Gemeinsame Erklärung der Landesvorstände der Jungen Liberalen NRW und des Landesverbandes der Liberalen Hochschulgruppen NRW

Sowohl die Jungen Liberalen (JuLis) NRW als auch der Landesverband der Liberalen Hochschulgruppen (LHG) NRW sehen sich als eigenständige Vorfeldorganisationen der FDP in der Verantwortung und in der Verpflichtung, den politischen Liberalismus in Deutschland weiterzuentwickeln und diesem entscheidende Impulse zu geben. Auf der Grundlage der gemeinsamen Überzeugung davon, dass die Freiheit des Einzelnen, dessen Eigenverantwortung und Entfaltungsmöglichkeiten unteilbare Werte darstellen, die es zu schützen und zu kultivieren gilt, vereinbaren die JuLis NRW und die LHG NRW eine umfassende Kooperation in allen Handlungsfeldern, die einen hochschulpolitischen Bezug aufweisen.

Ein einvernehmliches Vorgehen beider Verbände soll eine effektivere Durchsetzung in der FDP, in deren Landtagsfraktion und in der Öffentlichkeit ermöglichen. Dies betrifft insbesondere die Möglichkeiten eines koordinierten Auftretens auf Landesparteitagen und gemeinsamer Pressearbeit. Die eigenständige Kommunikation der Beschlusslage und das eigenständige Auftreten und Wirken des jeweiligen Verbandes bleiben davon unberührt; die LHG NRW erkennt den Alleinvertretungsanspruch der JuLis NRW in allgemeinpolitischen Fragen umfassend an und wird ausschließlich hochschulpolitisch tätig. In enger Abstimmung zwischen beiden Landesvorständen sollen Handlungsoptionen und -strategien evaluiert und – wo als sinnvoll erachtet – umgesetzt werden. Daneben wird vereinbart, dass beide Verbände sich zu gegenseitiger Rücksichtnahme aufeinander verpflichten.

Um die Zusammenarbeit zu gewährleisten und zu institutionalisieren, soll in der Regel einmal jährlich eine gemeinsame Sitzung der Landesvorstände beider Verbände stattfinden und zur weiteren Vernetzung und Information dem jeweils anderen Verband ein Tagesordnungspunkt im Rahmen der Klausurtagung eingeräumt werden. Um Mitglieder und Interessenten auf die Arbeit des jeweils anderen Verbandes hinzuweisen und über diesen zu informieren, verlinken die JuLis NRW und die LHG NRW diesen auf ihren Homepages.

Der schönste Tag im Leben – Gegen die Servicewüste Standesamt

Die Eheschließung und die Eintragung einer Lebenspartnerschaft sind ein großer Schritt im Leben eines Paares. Sie sind Ausdruck der Entscheidung, sich zu seinem Partner zu bekennen und mit diesem ein dauerhaftes und rechtsverbindliches Bündnis einzugehen. Viele Menschen möchten den Hochzeitstag daher verständlicherweise zu einem der schönsten Tage ihres Lebens machen.

Insbesondere in Zeiten, in denen Religion für Einige immer weiter in den Hintergrund gerät, entschließen sich viele Paare dafür, ausschließlich standesamtlich zu heiraten. Hierbei sind die Auswahlmöglichkeiten bezüglich der Räumlichkeiten für die Trauung je nach Gemeinde sehr begrenzt. Das Standesamt und die möglicherweise darüber hinaus für die Trauung zu wählenden Räumlichkeiten sind nicht immer der Ort, der zu den Vorstellungen des jeweiligen Paares passt. Oft ist es aus Platzgründen und wegen mangelnder Flexibilität der Behörde “Standesamt” auch nicht möglich, alle Gäste des Paares an der Trauung teilhaben zu lassen und auf individuelle Ablaufwünsche des Paares einzugehen.

Die Jungen Liberalen NRW setzen sich daher dafür ein, dass Eheschließungen durch für das Gebiet zuständige Standesbeamte zukünftig an allen Orten stattfinden können, die den für das Paar passenden Rahmen bieten. Entstehende Mehrkosten sind hierbei von dem zu trauenden Paar zu tragen.

