Schulen in Freiheit, Qualität durch Vielfalt

Ein qualitätsorientiertes, liberales Bildungssystem lebt von der Vielfalt seiner Angebote und Konzepte. Sowohl integrierte, als auch gegliederte Schulsysteme sind geeignet, müssen sich jedoch im Wettbewerb bewähren. Trotz der Vielfalt der Systeme müssen vergleichbare Schulleistungen zu gleichen Ergebnissen führen.

Die Vielfalt der Schulangebote und -konzepte zusammen mit einer erhöhten Transparenz sorgt im Regelfall dafür, dass Fehlentwicklungen schneller erkannt und korrigiert werden können. Alternativlose Einheitlichkeit verschleiert Fehlentwicklungen lange Zeit und führt dann zu schockartigem Erwachen (siehe PISA).

Der Staat soll künftig nicht mehr der alleinige Gestalter aller Schulen sein. Er soll sich zunehmend auf die Gestaltung einer freiheitlichen Rechtsordnung für das Bildungswesen beschränken.

Die Schulen müssen in die Lage versetzt werden, flexibel und nah an den Bedürfnissen der Schüler, Eltern und Lehrer zu agieren. Nur so können sie effektive und zur Selbstständigkeit erziehende Lehrorte sein. Dazu erhalten sie die Möglichkeit für eine umfassende personelle und finanzielle, pädagogische und organisatorische Selbstverwaltung. Das bedeutet echte Delegation von Verantwortung. Es bedeutet aber auch, den Schulen die dafür nötige Zeit zur Verfügung zu stellen, die Schulleitung für diese Aufgaben zu qualifizieren und sie insbesondere von Verwaltungsarbeiten zu entlasten.

Nach und nach werden die Schulen, die dieses wünschen, dieselbe Freiheit erhalten, wie sie die Schulen in freier Trägerschaft schon heute genießen. Die Schulen müssen dafür die entsprechende Selbstverwaltungsfähigkeit nachweisen. Diese Schulen werden in eine private Rechtsform in öffentlicher Trägerschaft umgewandelt (gemeinnützige GmbH).

Die Grenzen der Schulautonomie liegen vor allem in der Wahrung der Einheitlichkeit des Bildungswesens u.a. durch die Bindung der Schulformen an die speziellen Bildungsziele, die Sicherstellung von Übertrittsmöglichkeiten in andere Schulen und weiterführende Schulformen und die Sicherstellung von Mindestanforderungen an die Abschlüsse einer Schulform.

Die Schulen werden finanziell eigenverantwortlich. Dieses umfasst sowohl die Verantwortung für den effektiven Einsatz der zur Verfügung stehenden Mittel als auch die Entscheidung für welchen Zweck die Mittel eingesetzt werden sollen. Zweckgebundene Zuweisungen in Form von Lehrerstellen pro Schüler sollen durch entsprechende Geldmittel ersetzt werden.

Die Verteilung der Mittel erfolgt nach der Anzahl der angemeldeten Schüler. Dazu wird ein Topf unter Verwaltung des Bildungsministeriums eingerichtet in das Land einen pauschalen Betrag pro Schüler einbringt. Ebenso zahlt jede Kommune einen pauschalen Betrag pro Schüler aus der Kommune ein. Die Mittel fließen aus dem Topf direkt an die Schulen.

Die Kommunen erhalten die Möglichkeit die lokalen Schulen durch weitere Mittel über die Bildungspauschale hinaus zu unterstützen. Das Land erhält die Möglichkeit durch für die Schulen freiwillige Sonderprogramme Schwerpunktthemen in die Schulen zu bringen. Diese Sonderprogramme können zusätzliche zweckgebundene Mittel, besondere Beratung und Unterstützung beinhalten.

Je nach Umfeld und Betreuungsaufwand erhalten Schulen mit besonders betreuungsintensiver Schülerpopulation eine zusätzliche Erschwerniszulage vom Land. Die Zulage kann bis zu 30% der Schülerpauschale betragen. Die Beurteilungen sind Bestandteil von Schulinspektionen im Auftrag des Bildungsministeriums.

