- Im Zuge der Privatisierung sind die Verwaltungseinheiten Finanzkommission, ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice (früher „GEZ“) und Rundfunkgebührenbeauftragter abzuschaffen. Der Anteil von Staatsvertretern im Rundfunkrat ist auf maximal 25 Prozent herunterzufahren, außerdem muss er einen genaueren Querschnitt der Bevölkerung widerspiegeln.
- Um das Angebot der oben genannten verbliebenen Sender weiterhin voll gewährleisten zu können, sollen die dafür benötigten Ressourcen der bisherigen ARD-Anstalten – wenn nötig – auf diese übertragen werden dürfen. Einheiten, die von mehreren Sendern genutzt werden (wie z.B. eine Nachrichtenredaktion) sollen – wo möglich – unter der neuen Dachorganisation Arbeitsgemeinschaft der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten“ (ARD) vereint werden.
- Davon ausgenommen sind Rundfunkanstalten für politische Bildung und Auslandssender, namentlich „Phoenix“, „Deutschlandradio“ und „Deutsche Welle“, sowie deren nachgeordnete Institutionen. Sender, die per Staatsvertrag festgeschrieben sind und sich um eine zwischenstaatliche Kooperation bemühen, sind ebenfalls ausgenommen. Die Betätigung des öffentlich rechtlichen Rundfunks im Internet soll sich auf reine Wiedergabe (Mediatheken) der Rundfunkformate beschränken.
- Die Jungen Liberalen fordern alle öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten so schnell wie möglich zu privatisieren.
- Der Wegfall der anderen staatlichen Sender soll durch die verbleibenden nicht kompensiert werden dürfen. Konkurrenz zu den privaten Sendern auf dem Gebiet der Unterhaltung ist zu vermeiden. Der verbleibende öffentliche Rundfunk soll frei von kommerziellen Einflüssen wie Werbung bleiben.
- Die Zuständigkeit für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk soll von den Ländern auf den Bund übertragen werden; diesbezügliche Gesetze müssen aber zustimmungspflichtig im Bundesrat bleiben.
- Die Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks soll fortan nicht mehr über Beiträge und Gebühren, sondern ausschließlich über den Bundeshaushalt geschehen.
Chancen durch die beste Bildung der Welt-Bildungsagenda 2030
Bildung ist der Motor für Aufstiegschancen, bildet die Grundlage für eine freiheitliche, demokratische und aufgeklärte Gesellschaft und ist die Grundlage für jeden Wohlstand und Fortschritt unserer Gesellschaft. Das deutsche Schul- und Bildungssystem ist ein historisch gewachsener Flickenteppich, der so weit reicht, dass in allen sechzehn Bundesländern unterschiedliche Bedingungen und Voraussetzungen gelten. Als Junge Liberale fordern wir eine langfristig angelegte und umfassende Reform des deutschen Bildungssystems, um es zukunftsfit zu machen. Wir lehnen eine weitere Flickschusterei an einem völlig überlasteten System ab und fordern eine Bildungsagenda 2030. Das Resultat dieser Agenda 2030 soll ein Schulsystem sein, in dem Chancen- und Leistungsgerechtigkeit gleichbedeutend mit individueller Förderung und der besten Bildung der Welt stehen.
Die beste Bildung der Welt, für ganz Deutschland
Der Bildungsföderalismus hat in Deutschland zu einem starken Bildungsgefälle und Ungerechtigkeiten geführt. In den Bundesländern differieren die Schulsysteme sowie die Lehrerausbildung enorm. Gleichzeitig verhindert das Kooperationsverbot zwischen Bund und Ländern eine bessere und effektivere Finanzierung und Förderung von Bildung im ganzen Bundesgebiet. Die Deutsche Telekom Stiftung hat Empfehlungen für eine Reform des Bildungsföderalismus ausgearbeitet, welche das Ziel haben, das deutsche Bildungssystem zu harmonisieren, Finanzierungslücken zu schließen und die Chancengerechtigkeit zu steigern und Bildungsarmut aktiv entgegen zu wirken. Wir begrüßen diese Forderungen und schließen uns ihnen an. Konkret fordern wir:
- Die Ersetzung des Kooperationsverbots zwischen Bund, Ländern und Kommunen durch ein Kooperationsgebot. Dabei muss allerdings sichergestellt sein, dass Bundesländer nicht bevorzugt oder benachteiligt werden.
- Gleichzeitig fordern wir die Einführung einer Kooperationspflicht zwischen den einzelnen Bundesländern. Diese soll über eine neu eingeführte Bildungsministerkonferenz koordiniert werden. Vertreter von Lehrer-, Schüler- und Elternverbänden, sowie unabhängige Experten aus Wissenschaft und Wirtschaft sollen an dieser Konferenz mit beratender Stimme teilnehmen.
- Die Kooperationspflicht zwischen Bundesländern soll vor allem für länderübergreifende Themen wie Abschlüsse, Lehrerausbildung, sowie Standards und Anforderungen gelten.
- Die kommunalen Bildungslandschaften sollen stärker einbezogen und berücksichtigt werden. Dabei muss das Konnexitätsprinzip immer zwingend eingehalten werden.
- Zur Sicherung von Qualität und Kontinuität darf die Finanzierung und Zusammenarbeit zwischen Bund und Ländern nicht sachgrundlos befristet sein. Maßnahmen sollen aber in regelmäßigen Abständen unangekündigt im Rahmen von Qualitäts- und Kostenmanagement evaluiert werden.
Für die Kleinen nur das Beste
Die Weichen für den Bildungserfolg werden schon früh gestellt. Nach der frühkindlichen Bildung im Rahmen der Kindertagesstätten sind die Grundschulen die erste verpflichtende Bildungsmaßnahme für Kinder. Hier werden Unterschiede in sozialer Entwicklung und Bildungsstand ausgeglichen und alle Kinder fit für die weiterführenden Schulen gemacht. Für die Stärkung der Grundschulen fordern wir:
- Die Mindestschülerzahl für den Erhalt von Grundschulen soll in strukturschwachen Kreisen auf 80 gesenkt werden.
- Die Klassengröße soll 20 Schüler nicht überschreiten. Pro 20 Schüler soll es eine Lehr- und eine pädagogische Fachkraftstelle geben.
- Die Leitung von Grundschulen muss von sachfremden Aufgaben entlastet werden. Dafür muss auch an kleineren Schulen ein vollwertiges Sekretariat vorhanden sein. An größeren Schulen kommen zusätzlich Schulverwaltungsassistenten in Frage.
- Die Bezahlung der Rektoren und Konrektoren muss an die mit der Ausübung dieser Positionen einhergehende Mehrbelastung angepasst werden. Beide Stellen sollen daher um eine Besoldungsstufe höhergruppiert werden.
Schluss mit der Strukturdebatte!
Eines der größten Probleme der deutschen Bildungslandschaft ist die permanente Debatte über die Schulstruktur. Statt den Blick auf die inhaltliche Fortentwicklung der Bildung zu richten, streitet man sich darüber, welchen Namen die Schulen tragen sollen. Hier fordern wir: Schluss mit der Schulstrukturdebatte. Eltern und Schüler wissen besser als jeder selbsternannte Experte, welche Schulformen sich am Bildungsmarkt durchsetzen werden. Deshalb wollen wir das dreigliedrige Schulsystem mit der Ergänzung durch Gesamt- und Sekundarschulen erhalten und den Betroffenen selbst die Wahl lassen, welche Schulform sie nachfragen wollen. Auch die Wahloption zwischen G8 an Gymnasien und G9 an Gesamtschulen begrüßen wir.
Wichtig ist aber, dass bestehende Strukturen nur erhalten werden können, wenn sie auf Zustimmung und Nachfrage treffen. Vor dem Hintergrund langfristig sinkender Schülerzahlen sollen Haupt- und Realschulen daher zu Sekundarschulen zusammengelegt werden, wenn sie die Mindestschülerzahl nicht mehr erbringen können. An den Sekundarschulen soll differenzierter Unterricht stattfinden, der zum Haupt- und Realschulabschluss führt. Trotz sinkender Schülerzahlen bleiben die Gymnasien die mit Abstand nachgefragtesten Schulen, sie können und sollen daher unangetastet bleiben. Am Ende der Primarstufe soll es eine Empfehlung geben, welche Schulform am geeignetsten erscheint. Der Übergang an ein Gymnasium trotz gegenteiliger Empfehlung soll nur nach einem Eingangstest möglich sein.
