Rote Karte für den Kindesmissbrauch!

Die Gefährdung von Kindeswohl ist eine der schlimmsten Erfahrungen, die ein junger
 Mensch in den Anfängen seines Lebens machen kann. Jedem Kind steht zu, vor Schutz vor
 Gefahren und schädlichem Verhalten aufwachsen zu können und sich so zu einer
 selbstbestimmten, eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Person entwickeln zu
 können. Die aktuellen Zahlen im Hinblick auf Kindeswohlgefährdung sind jedoch
 alarmierend: Das Statistische Bundesamt vermeldete erst kürzlich, dass bei so vielen
 Kindern wie noch nie eine Gefährdung des Kindeswohls festgestellt werden kann. 2022
 waren knapp 62.300 Kinder durch Vernachlässigung, psychische, körperliche und
 sexuelle Gewalt gefährdet.

 Dieser Zustand ist für uns nicht haltbar. Unsere Vision eines Lebens in
 Selbstbestimmung und Freiheit kann nur dann verwirklicht werden, wenn jedes Kind das
 Recht hat, sicher und geschützt aufzuwachsen. Es ist daher unsere Pflicht, jedem Kind
 die Möglichkeit zu geben, seine Träume zu verwirklichen und sein Potenzial zu
 entfalten. Hieraus leitet sich unser Auftrag ab, politisch alles Notwendige zu tun,
 um das Recht eines jeden Kindes auf eine ungestörte und sorgenfreie Kindheit zu
 gewährleisten.

 Um der Gefährdung von Kindeswohl endlich effektiv entgegenzuwirken, wollen wir an
 unterschiedlichen Stellschrauben ansetzen: Von der Schule, über das Jugendamt bis hin
 zu kirchlichen Einrichtungen und Vereinen.

 Die Schule ist der einzige Ort, den alle Kinder im Laufe ihres Lebens besuchen. Mit
 der Einschulung und dem weiteren Schulbesuch können dabei Verhaltensauffälligkeiten
 deutlich werden. Unser Ziel ist es, dass sich die Schule zu einem Frühwarnsystem in
 Hinblick auf die Erkennung von Kindeswohlgefährdung entwickelt. Neben der konkreten
 Ausbildung ist dabei die Kooperation mit dem Jugendamt ein entscheidender Faktor.

 Konkret fordern wir:

  •  Nach britischem Vorbild wollen wir anstoßen, dass zukünftig alle Personen, die
     im Schulsystem, oder in einer Kindertageseinrichtung arbeiten, vor Aufnahme
     ihrer Tätigkeit verpflichtende Kurse zum Thema Kindesmissbrauch absolvieren.
     Solche Kurse können über eine E-Learning Plattform absolviert werden, welche am
     Ende des Lernprozesses durch einen Test abgeschlossen wird. Bei erfolgreicher
     Absolvierung der Module erhalten die Teilnehmenden ein Zertifikat, welches am
     ersten Arbeitstag bei der Schul-, bzw. KITA-Leitung vorzulegen ist.
  •  Unsere Lehrerinnen und Lehrer sollen künftig eine einheitliche Ausbildung
     bezüglich des Kinderschutzes erhalten. Dabei wollen wir den Fokus insbesondere
     auf das frühzeitige Erkennen von Anzeichen bei Kindeswohlgefährdung legen. Diese
     fortbildende standardisierte Maßnahme soll fortan im Rahmen des Referendariats
     erfolgen, um die angehenden Lehrkräfte möglichst praxisnah an dieses Thema
     heranzuführen.
  •  Wir wollen Strukturen schaffen, die es Lehrerinnen und Lehrern frühzeitig
     ermöglichen soll mit Experten über mögliche Verhaltensauffälligkeiten zu
     sprechen. Als sinnvoll erachten wir hier, die bereits geschaffene Struktur der
     multiprofessionellen Teams auf Fragen des Kindeswohlgefährdung auszuweiten. Bei
     möglichen vorliegenden Gefährdungssituationen soll so eine abschließende
     Einschätzung innerhalb des Teams getroffen werden.
  •  Ebenso legen wir großen Wert auf frühzeitige Aufklärung und Präventionsarbeit –
     insbesondere in unseren Schulen. Hierdurch klären wir Kinder über ein sicheres
     Online-Verhalten auf, sodass ein Bewusstsein für die Thematik geschaffen wird
     und potenzielle Gefahren von allen frühzeitig erkannt werden. Denn nur durch
     eine koordinierte und ganzheitliche Herangehensweise können wir Kinder und
     Jugendliche vor den schädlichen Auswirkungen kinderpornografischer Inhalte
     bewahren und eine sichere digitale Umgebung für sie schaffen.
  •  Die Kooperation zwischen Jugendamt und Schulen wollen wir klar strukturieren.
     Das Jugendamt soll daher jeder Schule Ansprechpersonen für den Bedarfsfall
     benennen. Diese Personen müssen allen am Binnenbereich Schule beteiligten
     Akteure – insbesondere den Schülern – transparent mitgeteilt werden. Weiter
     müssen sie erreichbar sein, damit sich im Zweifel auch direkt Rat eingeholt
     werden kann.

