Bildung weitergedacht. Ausbau von e-Learning

Die Jungen Liberalen NRW erkennen den fortschreitenden demographischen Wandel und die daraus resultierenden Veränderungen für die Bildungslandschaft in unserem Land. Besonders in ländlichen Gegenden wird ein gravierender Wandel durch verkleinerte Klassengrößen und immer weniger zur Verfügung stehendes Lehrpersonal erfolgen. Ebenso führt die Verschulung des Hochschulstudiums zu einer zunehmenden Unvereinbarkeit von Ausbildung und geringen Erwerbstätigkeiten.

Um neue und zugleich Qualität sichernde Formen der Bildung zu ermöglichen, setzen sich die Jungen Liberalen NRW dafür ein, dass die Möglichkeiten eines privaten und häuslichen Lernens ausgebaut werden.

Die bereits an Universitäten oft benutzte Methode der Videoübertragung von Vorlesungen soll analog teilweise auf den Schulalltag übertragen werden. Ebenso sollen die Arbeitsmaterialien- und Aufträge für die Schüler frei im Internet abrufbar und zurückgebbar sein, sodass eine zwingende Aushändigung und Abgabe durch und bei einem Lehrer nicht erforderlich ist. Eine dadurch vollständige Ersetzung des in der Schule stattfindenden Unterrichts lehnen die Jungen Liberalen NRW ab!

Angesichts der stark ausgeweiteten Vorlesungszeiten um immer knapper werdenden Raumkapazitäten ist es vielen Studierenden häufig nicht möglich an ihren Lehrveranstaltungen sinnvoll teilzunehmen. Die bewährte Methode der Aufzeichnung von Lehrveranstaltungen und der Bereitstellung dieser Aufnahmen in Intra- oder Internet unterstützt die Flexibilisierung des Studiums im Sinne der Studierenden. Die Jungen Liberalen NRW treten daher für eine Ausweitung dieser Angebote ein.

Privatisierung von Schulgebäuden

Vor dem Hintergrund desolater kommunaler Haushaltslagen und den daraus resultierenden, teils unhaltbaren Arbeitsbedingungen in öffentlichen Schulgebäuden, setzen sich die Jungen Liberalen dafür ein, dass ein angemessener Standard in Zustand und Ausstattung durch die Unterstützung von privaten Investoren gefördert werden soll.

Eine Möglichkeit kann die Zusammenarbeit mit privaten Partnern im Rahmen von sogenannten Public Private Partnerships (PPPs) sein.

Bei der Realisierung von PPPs muss dafür gesorgt werden, dass kein Interessenkonflikt auf

Seiten beider Partner entsteht. Hierbei ist essentiell, dass der private Träger keinen Einfluss auf die Gestaltung des schulischen Unterrichts hat. Dabei ist zu wünschen, dass eine effektive Auslastung des Gebäudes außerhalb der Schulzeiten dem Träger zugesprochen wird. Wir fordern neben der Nutzung zu kommerziellen Zwecken eine fortführende Integration in die örtliche Gesellschaft und Nutzung für kulturelle Veranstaltungen, sowie die Förderung der lokalen Institutionen.

Für die erfolgreiche Realisierung ist es von Nöten, dass der Schüler als Mittelpunkt des Projekts gesehen und so auch in die Ausarbeitung miteinbezogen wird.

Darüber hinaus ist der positive Nebeneffekt, dass Schülern ein praxisrelevanter Bezug im außerschulischen Bereich durch die Unterstützung des privaten Partners ermöglicht werden kann. Durch Attraktivitätssteigerung der Schulen werden sich Anmeldezahlen erhöhen.

Bei Vertragsabschluss muss darauf geachtet werden, dass Partner mit ausreichender Bonität gewählt, aber auch klare und faire Verhältnisse in der Zusammenarbeit festgelegt werden. Wichtig ist, dass Städte und Partner während der Realisierung und Ausführung im ständigen Austausch zueinander stehen.

Um PPPs zu fördern und eine gemeinsame effektive Ausgestaltung solcher Programme zu erreichen, fordern wir eine Kooperationsplattform zwischen Partnern und Kommunen, in der über Möglichkeiten, Varianten und bisherig realisierte Projekte informiert wird.

Freie Hochschulen für freie Wissenschaft

Die nordrhein-westfälischen Hochschulen stehen heute vorbildlich da. Sie haben eigene Profile entwickelt, bieten ausdifferenzierte Lehre und Forschung und sind führend in der Exzellenzinitiative des Bundes. Die Herausforderungen durch den doppelten Abiturjahrgang, die Aussetzung der Wehrpflicht und die Umstellung auf das Bachelor-Master-System haben sie weitgehend erfolgreich gemeistert. Die Universitäten und Fachhochschulen in NRW haben den Gestaltungsspielraum des unter liberaler Federführung beschlossenen Hochschulfreiheitsgesetzes genutzt und ihre Leistungsstärke deutlich ausgebaut. Die Jungen Liberalen NRW freuen sich über den Erfolg des Modells der weitgehenden Hochschulfreiheit und treten jedem Versuch ihrer Einschränkung entschieden entgegen.

Das von SPD und Grünen geplante Hochschulzukunftsgesetz ist ein Rückschritt in die Denkmuster vergangener Jahrzehnte und gefährdet die Attraktivität des Wissenschaftsstandorts Nordrhein-Westfalen. Die Einführung eines verbindlichen Landeshochschulentwicklungsplans nimmt den Universitäten und Fachhochschulen die Freiheit, selbst über ihre Studienangebote entscheiden zu können. Damit ist zwangsläufig ein Verlust an Bildungsvielfalt verbunden. Es ist nicht erkennbar, warum das Ministerium passgenauere Lösungen als die jeweiligen Universitäten finden können soll. Sinnvoll wäre dagegen gerade, den Hochschulen noch mehr Möglichkeiten zu geben, auf die unterschiedlichen Situationen vor Ort individuell reagieren zu können. Die Letztentscheidung, welche Fächer an welchen Standorten in welchem Maße wie studiert werden können, muss den betroffenen Hochschulen selbst obliegen.

Alle Maßnahmen der Exekutive müssen politisch und juristisch überprüfbar sein. Dass SPD und Grüne das neuartige Rechtsinstrument der „Rahmenvorgabe“ schaffen wollen, befremdet uns daher sehr. Wir treten dafür ein, dass die demokratischen Kontrollrechte des Landtags nicht geschwächt werden. Die Rahmenvorgabe darf, auch unabhängig vom Hochschulzukunftsgesetz, nicht eingeführt werden.

