Änderung des §40 Kreditwesengesetz

Die FDP in Bund und Land wird aufgefordert, eine Änderung von § 40 des Kreditwesengesetzes zu befördern, die es ermöglicht, daß Kreditinstitute den Namen „Sparkasse“ auch unabhängig von einer öffentlich-rechtlichen Rechtsform führen können.

Antragsrecht für FDP-Kreisverbände auf Bundesparteitagen

Die FDP wird aufgefordert, auch den FDP-Kreisverbänden auf den Bundesparteitagen das Recht einzuräumen, Anträge zu stellen.

Original, Beglaubigung, Nachweistabellen? – GEZ-Befreiung vereinfachen

Die Landesregierung wird aufgefordert folgende kurzfristige Initiative, hinsichtlich der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten, zu ergreifen:

Langfristig bleiben die Jungen Liberalen bei ihren Forderung nach Auflösung der GEZ und der Einführung einer haushaltsbezogenen Pauschalgebühr.

Liberale gegen Schuluniformen!

Die Jungen Liberalen lehnen die Einführung von einheitlicher Schulkleidung (Schuluniformen) an öffentlichen Schulen entschieden ab.

Weder leisten Schuluniformen einen Beitrag dazu, versäumte Integrationsanstrengungen auszugleichen, noch führen sie dazu, dass damit soziale Unterschiede abgebaut werden. Wenn sich Schüler nicht durch die Kleidung unterschieden, so werden andere Merkmale an deren Stelle treten, die dennoch auf die soziale Herkunft eines Schülers schließen lassen.

Zudem bestünde die Gefahr, dass gerade durch die Einführung von einheitlicher Schulkleidung ? und die damit erkennbare Zugehörigkeit zu einer bestimmten Schule ? soziale Unterschiede noch deutlicher als bisher erkennbar sein könnten.

Liberale sollten die Verschiedenheit der Menschen akzeptieren und nicht versuchen, zwanghaft alle Schüler ? zumindest äußerlich ? gleich machen zu wollen.

Hinzu kommt, dass laut NRW-Schulgesetz das Tragen einer Schulkleidung selbst dann nicht für jeden Schüler verbindlich wäre, wenn die Schulkonferenz dieses ohne Widerspruch der Schülervertreter beschließen würde. Die entsprechende Passage des Schulgesetzes wäre somit ? zum Glück – letztendlich wirkungslos.

Daher fordern die Jungen Liberalen die FDP-Landtagsfraktion auf, sich eindeutig gegen Schuluniformen an öffentlichen Schulen zu positionieren und auf eine entsprechende Änderung des nordrhein-westfälischen Schulgesetzes hinzuwirken. Law-and-order-Populismus, umgesetzt in einer wirkungslosen Vorschrift zur reinen Gefälligkeit gegenüber der CDU (und insbesondere Schulministerin Sommer) sollten in den Reihen der FDP keine Zustimmung finden.

Jetzt mehr „Kundenfreundlichkeit“ im Studium

Nach der erfolgten Einführung der Studienbeiträge in NRW muss das Studium nun auch studentenfreundlicher werden. Dazu fordern die Jungen Liberalen NRW:

Sollten diese Maßnahmen von einer Hochschule nicht schnellstmöglich umgesetzt werden, soll der Höchstbetrag an Gebühren, der von der betreffenden Hochschule erhoben werden darf, entsprechend dem Defizit der Leistungserbringung herabgesetzt werden.

Weniger ist manchmal mehr – Verfallsdatum für Gesetze

Die JuLis NRW sprechen sich für ein Verfallsdatum für neue Gesetze, Verordnungen und Erlasse aus, bekennen sich jedoch gleichermaßen dazu, zusätzlichen Verwaltungsaufwand zu vermeiden sowie für den Bürger und die Wirtschaft eine hinreichende Planungs- und Rechtssicherheit zu gewährleisten. Der Gesetzgeber wird daher verpflichtet, bei der Beratung einer neuen Rechtsnorm gesondert über die Einfügung eines Verfallsdatums zu entscheiden. So ist der Gesetzgeber gezwungen über die Sachberatung hinaus eine zusätzliche Gesetzesfolgenabschätzung, vorzunehmen. Will der Gesetzgeber aus sachlichen Gründen kein Verfallsdatum einfügen, muss er diese Gründe im Gesetzgebungsverfahren ausdrücklich darlegen. Solche Verfallsklauseln können auch in bestehende Vorschriften eingefügt werden.

Nach Ablauf der Frist ist die entsprechende Rechtsnorm unwirksam.

Diese Reglungen sollen auch für behördliche Erlasse u. Ä. gelten

Änderung des §166 StGB

§166 StGB ist wie folgt zu ändern:

Abs 1: Wer öffentlich oder durch Verbreitung von Schriften den Inhalt eines religiösen oder weltanschaulichen Bekentnisses anderer in einer Weise beschimpft die diese schwerwiegend verunglimpft und geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören wird mit ?[Grundtatbestand]

Abs 2: Geschieht dies in einer Weise, die den öffentlichen Frieden stört?[Qualifizierungstatbestand]

Liberalisierung der Eigenfinanzierung der Religionsgemeinschaften

Die Jungen Liberalen erkennen die sozialen Leistungen der Religionsgemeinschaften für die Gesellschaft an.

Sie sprechen sich jedoch gegen eine Finanzierung der gesamtgesellschaftlichen Leistungen nur durch Mitglieder der entsprechenden Gemeinschaft aus. Statt einer Mitgliedersteuer sind diese Leistungen Ziel gerichtet durch den Staat zu finanzieren bzw. zu tragen. Dabei sind neben den Religionsgemeinschaften auch privatrechtliche Anbieter sozialer Leistungen (z.B. AWO, KAB, DRK, MHD) zu beachten.

Statt einer staatlich regulierten Finanzierung der kirchlichen Verbandsarbeit aus Steuermitteln, finanzieren die Religionsgemeinschaften diese privatrechtlich.

