Keine Staatsgelder für BDS-Unterstützer

Das Existenzrecht Israels ist Teil der deutschen Staatsräson. Antisemitismus in jedweder Form verurteilen wir scharf. Die Jungen Liberalen NRW bekräftigen daher ihre Ablehnung der sog. BDS-Bewegung als antisemitisch und begrüßen, dass diese Einschätzung inzwischen auch vom Deutschen Bundestag geteilt wird.

Umso erschreckender nehmen die Jungen Liberalen NRW zur Kenntnis, dass Teile des deutschen Kulturbetriebes diese aus der Werteordnung unserer Verfassung abgeleitete Haltung nicht nur ablehnen, sondern aktiv der BDS-Bewegung den Rücken stärken. Der Schulterschluss von einigen Künstlern der Documenta zum BDS ist ein neuer, trauriger Höhepunkt in Hinblick auf eine unerträgliche Relativierung der BDS-Bewegung selbst. Unter dem missbräuchlichen Titel „Initiative GG 5.3 Weltoffenheit“ werden Antisemiten als Opfer angeblicher Verfolgung stilisiert und die BDS-Bewegung relativiert.

Zu den Unterzeichnern der Initiative gehören auch Angehörige staatlicher und staatlich subventionierter Einrichtungen sowie Hochschullehrer deutscher Hochschulen. Das ist unerträglich und geschichtsvergessen. Gerade der Verweis auf Art. 5 Abs. 3 Grundgesetz zeugt von fehlendem Problembewusstsein. Satz 2 dieses Absatzes mahnt eindrücklich: „Die Freiheit der Lehre entbindet nicht von der Treue zur Verfassung“.

Wer den Staat und seine Werteordnung innerlich ablehnt, darf nicht von innen heraus, auf dessen Kosten, gegen ihn Stimmung machen. Die Jungen Liberalen NRW fordern daher alle betroffenen Kultureinrichtungen auf, sich von der „Initiative GG 5.3 Weltoffenheit“ zu distanzieren und die Mitzeichnung zu widerrufen. Von den persönlich Verantwortlichen erwarten wir den Rücktritt aus den Leitungsgremien staatlicher und staatsfinanzierter Einrichtungen. Die Träger – Bund, Land, Kommunen – müssen personelle Konsequenzen prüfen und, wo möglich, Kündigungen aussprechen. Zudem fordern die Jungen Liberalen, staatlichen geförderten Kultureinrichtungen und -veranstaltungen, welche sich nicht von der BDS-Bewegung distanzieren, zukünftig sämtliche Gelder zu entziehen. Das Geld der Steuerzahlerinnen und Steuerzahler darf nicht unterschwelligem Antisemitismus zugutekommen.

Für ein Recht auf Arbeit – Religiöse Feiertage abschaffen

Die Jungen Liberalen NRW fordern die Abschaffung aller religiösen Feiertage. Dabei sollen allen Arbeitnehmern die gestrichenen Feiertage als zusätzliche gesetzliche Urlaubstage zugute kommen. Aufgrund der herausragenden gesellschaftlichen Bedeutung von Weihnachten und Ostern sollen sie trotz ihrer Entstehungsgeschichte als weltliche Feiertage weitergelten. Alternativ kann der Gesetzgeber “weltliche” Feiertage beschließen, die wichtige Daten in der Geschichte der Bundesrepublik oder der deutschen Geschichte markieren.

Religionsfrei auf Kaution – Kirchenaustrittsgebühr abschaffen!