Zivilklauseln an Hochschulen sehen wir kritisch, gesetzlich verordnete lehnen wir entschieden ab. Gerade für mathematische, technische und naturwissenschaftliche Studienfächer bedeutet 28 eine gesetzliche Zivilklausel faktisch das Ende der Forschungsfreiheit. Wir wollen die Dual-Use-Problematik aufgreifen, indem jede Hochschule selbst über betroffene Forschungsprojekte entscheidet. In jedem Fall darf die freie Grundlagenforschung nicht beeinträchtigt werden.

Hochschulen brauchen den Kontakt in die Zivilgesellschaft und externe Fürsprecher. Renommierte Persönlichkeiten in den Hochschulräten haben dazu beigetragen, die gesellschaftliche Anbindung der Hochschulen zu erhöhen und Drittmittel für die Forschung sowie Unterstützung für die Lehre einzuwerben. Hochschulräte sind besser als das Ministerium geeignet, individuelle Aufsichtsfunktionen gegenüber den Rektoraten wahrzunehmen. Eine Veränderung ihrer Funktionen und Zusammensetzung lehnen wir daher ab. Eine Abberufbarkeit einzelner Mitglieder muss aber auf Antrag des Plenums durch das Ministerium möglich sein.

Die Finanzierung der Hochschulen durch das Land muss nach klaren, objektiven und nachvollziehbaren Kriterien erfolgen. Denkbar sind hier z.B. die Zahl der Studierenden, der Mitarbeiter, die vorgehaltenen Kapazitäten oder besondere Schwerpunkte der Hochschulen. Inakzeptabel ist aber eine ideologische Erziehung der Universitäten über den Umweg der Finanzierung. Deshalb stellen wir uns gegen „gendergerechte“ Finanzierungsmodelle der Hochschulen. Auch wenn es den linken Parteien nicht gefällt, muss festgehalten werden, dass Frauen und Männer häufig unterschiedliche Studienpräferenzen haben. Wir Liberale wollen niemandem einreden, dass er sich für ein bestimmtes Fach zu interessieren hat, sondern akzeptieren den individuellen Studienwunsch eines Jeden. Wir wollen kein Fach benachteiligen, nur weil es nicht ebenso viele Frauen wie Männer studieren wollen. Eine finanzielle Schlechterstellung der mathematischen, technischen und naturwissenschaftlichen Fächer darf es nicht geben.

Die Jungen Liberalen NRW begrüßen ausdrücklich, dass sich die Hochschulen dem Thema Diversity Management annehmen. Wir verstehen den Zweck dieses Konzepts aber nicht darin, bestimmte Gruppen zu übervorteilen und gegen andere Beteiligte auszuspielen. Stattdessen stehen für uns faire Zugangschancen zu Arbeitsplätzen, Positionen etc. für jeden im Vordergrund. Besetzungs- oder Zugangsquoten für Professuren, Habilitationen, Promotionen usw. lehnen wir deshalb ab. Eignung und Befähigung müssen die einzigen Kriterien sein, die über die Einstellung und Zulassung eines Bewerbers oder einer Bewerberin entscheiden.

Demokratie ist für uns Liberale kein beliebig dehnbares Konzept. Der allgemeine, freie und gleiche Zugang zu Wahlen ist für uns unverhandelbarer Teil unserer Gesellschaftsordnung. Jeder Einschränkung dieser Prinzipien muss mit Entschlossenheit entgegen getreten werden. Eine Geschlechterquote bei Gremienwahlen an Hochschulen ist deshalb völlig inakzeptabel. Die Entscheidung, wer in einem Gremium vertreten ist, dürfen einzig und allein die Wähler am Wahltag treffen, nicht der Gesetzgeber im Vorfeld.

Vor diesem Hintergrund fordern die Jungen Liberalen NRW die Fraktionen im 65 nordrhein-westfälischen Landtag dazu auf, den bisherigen Entwurf des Hochschulzukunftsgesetzes abzulehnen und den erfolgreichen Weg der Hochschulfreiheit in Nordrhein-Westfalen nicht zu verlassen.

Weltanschauliche Neutralität sicherstellen!

Die Jungen Liberalen NRW wollen eine Gesellschaft, in der Menschen verschiedener Religionen und Weltanschauungen gleichberechtigt miteinander leben. Für uns ist es selbstverständlich, dass jedermann ein Anrecht auf positive und negative Religionsfreiheit hat und dies von allen Teilen der Gesellschaft respektiert wird. Wir wollen einen Staat, der Religion und Religionsgemeinschaften weder privilegiert, noch benachteiligt. Unser Ziel ist der weltanschaulich neutrale Staat.

Rechtsstellung & Finanzen

Um den weltanschaulich neutralen Staat zu verwirklichen und gleiche Bedingungen für alle Religionsgemeinschaften zu schaffen, müssen Staat und Kirche klar getrennt werden. Wesentliches Mittel hierfür ist die Aufhebung des Status von Religionsgemeinschaften als Körperschaften des öffentlichen Rechtes. Das Recht zur Steuererhebung und die Dienstherrenfähigkeit für Beamte sind nur zwei Punkte, die dem Trennungsprinzip entgegenstehen und entfallen müssen. Der über Art. 140 GG unmittelbar geltende Art. 137 WRV muss entsprechend geändert werden.

Die Anbringung religiöser Symbole an oder in öffentlichen Gebäuden lehnen die Jungen Liberalen NRW grundsätzlich ab. Ausnahmen sind nur dann zulässig, wenn die entsprechenden Symbole zum architektonischen Gesamtensemble eines denkmalgeschützten Gebäudes in öffentlicher Hand gehören. Das ersichtliche Bekenntnis zu einer Glaubensüberzeugung etwa durch Tragen eines religiösen Symbols gehört zur positiven Religionsfreiheit und dieses Recht muss entsprechend geschützt werden.

§ 166 StGB – der Gotteslästerungsparagraph – ist unverzüglich und ersatzlos zu streichen. Persönliche Beleidigungen können auch weiterhin über den § 185 StGB zur Anzeige gebracht werden, alles weitere ist durch das Grundrecht auf Meinungsfreiheit gedeckt.

Die im Rahmen der Feiertagsgesetzgebung während so genannter ‚stiller Feiertage‘ verhängten Einschränkungen unter dem Oberbegriff des Tanzverbots sind ersatzlos abzuschaffen.

