EBAFÖG ENDLICH BENUTZERFREUNDLICH UMSETZEN!

Wir befinden uns im 21. Jahrhundert und BAföG-Anträge werden immer noch in Papierform
ausgefüllt, unterschrieben und eingereicht. eBAföG  ist eine Chance, solche bürokratischen
Hürden  für  Studenten  abzubauen.  Jedoch  ist  das  derzeitige  Online-Verfahren  mit  der
zwingenden  Verwendung  eines  Kartenlesegeräts  zur  Identifikation  des  Antragstellers
verknüpft. Stattdessen sollte das Verfahren so benutzerfreundlich wie möglich ausgestaltet
werden. Dies beinhaltet, dass jegliche benötigten Hilfsmittel keiner besonderen Anschaffung
bedürfen, damit eine Online-Beantragung auch tatsächlich von jedem Studenten bequem von
zu Hause aus durchgeführt werden kann.

Selbstverständlich  muss  trotzdem  Verfahrenssicherheit  garantiert  werden  können.  Dazu
gehört  eine  Sicherstellung  der  Identität  des  Beantragenden.  Es  existieren  bereits
Möglichkeiten,  die  Identifizierung  auch  ohne  Kartenlesegerät  online  durchzuführen,
beispielsweise über eine Video-Live-Schaltung ähnlich wie bei einer Konferenz über Skype.
Es liegt in der Hand der Studentenwerke, ihre Verfahren entsprechend den Bedürfnissen der
Studenten  anzupassen  und  ein  unkompliziertes  Online-Verfahren  zur  BAföG-Beantragung
ohne Medienbruch zu schaffen.  Dabei sollen sich die Verfahren an den üblichen Standards
wie beispielsweise bei Bankgeschäften orientieren.  Auch über diesen Aspekt hinaus ist das
gesamte  Verfahren  so  weit  wie  möglich  zu  vereinfachen  und  zu  entbürokratisieren,
insbesondere durch eine elternunabhängige Ausgestaltung des BAföG.

BILDUNG ALS PRIORITÄT

Die  großen  Zahlen  an  schulpflichtigen  Geflüchteten  in  Deutschland  und  besonders  im
bevölkerungsreichen  NRW  stellen  das  Land  und  die  Landesregierung  vor  immer  neue
Aufgaben und Herausforderungen.

Besonders die steigende Zahl an schulpflichtigen Kindern und Jugendlichen bringt die Politik
der  rot-grünen  Landesregierung  an  ihre  ideologischen  und  inhaltlichen  Grenzen.  Da  über
lange  Zeit  zu  wenig  zusätzliche  qualifizierte  Stellen  geschaffen  wurden,  um  neben  der
Inklusion  auch  die  Integration  und  die  Weiterentwicklung  des  aktuellen  Bildungs-  und
Unterrichtsniveaus  in  den  Schulen  des  Landes  NRW,  überhaupt  effektiv  ermöglichen  zu
können, wird es für die Landesregierung NRW immer dringender schnell zu handeln um einen
Kollaps des Bildungssystems abzuwenden.

Aus diesem Grund fordern die Jungen Liberalen, die Landesregierung auf, mittelfristig rund
10.000 neue, zusätzliche Stellen, für Lehrkräfte an allen Schulformen, zu schaffen. Um diese
Zahl  überhaupt  besetzen  zu  können,  muss  überlegt  werden,  wie  der  Beruf  –  auch  in
Krisenzeiten  –  attraktiv gemacht werden kann. Gut ausgebildete Lehrkräfte müssen zur  Not  -um die Stellen zu besetzen – auch aus anderen Bundesländern abgeworben werden.
Damit auch qualitativer Unterricht gewährleistet werden kann, schlagen die Jungen Liberalen
folgende Maßnahmen vor:
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–  Lehrerinnen  und  Lehrern  müssen  bei  Bedarf  auch  kurzfristig,  die  Möglichkeit  zur
Teilnahme  an  Fortbildungen,  die  Kompetenzen  im  Umgang  mit  geflüchteten
Jugendlichen vermitteln erhalten. Diese Fortbildungen können sowohl durch private als
auch staatliche Institutionen angeboten werden.
–  Didaktik Fortbildungen im  Bereich „Deutsch als Fremdsprache“ und im Umgang mit
Jugendlichen ohne Deutschkenntnisse müssen flächendeckend angeboten werden.
–  Wer  sich  selbst  durch  entsprechende  Fortbildungen  qualifiziert  muss  dafür  auch
belohnt werden und Gehaltszuschläge erhalten.
–  Für nicht verbeamtete Lehrer fordern wir eine Gleichstellung in Gehalt und Arbeitszeit
mit verbeamteten Lehrern.
–  Um  den  Beruf  attraktiv  zu  gestalten,  und  qualitativ  fortlaufenden  Unterricht  zu
gewährleisten, sprechen wir uns gegen kurzzeitig befristete Arbeitsverträge für Lehrer
aus. Anders als Unternehmen in der freien Wirtschaft können Schulen langfristig mit
sehr  geringem  Risiko  planen.  Die  Praxis,  Lehrer  nur  von  Beginn  des  Schul-  oder
Halbjahres  bis  zu  dessen  Ende  einzustellen,  ist  nicht  durch  marktwirtschaftliche
Überlegungen  begründet,  sondern  ausschließlich  falscher  Sparpolitik  der
Landesregierung.
–  Bildung und Sicherheit stellen Kernaufgaben des Staates dar und dürfen nicht durch
Ideologien ausgebremst werden. Auf diesem Wege sollen Finanzierungsmöglichkeiten
für die Notwendigen Maßnahmen im Schulwesen gefunden werden.
–  Ein moderner und guter Unterricht kann nicht mit veraltetem und überholtem Material
durchgeführt  werden.  Besonders  für  inklusiven  und  integrativen  Unterricht  sind
entsprechende Lern-  und Arbeitsmaterialien notwendig. Hier kann neben unflexibler
Lehrbücher und Blätter auch der Einsatz von digitalen Medien Abhilfe schaffen. Auch
wenn die Anschaffung von beispielsweise Tabletts zunächst als großer Kostenpunkt
erscheint,  wiegen  der  qualitative  Gewinn  sowie  die  Einsparungen  in  Kopierkosten
diese  wieder  auf.  Um  auch  kurzfristig  den  Unterricht  zu  verbessern,  müssen  für
Schulen mehr Mittel gestellt werden, um entsprechende Kopien von Arbeitsmaterialien
machen zu können.
–  Einstellungen von „Aushilfslehrern“, die ihr Studium beendet haben und auf den Beginn
des  Referendariats  warten,  sehen  wir  kritisch  und  sind  ab  zu  bauen.  Stattdessen
müssen  vollständig  ausgebildete  und  qualifizierte  Lehrkräfte  an  die  Schulen  geholt
werden. Weiter soll der Startzeitpunkt des Referendariats an das Ende des Studiums
angepasst werden.
–  Neben  den  neuen  Stellen  für  Lehrkräfte  muss  die  Zahl  der  sozialpädagogischen
Mitarbeiter  und  Mitarbeiterinnen  im  Schulwesen  um  mindestens  6000  aufgestockt
werden.