In Artikel 4 des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland ist die negative Religionsfreiheit verankert. Sie soll den Menschen, die sich aus den verschiedensten Gründen keiner Religionsgemeinschaft zugehörig fühlen, eine Rechtsgrundlage dafür geben. Dieses Recht beinhaltet sowohl die Freiheit des Eintrittes als auch des Austrittes aus einer Glaubensgemeinschaft.  Trotz der vorhandenen Rechtsgrundlage existiert seit dem Jahres im Bundesland Nordrhein-Westfalen eine Gebührenerhebung in Höhe von 30€ für all diejenigen, die aus der 10 christlichen Kirche austreten wollen. Die Jungen Liberalen NRW sehen durch die Erhebung einer solchen Gebühr den Grundsatz der negativen Religionsfreiheit massiv gefährdet. Deswegen fordern die Jungen Liberalen NRW

  • Die Einstellung der Kirchenaustrittsgebühr im Bundesland Nordrhein-Westfalen.
  • Im Zusammenhang mit der Einstellung der Kirchenaustrittsgebühr eine neue Handhabe bei einem Kirchenaustritt. Dieser sollte zukünftig über die Gemeinde respektive dem Pfarrer vor Ort erfolgen. Gleiche Praxis existiert bereits bei dem Eintritt in eine katholische respektive evangelische Glaubensgemeinschaft.
  • Den Austritt aus einer Religionsgemeinschaft sowohl persönlich als auch schriftlich regeln zu können.
  • Eine Umkehrung der Beweispflicht des Kirchenaustritts. Die Handhabe, dass Finanzämter noch 40 Jahre nach dem Austritt den Kirchenaustritt infrage stellen und bei nicht mehr vorhandenen Papieren eine Kirchensteuernachzahlung für sämtliche Jahre fordern, verurteilen die Jungen Liberalen aufs Schärfste. Auch hier gilt: Wer Steuern kassieren möchte ist in der Beweispflicht und nicht vice versa!

Für Antisemitismus sensibilisieren: Verpflichtender KZ-Besuch während der Schulzeit

Die Erinnerung an die von Nazi-Deutschland während des zweiten Weltkriegs begangenen Verbrechen ist zentraler Aspekt der Deutschen Identität und aus dieser für die Jungen Liberalen nicht wegzudenken. Antisemitismus ist weltweit und national auf dem Vormarsch, gespeist sowohl aus rechter und linker politischer, als auch aus religiöser Motivation. Angesichts dessen ist es vor allem das Andenken an den als Shoah oder Holocaust bekannten Völkermord an den europäischen Juden, welches erhalten und verteidigt werden muss. Um der wachsenden zeitlichen Distanz gerecht zu werden, fordern die Jungen Liberalen daher eine Änderung der Lehrpläne, welche sich an den Maßnahmen des Landes Rheinland-Pfalz orientieren soll:

  • Im Laufe ihrer schulischen Laufbahn ist der mindestens einmalige Besuch einer NS-Gedenkstätte, z.B. im Rahmen des Geschichtsunterrichts für alle Jugendlichen verpflichtend anzubieten. Dieser Praxisbezug muss auch in der Lehrerausbildung künftig berücksichtigt werden.
  • Um für Antisemitismus zu sensibilisieren, darf jüdische Geschichte in Deutschland sich nicht auf das Thema Shoah begrenzen. Auch Antisemitismus weit vor dem 20. Jahrhundert und in der Gegenwart muss thematisiert werden. Ebenso sind positive Aspekte jüdischer Existenz in Deutschland hervorzuheben.
  • Der Schüleraustausch mit Israel wird intensiviert, unter anderem durch Ausbau des bestehenden Projekts „Workshop Schulpartnerschaften Israel und Palästina – Nordrhein-Westfalen“ und Reinitialisierung des Deutsch-Israelischen Wissenschaftscamps.