Die Versammlungsstättenordnung hat auch für im kirchlichen Besitz befindliche Gebäude zu gelten, solange diese nicht ausschließlich für Gottesdienste und andere religiöse Zeremonien genutzt werden.

Die von der Enquetekommission ‚Kultur in Deutschland‘ 2005 geforderte Umwandlung des beim Bundeskanzleramt angesiedelten Beauftragten für Kultur und Medien zu einem Bundesminister für Kultur- und Kirchenangelegenheiten ist angesichts der angestrebten Trennung von Kirche und Staat strikt abzulehnen.

Die Jungen Liberalen NRW fordern als Konsequenz der Abschaffung des KöR-Status die Beendigung des Einzugs der Kirchensteuer durch staatliche Finanzbehörden – evangelische und katholische Kirche können selbstverständlich wie andere Glaubensgemeinschaften oder Vereine ihre Finanzierung durch eigenständigen Einzug von Mitgliedsbeiträgen sicherstellen. Mit der Abschaffung der Kirchensteuer in ihrer jetzigen Form verbunden, soll die Religionszugehörigkeit aus Datenschutzgründen nicht länger auf der Lohnsteuerkarte bzw. in Zukunft bei der elektronischen Lohnsteuererfassung, eingetragen werden. Ebenso sollen die an Stelle der bisherigen Kirchensteuer von den Religionsgemeinschaften zu erhebenden Mitgliedsbeiträge nicht über das Niveau anderer Zuwendungen für steuerbegünstigte Zwecke hinaus als Sonderausgabe bei der Berechnung der Steuerlast geltend gemacht werden können. Analog dazu sind die Regelungen bei Abgeltungs-, Pauschal- und Pauschsteuer zu gestalten.

Die kontinuierliche Zahlung der in den Staatskirchenverträgen festgelegten Staatsdotationen soll durch Einmalzahlungen abgelöst werden. Hierbei sind die über die Jahrhunderte durch Reich, Bund und Länder geleisteten Zahlungen angemessen zu berücksichtigen. Wir fordern Bund und Länder auf, dem Verfassungsauftrag nach Art. 140 GG, 138 WRV unverzüglich nachzukommen.

Auch die Kirchenbaulasten sind nicht länger von den Bundesländern zu tragen. Sollte es sich bei kirchlichen Bauten um denkmalgeschützte Bauwerke handeln, können selbstverständlich auch weiterhin entsprechende Förderprogramme zu Sanierung und Unterhalt beansprucht werden.

Kommunale Sonderzahlungsverpflichtungen, die z.T. mit über 400 Jahre zurückliegenden Ansprüchen begründet werden, sind wenn nötig mit einer angemessenen Einmalzahlung abzugelten. Falls eine diesbezügliche Einigung nicht möglich ist, hat der Gesetzgeber eine Frist festzulegen, bis zu der die Zahlungen auslaufen.

Die Steuerbefreiungstatbestände, die für mildtätige und gemeinnützige Ziele bestehen, sollen auch weiterhin für religiöse Zwecke gelten.

Bildung

Kindertagesstätten und Schule in freier Trägerschaft sind als Ausdruck einer lebendigen Zivilgesellschaft eine wichtige Ergänzung zum staatlichen Bildungssystem. Für kirchliche bzw. konfessionell gebundene Einrichtungen sollen die gleichen Regelungen gelten, wie für Einrichtungen anderer freier Träger. Die Konfessionszugehörigkeit ist in Zukunft nur auf Wunsch des Schülers auf dem Abschlusszeugnis zu vermerken.

Der bisher übliche konfessionell erteilte Religionsunterricht ist durch einen weltanschaulich neutralen Philosophie/Ethik/Religionskundeunterricht zu ersetzen. Dieser Unterricht ist von ausgebildeten Fachlehrern zu erteilen. Nur in Ausnahmefällen wie etwa bei akutem Personalmangel können auch Religionslehrer für diesen Unterricht eingesetzt werden, und auch nur nach Erwerb entsprechender Zusatzqualifikationen. Alle religiösen Bildungs- und Erziehungsziele sind aus den Verfassungen der Länder zu streichen.

Angesichts der nicht zu rechtfertigenden Privilegierung der theologischen Fakultäten an deutschen Hochschulen ist kurzfristig ein Abbau der Überkapazitäten und Anpassung des Dozenten/Studierenden-Verhältnisses an die in anderen Fachbereichen üblichen Verhältnisse erforderlich, wobei der Ausbildungsschwerpunkt auf das Lehramtsstudium der ev./kath. Religion gelegt werden sollte.

Auch die staatliche Bezuschussung von kirchlichen Universitäten sowie Fachhochschulen etwa für Religionspädagogik oder Kirchenmusik sollte mittelfristig auf das Förderniveau abgesenkt werden, dass andere Privatuniversitäten zur Zeit erhalten. Konkordatslehrstühle an staatlichen Universitäten sind unverzüglich aufzulösen und durch reguläre Lehrstühle zu ersetzen.

Soziales

Die für andere Unternehmen geltenden Regelungen des Betriebsverfassungsgesetzes, des AGG und die Regelungen bzgl. der Tarifautonomie sind auch auf Unternehmen im kirchlichen Besitz (wie etwa Caritas bzw. Diakonie) anzuwenden. Nach der Abschaffung des kirchlichen Status als Körperschaften öffentlichen Rechts sind diejenigen Unternehmen, die ausschließlich kircheninternen Dienstleistungen erbringen, als Tendenzbetriebe zu werten. Ausnahmen vom BetrVG und AGG sollen also auf niedrigerem Niveau fortgelten.

Bei Militär-, Anstalts-, Krankenhaus-, Polizei- und Notfallseelsorge sind die benötigten Räumlichkeiten, Material- und Personalkosten zu stellen. Gläubige in staatlicher Obhut dürfen nicht von ihrer Religion abgeschnitten werden. Gleichzeitig befürworten wir die Vorhaltung qualifizierter Psychologen und Therapeuten in diesen Einrichtungen. Verpflichtende Lehrkurse dürfen nicht von Seelsorgern gehalten werden.

Die den Kirchen eingeräumten Sonderrechte und Ausstrahlungsverpflichtungen bei Rundfunk- und Fernsehmedien, wie etwa über Drittsendungsrechte geregelt, sind ersatzlos zu beseitigen.