Liberale Sozialpolitik ist Verantwortungspolitik

0. Präambel

Die Jungen Liberalen NRW treten ein für eine freie und faire Gesellschaft. Für uns bedingen sich Freiheit und Verantwortung gegenseitig. Unser Anspruch an die FDP ist es, daß diese die gesamte Bandbreite gesellschaftlich relevanter Themen anspricht. Dazu gehört insbesondere das wichtige Themenfeld Sozialpolitik. Nicht länger dürfen wir dieses Feld allein den Umverteilungsphantasien der politischen Konkurrenz überlassen. Vielmehr gilt es, den in dieser Form nicht mehr finanzierbaren etatistischen Heilsversprechungen der Vergangenheit liberale Konzepte einer funktionierenden zukünftigen Bürgergesellschaft entgegenzusetzen. Liberale richten sich soweit wie möglich am Leistungsprinzip aus. Dennoch dürfen die FDP und die Jungen Liberalen ihr Augenmerk nicht ausschließlich auf die Starken und Leistungsfähigen in unserer Gesellschaft richten. Glaubwürdige liberale Politik zeichnet sich auch dadurch aus, daß sie insbesondere Perspektiven und Chancen für behinderte und benachteiligte Menschen die wirtschaftlich weniger Erfolgreichen schafft. Die Jungen Liberalen NRW sehen Übernahme von Verantwortung nicht als lästige Pflicht, betrachten Unterstützung von in Not geratenen Menschen nicht als Almosen, sehen Mechanismen zum Schutz vor materieller Not nicht als unnötig an. Bei den Liberalen steht der Bürger an erster Stelle, erst dann kommt die Institution. Menschen sind nicht alle gleich, sondern alle Menschen sind gleich viel wert. Unterschiedliche Begabungen und Qualifikationen sind nicht zu ignorieren, sondern als Vorteil zu verstehen. Es liegt am Staat, einen Rahmen zu schaffen, in dem allen Einwohnern ein menschenwürdiges Leben möglich ist. Optimalerweise geschieht dies durch die Schaffung günstiger Rahmenbedingungen für wirtschaftliche Betätigung und gesellschaftliches Engagement. Wenn dies nicht ausreicht, muß der Staat in der Lage sein, selbst Unterstützung zu gewährleisten. Aus der Überzeugung, daß allen Menschen gerechte Chancen zur Verfügung stehen sollten, sowie aus der Gewißheit heraus, daß es immer Menschen geben wird, die vorübergehender oder dauerhafter Unterstützung bedürfen, fordern wir daher von der FDP in Nordrhein-Westfalen wie im Bund, in den kommenden Jahren insbesondere folgenden wichtigen Punkten verstärkte Beachtung zu schenken:

Unser Verständnis

?Sozial? bedeutet für uns nicht, daß alle Menschen gleich sind und das gleiche zugedacht bekommen. Vielmehr stehen allen Menschen faire Chancen zu, ihr Leben und ihre Fähigkeiten individuell zu nutzen und zu gestalten. Nicht die Ergebnisse müssen gleich sein, sondern soweit möglich die Chancenverteilung am Start.

Unser Anspruch

Voraussetzung dafür ist eine den eigenen Fähigkeiten und Wünschen angemessene Bildung. Nur diese ermöglicht gesellschaftliche Teilhabe, insbesondere im Hinblick ? jedoch nicht beschränkt ? auf den Arbeitsmarkt. Bildung befähigt Menschen, Bildungspolitik ist somit immer auch als Sozialpolitik zu betrachten. Doch gerade in Deutschland ? und hier insbesondere auch in NRW ? besteht ein nicht zu akzeptierender Zusammenhang zwischen sozialer Stellung des Elternhauses und Bildungsbiographie der Kinder. Es ist jedoch weder sozial noch ehrlich, daß zwar auf dem Papier allen Kindern und Jugendlichen die gleichen Bildungsmöglichkeiten zur Verfügung stehen, in der Realität jedoch mehrheitlich nur diejenigen aus ?besserem Hause? diese Bildungschancen auch tatsächlich nutzen können. Deshalb muß der Kindergarten mit Blick auf eine Elementarförderung und -erziehung ausgebaut werden, die nicht zuletzt eine intensive Sprachförderung inkludiert. Ein Jahr vor der Grundschule wird darauf aufbauend ein verbindlicher Sprachtest für jedes Kind eingeführt. Bei schlechter Leistung erhält das Kind eine Sprachförderung, damit es mit Übergang in die Grundschule das notwendige Sprachniveau aufweist. Sozial ist es, wenn ein Kind entsprechend seiner Qualifikation die passende weiterführende Schule besucht. Deswegen begrüßen die Jungen Liberalen die Einführung von verbindlicheren Grundschulgutachten. Gleichwohl muß die Durchlässigkeit des Schulsystems konsequenter Weise sowohl nach oben als auch nach unten noch deutlich verbessert werden. Sozial ist es, wenn ein Kind seine Schullaufbahn mit guten beruflichen Perspektiven abschließt ? das muß auch für die Hauptschule gelten. Diese gilt in der Gesellschaft allerdings oft als ?Restschule?. Um diesen Mißstand zu beseitigen, fordern die JuLis NRW eine Qualitätsoffensive für die Hauptschule. Sie muß aufgewertet werden, so daß sie fortan nicht mehr als Restsschule wahrgenommen wird. Zentral ist hierbei neben einer deutlichen Verbesserung der Allgemeinbildung auch die Ausweitung des Praxisbezugs. Sozial ist es, wenn ein Jugendlicher nach Abschluß seiner Schullaufbahn sich in Deutschland und Europa bewerben kann, ohne gegenüber den Jugendlichen mit einem formal gleichwertigen Schulabschluß Nachteile zu haben. Deswegen fordern wir die Einführung bundesländerübergreifender Mindestanforderungen für den Erhalt der verschiedenen Abschlüsse. Mögliche Studiengebühren bzw. Studienbeiträge an öffentlichen Hochschulen müssen unter den Vorbehalt der Sozialverträglichkeit gestellt werden. Eine leistungsfähiges Stipendienwesen sowie nachgelagerte Bezahlung eines leistbaren Betrages sind daher zwingend Voraussetzung, um jedem entsprechend Qualifizierten ein Studium zu ermöglichen. Nur wer über die notwendige Bildung verfügt, ist in der Lage am Arbeitsmarkt zu bestehen und Wert zu schöpfen. Auch für die Teilnahme am gesellschaftlichen Leben ist Bildung zwingend notwendig ? sei es die Kenntnis der Werte menschlichen Miteinanders für den gesitteten Umgang oder seien es z.B. demokratische Grundkenntnisse für die Teilnahme an Wahlen. Wer über die notwendige Bildung verfügt, ist in der Lage seine Rechte fundiert und differenziert wahrzunehmen. Darüber hinaus ist Bildung Voraussetzung für die Integration Zugewanderter. Sprachkenntnisse dienen gleichsam als Eintrittskarte in die Gesellschaft. Wissen um kulturelle Gegebenheiten und Eigenarten erleichtert das Miteinander und die Eingliederung in die Gesellschaft. Nur wer der deutschen Sprache mächtig ist, kann an der Gesellschaft aktiv partizipieren. Dies ist die nachhaltigste Präventivmaßnahme gegen Ghettoisierung. Deshalb befürworten die Jungen Liberalen die schnelle Aufhebung von Schulbezirksgrenzen, um keine Schulen entstehen zu lassen, an denen nahezu ausschließlich Kinder mit Migrationshintergrund unterrichtet werden. Diese Maßnahme muß zügig und flächendeckend praktisch umgesetzt werden. Zu einer gelungenen Integration gehören zwei Seiten. Deshalb muß auch bei Deutschen intensiv für Zuwanderung geworben und Ressentiments müssen abgebaut werden. Denn Deutschland und Nordrhein-Westfalen brauchen qualifizierte Zuwanderung und profitieren davon. Junge Liberale begreifen Integration als partnerschaftliche Aufgabe der Migranten, der Gesellschaft und der öffentlichen Hand.

