Auf immer und ewig ist nicht zuende gedacht. Verantwortungsvolle Atompolitik

Die Jungen Liberalen NRW erkennen an, dass die Nutzung der Kernenergie sowohl aus sicherheitspolitischen Gründen als auch aufgrund wirtschaftlicher Folgekosten auf dem jetztigen Stand der Forschung auslaufen muss. Da Atomkraftwerke jedoch einen erheblichen zumal CO2-freien Beitrag zur deutschen Stromproduktion leisten und Schwankungen im Energienetz ausgleichen können, brauchen wir eine pragmatische Übergangslösung, die sowohl die Versorgungssicherheit als auch die klimatische Nachhaltigkeit berücksichtigt. Eine Laufzeitverlängerung darf sich aber nicht nach politischer Willkür sondern nur nach wissenschaftlichen Sicherheitsstandards richten.

Egal ob Laufzeitverlängerung politisch erwünscht sind oder nicht, Deutschland braucht eine ideologiefreie Suche nach einer verantwortungsbewussten Lösung für die mittel- und hochradioaktiven Abfälle, die bereits vorhanden sind oder noch anfallen werden. Hierbei müssen wir im Interesse kommender Generationen auch bereit sein, jetzt neue Wege zu gehen.

Atomenergie – Eine sinnvolle Brückentechnologie.
Warum braucht ein Land, das derart führend in der Erforschung und Herstellung von Trägern erneuerbarer Energien ist, noch eine Technologie, die nicht nur Ängste in der Bevölkerung schürt, sondern auch noch Ewigkeitskosten in der Endlagerung verursacht, die nicht mal ein Ökonom überblicken kann? Da Deutschland immer noch einen Energiemix hat, der stark von fossilen Energieträgern dominiert wird, muss ein Übergang gestaltet werden, der Ziele der Treibhausgasemssionsreduzierung mit der Versorgungssicherheit verbindet. Dabei muss anerkannt werden, dass unter den Bedingungen eines Energienetzes, das wenig Zwischenspeicherkapazitäten bietet, die erneuerbaren Energien bis dato nicht grundlastfähig sind.

Aus diesem Grund muss die Kernenergie eine Brücke schlagen, um den Ausbau des nationalen und europäischen Energienetzes und die Weiterentwicklung der Grundlastfähigkeit der erneuerbaren Energien bis zu ihrer endgültigen Abschaltung zu ermöglichen.

Kriterien für die Abschaltung von Atommeilern
Ein Atomkraftwerk muss laufend dahingegen überprüft werden, ob es den Anforderungen der aktuellen Sicherheitslage entspricht. Dabei dürfen ökonomische Beweggründe keine Rolle spielen. Nachrüstung und stetige Überwachung können nur befristet einen sicheren Betrieb gewährleisten – denn Atomkraftwerke haben eine begrenzte Lebensspanne. Einige Bestandteile, hierunter vor allem die Containmentbehälter sind nicht austauschbar und können nach einer gewissen Belastungszeit keine ausreichende Sicherheit mehr gewährleisten. Laut vorsichtigen Einschätzungen wird hierfür eine Lebenszeit von 40 Jahren als vertretbar angesehen, also acht Jahre mehr als es der bisherige rot-grüne Atomkonsens vorsieht. In Abgrenzung zu diesem, verbinden wir die Restlaufzeit aber nicht mit der Leistung der Atomkraftwerke sondern alleine an deren Lebenszeit. Diese sollte uns als generelle Richtlinie dienen, wann ein Atomkraftwerk abzuschalten ist. Generell jedoch nur, weil abgesehen von den technologischen Beschaffenheiten der Kernelemente eines solchen Kraftwerkes noch weitere Kriterien ausschlaggebend für eine vorzeitige Abschaltung von einzelnen Standorten sein können. Dazu gehört der Aspekt der militärischen Sicherheit. Deswegen begrüßen wir die im Rahmen des Energiekonzeptes und des Regierungsvertrages mit den Atomkraftwerksbetreibern geplanten Sicherheitsaufrüstungen.

Endlagerung – Neue Wege gehen
Aufgrund ideologischer Verhärtung und Frontbildung in der Debatte um die Endlagerung hochradioaktiver Abfälle wurden jahrzehntelang Chancen zur Lösung dieses Problems verpasst und ein echter Fortschritt verhindert. Da es sich aber das Problem der Lagerung der hochradioaktiven Abfälle über einen unüberschaubaren Zeitraum erstreckt, erkennen die Jungen Liberalen an, dass es unverantwortlich wäre, anzunehmen, dass man heute ein Endlager errichten kann, das für die nächste Million Jahre der Bevölkerung Sicherheit gegen alle Unabwägbarkeiten bieten kann. Allein die geologischen Aktivitäten sind hierfür zu schlecht vorhersehbar und eine Rückführbarkeit des Atommülls ist der Versiegelung wegen nicht möglich. Gerade aber die Reversibilität muss oberstes Kriterium der Endlagerung sein, damit im Falle neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse oder Sicherheitsbedenken die Möglichkeit einer Umlagerung stets gegeben ist. Deswegen fordern wir mittelfristig die Lagerung in für eine Nutzungsdauer von 50 Jahren ausgelegten Zwischenlagern, die in regelmäßigen Intervallen auf den neuesten Stand der Sicherheitstechniken gebracht werden müssen. Sämtlicher mittel- und hochradioaktiver, deutscher Müll soll in einem solchen nationalen, im Verantwortungsbereich des Bundes liegenden Lager, das von den Kernkraftbetreibern kostendeckend finanziert wird,
deponiert werden. Zugleich soll nach Technologien, die eine Endlagerung ermöglichen oder ersetzen können, geforscht werden. Ein solches Endlager sollte unter der Ägide und Überwachung der Vereinten Nationen stehen.

Kennzeichnungspflicht für Polizei – Polizei und Demonstranten schützen!

Die Jungen Liberalen NRW fordern die Einführung einer Kennzeichnungspflicht für die Polizei-NRW. Polizisten sollen bei Einsätzen gut sichtbar angebrachte und farblich von der Uniform abgesetzte Kennzeichnungen tragen. Dabei sollen die Kennzeichen, beispielsweise Nummern, pro Einsatz erneuert oder gewechselt werden, um eine gewisse Anonymität der Träger zu wahren. Ansonsten besteht die Gefahr, dass ein Polizist mit einer festen Nummer zum Spielball der Demonstranten wird. Damit einhergehend ist eine verschuldensabhängige Haftung bei fehlender Nummerierung oder bewusster Manipulation
unverzichtbar.

Dabei ist darauf zu achten, dass diese Listen in regelmäßigen Abständen nach Datenschutzbestimmungen gelöscht werden. Die Ermittlungen bekannt gewordener Fälle müssen zur Wahrung der Unbefangenheit an unbeteiligte Ermittlungsbehörden verwiesen werden.

Generationengerechtigkeit, sicher und sozial – unser liberales System der Altersvorsorge

1. Präambel
In Deutschland wächst die Angst vor Altersarmut. Dies ist in der öffentlichen Debatte deutlich zu
vernehmen. Trotz der Aussage des damaligen Bundesministers für Arbeit und Sozialordnung,
Norbert Blüm, die Rente sei sicher, machen sich viele – vor allem junge – Menschen Sorgen um
ihren sozialen Status im Alter. Themen wie Rentengerechtigkeit und Begriffe wie
„Rentnerrepublik“ rücken zunehmend in den Fokus der Öffentlichkeit.
Im Zentrum der Kritik steht dabei meistens die gesetzliche Rentenversicherung (GRV) in
Deutschland. Dies führt dazu, dass sich jüngere Teile der Bevölkerung mehr und mehr mit diesen
Themen befassen und Ideen entwickeln, wie man das deutsche Rentenversicherungssystem auf
ein stabiles Fundament stellen könnte um Altersarmut zu vermeiden.
Das heutige System der GRV ist sehr stark abhängig von demographischen Faktoren. Der Grund
hierfür liegt in dessen Finanzierungsverfahren, dem Umlageverfahren. Dieses Verfahren ist in §
153 Abs. 1 des Sechsten Buches des Sozialgesetzbuchs (SGB VI) verankert und besagt, dass
die erwarteten Versicherungsleistungen eines Kalenderjahres im gleichen Kalenderjahr auf die
vorhandenen Anwärter umgelegt werden. Aufgrund demographischer Veränderungen (steigende
Lebenserwartung im Zuge des medizinischen Fortschritts bei gleichzeitig sinkenden
Geburtenzahlen) stehen immer mehr Leistungsempfänger immer weniger Anwärtern gegenüber,
so dass Letztere zunehmend belastet werden und darüber hinaus auch noch zusätzliche Mittel
für ihre eigene ergänzende Altersvorsorge aufwenden müssen. Das Umlageverfahren ist somit
nicht zukunftsfest und der Politik bleiben unter Beibehaltung des momentanen Systems nur drei
Optionen: den Beitragssatz zu erhöhen, die Renten zu kürzen oder zusätzliche Steuergelder in
das System einfließen zu lassen.
Zukunftsprognosen zeigen, dass das System der Kapitaldeckung für die gesetzliche
Rentenversicherung nicht nur fairer und stabiler, sondern auch langfristig rentabler wäre. Deshalb
setzen wir Junge Liberale NRW auf einen langfristigen Umstieg von Umlagefinanzierung auf
Kapitaldeckung.
Unser Modell basiert auf dem von der Weltbank vorgeschlagenen Rentenversicherungsmodell,
welches auf drei Säulen beruht:

  • Erste Säule: Ein verpflichtendes, öffentlich betriebenes und steuerfinanziertes System;
  • Zweite Säule: Ein verpflichtendes, privat betriebenes und vollständig kapitalgedecktes System;
  • Dritte Säule: Eine zusätzliche, freiwillige und private Altersvorsorge.