Evidenzbasierte THC Grenzwerte

Die aktuellen Blut-Grenzwerte für THC im Straßenverkehr von 1 ng/ml sind medizinisch ungerechtfertigt. Noch Tage nach dem Konsum von Cannabis können diese Grenzwerte überschritten werden. Eine Einschränkung der Fahrtüchtigkeit liegt dabei allerdings nicht vor. Die Jungen Liberalen fordern, dass die Blut-Grenzwerte für THC sich künftig an der tatsächlichen Beeinflussung der Fahrtüchtigkeit orientieren.

Religionsfreie Verfassung

In der Landesverfassung des Landes NRW sind Grundsätze von Erziehung und Bildung formuliert. An erster Stelle ist dort die „Ehrfurcht vor Gott, […]“ (Artikel 7) genannt. Wir Liberalen sehen dies in einer säkularen Gesellschaft als überholt an und fordern dies zu streichen. Sodass der Absatz wie folgt lauten soll:

(1) Achtung vor der Würde des Menschen und Bereitschaft zum sozialen Handeln zu wecken, ist vornehmstes Ziel der Erziehung.

Liberalisierung des Taximarkts – Uber

Wir sehen in der aktuellen Debatte um den Fahrdienst „Uber“ große Chancen, das in Teilen nicht mehr zeitgemäße Personenbeförderungsgesetz zu modernisieren. Durch den technischen Fortschritt und ein geändertes Mobilitätsverhalten ist der Wunsch der Bürgerinnen und Bürger gewachsen, flexibler und eigenverantwortlicher Beförderungsdienstleistungen in Anspruch nehmen zu können. Darauf wollen wir reagieren und den Taximarkt fit für das 21. Jahrhundert machen.

Dafür muss der bisher überregulierte Taximarkt liberalisiert werden. Die Genehmigungspflicht für den Betrieb eines Taxiunternehmens soll entfallen und durch eine einfache Gewerbeanmeldung ersetzt werden. Damit verbunden müssen die Unternehmen dringend mehr Freiheit erhalten, untereinander um neue und verschiedene Zielgruppen werben zu können. So soll es zukünftig verschiedene Fahrzeugklassen und unterschiedliche Tarifmodelle geben.

Auch müssen Geschäftsmodelle ermöglicht werden, in denen ein gewerbesteuerpflichtiges Unternehmen entgeltliche Beförderungsdienstleistungen zwischen Privatpersonen vermittelt. Dieses Unternehmen muss dann per privatrechtlicher Vereinbarung mit den Fahrern für ein Mindestmaß an Sicherheit, Transparenz, Versicherungsschutz und Evaluation der Dienstleistung garantieren. Solange die beteiligten Fahrer nach Regelmäßigkeit und Umsatz nicht gewerbsmäßig handeln, soll es für sie selbst keine weiteren Auflagen geben.19

Geschichte ist Zukunft

Mit starkem Befremden nehmen die Jungen Liberalen die Pläne der nordrhein-westfälischen Landesregierung zur Kenntnis, sich bis zum Jahr 2015 vollständig aus der Finanzierung der Archäologie und Denkmalpflege zurückzuziehen. Bisher teilen sich der Landschaftsverband Rheinland, der Landschaftsverband Westfalen-Lippe sowie die Stadt Köln die Kosten für archäologische Vorhaben und Denkmalpflege mit dem Land NRW. Die aktuellen Pläne der Landesregierung sehen vor, den hierfür bisher veranschlagten Landesetat von rund 12 Millionen Euro auf nur noch 3,3 Millionen Euro im Jahr 2014 zu senken, bevor die Förderung im Jahr 2015 vollständig eingestellt werden soll.

Die Streichung dieser Förderung würde aus Sicht der Jungen Liberalen eine schwerwiegende kulturpolitische Zäsur bedeuten. Würde der Landesanteil der bisher gemeinschaftlich aufgebrachten Gelder wegfallen, wäre der kulturhistorische Schaden für das Land NRW unermesslich.