Religionsfreiheit gewährleisten!

Einführung eines ganzheitlichen Religionsunterrichts, der allen Religionsgemeinschaften und Weltanschauungen gerecht wird.

Als Junge Liberale sind wir im Sinne des traditionellen Aufklärungsgedankens und des Artikel 4 des Grundgesetzes davon überzeugt, dass jeder Mensch das Recht auf Freiheit zur und auch auf Freiheit von Religion besitzt. Ein Teil dieses Rechts besteht darin, sich bewusst für oder gegen ein religiöses Bekenntnis entscheiden zu können, dieses zu revidieren oder auch stetig ohne religiöse Bezüge zu leben. Um dieses Recht selbstbestimmt wahrnehmen zu können, muss der Einzelne möglichst umfassend über die verschiedenen Glaubensgemeinschaften informiert sein, die in unserer Gesellschaft üblicherweise bei dieser Entscheidung für oder gegen eine religiöse Disposition von Relevanz sind.

Die Aufgabe, sich die für diese Entscheidung notwendigen Informationen zu beschaffen, ist nach liberaler Auffassung in erster Linie Privatsache eines jeden religionsmündigen Menschen. Um diese Religionsmündigkeit jedoch zu erreichen, bedarf es nach unserer Überzeugung einer weltanschaulich neutralen Bildung, die als Grundrecht jedem gewährleistet werden muss und innerhalb des unter staatlicher Aufsicht stehenden Schulwesens vermittelt werden muss. Dieser Verantwortung darf sich der demokratische Rechtsstaat nicht entziehen, solange er seine Bürger als kritische, aufgeklärte und frei denkende Individuen verstanden wissen will.

Wollen wir die Freiheit zur Religion tatsächlich gewährleisten, müssen alle Unterrichtsfächer dem Gebot größtmöglicher weltanschaulich neutraler Bildung unterliegen. Daher sprechen wir Liberale uns für die Einführung eines Faches Philosophie-Ethik-Religionslehre aus, das an die Stelle des bekenntnisgebundenen Religionsunterrichts tritt. In diesem langjährigen, interreligiösen und gemeinsamen Unterricht sollen alle größeren Religionsgruppen differenziert und kritisch dargestellt werden. Außerdem sollen die jungen Bürgerinnen und Bürger philosophische Grundkenntnisse ermittelt bekommen, da sie methodisch auch in den einzelnen Religionen, zum Beispiel in einer scholastischen Beweisführung nach der Existenz Gottes, zur Anwendung kommen. In zehn bzw. zwölf Schuljahren sollte dies im angemessenen Rahmen und ohne weltanschauliche Prägung möglich sein, um Toleranz und Akzeptanz sowie das  wechselseitige Verständnis für unterschiedliche Religionsauffassungen zu fördern. Die gesetzlichen Rahmenbedingungen sind entsprechend zu ändern.

Der Unterricht ist von ausgebildeten Fachlehrern zu erteilen. Nur in Ausnahmefällen wie etwa bei akutem Personalmangel können auch Religionslehrer für diesen Unterricht eingesetzt werden, aber nur nach Erwerb der Zusatzqualifikation. Des Weiteren muss weiterhin die  Möglichkeit der freiwilligen Belegung konfessionellen Religionsunterrichtes auf konfessionellen und privaten Schulen auf Nachfrage der Schülerschaft oder auf Beschluss der Schulkonferenz angeboten werden, sowie er von qualifiziertem Lehrpersonal durchgeführt wird.

Jungliberale Bildungspolitik für NRW – Schulpolitische Leitlinien für das kommende Jahrzehnt

Schulbildung stellt die Weichen für das weitere Leben aller jungen Menschen. Damit dies unabhängig von der Herkunft der Eltern geschehen kann ist Chancengerechtigkeit das zentrale Element liberaler Bildungspolitik. Dadurch ist Bildungspolitik die Grundlage für den Wohlstand der gesamten Gesellschaft. Sie orientiert sich dabei an den Bedürfnissen der Schüler und an den Herausforderungen vor Ort. Eine liberale Bildungslandschaft basiert auf Verantwortung aller Akteure und zieht Individualität der Gleichmacherei vor.

Durch den demographischen Wandel wird sich die Schullandschaft in Nordrhein-Westfalen nachhaltig verändern. Aufgrund rückläufiger Schülerzahlen ist das dreigliedrige Schulsystem im ländlichen Raum auf absehbare Zeit nicht flächendeckend aufrecht zu erhalten. Mit dem bestehenden Schulsystem kann diesem Problem nicht wirkungsvoll entgegengesteuert werden. Bisherige Konzepte bieten kaum eine überzeugende Alternative.

Daraus leitet sich für die Jungen Liberalen jedoch keine Notwendigkeit einer vollständigen Aufgabe des mehrgliedrigen Schulsystems ab. Pluralität des Schulsystems und die damit verbundene individuelle Förderung der Schüler stellen unverrückbare Pfeiler eines liberalen Bildungssystems dar. Deshalb setzen sich die Jungen Liberalen NRW auch weiterhin für eine breite Schullandschaft mit Leistungsdifferenzierung in Nordrhein-Westfalen ein. Unverhandelbarer Teil dieser Bildungspluralität sind die Gymnasien. Zu dieser breiten Schullandschaft gehören auch Berufskollegs. Dort soll die Allgemeine Hochschulreife weiterhin zu erlangen sein. Die Jungen Liberalen fordern allerdings ein einheitliches Zentralabitur mit den Gymnasien und Gesamtschulen, um vorgeworfene Niveauunterschiede auszuschließen.

Deutschland ist ein rohstoffarmes Land und daher auf gut ausgebildete Fachkräfte in allen Bereichen zur Wohlstandssicherung angewiesen. Bildungsausgaben kommt demnach besondere Bedeutung zu. NRW bewirbt sich gern selbst als Bildungsland Nummer 1 mit den, bundesweit prozentual am Haushalt gemessenen, größten Bildungsausgaben. In den Prokopfausgaben dümpelt NRW hingegen nur im unteren Mittelfeld. Die Bildungsausgaben stagnieren inflationsbereinigt seit über 15 Jahren.