Das zur heutigen Zeit in Deutschland existierende Drei-Schichten-Modell entspricht nicht den
Vorschlägen der Weltbank, denn anders als im Weltbank-Modell ist die erste Schicht, die
gesetzliche Rentenversicherung, nicht steuerfinanziert. Stattdessen handelt es sich hierbei um
ein System, welches größtenteils durch Beiträge der Versichertengemeinschaft finanziert wird
und nur teilweise steuerfinanziert ist. Zudem umfasst der versicherte Personenkreis nur einen Teil
der Bevölkerung. Die zweite Schicht, die zusätzliche kapitalgedeckte und erwerbsbasierte
Altersvorsorge, unterscheidet sich dahingehend vom Weltbank-Modell, dass sie auf freiwilliger
Basis beruht und nicht, wie von der Weltbank empfohlen, verpflichtend ist. Lediglich die dritte
Schicht, die zusätzliche, freiwillige private Altersvorsorge, deckt sich mit den Empfehlungen der
Weltbank.
Wir Junge Liberale NRW setzen dem ein System entgegen, das dem Weltbank-Modell entspricht.
Im Einzelnen sollen die drei Säulen wie folgt ausgestaltet sein:
2. Erste Säule – Das liberale Bürgergeld
Grundlage unseres Reformmodells ist das sogenannte liberale Bürgergeld. Den Anstoß für die
Entwicklung dieses Bürgergeld-Modells gab der Umstand, dass es in Deutschland momentan
eine Vielzahl an Transferleistungen gibt, die von vielen verschiedenen Stellen verwaltet und
ausgezahlt werden und die damit verbundene Befürchtung, dass diese Leistungen nicht die
wirklich bedürftigen Menschen erreichen, sondern die Menschen, die die vielen verschiedenen
Anspruchsvoraussetzungen gut kennen und ziemlich genau wissen, welche Transferleistungen
sie auf welchem Wege erhalten können. Ziel des Bürgergeld-Modells ist es daher, nahezu alle
Transferleistungen zu in einem transparenten Universaltransfer zu bündeln. Das Bürgergeld soll
mit der Einkommensteuer saldiert werden, so dass der Bürger am Ende entweder Steuern zahlt
oder vom Finanzamt eine Transferleistung erhält (sogenannte negative Einkommensteuer).
Das gleiche Prinzip sollte auch auf das Einkommen im Alter Anwendung finden.
Dementsprechend soll den Menschen, die es im Laufe ihres Lebens nicht geschafft haben,
ausreichende Mittel anzusparen, Hilfe in Form von Bürgergeld gewährt werden. Analog zum
Erwerbseinkommen soll der Anspruch auf Bürgergeld mit wachsendem Alterseinkommen fallen.
Auf der Grundlage unserer Vorstellungen von einem flexiblen Rentenbeginn soll nicht
ausgeschlossen sein, dass auch ältere Menschen, welche Alterseinkünfte beziehen, erwerbstätig
sind. Auch für diese Altersgruppe sollen die Möglichkeiten für den Hinzuverdienst genau wie bei
allen anderen Altersgruppen so ausgestaltet sein, dass Anreize geschaffen werden, eine Tätigkeit
aufzunehmen.
Wir JuLis NRW fordern daher, auch die Grundsicherung im Alter in das Bürgergeld-Modell zu
integrieren. Dabei muss geprüft und berechnet werden, ob einzelne Modellparameter des
liberalen Bürgergeldes angepasst werden müssen.
Eine entsprechende Funktionalität des Bürgergeldes ist jedoch nur dann gegeben, wenn das
Bruttoeinkommen des Bürgers das einzige Kriterium zur Bemessung des Bürgergeldanspruches
ist. Weitere Komponenten wie eine Bedürftigkeitsprüfung oder ein limitiertes Schonvermögen
lehnen wir daher entschieden ab.
3. Zweite Säule – Das GRV-Modell der Jungen Liberalen NRW
Analog zum Weltbank-Modell sieht das Altersvorsorge-Konzept der Jungen Liberalen NRW eine
zweite Säule der Alterssicherung vor, welche verpflichtend, privat betrieben und vollständig
kapitalgedeckt ist. Dies soll erreicht werden durch eine Umwandlung der Versicherungspflicht in
eine Pflicht zur Versicherung sowie einen langfristigen Umstieg der gesetzlichen Rentenversicherung von Umlagefinanzierung auf Kapitaldeckung.
Unter Pflicht zur Versicherung verstehen wir, dass jede Person innerhalb des versicherten
Personenkreises der GRV dazu verpflichtet ist, eine Rentenversicherung oder einen Sparplan mit
Umwandlung in eine Rentenversicherung zu Rentenbeginn bei einem privaten Anbieter ihrer
Wahl abzuschließen. Die Palette der zur Verfügung stehenden Produkte könnte sich dabei an
den förderfähigen Sparformen der Riester-Rente (ausgenommen der Formen des
Eigenheimrentengesetzes) orientieren. Somit ist die zweite Säule analog zum
Weltbank-Vorschlag sowohl verpflichtend als auch privat betrieben.
a) Versicherter Personenkreis
Hinsichtlich des versicherten Personenkreises sieht unser Modell keine Änderungen zur
momentanen Gesetzeslage vor. Eine sogenannte Bürgerversicherung, die die gesamte
Bevölkerung umfassen würde, wird abgelehnt, da in Form des liberalen Bürgergeldes bereits ein
solches System besteht. Eine freiwillige zukünftige Integration anderer Versorgungssysteme wie
beispielsweise der Beamtenversorgung oder der Kammerversorgung von Ärzten, Apothekern
oder anderen Berufsgruppen soll jedoch grundsätzlich möglich sein.
b) Finanzierung
Die privaten Anbieter der Altervorsorgeprodukte, unter denen die in der neuen GRV versicherte
Person wählen kann, arbeiten nach dem Prinzip der Kapitaldeckung. Somit sieht das GRV-Modell
der JuLis NRW einen langfristigen Umstieg von Umlagefinanzierung auf Kapitaldeckung vor, so
dass auch die dritte Empfehlung der Weltbank, dass die zweite Säule vollständig kapitalgedeckt
sein sollte, erfüllt ist.
Der Umstieg wird dadurch erreicht, dass die bisherige umlagefinanzierte gesetzliche
Rentenversicherung komplett abgewickelt wird, wobei bestehende
Rentenversicherungsansprüche erhalten bleiben.
Momentan geht der volle Beitrag eines Versicherten in die umlagefinanzierte GRV. Im ersten Jahr
nach Inkrafttreten des Reformmodells der JuLis NRW würden nur noch 98 % des Beitrages eines
jeden Versicherten in die umlagefinanzierte GRV fließen, während 2 % in das neue, auf
Kapitaldeckung beruhende System fließen würden. In den Folgejahren wird der prozentuale
Anteil der Beiträge eines Versicherten, die in das alte System fließen, jährlich um 2
Prozentpunkte reduziert, während der Anteil der Beiträge eines Versicherten, die in das neue
System fließen, jährlich um 2 Prozentpunkte erhöht wird. Folglich fließen nach 50 Jahren 100 %
der Beiträge in das neue System. Eventuelle Abwicklungsverluste sowie Leistungen im Rahmen
von Ansprüchen aus dem alten System nach Ablauf der 50 Jahre werden durch Steuermittel
gedeckt, während eventuelle Abwicklungsgewinne in eine Rücklage für eventuell anfallende
zukünftige Abwicklungsverluste eingestellt werden. Dem wohnt der Gedanke inne, dass eventuell
anfallende Lasten nicht allein durch Beiträge der Versichertengemeinschaft, sondern in Form von
Steuermitteln von der gesamten Bevölkerung getragen werden sollten.
Der Beitrag des neuen Systems wird weiterhin paritätisch von Arbeitgeber und Arbeitnehmer
getragen, der Beitragssatz soll jedoch auf 15 % eingefroren werden. Unterstellt man also der
Einfachheit halber einen heutigen Beitragssatz von 20 % statt der momentanen 19,9 %, so
bedeutet dies, dass der Beitragssatz über die 50 Jahre der Umschichtung der Beiträge vom alten
in das neue System hinweg jährlich um 0,1 Prozentpunkte sinkt.