Unser Verständnis

Grundsätzlich gilt: Wer in Not gerät, dem muß geholfen werden. Erster Schritt jedoch ist die Verantwortung des Einzelnen für sich selbst. Erst wenn dieser sich nicht mehr selbst helfen kann, ist es Aufgabe der Gesellschaft, ihn zu unterstützen. Gesellschaft ist hierbei jedoch nicht in jedem Fall gleichbedeutend mit Staat. Auch und gerade im Bereich des Sozialen gilt für uns: Privat vor Staat, persönliche Verantwortung vor institutionalisierter Schicksalsbürokratie.

Unser Anspruch

In einer liberalen Bürgergesellschaft übernehmen die Menschen Verantwortung für sich selbst und andere. Bürgerschaftliches Engagement hilft in vielen Bereichen, in denen der Staat nicht tätig werden kann oder es aufgrund des Engagements der Bürger auch nicht muß. Die Jungen Liberalen NRW erkennen insbesondere das ehrenamtliche Engagement vieler Bürger an. Viele Menschen betätigen sich in ihrer Freizeit unentgeltlich in Bereichen, die für die gesamte Gemeinschaft unverzichtbar sind, ob im Sportverein oder bei den Rettungsdiensten. Die JuLis sprechen sich daher für eine Stärkung des Ehrenamts aus. So bekräftigen und erneuern wir unsere Forderung nach einem den gesamten Bereich des Ehrenamts umfassenden Nachweis, so daß es ehrenamtlich Aktiven möglich ist, dieses Engagement auch standardisiert zu belegen. Darüber hinaus zeichnet sich eine liberale Gesellschaft durch eine Kultur des Helfens aus. Wer mit offenen Augen durch das Leben geht, findet vielfältige Möglichkeiten, anderen Menschen aus mißlichen Situationen zu helfen oder zur Hand zu gehen. Dieses aktive Einbringen und die damit verbundene Zivilcourage begrüßen die JuLis NRW ausdrücklich. Nur wer in seinem unmittelbaren Umfeld nicht gleichgültig bleibt, lebt Verantwortung. Aus diesem Grund haben wir die Kampagne ?Weiße Schleife? ins Leben gerufen, die für Toleranz und Zivilcourage wirbt. Wir rufen alle gesellschaftlichen Akteure auf, sich in ähnlicher Weise für diese erstrebenswerten Ziele einzusetzen. Es ist leider bezeichnend, daß die Stiftung von Privatvermögen in anderen Ländern, insbesondere im angelsächsischen Raum, in verhältnismäßig ungleich höherem Umfang stattfindet, als dies bei uns der Fall ist. Auch jenseits spektakulärer Einzelstiftungen hoher Beträge funktioniert das Stiftungswesen dort deutlich besser als bei uns. Ein solides Stiftungswesen jedoch ist der formale Rahmen organisierter privater Verantwortungsübernahme bei der Finanzierung von gesamtgesellschaftlich wünschenswerten Aufgaben. Aus diesem Grund setzen sich die JuLis NRW für eine Stärkung des Stiftungswesens in NRW und Deutschland ein. Insbesondere mittels steuer- und erbschaftsrechtlicher Instrumente läßt sich hier eine Verbesserung herbeiführen. Stiftungszuwendungen sollen stärker und häufiger abzugsfähig sein und die Bemessungsgrenzen erhöht werden. Ebenfalls soll die Frist für Erben, die nach Antritt des Erbes mit diesem eine Stiftung gründen wollen oder es einer bestehenden Stiftung zukommen lassen wollen, auf 36 Monate ausgeweitet werden. Auch die Gesellschaft muß ihren Beitrag hinzusteuern. Leistung muß sich lohnen und muß anerkannt werden. Wir müssen weg von der Neidgesellschaft, denn dann steigt auch die Bereitschaft des Einzelnen sein Privatvermögen für die Gesellschaft zu stiften. Soziales Engagement muß jedoch freiwillig erfolgen und kann nicht verordnet werden. So ist der Zivildienst unserer Meinung nach ungeeignet, langfristig eine personelle Versorgung im sozialen Bereich sicherzustellen. Seine rechtliche Legitimation fällt spätestens mit Aussetzung oder Abschaffung der Wehrpflicht weg. Der Staat darf nur dann dermaßen massiv in die Lebensplanung und ?gestaltung seiner Bürger eingreifen, wenn dies zwingend notwendig ist. Dies war während des Kalten Krieges bei der Wehrpflicht gegeben. Der Zivildienst leitet sich als Wehrersatzdienst somit lediglich aus der Wehrpflicht ab, da laut Grundgesetz niemand gegen sein Gewissen zum Dienst an der Waffe gezwungen werden darf. Eine eigene Legitimation besitzt er nicht und kann er nicht besitzen. Darüber hinaus vernichtet der Zivildienst hunderttausende niedrig dotierte, aber reguläre Arbeitsplätze im personalintensiven sozialen Bereich. Beschäftigungsverhältnisse, die mit Hilfe des Bürgergeldmodells für Arbeitnehmer und Arbeitgeber attraktiv gestaltet werden können und somit etwa für die Träger sozialer Einrichtungen nicht bedeutend teurer wären, als das jetzige Zivildienst-Modell. Die Jungen Liberalen Nordrhein-Westfalen fordern daher einhergehend mit der Aussetzung oder Abschaffung der Wehrpflicht eine gleichzeitige Aussetzung bzw. Abschaffung des Zivildienstes. Demgegenüber begrüßen wir die Institutionen des Freiwilligen Soziales Jahres (FSJ), des Freiwilligen Ökologisches Jahres (FÖJ) und des Europäischen Freiwilligendienstes (EFD) ausdrücklich. Sie sind zu fördern und etwaige Hindernisse (insbesondere bürokratische Hürden) sind soweit möglich zu minimieren, etwa was den Prozeß der Anerkennung der Träger angeht. So wie es primär Aufgabe der Unternehmen ist, eigenen Gewinn zu erzielen und das Ergebnis zu verbessern, so ist es primäre Aufgabe der Gewerkschaften, die Arbeitnehmerschaft zu vertreten. Die Jungen Liberalen bekennen sich zur Sozialpartnerschaft und verlangen von beiden Parteien ein sachdienliches Verhalten, daß beispielsweise nicht nur die Befriedigung von Funktionärsinteressen zum Ziel hat. Es ist an ihnen, Bedingungen zu vereinbaren, die den Beschäftigten eine eigene und lebenswerte Existenz ermöglichen. Momentan Arbeitslose und insbesondere Langzeitarbeitslose müssen dabei auch soweit wie möglich im Fokus liegen, um nicht eine Politik der sozialen Schließung zu praktizieren. Hierzu kann beispielsweise eine moderate Lohnpolitik gehören anstelle von überzogenen Forderungen, die Neueinstellungen verhindern würden. Zu begrüßen sind Teilzeitoffensiven oder auch Flexibilisierungen sowohl der Arbeitszeit als auch des Arbeitseinsatzes (z.B. Job-Pool-Modelle), um eine größere Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu schaffen. Gleichzeitig müssen sich insbesondere Großunternehmen ihrer Verantwortung für ihre Belegschaft und den Standort bewußt sein ? beispielsweise über beidseitig belastbare Standortsicherungsvereinbarungen mit längeren Laufzeiten und den vorgenannten Maßnahmen. Ziel muß eine faire Lastenverteilung sein. Der Staat ist hierbei in der Pflicht, die entsprechenden Rahmenbedingungen zu setzen.