Daraus ergeben sich zwei Konsequenzen:

1. NRW darf sich auf mit seinem Spitzenplatz bei den prozentualen Bildungsausgaben nicht begnügen. Nationale Vergleiche zeigen auf, dass Schüler aus NRW keine Spitzenpositionen belegen. NRW darf sich auf mit seinem Spitzenplatz bei Den prozentualen Bildungsausgaben nicht begnügen. Nationale Vergleiche Zeigen auf, dass Schüler aus NRW keine Spitzenpositionen belegen. Daher fordern die Jungen Liberalen, dass in Zukunft mehr Geld in die Bildung investiert werden muss.

2. Die Zahlen zeigen aber auch, dass von den hohen Bildungsausgaben nur wenig beim einzelnen Schüler ankommt. Das Dauerreformieren des Schulsystems in den vergangenen Jahren hat Gelder verschlungen, welche an anderer Stelle deutlich besser angelegt gewesen wären.

Aufgrund dessen unterstützen die Jungen Liberalen NRW grundsätzlich die Idee eines Schulkonsenses.

Schulkonsens für NRW …

Der kürzlich zwischen der Minderheitsregierung und der CDU geschlossene Schulkonsens versucht Antworten auf die drängenden Fragen der Schullandschaft in NRW zu finden. Nachdem die Minderheitsregierung mit ihrem als Schulmodell angelegten Versuch, eine Gemeinschaftsschule in NRW zu etablieren, juristisch gescheitert ist, musste sie sich in Richtung eines Schulkonsenses umorientieren.

Die Jungen Liberalen begrüßen grundsätzlich einen Schulfrieden, da dieser jahrzehntelangem Hin und Her zwischen pragmatischen und ideologischen Antrieb ein Ende bereitet. Durch einen solchen Konsens besteht Planungssicherheit für Schüler und Eltern sowie für Kommunen und Wirtschaft.

… und unsere Konsequenzen daraus

Die Jungen Liberalen NRW halten die Sekundarschule grundsätzlich für ein geeignetes Mittel dem Schülerrückgang im ländlichen Raum entgegen zu treten, auch wenn damit de facto eine Abkehr vom dreigliedrigen Schulsystem einhergeht.

Die Ähnlichkeiten zum FDP-Modell der regionalen Mittelschule sind groß. Gründe und Argumente, welche zu diesem Beschluss geführt haben, gelten auch heute noch. Der Schulkonsens beinhaltet keine direkte Abschaffung von bestehenden Schulformen und gibt damit ein grundsätzliches Bekenntnis zu einem vielfältigen Schulwesen und bereitet den Gemeinschaftsschulversuchen ein Ende.

Im Detail sehen die Jungen Liberalen allerdings erhebliche Gefahren und damit

Änderungsbedarf im neuen Schulgesetz:

• Die Formulierungen sind vage und in vielerlei Richtungen auslegbar. Von einem Modell vergleichbar mit der regionalen Mittelschule bis hin zur vollintegrativen Gesamtschule deckt dieses Gesetz alles ab. Für die Jungen Liberalen bleibt die Leistungsdifferenzierung Kern erfolgreicher Schulpolitik. Verschiedene Schüler haben verschiedene Talente und Lebensentwürfe, die individuell gefördert und gefordert werden müssen. Eine Differenzierung im Schulsystem muss klar erkennbar und erhalten bleiben. Die Jungen Liberalen wollen keine verschiedenen Namen für dasselbe Gesamtschulmodell.

• Der grundsätzlich vorgesehene vollintegrative Unterricht in Klasse 5 und 6 stellt eine Gemeinschaftsschule auf Probe dar. Mit der Erprobungsphase gibt es bei richtiger Anwendung derzeit bereits ein geeignetes Mittel, um die Eignung für die gewählte Schulform festzustellen.

• In den Klassen 7 bis 10 wird die Entscheidung über das pädagogische Konzept in die Hände der Kommunen gelegt. Die Schulträger können entscheiden, ob Schüler in diesen Klassen vollintegriert, teilintegriert oder differenziert unterrichtet werden. Die Jungen Liberalen begrüßen, dass Schule vor Ort entschieden wird. Bei Umwandlung bestehender Schulen in Sekundarschulen muss diese Entscheidung aber auch an der richtigen Stelle geschehen, nämlich in der Schulkonferenz. Grundsätzlich muss auch bei der Einrichtung von Sekundarschulen der Grundsatz der selbstständigen Schulen Vorrang  gegenüber den Wünschen der Kommunalpolitik haben. Daher sollten keine Umwandlungen entgegen dem erklärten Willen der Schulkonferenz vorgenommen werden. Entsprechend ist auch die innere Ausgestaltung (integrativ, teil-integrativ, kooperativ) der Sekundarschule eine innere Schulangelegenheit. Die Schulgemeinde soll selbst entscheiden, nach welchen Grundsätzen sie arbeiten und im Wettbewerb der Schulen bestehen möchte. Damit ist gewährleistet, dass sich die Schulstruktur an den Anforderung von Schülern, Eltern und Lehrern orientiert und nicht von übergeordneter Ebene vorgegeben wird. Die Jungen Liberalen unterstützen in diesem Zusammenhang die Wiedereinführung der Drittelparität in der Schulkonferenz, sodass Schüler, Lehrer und Eltern wieder gleichberechtigt vertreten sind. Dabei soll die Anzahl der Mitglieder der einzelnen Vertretungen in der Schulkonferenz nicht gesenkt sondern erhöht werden. Das Vetorecht für Lehrer soll in diesem Zuge abgeschafft werden.

• Wettbewerb bedarf der Vergleichbarkeit der Marktteilnehmer. Schulformen durch kleine Klassen und weniger Lehrerwochenstunden zu privilegieren, wie es bei der Sekundarschule geplant ist, lehnen die Jungen Liberalen NRW ab. Eine Privilegierung verschiebt die Wahlfreiheit vor Ort von inhaltlichen zu materiellen Argumenten und bedroht somit bestehende und funktionierende Schulstandorte. In diesem Zusammenhang sprechen sich die Jungen Liberalen auch gegen die vereinfachte Gründung von Gesamtschulen im Rahmen des Schulkonsenses aus.

Bildungsqualität im Fokus

Der ideologische Stellungskrieg um die Schulstruktur in Nordrhein-Westfalen ist vorerst beendet. Dies sollte als Chance wahrgenommen werden, um die Aufmerksamkeit auf die Bildungsqualität zu lenken. Die Schulstruktur bildet den Rahmen. Der Erfolg von Bildung hängt aber auch nicht weniger von der Bildungsqualität ab. Kleine Klassen, gut ausgebildete und motivierte Lehrer sowie sinnvolle Lehrpläne sind dabei nur einige Beispiele.