ZURÜCK AN DIE SPITZE – INNOVATIONSLAND DEUTSCHLAND

Innovationen und wissenschaftlicher Fortschritt haben in der Vergangenheit den Weg für den
politischen sowie den gelebten Liberalismus bereitet. Die Möglichkeiten unser Leben und
unsere Umwelt nach unserem Willen zu gestalten, haben es der Menschheit erst ermöglicht
ein freies und selbstbestimmtes Leben zu führen. Der technologische und wissenschaftliche
Fortschritt haben in der Vergangenheit immer wieder für Wohlstand, Gesundheit und
Sicherheit gesorgt. Besonders Deutschland hatte lange Zeit eine Vorreiterrolle bei
Innovationen inne. Die Wissenschafts- und Innovationspolitik der letzten Jahrzehnte haben
Deutschland als Innovationsstandort allerdings geschwächt. Die Fehler und Versäumnisse der
Vergangenheit sind dabei vielfältig und benötigen eine Innovations- und
Wissenschaftspolitikreform aus einem Guss.

PROGRESSIVE GESETZE FÜR DIE BESTEN INNOVATIONEN DER WELT

In der Vergangenheit wurde die Freiheit von Forschung und Wissenschaft immer wieder durch
starre, gesetzliche Regularien eingeschränkt. Nicht selten haben sich dabei konservative bis
reaktionäre Kräfte durchgesetzt, um ihre persönlichen Moralvorstellungen der gesamten
Gesellschaft auf zu diktieren. Die Freiheit der Wissenschaft ist allerdings ein hohes,
verfassungsrechtlich garantiertes Gut, welches nicht durch die Befindlichkeiten von
bestimmten gesellschaftlichen Gruppen eingeschränkt werden sollte. Als Junge Liberale
bekennen wir uns zur Freiheit von Forschung und Wissenschaft und stellen uns
Einschränkungen dieser, die auf einer Weltanschauung beruhen entschieden entgegen. Dabei
spielen sowohl Gesetze, die direkt die Forschung unterbinden, als auch Gesetze die
Anwendungen von Forschungsergebnissen unterbinden eine Rolle. Forschungsverbote sind
unserer Auffassung nach Denkverbote, welche wir vehement ablehnen. Konkret fordern wir:
– Die Freigabe der Forschung sowie Anwendungen an embryonalen Stammzellen,
welche aus gespendeten, befruchteten Eizellen gewonnen wurden.
– Die Freigabe der Forschung sowie von Anwendungen zum therapeutischem Klonen
sowie die Freigabe der Forschung am reproduktiven Klonen.
– Die Freigabe der Forschung sowie von Anwendungen der gentechnischen
Veränderung sowohl an somatischen, als auch an Keimbahnzellen.
– Die Freigabe der Forschung sowie von Anwendung der grünen Gentechnik.
– Die Aufhebung aller existierenden Zivilklauseln an deutschen Universitäten und
Forschungseinrichtungen.

DIE BESTEN BEDINGUNGEN FÜR DIE BESTEN WISSENSCHAFTLER DER WELT

Innovation und Fortschritt speisen sich seit jeher aus der Grundlagenforschung der
Universitäten. Dort kann, wie an keinem anderen Ort, finanziell risikoreiche
Grundlagenforschung betrieben und konsequent verfolgt werden. Dennoch leiden die
deutschen Universitäten zunehmend unter Bürokratie, knapper Finanzierung, einem viel zu
kleinen akademischen Mittelbau und prekären Beschäftigungsverhältnissen. Die schlechten
Bedingungen an deutschen Universitäten haben viele Ursachen. Dazu zählen aber vor allem
hohe bürokratische Hürden, die es Wissenschaftler täglich erschweren ihrer Forschung
nachzugehen. Darüber hinaus gibt es, auch im europäischen und internationalen Vergleich
kaum akademischen Mittelbau, sodass die wenigen Mitarbeiter enorm viele Aufgaben
übernehmen müssen und chronisch überlastet sind. Hinzu kommt, vor allem durch das
Wissenschaftszeitgesetz verursacht, dass junge, promovierte Wissenschaftler über Jahre
hinweg in unsicheren und teilweise auch unterbezahlten Beschäftigungsverhältnissen an den
Universitäten angestellt werden, um den Personalbedarf für Lehrveranstaltungen zu decken.
Die wissenschaftliche und persönliche Weiterentwicklung der Wissenschaftler bleibt dabei
völlig auf der Strecke. Um die Bedingungen für wissenschaftliches Personal und Universitäten
zu verbessern fordern wir konkret:
– Die Aufhebung des Kooperationsverbotes zwischen Bund und Ländern, sodass eine
Finanzierung von Universitäten auch aus Bundesmitteln möglich ist.
– Die Übertragung der Kompetenzen für Hochschulpolitik an den Bund, bei gleichzeitiger
Stärkung der Autonomie der einzelnen Hochschulen und Universitäten.
– Die Abschaffung des Wissenschaftszeitgesetz und die finanzielle und organisatorische
Stärkung des akademischen Mittelbaus.
– Die verstärkte Wiedereinführung von akademischen Räten die sich primär mit der
Unterstützung der Lehrstuhlinhaber bei Lehre und Organisation beschäftigen.
– Die Schaffung einer zentralen Antragsstelle für behördliche Beantragung jeglicher Art.
Diese Stelle soll nicht nur Universitäten, sondern auch Unternehmen zugänglich
gemacht werden. Hier sollen gebündelt jegliche Anträge die für die Erlaubnis von
Forschungsvorhaben benötigt werden gestellt und bearbeitet werden. Jede Universität
soll dabei einen festen Ansprechpartner bei dieser neu geschaffenen Stelle erhalten.
– Zur Stärkung der Finanzierung von Forschungsvorhaben, soll das Stiftungsvermögen
der DFG aufgestockt werden. Die Vergabe von Forschungsmitteln von Wissenschaftler
an Wissenschaftler halten wir für einen guten und geeigneten Kontrollmechanismus.
– Die Einführung von nachgelagerten Studiengebühren zur Finanzierung der Lehre.
Dabei sollen alle ehemaligen Studenten nach Beendigung ihrer Ausbildung und
Erreichen eines bestimmten Mindesteinkommens zu Beginn des Studiums
festzulegende Anteile ihres Nettoeinkommens an die jeweilige Fakultät, an der sie
studiert haben, abführen. Aus diesen Mitteln sollen zunächst nur Lehraufgaben
finanziert werden. Sollten längerfristig überschüssige Mittel vorhanden sein, können
diese aber auch für andere Zwecke verwendet werden.

Unzeitgemäße Wettbewerbsverzerrung und Geldverschwendung beenden – Öffentlich-Rechtlichen Rundfunk privatisieren!

  1. Im Zuge der Privatisierung sind die Verwaltungseinheiten Finanzkommission, ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice (früher „GEZ“) und Rundfunkgebührenbeauftragter abzuschaffen. Der Anteil von Staatsvertretern im Rundfunkrat ist auf maximal 25 Prozent herunterzufahren, außerdem muss er einen genaueren Querschnitt der Bevölkerung widerspiegeln.
  2. Um das Angebot der oben genannten verbliebenen Sender weiterhin voll gewährleisten zu können, sollen die dafür benötigten Ressourcen der bisherigen ARD-Anstalten – wenn nötig – auf diese übertragen werden dürfen. Einheiten, die von mehreren Sendern genutzt werden (wie z.B. eine Nachrichtenredaktion) sollen – wo möglich – unter der neuen Dachorganisation Arbeitsgemeinschaft der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten“ (ARD) vereint werden.
  3. Davon ausgenommen sind Rundfunkanstalten für politische Bildung und Auslandssender, namentlich „Phoenix“, „Deutschlandradio“ und „Deutsche Welle“, sowie deren nachgeordnete Institutionen. Sender, die per Staatsvertrag festgeschrieben sind und sich um eine zwischenstaatliche Kooperation bemühen, sind ebenfalls ausgenommen. Die Betätigung des öffentlich rechtlichen Rundfunks im Internet soll sich auf reine Wiedergabe (Mediatheken) der Rundfunkformate beschränken.
  4. Die Jungen Liberalen fordern alle öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten so schnell wie möglich zu privatisieren.
  5. Der Wegfall der anderen staatlichen Sender soll durch die verbleibenden nicht kompensiert werden dürfen. Konkurrenz zu den privaten Sendern auf dem Gebiet der Unterhaltung ist zu vermeiden. Der verbleibende öffentliche Rundfunk soll frei von kommerziellen Einflüssen wie Werbung bleiben.
  6. Die Zuständigkeit für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk soll von den Ländern auf den Bund übertragen werden; diesbezügliche Gesetze müssen aber zustimmungspflichtig im Bundesrat bleiben.
  7. Die Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks soll fortan nicht mehr über Beiträge und Gebühren, sondern ausschließlich über den Bundeshaushalt geschehen.