Da die zweite Säule der Alterssicherung dennoch lediglich eine Grundabsicherung darstellen soll,
sieht das Modell weiterhin eine Beitragsbemessungsgrenze vor.
c) Versicherte Leistungen
Wir JuLis betrachten ein Rentenversicherungsmodell ausschließlich zum Zweck der Absicherung
des Lebensunterhalts auch über das Renteneintrittsalter hinaus. Es soll gewährleistet werden,
dass alle Bürger auch im Alter ein ausreichendes Einkommen haben. Folglich soll unser
GRV-Modell ausschließlich Leistungen wegen Alters vorsehen. Das Risiko der Invalidität sowie
das für die Hinterbliebenen bestehende Risiko des Todes des Versorgers hingegen sollen in
Zukunft nicht von der GRV abgedeckt werden. Vielmehr sind dies Zielbereiche des liberalen
Bürgergeldes, wobei die Differenz zwischen dem gewünschten Versorgungsniveau bei Invalidität
oder Tod des Versorgers sowie dem Bürgergeld-Anspruch Raum bietet für eine zusätzliche
private Absicherung. Leistungen zur Teilhabe werden nicht mehr der GRV zugeordnet sein, da
eine gesetzliche Rentenversicherung, die lediglich Leistungen im Alter vorsieht, kein Interesse an
einer möglichst schnellen erneuten Teilhabe seiner Versicherten am Erwerbsleben hat. Daher
sollten diese vielmehr der gesetzlichen Krankenversicherung zugeordnet werden.
Diese Reform der versicherten Leistungen rechtfertigt eine von uns bewusst angestrebte
langfristige Absenkung des Beitrages. Wir gehen davon aus, dass eine Absenkung von
momentan 19,9% auf 15% ausreichen wird, um das momentane Versorgungsniveau der GRV zu
wahren. Allerdings sollte dieser Beitragssatz einer ökonomischen Projektionsrechnung
unterzogen werden.
Die Leistungen der zweiten Säule werden analog anderer Einkünfte auf das liberale Bürgergeld
angerechnet, das heißt der Bürgergeldanspruch sinkt mit zunehmendem verfügbarem
Einkommen. Die zweite Säule wirkt also bei steigendem Renteneinkommen zunehmend
substitutiv gegenüber der ersten Säule.
Wir halten ein Mindestalter für den Rentenbezug für angebracht. Dieses sollte sich an der
allgemeinen Lebenserwartung orientieren. Allerdings sollte man auch zu einem früheren
Zeitpunkt in Rente gehen dürfen, nämlich dann wenn man ausreichende Mittel angespart hat, um
eine Nettorente oberhalb des Bürgergeldanspruches zu finanzieren und man somit für den Rest
des Lebens voraussichtlich kein Bürgergeld mehr beziehen wird.
3. Dritte Säule – Die freiwillige Zusatzversorgung
Analog zum Weltbank-Modell soll es sich bei der dritten Säule um eine zusätzliche, freiwillige und private Altersvorsorge handeln. Hierunter fallen neben der Rürup-Rente, der betrieblichen
Altersversorgung und der Riester-Rente auch alle anderen Sparformen.
Ein Grund dafür, warum die freiwillige Altersversorgung bisher noch nicht sehr weit verbreitet ist,
ist nach Ansicht der JuLis NRW ein verhaltenswissenschaftlich begründeter Mangel an
Selbstkontrolle der Menschen, welche notwendig wäre, um ausreichende Mittel für das Alter
anzusparen. So lassen sich Bedürfnisse der Gegenwart durch Emotionen fühlen und verlangen
nach sofortiger Erfüllung. Bedürfnisse der Zukunft hingegen werden weitaus schwächer
wahrgenommen, so dass die Erfüllung der Bedürfnisse der Gegenwart für die Menschen Vorrang
hat. Es benötigt also einer Menge an Selbstkontrolle und Willenskraft, um diese Versuchung zu
überwinden. Damit eine Person im erwerbsfähigen Alter die Entscheidung trifft, finanzielle Mittel
in ihre Altersvorsorge zu investieren, ist es also zunächst notwendig, dass diese Person die
Willenskraft und Selbstdisziplin aufbringt, kurzfristige Bedürfnisse zu vernachlässigen und sich
stattdessen dem Thema Altersversorgung zu widmen.
Dabei ist die erste Voraussetzung, gegenwärtige Emotionen auszublenden und sich stattdessen
zunächst überhaupt gedanklich mit der komplexen und oft ungeliebten Thematik der
Altersvorsorge zu befassen. Ist dieser erste Schritt getan, so ist der zweite notwendige Schritt,
dass man Konsumwünsche unbefriedigt lässt und vielleicht sogar seinen Lebensstandard
bewusst senkt, um in eine Altersversorgung zu investieren.
Dieser Prozess wird durch weitere Rahmenbedingungen in Deutschland zusätzlich erschwert. So
fühlen sich manche Verbraucher aufgrund der Vielzahl an Förderwegen, gesetzlichen
Vorschriften, Produkten und Wahlmöglichkeiten überfordert. Zudem hat sich gezeigt, dass in
einem Land wie Deutschland, in dem die gesetzliche Rente über Jahrzehnte hinweg
weitestgehend ausreichend Vorsorge für das Alter geboten hat, ein Paradigmenwechsel
stattfinden müsste, um den Bürgern zu verdeutlichen, dass eine intensive Beschäftigung mit dem
Thema Alterssicherung geboten ist.
Wir JuLis NRW erkennen aufgrund der asymmetrischen Informationsverteilung sowie der
nichtrationalen Verhaltensweisen an, dass auf dem Markt für private Altersvorsorge ein
Marktversagen vorliegt. Daher sind an gewissen Stellen staatliche Interventionen notwendig, um
diese Nachteile des Marktversagens abzumildern. Dazu gehören für uns vor allem eine erhöhte
Transparenz und eine größere Vereinfachung bei der Ausgestaltung der Förderwege und der
Produkte. In diesem Sinne fordern wir auch die Verankerung von Finanzthemen in der
Schullaufbahn. Mehr Eigenverantwortung im Bereich der privaten Finanzplanung ist nur möglich,
wenn alle Bürger auch befähigt werden, grundlegende Zusammenhänge im Finanzbereich zu
verstehen.
a) Rürup-Rente
Für uns JuLis NRW stellt die Rürup-Rente ein geeignetes Mittel für Selbstständige dar, um diesen
die Möglichkeit einer zusätzlichen, freiwilligen und staatlich geförderten Altersvorsorge
einzuräumen. Der Rürup-Rente ist umso mehr Wichtigkeit einzuräumen, da Selbstständige der
zweiten Säule nicht unterliegen.
Jegliche Obligatorien lehnen wir jedoch entschieden ab, da wir als Liberale die
Eigenverantwortung der Selbstständigen betonen. „Da die Förderung der Rüruprente lediglich über die Einkommensteuer erfolgt, ist sie für
geringverdienende Selbstständige unattraktiv. Daher fordern wir eine Ausdehnung der
zulagengeförderten Riesterrente auf Selbstständige und Freiberufler.
Momentan ist die Rürup-Rente noch sehr kompliziert. Wir fordern eine genaue Überprüfung der
einzelnen Komponenten der Rürup-Förderung, um herauszufinden, wie man die Förderung entbürokratisieren und vereinfachen kann.
b) Betriebliche Altersversorgung
Obwohl die sozialversicherungs- und steuerrechtliche Förderung der Entgeltumwandlung
unbefristet fortgeführt wurde, ist die Verbreitung der betrieblichen Altersversorgung weiterhin
unzureichend.
Wir JuLis NRW fordern deshalb die Einführung eines Opting-Out-Modells. Dies sind Modelle, bei
denen der Arbeitnehmer automatisch in eine betriebliche Entgeltumwandlung einbezogen wird,
es sei denn er widerspricht. Es ist also eine aktive Entscheidung erforderlich, um sich dieser
automatischen Zusage zu entziehen. Anders als bei einem Obligatorium – welches wir
entschieden ablehnen – unterliegen Opting-Out-Modelle folglich der Wahlfreiheit. Während sich
der Arbeitnehmer beim existierenden Modell zunächst dazu überwinden muss, sich mit dem
Thema der Altersvorsorge zu befassen und dann zusätzlich den Entschluss fassen muss, zu
Lasten des gegenwärtigen Konsums Geld in eine betriebliche Altersversorgung zu investieren,
hat das Opting-Out-Modell den Vorteil, dass es die Arbeitnehmer zumindest dazu zwingt sich mit
dem Thema der Altersvorsorge zu befassen. Es vermeidet somit die eine Hälfte der
verhaltenswissenschaftlichen Nachteile, nämlich das potenzielle Ignorieren der Problematik der
Altersvorsorge. Lediglich die zweite Hälfte, sprich die Entscheidung, ob und in welcher Höhe
Mittel in eine betriebliche Altersversorgung investiert werden sollen, wird weiterhin dem
Arbeitnehmer überlassen. Dies ist auch eine notwendige Bedingung wenn man die
Eigenverantwortung des Einzelnen weiterhin betonen möchte. Einerseits zwingt ein
Opting-Out-Modell die Menschen, sich mit der Problematik der Altersvorsorge zu beschäftigen;
andererseits überlässt es dem Einzelnen Entscheidungsfreiheit und Selbstbestimmung und
vermeidet somit Bevormundung und potenzielle Ineffizienzen bei der Vorsorgeplanung.
Für Opting-Out-Modelle gilt, dass diese nur dann Sinn machen und psychologische Hindernisse
abbauen, wenn sie intelligent konzipiert sind. Um dies zu gewährleisten, sollten gesetzliche
Rahmenbedingungen vorsehen, dass Opting-Out-Klauseln zwingend in allen Arbeitsverträgen zu
verwenden sind. Diese Opting-Out-Klausel sollte eine automatische Zusage vorsehen, wobei die
Zusageart sowie die Höhe der Zusage definiert sein müssten. Die Zusagehöhe sollte eine relative
Größe sein, wobei (vor allem hinsichtlich einer intelligenten Dynamisierung des Beitrags, um die
Inflation auszugleichen) eine Kopplung an die Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen
Rentenversicherung angemessenen wäre. Den Durchführungsweg sowie (im Falle einer
mittelbaren Versorgungszusage) den Finanzierungsträger und die Produktausgestaltung sollte
der Arbeitgeber bestimmen dürfen. Die Widerspruchsregelung sollte so ausgestaltet sein, dass
der Arbeitnehmer ausreichend, jedoch nicht unangemessen viel Zeit hat, die Zusage
herauszuoptieren. Praktikabel wären dabei Widerspruchsfristen, bei denen das Ende der
Widerspruchsfrist zeitlich vor der Rechtswirksamkeit der Klausel und der Zahlung des
Erstbeitrages liegt.
Dennoch muss kritisch angemerkt werden, dass diese Maßnahme in isolierter Form nur bedingt
wirken kann. Um das gesellschaftlich und politisch gewünschte Ziel einer weiteren Verbreitung
der betrieblichen Altersversorgung zu erreichen, müsste solch eine Regel von weiteren
unterstützenden Maßnahmen flankiert werden.
Hier ist vor allem eine Reduzierung der Komplexität der betrieblichen Altersversorgung zu
nennen. Damit der Arbeitnehmer sich mit dem Thema seiner Alterssicherung beschäftigen und
die richtigen Maßnahmen ableiten kann, ist es notwendig, dass ihm die Regelungen und
Ausgestaltungsformen der betrieblichen Altersversorgung transparent erscheinen. Je höher die
Widerstände auf diesem Gebiet sind, umso mehr psychologische Anstrengungen sind seitens
des Arbeitnehmers notwendig. Folglich werden sich umso weniger Arbeitnehmer mit diesem Thema beschäftigen und Vorkehrungen treffen. Im Zuge dessen fordern wir eine Reduzierung der
Zusagearten von drei auf zwei (beitragsorientierte und leistungsorientierte Pläne) sowie eine
Reduzierung der Durchführungswege von fünf auf zwei (unmittelbare und mittelbare
versicherungsförmige Zusage). Auch gehört § 17 Abs. 5 BetrAVG, welcher besagt, dass eine
Entgeltumwandlung nur dann vorgenommen werden kann, wenn der dem Tariflohn
zugrundeliegende Tarifvertrag eine sogenannte Tariföffnungsklausel enthält, auf den Prüfstand.
Die Insolvenzsicherung der Leistungen aus betrieblicher Altersversorgung gehört auf den
Prüfstand. Insbesondere das derzeitige System über den Pensions-Sicherungs-Verein und die zu
Grunde liegende Beitragsberechnung sollte risikoadäquat ausgestaltet werden. Dies bedeutet,
dass Unternehmen mit höheren Ausfallrisiken höhere Beiträge zahlen.
c) Riester-Rente
Wir betonen auch die Bedeutung der Riester-Rente für die dritte Säule der Alterssicherung. Der
Gesetzgeber hat mit der Schaffung der Riester-Rente in Form einer freiwilligen, kapitalgedeckten
Zusatzversorgung eine angemessene Grundlage zur besseren Alterssicherung geschaffen.
Daher ist es wichtig, das Erfolgsmodell Riester-Rente weiterzuführen.
Damit jedoch auch jedem – vor allem Geringverdienern – Anreize gesetzt werden, in eine
Riester-Rente zu investieren, fordern wir, dass jegliches angespartes Guthaben genau wie alle
anderen Einkünfte auf das liberale Bürgergeld angerechnet wird, damit derjenige, der Mittel
angespart hat, immer besser gestellt ist als derjenige, der keine Mittel angespart hat.
Den Wohn-Riester lehnen wir jedoch ab. Zum einen passt dieser systematisch nicht in das
Riester-Konzept und zum anderen ist es dem Bürger schwer zu vermitteln, dass bei einer
selbstgenutzten Immobilie, die keine liquiden Zuflüsse bringt, nachgelagert Steuern gezahlt
werden müssen. Dies birgt das zusätzliche Risiko von Altersarmut. Wir betrachten den
Wohn-Riester daher nicht als geeignetes Mittel zur Alterssicherung, sondern vielmehr als
Geschenk an die Lobby der Bausparkassen. Daher gilt es, diese Form des Riester-Sparens
schnellstmöglich für den Neuzugang zu schließen. Bestehende Förderungen sollen
selbstverständlich weitergeführt werden.
d) Andere Sparformen
Darüber hinaus sollen alle anderen denkbaren Sparformen und Kapitalanlagen unter diese dritte
Säule fallen. Wir setzen uns im Allgemeinen für eine gleichgerichtete Besteuerung dieser
Produkte ein, die nicht dazu führt, dass einzelne Sparformen besonders gefördert oder
diskriminiert werden. Dies ermöglicht es allen Bürgern, nach ihrem persönlichen Gusto in eine
Sparform ihrer Wahl zu investieren.