Unser Verständnis

Auch das Land Nordrhein-Westfalen steht sozialpolitisch vor großen Herausforderungen. So muß unter anderem der Strukturwandel im Ruhrgebiet hin zu einem führenden Innovationsstandort weiter intensiv vorangetrieben werden. Die Ausgangsposition ist gut: Kaum eine andere Region in Europa verfügt über eine so dichte Forschungslandschaft. Im Ruhrgebiet befinden sich 58 Universitäten, 13 Fraunhofer-Institute, 11 Max- Planck-Institute, 63 Technologie- und Gründerzentren sowie 30 Technologietransferzentren. Diese Entwicklung hin zur Wissensgesellschaft muß dabei im Interesse der Bürger NRWs fortgesetzt werden. Aktuell stellt dabei der sozialverträgliche und schnelle Ausstieg aus der subventionierten Steinkohleförderung einen Schwerpunkt dar. Grundsätzlich gilt auch in NRW, daß eine gute Wirtschaftspolitik eine Voraussetzung für eine gute Sozialpolitik ist. Deshalb müssen bei aller sinnvollen Clusterbildung monostrukturierte Wirtschaftsräume vermieden werden. Zugleich ist das Land näher an den Menschen und ihrem Lebensumständen, als die Bundespolitik. Es kann daher zielgerichtet tätig werden, wo Bedarf vorhanden ist. Es ist gemeinsame Aufgabe des Landes und seiner Kommunen Nordrhein-Westfalen generationengerecht zu gestalten. Bei all diesen Maßnahmen gilt: Auch und gerade für Nordrhein-Westfalen ist angesichts von 118 Milliarden Euro Schulden zu beachten, daß eine Weiterführung der Schuldenpolitik in Wahrheit nicht sozial ist. Die notwendigen Maßnahmen dürfen daher nicht über Kreditaufnahme finanziert werden.