 

 Das Jugendamt spielt bei der Bekämpfung von Kindeswohlgefährdung eine essentielle
 Rolle. Ein funktionierendes Jugendamt agiert als Schutzschild, um das Wohl von
 gefährdeten Kindern zu sichern und ihnen eine gesunde Entwicklung zu ermöglichen. 
 Durch eine zügige und kompetente Reaktion auf mögliche Gefährdungssituationen kann
 das Jugendamt proaktiv dazu beitragen, Risiken frühzeitig zu erkennen und wirksame
 Maßnahmen zu ergreifen. Daher setzen wir uns mit Nachdruck für die Stärkung und
 optimale Ausstattung der Jugendämter ein, um es damit als tragende Säule im Schutz
 unserer Kinder zu sichern.

 Konkret fordern wir

  •  Jugendämter müssen in einer angemessenen Zeit reagieren, wenn es um Meldungen
     zur Kindeswohlgefährdung geht. Eine klare Vorgabe von Fristen stellt sicher,
     dass Maßnahmen zur Sicherheit und Unterstützung von gefährdeten Kindern zeitnah
     eingeleitet werden. Dem Jugendamt sollte deswegen eine Bearbeitungsfrist von 4
     Wochen bei Meldungen zu Kindeswohlgefährdungen gesetzt werden.
  •  Eine qualifizierte Ausbildung der Verwaltungsmitarbeiter im Jugendamt ist für
     eine angemessene Bearbeitung in diesem sensiblen Bereich unumgänglich. Wir
     setzen uns daher dafür ein, dass im Verwaltungslehrgang 2 mit der
     Spezialisierung für den Bereich “Soziales” das Modul “Jugendhilfe” verpflichtend
     in die Abschlussbewertung einfließt.
  •  Da prinzipiell jeder Verwaltungsfachwirt im Jugendamt arbeiten kann, setzen wir
     uns grundsätzlich im Verwaltungslehrgang 2 für einen Projekttag
     “Kindeswohlgefährdung” ein.
  •  Die Inobhutnahme ist einer der schwersten Eingriffe in das Leben von Eltern und
     Kindern. Gleichzeitig kann sie bei Fällen der Kindeswohlgefährdung unumgänglich
     sein, um dem Kind die entsprechende Hilfe zukommen zu lassen. Deshalb fordern
     wir bei jeder Entscheidung über eine Inobhutnahme ein verpflichtendes Vier-
     Augen-Prinzip zur Kontrolle des Einzelfalles. Sollte in Bezug auf die
     Inobhutnahme eine negative Entscheidung gefällt werden, fordern wir ein Sechs-
     Augen-Prinzip.

 

 Auch neben der Schule haben Minderjährige an vielen Stellen weiteren Kontakt zu
 Vertrauenspersonen. Dies trifft insbesondere für ehrenamtliche Trainertätigkeiten wie
 bspw. im Vereinssport zu. Danebenen zeigen die schockierenden Ereignisse der jüngsten
 Vergangenheit insbesondere innerhalb kirchlicher Strukturen, wie unverzichtbar ein
 umfassender Schutz der Kinder und Jugendlichen ist. Durch gezielte Prävention,
 umfassende Aufklärung und Implementierung wirksamer Schutzmechanismen möchten wir
 eine vertrauensvolle Umgebung für Kinder und Jugendliche in unserer Gesellschaft
 schaffen.