Anonymisierung schützt vor Diskriminierung nicht

Die JuLis NRW sprechen sich gegen eine von Spitzenpolitikern und der Antidiskriminierungsbeauftragten geforderte Regelung aus, anonymisierte Bewerbungsverfahren künftig zur Regel bzw. auch Pflicht zu machen, nachdem derzeit in mehreren Unternehmen und im Familienministerium ein entsprechendes Pilotprojekt anläuft.

Liberale Kinder- und Jugendpolitik ist Chancenpolitik

Kinder und Jugendliche sind die Zukunft und das Fundament unserer Gesellschaft. Kernanliegen liberaler Kinder- und Jugendpolitik ist demnach aus unserer Sicht, den Kindern und Jugendlichen die Chancen zu eröffnen, größtmögliche Freiheit und ein Höchstmaß an Entfaltungsmöglichkeiten zu erlangen. Gerade in der Kinder- und Jugendpolitik ist Chancengerechtigkeit für uns das wichtigste Gut. Wir JuLis NRW verfolgen hierbei einen Ansatz, der sich an der Lebenswelt der Kinder und Jugendlichen orientiert. Unser Ziel ist es, kind- und jugendgerechte Lebensverhältnisse zu schaffen und die Bedingungen des Aufwachsens zu verbessern. Wir wollen jungen Menschen die Chance geben, nach ihren eigenen Vorstellungen und Bedürfnissen zu leben. Die Partizipation von Kindern und Jugendlichen soll deshalb gestärkt werden. Sie sollen sich zu eigenständigen und verantwortungsbewussten Personen entwickeln.
Ein rein problembasiertes Politikverständnis lehnen wir klar ab. Denn die politische Konkurrenz neigt im Gegensatz zu uns dazu, Kinder- und Jugendlichen schnell den altersgemäßen Status abzuerkennen. Flankiert und befördert wird dies von einer zunehmend jugendfeindlichen medialen Berichterstattung, die einzelne Problemfälle in Extreme hochspielt (Alkoholismus, Gewalt, verrohte Sexualität) und so auf Kosten des Ansehens einer ganzen Generation Auflage und Einschaltquoten steigert. Kinder wollen ihre Kindheit erleben und ausleben. Jugendliche sind Heranwachsende und wollen dementsprechend behandelt werden. Denn Kinder und Jugendliche haben das Recht auf die (Be-)Achtung ihrer jeweiligen Interessen und Belange in der Gesellschaft. Den veralteten Ansatz, wie er noch in Teilen der Gesetzgebung schlummert, dass Kinder nur kleine Erwachsene seien, sehen wir als widerlegt an. Kinder sind wertvoll und schützenswert. Liberale Kinder- und Jugendpolitik will jungen Menschen die Chance geben, nach ihren eigenen Vorstellungen und Bedürfnissen zu leben. Freiraum ist die liberale Antwort.
Wir JuLis begreifen Kinder- und Jugendpolitik als Chancenpolitik und Zukunftspolitik zugleich. Wir sind die Lobby der Kinder und Jugendlichen und setzen uns mit Nachdruck für sie ein. Kinder sind ein Gewinn – für die Eltern und die Gesellschaft. So hat ihr Umfeld zum Beispiel einen unschätzbar hohen emotionalen Mehrwert. Doch damit dieser auch zum Tragen kommt, sind neben den Eltern bzw. Erziehungsberechtigten auch die Gesellschaft und die Politik gefordert. Denn: Kindes-, Eltern und Gemeinwohl bedingen einander. Eine kinderfreundliche Gesellschaft ist eine menschlichere Gesellschaft. Weil es sich um eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe handelt, müssen sie gemeinsam für die notwendigen Rahmenbedingungen sorgen. Diese Aufgabe leitet sich aus dem besonderen Schutz des Staates ab, unter dem die Kinder und Jugendlichen stehen. Im Kinder- und Jugendhilfegesetz äußert sich dies durch das Recht auf Förderung der Entwicklung und auf die Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit. Insbesondere sind hier das Recht und die Pflicht der Eltern, die Pflege und Erziehung der Kinder, die es zu leisten gilt, zu nennen, wobei die staatliche Gemeinschaft über diese Aufgabenerfüllung wacht.
Zu diesen Rahmenbedingungen gehört insbesondere auch die Vereinbarkeit von Familie und Beruf, die gewährleistet sein muss. Die in vielfältiger Weise besondere Abhängigkeit der Kinder von ihren Eltern bzw. Erziehungsberechtigten begründet aber darüber hinaus den besonderen Schutz und die besondere Förderung der Kinder durch den Staat.
Diese Maximen werden aus Sicht der Jungen Liberalen am besten so nah wie möglich an der Lebenswelt der Kinder und Jugendlichen umgesetzt. Aus diesem Grund ist für uns gerade die Kommune vor Ort sehr entscheidend. Hierbei darf die Frage der Ausgestaltung durch die Politik aber nicht „auf dem Rücken der Kinder“ diskutiert werden und insofern nicht von der Haushaltslage abhängen. Land und Bund müssen deshalb sowohl den Rahmen festlegen, als auch die Finanzierung gemäß des Konnexitätsprinzips, d. h., wer bestellt, der zahlt, sicherstellen. Alleine schon, weil die Entwicklung der Kinder und Jugendlichen Umfeld abhängig ist, verbietet sich ein zentralistischer Ansatz, der ohne Anlass den Erziehungsauftrag der Eltern unterminiert.
Die JuLis treten dafür ein, dass Kindern und Jugendlichen schon früh gesellschaftliche Werte wie Toleranz, Zivilcourage und Verantwortung füreinander wieder stärker vermittelt werden. Wenn diese Werte gelebt werden, profitiert das alltägliche Miteinander und etliche Missstände können nicht so leicht entstehen, zumindest aber schnell erkannt, thematisiert und eingedämmt werden.
Der Instrumentenkasten der Kinder- und Jugendpolitik muss aus einer Mixtur aus Spiel- und Freiräumen (für Eltern und Kinder zur persönlichen Entwicklung), Hilfen und Aufklärung sowie als letzte Option auch Sanktionen bestehen. Für diese Ziele und Instrumente ist das pluralistische und partnerschaftliche Zusammenspiel von freien und öffentlichen Trägern sinnvoll. Darüber hinaus ist eine Trägervielfalt zu gewährleisten. Eine Dominanz von religiös geprägten oder politisch gefärbten Trägern auf einem Aufgabengebiet oder in einer Region gilt es zu vermeiden.
Die Sicherstellung von Chancengerechtigkeit, die Vermeidung von Entwicklungsrückständen und das Wecken und Nutzen von Potenzialen sind überdies nicht nur moralisch geboten, sondern auch vor dem Hintergrund des sich abzeichnenden Fachkräftemangels und des demografischen Wandels auch volkswirtschaftlich absolut notwendig. Auch müssen alle politischen Entscheidungen im Sinne einer Generationenbilanz auf die Auswirkungen auf die unterschiedlichen Generationen abgeprüft werden.
Gesellschaftliche Herausforderungen

