Zurück in die Zukunft – Handlungsfähigkeit statt Schuldenlast

Die Jungen Liberalen Nordrhein-Westfalen sehen eine gerechte Verteilung von Lasten und Chancen zwischen den Generationen als Grundlage einer jeden um Nachhaltigkeit bemühten Politik. Generationengerechtigkeit statt des allzu lange praktizierten Generationenbetrugs muß Ziel des politischen Handelns werden. Politik darf aktuelle Probleme nicht länger auf Kosten zukünftiger Generationen zu lösen versuchen, und sie so in Wahrheit nur weiter zu verschlimmern. Bisher hat Politik in ihren Ansätzen zur Problembewältigung die Konsequenzen für zukünftige Generationen immer wieder vernachlässigt. Somit wurde lediglich eine kurz- bis mittelfristige Linderung der Symptome herbeigeführt. Die Ursachen wurden nicht bekämpft.

In den Aspekt der Generationengerechtigkeit spielen nahezu alle anderen Politikfelder hinein, exemplarisch seien aufgrund ihrer Bedeutung nur Umwelt-, Renten-, Wirtschafts- und Bildungspolitik genannt. Obwohl die Herstellung von Generationengerechtigkeit also eine Querschnittsaufgabe ist, gibt es sehr wohl einen Bereich, der direkt und allein von der Politik beeinflußt wird: Den der Staatsverschuldung. Bereits heute beträgt die Pro-Kopf-Verschuldung eines jeden Bürgers über 18.000 Euro, Tendenz drastisch steigend. Allein unser Bundesland Nordrhein-Westfalen hat derzeit eine offizielle Schuldenlast von 118 Milliarden Euro angehäuft. Dazu kommt nach ernstzunehmenden Schätzungen noch einmal ungefähr das dreifache an Pensionsansprüchen, für die keine Rückstellungen gebildet wurden. Zusammengerechnet ergibt dies eine Verschuldung des Landes Nordrhein-Westfalen von über 470 Milliarden Euro.

Erschwerend kommen eine rückläufige Bevölkerungsentwicklung – minus zwei Prozent in den nächsten zwanzig Jahren in Nordrhein-Westfalen – sowie das in naher Zukunft anstehende Ausscheiden der geburtenstarken Baby-Boomer-Jahrgänge aus dem Erwerbsleben hinzu. Beide Entwicklungen werden die Auswirkungen der hohen Staatsverschuldung unweigerlich weiter verschärfen, denn der steigende Altersdurchschnitt der Bevölkerung bedeutet für den Staat höhere Ausgaben bei zugleich sinkenden Einnahmen ebenso wie der Bevölkerungsrückgang zu einem Anstieg der Schuldenlast pro Bürger – auch im unwahrscheinlichen Fall eines sofortigen Stops der Schuldenaufnahme- führt.

Daraus folgt: Der Handlungsspielraum der Politik und somit aller Menschen in NRW, aber auch insbesondere der nachfolgenden Generationen, verengt sich mit einem immensen Tempo. Deshalb muß ein sehr strikter Sparkurs die Devise sein, der einen Fahrplan für einen schuldenfreien Landeshaushalt ebnet. Sparsamkeit ist wieder als Gebot und Tugend zu verstehen, nicht als notwendiges Übel.

Eine Wiederherstellung der politischen Handlungsfähigkeit, kann nur gelingen, wenn der Landeshaushalt zunächst nachhaltig konsolidiert und in Folge konsequent und dauerhaft entschuldet wird. Dazu notwendig sind eine strenge Ausgabendisziplin, eine Beschränkung des Landes auf seine Kernaufgaben sowie die Nutzung von Einmaleffekten durch Privatisierungen zur Reduzierung des Schuldenstandes und somit der jährlichen, auf den Landeshaushalt wirkenden Zinslast.

