Religionsfreie Verfassung

In der Landesverfassung des Landes NRW sind Grundsätze von Erziehung und Bildung formuliert. An erster Stelle ist dort die „Ehrfurcht vor Gott, […]“ (Artikel 7) genannt. Wir Liberalen sehen dies in einer säkularen Gesellschaft als überholt an und fordern dies zu streichen. Sodass der Absatz wie folgt lauten soll:

(1) Achtung vor der Würde des Menschen und Bereitschaft zum sozialen Handeln zu wecken, ist vornehmstes Ziel der Erziehung.