Frühkindliche Betreuung

Kinder sind zumeist gewünschte Kinder. Für die Jungen Liberalen gilt auch deshalb ohne jeden Zweifel, dass die überwältigende Zahl der Eltern-Kind-Beziehungen intakt ist. Der Staat muss hier also nicht intervenieren, gleichwohl ist es seine Pflicht, auch diese Eltern bzw. Erziehungsberechtigten zu unterstützen. So müssen Modelle forciert werden, die frühestmöglich helfen und die Familien so unterstützen. Dies gilt auch deswegen, weil Kinder heute seltener Geschwister und auch weniger Verwandte haben. Nicht nur weil soziale Kontakte sinnvoll und wichtig sind, verbringen Kinder heute also mehr Zeit in pädagogischen Institutionen. Ein weiterer Grund hierfür ist, dass die Vereinbarkeit von Familie und Beruf immer wichtiger wird und gestärkt werden muss.
Aus diesen Gründen setzen wir uns für die Weiterentwicklung der Angebote von Kindertagesstätten ein. Hierzu gehört die Stärkung von Betriebskindergärten, die sowohl die Vereinbarkeit von Familie und Beruf als auch eine größtmögliche Nähe arbeitender Eltern bzw. Erziehungsberechtigter zu ihrem Kind ermöglichen.
Zudem befürworten wir die von der schwarz-gelben Bundesregierung geplante Änderung des Baurechts, mit der Kitas auch in Wohngebieten grundsätzlich erlaubt werden. Doch auch bis dies erreicht ist, muss die Gesellschaft dem Ausspruch „Kinderlärm ist Zukunftsmusik“ Geltung verschaffen. Denn: Kinderlärm darf nicht als Störung empfunden werden. Ein Recht auf eine kinderlose Nachbarschaft darf es eben so wenig geben wie das Recht auf eine rentnerlose Nachbarschaft. Für eine bestmögliche Betreuung und Bildung ist Wohnortnähe vielmehr eine zentrale Bedingung. Kinder gehören weder an den Rand der Wohngebiete noch der Gesellschaft, sondern in deren Mitte!
Im Zuge des Ausbaus von Kitas muss allerdings klar sein, dass es ein hohes Anforderungsprofil an deren Träger gibt. Dies betrifft pädagogische, didaktische und räumliche Mindestanforderungen genauso wie die klare Forderung nach politischer Neutralität.
Die vom Landtag NRW in der Drucksache 15/51 vom 16. Juli.2010 beschlossenen Eckpunkte hinsichtlich der Reform des Kinderbildungsgesetzes (KiBiz) sehen die Jungen Liberalen NRW als wichtige Prüfsteine an. Nichtsdestotrotz gehen wir mit unserer Forderung nach einer Platzgarantie ab Geburt in den Kitas über die Diskussionspunkte hinaus.
Die Finanzierung von KiBiz-Einrichtungen muss auch für kleine Einheiten, wie beispielsweise Elternvereine möglich sein. Starthilfen für private und betriebliche Kindertagesstätten werden von uns begrüßt. Die JuLis NRW fordern überdies, dass das Stundenmodell in jeder Kommune angeboten werden muss. Dies soll zusätzlich flexibler gestaltet werden als vom KiBiz bisher vorgesehen. Beim jetzigen Zeitmodell (25/35/45) ist zudem keine Zeit für die Vor- und Nachbereitung eingerechnet; das heißt, dass nur die Zeit der reinen Anwesenheit der Kinder berechnet und bezahlt wird. Im Bewusstsein, dass eine qualitätsvolle Betreuung mit einer gerechten Bezahlung einhergeht, muss die Zeit für Vor- und Nachbereitung fortan berücksichtigt werden. Ebenso sollen die Schlüssel der Mittelzuweisungen angesichts der Steigerung der Personal- und Sachkosten der vergangenen Jahre regelmäßig überprüft werden.
Auch ist die Bedarfsgerechtigkeit in der Betreuung zu erhöhen. Es muss das Ziel sein, dass jede Familie die passende Betreuungszeit für ihr Kind erhält. Wenn zum Beispiel ein Arbeitsplatzwechsel eine kurzfristige Veränderung mit sich bringt, muss auch dies unbürokratisch möglich sein. Eltern müssen in ihrer näheren Umgebung stets eine Einrichtung finden können, die ihnen das für ihren persönlichen Betreuungsbedarf optimale Angebot bietet. Eine Profilbildung von Seiten der einzelnen Kindertagesstätten ermöglicht es, die verschiedensten Bedarfszeiträume abzudecken.
Neben der Betreuungszeit muss auch die Beratungs- und Sozialarbeit bedarfsgerecht sein. An sozialen Brennpunkten bedeutet dies, dass diese dort in den Familienzentren intensiviert und ausgebaut werden soll.
Nicht zuletzt mit Blick auf etwaige soziale Brennpunkte ist es ein Gebot der Chancengerechtigkeit und der besseren Integration, dass der Besuch einer Kindertageseinrichtung obligatorisch ist und im Gegenzug dazu ein Verzicht auf Elternbeiträge für Kindertageseinrichtungen so schnell wie möglich erreicht werden muss. Solange dies noch nicht landesweit durchgesetzt ist, muss für die Kommunen, die in eigener Finanzverantwortung auf Elternbeiträge verzichten wollen, im Sinne der Kinder Rechtssicherheit herrschen.
Ebenfalls im Sinne der Kinder muss die Praktikabilität von Vertretungslösungen im Krankheitsfall, der Einsatz von Ergänzungskräften und die Qualifizierung sowie Weiterbildung sichergestellt werden. Es müssen Instrumentarien entwickelt werden, um hier Engpässe qualitätsvoll zu überbrücken.
Diese dauerhafte Qualität ist darüber hinaus auch der Grundstein, um Sprachfördermaßnahmen weiter auszubauen und das Sprachstandfeststellungsverfahren zu optimieren.
Im Bewusstsein, dass der frühkindlichen Bildung ganz besondere Bedeutung zukommt, sollen die Leitungspersonen von Kinderbetreuungseinrichtungen in Zukunft über einen Hochschulabschluss verfügen, der neben der Erziehungskompetenz auch bildungswissenschaftliche und betriebswirtschaftliche Kenntnisse beinhaltet. So können die Talente der Kleinsten passgenau und altersgerecht entwickelt und eventuelle Defizite ebenso angegangen werden. Gleichzeitig sollen, um das vorhandene Know-How zu sichern, auch gleichwertige Qualifikationen – zum Beispiel langjährige Berufspraxis – anerkannt und regelmäßige Fortbildungen für das gesamte Personal angeboten werden. In diesem Zusammenhang halten wir es für wünschenswert, wenn künftig im Rahmen der Vermittlung dieses Berufsbildes beide Geschlechter gleichermaßen angesprochen werden. Darüber hinaus halten wir es für wichtig, dass auch die Eltern in die Arbeit in den Kindertagestätten mit einbezogen werden. Wo nicht bereits geschehen, sind Räume für elterliches und ehrenamtliches Engagement zu schaffen.
Der Ausbau von offenen Ganztagseinrichtungen in der Bildung soll den leider bestehenden Zusammenhang von sozialer Herkunft und Bildung schon früh bekämpfen. Die vor der Einführung stehenden Bildungs-Chips verfolgen die gleiche Intention. Um Diskriminierungen und Stigmatisierungen vorzugreifen, ist es aus Sicht der Jungen Liberalen wichtig, dass auch nicht-bedürftige Familien die Chips für ihre Kinder erwerben können.
Perspektiven für Kinder, Jugendliche und Eltern
Ohne jeden Zweifel sind Kinder in aller Regel ein großer emotionaler Gewinn für die Eltern. Da kein Armutsrisiko „Kind“ entstehen darf, sind auch die Gesellschaft und der Staat gefordert, für Chancengerechtigkeit und Perspektiven zu sorgen. Dies gilt umso mehr, weil Armut und die unzureichende Möglichkeit und Bereitschaft, sich auf Bedürfnisse der Kinder einzulassen, wichtige Faktoren der Kindeswohlgefährdung darstellen.
Hier sind insbesondere Familien Alleinerziehender überproportional gefährdet, da die Zeit und Kraft raubende alleinige Fürsorge oft eine Aufnahme von Beschäftigung verhindert. Zudem stellt die alleinige Erziehung der Kinder – insbesondere in sozialen Brennpunkten – viel zu oft eine Überforderung des Elternteils dar, wodurch Verhaltens- und Leistungsprobleme bei den Kindern entstehen, die dann das Armutsrisiko an die nächste Generation weiter reichen. Für die Jungen Liberalen gibt es keine Qualitätsunterschiede zwischen den verschiedenen Lebensentwürfen. Wichtig ist, dass eine gute und fürsorgliche Betreuung des Nachwuchses gesichert ist – unabhängig vom Geldbeutel. Hierzu leisten Kinderbetreuungsangebote einen unschätzbaren Beitrag. Deswegen muss die Attraktivität von Kindertagesstätten und Beschäftigungsverhältnisse als Tagesmutter gesteigert werden, damit es Eltern erleichtert wird, schnell in ihren Beruf zurückkehren zu können. Dies gilt umso mehr, weil die Vereinbarkeit von Familie und Beruf auch hier der entscheidende Hebel ist.
