Atommülllagerung dauerhaft sicherstellen

Es ist uns ein besonderes Anliegen, dass die Altlasten aus der Nutzung der Kernspaltung auch langfristig sicher gelagert werden. Daher begrüßen wir den Vorstoß der Atomkraftwerkbetreiber zur Gründung einer Stiftung mit der Aufgabe, die Lagerung des Atommülls sicherzustellen.

Die zivile Nutzung der Kernspaltung zur Energiegewinnung war immer auch eine politische Entscheidung, wir sehen daher auch die Bundesrepublik Deutschland in einer gewissen Verantwortung, insbesondere in Bezug auf die Ewigkeitskosten.

Die Bundesrepublik verfügt mit den Energiewerken Nord bereits über ein bundeseigenes Unternehmen, das den Rückbau der ostdeutschen Atomkraftwerke sowie staatlicher Forschungseinrichtungen durchführt und ein eigenes Zwischenlager betreibt. Die Bündelung des vorhandenen Knowhows sehen wir als Chance die Kosten zu senken und eine langfristig sichere Lösung zu entwickeln.

Analog zum Vorgehen beim Ausstieg aus dem Steinkohleabbau fordern wir daher die Industrie dazu auf, gemeinsam mit der Bundesrepublik eine Stiftung zu gründen, die aus ihrem Stiftungsvermögen langfristig die Lagerung des deutschen Atommülls finanziert. Auch der Betrieb der Lager könnte aus unserer Sicht durch die Stiftung erfolgen.

Den Rückbau der Atomkraftwerke durch ebendiese Stiftung vorzunehmen erachten wir ebenso als sinnvoll, die Kosten sollten dann aber vom jeweiligen Atomkraftwerkbetreiber direkt getragen werden.

Wir machen den Weg frei

Die Förderung individueller Freiheit und persönlicher Verwirklichung ist für uns Ziel staatlichen Handelns. Teil dieser Freiheit ist auch das Recht, sich selbstbestimmt fortbewegen zu können. Staatlicher Ausdruck der Förderung dieses Rechts ist die Infrastrukturpolitik. Unsere Leitlinie ist dabei, dass der Staat individuelle Mobilität so wenig wie möglich einschränken darf und gleichzeitig aktiv werden soll, um diese Mobilität auch tatsächlich zu ermöglichen. Der Staat soll, in enger Abstimmung und unter größtmöglicher Beteiligung privater Dienstleister, eine ideologiefreie Infrastruktur schaffen, die den tatsächlichen Anforderungen der Bürger entspricht. Dies umfasst vor allem die Ermöglichung individueller Mobilität, wo sinnvoll aber auch die Unterstützung kollektiver Verkehrsmittel; durchgeführt möglichst in privatwirtschaftlicher Form. Insbesondere ist in einem nach Wettbewerbsprinzipien geordneten, innovative und auch kostengünstigere Lösungen ermöglichenden Mobilitätssektor die Antwort auf bisher bestehende teure und ineffiziente Monopolstrukturen zu finden.

NRW ist heute Stauland Nummer 1 in Deutschland. Die Infrastruktur unseres Landes wurde über Jahrzehnte durch politische Fehlentscheidungen vernachlässigt und ist nicht mehr in der Lage, den stetig wachsenden Anforderungen gerecht zu werden. Wenn NRW persönliche Bewegungsfreiheit, wirtschaftliche Dynamik und mehr Wohlstand für mehr Menschen erhalten und ausbauen will, muss die Politik dringend umsteuern. Wir fordern mehr Tempo für NRW.