Aspekte bei der Beurteilung können das Umfeld der Schule, der Anteil der Schüler mit Migrationshintergrund und/oder aus sozial schwachen Familien und Schüler mit besonderem Förderbedarf sein. Weiterhin können besondere Probleme von einzelnen Schulen berücksichtigt werden, die es notwendig machen die Schule besonders zu unterstützen. Über die Verwendung der Mittel muss dem Ministerium berichtet werden. Bei offenkundig unzweckmäßiger Verwendung der Erschwerniszulage kann der Betrag in den Folgejahren gekürzt werden.

Die Schulen erhalten wie in vielen anderen europäischen Ländern üblich eine Teilrechtsfähigkeit. Sie dürfen damit durch wirtschaftliche Aktivitäten (z.B. durch Überlassung von Räumen oder zusätzliche Bildungsangebote) zusätzliche Mittel einnehmen. Die wirtschaftlichen Aktivitäten dürfen keine nachteiligen Auswirkungen auf die Lehraufgaben haben. Bei Aktivitäten unter Beteiligung der Schüler muss der pädagogische Zweck unbedingt jederzeit im Vordergrund stehen.

Davon losgelöst erhalten die Schulen die Möglichkeit Sponsoring unter Wahrung der Unterrichtsneutralität zu nutzen. Die Verträge über Schulsponsoring müssen von der Schulkonferenz genehmigt werden.

Die Schulen erhalten eine weitgehende Personalautonomie. Die Schulaufsicht stellt zukünftig in diesem Bereich nur eine gleichwerte Ausbildung der Lehrkräfte sicher.

Der Beamtenstatus für Lehrer wird abgeschafft, indem so bald wie möglich keine Verbeamtungen von Lehrern mehr vorgenommen werden. Schon verbeamtete Lehrer können an Schulen unter autonomer Verwaltung wechseln. Die Regeln, die heute für verbeamtete Lehrer an Schulen in freier Trägerschaft gelten, sollen analog angewendet werden.

Es besteht ein Angestelltenverhältnis zwischen den Schulen und den Lehrern. Die Ausgestaltung dieser Verträge liegt in Hand der Tarifparteien.

Der Schulleiter wird für einen Zeitraum von vier Jahren von der Schulkonferenz gewählt. Die Wahl darf nicht gegen den Willen einer der Gruppen der Schulkonferenz erfolgen.

Wesentliche Voraussetzung für einen Schulleiter ist eine umfangreiche Berufspraxis als Lehrer, in der Regel an der zu leitenden Schule.

Weiterhin muss eine Zusatzausbildung erworben werden, die den Erwerb von Managementkompetenzen nachweist. Dies umfasst insbesondere Fähigkeiten hinsichtlich Organisation, Finanzen sowie Mitarbeiterführung und -entwicklung.

Finanzielle und personelle Autonomie sind wichtige Bestandteile der Schulautonomie. Zur dringend notwendigen Qualitätssteigerung der Bildungsergebnisse können sie alleine nur wenig beitragen.

Notwendig sind auch eine weitergehende Offenheit der Lehrpläne und eine pädagogische Autonomie bei der Unterrichtsgestaltung. Das komplexer werdende Wissen in unserer Informations- und Dienstleistungsgesellschaft lässt sich schlecht in starre landesweite Lehrpläne fesseln.

Die Kernlehrpläne des Landes sollen Luft für eine autonome Gestaltung an den Schulen lassen. Ziel kann es nicht sein den Lerninput in Form von zu vermittelnden Inhalten festzulegen, vielmehr soll der gewünschte Lernoutput in Form von Lernzielen und Kompetenzen verbindlich festgelegt werden.

Im Rahmen der Autonomie bei der Unterrichtsgestaltung sollen positive Effekte durch innovative Unterrichtskonzepte ermöglicht werden. Ebenso erhalten die Lehrer größere Mitwirkungs- und Gestaltungsmöglichkeiten. Wichtig sind den Jungen Liberalen das gute Unterrichtsergebnisse, der Weg dahin soll nicht zentral vorgegeben sein. Ebenso fordern die Jungen Liberalen eine bessere Vernetzung der Lehrerschaft durch Kooperation von Schulen, durch Lehreraustauschprogramme zwischen Schulen und durch eine verbesserte Unterstützung der Lehrer. Das Konzept der geschlossenen Klassentür bei dem die Lehrer nicht oder wenig voneinander lernen, verhindert eine Verbesserung der Lehrqualität und die effektive Ausnutzung der oft vorhandenen Motivation und pädagogischen Kompetenz der Lehrer.