Ziel der Jungen Liberalen ist eine Politik, die Kindern und Jugendlichen Perspektiven für die Zukunft eröffnet. Jugendarbeitslosigkeit steht diesem Ziel diametral entgegen und muss an den Wurzeln bekämpft werden. Unser Ziel kann nur sein, dass kein Jugendlicher die Schule ohne Abschluss verlässt.
Deswegen begrüßen wir ausdrücklich Schulmüden-Projekte, also Jugendarbeit-Angebote, die sich an noch vollzeitschulpflichtige Jugendliche, die den Unterricht nicht mehr oder nur noch sporadisch besuchen, richten. Solche Projekte müssen hierbei primär motivieren. Gleichwohl muss aber natürlich auch ab einem gewissen Zeitpunkt mit Blick auf die Schulpflicht entsprechend konsequent durchgegriffen werden. Aus dem Erziehungsrecht leiten sich auch Erziehungspflichten ab. Hierbei soll auch kritisch über mögliche Sanktionen nachgedacht werden.
Auch die Ausbildungsfähigkeit muss nach Beendigung der Schullaufbahn gegeben sein. Um dies zu erreichen, muss das Prinzip des Förderns und Forderns gelebt werden und die Schule auf das spätere Leben vorbereiten. Unter Praxisnähe darf Allgemeinbildung jedoch nicht leiden. Die Wirtschaft darf sich hingegen nicht über fehlende Allgemeinbildung beklagen, wenn sie gleichzeitig immer kürzere und straffere Lehrpläne fordert. Hier gilt es, den gesunden Mittelweg zu beschreiten.
Angesichts des demografischen Wandels muss es auch Aufgabe der Wirtschaft sein, fähige Jugendliche selbst weiterzubilden, wenn nötige Qualifikationen fehlen. Manche Jugendliche finden zum Teil erst nach einer Phase der Orientierungslosigkeit ihren Weg in ein geregeltes Erwerbsleben. Hier gilt es, in der Wirtschaft für mehr Akzeptanz von inhomogenen Erwerbsbiografien zu werben.
Die JuLis fordern zudem die Fortführung des Ausbildungspaktes. Jeder ausbildungswillige und -fähige Jugendliche muss ein Ausbildungsangebot erhalten, das zu einem qualifizierten Abschluss führt. Um dieses zu unterstützen, müssen auch neue Modelle für Weiterbildungen entwickelt werden, um so auch Jugendlichen, die erst zu einem späteren Zeitpunkt ein Eigeninteresse an Schulabschlüssen und Zusatzqualifikationen entwickeln, verschiedene Möglichkeiten zu eröffnen und so die Hemmschwellen abzusenken. Jugendarbeitslosigkeit und Jugendarmut können am besten durch bessere Bildung bekämpft werden.
Daran anknüpfend begrüßen die nordrhein-westfälischen Jungen Liberalen die Idee von generationenübergreifenden Coachings, also einem gegenseitigen Lernen von Jung und Alt. Hiervon profitieren beide Seiten.
Miteinander der Generationen
In diesem Sinne setzen sich die Jungen Liberalen dafür ein, dass die verschiedenen Generationen respektvoll miteinander umgehen. Neben den zuvor erwähnten Coachings beobachten wir auch die Entstehung von Wohnprojekten erfreut, die mehrere Generationen unter einem Dach beherbergen. Solche Projekte gilt es zu fördern. Ebenso wollen wir den generationenübergreifenden Austausch lancieren. So profitieren beide Seiten davon, wenn Jugendliche zum Beispiel im Altenheim helfen und Senioren dies in Kindergärten tun. Ziel muss sein, dass das gegenseitige Verständnis füreinander dadurch erhöht wird.
Jugendkultur
Damit dies gelingen kann, müssen die Lebensentwürfe und Freizeitbeschäftigungen der unterschiedlichen Generationen respektiert werden. Die Jugend repräsentiert eigene Einstellungen und Lebensentwürfe innerhalb der Gesamtgesellschaft und kreiert Jugendkultur, die wiederum viele eigene Subkulturen ausbildet. Dies bedeutet, dass auch Jugendkultur ihren Platz in der Mitte der Gesellschaft hat. Sie ist nicht minderwertig, sondern hat einen Eigenwert und bietet vielmehr eine Möglichkeit, sich zu entfalten und sich auszuprobieren.
Wir wollen der Vielfalt der Jugendkultur den ihr zustehenden Freiraum geben. Dies darf aber ausdrücklich nicht lediglich auf nur pseudo-moderne Jugend-Discos und Skater-Bahnen hinauslaufen. Die öffentliche Aufgabe ist es hierbei, ein Umfeld zu schaffen, in dem eine breit gefächerte Anzahl verschiedenster Freizeitangebote organisiert werden kann. Diese Unterstützung muss dabei nicht unbedingt finanzieller Natur sein. Denn oft ist Jugendlichen schon viel geholfen, wenn ihnen Räumlichkeiten beispielsweise für Musikprojekte oder Hallenkapazitäten zur Verfügung gestellt werden.
Zugleich sind aber auch Programme wie „Jedem Kind ein Instrument“ oder auch junge Theater zu begrüßen. Ebenso regen wir Kooperationen von zum Beispiel Jugendzentren mit Kulturinstitutionen an, um besondere Angebote zu machen oder auch Aktionstage zu veranstalten.
Computerspiele stehen oftmals im Mittelpunkt der Kritik der politischen Auseinandersetzungen, wenn es zu Amokläufen von jungen Tätern kommt. Resultierend aus der mangelnden Sachkenntnis und des mangelnden Interesses vieler Politiker, suchen diese im Medium Computerspiel eine kausale Erklärung für bislang wissenschaftlich nicht erklärbares Verhalten und finden in den Medien entsprechenden Widerhall, was Jugendliche frustriert und von einer Politik Abstand nehmen lässt, die sich durch Ignoranz kennzeichnet. Die Jungen Liberalen lehnen sowohl den Begriff „Killerspiel“ als auch die Diffamierung eines wichtigen Bestandteils der Jugendkultur ab, der zugleich einen wichtigen Wirtschaftsfaktor darstellt und zunehmend sportliche Wettbewerbsstrukturen aufweist, die in sozialen Kontakten entstehen und münden. Der von Medien gezeichnete isolierte, sozial inkompatible und psychisch angeschlagene jugendliche Computerspielfan ist eine Mär.
Wir JuLis werben mit Nachdruck für eine kinder- und jugendfreundliche Lebenswelt, da sie eine menschenfreundliche Lebenswelt ist. Hierzu gehört die Erkenntnis, dass nicht nur Kinderlärm, sondern auch Jugendlärm Zukunftsmusik ist!
Erleben und Erkunden von Sexualität und sexueller Identität stellt einen wesentlichen Bestandteil der Jugendzeit dar. Hier erkennen die Jungen Liberalen den fragwürdigen Trend, Jugendsexualität zu skandalisieren, und dadurch das Fehlverhalten einzelner Heranwachsender als Maßstab einer ganzen Generation zu sehen. Dabei ist das Gegenteil der Fall, von der sexuellen Verwahrlosung der so genannten „Generation Porno“ kann keine Rede sein, die Shell-Studie 2010 belegt. Laut dieser repräsentativen Untersuchung, fände der erste Geschlechtsverkehr zumeist in Beziehungen und dies auch unter Verwendung eines Verhütungsmittels statt. So habe sich auch der Altersschnitt beim ersten Geschlechtsverkehr seit den 1990er Jahren nicht verändert, obwohl die biologische Geschlechtsreife heute bereits im Alter von 12 Jahren stattfindet, und zugleich sei von Seiten der Jugendlichen ein verstärkter Wunsch nach Familie und Kindern festzustellen. Handlungsbedarf sehen die Jungen Liberalen hingegen bei der Akzeptanz von homo- und bisexuellen Jugendlichen. Die Zahl der Selbstmorde, Gewalttaten gegenüber solchen Jugendlichen und alltägliche Diskriminierung rufen auch weiterhin zum Handeln auf.
Prävention vor Intervention vor Sanktion
Netzwerke für Kinder und Eltern
Ein guter Jugendschutz in der Kommune ist die lebensnahe Umsetzung der gesetzlichen Regelungen durch praktische Maßnahmen vor Ort. Hier ist die breite und aktive Teilhabe der Bürgergesellschaft erforderlich, denn Kinderschutz geht uns alle an.
Schon vor der Geburt müssen Eltern mit Unterstützungsmöglichkeiten vertraut gemacht werden. Hier sind Frauenärzte und Hebammen erste Gesprächspartner und ggf. auch erste „Sozialarbeiter“, zumindest aber gute Kontaktvermittler, um im Sinne eines ganzheitlichen Ansatzes Hilfen bekannt zu machen. Dem gleichen Ansatz folgend, sollen durch Begrüßungsteams und überreichte Babybegrüßungspakete alle Eltern mit Betreuungs- und Unterstützungsangeboten bekannt gemacht werden und so die Eigenkräfte der künftigen Familie von Beginn an gestärkt werden. Die genaue Ausgestaltung obliegt den Kommunen, während das Land Mindestanforderungen festlegt und die Finanzierung übernimmt.