Straßenverkehr

  • Die Straßeninfrastruktur in NRW ist chronisch unterfinanziert. Gleichzeitig zahlen Autofahrer durch hohe Steuern immense Summen an den Staat. Kurzfristig ist eine spürbare Mittelumschichtung im Landeshaushalt zu Gunsten der Instandhaltung unseres Straßennetzes nötig. Auch Erweiterungen und Neubaumaßnahmen müssen möglich sein, wobei der Erhalt der bestehenden Substanz stets Vorrang haben muss.
  • Mittelfristig soll die Kfz-Steuer abgeschafft werden und die Mineralölsteuer aufkommensneutral erhöht werden. Die Höhe der Investitionen in die Straßeninfrastruktur muss mindestens der Höhe der Einnahmen aus der Mineralölsteuer entsprechen. Gleichzeitig muss die Doppelbesteuerung entfallen, die Umsatzsteuer soll also nur auf den tatsächlichen Preis vor Steuern fällig werden. Darüber hinaus soll in Zukunft die Steuer auf den Brennwert und nicht das Volumen erhoben werden.
  • Staatlichen PKW-Mautsystemen erteilen wir eine Absage. Insbesondere ist der Sinn einer „Ausländermaut“ nicht ersichtlich, da die Kosten der Erhebung die Erträge annähernd erreichen. Die LKW-Maut dagegen begrüßen wir als Kompensation der entstehenden erhöhten Abnutzung der Infrastruktur. Letztlich soll sie auf allen Autobahnen und autobahnähnlichen Bundesstraßen gelten. Eine Sondermaut für Fernbusse soll es nicht geben.
  • Um Bundesmittel für den Straßenbau vollständig abrufen zu können, müssen ausreichend fertig geplante Projekte vorhanden sein. Hierfür sind die Planungskapazitäten des Landes zu erhöhen, insb. durch die Hinzuziehung privater Projektbüros. Bei der Planung von Landstraßen soll bei mangelnder Alternative nur noch ein schmaler Fuß- und Radweg mitgeplant werden müssen.
  • Langfristig wollen wir für das gesamte Autobahnnetz eine alternative Finanzierung prüfen. Hier bietet sich die Chance einer vollständigen materiellen Privatisierung.
  • Die Planungs- und Genehmigungsverfahren müssen vereinfacht und beschleunigt werden. Insbesondere die umweltrechtlichen Anforderungen sind in den vergangenen Jahrzehnten ausgeufert und müssen auf ein Maß zurückgeführt werden, das mehr Effizienz ermöglicht.
  • Das Baustellenmanagement muss dringend reformiert werden. Die mangelnde Qualität der den Ausschreibungen beigefügten Planungen aufgrund einer unzureichenden Begutachtung des Bauvorhabens führt häufig zu erheblichen finanziellen Mehrbelastungen. Daher soll jedes Bauvorhaben mit ausreichend hohem Investitionsvolumen von einem qualifizierten, externen Gutachter bewertet werden. Wir fordern den weiteren Ausbau des 3-Schicht-Betriebs und des Konzepts der Wanderbaustellen. Kilometerlange brachliegende Baustellen müssen der Vergangenheit angehören. Geschwindigkeitsbeschränkungen in Baustellen sind kritisch zu überprüfen und an konkrete Sachverhalte und Gefährdungen zu koppeln.
  • Ausführliche Verkehrsplanung zur Stauvermeidung sowie Vertragsstrafen bei nicht rechtzeitig abgeschlossenen Bauvorhaben sind weiterhin durchzusetzen.
  • Geschwindigkeitsbeschränkungen stellen immer einen Eingriff in die Rechte der Bürger dar und müssen daher gut begründet sein. Auf Autobahnen sind hier grundsätzlich nur Sicherheitsaspekte hinreichend, z.B. Beschränkungen in Kurven oder extremen Hanglagen. Zusätzlich sollen Geschwindigkeitsbeschränkungen aus Gründen des Umweltschutzes und der Verkehrssicherheit in unbeschränkten Streckenabschnitten 2 Kilometer vor Inkrafttreten angekündigt werden. Lärmschutz kann bis auf Neubaumaßnehmen schwerlich ein Argument sein, da das Autobahnnetz viele Jahrzehnte alt ist, die Anwohner zum Zeitpunkt ihrer Ansiedlung um die Lärmemission wussten und der mittlere Lärmpegel wesentlich vom LKW- und nicht vom PKW-Verkehr beeinflusst wird. Tempolimits aus Lärmschutzgründen sollen nur dann verhängt werden dürfen, wenn alternative Maßnahmen nicht erfolgversprechend sind. Hier kommen zum Beispiel Schallschutzfenster, Lärmschutzwände oder Übertunnelungen in Betracht.
  • Auf allen zweispurigen Autobahnabschnitten soll ein generelles Überholverbot für LKW gelten. Bedingung hierfür ist die Erhöhung des Tempolimits für Lastkraftwagen auf Autobahnen auf 100km/h. Lang-LKW, auch Gigaliner genannt, bieten nicht nur zahlreiche Chancen für das Transportwesen. Richtig eingesetzt, könnten sie auch für eine spürbare Entlastung der Umwelt und unserer Verkehrsinfrastruktur sorgen. Nach Abschluss des 2016 auslaufenden Modellversuchs soll eine Verlängerung des Testzeitraums unter Ausweitung der Maximallänge auf bis zu 25,25 m erfolgen. Bei weiterhin positiven Ergebnissen ist vom Verkehrsministerium ein landesweites von Lang-LKW zu befahrenes Wegenetz aufzustellen, sodass Lang-LKW mit einem Maximalgewicht von 40 t, verteilt auf 7 Achsen, zugelassen werden können. Sollten die Modellversuche ihrerseits ergeben, dass die Infrastruktur flächendeckend nicht für ein Befahren durch Lang-LKW ausgelegt ist, soll sie langfristig dahingehend ausgebaut werden. Die verkehrliche Überwachung mittels Videobeobachtung soll außer an Gefahrenstellen eingestellt werden.
  • Der Dschungel an Verkehrszeichen ist eine Gefahr für die Verkehrssicherung und trägt zu Unachtsamkeit bei. Wir wollen daher eine erhebliche Reduzierung der Verkehrszeichendichte erreichen. Außerdem fordern wir einen konsequenten Ausbau der Nutzung von elektronischen Verkehrszeichen, die dynamisch auf das Verkehrsaufkommen reagieren und beispielsweise temporär auch die zulässige Höchstgeschwindigkeit an die jeweilige Situation anpassen können.
  • Sämtliche sachlich unbegründeten Baumaßnahmen zur „Verkehrsberuhigung“ lehnen wir als Eingriffe in die Freiheitsrechte ab. Insbesondere Fahrbahnverengungen und Rückbaumaßnahmen sind Geldverschwendung erster Klasse. Blitzer, die lediglich zum Füllen leerer Haushaltskassen dienen, stellen keinen Beitrag zur Verkehrssicherheit dar, und sind deshalb abzulehnen. Anstelle einer alleinigen Blitzernutzung wird an Gefahrenstrecken der Einsatz digitaler Geschwindigkeitsanzeigen präferiert.
  • Wir begrüßen die Möglichkeiten der stärkeren Vernetzung und Automatisierung im Straßenverkehr. Fahrassistenzprogramme können zu mehr Sicherheit und Komfort im Straßenverkehr beitragen. Eine verpflichtende Einführung von Assistenz- und Sicherheitssystem, wie z.B. E-Call lehnen wir hingegen ab und wollen bestehende Richtlinien zurückfahren. Bei vollautomatisierten Systemen muss sichergestellt sein, dass sie jederzeit von einem menschlichen Fahrer übersteuert werden können. Die haftungsrechtlichen Rahmenbedingungen müssen vom Gesetzgeber klar definiert werden.
  • Die staatliche Förderung oder Benachteiligung bestimmter Antriebsarten lehnen wir ab.
  • Das Verkehrsrecht darf nicht als Ersatzstrafrecht herangezogen werden. Ein Entzug des Führerscheins darf nur bei verkehrsrelevanten Delikten als Strafe geltend gemacht werden.
  • Die Julis NRW sprechen sich für eine Reform der bestehenden Führerscheinklassen aus: Zukünftig sollen die A-Klassen (Motorrad) ohne Prüfung in Zwei-Jahres-Schritten ineinander übergehen. Dies bedeutet, dass mit dem Erwerb der Klasse A1 automatisch nach zwei Jahren die Klasse A2 und nach vier Jahren die Klasse A erworben wird. Zusätzlich soll, unter der Voraussetzung einer umfangreicheren Fahrausbildung, ein direkter Einstieg in die Klasse A mit 18 ermöglich werden. Die B-Klassen (PKW) sollen zu einer Klasse zusammen geführt werden. Zudem sollen die verpflichtenden Autobahn-und Überlandfahrten zu Gunsten eines
  • Fahrsicherheitstrainings halbiert werden. Des Weiteren sollen etwaige Leistungsbeschränkungen sich einzig auf das Leistungsgewicht des betriebsbereiten Fahrzeuges beziehen und keine Vorgaben hinsichtlich der technischen Umsetzung machen.
  • In einer Zeit in der Mobilität immer größere Bedeutung besitzt, fordern wir die Herabsenkung des Mindestalters für den Erhalt des Führerscheins auf 16 Jahre.
  • Auch der Radverkehr gewinnt sowohl im Freizeitbereich, als auch für die tägliche Fortbewegung an Bedeutung. Statt aber Leuchtturmprojekte wie den Radschnellweg-Ruhr zu fördern, sollte der Fokus bei Projekten zur Rad-Wege-Infrastruktur des Landes NRW sein, die bestehende Infrastruktur zu verbessern und sinnvoll miteinander zu verknüpfen. In langfristigen Überlegungen können auch Rad-Schnellwege eine Rolle spielen, zum jetzigen Zeitpunkt sind sie aber weder nützlich noch finanzierbar.
  • Bahnverkehr
  • Private Unternehmen sind dynamisch und innovativ. Wir sprechen uns daher im Sinne eines besseren Angebots und günstigerer Preise für die vollständige materielle Privatisierung der Deutschen Bahn aus. Vor dieser Maßnahme sollen die Bereiche Netz und Betrieb getrennt werden, ersterer soll beim Staat verbleiben. In diesem Zuge sollen auch Bahnhöfe vollständig privatisiert und der Betrieb dieser ausgeschrieben werden.
  • Wettbewerb im Betrieb soll nicht nur ermöglicht, sondern aktiv gefördert werden. Dazu sind explizit auch ausländische Bahnbetreiber eingeladen. Genehmigungsverfahren sind so zu gestalten, dass sie einzelne Wettbewerber nicht privilegieren.
  • Kapazitätssteigerungen im Bahnverkehr sollen wo immer möglich durch den Einsatz moderner Steuerungssysteme erreicht werden. Ausbaumaßnahmen sollen nur dort stattfinden, wo perspektivisch eine bessere Zugsteuerung nicht ausreicht.
  • Trassengebühren für den Bahnverkehr sollen abhängig von der Lärmemission der Züge sein.
  • Die verschiedenen Verkehrsverbünde in NRW sollen zu einem einzigen zusammengelegt werden, um den unüberschaubaren Tarifdschungel zu lichten. Es muss gelten, dass Preise grundsätzlich von der zurückgelegten Entfernung abhängen.
  • Taximarkt
  • Der Taximarkt soll, wo immer möglich, dereguliert werden. Besonders Ballungszentren eignen sich hierfür. Hier soll die Vergabe kommunaler Konzessionen aufgehoben werden.
  • Gebiete die unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten nicht durch private Anbieter erschlossen und abgedeckt werden können, sollen auch weiter durch kommunale Räte reguliert werden können.
  • Eine grundlegende Beförderungspflicht lehnen wir ab. Taxifahrer und Unternehmen, die allerdings öffentliche Taxistände verwenden, sollten auch weiterhin zur Mitnahme verpflichtet sein.
  • Um die Markttransparenz zu gewährleisten müssen Tarife und Kosten für Kunden jederzeit leicht erkennbar sein.
  • Öffentlicher Personen Nahverkehr
  • Der ÖPNV soll genau wie der Bahnverkehr privatisiert und öffentlich ausgeschrieben werden. Auch hier gilt bei vorhandener Infrastruktur, dass diese im Besitz der Kommunen verbleiben soll um keinen Anbieter zu benachteiligen.
  • Öffentliche Ausschreibungen sollen sich auch im ÖPNV an nationale und internationale Unternehmen richten. Die kommunalen ÖPNV Betriebe sind auch hier nicht bevorzugt zu behandeln.
  • Finanziell nicht lukrative Strecken und Verbindungen sollen auch weiterhin durch kommunale ÖPNV Betriebe bedient werden können. Diese sollen durch Einnahmen aus den Vergabeverfahren für andere Strecken querfinanziert werden können.
  • Darüber hinaus sind langfristig sämtliche gesetzlich verankerten Monopole oder monopolartigen Strukturen im öffentlichen Personennahverkehr zu beseitigen. Die Erbringung individueller Transportdienstleistungen ist vom ÖPNV zu entkoppeln, umfassend zu liberalisieren und entsprechend zeitgemäßer technischer Gegebenheiten zu ermöglichen. Zudem müssen weiterhin bestehende protektionistische Einschränkungen des Fernbusverkehrs, wie etwa das Unterwegsbedienungsverbot, abgeschafft werden.
  • Luftverkehr
  • Fliegen ist heute kein Luxus mehr. Sowohl privat wie auch geschäftlich wollen vielen Menschen nicht mehr auf die Möglichkeiten schnellen Reisens verzichten. Um diese Form der Mobilität noch zu fördern, müssen ihre Stärken weiter ausgebaut werden. Deshalb lehnen wir weitere regulatorische Eingriffe wie ein verschärftes Nachtflugverbot, überbordende Sicherheitsanforderungen und die Ausweitung umweltrechtlicher Vorgaben ab.
  • Im Bereich des Luftverkehrs ist gelungen, was in vielen anderen Infrastrukturbereichen schwer zu realisieren ist: Der Staat besitzt kein Monopol und diverse Anbieter befinden sich in einem verbraucherfreundlichen Wettbewerb. Diese Situation gilt es zu festigen und weiter auszubauen. Daher sollen das Land und die Kommunen alle noch verbliebenen Anteile an Flughäfen veräußern.
  • Subventionen soll es weder für Flughäfen, noch für Fluggesellschaften geben. Ihr Abbau und Verbot ist auf europäischer Ebene anzustreben. Dies umfasst auch die Besteuerung des Flugkerosins.
  • Flughäfen sollen ihre Start- und Landegebühren grundsätzlich nach selbst festzulegenden betriebswirtschaftlichen Faktoren bestimmen. Gesetzliche Komponenten sollen jedoch für die Umweltemissionen gelten, insbesondere für Lärmemissionen. Jedoch soll die staatliche Luftverkehrssteuer abgeschafft werden.
  • Für Flughäfen sind verlässliche wettbewerbsfähige Entwicklungsperspektiven zu sichern. Dabei ist planerisch dafür Sorge zu tragen, dass langfristig orientierte Erweiterungsflächen inklusive der infrastrukturellen Anbindung planerisch flächenmäßig gesichert und diese Entwicklungsperspektiven nicht durch konkurrierende Nutzungen wesentlich beeinträchtigt oder gar verhindert werden.
  • Unbemannte Dronen für den Transport von Waren und Gütern werden zukünftig an Bedeutung gewinnen. Um frühzeitig Rechtssicherheit zu gewährleisten sollen Flugkorridore für Dronen zum Transport von Waren nach staatlichen Lizenzen vergeben werden. Auch soll eine Dronenleitstelle vergleichbar mit der deutschen Flugsicherung eingerichtet werden.
  • Auch im privaten Sektor erfreuen sich unbemannte Drohnen zu verschiedensten Zwecken steigender Beliebtheit. Auch für diesen Nutzungsbereich sollen bestimmte Luftraumkorridore reserviert und freigegeben werden. Diese sollen allerdings kostenlos zur Verfügung gestellt werden, solange keine gewerbliche Nutzung vorliegt.
  • Schiffverkehr
  • Die Binnenschifffahrt ist als Verkehrsträger derzeit unausgelastet, obwohl sie günstig, sicher und energieeffizient ist. Durch staatliches Nichtstun sind die Chancen des Wassertransports bisher nicht ausreichend genutzt worden. NRW muss zeitnah ein Ausbauprogramm für die Schleusen des Landes vorlegen, damit sie einen gesteigerten Verkehrsfluss aufnehmen können.
  • An den wichtigen Wasserstraßen müssen sukzessive die Brückenhöhen an die Größe der heutigen Schiffe angepasst werden. Bei Neubauten soll dies grundsätzlich umgesetzt werden.
  • Wir befürworten den Ausbau trimodaler Terminals in Häfen als zentralen Aspekt der Attraktivitätssteigerung der Schifffahrt. Stehen Umwelt- oder Verkehrsgutachten einem Ausbau im Wege, soll das Land Maßnahmen fördern, die die entstehenden Probleme lösen.