Schulfreiheitsgesetz für passgenaue Bildung
Viele Schulen sowie Lehrerverbände beklagen zu Recht die sehr geringe Autonomie der Schulen. Gelder können nicht effektiv und unbürokratisch vor Ort verwendet und eingeteilt werden, sondern werden aus der Entfernung gesteuert. Auch bei der Entfaltung eines individuellen Schulprofils, sowie der Einwerbung von finanziellen Zusatzmitteln gibt es nur wenig Spielraum für die Schulen und Schulleiter, dabei können genau diese vor Ort am besten entscheiden, was für ihre Schule und ihre Schüler gerade wichtig ist und gebraucht wird. Hin zu einer individualisierten Schulbildung mit passgenauen Konzepten fordern wir konkret:
- Mehr Freiheit für Schulen bei der Unterrichtsplanung der Schwerpunktgestaltung, sowie bei der Gestaltung des pädagogischen Konzeptes.
- Den Schulen muss Finanz- und Personalautonomie zugestanden werden. Die Grenzen dieser Autonomie liegen in der Vergleichbarkeit im Bildungswesen, insb. im Erreichen universeller Bildungsziele und in der Erfüllung einheitlicher Mindestanforderungen.
- Die Öffnung der Möglichkeit zur Kooperation mit lokalen, nationalen und internationalen Unternehmen bei der Vermittlung und Gestaltung von Praktika, Seminaren und weiteren Angeboten.
- Die Öffnung der Möglichkeit zum Schulsponsoring im Rahmen von „private public partnerships“. Eine mögliche Beeinflussung von Lehrern und Schülern durch Sponsoren, soll dabei durch geeignete Maßnahmen verhindert werden.
- Die Einführung eines effektiven Controllings im Bildungssystem, das die Verwendung von Sachmitteln in regelmäßigen Abständen unangekündigt und stichprobenartig überprüft.
Rahmenbedingungen für den besten Lehrplan der Welt
Die Rahmenbedingungen für unser Bildungssystem stammen noch aus längst vergangenen Zeiten und wurden seitdem immer nur minimal angepasst. Für ein modernes Bildungssystem brauchen wir für weitgehend autonome Schulen aber einen allgemeingültigen Rahmenplan, um die Vergleichbarkeit zu gewährleisten. Dazu müssen vor allem verkrustete Strukturen aufgebrochen werden und neue, moderne Elemente Einzug in den Unterricht und die Unterrichtsplanung bekommen. Konkret fordern wir dafür:
- Die Ersetzung des konfessionellen Religionsunterrichtes durch einen gemeinschaftlichen Unterricht „Philosophie, Ethik, Religion“, der sich mit allen Religionen in neutraler, vergleichender Weise befasst, sowie ethische und philosophische Aspekte behandelt und darüber informiert.
- Die bessere Vernetzung einzelner Unterrichtsfächer, sodass verwandte Themen fächerübergreifend unterrichtet werden können.
- Im Rahmen projektbezogenen Unterrichts sollen schulfremde Fachkräfte Blockseminare zu lebenspraktischen Themen erteilen.
- Das Erlernen der Schreibschrift ist zeitraubend und nicht mehr Zeitgemäß. Statt eine Schreibschrift zu erlernen sollen Schüler verstärkt in Eingabemethoden mit modernen Medien unterrichtet werden.
- Das Verbot der Lernmethode „Schreiben nach Gehör“.
- An weiterführenden Schulen müssen verpflichtend grundlegende Kenntnisse der Informatik vermittelt werden. Dies könnte durch einen Schwerpunkt im Fach Mathematik oder ein eigenständiges Nebenfach geschehen.
- Um Theorie und Praxis im Unterricht besser zu verknüpfen, fordern wir die verstärkte Einführung von Projektunterricht, bei dem durch einen Theorieblock zunächst eine Grundlage gelegt wird und anschließend in einem Praxisblock das gelernte umgesetzt werden soll.
- Die Ausrichtung des Unterrichts soll sich vermehrt auf die Vermittlung von Kernkompetenzen richten und weniger das bloße Vermitteln von Buchwissen im Fokus haben.
- Ideologisch geprägte Fächer, die bestimmte Lebensstile und Geisteshaltungen vermitteln sollen, sowie die Verwendung von Nudging an Schulen lehnen wir entschieden ab.
- Der Landesverband der Jungen Liberalen NRW fordert die Einführung des Schulfachs Wirtschaft.
Universelle Leistungsstandards für alle Schüler
Mit dem Zentralabitur und den zentralen Abschlussprüfungen nach der 10. Klasse wurden bereits wichtige Grundsteine für einheitliche Leistungsstandards gelegt. Allerdings muss darüber hinaus die Leistung der Schüler möglichst objektiv und Leistungsorientiert ermittelt werden. Doch nicht nur Schüler sollten bewertet werden – für eine gute Qualitätssicherung ist eine Evaluation von Lehrern durch Schüler unerlässlich und Teil eines jeden Qualitätsmanagements. Dazu fordern wir konkret:
- Den Erhalt der durch Lehrer vergebenen Noten.
- Die verstärkte Anwendung von Lehrer-Schüler Gesprächen, um Schülern die Notengebung besser zu vermitteln.
- Die Anonymisierung der wichtigsten schriftlichen Leistungsüberprüfungen an Schulen
- Die Verwendung einer kompetenzorientierten Bezugsnorm bei der Benotung von Schülern. Dabei soll diese Bezugsnorm bundesweit einheitlich gelten so, dass alle Schüler nach den gleichen Richtlinien beurteilt und benotet werden.
- Die Einführung von bundesweiten Zwischen- und Abschlussprüfungen in den Klassen 4, 6, 8, 10 und 12, welche normale Prüfungen in den jeweiligen Halbjahren ersetzen und vor allem für das Qualitätsmanagement verwendet werden sollen. Darüber hinaus soll die Abschlussprüfung nach der 10. Klasse bzw. 12. Klasse den bereits bestehenden Abschlussprüfungen entsprechen.
- Die Einführung und Auswertung eines „Lehrer/Noten“ Quotienten zwischen normalen Klassenarbeiten/Klausuren und zentralen Prüfungen für das interne Qualitätsmanagement der jeweiligen Schulen.
- Die Einführung eines Evaluationstages am Ende eines jeden Halbjahres, an dem die Schüler die Möglichkeit bekommen, ihre Lehrer anhand von wissenschaftlich erstellten Fragebögen zu evaluieren.
Betreuung, Ja! Verwahrung, Nein!
Die zunehmende Liberalisierung und Emanzipation der Rolle der Frau in der Gesellschaft hat dazu geführt, dass immer mehr Familien Ganztagsangebote wünschen und für ihre Lebensplanung benötigen. Dies begrüßen die Jungen Liberalen vor allem als Zeichen der Gleichberechtigung zwischen Mann und Frau in einer modernen Gesellschaft. Die aktuellen Betreuungsangebote, vor allem an offenen Ganztagsschulen, gleichen jedoch eher einer gemeinsamen Verwahrung von Kindern als einer Betreuung. Aus Sicht der Jungen Liberalen müssen Kinder, die eine weiterführende Schule besuchen, nicht rund um die Uhr bewacht und beobachtet werden, mehr kann aber an den allermeisten Schulen der offene Ganztag nicht leisten. Zur Verbesserung der Situation an den Schulen fordern wir konkret:
- Den Erhalt von Halbtagsangeboten bzw. -schulen, sofern diese in Anspruch genommen werden.
- Vermehrte Angebote zur Bildung von AGs und Projektgruppen, sowie die Anbindung von Vereinen an Ganztagsschulen.
- Dabei müssen Nachmittagsangebote keinesfalls einem Unterrichtszweck dienen, aber sie müssen über die reine Verwahrung der Schüler hinausgehen.
- Keine ideologische und finanzielle Bevorzugung von Halbtags- oder Ganztagsangeboten.
- Es muss eine flexible Nutzung von Ganztagsangeboten möglich sein, z.B. durch tageweise Buchung oder spontane Nichtteilnahme.
Inklusion, ja aber richtig!
Die schulische Inklusion ist eines der wichtigsten gesellschaftspolitischen Projekte für die Gleichberechtigung von Menschen mit Behinderungen. Sie gewährleistet die gesellschaftliche Anbindung und Teilhabe und ist ein wichtiges Werkzeug für den gesellschaftlichen Zusammenhalt. Die aktuelle Umsetzung der Inklusion ist allerdings sowohl finanziell als auch strukturell ungenügend ausgestaltet. Für eine sinnvolle und gerechte Ausgestaltung der schulischen Inklusion fordern wir konkret:
- Den sofortigen Stopp zusätzlicher Inklusionsmaßnahmen um eine weitere Verschlechterung der Situation von Förderschülern sowie Regelschülern zu verhindern. Bereits beschlossene Maßnahmen können aber umgesetzt werden, um Betroffene nicht zusätzlich zu verunsichern.