Eine Beschränkung auf die Kernaufgaben des Landes ist dringend erforderlich. Auch nach der zum September 2006 in Kraft getretenen Föderalismusreform besitzen die deutschen Bundesländer im Wesentlichen zwei Hauptaufgaben: Bildung und Innere Sicherheit. Auf diese gilt es sich zu konzentrieren, diese muß NRW bestmöglich erfüllen beziehungsweise sicherstellen. Kürzungen in diesen Bereichen sind nicht akzeptabel, es sind im Gegenteil entsprechend erhöhte Mittel im Haushalt bereitzustellen. Alle anderen Betätigungen des Landes jedoch sind im Zuge einer umfassenden Aufgabenkritik zu überprüfen. Dabei muß überprüft werden, welche Tätigkeiten des Landes zu den beiden benannten Kernaufgaben beitragen, welche dies nicht tun, aber trotzdem gewährleistet werden müssen, und welche wegfallen können.

Ausnahmslos jede Betätigung des Landes muß auf den Prüfstand und im Zweifel abgeschafft bzw. eingestellt werden. Bei Betätigungen, die nicht zu den Kernaufgaben beitragen, die aber weiterhin sichergestellt werden müssen, ist zu überprüfen, welche staatliche Ebene diese am besten erfüllt. Wenn sich eine andere Ebene als die des Landes (Europäische Union, Bund, Kommunen) als die bestmögliche herausstellt, soll angestrebt werden, die jeweilige Aufgabe mittelfristig an diese zu übertragen. Grundsätzlich ist immer und regelmäßig zu klären, ob eine Aufgabe (noch) wahrgenommen werden muß, wie sie wahrgenommen werden sollte und durch wen sie wahrgenommen werden sollte. In Zukunft wird die Prämisse des Gewährleistens von Aufgaben im Vordergrund stehen. Wer diese Aufgaben tatsächlich durchführen wird (etwa auch nichtstaatliche Organisationen oder Private), ist dann nach sorgfältiger Abwägung von Fall zu Fall zu entscheiden.

Die JuLis NRW setzen sich zudem für einen weitgehenden Abbau von wettbewerbsverzerrenden Subventionen ein. Öffentliche Fördermittel sollen in diesem Zusammenhang lediglich im Rahmen von Anschubfinanzierungen für innovative Projekte, beispielsweise Umwelttechnologien, gewährt werden. Subventionen sind mit einem Verfallsdatum zu versehen. Hat sich eine bestimmte Fördermaßnahme bewährt, so kann das Parlament über eine befristete Verlängerung entscheiden.

Aus der Aufgabenkritik folgend ergeben sich Überlegungen zu Anzahl und Ausrichtung der Ministerien. Derzeit leistet sich Nordrhein-Westfalen zusätzlich zur Staatskanzlei zehn Ministerien. Vorbehaltlich einer fachlichen Überprüfung der Durchführbarkeit beziehungsweise der zu erzielenden Effekte, verfolgen die Jungen Liberalen Nordrhein-Westfalen folgende Umgestaltung:

Von den bisherigen Ministerien bleiben das Finanzministerium, das Justizministerium, das Ministerium für Bauen und Verkehr sowie das Ministerium für Wirtschaft, Mittelstand und Energie in ihren heutigen Zuschnitten erhalten. Sie sind für das Funktionieren des Flächenlandes Nordrhein-Westfalen zwingend erforderlich.

Ebenfalls erhalten bleibt das Innenministerium, welches eine Kernaufgabe des Landes abdeckt. In das Innenministerium wird zukünftig das bisherige Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz integriert. Dieses ist in Mitarbeiterzahl und selbst angeeigneten Kompetenzen unter Rot-Grün unkontrolliert gewachsen, obwohl im Bereich Umwelt- und Verbraucherschutz weit über 80 Prozent aller Vorgaben aus Brüssel oder Berlin kommen. Daher wird die Anzahl der Mitarbeiter dem umsetzenden und kontrollierenden, nicht jedoch primär gestalterischen Aufgabenbereich angepaßt und diese Aufgaben in einer Abteilung des Innenministeriums weitergeführt.