Preiswerter Wohnraum jetzt – staatlichen Wucher stoppen

Die Jungen Liberalen unterstützen das Ziel, mehr preisgünstige Wohnungen in Nordrhein-Westfalen zu schaffen. Für dieses Ziel sehen wir aktuell einen großen politischen Konsens. Leider folgen den Worten der rot-grünen Landesregierung gegenteilige Taten. Statt die Kosten für Wohnungsneubauten zu senken, treiben immer absurdere staatliche Anforderungen und hohe Steuern sie gerade in die Höhe. Durch politische Maßnahmen sind die Baukosten in den letzten Jahren enorm angestiegen, sodass bezahlbarer Wohnraum kaum noch herzustellen ist. Auch die sogenannte Mietpreisbremse erschüttert das Vertrauen der Wohnungsbesitzer in ihr Eigentum und gefährdet damit weitere Investitionen. Die JuLis fordern eine echte Mietpreisbremse, die den Staat in seinem stetigen Verteuern der Baukosten ausbremst.

Uns ist bewusst, dass Qualitätsstandards gelten müssen. Doch überschreiten die Ansprüche und die ordnungsrechtlichen Anforderungen auf Bundes-, Landes- und Kommunalebene die wirtschaftliche Darstellbarkeit preisgünstigen Wohnraums. Der Staat muss seine Eingriffe auf das notwendige Maß reduzieren, damit ein Preis von unter 10 Euro pro Quadratmeter Kaltmiete im Neubau realisierbar wird.

Überprüfung aller kostentreibenden Verordnungen und Regularien

Die Jungen Liberalen setzen sich dafür ein, dass die Anforderungen an die Energieeffizienz, die Barrierefreiheit, an Standsicherheit, den Brand- und Schallschutz sowie die Schnee-, Sturm- und Erdbebensicherheit auf ihre wirtschaftliche Umsetzbarkeit überprüft werden. Im Fall einer zu hohen finanziellen Belastung für Bauherren und Bauträger müssen sie nach unten korrigiert oder abgeschafft werden. Ohne weitere Prüfung abgeschafft werden sollen die Anforderungen an Stellplätze für Autos und Fahrräder sowie Dach- und Fassadenbegrünung. Auch die Dichtheitsprüfungspflicht sowie die Pflicht zum Einbau von Rauchmeldern in Privathaushalten und die Pflicht auf Legionellentests sollen entfallen.

Energiesparverordnung komplett umgestalten

Auf eine weitere Verschärfung der Energieeinsparverordnung (EnEV) muss unbedingt verzichtet werden. Die bisherigen vier Erweiterungen der Verordnungen haben die Baukosten um ca. 6,5% und damit stärker als jede privatwirtschaftliche Entwicklung ansteigen lassen. Die EnEv widerspricht schon jetzt dem in § 5 des Energieeinsparungsgesetzes (EnEG) geregelten Wirtschaftlichkeitsgebot. Deshalb gehört die EnEV komplett umgearbeitet. Vertreter von Politik, Energiewirtschaft und Baugewerbe sollen gemeinschaftlich ein umsetzbareres Konzept entwickeln. Eine Standardsenkung ist dabei, auch im europäischen Vergleich, problemlos machbar.