Unser Anspruch

Vor dem Hintergrund des dort vorherrschenden, enormen Strukturwandels ist es für NRW besondere Verpflichtung, den Menschen im Ruhrgebiet neue Chancen zu bieten. Um dies zu erreichen, darf nicht länger auf die subventionierten Wirtschaftszweige der Vergangenheit gesetzt werden, sondern NRW muß konsequent als Land der Forschung und Innovation positioniert werden. Bei aller ? von den Jungen Liberalen immer betonten ? Wichtigkeit der wirtschaftlichen Komponente, sollte sich das Land jedoch nicht ausschließlich auf diese beschränken. So gilt es, vielfältigen Herausforderungen zu begegnen: Insbesondere Kinderarmut ist ein drängendes Problem in Nordrhein-Westfalen. Nicht nur vor dem Hintergrund des demographischen Wandels erweist sich das Faktum, daß das Armutsrisiko bei Kinder unter 18 Jahren unverhältnismäßig hoch ist, als ein Problemfeld mit drängenden Handlungsbedarf ? und zwar sowohl aus gesellschafts- als auch aus finanzpolitischer Sicht. Um der Kinderarmut entgegenzuwirken, muß das Land NRW Betreuungsangeboten auch für Kinder unter drei Jahren anbieten. Ferner sind beispielsweise Initiativen von Unternehmen zu begrüßen, die Betreuungsangebote für den Nachwuchs ihrer Angestellten anbieten. Die Rahmenbedingungen hierfür müssen von unnötigen Bürokratielasten befreit werden. Auch Elterninitiativen leisten einen wertvollen Beitrag in diesem Bereich, sie gilt es zu fördern und unterstützen. Mittel- bis langfristig muß der Kindergarten bzw. die Elementarförderung im bisherigen Kindergarten beitragsfrei gestellt werden. Die Finanzierung erfolgt über Steuermittel. Auch in Bezug auf die Bekämpfung von Armut ist die Umsetzung unserer bildungspolitischen Forderungen ein wichtiger und präventiver Schritt. Darüber hinaus muß das Ehegattensplitting in Anbetracht geänderter Lebensverhältnisse auf Familienrealsplitting umgestellt werden ? so kann den tatsächlichen Lebenssituationen Rechnung getragen und das Armutsrisiko bei Kindern vermindert werden. Die Jungen Liberalen Nordrhein-Westfalen sprechen sich für eine hinreichende Finanzierung des Landesjugendplans aus. Die Gelder des Landesjugendplanes im NRW-Landeshaushalt dienen allgemein der Förderung der Jugendarbeit. Hieraus werden beispielsweise die einzelnen Träger der Jugendarbeit bezuschußt. Im Jahre 2001 wurde der Landesjugendplan unter rot-grüner Landesregierung von 104,5 Millionen auf 80 Millionen gekürzt, tatsächlich ausgezahlt wurden 2005 aber nur rund 72 Millionen. Die FDP hat sich in der aktuellen Legislaturperiode gegen den schwarzen Koalitionspartner durchgesetzt und eine faktische Kürzung verhindert, so daß der Landesjugendplan auf Vorjahreshöhe belassen wurde. Dies ist unserer Meinung nach jedoch noch nicht ausreichend. Im nächsten Haushaltsplan sollte unserer Ansicht nach der Etat auf 96 Millionen zurückgeführt werden. Auf diese Weise soll insbesondere auch die nichtschulische Vermittlung von Fähigkeiten und Kompetenzen im Rahmen der Jugendarbeit gefördert werden. Gleichzeitig muß die Vergabe von Mitteln innerhalb des Landesjugendplans stärker auf Sinnhaftigkeit überprüft werden. Es muß sichergestellt sein, daß nur tatsächlich förderungswürdige Träger und Projekte unterstützt werden. In NRW hat fast jeder vierte Einwohner einen Migrationshintergrund. Ohne Zuwanderung gäbe es in Nordrhein-Westfalen seit Anfang der neunziger Jahre eine negative Bevölkerungs-Dynamik. Angesichts fallender Geburtenraten, steigender Lebenserwartung und demographisch alternder Bevölkerung helfen die zugewanderten Menschen die Wettbewerbsfähigkeit unserer Wirtschaft sowie die Zukunft der Sozialsysteme zu sichern und unsere Kultur zu bereichern. Um Chancengleichheit herzustellen und gesellschaftlichen Konflikten vorzubeugen ist eine gezielte Integrationspolitik unerläßlich. Die Förderung der Integration von hier lebenden Menschen mit einem solchen Wanderungshintergrund ist daher besondere soziale Verpflichtung des Landes. Fundierte deutsche Sprachkenntnisse sind als Voraussetzung für Integration festzuschreiben. Eine Einbürgerung kann nur vor diesem Hintergrund erfolgen. Der Besuch der angebotenen Sprachkurse ist für alle entsprechend getesteten verpflichtend. Die Jungen Liberalen setzen sich daher für eine ausreichende Finanzierung von Sprach- und Eingliederungskursen aus. Insbesondere die Landesstelle Unna-Massen, erster Anlaufpunkt vieler Neuankömmlinge in NRW, ist weiterhin als wichtige Einrichtung anzusehen und entsprechend finanziell wie personell auszustatten. Sinnvolle Einsparungspotentiale im Sinne einer Querschnittsaufgabe Integration bleiben hiervon unberührt. Darüber hinaus fordern die JuLis NRW eine auf in Nordrhein-Westfalen lebende Nicht-EU-Bürger zielende Einbürgerungskampagne. Das Land muß auch angesichts der alternden Bevölkerung aktiv dafür werben, daß dauerhaft hier lebende Ausländer die deutsche Staatsangehörigkeit annehmen. Dies stellt für viele Menschen mit Migrationshintergrund wenngleich nicht den Abschluß, so doch einen sehr wichtigen Schritt zur ?inneren Integration? dar. Richtig genutzt stellt das Potential der in NRW lebenden Menschen mit Migrationshintergrund eine enorme Chance für unsere Gesellschaft dar ? nicht nur vor dem Hintergrund des demographischen Wandels. Dieses Potential gilt es zu fördern und zu aktivieren statt es wie in der Vergangenheit an isolierte Parallelgesellschaften zu verlieren. Weiterhin sehen wir es als Verpflichtung von Polizei und Justiz an, entschlossener gegen Zwangsheiraten vorzugehen. Statt dies als Randthema anzusehen, muß der Rechtsstaat verdeutlichen, daß alle seine Einwohner unter seinem Schutz stehen. Auch gegebenenfalls kulturell anders tradiertes Unrechtsempfinden bei Teilen der handelnden Personen wird im Zweifel selbstverständlich von geltendem Gesetz gebrochen und kann daher nicht als Legitimation dienen. Ein anderer wichtiger Baustein zu einem sozial gerechten NRW ist die Integration und Förderung körperlich wie geistig behinderter Menschen. Gerade in diesem Bereich wird einer großer Teil der anfallenden Aufgaben durch die beiden Landschaftsverbände abgedeckt. Daher ist bei einer evtl. zukünftig anstehenden Abschaffung oder Umstrukturierung der Landschaftsverbände darauf zu achten, daß sich dadurch die Bertreuungssituation behinderter Menschen nicht verschlechtert, sondern die notwendigen Tätigkeiten lediglich in anderem organisatorischem Rahmen fortgeführt werden. Menschen mit Behinderung sollen soweit wie möglich in die Lage versetzt und befähigt werden, einer angemessenen Beschäftigung nachzugehen. Auch fordern wir eine Stärkung kleinerer gegenüber größerer Betreuungseinheiten. Zugleich begrüßen wir starke, selbstorganisierte Interessensverbände von Behinderten. Diese kennen die tatsächlichen, alltäglichen Probleme am besten und sind somit den optimale Partner des Bundeslandes bei der Förderung und Unterstützung behinderter Menschen. Das Land Nordrhein-Westfalen muß seine Kommunen im Rahmen der finanzpolitischen Möglichkeiten dabei unterstützen, die Infrastruktur in Anbetracht des demographischen Wandels altersgerecht umzugestalten. Wir sehen in der Entwicklung der Altersstruktur im Übrigen auch eine Chance für die Wirtschaft in Nordrhein-Westfalen: Eine Vielzahl von Senioren ist sehr kaufkräftig, das Armutsrisiko unter Senioren gilt auf Basis entsprechender Studien als gering. Es macht somit auch wirtschaftspolitisch Sinn, stärker auf die Interessen und Bedürfnisse von Senioren einzugehen. Insbesondere in einem so bevölkerungsstarken Bundesland wie NRW bietet sich daher die Möglichkeit, altengerechte Produkte und Dienstleistungen einzuführen und anzubieten sowie entsprechende Infrastruktur zu erproben. Altersgerechtes Wohnen und Leben muß in den Fokus von städtebaulichen Maßnahmen gerückt werden. Im Zuge dessen sollen die Kommunen ebenfalls behindertengerecht ausgestattet werden. Entsprechende (notwendige und wirkungsvolle) Maßnahmen sind vom Land in regelmäßigen Abständen zu prämieren, um so ein Anreizsystem zu schaffen. Dies ist sowohl aus gesellschafts- wie aus wirtschaftspolitisch dringend geboten. Einerseits ist die gesamte Gesellschaft vom demographischen Wandel persönlich betroffen, andererseits ist die Pflege ein Jobmotor ? nicht nur im Bezug auf den Niedriglohnsektor. So sind in unserem Bundesland 460.000 Menschen pflegebedürftig. Diese Gruppe darf nicht länger vernachlässigt werden. Aufgrund des medizinischen Fortschritts sind viele Menschen im Alter glücklicherweise vital. Allerdings werden viele Menschen zum Ende Ihres Lebens pflegebedürftig. Diese Gruppe wird bisher in NRW leider nicht so gut betreut, wie es möglich wäre. Ein Stärkung der Attraktivität der Pflegeberufe ist die Grundlage für eine ausreichende Versorgung alter, pflegebedürftiger Menschen. Insbesondere der Ausbildungsberuf zum Altenpfleger soll einem Imagewandel unterzogen und über geeignete Maßnahmen attraktiviert werden. Ausreichende Pflege darf in NRW keine Frage des Geldbeutels, menschenwürdiges Leben im Alter kein Privileg sein. Eine hohe Bedeutung kommt aber auch dem Sterben in Würde zu. Die stärkere Förderung der Hospizarbeit ist dabei vorrangiges Ziel. Allen politischen Bemühungen um eine optimale Versorgung zum Trotz, liegt die Entscheidung über Leben und Tod immer beim Betroffenen. Die Jungen Liberalen NRW bekräftigen daher ihr Bekenntnis zur freien Entscheidung des Betroffenen über sein eigenes Leben. In diesem Zusammenhang weisen wir auf unsere Forderung nach Legalisierung der aktiven Sterbehilfe unter klar definierten Grundvoraussetzungen wie vor Beginn der Erkrankung formuliertes Patiententestament, Letalität der Erkrankung und Kontrolle durch unabhängige Ärzte hin. Jedem Menschen ist ein möglichst langes Leben zu wünschen. Die Entscheidung darüber, wie er dies gestaltet und gegebenenfalls eben auch, wie er es beendet wissen möchte, kann aber nur bei ihm selbst liegen.