Die zweite Kernaufgabe des Landes liegt im Bildungsbereich. Zum Zwecke einer besseren Bündelung aller Bemühungen ist eine Zusammenführung des Ministeriums für Innovation, Wissenschaft Forschung und Technologie und des Ministeriums für Schule und Weiterbildung angezeigt. Bereits heute gibt es in Teilgebieten gute und sinnvolle Kooperationen, die eine weitere Verbindung der beiden Ministerien als sinnvolle Option erscheinen lassen.

Das Ministerium für Generationen, Familie, Frauen und Integration ebenso wie das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales deckt keinen elementaren Aufgabenbereiche eines Bundeslandes ab. Sie müssen daher angesichts der haushaltspolitischen Herausforderungen zurückstehen. Da sie aber trotzdem in Teilbereichen sinnvolle Arbeit leisten können, werden sie nicht ersatzlos gestrichen, sondern mittelfristig zu einen neuen Ministerium Generationen, Familie und Integration unter Nutzung möglicher Synergie- und Spareffekte zusammengeführt.

Somit erreicht NRW eine Reduktion von zehn auf sieben Ministerien. Dies bietet unter anderem die Möglichkeit, Planungsebenen und somit Personalkosten zu reduzieren. Zugleich rücken die eigentlichen Aufgaben des Landes stärker in den Fokus der Politik.

Über diese einmalige Reform der Ministeriumszuschnitte hinaus sind diese regelmäßig zu evaluieren und auf Einsparpotentiale sowie Sinnhaftigkeit zu prüfen. Dazu gehören auch Überlegungen, inwiefern weitere Zusammenlegungen, etwa der zunächst unverändert belassenen Ministerien für Verkehr einerseits und für Wirtschaft andererseits, möglich sind. Diese Überprüfungen sollten unter Einbeziehung von externen Beratern vorgenommen werden.

In diesem Zusammenhang gilt es die konsequente Reduktion des von Rot-Grün geerbten Beauftragten-Unwesens durch die neue Landesregierung zu loben. Dreizehn verschiedene Beauftrage, darunter etwa der Gender-Beauftragte der Landesforstbehörde oder der Eine-Welt-Beauftragte, wurden bereits abgeschafft oder befinden sich gegenwärtig in der Abschaffung. Eine deutliche Reduzierung des Beauftragtenwesens im Land ist ein wichtiger Schritt zur Straffung und Neuaufstellung der NRW-Verwaltung. Zukünftig sind öffentliche Aufgaben grundsätzlich durch die zuständige Behörde und nicht durch zusätzliche Beauftragte zu erledigen.

Grundsätzlich muß auch und gerade im Bereich der Landesbeteiligungen das Motto Privat vor Staat gelten und Ernst genommen werden. Daraus folgt Rückzug des Landes aus dem Großteil seiner Beteiligungen. Die JuLis NRW fordern ohne Ausnahme die Überprüfung aller Landesbeteiligungen. Bei den daraus resultierenden Privatisierungen gilt im Einklang mit entsprechenden europäischen Vorgaben der Grundsatz, jeweils den größtmöglichen Erlös für die Staatskasse zu erzielen, anstatt anderen Faktoren (etwa vermeintlichen Bestandsgarantien) den Vorrang zu geben.

Die Jungen Liberalen NRW bekennen sich zum Flugverkehr als wichtigen Standortfaktor. Das Land Nordrhein-Westfalen trägt hier eine große Verantwortung, wenngleich eine optimalerweise rein privatwirtschaftliche Lösung hinsichtlich des Bereitstellens von Luftverkehrsinfrastruktur von den JuLis präferiert wird. Es ist anzuerkennen, daß der Flughafen Düsseldorf ohne Beteiligung des Landes Nordrhein-Westfalen auskommt. Gleiches trifft auf die Flughäfen Mönchengladbach, Niederrhein, Paderborn/Lippe, Siegerland sowie Münster/Osnabrück zu. Deshalb muß aus unserer Sicht Ziel nordrhein-westfälischer Verkehrspolitik sein, die Beteiligungen an den Flughäfen Essen-Mülheim (1/3) und Köln/Bonn (30,94%) abzustoßen. Gerade die zunehmende Bedeutung und fortschreitende wirtschaftliche Bedeutung des Flugverkehrs eröffnet die Möglichkeit zur Bereitstellung von Luftverkehrsinfrastruktur ohne die Unterstützung durch das Land.