- Die Aufstellung eines Rahmenplans für die Inklusion, welcher sowohl eine finanzielle als auch strukturelle Kalkulation enthält.
- Bei der weiteren Umsetzung der Inklusion ist der Erhalt der Förderschulen mit verschiedenen Schwerpunkten für Kinder, die nicht inklusiv beschult werden wollen oder können, zwingend erforderlich. Allerdings kann über eine Zusammenlegung von Förderschulen, oder die gemeinsame räumliche Nutzung mit Regelschulen zur Einsparung von Kosten in Erwägung gezogen werden.
- An jeder Inklusionsschule sollen mind. zwei Lehrkräfte eine medizinische Fortbildung absolvieren. Zu jedem Zeitpunkt des Schulbetriebs muss eine dieser Personen verfügbar sein.
Die besten Lehrer für die beste Bildung der Welt
Eine der wichtigsten Voraussetzungen für ausgezeichnete Bildung sind hervorragende Lehrer. Die Verkürzung des Referendariats sowie die Umstellung auf das Bachelor/Master System haben aber weder die gewünschten Erfolge bei der Anzahl der Lehrer in Mangelfächern, noch bei der Qualität der Lehrer geliefert. Für die Ausbildung von ausgezeichneten Lehrern fordern wir konkret:
- Die Abschaffung des Masters of Education und die Einführung einer praxisnahen Lehrerausbildung im Anschluss an einen 2-Fach Bachelor, oder vergleichbaren Abschluss, z.B. einem Meister.
- Die Einführung eines verpflichtenden Eignungspraktikums vor Aufnahme der Lehrerausbildung.
- Die Lehrerausbildung soll drei Jahre umfassen und als duales Studium organisiert werden. Dabei sollen die Lehramtsanwärter 3 Jahre lang im Referendariat an den Schulen das Unterrichten erlernen und in begleitenden Seminaren didaktische und pädagogische Fähigkeiten erlangen. Das Studium soll nach 3 Jahren mit einem Staatsexamen und dem Erlangen der Lehrbefähigung abgeschlossen werden.
- Die Verbeamtung von Lehrern ist zu prüfen, sollte eine Abschaffung des Beamtenstatus sinnvoll erscheinen, muss dieser auf dem gesamten Bundesgebiet erfolgen
- Die Jungen Liberalen NRW sprechen sich gegen die Praxis der Landesregierung NRW aus, Lehrerinnen und Lehrer nur befristet bis zu den Sommerferien einzustellen und sie nach den Ferien wieder einzustellen, um für wenige Wochen Gehälter zu sparen. Diese befristeten Einstellungen werden vorgenommen, obwohl die Mehrheit der betroffenen Lehrkräfte im neuen Schuljahr wieder gebraucht und eingestellt werden. Durch die kurze Einstellung von unter einem Jahr resultieren für die betroffenen Personen erhebliche finanzielle Nachteile, da sie kein Arbeitslosengeld beantragen können.
Diese Praxis ist nicht nur für die betroffenen – häufig jungen und motivierten – Lehrerinnen und Lehrer nicht hinnehmbar, sie ist auch schädlich für das Schulklima und die Qualität des Unterrichts.
Die Jungen Liberalen sehen in den Sommerferien keine Ferien- oder arbeitsfreie Zeit für Lehrkräfte. Vielmehr soll hier der Unterricht für das kommende Schuljahr vorbereitet und geplant werden. Durch die Entlassung der Lehrerinnen und Lehrer über die Sommerferien muss diese Vorbereitung während des laufenden Schuljahrs gemacht werden. Durch diesen Umstand leidet die Qualität des Unterrichts erheblich!
Hannelore und der Blitzermarathon – NRW und das Märchen vom Rechtsstaat
I. Präambel
Die für die Erreichung von Wohlstand, Fortschritt und individuellem Lebensglück zentrale Freiheit des Handelns drückt sich wesentlich im Instrument der Vertragsfreiheit aus. Erst durch die Durchsetzbarkeit von Verträgen entsteht dauerhaftes Vertrauen der Menschen ineinander, das seinerseits die Grundlage für Eigentumsschutz, langfristiges Denken und Handeln und gesellschaftliche Aufgabenteilung bildet. Vor dem Hintergrund des Gedankens des Gesellschaftsvertrages zwischen Bürger und Staat ist damit die Durchsetzung des bestehenden Rechtes die zentrale und oberste Aufgabe des Staates. Alle anderen Funktionen treten demgegenüber in den Hintergrund. Auch in Zeiten angespannter Haushalte darf deshalb niemals an der universellen Durchsetzung des Rechtes gespart werden; wer hier Funktionseinbußen des Staates hinnimmt, lässt die Quelle seiner Legitimation versiegen.
NRW und Deutschland bieten nach wie vor ein vergleichsweise hohes Niveau an Rechtsdurchsetzung. Dennoch existieren in Teilbereichen des Rechts inakzeptable Vollzugsdefizite, die das Vertrauen der Bürger in den staatlichen Schutz ihres Lebens, ihrer körperlichen Unversehrtheit und persönlichen Freiheit sowie ihres Eigentums schwächen. Umso schwächer dieses Vertrauen aber ausfällt, desto zerbrechlicher wird unsere freiheitliche Gesellschaftsordnung. Auch wenn es absolute Sicherheit niemals geben kann, muss sich staatliches Handeln stärker am Prinzip des Rechtsgüterschutzes der Bürger orientieren. Statt mit unzähligen Vorschriften, Bestimmungen und Show-Veranstaltungen wie dem Blitzermarathon die Freiheitssphären der Bürger immer weiter einzuschränken und somit Sicherheit vorzutäuschen, soll der Staat die Rechte seiner Bürger vor unzulässigen Eingriffen schützen und ihre Freiheitssphären damit gerade stärken. Effektiver Rechtsgüterschutz darf nicht nur formal gelten, sondern muss auch tatsächlich gewährleistet sein. Vor diesem Hintergrund treten wir für eine konsequente Anwendung von Recht und eine konsequente Strafverfolgung ein. Gleichzeitig sehen wir die Notwendigkeit, jedes Gesetz, jedes Verbot und jede Verordnung in regelmäßigen Abständen zu evaluieren und gegebenenfalls anzupassen.
II. Innenpolitik
Wir bekennen uns zum staatlichen Gewaltmonopol, das im Gegenzug zum Verzicht auf Rechtsdurchsetzung „auf eigene Faust“ einen Sicherheitsanspruch der Bürger gegen den Staat begründet. Das zentrale Mittel zur Durchsetzung dieses Anspruchs ist die Polizei. In NRW leidet die Polizei seit Jahren unter einer verfehlten Struktur- und Personalplanung der rot-grünen Landespolitik, die eine zunehmende Schwächung der polizeilichen Fähigkeiten zur Folge hat. Dieser Trend muss dringend gestoppt und umgekehrt werden. Dazu muss die Polizeistruktur von Grund auf verbessert werden. Die Kreispolizeibehörden bzw. Polizeipräsidien sind analog zu den Regierungsbezirken zu deutlich größeren Verwaltungseinheiten zusammenzufassen. Ihre Führung muss Fachleuten obliegen, weshalb wir eine Entpolitisierung der Polizeiführung fordern. Landräte sollen nicht mehr Chefs der jeweiligen Kreispolizeibehörden, Polizeipräsidenten keine politischen Beamten mehr sein. Stattdessen sind als Leiter dieser Behörden ausschließlich Volljuristen im Vollzugs- oder Verwaltungsdienst zu berufen.
Die Dienststärke der Polizei ist an die Erfordernisse anzupassen. Die Zahl der Neueinstellungen in den Polizeidienst muss sofort auf mind. 1800 pro Jahr erhöht werden, um den durch die demografische Situation der Polizei absehbaren Personalnotstand noch abzuwenden. Langfristig ist aber nicht nur ein Halten des aktuellen Personalstands nötig, sondern eine Ausweitung der Polizeipräsenz vor allem in Städten mit stark kriminalitätsbelasteten Stadtvierteln und im ländlichen Raum. Perspektivisch brauchen wir daher mind. 2000 Neueinstellungen pro Jahr. Diese sollen jedoch nicht mehr nur in den gehobenen Dienst stattfinden. Die Laufbahn des mittleren Polizeivollzugdienstes wollen wir wieder öffnen und mit den Aufgabenbereichen Objekt- und Personenschutz sowie Verkehrsüberwachung betrauen. Zusätzlich sollte es möglich sein, nicht mehr voll diensttaugliche Polizeibeamte in den Innendienst oder in anderen Behörden zu versetzen.