Mietpreisbremse in NRW wieder abschaffen

NRW muss unbedingt die Umsetzung der Mietpreisbegrenzung zurücknehmen. Dieses Gesetz ist ein immenser Eingriff in den Markt, dessen Folgen nicht in Gänze abzusehen sind. Die Verordnung schafft keinen neuen Wohnraum. Sogar das Gegenteil ist der Fall – die Verordnung verhindert die Entstehung neuen Wohnraums. Die für die Immobilienwirtschaft notwendigen Kleininvestoren ziehen sich schon jetzt zurück. Die Landesregierung muss daher auf die Ausweisung von Gebieten verzichten, in denen die Mietpreisbremse gelten soll.

Grunderwerbssteuer wieder senken und langfristig abschaffen

Ein weiterer kostentreibender Faktor im Bau sind Steuerabgaben. Bei der Verteilung der Gesamtkosten einer Wohnung zeigt sich, dass 17 % der Gesamtkosten direkte Steuern sind. Die mittlerweile auf 6,5% erhöhte Grunderwerbssteuer muss umgehend wieder gesenkt werden. Langfristig soll sie für den Erwerb bereits erschlossener Grundstücke komplett entfallen und so einen steuernden Effekt zum Flächenrecycling entfalten.

Liberalisierung des Taximarkts – Uber

Wir sehen in der aktuellen Debatte um den Fahrdienst „Uber“ große Chancen, das in Teilen nicht mehr zeitgemäße Personenbeförderungsgesetz zu modernisieren. Durch den technischen Fortschritt und ein geändertes Mobilitätsverhalten ist der Wunsch der Bürgerinnen und Bürger gewachsen, flexibler und eigenverantwortlicher Beförderungsdienstleistungen in Anspruch nehmen zu können. Darauf wollen wir reagieren und den Taximarkt fit für das 21. Jahrhundert machen.

Dafür muss der bisher überregulierte Taximarkt liberalisiert werden. Die Genehmigungspflicht für den Betrieb eines Taxiunternehmens soll entfallen und durch eine einfache Gewerbeanmeldung ersetzt werden. Damit verbunden müssen die Unternehmen dringend mehr Freiheit erhalten, untereinander um neue und verschiedene Zielgruppen werben zu können. So soll es zukünftig verschiedene Fahrzeugklassen und unterschiedliche Tarifmodelle geben.

Auch müssen Geschäftsmodelle ermöglicht werden, in denen ein gewerbesteuerpflichtiges Unternehmen entgeltliche Beförderungsdienstleistungen zwischen Privatpersonen vermittelt. Dieses Unternehmen muss dann per privatrechtlicher Vereinbarung mit den Fahrern für ein Mindestmaß an Sicherheit, Transparenz, Versicherungsschutz und Evaluation der Dienstleistung garantieren. Solange die beteiligten Fahrer nach Regelmäßigkeit und Umsatz nicht gewerbsmäßig handeln, soll es für sie selbst keine weiteren Auflagen geben.19

Freie Wissenschaft erfordert freien Zugang – Open Access bei wissenschaftlichen Publikationen durchsetzen!

Die Jungen Liberalen NRW fordern, dass sämtliche wissenschaftlichen Publikationen, die auf Forschung basieren, die mit Mitteln aus Landes- oder Bundeshaushalt bzw. Mitteln von Institutionen gefördert wurden, die von Bund oder Ländern unterhalten werden – wie die DFG oder die MPG, spätestens 6 Monate nach Erstveröffentlichung allgemein frei zugänglich gemacht werden müssen. In diesem Zusammenhang wird die Bundesregierung aufgefordert, die EU-Initiative zur Verbreitung von Open Access bei wissenschaftlichen Publikationen aktiv zu unterstützen. Hierbei müssen datenschutzrechtliche Belange beachtet werden.

Geschichte ist Zukunft

Mit starkem Befremden nehmen die Jungen Liberalen die Pläne der nordrhein-westfälischen Landesregierung zur Kenntnis, sich bis zum Jahr 2015 vollständig aus der Finanzierung der Archäologie und Denkmalpflege zurückzuziehen. Bisher teilen sich der Landschaftsverband Rheinland, der Landschaftsverband Westfalen-Lippe sowie die Stadt Köln die Kosten für archäologische Vorhaben und Denkmalpflege mit dem Land NRW. Die aktuellen Pläne der Landesregierung sehen vor, den hierfür bisher veranschlagten Landesetat von rund 12 Millionen Euro auf nur noch 3,3 Millionen Euro im Jahr 2014 zu senken, bevor die Förderung im Jahr 2015 vollständig eingestellt werden soll.

Die Streichung dieser Förderung würde aus Sicht der Jungen Liberalen eine schwerwiegende kulturpolitische Zäsur bedeuten. Würde der Landesanteil der bisher gemeinschaftlich aufgebrachten Gelder wegfallen, wäre der kulturhistorische Schaden für das Land NRW unermesslich.

Zwar ist es grundsätzlich sinnvoll, das archäologische Verursacherprinzip auf eine gesetzliche Grundlage zu stellen und wieder in Kraft zu setzen, jedoch rechtfertigt dies nicht die vollständige Streichung der Landesmittel. Stiehlt sich das Land hier aus der Verantwortung der Teilfinanzierung,  wachsen die Risiken übermäßiger finanzieller Belastungen gerade bei kleineren Bau- und Infrastrukturprojekten, wodurch wichtige Investitionen letztlich ausbleiben.

Mit Blick auf die dringend notwendige Haushaltskonsolidierung dürfen nur wenige Ausgaben als unantastbar gelten. Der Schritt, die Förderung für archäologische Tätigkeiten und Denkmalpflege dabei ins Auge zu fassen, ist grundsätzlich nachvollziehbar und auf keinen Fall gänzlich abzulehnen. Doch das Ausmaß der geplanten Einsparungen geht zu weit.

Darüber hinaus soll verstärkt um eine freiwillige Beteiligung privater Geldgeber wie Stiftungen geworben werden.

Ebenso fordern wir die FDP-Landtagsfraktion NRW auf, mit entsprechenden Anträgen hierauf hinzuwirken.

Bezahlbare Energie statt teurer Ideologie – Die Energiewende liberal gestalten

Deutschland steht vor großen energiepolitischen Herausforderungen. Die derzeit die Hauptlast der deutschen Energieversorgung tragenden Rohstoffe Kohle, Öl und Gas sind in ihrem Vorkommen endlich, werden absehbar ein dauerhaft steigendes Preisniveau erreichen, bedeuten eine problematische Abhängigkeit Deutschlands von anderen Staaten und müssen unter dem Aspekt der klimatischen Folgen ihrer Nutzung künftig bewusster und effizienter verwendet werden. Hierdurch, und durch den unumkehrbaren Beschluss, die Nutzung der Kernspaltung zur Energiegewinnung einzustellen, ergibt sich die Notwendigkeit zur Veränderung der deutschen Energieproduktion. Dabei kommt den erneuerbaren Energien eine besondere Bedeutung bei. Die Jungen Liberalen bekennen sich daher zu den Zielen der Energiewende und wollen sie aktiv mitgestalten.

Für uns ist klar, dass ein Umstieg von fossiler auf regenerative Energieversorgung nicht ohne zusätzlichen finanziellen Aufwand machbar ist. Diese Mehrkosten müssen aber für die Bürgerinnen und Bürger so gering wie möglich gehalten werden. Dies kann nur gelingen, wenn der Ausbau regenerativer Energien effizient und auf einen zeitlich vertretbaren Rahmen gestreckt stattfindet. Das Erneuerbare-Energien-Gesetz mit seiner ausschließlich an quantitativem Mengenwachstum orientierten Förderstruktur wird beiden Anforderungen nicht gerecht.Zum einen entsteht durch das Prinzip der garantierten, technologieabhängigen Einspeisevergütungen ein starker Anreiz zum Zubau auch grundsätzlich oder situativ ineffizienter Kapazitäten. Zum anderen kommt es aufgrund des hohen Förderniveaus zu einer zu schnellen Kapazitätserweiterung und einer damit einhergehenden Kostenkumulation. Durch die Ausschaltung des Wettbewerbes der erneuerbaren Energien untereinander und der Abschottung gegenüber dem restlichen Energiemarkt ist mittlerweile ein inakzeptables Maß an Ineffizienz und Überförderung entstanden. Die stark steigende EEG-Umlage macht deutlich, dass die Energiewende bei gleichbleibendem politischem Ordnungsrahmen zum ernsten Problem gerade für Menschen mit niedrigem Einkommen wird. Die Jungen Liberalen werden dies nicht zulassen und fordern, Energie durch den Abbau staatlicher Fehlanreize und die Stärkung marktwirtschaftlicher Prinzipien bezahlbar zu halten. Zu diesem Zweck ist das EEG in seiner jetzigen Form abzuschaffen und durch ein Quotenmodell zu ersetzen.