Ebenfalls nicht von Nöten ist die Beteiligung des Landes Nordrhein-Westfalen an der Deutschen Lufthansa AG. Es ist nicht zu erkennen, welchen die beiden bereits skizzierten Kernaufgaben des Landes betreffenden Zweck diese Beteiligung erfüllt oder warum es sinnhaft für ein Bundesland sein sollte, Anteile einer Luftverkehrsgesellschaft zu halten. Diese Anteile sind nach Meinung der Jungen Liberalen NRW gewinnbringend zu verkaufen, ein Festhalten der Landesregierung an dieser Beteiligung lehnen wir strikt ab.

Auch die Messen in Köln, Düsseldorf, Essen und Dortmund sind ein wichtiger Standortfaktor für das Land Nordrhein-Westfalen. Es bleibt jedoch festzustellen, daß lediglich die KölnMesse einen Jahresfehlbetrag (im Jahre 2005 von 5,7 Millionen Euro) erwirtschaftet. Die anderen Messen arbeiten profitabel. Einheitliches Ziel sollte es sein, alle Messen an kommunale oder private Investoren zu veräußern. Wir sind davon überzeugt, daß die starke Messelandschaft NRWs eben auch ohne Beteiligung des Landes weiter erfolgreich arbeiten wird.

Momentan unterhält das Land viele Beteiligungen auch im Bereich der Beschäftigungs- und Wirtschaftsförderung. In diesen Fällen müssen Synergien mit der Agentur für Arbeit sowie den fachzuständigen Ministerien gesucht werden. Dies trifft auf Zenit (Zentrum für innovative Beschäftigungsförderung GmbH), die Logport Logistic Center Duisburg GmbH, das CeGi (Center for Geoinformation GmbH), die G.I.B (Gesellschaft für innovative Beschäftigungsförderung mbH) und die Projekt Ruhr GmbH zu.

Insbesondere im Medienbereich hat das Land Nordrhein-Westfalen speziell unter der Führung von Wolfgang Clement unnötig viele Beteiligungen aufgebaut. Eine dynamische Medienlandschaft jedoch wird nicht durch möglichst viel Staatswirtschaft gefördert, sondern durch gute Standortfaktoren. Aus Sicht der Jungen Liberalen muß sich das Land NRW erst recht mit Blick auf den Haushalt daher von folgenden Beteiligungen trennen: Anteile an der Neue Schauspiel GmbH müssen abgestoßen werden, darüber hinaus sind die Aufgaben der IWF Wissen und Medien GmbH sowie des Instituts für Film und Bild in Wissenschaft und Unterricht gGmbH primär privater Natur und müssen deshalb zukünftig ohne Unterstützung des Landes auskommen.

Die Filmstiftung NRW, die ihrerseits eine Vielzahl von Beteiligungen unterhält, muß auf ihre Kernaufgaben reduziert werden. Eine Beteiligung in diesem Bereich zählt nicht zu den Kernaufgaben eines Bundeslandes, weshalb die Landesanteile langfristig an die sonstigen Anteilseigner zu veräußern sind. Ebenso ist auch die Unterhaltung der IFS Internationale Filmschule Köln GmbH Aufgabe der Filmwirtschaft, weshalb das Land sich hier zurückzuziehen hat. Ebenfalls Aufgabe der Filmwirtschaft ist die Verbreitung deutscher Filme im Ausland, weshalb das Land NRW sich auch aus der German Film Services + Marketing GmbH zurückziehen kann. Gleiches gilt für AIM -Ausbildung in Medienberufen e.V.. Der Verein hat sich die Koordination der Ausbildung in Medienberufen zur Aufgaben gemacht. Diese Aufgabe muß jedoch nach unserer Auffassung ohne Beteiligung des Landes organisiert werden. In Bezug auf das AV-Gründerzentrum NRW, das sich primär an Existenzgründer aus dem Bereich der Film- und Fernsehproduktion richtet, sind Synergien mit der üblichen Existenzgründerberatung zu prüfen. Ebenfalls unnötig ist die Beteiligung des Landes NRW am Grimme-Institut immerhin ist das Institut auch ohne Landesbeteiligung seinen Aufgaben gerecht geworden. Gleiches gilt für den Deutschen Kamerapreis. Schließlich muß Nordrhein-Westfalen auch das Engagement bei Médaille Charlemagne pour des Médias Européens e.V. sowie bei Les Rendez-Vous Franco-Allemands Du Cinema auf eine symbolische Rolle reduzieren. Es ist auch nicht Aufgabe des Landes, ein Dienstleistungs- und Beratungshaus für Neue Medien zu unterhalten, weshalb NRW aus dem – mit einem hochtrabenden Namen versehenen, aber wenig Erfolg bringenden – europäischen Zentrum für Medienkompetenz auszusteigen hat.