Dem teils desolaten Zustand vieler Schulen landesweit sowohl in Hinblick auf den Zustand des Gebäudes an sich, als auch auf die Ausstattung haben die größtenteils schwer verschuldeten Kommunen nichts entgegenzusetzen. Hier ist das Land NRW gefragt. Gelder für Schulen sind keine Subvention, sondern Investitionen. Die Jungen Liberalen begrüßen zur Erhöhung der Bildungsausgaben daher auch den Vorschlag, den Bund an der Bildungsfinanzierung zu beteiligen. Die Jungen Liberalen Begrüßen zur Erhöhung der Bildungsausgaben daher auch den Vorschlag, den Bund an Der Bildungsfinanzierung zu beteiligen. Sie streben deshalb für Bildungsfragen langfristig die  Wiederabschaffung des grundgesetzlich festgeschriebenen Kooperationsverbotszwischen Bund und Ländern an. In diesem Zusammenhang fordern die Jungen Liberalen außerdem länderübergreifend vergleichbare Mindeststandards für Bildung sowie einheitliche Schulabschlüsse, die vom Bund zu definieren und regelmäßig zu evaluieren sind. Schülern darf es nicht länger zum Nachteil geraten, während ihrer Schulausbildung das Bundesland zu wechseln. Im sinne individueller Chancengerechtigkeit ist dies unerlässlich. Eine Einflussnahme des Bundes auf die Struktur des Schulsystems sowie die angebotenen Schulformen lehnen sie jedoch ab.

Die sinkenden Schülerzahlen bei vergleichsweise konstanten Lehrerzahlen müssen genutzt

werden, um die Klassengrößen gleichmäßig in allen Schulformen zu verringern. Kleine Klassen sind einer der wichtigsten Hebel der Bildungsqualität. Aktuelle Pläne auf Landesebene diese Demographierendite für die Inklusion zu nutzen halten die Jungen Liberalen NRW für nicht zielführend. Die Vorteile des demographischen Wandels sollen vielmehr allen Schülern zu Gute kommen.

Dem durch Schulschließungen begründeten Trend der immer längeren Schulwege muss mit

einer Verbesserung des Schulverkehrs entgegengewirkt werden. Als wichtigste Rahmenbedingung fordern die Jungen Liberalen NRW dabei die Senkung der Zumutbarkeitsgrenze für den täglichen Transport mit öffentlichen Verkehrsmitteln zur Schule und nach Hause sukzessive von 3 auf 2 Stunden. Insbesondere für Kinder mit Behinderung muss der Schulweg schrittweise verringert werden.

Gute Bildungsqualität beginnt bei gut ausgebildeten und motivierten Lehrern. Neben inhaltlichen Fähigkeiten werden didaktische und soziale Fähigkeiten der Lehrer immer wichtiger. Die Jungen Liberalen fordern daher die Lehrerausbildung stärker auf Pädagogik zu konzentrieren. Dazu sind weitere Praktikumsphasen in Schulen einzurichten, auch solche, in denen die angehenden Lehrer die Möglichkeit bekommen, unter Kontrolle, selber zu unterrichten. Die Jungen Liberalen begrüßen in diesem Zusammenhang die Einführung des Eignungspraktikums vor Beginn des Studiums, sowie das Orientierungspraktikum im ersten Studienjahr, da somit jeder angehende Lehrer besser herausfinden kann, ob er für den Lehrerberuf geeignet ist. Die Umwandlung des Lehramtsstudium in das Bachelor-Master System ist dabei ein Schritt in die richtige Richtung, da das Studium dadurch deutlich praxisorientierter gestaltet ist. Um die Verzahnung von Theorie und Praxis während des Studiums zu erhöhen, fordern die Jungen Liberalen langfristig die Umstrukturierung der Lehramtsausbildung hin zu einem dualen Studium. Die Lehrer sollen dann in einer festen Schule parallel zum Studium eine Praxisausbildung absolvieren. Damit geht explizit keine Verringerung des akademischen Abschlusses einher. Auch in Bezug auf Sonderpädagogen fordern wir mehr Praxisbezug in der Ausbildung. Der abzusehende Mehrbedarf an Sonderpädagogen aufgrund der angestrebten Inklusion darf nicht zu Lasten der Qualität der Ausbildung gehen.

Neben den didaktischen Fähigkeiten ist die Sozialkompetenz eines Lehrers ebenso wichtig. Daher sind Lehramtsbewerber mit Erfahrungen in der Betreuung Jugendlicher zu bevorzugen. Praktika und Engagement in diesem Bereich während des Studiums sollten honoriert und gefördert werden.

Das traditionelle Lehramtsstudium gewährleistet leider keine gleichmäßige Absolventenzahl über alle Unterrichtsfächer hinweg. Klassische Mangelfächer Wie Mathematik oder die Naturwissenschaften sind aber essentiell für Eine gute Schulausbildung und  wirtschaftliches Wachstum. Die Jungen Liberalen begrüßen die von der schwarz–‐gelben Landesregierung verabschiedete OBAS‐Regelung (Ordnung zur berufsbegleitenden Ausbildung von Seiteneinsteigern und der Staatsprüfung), die es Seiteneinsteigern ermöglicht, in den  Lehrberuf zu wechseln und benötigtes Wissen berufsbegleitend zu erwerben.

Solange es auf Bundesebene keine einheitliche Regelung zur Verbeamtung von Lehrern gibt, muss Nordrhein-Westfalen weiterhin seine Lehrer verbeamten, da dies sonst zu einer Abwanderung in eben solche Länder mit Verbeamtung führt. Inklusion beschränkt sich nicht auf den Bereich Schule, sondern erfordert einen Mentalitätswandel der gesamten Gesellschaft. In Bezug auf das Bildungssystem halten es die Jungen Liberalen NRW daher für den richtigen Ansatz, Inklusion dort zu beginnen, wo sie am besten umsetzbar ist, nämlich bei Kindern unter sechs Jahren und sie dann schrittweise nach oben fortzuführen. Inklusion darf in keinem Fall zum Nachteil der Kinder erfolgen. Vielmehr sollen das Wohl und Interesse von Kindern und Eltern im Vordergrund stehen. Deswegen bekennen sich die Jungen Liberalen NRW klar zur Notwendigkeit von Förderschulen, denn nicht für alle Schüler mit Förderbedarf kann im Regelschulsystem adäquate Betreuung erfolgen.

