt  der  klassische  Nationalstaat  bei  der  effektiven
Terrorismusbekämpfung aber spürbar an die Grenzen seiner Leistungsfähigkeit. Aus diesem
Grund können lediglich national ausgerichtete Konzepte dem Problem nicht gerecht werden,
sondern  es  sind  ergänzende  Lösungen  in  einem  größeren  Rahmen,  namentlich  der
Europäischen Union, anzustreben.
Die  Jungen  Nordrhein-Westfalen  fordern  als  Grundlage  für  jedwede  wirksame
Terrorbekämpfung  eine  angemessene  personelle  und  sachliche  Ausstattung  aller
Sicherheitsbehörden und Nachrichtendienste, so dass diese in die Lage versetzt werden, ihren
Aufgaben gerecht werden zu können; dies gilt auch für die Justiz. Nur auf diese Weise kann
einerseits mehr Polizeipräsenz geschaffen und können andererseits etwaige Anschläge im
Vorfeld verhindert oder zügige und schlagkräftige Reaktionen auf solche ermöglicht werden.
Die Ausbildungsstandards der Polizeikräfte dürfen dabei aufgrund ihrer grundrechtssensiblen
Befugnisse  nicht  reduziert  werden.  Taktische  Schulungen  und  Übungen  zum  Umgang  mit
terroristischen Aktivitäten sind regelmäßig durchzuführen und ausreichende Ressourcen für
eine lückenlose Überwachung von Gefährdern zur Verfügung zu stellen. In engen, rechtlich
präzise  zu  definierenden  Grenzen  sollte  zur  Unterstützung  der  genuin  zuständigen
Sicherheitsbehörden unter deren Federführung die Möglichkeit bestehen, die Bundeswehr im
Inneren einzusetzen. Für diese Art von Einsatz werden die Soldaten unter Leitung der Polizei
geschult.

Zudem  ist  die  Einrichtung  einer  europäischen  Institution  zur  Terrorbekämpfung,  bei  der
relevante  Informationen  zusammengeführt  und  für  die  Sicherheitsbehörden  der
Mitgliedstaaten zugänglich gemacht werden, unerlässlich. Auch die föderale Zusammenarbeit
zwischen  Bundes-  und  Landesbehörden  ist  unter  diesem  Gesichtspunkt  zu  effektivieren.
Neben  rechtssicheren  Einsatzgrundlagen  für  grenzüberschreitende  Einsätze  innerhalb  der
Europäischen Union bei Gefahr im Verzug und Terrorgroßlagen sollen gemeinsame Übungen
der  Sicherheitsbehörden  und  insbesondere  entsprechender  Spezialeinheiten  obligatorisch
sein.

Prinzipiell  abzulehnen  ist  eine  aktionistische,  in  vielen  Fällen  von  Wahlkampferwägungen
inspirierte Symbolpolitik, die lediglich einer vermeintlichen Beruhigung der Bevölkerung dienen
kann, letztlich aber nicht zu ihrem Schutz beiträgt, wie etwa die massenweise anlasslose, d.h.
ohne das Vorliegen eines Anfangsverdachts oder einer konkreten Gefahrenlage, Speicherung
personenbezogener  Kommunikationsdaten.  Insbesondere  ist  auch  Verschärfungen  des
geltenden Staatsangehörigkeitsrechts eben- so eine Absage zu erteilen wie einem Verbot der
Vollverschleierung  oder  substanziellen  Aufweichungen  im  Bereich  der  ärztlichen
Schweigepflicht. Auch sind Einschränkungen der grundrechtlich verbürgten Religionsfreiheit
für  ganze  Bevölkerungsgruppen  und  grob  rechtsstaatswidrige  Maßnahmen  wie  z.B.  die
Administrativhaft indiskutabel.