Bereits am Lebensanfang des Kindes müssen Präventionsketten mit Frühwarnsystemen greifen, wie dies zum Beispiel beim sogenannten „Dormagener Modell“ der Fall ist. Bei solchen Präventionsketten sind unter anderem die Kinderärzte mit den verpflichtenden U-Vorsorgeterminen und deren Kontakt zu den Jugendämtern wichtige Faktoren dar. Allerdings sollte auch hier Verhältnismäßigkeit gewahrt bleiben, denn aus Aufmerksamkeit kann sonst rasch Überwachung werden. Wir vertrauen in die Fähigkeiten der Eltern. Entsprechend haben sie auch ein Recht auf Datenschutz und informationelle Selbstbestimmung.
Jugendämter sollen sich als Netzwerker vor Ort zu verstehen geben. Sie müssen den Dialog suchen und interinstitutionelle Präventionsketten aufbauen. Auch klamme Kommunen müssen über ausreichend Gelder verfügen können und die Aufsichtsbehörden haben diese kommunale Pflichtaufgabe zu respektieren. Es ist falsch, wenn man erst dann tätig werden kann, wenn es schon zu handfesten Problemen gekommen ist. Prävention ist in jeder Hinsicht sinnvoller.
In diesem Netzwerk können auch Ziele verfolgt werden, die dem Kindeswohl dienen und nicht unter dem Aspekt der Kindeswohlgefährdung stehen, sondern Einfluss auf das Lebensumfeld haben. Dank der zahlreichen Gesprächspartner können Dinge wie allgemeine Gesundheitsfürsorge (beispielsweise Ernährung und Sport), frühkindliche Bildung und Sprachförderung thematisiert und in Aktionen und Kampagnen der Gesprächspartner gefördert werden. Unser Ziel ist die Schaffung einer kinder- und jugendfreundlichen Kultur des Aufwachsens.
Die JuLis begrüßen das 2009 eingeführte Meldeverfahren zwischen Kinderärzten und dem Landesinstitut für Gesundheit und Arbeit (Liga). Dieses verpflichtet Kinderärzte Rückmeldung über Kinder zu geben, die an den Vorsorgeuntersuchungen teilgenommen haben. Das Liga erstellt damit eine Negativliste und spricht daraufhin im ersten Schritt Eltern/Sorgeberechtigte und gegebenenfalls im weiteren Schritt Jugendämter an, um sicherzustellen, dass alle Kinder an den Vorsorgeuntersuchungen teilnehmen.
Darüber hinaus unterstützen wir den vorbildhaften Vorstoß einiger Kita-Betreiber, bei denen Eltern bei der Anmeldung die U-Unterlagen ihres Kindes vorlegen müssen. Dies ermöglicht den Kitas einerseits eine auf das Kind abgestimmte Betreuung und begründet sich andererseits durch das Kindeswohl.
Ganzheitliche Kinder- und Jugendhilfe
Grundlage der Kinder- und Jugendhilfe ist das SGB VIII, in dem die Struktur und Zusammenarbeit in der Kinder- und Jugendhilfe beschrieben wird. In der Jugendhilfe spielen neben den staatlichen Einrichtungen die freien Träger eine wichtige Rolle. Um die Vielfalt auch wirklich zu gewährleisten, muss dabei aus Sicht der JuLis bei gleicher Leistung aber ein Vorrang für private Träger diskutiert werden.
Die Einrichtungen bieten Alltagshilfe, leisten Erziehungsberatung und sind im Konflikt- und Fürsorgefall Anwalt des Kindes. Hilfe endet dabei nicht mit der Volljährigkeit, so begleiten sie als Partner der Jugendämter und Gerichte den Jugendlichen ggf. auch weiter auf dem Weg in die eigenverantwortliche Lebensführung. Ein Zeitpunkt, der nicht durch willkürlich gesetzte Altersgrenzen festgelegt werden kann und der stets der Einzelfallbetrachtung bedarf.
Das Verhältnis der Einrichtungen mit den Eltern und Kindern muss partnerschaftlich und darf nicht hierarchisch sein. Betroffene dürfen keine Scheu empfinden, sich an die Dienstleistungs- und Beratungseinrichtung Jugendamt zu wenden. Dies gilt insbesondere für die Kinder und Jugendlichen selbst, die künftig auch stärker die Möglichkeit haben sollen, Hilfe und Unterstützung einzufordern. Hier hat ein Image- und Mentalitätswandel zu erfolgen. Streetworker sind dabei die Brückenbauer zwischen persönlicher Ansprache und strukturell unterstützter Hilfe.
Jugendhilfe ist polyzentrisch aufgebaut. Viele Stellen arbeiten hier Hand in Hand, manchmal ohne dies bewusst zu verfolgen. Demzufolge ist eine wirksame Abstimmung der Tätigkeit der verschiedenen Akteure von großer Bedeutung, um die mit dem Jugendlichen gesetzten Ziele zu erreichen. Entsprechend geht es um die Verhinderung isolierter Fachplanung, denn eine kohärente Jugendhilfeplanung muss stets vom Kind und nicht von den einzelnen Systemen aus gedacht werden und im Kontext von gesamtstädtischer und sozialräumlicher Sozial- und Entwicklungsplanung stehen. Denn diese Sozialraumorientierung ermöglicht eine bedarfsorientierte Unterstützung der Kinder- und Jugendhilfe, da die Belastungskonstellationen stadtteilbezogen und kleinräumig in ihrer Intensität und Ausprägung variieren. Auch die Schnittstellen müssen besonders in den Blick genommen, z.B. der Übergang von der Kita zur Schule.
Die Jugendhilfe lebt von den Menschen, die für sie tätig sind. Von dies n wird von der Gesellschaft oftmals aber die sprichwörtliche Quadratur des Kreises erwartet. Sensibel und streng zugleich, nachsichtig und kompromisslos sollen die Personen sein, die zudem auch noch Grenzen setzen und Freiraum respektieren müssen. Die Mitarbeiter sind oftmals aufgrund akuter Sparzwänge am Rand ihrer Belastungsgrenze und stehen stets zwischen den Fronten, die durch das Erziehungsrecht und Kindeswohl aufgebaut sind. Fehler, die hier begangen werden, schlagen sich rasch in der Biografie des Kindes nieder und begleiten es ein Leben lang. Aus diesem Grund kann rechtzeitige Vorsorge Folgekosten verhindern. Beispielsweise erspart eine ambulante Hilfemaßnahme eine teure Unterbringung. Alle Maßnahmen müssen bezüglich des Erfolgs evaluiert werden. Auch Fallversuche müssen gemeinsam mit allen Hilfestationen, die die Kinder dort durchlaufen haben, analysiert werden. Dies muss auch eine Kostenbetrachtung implizieren und gilt insbesondere für im Ausland durchgeführte Maßnahmen. Das Geld ist allenthalben knapp. Allein daraus wird die Verpflichtung, es zielgerichtet und sinnvoll einzusetzen, deutlich. So sind zum Beispiel teure Ferienfreizeiten sehr zu hinterfragen. Die Ausgestaltung, nicht aber die Existenz von Ferienprogrammen muss überprüft werden.
Um die Arbeitsfähigkeit der Einrichtungen zu gewährleisten, muss die Anzahl der zu betreuenden Kinder pro Mitarbeiter sinken. In diesem Zusammenhang begrüßen die Jungen Liberalen die dahin gehende Gesetzesinitiative des Bundesjustizministeriums die Fallzahl in der Amtsvormundschaft auf 50 Vormundschaften je Mitarbeiter zu begrenzen.
Hier steht auch das Land Nordrhein-Westfalen in der Verantwortung. Mittels der obersten Landesjugendbehörde hat es die Tätigkeit der öffentlichen und freien Jugendhilfe anzuregen und zu fördern und die Jugendämter und Landesjugendämter bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben zu unterstützen. Die finanzielle Unterstützung seitens des Landes NRW durch den Kinder- und Jugendförderplan ist möglichst langfristig zu sichern und zu steigern. Die angestrebte Erhöhung der Mittel ist zu begrüßen. Der Schwerpunkt sollte hierbei auf der Strukturförderung liegen. Allerdings sollten auch hier die verausgabten Gelder hinsichtlich ihrer Effizienz einer stetigen Prüfung unterliegen.
Hingegen sehen die JuLis den Schwerpunkt der Jugendfürsorge in den Kommunen so nah wie möglich bei den Kindern- und Jugendlichen. Das Land sollte allerdings eine landesweite Koordinierungsstelle nach dem Vorbild der Landschaftsverbände schaffen, um den gemeinsamen Austausch und die Netzwerkbildung zu befördern. Überdies sind solche Koordinierungsstellen auch regional und/oder lokal im Sinne eines ganzheitlichen Ansatzes sinnvoll, ohne dadurch unnötige bürokratische Wasserköpfe zu produzieren.
Erziehung im Jugendstrafrecht
Kern des deutschen Jugendstrafrechts ist der Erziehungsgedanke. Am Erziehungsgedanken sind danach zum einen die Rechtsfolgen auszurichten, zum anderen ist auch das Jugendstrafrecht so zu gestalten, dass der Erziehungsgedanke möglichst umfassend zur Geltung kommt, aber auch bei den Jugendlichen ankommt. Dazu gehören auch eine zeitnahe Verhandlung und ggf. auch das Einsetzen der Strafe. Nicht die Tat allein, sondern die Persönlichkeit ist zu betrachten, jeder Fall individuell zu bewerten. Strenge und Nachsichtigkeit sind demzufolge die Handlungsmaximen. Das Umfeld des Jugendlichen ist in der Frage, ob dieser künftig ein Problemfall oder unauffällig sein wird, von entscheidender Bedeutung und entsprechend zu analysieren. Insofern ist dies im Konfliktfall stets in die Besserungsbemühungen einzubeziehen. Für uns gilt also klar die Prämisse „Prävention vor Repression“. Wir setzen auf nachhaltige Modelle der Erziehungshilfe, wie es Häuser des Jugendstrafrechts sein können. Die JuLis lehnen Erziehungscamps nach amerikanischem Vorbild entschieden ab, die Menschen brechen und drillen wollen.