Gute Lehrer kosten Geld. Um den Beruf des Lehrers auf allen Ebenen attraktiv zu halten, setzen sich die Jungen Liberalen für eine gleichmäßige Bezahlung zwischen den

Schulformen und Lehrämtern ein. Die finanzielle Benachteiligung der angestellten Lehrer

Ist zu beenden. Dies darf allerdings nicht zu einer Absenkung der Entgelte führen, wie es

mit der neuen Lehramtsausbildung vorgesehen ist. Die Jungen Liberalen setzen sich darüber hinaus dafür ein, dass die Lehrervergütung zwischen den Schulformen bei identischer Ausbildung gleich ist. Bis zur bundesweiten Abschaffung des Beamtenstatuts von Lehrern müssen angestellte Lehrer unter Berücksichtigung aller Rahmenbedingungen verbeamteten Lehrern finanziell gleich gestellt sein.

Der Arbeitsplatz ist ein wichtiges Element für den motivierten Lehrer. Die Jungen Liberalen setzen sich daher dafür ein, die Arbeitsbedingungen zu verbessern. Die Einrichtung von Lehrerräumen, nach amerikanischem Vorbild, schafft im Gegensatz zu Klassenräumen für mehr Lehrer einen eigenen Arbeitsplatz. Darüber hinaus wird die Einrichtung und Qualität der Räume dadurch deutlich verbessert.

Um die Qualifizierung der Lehrer über die gesamte Schulzeit zur erhalten und ständig zu verbessern, fordern die Jungen Liberalen NRW verpflichtende Weiterbildungsmaßnahmen für Lehrer, die berufsbegleitend stattfinden sollen. Die Schulbudgets sind entsprechend zu erhöhen, um auch qualitativ hochwertige Weiterbildungen zu ermöglichen.

Die Jungen Liberalen NRW sehen die Zukunft der Schule nicht nur in der Wissensvermittlung sondern immer mehr auch in der Förderung allgemeiner Kompetenzen (Soft-Skills) von Schülern. Erfolgreiche Gesellschaften brauchen engagierte und breit gebildete Menschen. Durch die immer stärkere Inanspruchnahme der Ganztagsschule wird sportliches, musikalisches und politisches Engagement zunehmend schwieriger. Schulen und Vereine sowie Verbände müssen daher immer stärker kooperieren, damit auch zukünftig soziales Engagement möglich ist. Schulen und Vereine sowie Verbände müssen daher immer stärker kooperieren, damit auch zukünftig soziales Engagement möglich ist. Darüberhinaus ist dafür zu sorgen, dass die Nachmittagsgestaltung in offenen Ganztagsschulen flexibel gehandhabt wird. Hinsichtlich eines früheren Verlassens der Nachmittagsbetreuung muss dem Elternwillen Rechnung getragen werden. Außerschulisches Engagement muss möglich bleiben. Neben den Kernfächern gehören auch die bestehenden Nebenfächer zu einer breiten und allgemeinen Schulbildung. Die Jungen Liberalen halten dabei eine weitere Zerstückelung des Fächerangebots für nicht zielführend. Vielmehr müssen neue Bereiche in die bestehenden Fächer eingegliedert werden. So sollte zum Beispiel die Erwerbung von Medienkompetenzen in  allen Fächer stattfinden. Im Zusammenhang der breit gefächerten Schulbildung fordern die Jungen Liberalen außerdem die Abschaffung des konfessionellen Religionsunterrichts zugunsten eines breit gefächerten Fachs “Philosophie-Ethik-Religionslehre”. In diesem Zusammenhang ist das Erziehungsziel „Ehrfurcht vor Gott“ aus der Landesverfassung und dem Schulgesetz zu streichen.

Generell gilt es zudem, die Lehrpläne weiterhin zu entzerren. Die Belastung der Schüler Im G8-Abitur ist weiterhin zu hoch. Im Zusammenhang mit der Kompetenzorientierung und Output-Steuerung sollte intensiv geprüft werden, welche Fächer in welchem Umfang unterrichtet werden müssen, um die Kompetenzen der Schüler bestmöglich zu Entwickeln, ohne diese zu überfordern. Die Jungen Liberalen begrüßen die Einführung zentraler Abschlussprüfungen, die Abschlüsse vergleichbar machen, und fordern deren Weiterentwicklung hinzu bundeseinheitlichen Prüfstandards. Im Sinne der   Kompetenzorientierung dürfen die Abschlussprüfungen und Abiturvorbereitungen allerdings nicht zu einem  reinen „Teaching to the Test“ verkommen. Insofern kommt es darauf an, eine sinnvolle Balance zwischen Prüfungsvorbereitung und allgemeiner Kompetenzförderung zu finden.

Nach dem Vorbild des erfolgreichen Hochschulfreiheitsgesetzes bekräftigen die Jungen Liberalen ihre Forderung nach einer autonomen Schule. Nach dem Vorbild des erfolgreichen Hochschulfreiheitsgesetzes bekräftigen die Jungen Liberalen ihre Forderung nach einer autonomen Schule. Schulen sollen sowohl die Finanz- als auch die Personalautonomie erhalten. Dazu ist aus Sicht der Jungen Liberalen eine Neustrukturierung der Schulleitung erforderlich. Dazu soll es zukünftig einen Rektor für Angelegenheiten der pädagogischen Lehre geben. Einem separaten, dem Rektor unterstellten, Geschäftsführer obliegt die kaufmännische Leitung der Schule. Durch die Verstärkung der Verwaltungsaufgaben sollen die Lehrer entlastet werden, sodass sie sich mehr auf das Unterrichten konzentrieren können.

Schule kann das Elternhaus als wichtigsten Ort der Erziehung nicht ersetzen, auch wenn es immer weiter in diese Rolle gedrängt wird. Schule muss Ort der Bildung bleiben. Für die Bewältigung sozialer Probleme sind daher zur Unterstützung der Lehrer verstärkt Schulsozialarbeiter einzustellen.

