Generationengerechtigkeit, sicher und sozial – unser liberales System der Altersvorsorge

1. Präambel
In Deutschland wächst die Angst vor Altersarmut. Dies ist in der öffentlichen Debatte deutlich zu
vernehmen. Trotz der Aussage des damaligen Bundesministers für Arbeit und Sozialordnung,
Norbert Blüm, die Rente sei sicher, machen sich viele – vor allem junge – Menschen Sorgen um
ihren sozialen Status im Alter. Themen wie Rentengerechtigkeit und Begriffe wie
„Rentnerrepublik“ rücken zunehmend in den Fokus der Öffentlichkeit.
Im Zentrum der Kritik steht dabei meistens die gesetzliche Rentenversicherung (GRV) in
Deutschland. Dies führt dazu, dass sich jüngere Teile der Bevölkerung mehr und mehr mit diesen
Themen befassen und Ideen entwickeln, wie man das deutsche Rentenversicherungssystem auf
ein stabiles Fundament stellen könnte um Altersarmut zu vermeiden.
Das heutige System der GRV ist sehr stark abhängig von demographischen Faktoren. Der Grund
hierfür liegt in dessen Finanzierungsverfahren, dem Umlageverfahren. Dieses Verfahren ist in §
153 Abs. 1 des Sechsten Buches des Sozialgesetzbuchs (SGB VI) verankert und besagt, dass
die erwarteten Versicherungsleistungen eines Kalenderjahres im gleichen Kalenderjahr auf die
vorhandenen Anwärter umgelegt werden. Aufgrund demographischer Veränderungen (steigende
Lebenserwartung im Zuge des medizinischen Fortschritts bei gleichzeitig sinkenden
Geburtenzahlen) stehen immer mehr Leistungsempfänger immer weniger Anwärtern gegenüber,
so dass Letztere zunehmend belastet werden und darüber hinaus auch noch zusätzliche Mittel
für ihre eigene ergänzende Altersvorsorge aufwenden müssen. Das Umlageverfahren ist somit
nicht zukunftsfest und der Politik bleiben unter Beibehaltung des momentanen Systems nur drei
Optionen: den Beitragssatz zu erhöhen, die Renten zu kürzen oder zusätzliche Steuergelder in
das System einfließen zu lassen.
Zukunftsprognosen zeigen, dass das System der Kapitaldeckung für die gesetzliche
Rentenversicherung nicht nur fairer und stabiler, sondern auch langfristig rentabler wäre. Deshalb
setzen wir Junge Liberale NRW auf einen langfristigen Umstieg von Umlagefinanzierung auf
Kapitaldeckung.
Unser Modell basiert auf dem von der Weltbank vorgeschlagenen Rentenversicherungsmodell,
welches auf drei Säulen beruht:

  • Erste Säule: Ein verpflichtendes, öffentlich betriebenes und steuerfinanziertes System;
  • Zweite Säule: Ein verpflichtendes, privat betriebenes und vollständig kapitalgedecktes System;
  • Dritte Säule: Eine zusätzliche, freiwillige und private Altersvorsorge.

Das zur heutigen Zeit in Deutschland existierende Drei-Schichten-Modell entspricht nicht den
Vorschlägen der Weltbank, denn anders als im Weltbank-Modell ist die erste Schicht, die
gesetzliche Rentenversicherung, nicht steuerfinanziert. Stattdessen handelt es sich hierbei um
ein System, welches größtenteils durch Beiträge der Versichertengemeinschaft finanziert wird
und nur teilweise steuerfinanziert ist. Zudem umfasst der versicherte Personenkreis nur einen Teil
der Bevölkerung. Die zweite Schicht, die zusätzliche kapitalgedeckte und erwerbsbasierte
Altersvorsorge, unterscheidet sich dahingehend vom Weltbank-Modell, dass sie auf freiwilliger
Basis beruht und nicht, wie von der Weltbank empfohlen, verpflichtend ist. Lediglich die dritte
Schicht, die zusätzliche, freiwillige private Altersvorsorge, deckt sich mit den Empfehlungen der
Weltbank.
Wir Junge Liberale NRW setzen dem ein System entgegen, das dem Weltbank-Modell entspricht.
