Erklärung der Jungen Liberalen zum Kirchenasyl

Die Glaubens- und Bekenntnisfreiheit  und die Garantie der ungestörten  Religionsausübung, so wie sie in Artikel 4 unseres Grundgesetzes geschützt werden,  sind für Liberale ein hohes Gut. Religiöse Toleranz ist die historische Wurzel der  gesellschaftlichen Toleranz. Das Recht auf ungestörte Religionsausübung ist die  historische Wurzel des Rechts auf eine unantastbare Privatsphäre. Doch die  Ausübung von Religion  muß den Rahmen der allgemein verbindlichen und  demokratisch legitimierten Rechtsordnung anerkennen.     Im Spannungsfeld zwischen Religionsausübung und der  Anerkennung der  allgemeinen Rechtsordnung findet die Praxis des sogenannten Kirchenasyls statt.  Wir respektieren grundsätzlich das Gebot der Nächstenliebe der christlichen Kirchen  und ihren Willen, verfolgten und schutzbedürftigen Menschen Zuflucht zu  ermöglichen. Der Geist dieser Handlungsmotivation hat viele Gemeinsamkeiten mit dem ethischen und historischen Auftrag unseres Grundgesetzes. Auf der anderen Seite kann der Rechtsstaat nicht zulassen, daß sich Teile der Gesellschaft aus der Befolgung unserer Gesetze verabschieden.

Dogmatisch-technokratische Antworten  sind in solchen Spannungsfeldern keine Lösung. Die ethische Motivation, die dem  Kirchenasyl zugrunde liegt, kann nicht unberücksichtigt bleiben.  Daher fordern wir einen Umgang mit dem Kirchenasyl in folgender Weise:

1) Die Durchsetzung  des Strafrechtes muß in jedem Fall gewahrt sein. Kirchenasyl für verurteilte Straftäter i.S.d. StGB mit Ausnahme des Verstoßes gegen Abschiebebestimmungen ist in keiner Weise zu rechtfertigen. Der Staat muß hier in jedem Fall die allgemeine Rechtsordnung durchsetzen mit allen ihm dazu zur  Verfügung stehenden Mitteln.
2) Kirchenasyl kann niemals zur Aufhebung rechtskräftiger Urteile beispielsweise in Abschiebungsfragen führen. Urteile sind zu vollstrecken, sobald dies problemlos möglich ist.
3) Die Kirchen werden aufgerufen, von der Praxis des Kirchenasyls nur in gut geprüften Fällen Gebrauch zu machen, um Kirche und Rechtsstaat nicht unnötig oft in Konflikt miteinander zu bringen.

Mit diesem Vorgehen begründen wird weder  einen rechtsfreien Raum Kirche noch ein Sonderrecht für Religionsgemeinschaften. Wir halten es lediglich für staatspolitisch falsch, Konflikte zwischen rechtsstaatlichen Institutionen unseres Grundgesetzes und Handlungen, die vom Geist unseres Grundgesetzes durchdrungen sind, unnötig und öffentlich zu eskalieren. Die Jungen Liberalen bleiben bei ihrer ablehnenden Haltung  in Bezug auf die Kompromißlösung im Asylrecht.

Weitere Beschlüsse

09.11.2024

Mehr Freiheit wagen: Die Thesen der Jungen Liberalen NRW für die Bundestagswahl 2025

Die kommenden Jahre stellen unsere Gesellschaft vor immense Herausforderungen. Die Welt verändert sich rasant, und wir stehen vor Fragen, die...
09.11.2024

Blitz mich doch am besten vor dem Temposchild -Mindestabstand von Blitzer und Schild auch in NRW einführen!

In so gut wie allen anderen Bundesländern gibt es einen Mindestabstand von Verkehrsschild und Blitzern zwischen 75 und 200 Metern....
09.11.2024

Betroffene besser vor Stalking schützen – gut machen,statt gut meinen

Stalking ist eine ernste Bedrohung, die Frauen in besonderem Maße betrifft und häufig langfristige psychische und physische Schäden verursacht. Trotz...
Kategorien:
Filter Beschluss Organ
Mehr anzeigen