Die Sicherung der Lehrqualität ist auch gerade bei einer weitgehenden Schulautonomie von zentraler Bedeutung. Diese lässt sich allerdings nur unzureichend durch eine Unzahl von Verordnungen und Erlassen sicherstellen. In einem Schulsystem mit weitgehender Schulautonomie überlässt der Staat den Schulen die Detailsteuerung, kontrolliert aber umfassender als bisher die Ergebnisse.

Deshalb fordern die Jungen Liberalen:

Die Schulen erhalten die Möglichkeit noch stärker als bisher die innere Organisation der Schule selbstständig zu festzulegen.

Dies umfasst die Möglichkeit der Schulen folgende Entscheidungen autonom zu treffen:

Für eine Gestaltung der Schule, die nah an den Bedürfnissen von Schüler, Eltern und Lehrern orientiert ist, ist die Möglichkeit für eine umfangreiche Mitbestimmung dieser Gruppen eine zwingende Voraussetzung.

Deshalb ist die Schulkonferenz das höchste Gremium an einer Schule. Die Besetzung der Schulkonferenz erfolgt nach dem Prinzip der Drittelparität. Die Kommunen, die eine Schule mit zusätzlichen Mitteln unterstützen, sind mit beratender Stimme in der Schulkonferenz vertreten.

In der Schulkonferenz werden die grundlegenden Entscheidungen der Schule getroffen. Diese umfassen die Entscheidungen:

Das Tagesgeschäft der Schule erfolgt durch die Schulleitung unter Federführung des Schulleiters.

Es steht den Schülern frei sich bei jeder Schule anzumelden. Berücksichtigt werden dabei nur evtl. verbindliche Grundschulgutachten beim Übergang in die Sekundarstufe und sonstige an Leistung orientiere Zulassungsbeschränkungen.

Die vom Wohnort der Schüler nächstgelegene Schule ist verpflichtet die Schüler bis zur von der Konferenz festgelegten Kapazitätsgrenze aufzunehmen.

Damit die freie Schulwahl auch echte Wahlmöglichkeiten bedeutet, muß die Übernahme der Beförderungskosten für die Schüler neu geregelt werden. Die Schüler bekommen die Beförderungskosten ersetzt, die entstehen wenn die nächstgelegene Schule der Schulform mit öffentlichen Verkehrsmitteln besucht würde. Dabei ist es unerheblich welche Schule der Schulform ein Schüler tatsächlich besucht. Nur die Beförderungskosten, die über den Kosten zum Besuch der nächstgelegenen Schule hinausgehen, müssen selbst getragen werden. Die Schulen bzw. Fördervereine von Schulen und auch die Kommunen können weitere Mittel zur Verfügung stellen um die für die Eltern entstehenden Beförderungskosten noch weiter zu senken.

Weitere Beschlüsse

20.04.2024

Bürokratieabbau – einfach machen!

Ob schlecht oder überhaupt nicht digitalisierte Verwaltungsvorgänge, aus der Zeitgefallene Verordnungen, Normen und Gesetze, gut gemeinte Einzelfallbetrachtungen oderGefälligkeitsregelungen für Partikularinteressen:...
20.04.2024

Wissenschaftsfeindliche Cancel-Culture canceln!

Wir Junge Liberale nehmen wahr, dass die Freiheit von Forschung und Lehre inDeutschland immer wieder unter Druck gerät. Von der...
20.04.2024

Volle Solidarität mit Israel – Teheran in die Schranken weisen

In der Nacht zum 14. April hat der Iran seine zahlreichen Drohungen Wahrheit werden lassen und Israel zum ersten Mal...
Kategorien:
Filter Beschluss Organ
Mehr anzeigen