Im Einzelnen sollen die drei Säulen wie folgt ausgestaltet sein:
2. Erste Säule – Das liberale Bürgergeld
Grundlage unseres Reformmodells ist das sogenannte liberale Bürgergeld. Den Anstoß für die
Entwicklung dieses Bürgergeld-Modells gab der Umstand, dass es in Deutschland momentan
eine Vielzahl an Transferleistungen gibt, die von vielen verschiedenen Stellen verwaltet und
ausgezahlt werden und die damit verbundene Befürchtung, dass diese Leistungen nicht die
wirklich bedürftigen Menschen erreichen, sondern die Menschen, die die vielen verschiedenen
Anspruchsvoraussetzungen gut kennen und ziemlich genau wissen, welche Transferleistungen
sie auf welchem Wege erhalten können. Ziel des Bürgergeld-Modells ist es daher, nahezu alle
Transferleistungen zu in einem transparenten Universaltransfer zu bündeln. Das Bürgergeld soll
mit der Einkommensteuer saldiert werden, so dass der Bürger am Ende entweder Steuern zahlt
oder vom Finanzamt eine Transferleistung erhält (sogenannte negative Einkommensteuer).
Das gleiche Prinzip sollte auch auf das Einkommen im Alter Anwendung finden.
Dementsprechend soll den Menschen, die es im Laufe ihres Lebens nicht geschafft haben,
ausreichende Mittel anzusparen, Hilfe in Form von Bürgergeld gewährt werden. Analog zum
Erwerbseinkommen soll der Anspruch auf Bürgergeld mit wachsendem Alterseinkommen fallen.
Auf der Grundlage unserer Vorstellungen von einem flexiblen Rentenbeginn soll nicht
ausgeschlossen sein, dass auch ältere Menschen, welche Alterseinkünfte beziehen, erwerbstätig
sind. Auch für diese Altersgruppe sollen die Möglichkeiten für den Hinzuverdienst genau wie bei
allen anderen Altersgruppen so ausgestaltet sein, dass Anreize geschaffen werden, eine Tätigkeit
aufzunehmen.
Wir JuLis NRW fordern daher, auch die Grundsicherung im Alter in das Bürgergeld-Modell zu
integrieren. Dabei muss geprüft und berechnet werden, ob einzelne Modellparameter des
liberalen Bürgergeldes angepasst werden müssen.
Eine entsprechende Funktionalität des Bürgergeldes ist jedoch nur dann gegeben, wenn das
Bruttoeinkommen des Bürgers das einzige Kriterium zur Bemessung des Bürgergeldanspruches
ist. Weitere Komponenten wie eine Bedürftigkeitsprüfung oder ein limitiertes Schonvermögen
lehnen wir daher entschieden ab.
3. Zweite Säule – Das GRV-Modell der Jungen Liberalen NRW
Analog zum Weltbank-Modell sieht das Altersvorsorge-Konzept der Jungen Liberalen NRW eine
zweite Säule der Alterssicherung vor, welche verpflichtend, privat betrieben und vollständig
kapitalgedeckt ist. Dies soll erreicht werden durch eine Umwandlung der Versicherungspflicht in
eine Pflicht zur Versicherung sowie einen langfristigen Umstieg der gesetzlichen Rentenversicherung von Umlagefinanzierung auf Kapitaldeckung.
Unter Pflicht zur Versicherung verstehen wir, dass jede Person innerhalb des versicherten
Personenkreises der GRV dazu verpflichtet ist, eine Rentenversicherung oder einen Sparplan mit
Umwandlung in eine Rentenversicherung zu Rentenbeginn bei einem privaten Anbieter ihrer
Wahl abzuschließen. Die Palette der zur Verfügung stehenden Produkte könnte sich dabei an
den förderfähigen Sparformen der Riester-Rente (ausgenommen der Formen des
Eigenheimrentengesetzes) orientieren. Somit ist die zweite Säule analog zum
Weltbank-Vorschlag sowohl verpflichtend als auch privat betrieben.
a) Versicherter Personenkreis
Hinsichtlich des versicherten Personenkreises sieht unser Modell keine Änderungen zur
momentanen Gesetzeslage vor. Eine sogenannte Bürgerversicherung, die die gesamte
Bevölkerung umfassen würde, wird abgelehnt, da in Form des liberalen Bürgergeldes bereits ein
solches System besteht. Eine freiwillige zukünftige Integration anderer Versorgungssysteme wie
beispielsweise der Beamtenversorgung oder der Kammerversorgung von Ärzten, Apothekern
oder anderen Berufsgruppen soll jedoch grundsätzlich möglich sein.
b) Finanzierung
Die privaten Anbieter der Altervorsorgeprodukte, unter denen die in der neuen GRV versicherte
Person wählen kann, arbeiten nach dem Prinzip der Kapitaldeckung. Somit sieht das GRV-Modell
der JuLis NRW einen langfristigen Umstieg von Umlagefinanzierung auf Kapitaldeckung vor, so
dass auch die dritte Empfehlung der Weltbank, dass die zweite Säule vollständig kapitalgedeckt
sein sollte, erfüllt ist.