Unser Verständnis

Jeder Mensch ist von Lebensrisiken betroffen, für die er nicht alleine Vorsorge treffen kann. Daher macht es Sinn, sich zum Schutz gegen diese Risiken mit anderen Menschen zusammenzuschließen. Dies geschieht etwa in privaten Versicherungen und stellt den von den Jungen Liberalen NRW präferierten Weg der sozialen Absicherung dar. Anstelle einer Pflichtversicherung bevorzugen wir die Pflicht zur Versicherung. Wenn diese freiwilligen Zusammenschlüsse jedoch nicht mehr ausreichen, den nötigen Schutz zu gewähren, ist es am Staat seiner Fürsorgepflicht nachzukommen und entsprechende Systeme der sozialen Absicherung verpflichtend einzuführen. In der Vergangenheit jedoch wurde zu viel auf den Staat und zu wenig auf die Eigenverantwortung der Bürger gesetzt. Der Staat schreibt den Menschen vor, wo und wie sie sich gegen Krankheit versichern, was für eine Versorgung sie im Pflegefall brauchen und wie lange sie arbeiten sollen und welche Rente dabei herauskommt. Dies ist kein bloßes Nachkommen der Fürsorgepflicht mehr, sondern vielmehr unverhohlene Bevormundung. Dies kann nicht den Weg der Zukunft darstellen. Hinzu kommt, daß viele der derzeit existierenden, umlagefinanzierten staatlichen Zwangssysteme aufgrund der demographischen Entwicklung nicht zukunftsfest sind. Unsere Generation trägt daher eine besondere Verantwortung, da in unserer Lebenszeit in vielen Bereichen der sozialen Absicherung die Umstellung vom Umlageverfahren auf die Kapitaldeckung erfolgen muß. Es liegt in unserer Verantwortung, diese Umstellung effizient und sozial verträglich auszugestalten.