Aus der Tradition sowie ihrer Aufgabenstellung heraus ist die Kunst- und Ausstellungshalle der Bundesrepublik Deutschland als ein Projekt der Stadt Bonn auf der einen Seite und des Bundes auf der anderen Seite zu begreifen. Deshalb sollte das Land nach Meinung der JuLis NRW seine Beteiligung an einen der Partner veräußern.

Sowohl die Aufbaugesellschaft Espelkamp GmbH als auch die Betriebsgesellschaft Mont-Cenis Herne GmbH müssen aus Sicht der JuLis NRW kommunalisiert werden. Auch das Filmforum NRW stellt als Veranstalter im Kino des Museum Ludwig in Köln eine kommunale Aufgabe dar, weshalb das Land NRW bzw. die Filmstiftung NRW sich hier zurückzuziehen hat

Im Zuge des Hochschulfreiheitsgesetzes, das den Hochschulen bekanntlich mehr Autonomie einräumt, ist folgerichtig die Beteiligung am ekz Bibliotheksservice an die Hochschulen des Landes abzugeben.

Überdies muß das Land NRW sich nach Meinung der JuLis NRW auch aus dem Bildungszentrum für die Entsorgungs- und Wasserwirtschaft zurückzuziehen. Unserer Auffassung nach obliegt es der Wirtschaft selbst, ihre Belegschaft (weiter) zu bilden.

Auch Entwicklungshilfe stellt absolut keine Kernkompetenz eines Bundeslandes dar und sollte daher auch nicht von diesem betrieben werden. Deswegen treten die Jungen Liberalen dafür ein, daß NRW (als einziges überhaupt beteiligtes Bundesland) seine 25-prozentigen Anteile am deutschen Institut für Entwicklungspolitik an den Bund veräußert. Dieser ist -in Koordination mit der Europäischen Union- unserem Verständnis nach für Entwicklungspolitik zuständig, nicht jedoch das Land Nordrhein-Westfalen.

Was die Landeskliniken angeht, so wünschen sich die JuLis NRW eine eingehende Prüfung hinsichtlich aktueller Versorgungssituation und möglichen, die medizinische Betreuung weiterhin gewährleistenden Veräußerungsmodellen durch das zuständige Landesministerium. Trotz der Senisbilität dieses Themenfeldes darf es nicht von den Optimierungsbemühungen ausgenommen werden.

Die hier aufgezählte Liste von zu privatisierenden Landesbeteiligungen kann naturgemäß nicht abschließend sein und nur einen ersten Schritt darstellen. Insbesondere hinsichtlich landeseigener Grundstücke und Gebäude kann und muß im Detail geprüft werden, was zu Gunsten des Landeshaushalts und ohne die Kernkompetenzen des Landes zu beschneiden veräußert werden kann.

Um Fehlentwicklungen wie in der Vergangenheit zu vermeiden und das wirtschaftliche Engagement für Öffentlichkeit und Bürger transparenter zu machen, ist zukünftig jährlich ein Beteiligungsbericht des Landes Nordrhein-Westfalen durch die Landesregierung zu erstellen und zu publizieren. Analog zu anderen jährlichen Berichten der Landesregierung bzw. der Ministerien sind in diesen die jeweils aktuelle Situation darzustellen sowie Entwicklungen im Vergleich zum Vorjahr und zukünftige Tendenzen zu beschreiben.