Der Umstieg wird dadurch erreicht, dass die bisherige umlagefinanzierte gesetzliche
Rentenversicherung komplett abgewickelt wird, wobei bestehende
Rentenversicherungsansprüche erhalten bleiben.
Momentan geht der volle Beitrag eines Versicherten in die umlagefinanzierte GRV. Im ersten Jahr
nach Inkrafttreten des Reformmodells der JuLis NRW würden nur noch 98 % des Beitrages eines
jeden Versicherten in die umlagefinanzierte GRV fließen, während 2 % in das neue, auf
Kapitaldeckung beruhende System fließen würden. In den Folgejahren wird der prozentuale
Anteil der Beiträge eines Versicherten, die in das alte System fließen, jährlich um 2
Prozentpunkte reduziert, während der Anteil der Beiträge eines Versicherten, die in das neue
System fließen, jährlich um 2 Prozentpunkte erhöht wird. Folglich fließen nach 50 Jahren 100 %
der Beiträge in das neue System. Eventuelle Abwicklungsverluste sowie Leistungen im Rahmen
von Ansprüchen aus dem alten System nach Ablauf der 50 Jahre werden durch Steuermittel
gedeckt, während eventuelle Abwicklungsgewinne in eine Rücklage für eventuell anfallende
zukünftige Abwicklungsverluste eingestellt werden. Dem wohnt der Gedanke inne, dass eventuell
anfallende Lasten nicht allein durch Beiträge der Versichertengemeinschaft, sondern in Form von
Steuermitteln von der gesamten Bevölkerung getragen werden sollten.
Der Beitrag des neuen Systems wird weiterhin paritätisch von Arbeitgeber und Arbeitnehmer
getragen, der Beitragssatz soll jedoch auf 15 % eingefroren werden. Unterstellt man also der
Einfachheit halber einen heutigen Beitragssatz von 20 % statt der momentanen 19,9 %, so
bedeutet dies, dass der Beitragssatz über die 50 Jahre der Umschichtung der Beiträge vom alten
in das neue System hinweg jährlich um 0,1 Prozentpunkte sinkt.

Da die zweite Säule der Alterssicherung dennoch lediglich eine Grundabsicherung darstellen soll,
sieht das Modell weiterhin eine Beitragsbemessungsgrenze vor.
c) Versicherte Leistungen
Wir JuLis betrachten ein Rentenversicherungsmodell ausschließlich zum Zweck der Absicherung
des Lebensunterhalts auch über das Renteneintrittsalter hinaus. Es soll gewährleistet werden,
dass alle Bürger auch im Alter ein ausreichendes Einkommen haben. Folglich soll unser
GRV-Modell ausschließlich Leistungen wegen Alters vorsehen. Das Risiko der Invalidität sowie
das für die Hinterbliebenen bestehende Risiko des Todes des Versorgers hingegen sollen in
Zukunft nicht von der GRV abgedeckt werden. Vielmehr sind dies Zielbereiche des liberalen
Bürgergeldes, wobei die Differenz zwischen dem gewünschten Versorgungsniveau bei Invalidität
oder Tod des Versorgers sowie dem Bürgergeld-Anspruch Raum bietet für eine zusätzliche
private Absicherung. Leistungen zur Teilhabe werden nicht mehr der GRV zugeordnet sein, da
eine gesetzliche Rentenversicherung, die lediglich Leistungen im Alter vorsieht, kein Interesse an
einer möglichst schnellen erneuten Teilhabe seiner Versicherten am Erwerbsleben hat. Daher
sollten diese vielmehr der gesetzlichen Krankenversicherung zugeordnet werden.
Diese Reform der versicherten Leistungen rechtfertigt eine von uns bewusst angestrebte
langfristige Absenkung des Beitrages. Wir gehen davon aus, dass eine Absenkung von
momentan 19,9% auf 15% ausreichen wird, um das momentane Versorgungsniveau der GRV zu
wahren. Allerdings sollte dieser Beitragssatz einer ökonomischen Projektionsrechnung
unterzogen werden.