Maßnahmen können ihre Wirkung verfehlen. Dies muss erkennbar werden und Fehler beglichen werden. Nur so kann mit dem Geld der größtmögliche Bildungserfolg erzielt werden. Daher fordern die Jungen Liberalen eine standardisierte und anonyme Evaluation des Unterrichts durch Schüler und Eltern, wie es in den Hochschulen bereits vielerorts Anwendung findet. Am Ende jedes Halbjahres soll die Evaluation stattfinden und die Ergebnisse mit den Schülern besprochen und veröffentlicht werden. Die Ergebnisse werden bei Schulinspektionen zur Rate gezogen und gehen in die Bewertung des Unterrichts durch die Inspektoren ein. Die Jungen Liberalen sehen Schulinspektionen als geeignetes Mittel an, die Bildungsqualität zu überprüfen, wenn diese unangekündigt und differenziert ablaufen. Auch wenn wir weiterhin zum Bildungsföderalismus stehen, müssen Schulabschlüsse vergleichbarer werden. Mittelfristig wollen wir einen gemeinsamen, bundesweiten Aufgabenpool für Abiturprüfungen, der alle unterrichteten Fächer umfasst. Zusätzlich müssen objektive Messungen durchgeführt werden, die vergleichbar und sichtbar machen, wie viel Schüler an ihrer Schule lernen. Hierzu können beispielsweise Lernstandserhebungen dynamisch durchgeführt werden, um bei denselben Schülern eine Entwicklung messen zu können.

Ziel jungliberaler Bildungspolitik muss immer die weitestmögliche Integration behinderter Kinder in den Regelunterricht sein. Gleichwohl bekennen sich die JuLis klar zur Notwendigkeit von Förderschulen, denn nicht für alle Schüler mit Förderbedarf kann im Regelschulsystem adäquate Betreuung erfolgen

Direktwahl des Schülersprechers durch die Schülerschaft

Die Jungen Liberalen fordern die Abänderung des Schulgesetzes in NRW dahingehend, dass der
Schülersprecher in Zukunft grundsätzlich unmittelbar durch die gesamte Schülerschaft einer
Schule gewählt wird.

Suchtprävention im Jugendalter zeitgemäß gestalten

Im Bewusstsein dessen, dass eine ganzheitlich effektive Suchtprävention im Jugendalter wirksamer und kosteneffizienter ist als spätere Aktivbetreuung Suchtkranker, fordern die Jungen Liberalen ein Leitkonzept des Landes Nordrhein-Westfalen zur Suchtprävention Jugendlicher. Hierin soll den Kommunen vonseiten des Landes ein Angebot zur Inanspruchnahme dieses Programms zur Verfügung stehen, welches sich ohne weiteren Mehraufwand seitens der Kommunen in die kommunale Präventionspalette einbinden lässt. Diese setzt sich im Einzelnen aus der Bereitstellung von Organisations- und Finanzmitteln wie folgt zusammen.

I. Organisationsumfang. Angeboten werden soll ein 1-tägiges Arbeitsgruppenkonzept an Schulen unter Anleitung eines Sozialpädagogen und eines ehemaligen Betroffenen zu allgemeinen und spezifischen Suchtmechanismen. Die Schulen können selbst entscheiden, an welcher Stelle in der Sekundarstufe I diese Fortbildungen angebracht sind und wo sie in das Gesamtkonzept der Schule passen. Soweit im Individualfall und unter Berücksichtigung des Alters Arbeitsgruppenteilnehmer möglich, kann auch ein Besuch einer Drogenberatungsstelle bzw. Substitutionsambulanz stattfinden. Ziel soll es sein, Suchtmechanismen, insbesondere auch Substanzensucht, anhand von konkret verursachten Schäden begreifbar zu machen und die Schüler in die Lage zu versetzen diese im Ansatz zu erkennen.

II. Finanzmittel. Die Finanzierung der Drogenberatung inkl. Fortbildung der Sozialpädagogen soll aus dem Etat der Landesjugendämter erfolgen. Die Sozialpädagogen sind grundsätzlich in den Jugendämtern des Kreises bzw. der kreisfreien Kommunen anzusiedeln. In Einzelfällen ist jedoch soweit möglich dahingehend Sorge zu tragen, dass Synergieeffekte zwischen den jeweiligen Gebietskörperschaften ausgenutzt werden, d. h. dass sozialpädagogische Stellen in begründeten Einzelfällen sich auch auf mehrere kreisfreie Städte bzw. Kreise erstrecken können. Eine weitere Unterstützung soll ferner seitens des Landes durch Vermittlung von Sponsoring-Partnern gewährt werden.

Extremismus durch Bildung verhindern – Lehrpläne müssen die Verbrechen der DDR umfassend thematisieren

Die Jungen Liberalen NRW fordern eine umfassende Aufklärung über alle relevanten
Strömungen des Totalitarismus im 20. Jahrhundert. Dies betrifft im Besonderen die
Verbrechen der DDR. Diese Unterrichtsgegenstände müssen zukünftig sowohl in der
Sekundarstufe I, wie auch in der Sekundarstufe ausreichend Raum erhalten.

Politische und geschichtliche Grundkenntnisse in der Schule vermitteln

Die Jungen Liberalen fordern das Schulministerium und die nordrhein-westfälische Landesregierung auf, schnellstmöglich folgende Inhalte verbindlich in die Kernlehrpläne der Fächer Politik und Geschichte aufzunehmen. Somit soll die Thematik in allen Schulformen und allen Sekundarstufen behandelt werden.

Es sollen den Schülerinnen und Schülern Kenntnisse über:
– Aufbau des politischen Systems der ehemaligen sozialistischen und kommunistischen Staaten des Ostblocks (explizit DDR, UdSSR und Rumänien)
sowie deren Unterscheidung zu demokratischen Staaten (z. B. BRD)
– Menschenrechtsverletzungen
– Aufbau und Entwicklungsgeschichte der in NRW agierenden Parteien
– Grundlagen über die Funktionsweise, den Verantwortungsbereich und den Aufbau der Kommunal-, Landes-, Bundes- und Europapolitik
vermittelt werden. Die Lehrpläne dürfen dabei nicht ausgeweitet werden, gegebenenfalls sind dafür andere Inhalte zu streichen.

Die Jungen Liberalen halten es für essentiell, dass bereits junge Menschen über die Themen, die für die Zukunft unseres Landes von wesentlicher Bedeutung sind, hinreichend informiert sind und dementsprechend fundierte Wahlentscheidungen treffen können. Dies ist Teil der unbedingt notwendigen Allgemeinbildung, die jedem Schüler vermittelt werden muss.

Zudem  muss  im  Schulsystem  ein  Bewusstsein  für  die  Bedeutung  dieser  Thematik entstehen. Daher sollte diese Thematik  in allen Gesellschaftswissenschaften und  fächerübergreifend häufig eingebracht werden.