Zugleich gilt es, den Landeshaushalt von der Kameralistik auf die Doppik umzustellen, also die doppelte Buchführung auf Landesebene einzuführen. Dies sichert größere Transparenz sowie eine bessere Darstellbarkeit auch und insbesondere erst längerfristig wirksamer Belastungen, etwa hinsichtlich (derzeit fehlender) Pensionsrückstellungen.

Bei dem Wechsel von Kammeralistik auf Doppik kann das Land NRW unter anderem auf die Erfahrungen seiner Kommunen zurückgreifen, die diesen Wechsel bereits vollzogen haben beziehungsweise derzeit vollziehen.

Langfristiges Ziel aller Haushaltspolitik muß die vollständige Entschuldung des Landes NRW sein. Nach der obligatorischen Konsolidierung des Haushalts sollte es oberstes Ziel der nordrhein-westfälischen Politik sein, den bereits angehäuften Schuldenberg von 118 Milliarden Euro innerhalb einer Generation, also des Zeitraums von etwa 25 Jahren, vollständig abzutragen. Nur so kann für zukünftige Generationen der finanzielle Freiraum geschaffen werden, der ihnen eigenverantwortliches politisches Handeln ermöglicht. In einem nächsten Schritt müssen finanzielle Rückstellungen für zu erwartende, aus dem Handeln heutiger Generationen resultierende finanzielle Belastungen geschaffen und diese so als indirekte Staatsverschuldung anerkannt werden (etwa Pensionsansprüche oder langfristige Verpflichtungen des Landes).

Abschließend läßt sich festhalten, daß die neue Landesregierung bereits erste, begrüßenswerte Schritte hin zu einem ausgeglichenen Haushalt unternommen hat. Diesen Kurs gilt es zu unterstützen und fortzusetzen. Er darf jedoch bei erreichen des proklamierten Ziels Null-Euro-Netto-Neuverschuldung nicht sein Ende erreichen, sondern muß zwecks vollständigem Abbau der bestehenden Schulden weiter fortgesetzt werden.

Nein zu Law-and-Order-Aktionismus

Die Jungen Liberalen NRW lehnen den aktuell aus den Reihen der CDU geforderten Law-and-Order-Aktionismus deutlich ab.

Dies beinhaltet insbesondere die Ablehnung

Sowohl was die allgemeine Kriminalität, als auch was den Terrorismus angeht, setzen die Konservativen offensichtlich auf einen Einschüchterungs- und Angstkurs gegenüber der Bevölkerung, um immer weitergehende Vorstellungen eines allwissenden und allmächtigen Staates umzusetzen.

Diesem Kurs erteilen wir eine klare Absage. Statt dessen gilt es, Innenpolitik mit Augenmaß zu betreiben. Der Staat muß sich selbstverständlich um die Sicherheit seiner Bürger kümmern. Mindestens ebenso wichtig sind jedoch Schutz von Rechtsstaatlichkeit und Freiheit. Nicht die konsequente Ermittlung und Bestrafung von Tätern muss das Ziel sein. Vielmehr gilt es präventiv zu vermeiden, dass aus Jugendlichen und Heranwachsenden Tätern werden.

Joachim Stamp zum „Helden der Freiheit“ ernennen!

Der Landesverband der Jungen Liberalen NRW ernennt Joachim Stamp zum Helden der Freiheit und beantragt beim kommenden Bundeskongress, dass der Bundesverband es ihm gleich tut.

Nichtraucherschutz und Verhältnismäßigkeit

Die Jungen Liberalen NRW sprechen sich für ein striktes Rauchverbot in allen geschlossenen öffentlichen Räumen aus, zu deren Besuch man gezwungen ist. Dies umfaßt unter anderem alle Rathäuser, Ämter, Behörden und Krankenhäuser.