Die Leistungen der zweiten Säule werden analog anderer Einkünfte auf das liberale Bürgergeld
angerechnet, das heißt der Bürgergeldanspruch sinkt mit zunehmendem verfügbarem
Einkommen. Die zweite Säule wirkt also bei steigendem Renteneinkommen zunehmend
substitutiv gegenüber der ersten Säule.
Wir halten ein Mindestalter für den Rentenbezug für angebracht. Dieses sollte sich an der
allgemeinen Lebenserwartung orientieren. Allerdings sollte man auch zu einem früheren
Zeitpunkt in Rente gehen dürfen, nämlich dann wenn man ausreichende Mittel angespart hat, um
eine Nettorente oberhalb des Bürgergeldanspruches zu finanzieren und man somit für den Rest
des Lebens voraussichtlich kein Bürgergeld mehr beziehen wird.
3. Dritte Säule – Die freiwillige Zusatzversorgung
Analog zum Weltbank-Modell soll es sich bei der dritten Säule um eine zusätzliche, freiwillige und private Altersvorsorge handeln. Hierunter fallen neben der Rürup-Rente, der betrieblichen
Altersversorgung und der Riester-Rente auch alle anderen Sparformen.
Ein Grund dafür, warum die freiwillige Altersversorgung bisher noch nicht sehr weit verbreitet ist,
ist nach Ansicht der JuLis NRW ein verhaltenswissenschaftlich begründeter Mangel an
Selbstkontrolle der Menschen, welche notwendig wäre, um ausreichende Mittel für das Alter
anzusparen. So lassen sich Bedürfnisse der Gegenwart durch Emotionen fühlen und verlangen
nach sofortiger Erfüllung. Bedürfnisse der Zukunft hingegen werden weitaus schwächer
wahrgenommen, so dass die Erfüllung der Bedürfnisse der Gegenwart für die Menschen Vorrang
hat. Es benötigt also einer Menge an Selbstkontrolle und Willenskraft, um diese Versuchung zu
überwinden. Damit eine Person im erwerbsfähigen Alter die Entscheidung trifft, finanzielle Mittel
in ihre Altersvorsorge zu investieren, ist es also zunächst notwendig, dass diese Person die
Willenskraft und Selbstdisziplin aufbringt, kurzfristige Bedürfnisse zu vernachlässigen und sich
stattdessen dem Thema Altersversorgung zu widmen.
Dabei ist die erste Voraussetzung, gegenwärtige Emotionen auszublenden und sich stattdessen
zunächst überhaupt gedanklich mit der komplexen und oft ungeliebten Thematik der
Altersvorsorge zu befassen. Ist dieser erste Schritt getan, so ist der zweite notwendige Schritt,
dass man Konsumwünsche unbefriedigt lässt und vielleicht sogar seinen Lebensstandard
bewusst senkt, um in eine Altersversorgung zu investieren.
Dieser Prozess wird durch weitere Rahmenbedingungen in Deutschland zusätzlich erschwert. So
fühlen sich manche Verbraucher aufgrund der Vielzahl an Förderwegen, gesetzlichen
Vorschriften, Produkten und Wahlmöglichkeiten überfordert. Zudem hat sich gezeigt, dass in
einem Land wie Deutschland, in dem die gesetzliche Rente über Jahrzehnte hinweg
weitestgehend ausreichend Vorsorge für das Alter geboten hat, ein Paradigmenwechsel
stattfinden müsste, um den Bürgern zu verdeutlichen, dass eine intensive Beschäftigung mit dem
Thema Alterssicherung geboten ist.
Wir JuLis NRW erkennen aufgrund der asymmetrischen Informationsverteilung sowie der
nichtrationalen Verhaltensweisen an, dass auf dem Markt für private Altersvorsorge ein
Marktversagen vorliegt. Daher sind an gewissen Stellen staatliche Interventionen notwendig, um
diese Nachteile des Marktversagens abzumildern. Dazu gehören für uns vor allem eine erhöhte
Transparenz und eine größere Vereinfachung bei der Ausgestaltung der Förderwege und der
Produkte. In diesem Sinne fordern wir auch die Verankerung von Finanzthemen in der
Schullaufbahn. Mehr Eigenverantwortung im Bereich der privaten Finanzplanung ist nur möglich,
wenn alle Bürger auch befähigt werden, grundlegende Zusammenhänge im Finanzbereich zu
verstehen.
a) Rürup-Rente
Für uns JuLis NRW stellt die Rürup-Rente ein geeignetes Mittel für Selbstständige dar, um diesen
die Möglichkeit einer zusätzlichen, freiwilligen und staatlich geförderten Altersvorsorge
einzuräumen. Der Rürup-Rente ist umso mehr Wichtigkeit einzuräumen, da Selbstständige der
zweiten Säule nicht unterliegen.