Chancen durch die beste Bildung der Welt-Bildungsagenda 2030

Bildung ist der Motor für Aufstiegschancen, bildet die Grundlage für eine freiheitliche, demokratische und aufgeklärte Gesellschaft und ist die Grundlage für jeden Wohlstand und Fortschritt unserer Gesellschaft. Das deutsche Schul- und Bildungssystem ist ein historisch gewachsener Flickenteppich, der so weit reicht, dass in allen sechzehn Bundesländern unterschiedliche Bedingungen und Voraussetzungen gelten. Als Junge Liberale fordern wir eine langfristig angelegte und umfassende Reform des deutschen Bildungssystems, um es zukunftsfit zu machen. Wir lehnen eine weitere Flickschusterei an einem völlig überlasteten System ab und fordern eine Bildungsagenda 2030. Das Resultat dieser Agenda 2030 soll ein Schulsystem sein, in dem Chancen- und Leistungsgerechtigkeit gleichbedeutend mit individueller Förderung und der besten Bildung der Welt stehen.

Die beste Bildung der Welt, für ganz Deutschland

Der Bildungsföderalismus hat in Deutschland zu einem starken Bildungsgefälle und Ungerechtigkeiten geführt. In den Bundesländern differieren die Schulsysteme sowie die Lehrerausbildung enorm. Gleichzeitig verhindert das Kooperationsverbot zwischen Bund und Ländern eine bessere und effektivere Finanzierung und Förderung von Bildung im ganzen Bundesgebiet. Die Deutsche Telekom Stiftung hat Empfehlungen für eine Reform des Bildungsföderalismus ausgearbeitet, welche das Ziel haben, das deutsche Bildungssystem zu harmonisieren, Finanzierungslücken zu schließen und die Chancengerechtigkeit zu steigern und Bildungsarmut aktiv entgegen zu wirken. Wir begrüßen diese Forderungen und schließen uns ihnen an. Konkret fordern wir:

  • Die Ersetzung des Kooperationsverbots zwischen Bund, Ländern und Kommunen durch ein Kooperationsgebot. Dabei muss allerdings sichergestellt sein, dass Bundesländer nicht bevorzugt oder benachteiligt werden.
  • Gleichzeitig fordern wir die Einführung einer Kooperationspflicht zwischen den einzelnen Bundesländern. Diese soll über eine neu eingeführte Bildungsministerkonferenz koordiniert werden. Vertreter von Lehrer-, Schüler- und Elternverbänden, sowie unabhängige Experten aus Wissenschaft und Wirtschaft sollen an dieser Konferenz mit beratender Stimme teilnehmen.
  • Die Kooperationspflicht zwischen Bundesländern soll vor allem für länderübergreifende Themen wie Abschlüsse, Lehrerausbildung, sowie Standards und Anforderungen gelten.
  • Die kommunalen Bildungslandschaften sollen stärker einbezogen und berücksichtigt werden. Dabei muss das Konnexitätsprinzip immer zwingend eingehalten werden.
  • Zur Sicherung von Qualität und Kontinuität darf die Finanzierung und Zusammenarbeit zwischen Bund und Ländern nicht sachgrundlos befristet sein. Maßnahmen sollen aber in regelmäßigen Abständen unangekündigt im Rahmen von Qualitäts- und Kostenmanagement evaluiert werden.

Für die Kleinen nur das Beste

Die Weichen für den Bildungserfolg werden schon früh gestellt. Nach der frühkindlichen Bildung im Rahmen der Kindertagesstätten sind die Grundschulen die erste verpflichtende Bildungsmaßnahme für Kinder. Hier werden Unterschiede in sozialer Entwicklung und Bildungsstand ausgeglichen und alle Kinder fit für die weiterführenden Schulen gemacht. Für die Stärkung der Grundschulen fordern wir:

  • Die Mindestschülerzahl für den Erhalt von Grundschulen soll in strukturschwachen Kreisen auf 80 gesenkt werden.
  • Die Klassengröße soll 20 Schüler nicht überschreiten. Pro 20 Schüler soll es eine Lehr- und eine pädagogische Fachkraftstelle geben.
  • Die Leitung von Grundschulen muss von sachfremden Aufgaben entlastet werden. Dafür muss auch an kleineren Schulen ein vollwertiges Sekretariat vorhanden sein. An größeren Schulen kommen zusätzlich Schulverwaltungsassistenten in Frage.
  • Die Bezahlung der Rektoren und Konrektoren muss an die mit der Ausübung dieser Positionen einhergehende Mehrbelastung angepasst werden. Beide Stellen sollen daher um eine Besoldungsstufe höhergruppiert werden.

Schluss mit der Strukturdebatte!

Eines der größten Probleme der deutschen Bildungslandschaft ist die permanente Debatte über die Schulstruktur. Statt den Blick auf die inhaltliche Fortentwicklung der Bildung zu richten, streitet man sich darüber, welchen Namen die Schulen tragen sollen. Hier fordern wir: Schluss mit der Schulstrukturdebatte. Eltern und Schüler wissen besser als jeder selbsternannte Experte, welche Schulformen sich am Bildungsmarkt durchsetzen werden. Deshalb wollen wir das dreigliedrige Schulsystem mit der Ergänzung durch Gesamt- und Sekundarschulen erhalten und den Betroffenen selbst die Wahl lassen, welche Schulform sie nachfragen wollen. Auch die Wahloption zwischen G8 an Gymnasien und G9 an Gesamtschulen begrüßen wir.

Wichtig ist aber, dass bestehende Strukturen nur erhalten werden können, wenn sie auf Zustimmung und Nachfrage treffen. Vor dem Hintergrund langfristig sinkender Schülerzahlen sollen Haupt- und Realschulen daher zu Sekundarschulen zusammengelegt werden, wenn sie die Mindestschülerzahl nicht mehr erbringen können. An den Sekundarschulen soll differenzierter Unterricht stattfinden, der zum Haupt- und Realschulabschluss führt. Trotz sinkender Schülerzahlen bleiben die Gymnasien die mit Abstand nachgefragtesten Schulen, sie können und sollen daher unangetastet bleiben. Am Ende der Primarstufe soll es eine Empfehlung geben, welche Schulform am geeignetsten erscheint. Der Übergang an ein Gymnasium trotz gegenteiliger Empfehlung soll nur nach einem Eingangstest möglich sein.