In privaten Räumen, insbesondere auch Gaststätten und Diskotheken, deren Besuch naturgemäß nicht zwingend ist, liegt es jedoch in der Verantwortung des Besitzers bzw. Betreibers, die Entscheidung zu treffen, ob geraucht werden darf oder nicht. Eine staatliche Regelung in diesem Bereich lehnen die Jungen Liberalen NRW ab.

„Fördern und Fordern“ – Bekämpfung der Jugendkriminalität

Die JuLis NRW sprechen sich für ein ganzheitliches Konzept zur Bekämpfung der Jugendkriminalität aus, welches sich nicht nur auf das Strafrecht und Einzelmaßnahmen konzentriert, sondern Kriminalität und Gewalt unter Heranwachsenden in allen Phasen ihrer Entwicklung entgegenwirkt. Hierzu zählen insbesondere folgende Leitgedanken und Einzelmaßnahmen bei Prävention, Strafverfolgung und Nachsorge:

Eine Schlüsselrolle bei der Prävention späterer Straffälligkeit wird der Erziehung durch die Eltern zu teil. Vonseiten des Staates soll diese zunächst durch die zuständigen Jugendämter erfolgen. Die Kosten eines späteren Strafvollzuges bzw. einer anschließenden Resozialisierung übersteigen bei weitem die Kosten sinnvoller Unterstützung der Eltern. Im Bewusstsein dessen, dass dies gegenwärtig nur unzureichend stattfindet, befürworten die JuLis hier eine bessere personelle und finanzielle Ausstattung der Jugendämter. Ebenfalls soll auch konsequent auf die personelle Weiterbildung in Jugendämtern und Kindergarten gesetzt werden. Bei Jugendlichen mit eingeschränkter Schuldfähigkeit müssen ihre Erziehungsberechtigten stärker in Verantwortung genommen werden.

Das bereits vorhandene gesetzliche Instrumentarium halten die JuLis hingegen für ausreichend, um dem Grundsatz „Fördern…, aber auch Fordern“ gerecht zu werden. Dieses muss vielmehr durch die zuständigen Behörden intensiver ausgenutzt werden: Eine unterstützende, bei Bedarf auch mobile, Erziehungsberatung bringt für Eltern und Kinder oft besseren Nutzen als -wie in 80% der Fälle – vom letzten Mittel, der Wegnahme des Kindes, Gebrauch zu machen.

Im Zuge der Verbesserung der Handlungsmöglichkeiten des Jugendamtes sollen diese weitergehenden Präventionsverfahren nicht länger Wunschtraum des Gesetzgebers bleiben, sondern Regelfall werden. Hier gilt jedoch der Grundsatz: „Wer bestellt, zahlt auch!“ Insoweit hat der Gesetzgeber die erforderlichen Finanzmittel zur Verfügung zu stellen.

Spezielle Angebote für die Gruppe der Migrantenkinder sollen stärker gefördert, unterstützt und ausgebaut werden. Beispielsweise Deutsch-türkische Fußball- oder Kulturvereine, Jugendzentren und Konzerte sollen so ihren Weg aus der sozialen Abschottung hin in die Gesellschaft finden. Insoweit wäre auch ein stärkeres Engagement der deutschen Bevölkerung in solchen Einrichtungen wünschenswert. Neben der Forderung nach einer verbesserten Betreuung von Unter-Drei-Jährigen, insbesondere im Bereich der Sprachförderung, bekräftigen die JuLis weiterhin auch ihre Beschlüsse zum sog. „Schul-Counsellor“.

Hinsichtlich der Strafverfolgung sprechen sich die JuLis für eine konsequente Anwendung des Erwachsenenstrafrechts bei Heranwachsenden aus.