Die Aufgaben der Polizei müssen einer grundsätzlichen Überprüfung unterzogen werden. In der Abwägung zwischen der Verhütung und Verfolgung schwerwiegender Straftaten einerseits und beispielsweise der Begleitung von Schwerlasttransporten oder bestimmten Verkehrskontrollen andererseits erscheinen letztere Aufgaben weniger zentral. Sie sollen daher an dafür zertifizierte private Unternehmen bzw. kommunale Stellen abgegeben werden. Für die Inanspruchnahme polizeilicher Dienste sollen im Regelfall keine Kosten erhoben werden dürfen.
Die Ausstattung der Polizei muss sich an den tatsächlichen Erfordernissen ihrer Arbeit orientieren. Selbstverständlich muss eine hinreichende Ausrüstung mit Stich- und Schussschutzwesten sowie Defensivbewaffnung sein. Hier sind die drei Einsatzstufen Pfefferspray, Schlagstock und Schusswaffe ausreichend. Wird eine der drei Waffen im Einsatz verwendet, soll dies künftig obligatorisch im Einsatzbericht festgehalten und statistisch gemeldet werden müssen. Bei der technischen Ausstattung wollen wir im Sinne größtmöglicher Mobilität verstärkt auf Motorräder setzen. In größeren Städten sollen auch Fuß- und Fahrradstreifen stattfinden. Ausdrücklich begrüßen wir auch die beiden Polizeireiterstaffeln sowie die Hubschrauberstaffel. Die Spezialeinheiten der Polizei benötigen eine über die Ausstattung des Vollzugsdienstes noch deutlich hinausgehende Ausrüstung. Den Verzicht auf die Neuanschaffung von geschützten Sonderfahrzeugen halten wir insbesondere vor dem Hintergrund terroristischer Sicherheitsbedrohungen für fahrlässig.
In eng abgegrenzten Wohngegenden in wenigen Großstädten hat anhaltende Rocker-, Banden- oder Clankriminalität die rechtsstaatlichen Strukturen bereits so weit beschädigt, dass sie nur noch eingeschränkt funktionieren. Dieses staatliche Versagen wird aus politischen Gründen allzu oft verschwiegen, obwohl die Situation für die betroffenen Bürger unhaltbar ist. Faktisch rechtsfreie Räume sind inakzeptabel und müssen mit aller Entschlossenheit verhindert werden, insbesondere hier muss die Polizei Präsenz zeigen. Der Stellenschlüssel der Polizei muss entsprechende Gebiete als Sonderbelastung angemessen berücksichtigen, damit Dienststellen vor Ort eingerichtet werden können. Die Reaktionsfähigkeit der Polizei muss auch in der Fläche erhalten bleiben, weshalb wir uns für mehr Dienststellen im ländlichen Raum einsetzen; hierzu soll die Fläche der Kreise stärker im polizeilichen Verteilungsschlüssel berücksichtigt werden. Sämtliche Polizeidienststellen sollen darüber hinaus im 24-Stunden-Betrieb geführt werden. Der Polizeinotruf muss zudem dringend so aufgerüstet werden, dass kein Anruf mehr verloren geht, sondern im Überlastungsfall an eine benachbarte Dienststelle weitergeleitet wird.
Die Bereitschaftspolizei soll grundsätzlich weiterhin nur für den Einsatz in Großlagen und Schwerpunkteinsätzen vorgesehen sein. Solche Schwerpunkteinsätze sollen aber stärker als bisher stattfinden. Insbesondere in stark kriminalitätsbelasteten Stadtvierteln kann die auch nur vorübergehende erhöhte Präsenz der Polizei nachhaltige Wirkung entfalten. Im Großraum Düsseldorf-Duisburg sehen wir die Notwendigkeit für eine zusätzliche Einsatzhundertschaft.
Einsatz- und Ermittlungsmethoden sollen sich grundsätzlich an den Erfordernissen einer effektiven Polizeiarbeit orientieren, müssen aber zugleich dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit unterliegen. Verdachtsunabhängige Kontrollen bewegen sich hier in einem Spannungsfeld. Ohne konkreten und auf objektive Tatsachen gestützten Anfangsverdacht einer Straftat sollen Personen- und Sachdurchsuchungen unzulässig sein. Gleichzeitig müssen Identitätsfeststellungen und Sichtkontrollen im Gegenzug für den Wegfall dauerhafter Grenzkontrollen und den Fortbestand des derzeit ineffektiven Schengener Systems erleichtert werden. NRW soll dazu analog zu 13 anderen Bundesländern eine Rechtsgrundlage für die Durchführung von ereignisunabhängigen Personenkontrollen (Schleierfahndung) im Grenzgebiet schaffen. Eine statistisch begründbare Ungleichbehandlung nach optischen Merkmalen soll hierbei aufgrund der vergleichsweise geringen individuellen Eingriffstiefe bei hohem Nutzen möglich sein. Zur Prävention von Straftaten müssen technische Innovationen unter Beachtung der Verhältnismäßigkeit und des Datenschutzes Unbeteiligter zeitnah herangezogen werden. In diesem Zusammenhang ist die Anwendung von Predictive Policing („Precops“) insbesondere zur Verhütung von Wohnungseinbruchsdiebstählen zu begrüßen, solange nur Aggregatdaten herangezogen werden.
Obwohl der Staat Inhaber des Gewaltmonopols ist, besitzt er nicht zugleich ein universelles Sicherheitsmonopol. Auch bürgerschaftliche Zusammenschlüsse und private Sicherheitsdienstleister haben das Recht, ohne Ausübung von Hoheitsrechten einen Beitrag zur Rechtsdurchsetzung zu leisten. Dies begrüßen wir insofern, als dass zur Prävention von Straftaten keine Hoheitsrechte nötig sind und durch zivilgesellschaftliches Engagement ein effektiver Beitrag zu mehr Sicherheit geleistet wird. Durch das Recht auf Jedermann-Festnahme und Notwehr bestehen bereits heute hinreichende Möglichkeiten zur Verfolgung unmittelbar begangener Straftaten. Zur wirksamen Ausübung des Notwehrrechtes kann die Anwendung physischer Gewalt, oder zumindest ihre glaubhafte Androhung, als ultima ratio in Einzelfällen unabdingbar sein. Daher fordern wir, privaten Schusswaffenbesitz unter weitreichend eingeschränkten Bedingungen auch ohne die bisher erforderliche Zweckbindung zu ermöglichen. Unter Erfüllung sämtlicher bisher geltender waffenkundlicher und sonstiger rechtlicher Voraussetzungen, etwa dem Nichtvorliegen einschlägiger Vorstrafen, der Erfassung in einem Zentralregister, der Erfüllung restriktiver Lagerbestimmungen sowie der Teilnahme an einem verpflichtenden Waffenkundekurs, soll jedem Bürger der Erwerb von einer Schusswaffe erlaubt sein, auch ohne dass er einen konkreten Zweck, wie die Ausübung der Jagd oder die Betätigung als Sportschütze, nachweisen kann. Den Erwerb eines Waffenscheins und ein damit verbundenes Führen der Waffe außerhalb eines befriedeten Besitztums lehnen wir dagegen auch weiterhin entschieden ab. Eine Ausweitung insbesondere in Richtung der Übertragung einzelner Hoheitsrechte an private Sicherheitsdienstleister ist daher nicht erforderlich und unverhältnismäßig. Uniformiertes Auftreten oder ein Vorgehen gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung im Mantel bürgerschaftlichen Engagements verurteilen wir als Missbrauch bürgerlicher Freiheitsrechte. Einen freiwilligen Polizeidienst lehnen wir ab. Private Ausgaben zur Straftatenprävention, wie für den Einbau einbruchshemmender Türen und Fenster oder private Sicherheitsdienstleister, sollen anteilig von der Steuer absetzbar sein.