Zwar ist es grundsätzlich sinnvoll, das archäologische Verursacherprinzip auf eine gesetzliche Grundlage zu stellen und wieder in Kraft zu setzen, jedoch rechtfertigt dies nicht die vollständige Streichung der Landesmittel. Stiehlt sich das Land hier aus der Verantwortung der Teilfinanzierung,  wachsen die Risiken übermäßiger finanzieller Belastungen gerade bei kleineren Bau- und Infrastrukturprojekten, wodurch wichtige Investitionen letztlich ausbleiben.

Mit Blick auf die dringend notwendige Haushaltskonsolidierung dürfen nur wenige Ausgaben als unantastbar gelten. Der Schritt, die Förderung für archäologische Tätigkeiten und Denkmalpflege dabei ins Auge zu fassen, ist grundsätzlich nachvollziehbar und auf keinen Fall gänzlich abzulehnen. Doch das Ausmaß der geplanten Einsparungen geht zu weit.

Darüber hinaus soll verstärkt um eine freiwillige Beteiligung privater Geldgeber wie Stiftungen geworben werden.

Ebenso fordern wir die FDP-Landtagsfraktion NRW auf, mit entsprechenden Anträgen hierauf hinzuwirken.

Liberale Grundsätze in der Entwicklungspolitik

Entwicklungspolitik ist für uns JuLis NRW keine Nebensache! Armut und Hunger in der Welt stellen nach wie vor zwei der größten Probleme der Menschheit dar und dürfen daher nicht vernachlässigt werden. Daneben erfüllt die Entwicklungspolitik wichtige Funktionen für die Sicherheitspolitik wie die Förderung von Demokratie, die Vermeidung von Flüchtlingsströmen, globale Klimapolitik und auswärtige Kulturpolitik.  Wichtig für uns JuLis ist, dass Entwicklungspolitik koordiniert aus einer Hand erfolgt. Aus diesem Grund lehnen wir Entwicklungshilfe durch die Bundesländer, insbesondere auch unser eigenes, ab. Stattdessen sollten alle Aktivitäten auf Bundes- und EU-Ebene erfolgen. Wir fordern weiterhin, dass NRW seine Anteile am Deutschen Institut für Entwicklungspolitik an den Bund veräußert.

Perspektivisch fordern wir, Entwicklungspolitik auf europäischer Ebene zu konzentrieren, wo sie im Rahmen der gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik durchgeführt werden sollte. Dadurch soll ein gezielterer und koordinierter Einsatz von Mitteln gewährleistet werden. Im Zuge dessen soll es auch auf der Ebene der Mitgliedsstaaten keine nationalen Projekte mehr geben.

Unsere Entwicklungspolitik sollte zukünftig auf drei Säulen basieren: Die erste Säule besteht darin, den Weltmarkt dahingehend zu reformieren, dass bestehende Entwicklungshemmnisse abgebaut werden. Die zweite Säule sollte darin bestehen, dass Akteuren der Privatwirtschaft ermöglicht wird, einen Beitrag zur Entwicklungshilfe zu leisten. Als dritte Säule soll zusätzlich die staatliche Entwicklungshilfe dienen.

1) Weltmarkt

Der Weltmarkt hat einen bedeutenden Einfluss auf die Entwicklung von Ländern und Regionen. Vor diesem Hintergrund ist es wichtig, Rahmenbedingungen für den Weltmarkt zu setzen, die einer positiven Entwicklung Vorschub leisten und Armut und Hunger bekämpfen.

Unsere wichtigste Forderung ist in diesem Zusammenhang der Abbau von EU-Subventionen in der Landwirtschaft, die dazu führen, dass Landwirte aus unterentwickelten Ländern nicht konkurrenzfähig sind und dadurch in die Armut getrieben werden. Gleichzeitig ist ein weltweiter Abbau von Schutzzöllen und anderen Handelsschranken unumgänglich.

Um die Aktivitäten im Rahmen der Entwicklungspolitik zu koordinieren, fordern wir eine enge Vernetzung der entwicklungspolitischen Aktivitäten zwischen den Staaten, WTO, IWF und regionalen Zusammenschlüssen von Ländern wie die Afrikanische Union, ASEAN oder der Union Südamerikanischer Nationen. Nur wenn alle Akteure an einem Strang ziehen ist sichergestellt, dass Entwicklungspolitik gemeinsame Ziele verfolgt und nicht gegenseitig konterkariert wird.