Im Rahmen dieses Quotenmodells soll der Staat die Energieversorger verpflichten, einen bestimmten Anteil des in Deutschland verbrauchten Stroms aus regenerativen Quellen zu beziehen. Wichtig ist dabei, dass die Quote technologieneutral und in ihrer Progressivität, bis zu denen ein bestimmter Anteil der Stromerzeugung aus erneuerbaren Quellen bereitgestellt werden muss, planungssicher ausgestaltet wird. Da die Unternehmen in diesem System ein Interesse haben, die Quote mit möglichst geringen Kosten zu erfüllen, entsteht ein starker Anreiz, bei der Produktion erneuerbarer Energien effizient vorzugehen. Durch die Ausschöpfung effizienter Erzeugungspotentiale bei gleichzeitiger Reduzierung ineffizienter Quellen sinken die Kosten für die Energiewende schon mittelfristig deutlich. Ein Auslaufen einzelner marktunfähiger Technologieträger ist dabei einer fortlaufenden Subventionierung vorzuziehen.

Die Ablösung des EEG soll in einer angemessenen Übergangszeit von nicht mehr als 5 Jahren stattfinden, in der die Unternehmen die Chance haben, sich auf das neue Marktumfeld einzustellen. Die EEG-Fördersätze müssen in dieser Phase mit Blick auf die massiv steigende EEG-Umlage stärker als bisher abgesenkt werden; in diesem Zusammenhang begrüßen wir die letzten Beschlüsse der Bundesregierung zur Reform der Photovoltaik-Förderung. Damit es nicht zu einem mehrjährigen „Dezemberfieber“ kommt, müssen für die Übergangszeit außerdem verbindliche Zubaudeckel eingezogen werden. Der Einspeisevorrang für erneuerbare Energien ist in dieser Zeit aufrecht zu erhalten, im Quotenmodell aber überflüssig und für neue Anlagen entsprechend abzuschaffen. Anlagen, die unter dem EEG ans Netz gegangen sind, müssen ihn aus dem Aspekt der Planungssicherheit heraus bis zum Ende ihrer Förderung behalten. Neue Umlagen, wie zur Förderung von Offshore-Windparks, widersprechen dem Quotenmodell und brechen außerdem mit dem Haftungsprinzip. Sie sind abzulehnen.

Um eine kohärente Entwicklung hin zu einer Energieversorgung auf Basis erneuerbarer Energien zu erreichen, ist ein gesamteuropäischer Ansatz zwingend erforderlich. Hierzu soll eine Harmonisierung der nationalen Förderprogramme und –initiativen auf der Basis des Quotensystems erfolgen, um sicherzustellen, dass europaweit der jeweils vor Ort am günstigsten zu erzeugende Strom aus erneuerbaren Energiequellen erzeugt wird. Hierzu gehört selbstverständlich auch die Beteiligung derjenigen Mitgliedstaaten an dem System, die bisher keine Förderprogramme zum Umstieg auf erneuerbare Energien aufgelegt haben. Begleitend dazu sollte ein gesamteuropäischer Strommarkt etabliert werden, in dem europaweit Ökostrom gehandelt werden kann, und die nationalen Stromnetze in einen gesamteuropäischen Verband integriert werden.

Betrachtet man die Energiewende unter dem Aspekt der Reduktion des CO²-Ausstoßes, so hat ein deutscher Alleingang im globalen Vergleich keinen Nutzen. Wir setzen uns daher für eine Lösung auf europäischer Ebene ein, bei der eine zu erfüllende Quote auf EU-Ebene festgesetzt wird. Solange dies nicht möglich ist, kann die nationale Quote auch durch den Zukauf von Öko-Strom aus dem EU-Ausland erfüllt werden. Einen rein virtuellen Handel mit Öko-Strom-Zertifikaten aus Ländern, deren Strom physikalisch gar nicht nach Deutschland importiert werden kann, lehnen wir aber ab. Eine spätere Gesamtintegration des deutschen oder europäischen Quotenmodells in einen globalen CO²-Emmissionszertifikatehandel begrüßen wir.

Die Versorgungssicherheit ist in einer Industrienation wie Deutschland von herausragender Bedeutungund daher einer der Eckpfeiler der Energiewende. Wir wollen den Energieversorgern aber nicht vorschreiben, wie sie ihr Geschäft zu machen haben und verzichten deshalb auf staatliche Interventionen. Stattdessen fordern wir, dass jeder Energieversorger per Gesetz verpflichtet wird, die Zuverlässigkeit seines Netzes zu gewährleisten. Ob er dazu auf eigene oder externe Backup-Kapazitäten, temporäres vom-Netz-nehmen einzelner Anlagen oder andere Maßnahmen zurückgreift, obliegt seiner unternehmerischen Freiheit. Die Einhaltung dieser Verpflichtung soll durch den Staat unter Androhung geeigneter Sanktionen sichergestellt werden.

Der Netzausbau ist ein wichtiger Faktor für das Gelingen der Energiewende. Die deutschen Netze müssen in der Lage sein, einen wachsenden Anteil erneuerbarer Energien und gleichzeitig den Strom grundlastfähiger Kraftwerke aufzunehmen. Ein Kapazitätsausbau ist deswegen ohne vernünftige Alternative. Er bewegt sich im Spannungsfeld zwischen Aufnahmefähigkeit und Finanzierbarkeit und muss beiden Ansprüchen genügen. Ein Netz, das die maximal produzierbare Strommengeaufnehmen kann, ist aus dieser Abwägung heraus mittelfristig noch nicht realisierbar. Zur Beschleunigung des Netzausbaus begrüßen wir planungsrechtliche Vereinfachungen, raten aber von einer Abkehr von umweltpolitischen Standards ab.

Obwohl der steigende Energiepreis im Grundsatz bereits einen hinreichenden Anreiz zur Verbesserung der Energienutzungseffizienz darstellt, können staatliche Förderprogramme zur Senkung des Energiebedarfs im Einzelfall sinnvoll sein. In diesem Zusammenhang verurteilen wir die parteipolitisch begründete Blockade des Programms zur Gebäudesanierung durch SPD und Grüne im Bundesrat. Im Gegensatz zu Förderprogrammen sind Verbote und andere erzieherische Maßnahmen des Staates kein vertretbares Mittel zur Steigerung der Energieeffizienz. Strafsteuern, das Glühbirnenverbot oder der verpflichtende Einbau von Smart-Metern in Neubauten entmündigen die Bürgerinnen und Bürger und werden von uns nachdrücklich zurückgewiesen. Auch das Top-Runner-Prinzip schränkt die Handlungsfreiheit unverhältnismäßig ein und kann deshalb nur in begründeten Ausnahmefällen zur Anwendung kommen. Stattdessen setzen wir auf eine verstärkte Aufklärung der Öffentlichkeit durch die weiter zu forcierende Verwendung von Energielabeln. Wir fordern, dass binnen fünf Jahren jedes strombetriebene Gerät, von der elektrischen Zahnbürste bis zur tonnenschweren Stromheizung, über eine Energieverbrauchskennzeichnung verfügen muss.

Energieträgerwerden aus historischen Gründen stark unterschiedlich besteuert. Wir regen an, langfristig über eine Vereinheitlichung nachzudenken, bei der Energieträger nur nach ihrem CO²-Ausstoß besteuert werden. Denkbar ist hier, den Import bzw. das Inverkehrbringen fossiler Energieträger an den Kauf von CO²-Zertifikaten zu koppeln. Verschmutzungsrechte wären dann nicht mehr an den Verbraucher, sondern an den Energieträger gebunden. Regenerative Energiequellen würden dabei einen Steuervorteil genießen, durch den langfristig sogar auf jede weitere Förderung verzichtet werden kann.