Unser Anspruch

Für viele Menschen stellt Arbeit die wichtigste Möglichkeit dar, in eigener Verantwortung ihre materielle Existenz zu sichern. Ein wichtiges Ziel liberaler Sozialpolitik muß es daher sein, es der Wirtschaft über günstige Rahmenbedingungen zu ermöglichen, im eigenen Interesse Arbeitsplätze zu schaffen. Vor dem Hintergrund der Globalisierung sowie der zunehmenden Entwicklung hin zur Wissensgesellschaft und angesichts der hohen Lohnnebenkosten in Deutschland sind bei uns in der Vergangenheit jedoch vor allem unverhältnismäßig viele Stellen für geringer qualifizierte Arbeitskräfte weggefallen. Gegenwärtig lohnt es sich in Deutschland in den meisten Fällen sowohl für Arbeitgeber wie für Arbeitnehmer gleichermaßen nicht, sich über ein reguläres, aber gering dotiertes Beschäftigungsverhältnis einig zu werden. Zugleich beschäftigt der Staat tausende Beamte mit der Verwaltung, Überwachung, Kontrolle und Auszahlung von etlichen verschiedenen Sozialleistungen für eben diese aufgrund ungünstiger Rahmenbedingungen arbeitslos gewordenen Menschen. Unsere Antwort auf diese Misere ist das liberale Bürgergeld-Modell. Es faßt alle steuerfinanzierten Sozialleistungen zu einer einzigen Negativsteuer zusammen. Diese wird zentral vom Finanzamt ausbezahlt und schützt in angemessener Höhe vor materieller Not. Durch diese Bündelung wird in erheblichem Umfang Bürokratie eingespart. Eine gesonderte Prüfung auf Bedürftigkeit erfolgt ebensowenig wie eine Zweckbindung. Darüber hinaus sieht das liberale Bürgergeld-Modell einen äußerst geringen Anrechnungsfaktor von zusätzlich verdientem Geld vor. Somit lohnt es sich für Bürgergeld-Empfänger, zusätzlich zu diesem legal zu arbeiten. Zugleich ist es für Arbeitgeber interessant, geringer qualifizierte Personen zu einem verhältnismäßig niedrigem Lohn einstellen zu können, statt diese Stellen wie in der Vergangenheit ins Ausland verlagern oder unbesetzt lassen zu müssen. Schließlich steigert das liberale Bürgergeld-Modell die Attraktivität von legalen Beschäftigungsverhältnissen gegenüber Schwarzarbeit. Ein weiterer wichtiger Schritt bei der Umwandlung von schwarzen Beschäftigungsverhältnissen in reguläre stellen Dienstleistungs-Schecks dar. Diese sind für einfache, haushaltsnahe Dienstleistungen gedacht und enthalten die Sozialversicherungsbeiträge bereits im Kaufpreis für den Arbeitgeber. Der Arbeitnehmer kann diese Schecks dann abzüglich der Sozialversicherungsbeiträge beim Finanzamt einlösen. Somit wird ein unkomplizierter Weg aus der Schattenwirtschaft geschaffen und den dort Beschäftigen der Weg in Legalität und Sozialsysteme geebnet. In Kombination mit einem Flat-Tax-Einkommenssteuersystem mit Freibeträgen zur Entlastung niedriger Einkommen kann so eine Atmosphäre geschaffen werden, in der sich Leistung wieder lohnt und anerkannt wird. Einen gesetzlich vorgeschriebenen Mindestlohn oder die damit gleichzusetzende Allgemeinverbindlichkeit von Tarifverträgen lehnen die JuLis NRW entschieden ab. Die Einführung von Mindestlöhnen wäre purer Populismus, aber eben keine sinnvolle Sozialpolitik. Tatsächlich nämlich vernichten Mindestlöhne, die über dem Marktpreis liegen, Arbeitsplätze, während Mindestlöhne, die unter dem Marktpreis liegen, wirkungslos bleiben. Die Jungen Liberalen NRW lehnen eine Privatisierung der Arbeitslosenversicherung ab. Innerhalb eines privaten Systems ist aufgrund der stark unterschiedlichen Betroffenheit vom Risiko eine Versicherung nicht realisierbar. Statt dessen fordern die Jungen Liberalen NRW eine strikte Beschränkung der Ausgaben auf die Kernaufgaben der Arbeitslosenversicherung: Dem Schutz vor den finanziellen Risiken der Arbeitslosigkeit. Insbesondere sollten Mittel nicht länger für staatlich finanzierte Arbeitsplätze aufgewendet werden, die reguläre Beschäftigung verdrängen. Daher sind Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen, Ein-Euro-Jobs und die Ich-AG umgehend abzuschaffen. Angesichts einer immer älter werdenden Gesellschaft steht berechtigterweise auch verstärkt das Thema Alterssicherung im Fokus des sozialpolitischen Interesses. Die derzeitige gesetzliche Rentenversicherung basiert auf dem Umlagesystem, welches die laufenden Renten direkt durch die Beitragszahlungen der Pflichtmitglieder bestreitet und keine Rücklagen bildet. Dieses System setzt jedoch voraus, daß die Generation der Beitragszahler genügend sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse eingeht. Ist dies nicht mehr der Fall ? sei es aufgrund wirtschaftlicher oder demographischer Entwicklung ? kann das Umlageverfahren nicht länger funktionieren. Bereits heute wird die gesetzliche Rentenversicherung jedes Jahr mit über 80 Milliarden Euro Steuergeld bezuschußt. Das derzeitige System ist daher erkennbar nicht zukunftsfest. Dem setzen die Jungen Liberalen einen langfristigen Ausstieg aus der umlagefinanzierten, gesetzlichen Rentenversicherung, mithin eine sozialverträgliche und fristgerechte Kündigung des Generationenvertrages, entgegen. Bereits erworbene Rentenansprüche sollen selbstverständlich weiterhin eingelöst werden. Sie werden bis zum vollständigen Auslaufen der gesetzlichen Rentenversicherung über Steuern finanziert. Der bisher zu leistenden Rentenversicherungsbeitrag wird mit dem Lohn ausgezahlt und unterliegt der freien Verwendung. Zugleich wird jedoch eine Pflicht zur Versicherung eingeführt. Nur so kann auf Dauer eine angemessene finanzielle Absicherung im Alter gewährleistet und Altersarmut effektiv begegnet werden. Es besteht zudem die Möglichkeit, der Versicherungspflicht direkt im Rahmen von betrieblichen Altersvorsorgeplänen mit Opting-Out-Option nachzukommen. Auch die Unfallversicherung muß privatisiert werden. Auch hier soll eine Pflicht zur Versicherung bestehen. Ähnlicher Reformbedarf herrscht im Bereich der Krankenversicherung. Hier steht einem funktionierenden, privaten System ein nicht länger finanzierbares staatliches Pflichtsystem mit immer weiter eingeschränkten Leistungen gegenüber. Es ist nicht verständlich, warum der Staat sich als Versicherungsunternehmer betätigt, schlechte Leistungen anbietet und dann Menschen, die weniger als einen bestimmten Betrag verdienen, in diese mangelhafte Versicherung zwingt, die bereits jetzt große finanzielle Engpässe aufweist. Entgegen allen humanistischen Ansprüchen und politischen Beteuerungen sind wir längst in der Zwei-Klassen-Medizin angekommen. Gesundheit darf jedoch keine Frage des Geldbeutels sein. Hinreichende medizinische Versorgung muß allen Bürgern offen stehen, unabhängig von ihrem Einkommen. Zugleich lehnen die Jungen Liberalen NRW alle Forderungen nach einer Steuerfinanzierung des Gesundheitswesens oder einer staatlich verordneten Einheitskasse entschieden ab. Vielmehr ist dringend eine nachhaltige Reform des Gesundheitssystems, hin zu privater, auf Kapitaldeckung basierender individueller Vorsorge geboten. In diesem System werden die bisherigen gesetzlichen Krankenkassen privatisiert und müssen sich am Markt behaupten. Zugleich sorgt ein gesetzlich definierter Basistarif, dessen Maximalhöhe staatlich reguliert wird und den alle Kassen anbieten und bei Interesse des Kunden ohne Risikoprüfung abschließen müssen, dafür, daß jeder Bürger unabhängig von seinem Einkommen die Möglichkeit erhält, seiner Versicherungspflicht nachzukommen. Gleiches gilt für die Pflegeversicherung, die noch weniger auf die sich dramatisierende demographische Entwicklung vorbereitet ist.