2) Privatwirtschaft

Neben einer Reform der Rahmenbedingungen auf dem Weltmarkt und der staatlichen Entwicklungspolitik gilt es ebenso Möglichkeiten zu schaffen, dass auch privatwirtschaftliche Unternehmen einen Beitrag zur Entwicklungshilfe leisten können.

Ein positives Beispiel sind Mikrokredite und Mikroversicherungen, die einerseits den Menschen vor Ort bei der Existenzgründung helfen, und gleichzeitig der Privatwirtschaft Gewinne bescheren. Diese Symbiose ist daher aus unserer Sicht ein hervorragendes Mittel zur wirtschaftlichen Entwicklung. Wir wollen deshalb dafür eintreten, dass in allen Entwicklungsländern gesetzliche und strukturelle Rahmenbedingungen zur Förderung von Mikrokrediten und Mikroversicherungen geschaffen werden.

Eine weitere positive Form der wirtschaftlichen Zusammenarbeit von Privatwirtschaft und Entwicklungsländern ist die Idee des Social Business, dem Anbieten von Produkten aus humanitären Gründen ohne finanzielles Gewinnstreben. Solche Projekte sollten verstärkt in den öffentlichen Fokus gestellt werden, um Unternehmen, die solche Modelle betreiben, entsprechend zu würdigen.

Auch Projekte im Bereich des Fair Trade unterstützen eine positive Entwicklung und sollten entsprechend begrüßt werden.

Schließlich ist es jedoch nicht nur die Anbieterseite der Privatwirtschaft, die Einfluss auf die wirtschaftliche Entwicklung haben, sondern auch wir als Nachfrager von Endprodukten haben eine Marktmacht, die wir dazu nutzen können, um Unterentwicklung zu bekämpfen. Allerdings fehlt oft noch die Transparenz der Verbraucher über die Produkte, die sie kaufen. Vor diesem Hintergrund unterstützen wir privatwirtschaftliche Siegel.

3) Staatliche Entwicklungshilfe

Bei der Bekämpfung der Armut auf der Welt nimmt staatliche Entwicklungshilfe auch in Zukunft eine bedeutende Rolle ein. Wir fordern, dass die Zusage im Rahmen der Millennium-Ziele, 0,7% des BIP in die Entwicklungshilfe zu investieren, eingehalten wird, und werden uns sowohl innen- als auch außenpolitisch für die Einhaltung dieser Zusage einsetzen.

Bei staatlicher Entwicklungshilfe sollte zunächst zwischen humanitärer Hilfe, Nothilfe und Wiederaufbauhilfe – vor allem nach Katastrophen – und staatlicher Entwicklungshilfe im engeren Sinne unterschieden werden. Humanitäre Hilfe darf aus unserer Sicht nicht an konkrete Bedingungen geknüpft sein – das einzige maßgebliche Kriterium muss der Grad der Bedürftigkeit sein.

Bei der Vergabe von Mitteln aus der Entwicklungshilfe sollten aus unserer Sicht die folgenden Kriterien maßgeblich sein:

Freiheit: Es gibt einen klaren Zusammenhang zwischen dem Grad an politischer und wirtschaftlicher Freiheit und dem Wohlergehen der Bevölkerung und der Volkswirtschaft. Für uns als Liberale ist es Grundvoraussetzung, dass strategische Entwicklungsvorhaben nur mit solchen Ländern eingegangen werden, in denen ein Mindestmaß an politischer und wirtschaftlicher Freiheit sowie Good Governance vorherrschen, frei nach dem Motto „No money for dictators“. Zentrales Kriterium sollte die Wahrung der universellen Menschenrechte auf der Grundlage der UN-Menschenrechtskonvention von 1948 sein. Begründete Ausnahmen sind nur dann denkbar, wenn es ein besonderes sicherheitspolitisches Interesse in diesen Ländern gibt, wie zum Beispiel in Afghanistan.