Eine direkte Konkurrenz von lebensmittel- und Energieproduktion durch Biomasse ist angesichts der Versorgungssituation in weiten Teilen der Welt ist abzulehnen. Sollte sich die Versorgungssituation mit den Lebensmittel soweit entspannen, dass auch bei Nutzung von Ackerflächen zur Energieproduktion ein ausreichendes Lebensmittelangebot erzielt werden kann, ist dies selbstverständlich zu überdenken. Die Energieerzeugung aus Abfällen der Agrar- und Forstwirtschaft ist hingegen eine sinnvolle Maßnahme im Rahmen effizienter Ressourcennutzung. Gleichzeitig ist eine Forschungsförderung, die die Verwendungsmöglichkeiten von Biomasse zur Erzeugung von Plattformchemikalien, die in der chemischen Industrie bisher aus petrochemischen Quellen gewonnen wurde, zu begrüßen, um die Versorgungssicherheit auch bei steigenden Ölpreisen und einer absehbaren Angebotsverknappung sicherzustellen.

Die Forschung in den Bereichen Energieproduktion, Energiespeicherung und Energieverwendung ist von zentraler Bedeutung für die Zukunft bezahlbarer, sauberer und sicherer Energie. Der Staat ist aufgefordert, an Universitäten und in Unternehmen unterstützend tätig zu werden. Das Forschungsprojekt ITER ist hinsichtlich seiner möglichen positiven Folgen ohne Vergleich und muss nachdrücklich verfolgt werden; seine Finanzierung ist langfristig sicherzustellen.18

Medizin- und Forschungsethische Herausforderungen: Individuelle Gewissensentscheidung auf Grundlage der Menschenwürde stärken

In allen Phasen des Lebens, von der Geburt bis zum Tod, sehen wir uns medizinethischen Fragestellungen ausgesetzt. Diese Fragen müssen vor dem Hintergrund des tiefgreifenden technologischen und gesellschaftlichen Wandels der vergangenen Jahrzehnte regelmäßig betrachtet und neu gestellt werden. Während auf gesellschaftlicher Seite die individuelle Entscheidungsfreiheit für die Menschen immer wichtiger wird, sorgt der technische Fortschritt fortwährend für neue Fragen. Neue Diagnose- und Therapieformen stellen Menschen vor neue Entscheidungen, die ihr Leben im innersten Kern betreffen.

Die Jungen Liberalen trauen dem mündigen Bürger und der Gesellschaft zu, diese Entscheidungen für sich treffen zu können. Sie setzen sich daher insbesondere bei medizinethischen Fragen gegen Bevormundung und für eine größtmögliche Entscheidungsfreiheit ein. Die Freiheit darf nur dort eingeschränkt werden, wo die Freiheit des jeweils anderen verletzt wird. Grundlagen für diese politische Entscheidung sind für die Jungen Liberalen immer sorgfältig abgewägte Argumente auf dem Fundament der Würde des Menschen. Ideologische oder religiöse Argumente sind Teil der individuellen Gewissensentscheidung, dürfen aber nicht Begründung für politische Entscheidung sein.

1. Beginn des Lebens

Die medizinische Forschung im Bereich von künstlicher Befruchtung, Geburten und der Diagnose von Krankheiten macht immense Fortschritte. Die Jungen Liberalen begrüßen daher, dass sich der Deutsche Bundestag in dieser Legislaturperiode die Frage nach der Zulassung der Präimplantationsdiagnostik (PID) gestellt und positiv beantwortet hat. Das Ergebnis der Diskussion ist aus Sicht der Jungen Liberalen NRW ein wichtiges Signal an die Gesellschaft, da es die individuelle Gewissensentscheidung im Rahmen allgemein anerkannter Grenzen ermöglicht.

Die Stammzellenforschung hat großes Potential und kann einen wichtigen Beitrag zur Heilung schwerer und zum Teil tödlicher Krankheiten leisten. Mögliche ethische Bedenken hinsichtlich der Nutzung embryonaler Stammzellen müssen daher sorgsam gegen die negativen Folgen der Unterlassung ihrer Nutzung zu Forschungszwecken abgewogen werden. Wir begrüßen die Nutzung adulter und künstlich reprogrammierter Stammzellen, wo immer diese möglich ist, halten aber die Nutzung zu Forschungszwecken embryonaler Stammzellen im Falle deren ausschließlicher Tauglichkeit vor diesem Hintergrund für legitim.

Die Jungen Liberalen sehen die Selbstbestimmung über die Fortpflanzung als wichtiges Menschenrecht.

Die Jungen Liberalen fordern daher eine weitergehende Regelung zur Leihmutterschaft. Frauen, für die eine Schwangerschaft eine große Gesundheitsgefährdung bedeutet oder nicht möglich ist, sollen unter strengen Grenzen die Möglichkeit erhalten ihr Kind von einer anderenFrau austragen zu lassen. Die Möglichkeit darf nur bestehen, wenn biologische bzw. medizinische Gründe eine Schwangerschaft verhindern. Die Entscheidung über die individuelle Zulässigkeit einer Leihmutterschaft bedarf im konkreten Fall der Zustimmung zweier Fachärzte. Die medizinischen Kosten sind dabei grundsätzlich von der Gesellschaft zu tragen. Mit der genauen Ausgestaltung soll sich der Bundestag in einer Debatte ohne Fraktionszwang ausführlich beschäftigen.

Ganz grundsätzlich halten wir Jungen Liberalen es auch weiterhin für sehr wichtig, dass Adoptionsrecht insbesondere im Hinblick auf homosexuelle Paare weiter zu öffnen, so dass mehr bereits existierende Kinder fürsorgliche Eltern finden können.

Die Jungen Liberalen NRW setzen sich für die Legalisierung der Eizellspende ein. Über die medizinischen Risiken müssen die Frauen im vorhinein umfassend aufgeklärt werden. Dieses Aufklärungsgespräch muss ein Facharzt führen. Die Spenderin muss hierbei bei auftretenden Folgekomplikationen der Eizellspende finanziell und medizinisch angemessen abgesichert sein. Dies sollte, da es sich im Kern bei der künstlichen Befruchtung um eine versicherungsfremde Leistung handelt, durch eine von der Empfängerin abzuschließende eigenständige Versicherung geleistet werden.

Die Beschränkung, nur verheirateten Paaren reproduktionsmedizinische Behandlungen zu eröffnen, ist abzuschaffen. Alle geschäftsfähigen Erwachsenen mit Kinderwunsch sind grundsätzlich berechtigt, diesen auch mit reproduktionsmedizinischen Maßnahmen oder auf dem Weg der Adoption zu verwirklichen.

Im Rahmen der U-Untersuchungen sollen genetische Screenings auch nach der Geburt zur freiwilligen Durchführung angeboten werden. Damit sollen therapierbare und relativ häufige, und bei familiärer Vorbelastung auch seltene Erbkrankheiten, getestet und frühzeitig erkannt werden. Diese Screenings sollen von den Krankenkassen bezahlt werden.Erkrankungen ohne Therapiemöglichkeit, welche erst im Erwachsenenalter ausbrechen, sollen nicht getestet werden, damit Menschen nach Erreichen der Volljährigkeit selbst entscheiden können, ob ein solcher Test durchgeführt werden soll.

2. Medizinethische Herausforderungen während des Lebens

Patientendaten

Einer der wichtigsten medizinischen Herausforderungen der kommenden Zeit wird die informationelle Selbstbestimmung sein. Wie können vor dem Hintergrund sinkender Preise und weitreichenden Möglichkeiten für genetische Tests die intimsten Daten mehr denn je geschützt werden, wenn gleichzeitig behandelnde Ärzte im Notfall informiert werden sollen?