Schulfreiheitsgesetz für passgenaue Bildung

Viele Schulen sowie Lehrerverbände beklagen zu Recht die sehr geringe Autonomie der Schulen. Gelder können nicht effektiv und unbürokratisch vor Ort verwendet und eingeteilt werden, sondern werden aus der Entfernung gesteuert. Auch bei der Entfaltung eines individuellen Schulprofils, sowie der Einwerbung von finanziellen Zusatzmitteln gibt es nur wenig Spielraum für die Schulen und Schulleiter, dabei können genau diese vor Ort am besten entscheiden, was für ihre Schule und ihre Schüler gerade wichtig ist und gebraucht wird. Hin zu einer individualisierten Schulbildung mit passgenauen Konzepten fordern wir konkret:

  • Mehr Freiheit für Schulen bei der Unterrichtsplanung der Schwerpunktgestaltung, sowie bei der Gestaltung des pädagogischen Konzeptes.
  • Den Schulen muss Finanz- und Personalautonomie zugestanden werden. Die Grenzen dieser Autonomie liegen in der Vergleichbarkeit im Bildungswesen, insb. im Erreichen universeller Bildungsziele und in der Erfüllung einheitlicher Mindestanforderungen.
  • Die Öffnung der Möglichkeit zur Kooperation mit lokalen, nationalen und internationalen Unternehmen bei der Vermittlung und Gestaltung von Praktika, Seminaren und weiteren Angeboten.
  • Die Öffnung der Möglichkeit zum Schulsponsoring im Rahmen von „private public partnerships“. Eine mögliche Beeinflussung von Lehrern und Schülern durch Sponsoren, soll dabei durch geeignete Maßnahmen verhindert werden.
  • Die Einführung eines effektiven Controllings im Bildungssystem, das die Verwendung von Sachmitteln in regelmäßigen Abständen unangekündigt und stichprobenartig überprüft.

Rahmenbedingungen für den besten Lehrplan der Welt

Die Rahmenbedingungen für unser Bildungssystem stammen noch aus längst vergangenen Zeiten und wurden seitdem immer nur minimal angepasst. Für ein modernes Bildungssystem brauchen wir für weitgehend autonome Schulen aber einen allgemeingültigen Rahmenplan, um die Vergleichbarkeit zu gewährleisten. Dazu müssen vor allem verkrustete Strukturen aufgebrochen werden und neue, moderne Elemente Einzug in den Unterricht und die Unterrichtsplanung bekommen. Konkret fordern wir dafür:

  • Die Ersetzung des konfessionellen Religionsunterrichtes durch einen gemeinschaftlichen Unterricht „Philosophie, Ethik, Religion“, der sich mit allen Religionen in neutraler, vergleichender Weise befasst, sowie ethische und philosophische Aspekte behandelt und darüber informiert.
  • Die bessere Vernetzung einzelner Unterrichtsfächer, sodass verwandte Themen fächerübergreifend unterrichtet werden können.
  • Im Rahmen projektbezogenen Unterrichts sollen schulfremde Fachkräfte Blockseminare zu lebenspraktischen Themen erteilen.
  • Das Erlernen der Schreibschrift ist zeitraubend und nicht mehr Zeitgemäß. Statt eine Schreibschrift zu erlernen sollen Schüler verstärkt in Eingabemethoden mit modernen Medien unterrichtet werden.
  • Das Verbot der Lernmethode „Schreiben nach Gehör“.
  • An weiterführenden Schulen müssen verpflichtend grundlegende Kenntnisse der Informatik vermittelt werden. Dies könnte durch einen Schwerpunkt im Fach Mathematik oder ein eigenständiges Nebenfach geschehen.
  • Um Theorie und Praxis im Unterricht besser zu verknüpfen, fordern wir die verstärkte Einführung von Projektunterricht, bei dem durch einen Theorieblock zunächst eine Grundlage gelegt wird und anschließend in einem Praxisblock das gelernte umgesetzt werden soll.
  • Die Ausrichtung des Unterrichts soll sich vermehrt auf die Vermittlung von Kernkompetenzen richten und weniger das bloße Vermitteln von Buchwissen im Fokus haben.
  • Ideologisch geprägte Fächer, die bestimmte Lebensstile und Geisteshaltungen vermitteln sollen, sowie die Verwendung von Nudging an Schulen lehnen wir entschieden ab.
  • Der Landesverband der Jungen Liberalen NRW fordert die Einführung des Schulfachs Wirtschaft.

Universelle Leistungsstandards für alle Schüler

Mit dem Zentralabitur und den zentralen Abschlussprüfungen nach der 10. Klasse wurden bereits wichtige Grundsteine für einheitliche Leistungsstandards gelegt. Allerdings muss darüber hinaus die Leistung der Schüler möglichst objektiv und Leistungsorientiert ermittelt werden. Doch nicht nur Schüler sollten bewertet werden – für eine gute Qualitätssicherung ist eine Evaluation von Lehrern durch Schüler unerlässlich und Teil eines jeden Qualitätsmanagements. Dazu fordern wir konkret:

  • Den Erhalt der durch Lehrer vergebenen Noten.
  • Die verstärkte Anwendung von Lehrer-Schüler Gesprächen, um Schülern die Notengebung besser zu vermitteln.
  • Die Anonymisierung der wichtigsten schriftlichen Leistungsüberprüfungen an Schulen
  • Die Verwendung einer kompetenzorientierten Bezugsnorm bei der Benotung von Schülern. Dabei soll diese Bezugsnorm bundesweit einheitlich gelten so, dass alle Schüler nach den gleichen Richtlinien beurteilt und benotet werden.
  • Die Einführung von bundesweiten Zwischen- und Abschlussprüfungen in den Klassen 4, 6, 8, 10 und 12, welche normale Prüfungen in den jeweiligen Halbjahren ersetzen und vor allem für das Qualitätsmanagement verwendet werden sollen. Darüber hinaus soll die Abschlussprüfung nach der 10. Klasse bzw. 12. Klasse den bereits bestehenden Abschlussprüfungen entsprechen.
  • Die Einführung und Auswertung eines „Lehrer/Noten“ Quotienten zwischen normalen Klassenarbeiten/Klausuren und zentralen Prüfungen für das interne Qualitätsmanagement der jeweiligen Schulen.
  • Die Einführung eines Evaluationstages am Ende eines jeden Halbjahres, an dem die Schüler die Möglichkeit bekommen, ihre Lehrer anhand von wissenschaftlich erstellten Fragebögen zu evaluieren.

Betreuung, Ja! Verwahrung, Nein!

Die zunehmende Liberalisierung und Emanzipation der Rolle der Frau in der Gesellschaft hat dazu geführt, dass immer mehr Familien Ganztagsangebote wünschen und für ihre Lebensplanung benötigen. Dies begrüßen die Jungen Liberalen vor allem als Zeichen der Gleichberechtigung zwischen Mann und Frau in einer modernen Gesellschaft. Die aktuellen Betreuungsangebote, vor allem an offenen Ganztagsschulen, gleichen jedoch eher einer gemeinsamen Verwahrung von Kindern als einer Betreuung. Aus Sicht der Jungen Liberalen müssen Kinder, die eine weiterführende Schule besuchen, nicht rund um die Uhr bewacht und beobachtet werden, mehr kann aber an den allermeisten Schulen der offene Ganztag nicht leisten. Zur Verbesserung der Situation an den Schulen fordern wir konkret:

  • Den Erhalt von Halbtagsangeboten bzw. -schulen, sofern diese in Anspruch genommen werden.
  • Vermehrte Angebote zur Bildung von AGs und Projektgruppen, sowie die Anbindung von Vereinen an Ganztagsschulen.
  • Dabei müssen Nachmittagsangebote keinesfalls einem Unterrichtszweck dienen, aber sie müssen über die reine Verwahrung der Schüler hinausgehen.
  • Keine ideologische und finanzielle Bevorzugung von Halbtags- oder Ganztagsangeboten.
  • Es muss eine flexible Nutzung von Ganztagsangeboten möglich sein, z.B. durch tageweise Buchung oder spontane Nichtteilnahme.