Auch gut ausgebildete Polizeibeamte sind nicht immun gegen Fehlverhalten. Die bisherige Praxis bei Strafermittlungen gegen Polizeibeamte, nach der entweder die eigenen Kollegen oder eine benachbarte Dienststelle die Ermittlungen durchführen, ist aus rechtsstaatlichen und opferschutzbezogenen Gesichtspunkten inakzeptabel. Um die Unabhängigkeit und Unbefangenheit bei Ermittlungen gegen Polizeibeamte in Strafsachen sicherzustellen, sollen diese zukünftig zentral durch eine neu zu schaffende Abteilung „Interne Ermittlungen“ des Landeskriminalamtes erfolgen. Anzeigen, die sich gegen Polizeibeamte richten, sind automatisch an diese Abteilung abzugeben. Einfache Dienst- und Fachaufsichtsbeschwerden bleiben hiervon unberührt. Zudem soll die Bildung einer Schwerpunktstaatsanwaltschaft „Straftaten durch Polizeibeamte“ geprüft werden. Zur besseren Nachvollziehbarkeit von Straftaten durch Polizeibeamte ist eine individuelle Kennzeichnung durch randomisierte Nummern jedes Beamten dringend notwendig, auch in geschlossenen Formationen. Nach den als positiv bewerteten Ergebnissen des hessischen Pilotversuchs zum Einsatz von Bodycams soll auch in NRW ein nach wissenschaftlichen Maßstäben begleitetes Projekt starten. Gehen die Rechtsverletzungen gegen und durch Polizeibeamte dabei zurück, setzen wir uns für die flächendeckende Ausstattung jedes Polizeibeamten im Außendienst mit einer Bodycam ein. Zentral ist dabei, dass die Kameras für die Dauer der Einsätze nicht abgeschaltet werden dürfen und dass die Daten sicher gespeichert und grundsätzlich nach wenigen Tagen dauerhaft gelöscht werden, es sei denn, es wurde eine Strafanzeige gestellt.
III. Rechtspolitik
Verstöße gegen geltendes Recht geschehen aus verschiedenen Gründen; von Unwissenheit über Taten im Affekt bis hin zu geplanten Taten. Sie werden sich trotz aller Maßnahmen niemals ganz verhindern lassen und sind damit Teil unserer Gesellschaft. Dessen ungeachtet ist jede Straftat mit einem Rechtsverlust und zum Teil erheblichem Leid für die Opfer verbunden und muss entsprechend wirksam geahndet werden. Die Funktionen des Rechtssystems sehen wir zu gleichen Teilen im Schutz der Gesellschaft vor weiteren Straftaten, der positiven Einwirkungen auf Delinquenten und einem hinreichenden Schuldausgleich. Hierbei gilt es, Maßnahmen zum Erhalt des Vertrauens der Bürger in das Rechtssystem nach Maßgabe der Verhältnismäßigkeit mit den Rechten des Täters abzuwägen. Einerseits muss das Rechtsvertrauen hoch sein, damit die Bürger ihre Rechte nicht mit der Faust durchsetzen und Selbstjustiz üben. Anderseits verbieten die Grundsätze der Menschenwürde und der Verhältnismäßigkeit unnötige Härte und insbesondere willkürliche und grausame Bestrafung. Grundsätzlich ist dieses Spannungsfeld in Deutschland hinreichend gestaltet. Wenn aber nur etwa jeder 50. Einbruch für den Täter mit einer Haftstrafe endet oder jugendliche Intensivtäter binnen weniger Jahre mehr als 20 Verurteilungen sammeln, schwindet das Vertrauen in die Justiz nicht zu unrecht. Die Ausgestaltung der Rechte und Pflichten der Justiz müssen in Richtung einer größeren Wirksamkeit fortentwickelt werden und gleichzeitig die Rechte unschuldig angezeigter, angeklagter und verurteilter Personen stärker berücksichtigen.
Die geltenden Richtervorbehalte bei eingriffsintensiven Ermittlungsmaßnahmen sind ausdrücklich zu befürworten. Um einer Aushöhlung des Rechtsstaatsprinzips vorzubeugen, ist weiterhin dafür zu sorgen, dass Richtern und besonderen Spruchkörpern zugewiesene Anordnungskompetenzen nicht durch Eilkompetenzen unterlaufen werden. Stattdessen müssen Richternotdienste rund um die Uhr verfügbar sein. Darüber hinaus sollen Polizeibeamte nicht durch eigene Erklärung befähigt sein, Maßnahmen anzuordnen, für die sonst staatsanwaltschaftliche Weisung nötig ist. Strafverfahren stellen einen schwerwiegenden Eingriff in die Rechte des Bürgers dar. Nach den Grundsätzen der Unschuldsvermutung und des fairen Verfahrens muss sichergestellt sein, dass der Beschuldigte alle nötigen Informationen zu seiner Verteidigung erhält. Das wichtigste Mittel für Strafverteidiger ist hierbei die Akteneinsicht. Wir fordern, dass jedem Beschuldigten bereits im Ermittlungsverfahren unabhängig vom Vorhandensein eines Verteidigers und ohne wesentliche verfahrensrechtliche Verzögerungen ein Auskunftsrecht nach § 147 VII StPO zugestanden wird. Ferner darf dieses Auskunftsrecht keinen weiteren Einschränkungen unterliegen als das Einsichtsrecht des Verteidigers; einzige Ausnahme darf hier die unmittelbare Gefährdung von Opfer oder Zeugen sein. Die Kosten für anwaltliche Beratung und Verteidigung des Beschuldigten sind ferner in gleichem Maße wie im Falle eines Freispruchs vom Staat zu tragen, wenn das Strafverfahren noch im Ermittlungsverfahren eingestellt wird. Im laufenden Ermittlungsverfahren soll Staatsanwaltschaften jegliche Öffentlichkeitsarbeit zur reinen Information der Bevölkerung untersagt werden. Dieser wird bereits durch die Öffentlichkeit des Hauptverfahrens genüge getan. Werden trotz Verbot Informationen über laufende Ermittlungsverfahren an die Öffentlichkeit gegeben, gefährdet dies massiv die Unschuldsvermutung und kann die soziale Existenz des Beschuldigten nachhaltig beeinträchtigen. Amtsträger, die sich dieses Verstoßes schuldig machen, sollen grundsätzlich aus dem Staatsdienst entlassen werden. Staatsanwaltschaften sollen jedoch dann an die Presse herantreten dürfen, wenn die Mitarbeit der Bevölkerung zur Aufklärung des Sachverhalts oder eine öffentliche Warnung erforderlich ist.
Der Haftgrund der Wiederholungsgefahr ist so zu reformieren, dass die Begehung von Kettenstraftaten nachhaltig unterbunden wird. Dazu soll der Katalog der haftbegründenden Straftaten entfallen und die Prüfung der Verhältnismäßigkeit allein der richterlichen Unabhängigkeit unterliegen. Darüber hinaus soll Haft wegen Wiederholungsgefahr auch angeordnet werden dürfen, wenn eine Haftstrafe von unter einem Jahr zu erwarten ist.
Zur Steigerung der Verfahrensökonomie begrüßen wir die Möglichkeit des beschleunigten Strafverfahrens. Damit dieses reibungslos und rechtsstaatlichen Grundsätzen entsprechend durchgeführt werden kann, ist die personelle Ausstattung der Justiz zu verbessern. In jedem Amtsgerichtsbezirk müssen ausreichende räumliche und personelle Ressourcen für derartige Verfahren geschaffen werden.
Jugendliche müssen zur Prävention schon frühzeitig mit den Grundzügen unseres Rechtssystems in Kontakt gebracht werden. Daher fordern wir die Einführung rechtlichen Grundwissens in die Lehrpläne der weiterführenden Schulen. Im Jugendstrafrecht setzen wir uns für die Herabsetzung der in § 19 StGB normierten Altersschwelle für die Schuldfähigkeit von 14 Jahren auf 12 Jahre ein. § 3 JGG soll mit dem darin normierten Kriterium der „sittlichen und geistigen Entwicklung“ für die strafrechtliche Verantwortlichkeit des Jugendlichen weiterhin Anwendung finden, da nur so der oftmals unterschiedliche Entwicklungsgrad von Jugendlichen ausreichend berücksichtigt werden kann. Ferner soll die bisher mögliche Anwendung des Jugendstrafrechts auf über 18-Jährige entfallen. Mit den Rechten der gesetzlichen Volljährigkeit gehen Verantwortlichkeiten einher, die sich auch darin widerspiegeln müssen, dass ein volljähriger und damit mündiger Bürger dem allgemeinen Strafrecht unterfällt. Allenfalls kann die Möglichkeit einer Milderung des allgemeinen Strafrechts nach § 106 JGG für über 18-Jährige, die weit hinter dem durchschnittlichen Entwicklungsstand ihrer Altersgruppe zurückliegen, in Erwägung gezogen werden.
Jugendliche und Heranwachsende entwickeln sich erheblich schneller als Erwachsene. Gerade 203 daher muss im Jugendstrafrecht ein Verfahren möglichst zeitnah nach der Tat abgeschlossen werden. Je mehr Zeit zwischen Tat und Hauptverhandlung verstreicht, desto mehr innerliche Distanz besteht zwischen dem Beschuldigten und seinem Verhalten und desto eher verwischt für den Täter der Zusammenhang zwischen Tat und Sanktion. Daher sollen erfolgversprechende Maßnahmen zur Stärkung des vorrangigen Jugendverfahrens, wie die engere Zusammenarbeit zwischen Polizei, Jugendstaatsanwaltschaften und Jugendrichtern in sog. Häusern des Jugendstrafrechts, flächendeckend etabliert werden. Der Einführung eines Strafbefehlsverfahrens im Jugendstrafrecht stehen wir grundsätzlich aufgeschlossen gegenüber, da dies die Verfahrensdauer zusätzlich erheblich verkürzen kann. Infrage kommt dieses Instrument jedoch nur bei eindeutigen Sachverhalten und geringer Schuld des Täters.