 Konkret fordern wir:

  •  Menschen, die aufgrund ihrer beruflichen oder nebenamtlichen Tätigkeit einen
     intensiven Kontakt zu Minderjährigen haben, haben eine Machtposition inne, die
     ganz überwiegend verantwortungsvoll ausgeübt wird, deren Missbrauch jedoch
     schwerste Folgen hat. Die gesetzlichen Anforderungen an Präventionskonzepte und
     die Zuverlässigkeit des eingesetzten Personals und seine Überprüfung durch das
     Instrument des erweiterten Führungszeugnisses sind deshalb ungeachtet der
     Trägerschaft für alle Einrichtungen im Kinder- und Jugendbereich durchzusetzen.
  •  Wir setzen uns für die Einführung einer umfassenden Präventionskampagne zum
     Schutz von Kindern gegen Missbrauch ein. Die Sicherheit und Unversehrtheit
     unserer Jüngsten hat oberste Priorität. Durch gezielte Aufklärung, Schulung und
     Sensibilisierung wollen wir eine Kultur des achtsamen Umgangs schaffen, die dazu
     beiträgt, Missbrauch zu verhindern und Opfer zu schützen. Angesichts der
     schwerwiegenden Konsequenzen von Kindesmissbrauch ist es die Verantwortung eines
     Jeden, eine sichere Umgebung zu gewährleisten, in der Kinder und Jugendliche
     bedenkenlos aufwachsen können.
  •  Analog zu den verpflichtenden Kursen in der Schule fordern wir ebenso die
     obligatorische Teilnahme an Kursen zum Thema Kindesmissbrauch für alle
     Mitarbeitenden der Kirche, welche in ihrer Arbeit mit Minderjährigen
     zusammenarbeiten. Die Teilnahmezertifikate sind vor Tätigkeitsbeginn den
     zuständigen Landesjugendämtern vorzulegen und in regelmäßigen Abständen zu
     wiederholen.

 

 Im Zuge unserer umfassenden Bemühungen für den Schutz von Kindern vor jeglicher Form
 des Missbrauchs, setzen wir uns mit Entschiedenheit für verstärkte Maßnahmen zur
 Bekämpfung von Missbrauchsdarstellungen ein. Die beunruhigenden Vorfälle in jüngster
 Zeit verdeutlichen die Dringlichkeit, Kinder vor der grausamen Ausnutzung zu
 bewahren. Daher setzen wir uns über die physische Sicherheit hinaus, auch für den
 Schutz vor jeglicher Form von digitaler Ausbeutung ein. Wir sind fest davon
 überzeugt, dass eine eng vernetzte Strategie, die von internationaler Kooperation
 über Technologiepartnerschaften bis hin zur Verstärkung der Präventionsarbeit reicht,
 von entscheidender Bedeutung ist, um das Wohl der Kinder sicherzustellen und eine
 schützende Umgebung zu schaffen.

 Konkret fordern wir:

  •  Der grundsätzliche Betrieb von Plattformen, deren Geschäftszwecke pornografische
     Inhalte sind, ist in einer freien Gesellschaft nicht anrüchig. Jedoch bergen
     genannte Portale besondere Risiken für die Verbreitung illegalen Materials bis
     hin zu Missbrauchsdarstellungen. Das notice-take-down-Verfahren ist hier
     konsequent und standardmäßig durchzuführen.
  •  Eine Meldepflicht für kindermissbräuchliche Inhalte nach US-amerikanischem
     Vorbild. Plattformen im Internet sind für die Verbreitung von
     Missbrauchsdarstellungen oft ein entscheidendes Medium. Im Rahmen des notice-
     and-take-down-Verfahren sind rechtswidrige Inhalte zu sperren und zu löschen. Im
     Falle von Missbrauchsdarstellungen soll darüber hinaus eine Meldepflicht an eine
     in NRW zu schaffende, zentrale Ermittlungsstelle eingeführt werden.
  •  Die Einführung einer NRW-CyberTipLine. Eine solche CyperTipLine soll künftig
     sowohl privaten als auch gewerblichen Internetnutzern, Berichte über
     Missbrauchshandlungen an Kindern ermöglichen.
  •  Den Ausbau von Childhood-Häusern in Nordrhein-Westfalen als Anlaufstelle für
     Opfer sexuellen Missbrauchs.
  •  Den Ausbau von Angeboten wie “Kein Täter werden”. Ziel muss es sein, dass sich
     Pädophile recht- und frühzeitig professioneller Hilfe anvertrauen.
  •  Eine beschleunigte Strafverfolgung bei Fällen von Missbrauchsdarstellungen ist
     von entscheidender Bedeutung, um Täter rasch zur Verantwortung zu ziehen und
     potenzielle Opfer zu schützen.

Denken wir das Zentralabitur zu Ende!

Die Jungen Liberalen Nordrhein-Westfalen fordern, dass künftig die Erst-
 und Zweitkorrektur der Abiturklausuren schulextern und pseudonymisiert erfolgt.
 Außerdem soll dem Zweitkorrektor die Erstkorrektur nicht mehr vorliegen. Stattdessen
 soll eine vollkommen selbstständige Zweitkorrektur erfolgen. Dies soll
 auch schulformübergreifend (zwischen Gymnasium und Gesamtschule) geschehen.

