Religionsfreiheit gewährleisten!

Einführung eines ganzheitlichen Religionsunterrichts, der allen Religionsgemeinschaften und Weltanschauungen gerecht wird.

Als Junge Liberale sind wir im Sinne des traditionellen Aufklärungsgedankens und des Artikel 4 des Grundgesetzes davon überzeugt, dass jeder Mensch das Recht auf Freiheit zur und auch auf Freiheit von Religion besitzt. Ein Teil dieses Rechts besteht darin, sich bewusst für oder gegen ein religiöses Bekenntnis entscheiden zu können, dieses zu revidieren oder auch stetig ohne religiöse Bezüge zu leben. Um dieses Recht selbstbestimmt wahrnehmen zu können, muss der Einzelne möglichst umfassend über die verschiedenen Glaubensgemeinschaften informiert sein, die in unserer Gesellschaft üblicherweise bei dieser Entscheidung für oder gegen eine religiöse Disposition von Relevanz sind.

Die Aufgabe, sich die für diese Entscheidung notwendigen Informationen zu beschaffen, ist nach liberaler Auffassung in erster Linie Privatsache eines jeden religionsmündigen Menschen. Um diese Religionsmündigkeit jedoch zu erreichen, bedarf es nach unserer Überzeugung einer weltanschaulich neutralen Bildung, die als Grundrecht jedem gewährleistet werden muss und innerhalb des unter staatlicher Aufsicht stehenden Schulwesens vermittelt werden muss. Dieser Verantwortung darf sich der demokratische Rechtsstaat nicht entziehen, solange er seine Bürger als kritische, aufgeklärte und frei denkende Individuen verstanden wissen will.

Wollen wir die Freiheit zur Religion tatsächlich gewährleisten, müssen alle Unterrichtsfächer dem Gebot größtmöglicher weltanschaulich neutraler Bildung unterliegen. Daher sprechen wir Liberale uns für die Einführung eines Faches Philosophie-Ethik-Religionslehre aus, das an die Stelle des bekenntnisgebundenen Religionsunterrichts tritt. In diesem langjährigen, interreligiösen und gemeinsamen Unterricht sollen alle größeren Religionsgruppen differenziert und kritisch dargestellt werden. Außerdem sollen die jungen Bürgerinnen und Bürger philosophische Grundkenntnisse ermittelt bekommen, da sie methodisch auch in den einzelnen Religionen, zum Beispiel in einer scholastischen Beweisführung nach der Existenz Gottes, zur Anwendung kommen. In zehn bzw. zwölf Schuljahren sollte dies im angemessenen Rahmen und ohne weltanschauliche Prägung möglich sein, um Toleranz und Akzeptanz sowie das  wechselseitige Verständnis für unterschiedliche Religionsauffassungen zu fördern. Die gesetzlichen Rahmenbedingungen sind entsprechend zu ändern.

Der Unterricht ist von ausgebildeten Fachlehrern zu erteilen. Nur in Ausnahmefällen wie etwa bei akutem Personalmangel können auch Religionslehrer für diesen Unterricht eingesetzt werden, aber nur nach Erwerb der Zusatzqualifikation. Des Weiteren muss weiterhin die  Möglichkeit der freiwilligen Belegung konfessionellen Religionsunterrichtes auf konfessionellen und privaten Schulen auf Nachfrage der Schülerschaft oder auf Beschluss der Schulkonferenz angeboten werden, sowie er von qualifiziertem Lehrpersonal durchgeführt wird.

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