Heute gibt es zahlreichen Möglichkeiten, medizinische Daten zu erfassen und Diagnosen zu stellen. Eine Erfassung dieser Daten darf nur mit Zustimmung des Betroffenen erfolgen. Gleichzeitig darf die Gendiagnostik aber auch nicht diskriminiert werden und muss als gleichbehandelte Methode von vielen gelten, zwischen denen der Patient wählen kann.

Wie im Gendiagnostikgesetz bereits geregelt, sind ohne Wissen und Zustimmung des Betroffenen durchgeführte genetische Tests sind grundsätzlich strafbar und ihre

Ergebnisse dürfen, unabhängig vom Resultat, nicht zur Begründung einer Entscheidung, etwa durch potentielle Arbeitgeber oder Versicherungsleister, herangezogen werden. Niemand darf gezwungen werden, bestimmte Diagnostik durchführen zu lassen.

Die Sensibilität der Daten erfordert eine klare Ablehnung von zentralen Registern zur Speicherung. Daten sollen, wo immer möglich, verteilt gespeichert werden. Die Menschen müssen außerdem auf sämtliche persönliche Daten Zugriff haben. So müssen zum Beispiel Diagnostikergebnisse und Krankenakten für den Patienten transparent sein. Insbesondere lehnen wir die elektronischen Patientenakte, wie sie als zusätzliche Funktion der elektronischen Gesundheitsakte vorgesehen, ab da diese auf zentralen Servern gespeichert würde. Eine auf Wunsch des Patienten erfolgende Speicherung von Notfalldaten auf der Elektronischen Gesundheitskarten muss möglich sein.

Organspende

Ein weiteres Handlungsfeld ergibt sich im Bereich der Organspende. Die Anzahl der potentiellen Spender ist aus Sicht der Jungen Liberalen NRW derzeit viel zu gering. Die Organspenderquote muss daher deutlich verbessert werden. Zentraler Ansatz sollte dabei die Aufklärung der Bevölkerung sein. Die Bürger sollen bei möglichst vielen Gelegenheiten auf die Möglichkeit zur Organspende hingewiesen werden. Bei einer Entscheidung muss den Menschen auch zugestanden werden, sich nicht entscheiden zu wollen. Es darf keinen Entscheidungszwang geben. Außerdem muss die Möglichkeit bestehen, sich auch immer wieder umentscheiden zu können.

Die Jungen Liberalen begrüßen daher den Beschluss des deutschen Bundestages, wonach die Krankenkassen verpflichtet werden, die Organspendebereitschaft regelmäßig abzufragen. Weitergehende Maßnahmen, etwa die Speicherung der Entscheidung auf der Gesundheitskarte, sind aus Sicht der Jungen Liberalen nur akzeptabel, wenn Datensicherheit und Datentransparenz für den Spender gewährleistet sind. Entscheidend ist dabei die dezentrale Speicherung der Daten und die Möglichkeit zur Ansicht und Bearbeitung der Daten, etwa mit einem Terminal beim Arzt.

Die postmortale Spende verursacht bei Patienten und Angehörigen oftmals große Ängste. Die seelische Belastung im Falle eines Unfalls verstärken die Vorbehalte der Angehörigen gegen eine Organspende, obwohl das Familienmitglied sich im Vorfeld zu einer Organspende entschlossen hat. Die Jungen Liberalen NRW fordern daher, dass es flächendeckend Organspendebeauftragte gibt, die für Angehörige als Ansprechpartner dienen und diese über die Organspende informieren. Zur Klärung von Unstimmigkeiten soll der Organspendeausweis rechtlich verbindlich sein, da er den Patientenwillen unmittelbar wiedergibt.

Zugleich scheitert eine Organspende oftmals an zu hohen Kosten. Vor allem kleine Krankenhäuser bleiben oft auf den Kosten einer Transplantation sitzen. Krankenhäuser müssen daher bei der Transplantation von Organen die vollen Kosten erstattet bekommen. Dies gilt auch für den durch Belegung von Betten und Einsatz von Personal entstehenden Verdienstausfall.

Wir begrüßen die fortschreitende Entwicklung im Bereich der Transplantierbarkeit tierischer Organe. Da bereits zum jetzigen Zeitpunkt einzelne Komponenten, wie Herzklappen von Schweinen, zur Nutzung beim Menschen herangezogen werden können, sind Hoffnungen auf eine mittelfristige Nutzbarkeit ganzer Organe nicht unberechtigt. Im Bereich der Tierzucht hierfür notwendige Maßnahmen befürworten wir auf Grundlage einer ethischen Abwägung.Bei der Entscheidung, welcher Patient tierische, und welch menschliche Organe erhält, dürfen finanzielle Gründe keine Rolle spielen.

3. Die letzte Lebensphase

Dank moderner medizinischer Methoden und Forschung steigt die Lebenserwartung stetig an. Die Jungen Liberalen sehen diesen Umstand als Gewinn für die Gesellschaft. In der letzten Lebensphase stellt sich für die Menschen die Frage nach einem würdevollen Lebensabschied. Angehörige und Mediziner müssen vor diesem Hintergrund Verantwortung für den sterbenden Menschen übernehmen. Sie begeben sich dabei oftmals auf eine emotionale und rechtliche Gratwanderung. Die Jungen Liberalen NRW begrüßen daher die aktuelle Regelungen zur Patientenverfügung.

Ergänzend zu den Regelungen soll es künftig jedem Menschen ermöglicht werden, eine umfassende Beratung zum Verfassen eine Patientenverfügung bei dem Arzt und dem Notar seines Vertrauens in Anspruch zu nehmen. Wir fordern daher, dass diese einmalige Beratung vom Arzt bzw. Notar mit der Krankenversicherung, weitere Beratungen durch eine individuelle Gesundheitsleistung abgerechnet werden können.

Die Zahl der Menschen, die an nicht heilbaren Krankheiten leiden, wird zunehmend steigen. Dies stellt die Gesellschaft vor immense Herausforderungen. Die palliative

Versorgung sterbender Menschen darf daher keine Medizin und Versorgung 2. Klasse sein. Wir fordern neben einer ausreichenden Pflegeversorgung auch die seelsorgerische Betreuung von Betroffenen und Angehörigen.

Hospize leisten auf diesem Gebiet sowohl ambulant als auch stationär eine notwendige und gute Arbeit. Die Jungen Liberalen begrüßen, dass diese Leistung zum großen Teil ehrenamtlich und spendenfinanziert angeboten wird, da dies die Hospizarbeit als gesellschaftliche Aufgabe hervorhebt. Dennoch ist eine flächendeckende und gut ausgebaute Hospizstruktur in Deutschland nicht vorhanden. Es soll zukünftig möglich sein, ein Hospiz auch in einer wirtschaftlichen Rechtsform führen zu können. Dadurch soll der Anreiz für einen Marktzugang von weiteren gemeinnützigen, öffentlichen und privaten Trägern in diesem Bereich gesteigert werden.

Um Menschen adäquat in ihrem Sterbeprozess begleiten zu können, ist eine frühzeitige Aufnahme der palliativen Arbeit notwendig. Dies geschieht derzeit in der Praxis oft nicht. Gründe dafür sind die geringe Verfügbarkeit von Hospizen, die defizitäre Vernetzung und ein oft nicht strukturiertes regionales Überleitungsmanagement. Um dem oft absehbaren Sterben im Krankenhaus begegnen zu können, sind alle regionalen Gesundheitsdienstleister dazu aufgerufen, diese Strukturen zu schaffen und zu beleben. Hierbei sei auch deutlich herausgestellt, dass die Jungen Liberalen NRW an dieser Stelle eine deutliche Einbindung der regionalen Gesundheitspolitik und kommunalen Gesundheitsstrukturen fordern.

Hierzu gehört auch, dass jedes Krankenhaus mindestens einen Palliativ-Mediziner beschäftigen muss. Kleine Krankenhäuser können dies durch einen vertraglich vereinbarten Konsiliardienst eines entsprechenden niedergelassenen Arztes oder einen Palliativ-Mediziner eines anderen Krankenhauses sichern. Ergänzend sollte auch eine palliativmedizinische Ausbildung für das Pflegepersonal angeboten und forciert werden.