Jegliche Obligatorien lehnen wir jedoch entschieden ab, da wir als Liberale die
Eigenverantwortung der Selbstständigen betonen. „Da die Förderung der Rüruprente lediglich über die Einkommensteuer erfolgt, ist sie für
geringverdienende Selbstständige unattraktiv. Daher fordern wir eine Ausdehnung der
zulagengeförderten Riesterrente auf Selbstständige und Freiberufler.
Momentan ist die Rürup-Rente noch sehr kompliziert. Wir fordern eine genaue Überprüfung der
einzelnen Komponenten der Rürup-Förderung, um herauszufinden, wie man die Förderung entbürokratisieren und vereinfachen kann.
b) Betriebliche Altersversorgung
Obwohl die sozialversicherungs- und steuerrechtliche Förderung der Entgeltumwandlung
unbefristet fortgeführt wurde, ist die Verbreitung der betrieblichen Altersversorgung weiterhin
unzureichend.
Wir JuLis NRW fordern deshalb die Einführung eines Opting-Out-Modells. Dies sind Modelle, bei
denen der Arbeitnehmer automatisch in eine betriebliche Entgeltumwandlung einbezogen wird,
es sei denn er widerspricht. Es ist also eine aktive Entscheidung erforderlich, um sich dieser
automatischen Zusage zu entziehen. Anders als bei einem Obligatorium – welches wir
entschieden ablehnen – unterliegen Opting-Out-Modelle folglich der Wahlfreiheit. Während sich
der Arbeitnehmer beim existierenden Modell zunächst dazu überwinden muss, sich mit dem
Thema der Altersvorsorge zu befassen und dann zusätzlich den Entschluss fassen muss, zu
Lasten des gegenwärtigen Konsums Geld in eine betriebliche Altersversorgung zu investieren,
hat das Opting-Out-Modell den Vorteil, dass es die Arbeitnehmer zumindest dazu zwingt sich mit
dem Thema der Altersvorsorge zu befassen. Es vermeidet somit die eine Hälfte der
verhaltenswissenschaftlichen Nachteile, nämlich das potenzielle Ignorieren der Problematik der
Altersvorsorge. Lediglich die zweite Hälfte, sprich die Entscheidung, ob und in welcher Höhe
Mittel in eine betriebliche Altersversorgung investiert werden sollen, wird weiterhin dem
Arbeitnehmer überlassen. Dies ist auch eine notwendige Bedingung wenn man die
Eigenverantwortung des Einzelnen weiterhin betonen möchte. Einerseits zwingt ein
Opting-Out-Modell die Menschen, sich mit der Problematik der Altersvorsorge zu beschäftigen;
andererseits überlässt es dem Einzelnen Entscheidungsfreiheit und Selbstbestimmung und
vermeidet somit Bevormundung und potenzielle Ineffizienzen bei der Vorsorgeplanung.
Für Opting-Out-Modelle gilt, dass diese nur dann Sinn machen und psychologische Hindernisse
abbauen, wenn sie intelligent konzipiert sind. Um dies zu gewährleisten, sollten gesetzliche
Rahmenbedingungen vorsehen, dass Opting-Out-Klauseln zwingend in allen Arbeitsverträgen zu
verwenden sind. Diese Opting-Out-Klausel sollte eine automatische Zusage vorsehen, wobei die
Zusageart sowie die Höhe der Zusage definiert sein müssten. Die Zusagehöhe sollte eine relative
Größe sein, wobei (vor allem hinsichtlich einer intelligenten Dynamisierung des Beitrags, um die
Inflation auszugleichen) eine Kopplung an die Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen
Rentenversicherung angemessenen wäre. Den Durchführungsweg sowie (im Falle einer
mittelbaren Versorgungszusage) den Finanzierungsträger und die Produktausgestaltung sollte
der Arbeitgeber bestimmen dürfen. Die Widerspruchsregelung sollte so ausgestaltet sein, dass
der Arbeitnehmer ausreichend, jedoch nicht unangemessen viel Zeit hat, die Zusage
herauszuoptieren. Praktikabel wären dabei Widerspruchsfristen, bei denen das Ende der
Widerspruchsfrist zeitlich vor der Rechtswirksamkeit der Klausel und der Zahlung des
Erstbeitrages liegt.