Sonderrechtsstellung kirchlicher Träger beenden

Wir Junge Liberale fordern die Abschaffung von Sonderrechten für kirchliche oder andere
gemeinnützige Träger wie beispielsweise eigene Tarifverträge oder Arbeitsrechtsbestimmungen,
sofern die Einrichtungen unter dieser Trägerschaft nicht zu einem überwiegenden Teil
(mindestens 51 Prozent Anteilseigentum) von den Trägern finanziert werden. Es kann nicht der
Anspruch einer liberalen Gesellschaft und Politik sein, dass sowohl Mitarbeiter (schlechtere
Entlohnung, Kündigung bei Scheidung oder erneuter Heirat, Bekenntniszwang) als auch Nutzer
dieser Einrichtungen (Verwehrung von Untersuchungen, Ablehnung von Kindern einer anderen
Religion) von einem Arbeitgeber derart eingeschränkt werden können, wenn doch der Großteil
der Finanzierung von der Öffentlichkeit getragen wird. Wir fordern daher die rechtliche und
tarifliche Gleichstellung der Einrichtigungen unter kirchlicher oder gemeinnütziger Trägerschaft,
sofern die Finanzierung dieser Einrichtungen nicht zu einer Mehrheit von den Trägern geleistet
wird. Denn für faktisch öffentliche Einrichtungen muss auch öffentliches Recht gelten.

Gesellschaftliche Gleichstellung von Gebetsrufen und Glockenläuten

Die Jungen Liberalen NRW fordern die Gleichstellung von Gebetsrufen und liturgischem Glockenläuten in Deutschland.

In Deutschland darf es keine Religionsausübungsfreiheit zweiter Klasse geben. Aus Sicht der JuLis NRW ist dem Gebetsruf des Muezzins oder Pendants anderer Religionen bei Einhaltung der immissionsrechtlichen Voraussetzungen daher die gleiche gesellschaftliche Akzeptanz entgegenzubringen wie dem liturgischen Glockengeläut.29

Gesellschaftliche Gleichstellung von Gebetsrufen und Glockenläuten

Die Jungen Liberalen NRW fordern die Gleichstellung von Gebetsrufen und liturgischem Glockenläuten in Deutschland.

In Deutschland darf es keine Religionsausübungsfreiheit zweiter Klasse geben. Aus Sicht der JuLis NRW ist dem Gebetsruf des Muezzins oder Pendants anderer Religionen bei Einhaltung der immissionsrechtlichen Voraussetzungen daher die gleiche gesellschaftliche Akzeptanz entgegenzubringen wie dem liturgischen Glockengeläut.

Religionsfreiheit gewährleisten!

Einführung eines ganzheitlichen Religionsunterrichts, der allen Religionsgemeinschaften und Weltanschauungen gerecht wird.

Als Junge Liberale sind wir im Sinne des traditionellen Aufklärungsgedankens und des Artikel 4 des Grundgesetzes davon überzeugt, dass jeder Mensch das Recht auf Freiheit zur und auch auf Freiheit von Religion besitzt. Ein Teil dieses Rechts besteht darin, sich bewusst für oder gegen ein religiöses Bekenntnis entscheiden zu können, dieses zu revidieren oder auch stetig ohne religiöse Bezüge zu leben. Um dieses Recht selbstbestimmt wahrnehmen zu können, muss der Einzelne möglichst umfassend über die verschiedenen Glaubensgemeinschaften informiert sein, die in unserer Gesellschaft üblicherweise bei dieser Entscheidung für oder gegen eine religiöse Disposition von Relevanz sind.

Die Aufgabe, sich die für diese Entscheidung notwendigen Informationen zu beschaffen, ist nach liberaler Auffassung in erster Linie Privatsache eines jeden religionsmündigen Menschen. Um diese Religionsmündigkeit jedoch zu erreichen, bedarf es nach unserer Überzeugung einer weltanschaulich neutralen Bildung, die als Grundrecht jedem gewährleistet werden muss und innerhalb des unter staatlicher Aufsicht stehenden Schulwesens vermittelt werden muss. Dieser Verantwortung darf sich der demokratische Rechtsstaat nicht entziehen, solange er seine Bürger als kritische, aufgeklärte und frei denkende Individuen verstanden wissen will.