Lehrer lehren lassen – Pädagogik leben lassen

Das Gremium möge beschließen

 Als Junge Liberale NRW setzen wir uns leidenschaftlich für ein Bildungssystem ein,
 das Chancengerechtigkeit gewährleistet. Zentral für dieses Vorhaben ist die Fähigkeit der
 Lehrer, ihre pädagogischen Kenntnisse eigenständig umzusetzen und somit das bestmögliche
 Lernumfeld für Schüler zu schaffen.

 Die Sicherheit und körperliche Unversehrtheit der Lehrer sind unabdingbar, um eine
 solche Unversehrtheit zu gewährleisten. Wir sehen die Notwendigkeit, Gewalt gegen Lehrer
 effektiv zu erfassen und zu bekämpfen. Aus diesem Grund fordern wir konkrete Maßnahmen:

• Die oberste Schulaufsichtsbehörde soll fortan umfassende Daten zu
Gewaltvorfällen gegen Lehrer und Schulpersonal sammeln und analysieren.

• Eine Stärkung des sozialpädagogischen und schulpsychologischen,

insbesondere in Regionen, die vermehrt von Gewalt gegen Lehrer betroffen sind.

Dies ermöglicht gezielte Interventionen undUnterstützung.

  • Die Schaffung von Weiterbildungsangeboten für Lehrkräfte, damit diese besser deeskalieren können

Die Verbesserung der Kommunikation zwischen Lehrern und Eltern sehen wir als essentiell an, um die
Entwicklung des Kindes zu stärken. Wir setzen uns für eine verstärkte Kooperation zwischen beiden
Parteien ein, um die bestmögliche Bildung für die Schüler zu gewährleisten. Gleichzeitig sind wir davon
überzeugt, dass Lehrer aufgrund ihrer pädagogischen Ausbildung eine entscheidende Rolle in der
schulischen Erziehung spielen. Um diese Autonomie zu schützen und zu fördern, setzen wir uns für
folgende Maßnahmen ein:

Um die pädagogischen Maßnahmen der Lehrer weiter zu stärken, möchten wir auch die Möglichkeit
von Schulwechseln erleichtern. Die fachliche Eignung eines Kindes sollte nicht allein von der
subjektiven Einschätzung der Eltern abhängen. Daher setzen wir uns für folgende Maßnahme ein:
• Die Gewährung der Autonomie für Lehrer, Schulwechsel für Schüler durchzusetzen, wenn die
fachlichen Voraussetzungen für die aktuelle Schulform nicht gegeben sind. Ein solches
Verfahren soll in Verbindung mit Lehrerkonferenzen transparent und sicher ausgestaltet
werden. Dies ermöglicht eine individuelle Förderung und ein optimales Lernumfeld.

 

Diese umfassenden Maßnahmen zielen darauf ab, die Möglichkeiten der Lehrer im Bildungssystem zu stärken und somit eine gerechtere und qualitati hochwertige Bildung für alle Schüler zu gewährleisten. Wir sind überzeugt, dass nur durch gemeinsame Anstrengungen und konkrete Schritte eine nachhaltige Verbesserung unseres Bildungssystems erreicht werden kann.

Du bist minderjährig? Etwas cringe Brudi – Der Staat

Kinder und Jugendliche werden durch ihre Minderjährigkeit häufig benachteiligt, indem
 sie sich nicht oder nur unzureichend gegen eine Verletzung ihrer Rechte wehren
 können. Die Jungen Liberalen unterstreichen klar und deutlich, dass Kinderrechte auch
 Menschenrechte sind und der Staat daher den Auftrag hat, sich objektiv für einen
 gerechten und reibungslosen Bildungsweg einzusetzen. Aus diesem Grund fordern wir
 folgende Maßnahmen:

  •  In den Bezirksregierungen des Landes Nordrhein-Westfalen sollen Anlaufstellen
     eingerichtet werden, an die sich hilfesuchende Schüler bei Verletzung ihrer
     Rechte sowie Dritte wie Eltern und Lehrer wenden können. Dieses Angebot soll
     niedrigschwellig an den Schulen und durch andere Jugendeinrichtungen beworben
     werden. Hierbei soll ein Anspruch bestehen, dass die zuständigen Behörden sich
     mit diesem Vorfall verpflichtend befassen. Zugleich sollen die entsprechenden
     Mitarbeiter für Mediation ausgebildet werden, um Vorfälle entsprechend zu
     schlichten.
  •  Wir befürworten die Einrichtung der Nummer gegen Kummer ausdrücklich und fordern
     Bund und Länder dazu auf, dieses Projekt stärker finanziell zu fördern. Dadurch
     soll eine 24-stündige Erreichbarkeit gewährleistet werden. Zugleich fordern wir
     eine leichter zu merkende Telefonnummer.
  •  Das Offizialprinzip sollte nicht vor Kirchenmauern aufhören. Deshalb gehört die
     Verfolgung von Kindesmissbrauch in die Hände der Staatsanwaltschaft und nicht in
     die Hände von Anwaltskanzleien, insbesondere wenn diese durch die Kirchen
     beauftragt werden.

