Wir Junge Liberale fordern die Abschaffung von Sonderrechten für kirchliche oder andere
gemeinnützige Träger wie beispielsweise eigene Tarifverträge oder Arbeitsrechtsbestimmungen,
sofern die Einrichtungen unter dieser Trägerschaft nicht zu einem überwiegenden Teil
(mindestens 51 Prozent Anteilseigentum) von den Trägern finanziert werden. Es kann nicht der
Anspruch einer liberalen Gesellschaft und Politik sein, dass sowohl Mitarbeiter (schlechtere
Entlohnung, Kündigung bei Scheidung oder erneuter Heirat, Bekenntniszwang) als auch Nutzer
dieser Einrichtungen (Verwehrung von Untersuchungen, Ablehnung von Kindern einer anderen
Religion) von einem Arbeitgeber derart eingeschränkt werden können, wenn doch der Großteil
der Finanzierung von der Öffentlichkeit getragen wird. Wir fordern daher die rechtliche und
tarifliche Gleichstellung der Einrichtigungen unter kirchlicher oder gemeinnütziger Trägerschaft,
sofern die Finanzierung dieser Einrichtungen nicht zu einer Mehrheit von den Trägern geleistet
wird. Denn für faktisch öffentliche Einrichtungen muss auch öffentliches Recht gelten.