Bedürftigkeit: Ein weiteres Kriterium zur Vergabe von entwicklungspolitischen Mitteln ist für uns die Bedürftigkeit. In diesem Zusammenhang lehnen wir finanzielle Entwicklungshilfe an Länder ab, die Deutschland mittlerweile auf dem Weltmarkt die Stirn bieten. Ein geeigneter Indikator zur Ermittlung der Bedürftigkeit ist der Human Development Index.

Ökologie: Als Verfechter der sozialen und ökologischen Marktwirtschaft ist es für uns JuLis selbstverständlich, dass auch die Einhaltung ökologischer Standards ein Kriterium zur Vergabe von Entwicklungshilfe ist. Gleichwohl erkennen wir an, dass es besonders für stark unterentwickelte Länder mit geringer staatlicher Integrität sehr schwer ist, solche Kriterien einzuhalten. Je höher der Grad an Entwicklung, umso verstärkt sollte dieses Kriterium bei der Vergabe von Entwicklungshilfe beachtet werden.

Entscheidet man sich unter Abwägung dieser Kriterien, eine entwicklungspolitische Partnerschaft mit einem Land einzugehen, so stellt sich die Frage, welche Art von Mitteln man den Ländern zukommen lässt. So sind neben finanziellen Hilfen beispielsweise auch Infrastrukturprojekte, die Vermittlung von Bildung bzw. Know-how, die Förderung des Gesundheitssystems und ökologische Projekte denkbar. Daneben stellt sich die Frage, welche Akteure im jeweiligen die Hilfe sinnvollerweise erhalten sollten, beispielsweise die Regierung, NGOs, Verbände oder auch die Bevölkerung direkt. Dabei sind grundsätzlich zivilgesellschaftliche Akteure wie NGOs zu bevorzugen – gerade in Partnerländern mit größeren Korruptionsproblemen. Die genaue Verteilung muss für jedes Partnerland je nach den dortigen Bedingungen separat entschieden werden. Direkte Budgethilfen lehnen wir ab.

Die Personalpolitik staatlicher Entwicklungshilfe muss hinsichtlich des Personaleinsatzes in den Partnerländern einer Überprüfung unterzogen werden. Deutsches Personal in den Partnerländern sollte hauptsächlich die sinnvolle Verteilung der Mittel im Blick haben, auf die vereinbarte Verwendung achten und nach neuen, vielversprechenden Projekten Ausschau halten.

Militärhilfe als Entwicklungshilfe sehen wir grundsätzlich sehr kritisch. Im Einzelfall kann sie aber durchaus Sinn machen, zum Beispiel dann wenn die Sicherheit und territoriale Integrität eines Landes gefährdet ist.

Hat man nun in einem ersten Schritt entschieden, dass man einem Land helfen möchte, und in einem zweiten Schritt entschieden, wie die länderspezifische Strategie aussehen soll, so ist es für uns der logische dritte Schritt, dass alle getroffenen Maßnahmen regelmäßig auf Sinnhaftigkeit und Wirksamkeit überprüft werden und, falls gegeben, modifiziert oder eingestellt werden.

Fußball-Sicherheitskonzept kritisch hinterfragen

Die Jungen Liberalen NRW sehen das Sicherheitskonzept von DFB und DFL „Sicheres Stadionerlebnis“ sehr kritisch an und fordern alle beteiligten Parteien auf, dieses Konzept zu überdenken und neu auszuarbeiten.

So stellen wir uns klar gegen Nacktkontrollen an Fußballfans durch privates Sicherheitspersonal. Weiterhin wird in diesem Konzept angedacht, die Videoüberwachungssysteme in allen deutschen Stadien zu evaluieren und gegebenenfalls die Überwachung weiter auszudehnen. Diese Idee sehen wir ebenfalls als nicht zielführend an. Eine weitere Videoüberwachung ist nicht nötig und würde zudem wieder eine Einschränkung der Rechte aller Stadionbesucher bedeuten. Davon ausgenommen sollen aus Sicht der Jungen Liberalen nur Videoaufzeichnungen zur Zuflusskontrolle der Zuschauer sein, da diese zur Sicherheit in Fußballstadien beitragen können.