Inklusion, ja aber richtig!

Die schulische Inklusion ist eines der wichtigsten gesellschaftspolitischen Projekte für die Gleichberechtigung von Menschen mit Behinderungen. Sie gewährleistet die gesellschaftliche Anbindung und Teilhabe und ist ein wichtiges Werkzeug für den gesellschaftlichen Zusammenhalt. Die aktuelle Umsetzung der Inklusion ist allerdings sowohl finanziell als auch strukturell ungenügend ausgestaltet. Für eine sinnvolle und gerechte Ausgestaltung der schulischen Inklusion fordern wir konkret:

  • Den sofortigen Stopp zusätzlicher Inklusionsmaßnahmen um eine weitere Verschlechterung der Situation von Förderschülern sowie Regelschülern zu verhindern. Bereits beschlossene Maßnahmen können aber umgesetzt werden, um Betroffene nicht zusätzlich zu verunsichern.
  • Die Aufstellung eines Rahmenplans für die Inklusion, welcher sowohl eine finanzielle als auch strukturelle Kalkulation enthält.
  • Bei der weiteren Umsetzung der Inklusion ist der Erhalt der Förderschulen mit verschiedenen Schwerpunkten für Kinder, die nicht inklusiv beschult werden wollen oder können, zwingend erforderlich. Allerdings kann über eine Zusammenlegung von Förderschulen, oder die gemeinsame räumliche Nutzung mit Regelschulen zur Einsparung von Kosten in Erwägung gezogen werden.
  • An jeder Inklusionsschule sollen mind. zwei Lehrkräfte eine medizinische Fortbildung absolvieren. Zu jedem Zeitpunkt des Schulbetriebs muss eine dieser Personen verfügbar sein.

Die besten Lehrer für die beste Bildung der Welt

Eine der wichtigsten Voraussetzungen für ausgezeichnete Bildung sind hervorragende Lehrer. Die Verkürzung des Referendariats sowie die Umstellung auf das Bachelor/Master System haben aber weder die gewünschten Erfolge bei der Anzahl der Lehrer in Mangelfächern, noch bei der Qualität der Lehrer geliefert. Für die Ausbildung von ausgezeichneten Lehrern fordern wir konkret:

  • Die Abschaffung des Masters of Education und die Einführung einer praxisnahen Lehrerausbildung im Anschluss an einen 2-Fach Bachelor, oder vergleichbaren Abschluss, z.B. einem Meister.
  • Die Einführung eines verpflichtenden Eignungspraktikums vor Aufnahme der Lehrerausbildung.
  • Die Lehrerausbildung soll drei Jahre umfassen und als duales Studium organisiert werden. Dabei sollen die Lehramtsanwärter 3 Jahre lang im Referendariat an den Schulen das Unterrichten erlernen und in begleitenden Seminaren didaktische und pädagogische Fähigkeiten erlangen. Das Studium soll nach 3 Jahren mit einem Staatsexamen und dem Erlangen der Lehrbefähigung abgeschlossen werden.
  • Die Verbeamtung von Lehrern ist zu prüfen, sollte eine Abschaffung des Beamtenstatus sinnvoll erscheinen, muss dieser auf dem gesamten Bundesgebiet erfolgen
  • Die Jungen Liberalen NRW sprechen sich gegen die Praxis der Landesregierung NRW aus, Lehrerinnen und Lehrer nur befristet bis zu den Sommerferien einzustellen und sie nach den Ferien wieder einzustellen, um für wenige Wochen Gehälter zu sparen. Diese befristeten Einstellungen werden vorgenommen, obwohl die Mehrheit der betroffenen Lehrkräfte im neuen Schuljahr wieder gebraucht und eingestellt werden. Durch die kurze Einstellung von unter einem Jahr resultieren für die betroffenen Personen erhebliche finanzielle Nachteile, da sie kein Arbeitslosengeld beantragen können.

Diese Praxis ist nicht nur für die betroffenen – häufig jungen und motivierten – Lehrerinnen und Lehrer nicht hinnehmbar, sie ist auch schädlich für das Schulklima und die Qualität des Unterrichts.

Die Jungen Liberalen sehen in den Sommerferien keine Ferien- oder arbeitsfreie Zeit für Lehrkräfte. Vielmehr soll hier der Unterricht für das kommende Schuljahr vorbereitet und geplant werden. Durch die Entlassung der Lehrerinnen und Lehrer über die Sommerferien muss diese Vorbereitung während des laufenden Schuljahrs gemacht werden. Durch diesen Umstand leidet die Qualität des Unterrichts erheblich!

Ehrenbriefmarke für Hans-Dietrich Genscher

Die Jungen Liberalen erwarten die Verewigung des Lebenswerks von Hans-Dietrich Genscher in Form einer Ehrenbriefmarke.

Startchancen – Weil Kinder nichts für ihre Eltern können

Der Liberalismus setzt wie keine andere Werthaltung auf die freie Entfaltung der Persönlichkeit eines jeden Bürgers. Die liberale Gesellschaft vertraut auf die Selbstorganisation, Eigenverantwortung und Selbstbestimmung ihrer Bürger. Sie zeigt Respekt vor den verschiedensten Lebensentwürfen und Lebensverläufen und akzeptiert Ungleichheit als Ausdruck der unterschiedlichen Leistungsbereitschaft und Talente ihrer Bürger. Sie ermöglicht damit jedem die ideale Verwirklichung der eigenen Lebensziele und die Chance auf Veränderung des scheinbar Unabänderlichen durch eigene Initiative und Tatkraft. In der liberalen Gesellschaft  kann die soziale Herkunft durch eigene Leistung überwunden werden. Um diese Verantwortung für die Freiheit des eigenen Lebens voll nutzen zu können, bedarf es bestimmter Voraussetzungen. Junge Menschen müssen vom Beginn ihres Lebens an in die Lage versetzt 12 werden, die Möglichkeiten der Freiheit ergreifen zu können. Deshalb entstehen gute Startchancen für jeden zwar vor allem durch den Verzicht auf äußere Zwänge, staatliche Einschränkungen und starre Gesellschaftsbilder, aber auch durch den Ausgleich schlechter Bedingungen zu Beginn des Lebens. Um ihre Freiheit leben zu können, müssen alle jungen Menschen über faire Startchancen verfügen.