Gewaltstraftaten sind für die Opfer häufig besonders schädigend und traumatisierend. Grundsätzlich reicht zwar die maximale Strafandrohung für Gewaltstraftaten aus, jedoch bleiben die Verurteilungen in der Praxis selbst im Wiederholungsfall häufig in einem wenig nachhaltig wirkenden und aus opferbezogenen Gesichtspunkten unzureichenden Bereich. Wir befürworten deshalb eine effektive Ahndung von Gewaltdelikten nach dem Drei-Stufen-Modell. Spätestens bei der dritten Verurteilung wegen einer Gewaltstraftat soll demnach eine Verurteilung zu einer Haftstrafe ohne Bewährung obligatorisch sein. Im Jugendstrafrecht soll bei Gewaltdelikten bei der dritten Verurteilung parallel zur eigentlichen Sanktion ein Warnschussarrest angeordnet werden müssen.
Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung greifen tief in die Intimsphäre der Opfer ein und haben nachhaltig belastende Folgen. Die sexuelle Selbstbestimmung muss so weit wie möglich geschützt werden. Im Rahmen einer Reform von § 177 StGB müssen neben dem tatsächlichen Willen des Opfers auch Fragen der Beweisbarkeit und dem damit einhergehenden Schutz eines möglicherweise zu Unrecht Beschuldigten berücksichtigt werden.
Grundsätzlich treten wir dafür ein, dass nur Handlungen als Straftat bewertet werden, in die konkrete Täter und Opfer involviert sind. Opferlose Straftaten, die nur aus gesellschaftlichen oder politischen Gründen verfolgt werden, bedürfen einer besonders tragfähigen Begründung. Im Bereich der „Volksgesundheit“ als strafrechtlich geschütztes Rechtsgut sehen wir dies nur bei gemeingefährlichen Delikten gegeben. Unter diesem Gesichtspunkt setzen wir uns für die Liberalisierung und Regulierung von Drogen ein, die in der Regel bei einem normalen Konsumverhalten zu keiner schwerwiegenden Abhängigkeit und zusätzlich zu geringen gesundheitlichen Schäden führen. Auch bei anderen heute illegalen Drogen muss ein Umdenken erfolgen. Zwar ist der Konsum harter Drogen ohne Zweifel gesundheitsschädlich und unvernünftig, geschieht jedoch häufig zumindest nicht dauerhaft aus rein freiem Entschluss. Süchten mit den Mitteln des Strafrechts entgegenzutreten, ist aber keine zielführende Maßnahme, sondern kriminalisiert Menschen in schwierigen Lebenslagen noch zusätzlich. Darüber hinaus sehen wir kein Rechtsgut verletzt, sofern Menschen sich nur selbst schaden. Wir setzen uns daher, unter Beibehaltung der bislang anerkannten Mengen für den Eigenbedarf, für die Abschaffung der polizeilichen Anzeigepflicht in diesen Fällen ein.
Vor dem Hintergrund des Willkürverbots unserer Verfassung halten wir Individualstrafen grundsätzlich für problematisch. In jedem Fall muss bei der Verhängung zu Beispiel eines Führerscheinentzugs oder gar eines Berufsverbots ein nachvollziehbarer und im Urteil darzulegender sachlicher Zusammenhang zwischen Strafmaßnahme und begangenem Delikt bestehen. Scharf weisen wir Forderungen an der Grenze zur Willkür zurück, bei der Strafmittelwahl auf besondere Schwachstellen des Täters zu achten und beispielsweise Berufspendlern oder jungen Erwachsenen mit Führerscheinentzug zu drohen.
Zeitlich unbestimmte Freiheitsstrafen wie die lebenslange Freiheitsstrafe bewegen sich aus rechtsstaatlicher Perspektive aufgrund der Offenheit und Unklarheit der Strafe zu nah an staatlicher Willkür. Unbestimmte Zeitstrafen lassen sowohl Täter wie Opfer im Unklaren über die Haftdauer und verschleiern, dass die Schwere der Schuld bereits nach Begehung der Tat und final zum Zeitpunkt des Urteils feststehlt. Um die Schwere eines Verbrechens auch weiterhin im Rahmen der Strafzumessung abbilden zu können, sprechen wir uns anstelle der lebenslangen Freiheitsstrafe für eine maximale Strafandrohung aus, die zeitlich bestimmt ist und hierbei merklich über dem bisherigen Durchschnitt der tatsächlichen Länge der verbüßten Haftstrafe bei lebenslangen Freiheitsstrafen liegt. Dies soll bei einer Reform des Mordparagraphen in der dort enthaltenen Strafandrohung berücksichtigt werden.
Der Strafvollzug dient nicht allein dem Schutz der Gesellschaft vor weiteren Straftaten der Inhaftierten und der Verbüßung ihrer Schuld, sondern auch ihrer Resozialisierung. Für uns gilt der Grundsatz, dass Täter Haftanstalten gesellschaftsverträglicher verlassen sollen, als sie sie betreten haben. Deshalb setzen wir uns insbesondere für Straftäter mit überschaubarer Haftzeit und zeitnaher Entlassung für eine Resozialisierungspflicht in Vollzugsanstalten ein. Inhaftierte sollen einerseits Zeit für sich haben, um ihre Tat zu reflektieren, andererseits aber auch einer für sie und die Gesellschaft gewinnbringenden Beschäftigung nachgehen. Als Resozialisierungsmaßnahmen kommen beispielsweise das Erlernen einer Ausbildung, Erwerbstätigkeit, Verhaltens- und sonstige Psychotherapien, pädagogische Angebote, Drogenentzüge, Alphabetisierungskurse und ähnliches infrage. Eine Teilnahme an einer der Maßnahmen soll grundsätzlich obligatorisch sein, sofern keine Sicherheitsaspekte dagegen sprechen. Bei Erreichung bestimmter Teilziele der Maßnahmen sollen den Inhaftierten Hafterleichterungen gewährt werden. Verwehrt ein Inhaftierter dagegen eine Teilnahme, soll dies für ihn mit Haftverschärfungen verbunden sein. Im Regelvollzug sollen geeignete Inhaftierte auf eigenen Wunsch in angepassten Zellen unter engmaschiger Betreuung dafür qualifizierten Personals kleine Gemeinschaften des Zusammenlebens bilden, in denen sie selbst Verantwortung für Teilbereiche des täglichen Lebens tragen lernen können. Wir erkennen die Notwendigkeit, die Instrumente besonderer Sicherungsmaßnahmen im Strafvollzug grundsätzlich fortzuführen. Insbesondere das Anstellen des Lichtes und die Ansprache des Inhaftierten bis zum Erwecken in kurzen Zeitabständen sowie das Belassen Inhaftierter ohne Kleidung sind aber nicht vereinbar mit den Grundsätzen unserer Verfassung und dem Folterverbot. Diese Praktiken müssen unverzüglich eingestellt und als Folter unter Strafe gestellt werden. Zu Unrecht Inhaftierte sollen eine Haftentschädigung von 100 Euro pro Hafttag erhalten, von deinen keine Kosten für Unterbringung und Verpflegung abgezogen werden dürfen. Die Geltendmachung etwaigen Verdienstausfalls bleibt hiervon unberührt.
Wir bekennen uns ausdrücklich zum Instrument der lebenslangen Sicherungsunterbringung, das eine verfassungskonforme Möglichkeit zum Schutz der Allgemeinheit vor schweren Verbrechen unter größtmöglicher Wahrung der Täterrechte darstellt. Auch bei Jugendlichen muss in besonders schwerwiegenden Einzelfällen und nach intensiver Prüfung ein Vorbehalt der 298 anschließenden Sicherungsunterbringung im Urteil möglich sein, wenn schon in der Hauptverhandlung nicht auszuschließen ist, dass der Verurteilte nach der Verbüßung der gegen ihn verhängten Jugendstrafe weitere schwere Taten begeht. Dies soll die heute bestehende Möglichkeit der nachträglichen Sicherungsverwahrung ersetzen. Die Sicherheit der Allgemeinheit stellt bei besonders schweren Taten Jugendlicher kein weniger schützenswertes Gut dar, als dies bei volljährigen Straftätern der Fall ist.
