Wir sehen in der aktuellen Debatte um den Fahrdienst „Uber“ große Chancen, das in Teilen nicht mehr zeitgemäße Personenbeförderungsgesetz zu modernisieren. Durch den technischen Fortschritt und ein geändertes Mobilitätsverhalten ist der Wunsch der Bürgerinnen und Bürger gewachsen, flexibler und eigenverantwortlicher Beförderungsdienstleistungen in Anspruch nehmen zu können. Darauf wollen wir reagieren und den Taximarkt fit für das 21. Jahrhundert machen.
Dafür muss der bisher überregulierte Taximarkt liberalisiert werden. Die Genehmigungspflicht für den Betrieb eines Taxiunternehmens soll entfallen und durch eine einfache Gewerbeanmeldung ersetzt werden. Damit verbunden müssen die Unternehmen dringend mehr Freiheit erhalten, untereinander um neue und verschiedene Zielgruppen werben zu können. So soll es zukünftig verschiedene Fahrzeugklassen und unterschiedliche Tarifmodelle geben.
Auch müssen Geschäftsmodelle ermöglicht werden, in denen ein gewerbesteuerpflichtiges Unternehmen entgeltliche Beförderungsdienstleistungen zwischen Privatpersonen vermittelt. Dieses Unternehmen muss dann per privatrechtlicher Vereinbarung mit den Fahrern für ein Mindestmaß an Sicherheit, Transparenz, Versicherungsschutz und Evaluation der Dienstleistung garantieren. Solange die beteiligten Fahrer nach Regelmäßigkeit und Umsatz nicht gewerbsmäßig handeln, soll es für sie selbst keine weiteren Auflagen geben.19