Anders als wie in der bisherigen Rechtspraxis ausgeübt soll eine Verurteilung nach Erwachsenenstrafrecht für über-18-Jährige, wie bereits im Gesetz vorgesehen, der Regelfall werden. Eine verminderte aus dem Alter resultierende Einsichtsfähigkeit kann sich jedoch in begründeten Einzelfällen strafmildernd auswirken. Diese Leitlinien sollen verhindern, dass ein ,erwachsener‘ Täter allzu leicht durchs Strafraster fällt. Eine Sicherungsverwahrung für Heranwachsende kann hier nur das letzte Mittel sein. Jugendliche in Sicherungsverwahrung oder ,Bootcamps‘ lehnen die JuLis jedoch entschieden ab. Der von der Praxis schon lange geforderte Warnschussarrest von bis zu vier Wochen soll an die Stelle einer allzu leichtfertigen Bewährungsstrafenpraxis treten. Bei mehrfachen Wiederholungstätern wird eine erneute Bewährungsstrafe in der Regel ungeeignet zur weiteren Prävention sein. Die Dauer der Abwicklung von Strafverfahren soll – gerade im Jugendstrafbereich – erheblich verkürzt werden: Der Täter soll so den Zusammenhang zwischen Strafe und Straftat deutlicher spüren. Die Anwendung der „elektronischen Fußfessel“ lehnen die JuLis jedoch als entwürdigend und nicht zielführend ab. Ebenso eine flächendeckende Überwachung von Schulhöfen.

Im Vordergrund einer liberalen Vollzugspolitik soll der Erziehungsgedanke, nicht der Repressionsgedanke sein. Die JuLis sehen eine solide schulische und berufliche Ausbildung als Grundstein für eine straffreie Zukunft der Heranwachsenden in sozialer Verantwortung. Eine Unterbringung in Einzelzellen, verantwortungsvolle Weiterbildung, sowie ein offener Vollzug werden so die Rückfallgefährdung vermindern. Um diese Voraussetzungen zu gewährleisten sollen Jungtäterabteilungen in den JVA eingerichtet und zusätzliche Mittel bereitgestellt werden. Für dies alles kann jedoch nur die Einhaltung grundsätzlicher Vollzugsregeln Vorraussetzung sein. Im Bewusstsein dessen, dass sich auch unter größter Förderung manche Intensivtäter als nicht-erziehbar erweisen, sollen Privilegien und Förderung nur jene erfahren, welche Bereitschaft zeigen, sich in die Gesellschaft zu integrieren. Im Vollzug begangene Straftaten müssen konsequent zur Anzeige gebracht und strafrechtliche geahndet werden. Bloßes Wegsperren hilft jedoch niemandem. Eine Drogen- und Sozialtherapie – auch durch private Anbieter – als Kernelement der Unterstützung des Jugendstrafvollzugs hätte in diesem Zusammenhang längst selbstverständlich werden müssen.

Ziel der Nachsorge soll die Wiedereingliederung der Straftäter in einen geregelten Alltag als verantwortungsvoller Teil der Gesellschaft sein. Freiwillige Betreuungsangebote müssen hier zusätzlich geschaffen werden. Hierzu muss die Nachsorge auf Bedürfnisse und Probleme möglichst individuelle zugeschnitten werden. Die JuLis befürworten insoweit auch bspw. Mentoring-Programme, welche sich, unter Reduzierung der Ursprungsstrafe an die Haft anschließen. Ein bspw erfolgreich wieder eingegliederter Straftäter soll so als Mentor bei der Wiedereingliederung individuell unterstützen. In Projekten sollen Straftäter vermehrt eigenständig Verantwortung übernehmen – bspw. in Jugendzentren und kirchlichen Verbänden – und sich so als wertvollen Teil des Gemeinwesens selbst schätzen lernen.

Abschaffung der Kaffeesteuer

Die Jungen Liberalen NRW fordern die Abschaffung des Kaffeesteuergesetzes.

Weitere Liberalisierung des Gesetzes zur Regelung der Ladenöffnungszeiten (LÖG-NRW)

Die Jungen Liberalen fordern die Landesregierung auf, das Ladenöffnungszeitengesetz weiter zu liberalisieren. Als erster Schritt ist das bestehende Verkaufsverbot für Blumen und Pflanzen, Zeitungen und Zeitschriften sowie Back- und Konditorwaren am Ostersonntag, Pfingstsonntag und dem 1. Weihnachtstag aufzuheben (§ 5 (4) LÖG-NRW).