Die Elektronische Aufenthaltsüberwachung (EAÜ) soll deutlich ausgeweitet werden. Sie stellt bei geringerer Eingriffsintensität in die Freiheit des Verurteilten oder Beschuldigten aus unserer Sicht eine kostensparende und unter Resozialisierungsgesichtspunkten erfolgversprechende Maßnahme dar. Insbesondere bei leichteren Straftaten, die keine Gewaltdelikte sind, kann der Einsatz der EAÜ sowohl im Strafvollzug als auch anstelle der Untersuchungshaft und als Führungs- oder Bewährungsauflage eine begrüßenswerte Alternative darstellen, die es in Zukunft intensiver zu nutzen gilt. Bei der Anwendung ist auf den Datenschutz zu achten, insbesondere sind die Persönlichkeitsrechte des Überwachten nicht unnötig einzuschränken. Bewegungsprofile dürfen nicht erstellt, Positionsdaten nicht anlasslos gespeichert werden. Ausschließlich im Falle eines Auflagenverstoßes sollen die Daten gesichert werden. Die Endgeräte sind so zu konzipieren, dass sie den Träger möglichst nicht als solchen kenntlich machen.
Ehrenbriefmarke für Hans-Dietrich Genscher
Die Jungen Liberalen erwarten die Verewigung des Lebenswerks von Hans-Dietrich Genscher in Form einer Ehrenbriefmarke.
Preiswerter Wohnraum jetzt – staatlichen Wucher stoppen
Die Jungen Liberalen unterstützen das Ziel, mehr preisgünstige Wohnungen in Nordrhein-Westfalen zu schaffen. Für dieses Ziel sehen wir aktuell einen großen politischen Konsens. Leider folgen den Worten der rot-grünen Landesregierung gegenteilige Taten. Statt die Kosten für Wohnungsneubauten zu senken, treiben immer absurdere staatliche Anforderungen und hohe Steuern sie gerade in die Höhe. Durch politische Maßnahmen sind die Baukosten in den letzten Jahren enorm angestiegen, sodass bezahlbarer Wohnraum kaum noch herzustellen ist. Auch die sogenannte Mietpreisbremse erschüttert das Vertrauen der Wohnungsbesitzer in ihr Eigentum und gefährdet damit weitere Investitionen. Die JuLis fordern eine echte Mietpreisbremse, die den Staat in seinem stetigen Verteuern der Baukosten ausbremst.
Uns ist bewusst, dass Qualitätsstandards gelten müssen. Doch überschreiten die Ansprüche und die ordnungsrechtlichen Anforderungen auf Bundes-, Landes- und Kommunalebene die wirtschaftliche Darstellbarkeit preisgünstigen Wohnraums. Der Staat muss seine Eingriffe auf das notwendige Maß reduzieren, damit ein Preis von unter 10 Euro pro Quadratmeter Kaltmiete im Neubau realisierbar wird.
Überprüfung aller kostentreibenden Verordnungen und Regularien
Die Jungen Liberalen setzen sich dafür ein, dass die Anforderungen an die Energieeffizienz, die Barrierefreiheit, an Standsicherheit, den Brand- und Schallschutz sowie die Schnee-, Sturm- und Erdbebensicherheit auf ihre wirtschaftliche Umsetzbarkeit überprüft werden. Im Fall einer zu hohen finanziellen Belastung für Bauherren und Bauträger müssen sie nach unten korrigiert oder abgeschafft werden. Ohne weitere Prüfung abgeschafft werden sollen die Anforderungen an Stellplätze für Autos und Fahrräder sowie Dach- und Fassadenbegrünung. Auch die Dichtheitsprüfungspflicht sowie die Pflicht zum Einbau von Rauchmeldern in Privathaushalten und die Pflicht auf Legionellentests sollen entfallen.
Energiesparverordnung komplett umgestalten
Auf eine weitere Verschärfung der Energieeinsparverordnung (EnEV) muss unbedingt verzichtet werden. Die bisherigen vier Erweiterungen der Verordnungen haben die Baukosten um ca. 6,5% und damit stärker als jede privatwirtschaftliche Entwicklung ansteigen lassen. Die EnEv widerspricht schon jetzt dem in § 5 des Energieeinsparungsgesetzes (EnEG) geregelten Wirtschaftlichkeitsgebot. Deshalb gehört die EnEV komplett umgearbeitet. Vertreter von Politik, Energiewirtschaft und Baugewerbe sollen gemeinschaftlich ein umsetzbareres Konzept entwickeln. Eine Standardsenkung ist dabei, auch im europäischen Vergleich, problemlos machbar.
Mietpreisbremse in NRW wieder abschaffen
NRW muss unbedingt die Umsetzung der Mietpreisbegrenzung zurücknehmen. Dieses Gesetz ist ein immenser Eingriff in den Markt, dessen Folgen nicht in Gänze abzusehen sind. Die Verordnung schafft keinen neuen Wohnraum. Sogar das Gegenteil ist der Fall – die Verordnung verhindert die Entstehung neuen Wohnraums. Die für die Immobilienwirtschaft notwendigen Kleininvestoren ziehen sich schon jetzt zurück. Die Landesregierung muss daher auf die Ausweisung von Gebieten verzichten, in denen die Mietpreisbremse gelten soll.
Grunderwerbssteuer wieder senken und langfristig abschaffen
Ein weiterer kostentreibender Faktor im Bau sind Steuerabgaben. Bei der Verteilung der Gesamtkosten einer Wohnung zeigt sich, dass 17 % der Gesamtkosten direkte Steuern sind. Die mittlerweile auf 6,5% erhöhte Grunderwerbssteuer muss umgehend wieder gesenkt werden. Langfristig soll sie für den Erwerb bereits erschlossener Grundstücke komplett entfallen und so einen steuernden Effekt zum Flächenrecycling entfalten.
Kritischer Journalismus ist kein Landesverrat! – Konsequenzen aus den Ermittlungen gegen netzpolitik.org
Die aktuellen Ermittlungen und das Management der Regierung im Landesverrat-Skandal zeigen deutlich, dass es erheblichen Regelungsbedarf gibt. Die Jungen Liberalen NRW fordern folgende Konsequenzen für die Zukunft daraus zu ziehen:
- Eine massive rechtliche Verbesserung der Stellung sogenannter „Whistleblower“ mit einem Whistleblower-Schutzgesetz, wobei eine Strafverfolgung bei Landesverrat weiterhin möglich sein soll.
- Die Weisungsgebundenheit des Generalbundesanwalts muss eingeschränkt werden. Ein Eingriff in laufende Ermittlungen soll zukünftig nicht mehr zulässig sein.
Für eine geordnete Flüchtlingspolitik – Humanität erhalten, Rechtsstaatlichkeit wiederherstellen, legale Zuwanderung erleichtern
Die Jungen Liberalen zeigen sich erschüttert vom offensichtlichen Versagen der deutschen und europäischen Flüchtlingspolitik. Die Flüchtlingspolitik der Bundesregierung ist chaotisch, ziellos und gefährlich. Die südlichen und östlichen EU-Staaten sind seit Jahren mit den ankommenden Flüchtlingen organisatorisch und zahlenmäßig überfordert. Deutschland trägt mit seiner Untätigkeit in der Vergangenheit eine maßgebliche Mitschuld an den aktuellen Entwicklungen. Seit Monaten ist das Rechtssystem der europäischen Flüchtlingspolitik in Form der Dublin III-Verordnung faktisch außer Kraft und durch nationale Einzelgänge der EU-Staaten abgelöst worden. An der griechischen EU-Außengrenze findet eine Kontrolle der Einreise in nennenswertem Maße nicht mehr statt. Transitstaaten sehen keine Veranlassung, illegale Grenzübertritte zu verhindern und zu verfolgen, weil die meisten Flüchtlinge ohnehin nicht länger dort verbleiben wollen. Durch diesen eklatanten Bruch europäischen Rechts sehen sich insbesondere Deutschland, Österreich und Schweden einer nie dagewesenen Zunahme der Flüchtlingszahlen entgegen. Auch für Transitländer wie Ungarn sind die Belastungsgrenzen bereits überschritten, der menschenrechtskonforme Umgang mit Flüchtlingen ist teilweise nicht mehr gewährleistet. Statt aber in dieser Situation eine klare Linie zu verfolgen, stolpert die Bundesregierung von Einzelmaßnahmen zu Einzelmaßnahmen, die einander noch dazu widersprechen. So war es ein schwerer Fehler, der rechtswidrigen Einreise tausender Flüchtlinge aus Ungarn zuzustimmen und somit einen weiteren Anreiz zur Einreise zu setzen, weniger als eine Woche später aber die Einführung temporärer Grenzkontrollen an der Grenze zu Österreich anzuordnen. Diese Politik ist nicht nur kurzsichtig, sondern schwächt zusätzlich europäisches Recht. Die Einführung der Grenzkontrollen ist kurzfristig zwingend erforderlich zur Wiederherstellung der rechtsstaatlichen Ordnung bei der Einreise von Flüchtlingen, löst aber kein Problem langfristig. Zur Sicherstellung einer geordneten und rechtsstaatlichen Flüchtlingspolitik müssen folgende Maßnahmen zeitnah umgesetzt werden:
- Die Bundesregierung muss sich für einen unverzüglichen EU-Sondergipfel der Staats- und Regierungschefs einsetzen. Auf diesem muss eine Europäisierung der Flüchtlings- bzw. Asylpolitik beschlossen werden. Zentraler Hebel hierfür ist ein verbindliches Quotensystem zur Verteilung in der EU ankommender Flüchtlinge auf alle Mitgliedsstaaten. Dabei muss sichergestellt sein, dass hinsichtlich des Verfahrens einheitliche Mindeststandards erfüllt werden, zugeteilte Personen ihr Asylverfahren vollständig im entsprechenden Mitgliedsstaat durchlaufen – wobei bei der Zuteilung auch auf familiäre Verbindungen oder sonstige Anknüpfungspunkte zu achten ist – und vor Ablauf einer mehrjährigen Frist keinen Anspruch auf soziale Leistungen in den anderen Mitgliedsstaaten haben. Eine Politik der unregulierten Einwanderung in die EU (Free Migration) darf es auch weiterhin nicht geben.