Materielle Grundlagen für jedes Kind

Die Sicherstellung des soziokulturellen Existenzminimums für alle Bürger ist eine wichtige und notwendige Voraussetzung zur Nutzung der eigenen Lebenschancen. Umso mehr gilt dies für Kinder, die ihre materielle Situation nicht selbst beeinflussen können. Kinderarmut manifestiert sich in NRW durch das dichte soziale Netz nicht in Form absoluter Armut und einer mangelnden Existenzgrundlage. Auch ist das Konzept der relativen Armut nicht zielführend, da es nur die Ungleichheit der Einkommensverteilung misst. Vielmehr zeigt sich Kinderarmut in NRW als ein Mangel an Chancen zur Verwirklichung seines eigenen Lebensglücks und gesellschaftlicher Teilhabe. Die Forderung nach mehr Geld geht deshalb am eigentlichen Problem der Kinderarmut vorbei. Wir wollen stattdessen dafür sorgen, dass vorhandene Fördermittel auch tatsächlich bei den Kindern ankommen. Gleichzeitig muss ein Umdenken in der Unterstützung derjenigen Eltern stattfinden, die nur knapp oberhalb des Existenzminimums liegen. Strukturell wird Kinderarmut nicht durch Sozialtransfers beseitigt, sondern durch die ausreichende Erwerbstätigkeit der Eltern. Diese zu unterstützen ist für uns eine staatliche Aufgabe. Zur Verbesserung der materiellen Situation von Kindern schlagen wir konkret vor:

  • Das steuerliche Ehegattensplitting soll entfallen. Stattdessen sollen Eltern im Rahmen des Familiensplittings den vollen Steuerfreibetrag pro Kind untereinander beliebig aufteilen können. Dabei dürfen keine steuerlichen Nachteile für bestehende Ehen entstehen.
  • Die Kosten für die Betreuung des eigenen Kindes sollen steuerlich voll abzugsfähig sein. Zur Gegenfinanzierung können Erziehungs- und Betreuungsgeld entfallen.
  • Die betriebliche Entgeltfortzahlung während der Schwangerschaft soll zur Förderung der Frauenbeschäftigung entfallen. Stattdessen soll das Mutterschaftsgeld in Lohnhöhe für den gleichen Zeitraum durch den Staat gezahlt werden. Zur Gegenfinanzierung kann die Erhöhung der „Mütterrente“ zurückgenommen werden, sodass ein entsprechender Steuerzuschuss an die Rentenversicherung entfallen kann.
  • Unterhaltsvorschüsse für Alleinerziehende sollen zukünftig bis zum 16. Lebensjahr des Kindes bezogen werden können. Die Kommunen müssen stärker als bisher die Schuldner zur Begleichung heranziehen.
  • Jugendliche ab 16 Jahren sollen selbst Anspruchsberechtigte des Kindergeldes sein, sofern sie einen eigenen Haushalt führen. Die elterliche Unterhaltspflicht soll ab dem 18. Lebensjahr pauschaliert werden.
  • Jugendämter sollen das Kindergeld bei erwiesenem Missbrauch durch die Eltern in Sachmittel und kindsbezogene Gutscheine umwandeln können. Dieses Vorgehen soll nach Ablauf einer Frist erneut überprüft und gegebenenfalls weiter fortgesetzt werden.
  • Das Bildungs- und Teilhabepaket muss in der Zielgruppe beworben werden. Unterstützungsmaßnahmen wie das Zahlen von Klassenfahrten oder Bildungsangeboten müssen schnell und unbürokratisch zu beantragen sein.
  • Langfristig muss eine deutliche Straffung aller kinderbezogenen Sozial- und Familienleistungen geprüft werden. Im Rahmen eines Kinderbürgergelds könnten der steuerliche Kinderfreibetrag, Kindergeld, Kinderzuschlag, Sozialgeld nach SGB II, Erziehungsgeld und Betreuungsgeld zu einem pauschalen Zuschuss für jedes Kind zusammengelegt und steuerfrei an die Eltern ausgezahlt werden. Im Rahmen der Prüfung dieses Modells müssen insbesondere die finanziellen Auswirkungen untersucht werden.

Die beste Bildung, Erziehung und Betreuung für jedes Kind

Die allermeisten Eltern vermitteln ihren Kindern liebevolle Zuneigung, sorgen für ihre materielle Grundlage und erziehen sie durch geistige Zuwendung zu mündigen Bürgern. Die Jungen Liberalen NRW bekennen sich ausdrücklich zum grundgesetzlich garantierten Schutz der Familie und zum elterlichen Erziehungsrecht. Dem Staat kommt nur ein nachgelagertes und ergänzendes Erziehungsrecht zu. Er darf nur in das Erziehungsrecht der Eltern eingreifen, um eigene Grundrechte der Kinder zu schützen. Er schafft ein Angebot an Unterstützungsleistungen, das allen Kindern faire Startchancen schafft. Zur Verbesserung der sozialen Situation von Kindern schlagen wir konkret vor:

  • Frauenärzte und Hebammen sollen schon während der Schwangerschaft alle werdenden Eltern über soziale Beratungs- und Unterstützungsangebote informieren. Nach der Geburt sollen die Eltern ein Babybegrüßungspaket erhalten, das neben rechtlichen Hinweisen und praktischen Tipps auch konkrete Ansprechpartner für die verschiedensten Problemlagen benennt. Sie sollen auf Wunsch durch das Jugendamt überreicht werden.
  • Hinweisen auf einen problematischen Umgang mit den eigenen Kindern muss das Jugendamt schnell nachgehen. Neben der Kontaktaufnahme zu den Eltern mit dem Ziel der Unterstützung auf freiwilliger Basis unterstützen wir dabei in letzter Konsequenz auch die Möglichkeit, im Falle festgestellter, gravierender und anhaltender Mängel das Sorgerecht auf das Jugendamt zu übertragen. Pflegefamilien sollen strengen Anforderungen genügen, die regelmäßig überprüft werden müssen.
  • Die wichtigsten Kindervorsorgeuntersuchungen sollen verpflichtend sein. Werden im Rahmen dieser Untersuchungen dringende Hinweise auf Misshandlung, Missbrauch oder schwere Vernachlässigung eines Kindes festgestellt, entfällt die ärztliche Verschwiegenheitspflicht. Im Falle der vorsätzlichen und wiederholten Nichtteilnahme an den U-Untersuchungen soll für die Betroffenen das Kindergeld in Sachmittel umgewandelt werden.
  • Nach dem zeitlichen Ende des Mutterschaftsgeldes befürworten wir den Rechtsanspruch auf eine Kinderbetreuung. Kindertagesstätten sollen die Berufstätigkeit der Eltern fördern und haben sich an deren Bedürfnissen auszurichten. Dazu sind flexible Betreuungszeiten bis hin zur 24-Stunden-KiTa für Schicht- und Nachtarbeiter sowie verstärkte Profilbildungen nötig. Dabei soll die maximale tägliche Betreuungszeit, in der Regel, nicht 12 Stunden überschreiten. Bei den KiTas ist zum Zwecke des Wettbewerbs um die besten Konzepte eine Trägervielfalt sicherzustellen. Außerdem sollen Betriebskindergärten besonders gefördert werden. Um Jungen passgenauer fördern zu können, soll der Anteil männlicher Erzieher und Grundschullehrer durch Information und Werbung gesteigert werden. KiTas und Familienzentren sollen besser vernetzt werden.
  • Langfristig soll ein regulärer KiTa-Platz, unter Wahrung des Konnexitätsprinzips, für die Eltern gebührenfrei sein. Die Betreuungsqualität darf hierunter nicht leiden.
  • In KiTas soll frühzeitig kindgerechte Bildungsarbeit stattfinden. Insbesondere hier können unterschiedliche soziale Hintergründe der Kinder durch spezielle Förderung ausgeglichen werden. Hierbei wird sowohl auf Fachpersonal als auch auf ehrenamtliches Engagement gesetzt.
  • Kindergärten und KiTas sollen auch in Zukunft vor allem der Betreuung und dem spielerischen Erlernen grundlegender Sozial- und Sprachkompetenzen dienen. Die inhaltliche und pädagogische Ausrichtung, soll dabei den jeweiligen Kindergärten und KiTas überlassen bleiben.
  • Schon in den KiTas freiwillig und verpflichtend fortgesetzt in den Grundschulen muss es Sprachtests für alle Kinder geben. Die Delfin-Tests müssen dafür wieder eingeführt und qualitativ verbessert werden. Im Falle sprachlicher Defizite kann die Grundschule die Teilnahme am schulischen Förderunterricht anordnen. Das sichere Beherrschen der deutschen Sprache in Wort und Schrift muss ein vorrangiges Ziel der Grundschulpädagogik sein. Auch andere Lernbehinderungen wie etwa Dyskalkulie sollen frühzeitig durch verpflichtende Tests festgestellt werden, um rechtzeitig pädagogische Hilfestellungen geben zu können. In Zukunft soll ab der 1. Klasse die korrekte Rechtschreibung konstruktiv vermittelt werden, dabei kann etwa die Ganzwort/Ganzheitliche Methode verwendet werden.
  • Bei weiterführenden Schulen soll es die freie Wahlmöglichkeit zwischen Halbtags- und Ganztagsangeboten geben. Ganztagsangebote müssen so organisiert sein, dass private oder im Verein organisierte Freizeitbeschäftigungen möglich bleiben. Die reine Nachmittagsbetreuung bei Ganztagsangeboten muss auf jeden Fall optional bleiben. In jedem Fall muss es in allen weiterführenden Schulen eine Möglichkeit der Mittagsverpflegung geben.
  • Räumlich gebundene Kinder- und Jugendarbeit geht oft an den realen Bedürfnissen vorbei. Gerade in sozialstrukturell schwierigen Gegenden muss die Sozialarbeit zu den Betroffenen kommen, nicht andersherum. Deshalb setzen wir verstärkt auf mobile Kinder- und Jugendarbeit.