Partizipation von Kindern und Jugendlichen
Gesellschaftliche Teilhabe
Jugendlichen die Möglichkeit zur Partizipation am politischen Prozess zu geben, ist von zentraler Bedeutung für ein demokratisches, politisches Gemeinwesen. Dies bietet die konkrete Möglichkeit der Teilhabe an gesellschaftlichen und politischen Vorgängen, die junge Menschen betreffen. Echte Partizipation muss gelebt, gefördert und stärker fokussiert werden. Schein-Partizipation, bei welcher Jugendliche zwar eingebunden werden, ihre Stimme aber nicht von Bedeutung ist und übergangen wird, lehnen wir ab.
Partizipation soll auf allen Ebenen stattfinden, vor allem aber auf Landesebene und in der Kommune, wo tagtäglich Entscheidungen anstehen, die das Leben darin lebender Jugendlicher direkt beeinflussen.
In diesem Sinne begrüßen wir die von der nordrhein-westfälischen FDP-Landtagsfraktion angestoßene Stärkung des Kinder- und Jugendrates in NRW (KiJu Rat NRW). Mit dem KiJu Rat NRW besteht eine erste Struktur der Jugendselbstvertretung auf Landesebene. Dieser Rat soll nun bei allen Entscheidungsverfahren, die Kinder und Jugendliche unmittelbar betreffen, einbezogen werden. FDP-Fraktionen in Stadträten und Kreistagen werden aufgefordert, sich für die Einführung eines derartigen Rates in ihrer Kommune einzusetzen. Die Wahlverfahren sollen dem regulären Kommunalwahlverfahren möglichst weitgehend entsprechen. Einem Vertreter des Jugendrates soll Stimmrecht im Jugendhilfeausschuss gewährt werden.
Zugleich muss auch der Jugend-Landtag, der primär die Aufgabe hat, Demokratie zu erklären und sie praxisnah zu vermitteln, fortgeführt und weiter ausgebaut werden. Auch auf kommunaler Ebene sollen solche Formate, also Jugend-Stadträte und Jugend-Kreistage, eingeführt und gestärkt werden. Darüber hinaus sind insbesondere private und finanzierte Initiativen zur politischen Bildung wie „Jugend debattiert“ wichtig und begrüßenswert.
Kinder- und Jugendliche müssen gezielt persönlich für die Mitarbeit und Teilhabe geworben werden. Dazu muss eine breit angelegte Kampagne für diese Partizipationsmöglichkeiten gestartet werden. Derlei Projekte und Kampagnen dürfen unter keinen Umständen zu Elite- und Parteiprojekten verkommen und müssen deshalb in den Schulen verankert werden. Dabei müssen zunächst die Lehrer angehalten werden, aktiv für externe Projekte zur politischen Bildung zu motivieren.
Kinder- und jugendfreundliche Kommunen
Bei der Stadtplanung müssen die Interessen von Kindern und Jugendlichen berücksichtigt werden. So muss es Platz für kinder- und jugendaffine Orte geben. Dies beinhaltet Spielplätze genauso wie Bolzplätze. Bereits im Planungsstadium sollten hier Kinder- und Jugendliche nach ihren Bedürfnissen befragt und aktiv einbezogen werden. Das bereitgestellte Angebot ist dabei im Dialog zu hinterfragen. Eine begrüßenswerte Methode der Stadtplanung stellt hierbei die Spielleitplanung dar, um Ansprüche und Bedürfnisse von Kindern und Jugendlichen hinsichtlich der Verfügbarkeit von Spielflächen festzuschreiben und dabei auch informelle Spiel- und Aufenthaltsflächen erfassen und künftig berücksichtigen zu können.
Wichtig ist dabei die Schaffung einer offenen und einladenden Struktur. So sind Öffnungszeiten und Zugangsbarrieren wie zum Beispiel für Bolzplätze hingegen oft kontraproduktiv und zu sehr von der Gedankenwelt Erwachsener geprägt.
Jugendliche brauchen überdies ein gutes Mobilitätsangebot. Gerade für die Jugend ist dabei ein gut organisierter und leistungsfähiger öffentlicher Personennahverkehr wichtig. Die Kommunen sind deswegen aufgerufen, insbesondere gute Nachtverbindungen gerade an Wochenenden anzubieten, damit Jugendliche sicher und günstig nach Hause kommen können und somit auch das Leben in ländlichen Gebieten attraktiver wird.
Junge Generation und Ehrenamt
Kinder- und Jugendliche sind nicht zu unterschätzen. Sie wollen und können sich aktiv in die Gesellschaft einbringen. Ein wichtiger Bereich ist hier die Gewinnung dieser für das Ehrenamt, denn in diesem Altersbereich kann die Grundlage für lebenslanges Engagement gelegt werden.
Ehrenamtsmarketing ist für die Gewinnung Ehrenamtlicher dabei unerlässlich. Die Jungen Liberalen setzen sich zum einen für eine stärkere Würdigung der ehrenamtlichen Tätigkeit ein. Jeder Ehrenamtliche soll ein ausführliches Zeugnis ausgestellt bekomme, welches genaue Informationen über die Tätigkeit an sich, den Erfolg des Ehrenamts, die persönliche Entwicklung des Ehrenamtlichen und absolvierte Fortbildungen gibt, genauso wie besondere Herausforderungen unterstreicht. Ein professionelles Format ist dabei wünschenswert. Ein solches Zeugnis wird ausgestellt, wenn man 20 Stunden pro Monat eine ehrenamtliche Tätigkeit ausübt. Dieses Zeugnis soll bei einem öffentlichen Festakt nach einem Jahr ehrenamtlicher Arbeit überreicht werden, um die Würdigung erneut zu unterstreichen. Um Missbrauch auszuschließen, wird halbjährlich das Zeugnis erneuert. Zum anderen fordern die Jungen Liberalen eine Kostendeckung von +/- 0 für die geleistete Arbeit. Das heißt, kein Ehrenamtlicher muss neben seiner Arbeitskraft und –zeit zusätzlich finanziellen Input geben.
Den Weg dorthin können Freiwilligendienste ebnen, die wir stärken wollen. So sind das Freiwillige Soziale Jahr (FSJ) bzw. das Freiwillige Ökologische Jahr (FÖJ) sowie der Europäische Freiwilligendienst (EFD) eine besondere Form des gesellschaftlichen Engagements. Weitere Optionen wie zum Beispiel das FSJ „Politik und Demokratie“ sind landesweit auszubauen. Vor allem müssen insgesamt mehr Stellen geschaffen werden, um die große Nachfrage der Bewerber auch zu stillen.
Um Ehrenamt und freiwilliges Engagement dauerhaft zu stärken, sind aus Sicht der JuLis Aktionswochen ein untaugliches Mittel, da sie nur punktuell wirken können und deren Effekt schnell verpufft. Hingegen kann die Berufung von Botschaftern für Zivilcourage, Toleranz und Engagement dann sinnvoll sein, wenn echte Vorbilder von Kindern und Jugendlichen gewonnen werden können.
Ein weiteres Modell soll die „soziale Tätigkeit“ für junge Menschen, die nach der Schule keinen Ausbildungs- oder Studienplatz bekommen haben, oder für Menschen, die auf ALG II angewiesen sind. Diese Tätigkeit soll aus Attraktivitätsgründen nach dem derzeitigen Zivildienstmodell bezahlt werden. Die Menschen bekommen das Angebot, eine soziale Tätigkeit auszuführen. Schulabgängern sollen diese Tätigkeit auf ihr Studium angerechnet werden und muss ein Jahr lang ausgeübt werden. Danach werden die Zahlungen eingestellt. Dabei muss ein regelmäßiger Nachweis um eine Bemühung um einen Ausbildungs- oder Studienplatz erbracht werden. Menschen, die Hartz IV beziehen, werden bis zum Berufseinstieg für diese Tätigkeit bezahlt. Die Eingliederungsvereinbarung soll dabei bestehen bleiben. Die Jungen Liberalen sehen dies als eine Möglichkeit an, neue soziale Zugänge zu schaffen und eventuelle Berufsmöglichkeiten zu eröffnen.
Chancenreiche Zukunft
Eine kohärente Kinder- und Jugendpolitik ist ein Gebot der Chancengerechtigkeit und eine zentrale gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Sie ist ein wichtiger Baustein, um die Zukunft erfolgreich zu gestalten. Wir müssen dem Nachwuchs die Chance geben, später für sich, sein direktes Umfeld und die Gesellschaft insgesamt Verantwortung zu übernehmen. Denn schon ein Sprichwort sagt: „Sind die Kinder klein, müssen wir ihnen helfen, Wurzeln zu fassen. Sind sie aber groß, müssen wir ihnen Flügel schenken.“