- Sichere EU-Außengrenzen sind die Bedingung für freie Binnengrenzen. Kurzfristig muss die EU in Absprache mit der nationalen Regierung mit eigenen Mitteln für einen effektiven Grenzschutz in Griechenland sorgen. Hierfür soll die EU-Grenzschutzagentur unmittelbar Vorbereitungen aufnehmen und ggf. durch Beamte aus den Mitgliedsstaaten unterstützt werden. An der EU-Außengrenze müssen illegale Grenzübertritte wirksam unterbunden werden. Zur Bekämpfung des illegalen Menschenschmuggels und um den Verlust von Menschenleben zu vermeiden sollen stattdessen über Verträge mit Transitländern Aufnahmestellen für Asylsuchende geschaffen werden, an denen der Asylantrag bereits vor Ort geprüft werden kann.
- Solange der Schutz der EU-Außengrenzen nicht hinreichend sichergestellt und die Dublin III-Verordnung weiter missachtet wird, muss die unkontrollierte Weiterreise von Flüchtlingen innerhalb der EU unterbunden werden. Die Wiedereinführung von Grenzkontrollen zwischen Mitgliedsstaaten des Schengener Abkommens darf aber nur eine vorübergehende Maßnahme sein und muss als Mittel zur Erhöhung des Drucks auf diejenigen europäischen Staaten verstanden werden, die derzeit die Einführung eines europäischen Quotensystems blockieren. Ziel muss die schnellstmögliche Rückkehr zur Durchsetzung des bestehenden Rechts sein, damit die Kontrollen der Binnengrenzen wieder beendet werden können. Schengen-Visa an registrierte Flüchtlinge zur Weiterreise in der EU sollen vorläufig nicht mehr vergeben werden dürfen.
- Griechenland und Ungarn benötigend unmittelbar Hilfe bei der humanitären Unterbringung von Flüchtlingen. Die Bundesregierung soll hierfür die Unterstützung des Technischen Hilfswerks und der Bundeswehr anbieten, die beispielsweise bei der Errichtung kurzfristiger Unterkünfte, der Nahrungsmittelversorgung oder medizinischer Versorgung helfen können. Die EU soll hierfür entsprechende Gelder aus dem Nothilfefonds zur Verfügung stellen.
- Der Antragsstau im Bundesamt für Migration und Flüchtige muss dringend abgebaut werden. Hierzu müssen kurzfristig Abordnungen aus anderen Bundesbehörden erfolgen und Pensionäre reaktiviert werden. In der Vergangenheit gestellte Asylanträge aus Syrien, Irak und Eritrea sollen nach Feststellung der Identität und unproblematischer Sicherheitsüberprüfung einmalig anerkannt werden. Gleichzeitig müssen die verbleibenden Staaten des Westbalkans dringend zu sicheren Herkunftsländern erklärt werden. Asylsuchende aus diesen Staaten sollen nicht mehr an die Kommunen verteilt werden, sondern in den Erstaufnahmeeinrichtungen der Länder verbleiben, um zeitnah nach der Ablehnung der Anträge deren Ausreise durchzusetzen. Zudem muss für die Staaten des Westbalkans die Aufhebung der Visumspflicht zeitlich begrenzt zurückgenommen werden. In Individualfällen bleibt auch für sichere Herkunftsstaaten der Asylanspruch bestehen.
- Die Kommunen müssen dringend durch Land und Bund entlastet werden. Hierfür soll die Bundesregierung bundeseigene Grundstücke, zum Beispiel stillgelegte Bundeswehrkasernen, zur Unterbringung von Flüchtlingen freigeben und die Kostenpauschalen pro Flüchtling auf die Höhe der tatsächlich anfallenden Kosten anheben. Da bislang außerhalb der Zuweisung Unterzubringende nicht berücksichtigt werden, fordern wir, einen neuen Verteilungsschlüssel auszuarbeiten. Zudem muss dabei eine Möglichkeit geschaffen werden, Leerstand und Bevölkerungsschwämme in manchen Regionen NRWs zu berücksichtigen. Beschlagnahmungen von privatem Eigentum für die Unterbringung von Flüchtlingen darf es nicht geben.
- Das Auswärtige Amt soll insbesondere in den Balkan-Staaten Informationskampagnen in den Landessprachen zur geringen Anerkennungsquote im Asylverfahren sowie den Folgen von illegaler Einreise und Abschiebungen durchführen.
- Offensichtliche Fluchtursachen wie der Bürgerkrieg in Syrien müssen stärker in den Fokus deutscher und europäischer Außen- und Entwicklungspolitik genommen werden. Die Kürzung der Lebensmittelrationen für Flüchtlinge in Flüchtlingslagern an der Grenze zu Syrien durch die UN stellt einen enormen Pushfaktor dar. Die EU und die Bundesregierung müssen sich für eine angemessene finanzielle Austattung der UN zwecks Flüchtlingsversorgung einsetzen.“ Für Syrien muss in Zusammenarbeit mit unseren westlichen Partnern, der Türkei und Russland eine abgestimmte Strategie zur Eindämmung des Bürgerkriegs entwickelt werden. Teil dieser Strategie kann ausdrücklich auch ein militärisches Eingreifen aus der Luft und am Boden gegen den IS in Syrien sein, im Irak nur mit Zustimmung der nationalen Regierung.
- Die Bundesregierung muss die legalen Zuwanderungsperspektiven nach Deutschland verbessern. Auch sogenannte Wirtschaftsflüchtlinge haben ein legitimes und nachvollziehbares Interesse, nämlich die Verbesserung der eigenen Lebenssituation. Diesen Menschen muss die Bundesregierung mit einem Einwanderungsgesetz offen und einladend gegenüber treten. Nach einem Punktesystem sollen Einwanderungswillige ihre Chancen selbst in der Hand haben, legal in Deutschland arbeiten und dauerhaft leben zu können. 10.
- Der Stil der aktuell geführten Flüchtlingsdebatte muss sich versachlichen. Angst und Hass sind ebenso wie übertrieben gefühlsgesteuerte Politik keine Lösung, sondern verursachen ihrerseits nur weitere Probleme. Wir laden daher alle politischen Akteure ein, tatsächliche Fakten zur Kenntnis zu nehmen und sich in Stil und Inhalt an ihnen zu orientieren.
- Es müssen jetzt schon Maßnahmen zur langfristigen Integration der Flüchtlinge ergriffen werden. Es muss verpflichtender, vom Bund finanzierter Deutschunterricht für alle Flüchtlinge eingeführt werden. Dieser muss ähnlich wie in Schweden geschichtliche und kulturelle Aspekte unseres Landes enthalten. Dabei ist die Möglichkeit zu prüfen, dass große ehrenamtliche Engagement der Bevölkerung einzubinden und zu koordinieren. Darüber hinaus sind Maßnahmen zu ergreifen, um die Flüchtlinge schnellstmöglich in den Arbeitsmarkt zu integrieren – sowohl im Niedriglohnbereich als auch im Ausbildungsbereich sowie im normalen Arbeitsmarkt.