Wollen wir die Freiheit zur Religion tatsächlich gewährleisten, müssen alle Unterrichtsfächer dem Gebot größtmöglicher weltanschaulich neutraler Bildung unterliegen. Daher sprechen wir Liberale uns für die Einführung eines Faches Philosophie-Ethik-Religionslehre aus, das an die Stelle des bekenntnisgebundenen Religionsunterrichts tritt. In diesem langjährigen, interreligiösen und gemeinsamen Unterricht sollen alle größeren Religionsgruppen differenziert und kritisch dargestellt werden. Außerdem sollen die jungen Bürgerinnen und Bürger philosophische Grundkenntnisse ermittelt bekommen, da sie methodisch auch in den einzelnen Religionen, zum Beispiel in einer scholastischen Beweisführung nach der Existenz Gottes, zur Anwendung kommen. In zehn bzw. zwölf Schuljahren sollte dies im angemessenen Rahmen und ohne weltanschauliche Prägung möglich sein, um Toleranz und Akzeptanz sowie das  wechselseitige Verständnis für unterschiedliche Religionsauffassungen zu fördern. Die gesetzlichen Rahmenbedingungen sind entsprechend zu ändern.

Der Unterricht ist von ausgebildeten Fachlehrern zu erteilen. Nur in Ausnahmefällen wie etwa bei akutem Personalmangel können auch Religionslehrer für diesen Unterricht eingesetzt werden, aber nur nach Erwerb der Zusatzqualifikation. Des Weiteren muss weiterhin die  Möglichkeit der freiwilligen Belegung konfessionellen Religionsunterrichtes auf konfessionellen und privaten Schulen auf Nachfrage der Schülerschaft oder auf Beschluss der Schulkonferenz angeboten werden, sowie er von qualifiziertem Lehrpersonal durchgeführt wird.

Gegen ein symbolisches Gesetz zur Unterdrückungserschwerung – Gegen ein pauschales Burka-Verbot

Die Jungen Liberalen NRW positionieren sich klar gegen ein Verbot von Kopfbedeckungen wie Kopftüchern, Tschadors, Hidschabs, Nigabs oder  Burkas und anderen Kleidungsstücken.

Ein solches Verbot ist aus Sicht der Jungen Liberalen nicht mehr als reine Symbolpolitik. Zudem konterkariert es die liberalen Werte aufs Schärfste.

Die Jungen Liberalen setzen sich stattdessen für eine ehrliche Bekämpfung von Zwangsverschleierungen ein und unterstützen Hilfsangebote für unterdrückte Frauen. Auch in dieser sensiblen Frage gilt, dass Verbote keine  Probleme lösen sondern nur verlagern.
Daher müssen die Prioritäten klar in Bildung, Aufklärung und dem Bereitstellen von Anlaufstellen für unterdrückte Frauen, gleich welches religiösen oder kulturellen Hintergrunds, liegen.

Die Jungen Liberalen NRW wehren sich entschieden dagegen, in die Freiheit des Einzelnen derart einzugreifen und die Möglichkeit zur freien Entscheidung für das Tragen einer Burka zu nehmen.

Das  Burka-Verbot  soll  jedoch  für  Kinder,  die  das  12.  Lebensjahr  noch  nicht  vollendet haben, verbindlich sein.

Kirchensteuer-Bemessungsgrundlage

Bis zur Abschaffung der Kirchensteuer fordern die nordrhein-westfälischen  Jungen Liberalen eine Änderung der  Kirchensteuer-Bemessungsgrundlage für gemeinsam veranlagte Ehepartner dahingehend, daß sich die Kirchensteuerzahlung eines Ehepartners ausschließlich nach dessen persönlichen Einkommen und nicht an dem Gemeinschaftseinkommen orientiert. Die  wirtschaftliche Leistungsfähigkeit eines nicht religiösen Ehepartners darf bei dieser zutiefst persönlichen und religiösen Abgabe Kirchensteuer nicht zur Berechnungsgrundlage werden, wenn nur der andere Partner Kirchenmitglied ist.