Positiv ist an dem Konzept ist aus Sicher der Jungen Liberalen zu bewerten, dass im Konzept von DFB und DFL auch konstruktive Vorschläge gemacht werden.  Dazu gehören zum Beispiel die Einbindung der Ordner beider Vereine während eines Spieltages oder weitere Schulungen dieser.

Ein tragfähiges Konzept kann nur durch Einbindung aller beteiligten Gruppen mit einer Diskussion auf Augenhöhe entstehen.

Abundanzabgabe verhindern

Die Jungen Liberalen NRW erkennen an, dass es in Nordrhein-Westfalen Kommunen gibt, die sich aus eigener Kraft nicht mehr aus der Verschuldungsspirale retten können. Kommunen können gewachsene Strukturen nur marginal und langsam verändern, für größere Reformen braucht es das Land. Es ist darum notwendig, in einem Stärkungspakt Kommunalfinanzen diesen Kommunen zu helfen.

Eine Hilfe ist aus Sicht der Jungen Liberalen nur unter Beachtung der folgenden Bedingungen möglich:

  • Es darf keinen „Länderfinanzausgleich“ auf kommunaler Ebene in NRW geben. Das bedeutet, dass finanziell schwachen Kommunen auf keinen Fall zu Lasten finanziell stärkerer Kommunen geholfen werden darf.
  • Zur Annahme der Hilfe muss in jedem Fall ein von der Bezirksregierung genehmigter und laufend überprüfter Konsolidierungsplan gehören. Dieser Plan muss eine vollständige Entschuldung und strukturelle Gesundung der Kommunalfinanzen beinhalten.
  • Für freiwillige Leistungen dürfen in keinem Fall Hilfsgelder verwendet werden. Dies wäre gegenüber bislang sparsamen Kommunen nicht vertretbar. Ausnahmen müssen von der Kommunalaufsicht genehmigt werden und sind zum Beispiel für einzelne Bereiche der Jugend- und Familienhilfe denkbar. Richtschnur für den genehmigten Umfang dieser Leistungen soll der landesweite Durchschnitt vergleichbarer Kommunen sein. Hierfür ist es notwendig, die Bemühungen zur Einführung des NKF und der Benchmarking-Vergleiche entschiedener voranzutreiben.
  • Mittelfristig muss es für umlagefinanzierte Kommunen, also Landkreise und Landschaftsverbände, ein Verschuldungsverbot geben.

Grundsätzlich halten die Jungen Liberalen NRW fest, dass die kommunalen Haushalte strukturell in finanzieller Hinsicht zu schwach aufgestellt sind. Insbesondere die Einflussmöglichkeiten auf die eigenen Einnahmen sind zu gering. Die JuLis unterstreichen darum ihre Forderung nach einer Abschaffung der Gewerbesteuer zu Gunsten einer besser kalkulierbaren Einnahmequelle. Denkbar wäre zum Beispiel ein höherer Anteil an der Umsatzsteuer. Auch kommunale Hebesätze für die Umsatz- oder Einkommensteuer sollten geprüft werden. In jedem Fall drängen wir auf ein strenges Konnexitätsprinzip.

Die JuLis NRW fordern die Landtagsfraktion der FDP auf, die o.g. Punkte in den Gesprächen und Verhandlungen mit der Minderheitsregierung einzubringen. An der Umsetzung dieser Ziele muss die FDP ihre Zustimmung zu einem Stärkungspakt abhängig machen. Zentral ist dabei für uns, das ein Konzept mit  deutlich spürbaren Anreizen zum Sparen und eine neue Perspektive für die überschuldeten Kommunen entsteht, welches finanziell gesunde Kommunen nicht belastet.

Antrag Änderung der Schulordnung

Die Jungen Liberalen Nordrhein-Westfalen  fordern, daß die Worte „Ehrfurcht vor Gott“ aus dem 1, Absatz 2 Satz 1 SchOG gestrichen werden, so daß der neue Satz lautet: „Achtung vor der Würde des Menschen und Bereitschaft zum sozialen Handeln zu wecken, ist vornehmstes Ziel der Erziehung.“