Die flächendeckende Etablierung der regionalen Hospizarbeit wird aus Sicht der Jungen Liberalen NRW gleichzeitig auch eine verstärkte Diskussion und Auseinandersetzung in der Gesellschaft nach sich ziehen. Den Informations- und Diskussionsbedarf zu decken und das Thema Sterben zu enttabuisieren soll originäre Aufgabe der regionalen Gesundheitsakteure sein.

Zugleich muss die fachliche Ausbildung im Bereich der Palliativmedizin verbessert werden. Allgemeinmediziner müssen stärker für das Thema sensibilisiert werden.

Außerdem sollen mehr Lehrstühle mit palliativmedizinischem Schwerpunkt geschaffen werden, um Forschung und Ausbildung in diesem Bereich zu intensivieren.

Darüber hinaus soll es Ärzten zukünftig legal möglich sein, Patienten Arzneimittel zur vorübergehenden Einnahme zu überlassen. Dies hilft insbesondere Patienten, die aufgrund ihrer eingeschränkten Mobilität nicht in der Lage sind, eine Apotheke aufzusuchen.

Die Forderungen hinsichtlich der Hospizarbeit und deren Weiterentwicklung in Deutschland schließen explizit mit ein, dass die Jungen Liberalen NRW die Regelungen im Bereich der Sterbehilfe als deutlich defizitär ansehen und durch rechtliche Grauzonen oft ein würdevolles und selbstbestimmtes Sterben nicht möglich ist. Aus unserer liberalen Überzeugung ist dies für die Jungen Liberalen NRW ein unhaltbarer Zustand, denn ein Sterben nach eigenen Wünschen und Vorstellungen sowie der Umsetzung der eigenen Souveränität im eigenen Sterbeprozess wird dadurch massiv konterkariert. Auch ist uns bewusst, dass dies, ebenso wie die Diskussion im Bereich PID, nicht nur am Rande von einzelnen politischen Parteien diskutiert werden sollte, sondern einer breiten Auseinandersetzung bedarf. Wir fordern daher den Deutschen Bundestag auf, sich ohne Fraktionszwang mit dem Thema der Sterbehilfe auseinander zu setzen, die Grauzonen in den bisherigen Gesetzen aufzuklären und dem Vorbild anderer Länder (z.B. den Niederlanden) zu folgen und ein eigenes Gesetz zu erlassen, welches alle gesetzlichen Grundlagen – von der Patientenverfügung über die Bestimmungen zur Hospizarbeit bis zum ärztlichen assistierten Suizid – enthält. Aus liberaler Überzeugung heraus befürworten wir dabei die auch kammerrechtliche Zulassung des ärztlich assistierten Suizids.

Klar davon abgrenzen müssen wir die in dem Selbstbestimmungsrecht 174 des Patienten liegenden, oftmals in einer Patientenverfügungen festgeschriebenen Wunsch des Patienten auf Behandlungsabbruch (passive Sterbehilfe) und auch die in der Palliativmedizin angewandte Form der indirekten Sterbehilfe durch Inkaufnahme lebensverkürzender Nebenwirkungen medizinischer Behandlungen, besonders zur Schmerzstillung. Diese Formen der Sterbehilfe werden von den Jungen Liberalen klar unterstützt. Ferner bekennen wir uns zur Straffreiheit der Beihilfe zum Suizid. Hiervon ausgenommen ist allein die gewerbsmäßige Sterbehilfe.

4. Grundsätze für Forschung und Entwicklung

Forschung findet in der privaten Wirtschaft sowie öffentlichen Einrichtungen wie Instituten oder Universitäten statt. Aus dem hohen Anteil privater Unternehmen an der Forschung in Deutschland leitet sich auch eine große gesellschaftliche Verantwortung für ebendiese Unternehmen ab. In diesem Zusammenhang sehen die Jungen Liberalen jedoch keinen grundlegenden Widerspruch zwischen Gewinnstreben der Unternehmen und dem Nutzen für das Gemeinwohl.

Medizinische Forschung sowie die Entwicklung neuer Methoden und Stoffe ist ein wichtiges Gebiet für den Standort Deutschland. Der Schutz geistigen Eigentums durch Patente und die daraus resultierende vorübergehende monopolisierte Nutzung der Forschungsergebnisse stellen nach Ansicht der Jungen Liberalen einen unabkömmlichen Anreiz für hohe Forschungsinvestitionen dar. Als weiteren Forschungsanreiz fordern die Jungen Liberalen nach dem Vorbild vieler europäischer Staaten die Anhebung der Absetzbarkeit von Forschungsausgaben.

Dabei sollen Patente die Forschung Dritter nicht unnötig erschweren. Voraussetzung dafür ist die strikte Überprüfung bei der Patentvergabe. Die Neuheit, erfinderische Höhe und gewerbliche Anwendbarkeit müssen zweifelsfrei nachgewiesen sein.

Die vorübergehende Monopolstellung dient dem Ausgleich der Forschungskosten, einen Freischein zu unverhältnismäßiger Preistreiberei stellt sie jedoch keineswegs dar. Die Jungen Liberalen halten es deshalb gerechtfertigt, dass in einem gesetzlichen Krankenkassensystem Transparenz bei der Preisfindung für Medikamente eingefordert wird. Aus ethischer Sicht von besonderer Bedeutung ist für die Jungen Liberalen die Frage, wie medizinische und pharmazeutische Forschungsergebnisse auch Menschen in ärmeren Weltregionen zugänglich gemacht werden können. Daher begrüßen sie ausdrücklich die Sonderregelungen der Welthandelsorganisation WTO, die es von Seuchen, Epidemien und medizinischen Krisen wie AIDS und Malaria betroffenen Entwicklungsländern möglich machen, deutlich günstigere Generika im eigenen Land herzustellen oder zu importieren. Gerade deshalb verurteilen sie das Vorgehen der europäischen Zollbehörden ausdrücklich, die in jüngster Vergangenheit bereits mehrfach für Entwicklungsländer bestimmte Tansitlieferungen von Generika entgegen den WTO-Bestimmungen in europäischen Häfen beschlagnahmt haben.

Deshalb unterstützen wir die wichtige Arbeit des IQWiG ausdrücklich und treten jedem Versuch entgegen, seine Unabhängigkeit einzuschränken.

Der progressive Aspekt des Liberalismus zeigt sich insbesondere im politischen Umgang mit Forschung.

Die Suche nach neuen Erkenntnissen ist ein unpolitischer Prozess und sollte demnach auch nicht durch politischen Willen gelenkt werden. Ein Forschungsverbot aus ideologischen Gründen ist abzulehnen. Politisches Eingreifen in die Forschung halten die Jungen Liberalen lediglich in den Fällen für gerechtfertigt, wenn es während des Forschungsprozesses zu einer Verletzung der Menschenwürde kommt.

Alkolock verhindern

Die Jungen Liberalen NRW erteilen den Überlegungen zum Einbau von Alkoholmessgeräten in Kraftfahrzeugen eine klare Absage. Diese technische Maßnahme lässt sich denkbar einfach umgehen,  verursacht pro Fahrzeug Kosten von circa 1.000 EUR, stellt alle Fahrzeugführer unter Generalverdacht und entlässt sie aus der ihnen obliegenden Eigenverantwortung. Ferner kann mit  einem solchen System auf Notfälle nicht mehr adäquat reagiert werden. Eine Förderung des freiwilligen Einbaus dieser elektronischen Wegfahrsperren durch eine Verkürzung der Dauer des Führerscheinentzuges bei bereits aufgefallenen Personen, einen Teilerlass der Punkte im Verkehrszentralregister und ähnliche Strafrabattierungen lehnen wir entschieden ab.

Fahrlehrer als Begleitfahrer zulassen

Die Jungen Liberalen NRW fordern die Fahrerlaubnisverordnung, § 48a Abs. 5 FeV (Voraussetzungen „Begleitetes Fahren“ ab 17 Jahre), wie folgt zu ändern:

„Die begleitende Person muss“ statt:„das 30. Lebensjahr vollendet haben“ neu:„das 30. Lebensjahr vollendet haben oder ausgebildeter Fahrlehrer sein“.