Starke Kinder brauchen eigene Rechte

Ungeachtet des elterlichen Erziehungsrechts haben Kinder vom ersten Tage ihres Lebens an auch eigene Rechte. Diese zu schützen und auch gegenüber den Eltern durchzusetzen ist unbedingte staatliche Pflicht. Das Recht auf körperliche Unversehrtheit, auf Bildung und auf materielle wie seelische Fürsorge steht oberhalb des elterlichen Erziehungsstils. Auch haben Kinder im Rahmen ihrer Mündigkeit das Recht auf freie Entfaltung ihrer Persönlichkeit, auch gegen den Willen ihrer Eltern. Kinder sind heute schon früher als in der Vergangenheit in der Lage, selbst Verantwortung zu tragen. Zur Verbesserung der rechtlichen Situation von Kindern schlagen wir konkret vor:

  • Eigene Kinder- und Jugendrechte müssen unmittelbar Verfassungsrang erhalten. Art. 6 (1) des Grundgesetzes soll dafür erweitert werden.
  • Bei ausreichender geistiger Reife sollen Kinder unabhängig vom Alter im Sorgerechtverfahren angehört werden.
  • Andauernder Hausarrest stellt für Jugendliche eine erhebliche Mobilitätsbeschränkung dar, die ab dem vollendeten 16. Lebensjahr als Freiheitsberaubung strafbar sein soll, sofern sie physisch oder nötigend erzwungen wird.
  • Für Jugendliche ab 16 Jahren soll zukünftig eine gesetzliche Teilgeschäftsfähigkeit gelten. Für Jugendliche ab 16 Jahren soll zukünftig eine gesetzliche Teilgeschäftsfähigkeit gelten. Jugendliche sollen Vertragsverhältnisse im Rahmen des halben Wertes des elterlichen Unterhaltsanspruches aus eigener Kraft und durch die Eltern unanfechtbar schließen können. Bei Ratenzahlungen darf die Gesamtschuld den einmaligen Verfügungsbetrag nicht übersteigen. Für finanziell unbelastende Vertragsverhältnisse soll in der Regel die volle Geschäftsfähigkeit vorliegen.
  • Im Zuge dieser „Vor-Volljährigkeit“ sollen Jugendliche auch das generelle aktive Wahlrecht erhalten.
  • Das Jugendschutzgesetz muss endlich im 21. Jahrhundert ankommen. Zeitliche Ausgehbeschränkungen für den Besuch von Gaststätten, Tanzveranstaltung usw. sollen nicht mehr für Jugendliche ab 16 Jahren gelten. FSK und USK sollen für sie nicht mehr bindend sein. Tabakwaren und auch branntweinhaltige Alkoholika sollen sie frei erwerben können.
  • Im Rahmen der „Vor-Volljährigkeit” soll auch das Jugendstrafmaß geändert werden. Das jetzige Strafmaß für 18- bis 21-jährige soll für 16-18 Jährige gelten und ab dem 18. Lebensjahr das volle Strafmaß.
  • Das sexuelle Schutzalter von 14 Jahren hat sich grundsätzlich bewährt. Personen über 14 Jahren können grundsätzlich selbst über ihre sexuelle Aktivität entscheiden. Die Klagemöglichkeit für die Eltern von 14- und 15-Jährigen, die eine sexuelle Beziehung zu einer über 21-jährigen Person unterhalten, soll daher entfallen. Ab dem vollendeten 16. Lebensjahr soll sexuelle Aktivität nicht mehr strafbar sein können, wenn sie im Einvernehmen der Beteiligten, ohne Ausnutzung einer Zwangslage und nicht gewerblich stattfindet.

Lernwelten erschließen: neue Medien einsetzen

Internet und Multimedia schaffen Bildungs- und Erfahrungsmöglichkeiten neuer Qualität. Wurde Wissen in der traditionellen Bildung über einzelne Medien – vor allem über das Buch – vermittelt, so potenzieren die neuen Technologien in ihrer Vieldimensionalität die Möglichkeiten jedes Mediums und erreichen durch die Vernetzung einen Quantensprung in die Wissensvermittlung. Internet und Multimedia erlauben den Nutzern interaktives Lernen und den virtuellen Besuch von Bibliotheken, Archiven und Datenbanken, ebenso wie das Lernen mit Stimulationsprogrammen. Diese neuen Lernwelten können zudem zukünftig zu jeder Zeit an jedem Ort zur Verfügung stehen. Der Zugang, wie auch die Nutzung vom Internet wird zu einem entscheidenden Faktor für die Qualität von Bildung und Ausbildung.

Durch die Anschaulichkeit der Präsentationen, die interaktive Vermittlung der Inhalte und die Vielfalt der Wissenszugänge können innovative Unterrichtskonzepte realisiert und Lernziele schneller und mit größerem Erfolg erreicht werden. Eigenverantwortung wird entscheidend gefördert. Mit dem Einsatz der neuen Kommunikationstechnologien lässt sich zudem die Effizienz des Bildungsbetriebes deutlich steigern. In besonderem Maße profitiert das Konzept des lebenslangen Lernens von den neuen Medien, denn Internet und Multimediaprogramme bieten die notwenige Flexibilität in der Wahl von Ort und Zeit und erlauben den individuellen Zuschnitt der einzelnen Bildungsmodule.

Um die Bildungspotenziale der virtuellen Netze zu erschließen, brauchen wir in Zukunft Schulen und Hochschulen, die die neuen Technologien quer über alle Fächer und Inhalte so selbstverständlich nutzen wie ehemals Tafel und Buch; Lehrer und Dozenten, die bereit sind, von ihren Schülern zu lernen; Lernende, die sich kompetent in den virtuellen Wissenswelten bewegen, sowie Lehrpläne, die projektorientiertes, eigenständiges Arbeiten erlauben und exemplarisches Lernen zulassen.

Daher fordern wir:

– Freien Zugang zum Internet schaffen.