Roben in Kindergrößen

Für eine kindgerechtere Justiz fordern wir:

 1. Von der Bundesregierung

  •  Das Bundesministerium der Justiz muss zusammen mit den Ländern Richtlinien zu
     Kindesanhörungen in Familiengerichten erarbeiten. Diese sollen Vorschläge zur
     kindgerechten Gestaltung von Gerichtsverfahren enthalten. Darin soll
     insbesondere zum Ausdruck kommen, dass Kinder und Jugendliche eigenständige
     Subjekte sind und ernstgenommen werden müssen.
  •  Damit Kinder und Jugendliche besser über anstehende Verfahren informiert und
     aufgeklärt werden können, bedarf es entsprechender Aufklärungsmedien zu
     familienrechtlichen Verfahren, die vom Bundesjustizministerium zusammen mit
     Kindern und Jugendlichen, die Erfahrungen in familienrechtlichen Verfahren
     haben, erarbeitet werden soll. Das Ministerium soll die Mittel dafür
     bereitstellen, die Medien auch in weiteren in Deutschland gesprochenen Sprachen
     zu veröffentlichen.
  •  Die Bundesregierung muss durch gesetzliche Regelungen dafür sorgen, dass
     Sachverständige zur Qualitätssteigerung ihrer Gutachten in familienrechtlichen
     Verfahren Grundkenntnisse über die Rechte von Kindern und Jugendlichen erwerben.
     Verfahrensbeistände sind als einzige Akteure in familienrechtlichen Verfahren
     ausschließlich dafür da, die Sichtweise und die Interessen von Kindern und
     Jugendlichen zu ermitteln und zu vertreten. Die Auswahl der Verfahrensbeistände
     soll dabei auf unabhängiger und überprüfbarer Weise erfolgen, wobei zu
     vertretende Kinder und Jugendliche bei der Auswahl der personellen Besetzung
     einbezogen werden. Zudem muss gesetzlich garantiert werden, dass
     Verfahrensbeistände sehr gute Kenntnisse über die Rechte von Kindern und
     Jugendlichen haben.
  •  Die Bundesregierung soll Mittel zur Konzeption und Durchführung von
     partizipativen und reflexiven Forschungsvorhaben zu Themen wie „Kindeswohl“ und
     „kindgerechten Verfahren“, die die Perspektiven von Kindern und Jugendlichen
     einbeziehen, bereitstellen.

 2. Von den Ländern

  •  Die Justizverwaltung soll Fortbildungen zur kindgerechten Justiz für die
     Richterschaft und das Justizpersonal anbieten und dafür genügend sachliche und
     finanzielle Mittel zur Verfügung stellen. Die Fortbildungen sollen auch die
     Altersentwicklung des Kindes und damit zusammenhängende Stereotypen behandeln.
  •  Die Warteräume für Kinder müssen kindgerecht sein. Darüber hinaus soll
     sichergestellt werden, dass die Warteräume und die Zu- und Ausgänge zu den
     Anhörungsräumen so organisiert sind, dass die Kinder und Jugendlichen keine
     unerwünschten Kontakte fürchten müssen und sich zurückziehen können.
  •  Zudem sollen Ermittlungsbehörden, wie Polizei und Staatsanwaltschaft, im
     kindgerechten Umgang fortgebildet werden, um unter anderem kindgerechte
     Vernehmungen zu gewährleisten.

 3. Im Gerichtsverfahren

  •  Mit dem Verfahren nicht betraute Justizbeschäftigte sollen gewährleisten, dass
     Kinder und Jugendliche, die in rechtliche Verfahren involviert werden, bereits
     vor dem Verfahren wissen, bei wem und wo sie kindgerechte Informationen
     erhalten. Die Informationsvermittlung durch Familienangehörige muss von
     Professionellen flankiert werden, vorzugsweise durch eine Kontaktperson, die die
     Kinder durchgängig informiert, begleitet und unterstützt. Kinder und Jugendliche
     müssen Informationen zu ihren Rechten und Pflichten bekommen, ebenso zu
     möglichen Unterstützungsangeboten und Interessenvertretungen.