Dennoch muss kritisch angemerkt werden, dass diese Maßnahme in isolierter Form nur bedingt
wirken kann. Um das gesellschaftlich und politisch gewünschte Ziel einer weiteren Verbreitung
der betrieblichen Altersversorgung zu erreichen, müsste solch eine Regel von weiteren
unterstützenden Maßnahmen flankiert werden.
Hier ist vor allem eine Reduzierung der Komplexität der betrieblichen Altersversorgung zu
nennen. Damit der Arbeitnehmer sich mit dem Thema seiner Alterssicherung beschäftigen und
die richtigen Maßnahmen ableiten kann, ist es notwendig, dass ihm die Regelungen und
Ausgestaltungsformen der betrieblichen Altersversorgung transparent erscheinen. Je höher die
Widerstände auf diesem Gebiet sind, umso mehr psychologische Anstrengungen sind seitens
des Arbeitnehmers notwendig. Folglich werden sich umso weniger Arbeitnehmer mit diesem Thema beschäftigen und Vorkehrungen treffen. Im Zuge dessen fordern wir eine Reduzierung der
Zusagearten von drei auf zwei (beitragsorientierte und leistungsorientierte Pläne) sowie eine
Reduzierung der Durchführungswege von fünf auf zwei (unmittelbare und mittelbare
versicherungsförmige Zusage). Auch gehört § 17 Abs. 5 BetrAVG, welcher besagt, dass eine
Entgeltumwandlung nur dann vorgenommen werden kann, wenn der dem Tariflohn
zugrundeliegende Tarifvertrag eine sogenannte Tariföffnungsklausel enthält, auf den Prüfstand.
Die Insolvenzsicherung der Leistungen aus betrieblicher Altersversorgung gehört auf den
Prüfstand. Insbesondere das derzeitige System über den Pensions-Sicherungs-Verein und die zu
Grunde liegende Beitragsberechnung sollte risikoadäquat ausgestaltet werden. Dies bedeutet,
dass Unternehmen mit höheren Ausfallrisiken höhere Beiträge zahlen.
c) Riester-Rente
Wir betonen auch die Bedeutung der Riester-Rente für die dritte Säule der Alterssicherung. Der
Gesetzgeber hat mit der Schaffung der Riester-Rente in Form einer freiwilligen, kapitalgedeckten
Zusatzversorgung eine angemessene Grundlage zur besseren Alterssicherung geschaffen.
Daher ist es wichtig, das Erfolgsmodell Riester-Rente weiterzuführen.
Damit jedoch auch jedem – vor allem Geringverdienern – Anreize gesetzt werden, in eine
Riester-Rente zu investieren, fordern wir, dass jegliches angespartes Guthaben genau wie alle
anderen Einkünfte auf das liberale Bürgergeld angerechnet wird, damit derjenige, der Mittel
angespart hat, immer besser gestellt ist als derjenige, der keine Mittel angespart hat.
Den Wohn-Riester lehnen wir jedoch ab. Zum einen passt dieser systematisch nicht in das
Riester-Konzept und zum anderen ist es dem Bürger schwer zu vermitteln, dass bei einer
selbstgenutzten Immobilie, die keine liquiden Zuflüsse bringt, nachgelagert Steuern gezahlt
werden müssen. Dies birgt das zusätzliche Risiko von Altersarmut. Wir betrachten den
Wohn-Riester daher nicht als geeignetes Mittel zur Alterssicherung, sondern vielmehr als
Geschenk an die Lobby der Bausparkassen. Daher gilt es, diese Form des Riester-Sparens
schnellstmöglich für den Neuzugang zu schließen. Bestehende Förderungen sollen
selbstverständlich weitergeführt werden.
d) Andere Sparformen
Darüber hinaus sollen alle anderen denkbaren Sparformen und Kapitalanlagen unter diese dritte
Säule fallen. Wir setzen uns im Allgemeinen für eine gleichgerichtete Besteuerung dieser
Produkte ein, die nicht dazu führt, dass einzelne Sparformen besonders gefördert oder
diskriminiert werden. Dies ermöglicht es allen Bürgern, nach ihrem persönlichen Gusto in eine
Sparform ihrer Wahl zu investieren.