Wenn die neuen Bildungsmöglichkeiten ausgeschöpft und soziale Ausgrenzung vermieden werden sollen, müssen alle Schüler und Studierenden in absehbarer Zeit freien Zugang zum Internet erhalten – WLAN an jeder Schule.

– Mindestausstattung von Laptops, Tablets, PCs, Programmen etc. in jeder Schule

– Finanzierung ermöglichen.

Mit einer ausgewogenen Finanzierung in einem Bildungsbündnis, zu der alle Beteiligten beitragen, kann allen Schülern und Studierenden der freie Zugang zum Internet ermöglicht werden: Vereinbarungen mit der Telekommunikationsindustrie sollten den gebührenfreien  Zugang zum Internet in allen Bildungsbereichen ermöglichen. Bildungsbetriebe müssen zudem mit Soft- und Hardwareherstellern Allianzen schließen, um Lernwillige mit             preisgünstigen Geräten und Programmen auszustatten. Im Interesse der Entwicklung von Kindern und Jugendlichen müssen Verantwortungsgemeinschaften entstehen, die Austauschprozesse der Bildungseinrichtungen mit anderen gesellschaftlichen Feldernsystematisch und verbindlich fördern. Zu ihnen gehören unabhängige und gestaltungsstarke Vertreter aus Wirtschaft, Kommunen, Jugendhilfe und anderen Einrichtungen, die den Aufbau regionaler Bildungslandschaften als wichtiges Anliegen begreifen und dazu beitragen können, Bildungsangebote auch auf die regionalen Anforderungen abzustimmen.

– Medienkompetenz vermitteln.

In der Wissensgesellschaft muss jeder Schüler und Studierende kompetent mit Multimedia und Internet umgehen können. Medienkompetenz wird zur Grundkompetenz, zu Voraussetzung für den Zugang zu den neuen Bildungswelten und für berufliches Fortkommen. Wie alle Kulturtechniken sollten Medienkompetenz frühzeitig erworben und sollten die Grundkenntnisse bereits in der Primarstufe vermittelt werden. Dazu gehört die Arbeit mit webbasierten Plattformen zum individualisierten Lernen, die etwa in der Schweiz oder in England verbreitet ist, sowie der Umgang und Einsatz von E-Portfolios, Web-2.0-Technologien, elektronischen Tafeln und mobilen Endgeräten, aber auch die einfache Produktion und Gestaltung von Texten, die Erstellung von Präsentationen sowie Dokumentation von Exkursionen oder Experimenten mit digitalen Fotos und Videos.

– Mediale Lehrerausbildung im Lehramtsstudium.

Weil Medienkompetenz nur durch jemanden vermittelt werden kann, welcher sie auch beherrscht, ist die Qualifikation der Lehrer hier wie in anderen Reformfeldern der Schlüssel zum Erfolg. Daher müssen Lehrer in der Lage sein, Informationen selbst zu gestalten und im weltweiten Datennetz bereitzustellen sowie mit anderen via Internet zu kommunizieren und zu kooperieren. Medienkompetenz, verknüpft mit Didaktik und Methodik des Unterrichts, muss daher verbindlicher Inhalt der Lehreraus- und Fortbildung sein.

Lehrberuf flexibilisieren – Nur die Besten für die jungen Köpfe!

Die Landesregierung wird aufgefordert, die formalen Anforderungen an die Lehrtätigkeit in weiterführende Schulen  so zu ändern, dass Quereinsteiger dazu ermutigt werden, Blockseminare an Schulen anzubieten und so für eine praktischere Ausrichtung zu sorgen. Die didaktische Eignung wird durch eine angemessene Zahl von Unterrichtsbesuchen sichergestellt. Bei einem Mangel an didaktischer Eignung sollen zugeschnittene, verpflichtende Didaktikkurse angeboten werden. Experten, die aus einem beruflichen Bereich kommen, der keinem Schulfach in Gänze entspricht, sollen die Möglichkeit bekommen, regelmäßige Unterrichtsstunden absolvieren zu dürfen, für die sie eine Aufwandsentschädigung erhalten.

Jungliberale Ausbildungspolitik für die Zukunft

Die Jungen Liberalen NRW wollen einen Arbeitsmarkt, in dem sich jeder nach seinen Fähigkeiten und Wünschen einbringen kann. Ausbildungsberufe sind dabei für uns eine gleichwertige Alternative zu einer Hochschulausbildung. Die Überakademisierung vieler Berufe muss beendet werden, auch eine Ausbildung soll gute Aufstiegschancen eröffnen. Der Staat soll Rahmenbedingungen schaffen, um die Vielfalt und Qualität der Ausbildungsberufe zu erhalten und zu fördern. Er darf Auszubildende gegenüber Studenten nicht benachteiligen und soll junge Menschen ermutigen, nach dem Schulabschluss auf breiter Wissens- und Informationsbasis zwischen einem Studium und einem Ausbildungsberuf zu wählen.

So wollen wir die Ausbildungspolitik in NRW konkret voranbringen:

  • An Haupt-, Real-, Sekundar- und Gesamtschulen soll es ab einer bestimmten Klassenstufe ein neues Pflichtfach Polytechnik/Arbeitslehre geben, das auf praktische Berufe aufmerksam macht und vorbereitet. An Gymnasien soll es ein Wahlfach werden.
  • An weiterführenden Schulen muss es eine individuelle Berufsberatung geben, die ihren Namen verdient. Neben Projektwochen zur Vielfalt der Studien- und Ausbildungsmöglichkeiten soll jeder Schüler mehrere verpflichtende Berufspraktika absolvieren. Darüber hinaus sollen im Rahmen des Schulunterrichts vermehrt Unternehmensbesuche stattfinden.
  • In einer bestimmten Klassenstufe soll es jährliche Berufsmessen geben, die in jedem Kreis in Kooperation mit der Arbeitsagentur, der IHK und weiteren Akteuren organisiert wird. Auf diesen Messen soll es Ausbildungsplatzbörsen geben, auf denen sich Jugendliche direkt bei potentiellen Arbeitsgebern informieren können.
  • Auf Online-Plattformen der Arbeitsagenturen sollen alle freien Ausbildungsplätze in einer Region aufgeführt werden. Dies erleichtert Jugendlichen den Überblick über die Vielfalt der Berufe und baut Distanz zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern ab.
  • Berufsschulen müssen tatsächlich auf den Beruf vorbereiten. Fächer wie Religion oder Sport sind deshalb nicht sinnvoll. Stattdessen sollen ausbildungsrelevante Inhalte gestärkt werden. Auch eine Verkürzung der Berufsschulzeiten zu Gunsten der Zeit im Betrieb ist denkbar.
  • Studentenwohnheime sollen auch für Auszubildende geöffnet werden. Günstiger Wohnraum für Auszubildende sollte langfristig etwa durch ein Auszubildendenwerk auf Landesebene geschaffen werden. Mittelfristig sollen die Kriterien für Bafög und Wohngeld so verändern werden, dass Auszubildende gegenüber Studenten weniger benachteiligt werden.
  • Gesetzliche Mindestlohnregelungen und Übernahmepflichten für Auszubildende vernichten Ausbildungsplätze und sind daher kontraproduktiv. Sie müssen abgeschafft bzw. dürfen nicht eingeführt werden.
  • Die Erhebung einer Ausbildungsumlage, die alle Unternehmen zahlen sollen, die nicht ausbilden, ist abzulehnen.
  • Für die besten 10% eines jedes Ausbildungsjahrgangs sollen die Kammern eine freiwillige „Jobgarantie“ prüfen, bei der sie mehrere konkrete Stellenangebote nach der Ausbildung zusichern.