Unzeitgemäße Wettbewerbsverzerrung und Geldverschwendung beenden – Öffentlich-Rechtlichen Rundfunk privatisieren!

  1. Im Zuge der Privatisierung sind die Verwaltungseinheiten Finanzkommission, ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice (früher „GEZ“) und Rundfunkgebührenbeauftragter abzuschaffen. Der Anteil von Staatsvertretern im Rundfunkrat ist auf maximal 25 Prozent herunterzufahren, außerdem muss er einen genaueren Querschnitt der Bevölkerung widerspiegeln.
  2. Um das Angebot der oben genannten verbliebenen Sender weiterhin voll gewährleisten zu können, sollen die dafür benötigten Ressourcen der bisherigen ARD-Anstalten – wenn nötig – auf diese übertragen werden dürfen. Einheiten, die von mehreren Sendern genutzt werden (wie z.B. eine Nachrichtenredaktion) sollen – wo möglich – unter der neuen Dachorganisation Arbeitsgemeinschaft der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten“ (ARD) vereint werden.
  3. Davon ausgenommen sind Rundfunkanstalten für politische Bildung und Auslandssender, namentlich „Phoenix“, „Deutschlandradio“ und „Deutsche Welle“, sowie deren nachgeordnete Institutionen. Sender, die per Staatsvertrag festgeschrieben sind und sich um eine zwischenstaatliche Kooperation bemühen, sind ebenfalls ausgenommen. Die Betätigung des öffentlich rechtlichen Rundfunks im Internet soll sich auf reine Wiedergabe (Mediatheken) der Rundfunkformate beschränken.
  4. Die Jungen Liberalen fordern alle öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten so schnell wie möglich zu privatisieren.
  5. Der Wegfall der anderen staatlichen Sender soll durch die verbleibenden nicht kompensiert werden dürfen. Konkurrenz zu den privaten Sendern auf dem Gebiet der Unterhaltung ist zu vermeiden. Der verbleibende öffentliche Rundfunk soll frei von kommerziellen Einflüssen wie Werbung bleiben.
  6. Die Zuständigkeit für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk soll von den Ländern auf den Bund übertragen werden; diesbezügliche Gesetze müssen aber zustimmungspflichtig im Bundesrat bleiben.
  7. Die Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks soll fortan nicht mehr über Beiträge und Gebühren, sondern ausschließlich über den Bundeshaushalt geschehen.