Unser Verständnis

Neben einer verantwortungsvollen Umstellung der Sozialsysteme auf zukunftssichere Finanzierungsgrundlagen, spielen noch andere Faktoren in den Bereich Generationengerechtigkeit herein. Insbesondere ein mit marktwirtschaftlichen Mitteln gestalteter und somit effizienter Umweltschutz im Rahmen einer sozial und ökologisch orientierten Marktwirtschaft ist diesbezüglich zu erwähnen. Eine direkte, den klassischen Bereich der Sozialpolitik betreffende Frage, ist jedoch die nach der außer Kontrolle geratenen Staatsverschuldung. Diese engt den Handlungsspielraum zukünftiger Generationen zunehmend ein, sie ermöglicht politisches Handeln heute auf Kosten kommender Generationen morgen. Somit stellt Verschuldungspolitik das Gegenteil von Sozialpolitik dar, selbst wenn durch sie sozialpolitische Maßnahmen finanziert werden!

Unser Anspruch

Die JuLis NRW fordern daher ein Verschuldungsverbot im Grundgesetz und der nordrhein-westfälischen Landesverfassung. Kurzfristig muß die Neuverschuldung in den durch die Maastricht-Kriterien vorgegebenen Drei-Prozent-Rahmen zurückgeführt werden. Im Anschluß müssen sowohl in Bund als auch Land ausgeglichene Haushalte erreicht werden. Ist dies erreicht, dürfen die Aufwendungen die Einnahmen nicht mehr übersteigen und grundsätzlich keine Kredite mehr aufgenommen werden. Abweichungen, also die Neuaufnahme von Krediten, sind nur in Ausnahmefällen mit 2/3-Mehrheit des Parlaments und ausgearbeitetem, vorliegendem und verbindlichem Tilgungsplan möglich. Zukünftig sind alle neuen Gesetze auf die durch sie entstehenden Lasten für kommende Generationen zu überprüfen. Im jedem Haushaltsbericht ist in Form einer Generationenbilanz über die Belastung kommender Generationen durch Staatsschulden und andere Zahlungsverpflichtungen wie Pensionsansprüche oder mangelnde Rückstellungen der Sozialversicherungen zu berichten. Nur so kann ein Bewußtsein für die Dramatik der Situation und folglich ein Umdenken in Politik und Gesellschaft gefördert werden. Ein ?Verfrühstücken? des Handlungsspielraums der jungen Generation ist nach Auffassung der Jungen Liberalen NRW unverantwortlich und nicht länger hinnehmbar.

Unser Verständnis

Die Europäische Union ermöglicht es als Raum der Freizügigkeit ihren Bürgern, beliebig zwischen den Mitgliedsstaaten zu wechseln. Die Jungen Liberalen NRW begrüßen eine immer weitergehende, subsidiäre und föderale Integration der EU als wichtigen Zwischenschritt hin zu dem von uns angestrebten Europäischen Bundesstaat. Wenn jedoch die traditionellen Grenzen innerhalb Europas zunehmend irrelevant werden, stellt sich die Frage nach einer europäischen Sozialpolitik.

Unser Anspruch

Schon die vier Grundfreiheiten der EG (als eine der drei Säulen der EU), nämlich freier Verkehr von Gütern, Kapital, Dienstleistungen und Arbeitskräften machen deutlich, daß allein nationale Sozialpolitik in Europa nicht mehr ausreichend ist. So setzen sich die JuLis NRW für eine Verbesserung der Mobilität von Arbeitnehmern innerhalb der Union ein. Der europäische Arbeitsvermittlungsdienst EURES (European Employment Service), der als Netzwerk der nationalen Arbeitsvermittlungen dient, soll gestärkt werden. Es kann und darf nicht sein, daß in manchen europäischen Ländern Fachkräftemangel herrscht und in anderen in dem gleichen Bereich Rekordarbeitslosigkeit. Viele vor allem gut qualifizierte Menschen wären bereit, auch innerhalb des europäischen Arbeitsmarkts mobil zu sein, wenn dies nicht immernoch mit tatsächlichen oder vermeintlichen Hürden (auch jenseits der Sprache) verbunden wäre. Jedoch sprechen wir uns gegen eine erzwungene europaweite Anpassung der Sozialsysteme oder ein gesamteuropäisches Sozialsystem aus. Vielmehr glauben wir an Wettbewerbsföderalismus und wollen den Mitgliedsstaaten weiterhin die Möglichkeit offenlassen, ihre Sozialpolitik selbst und gemäß ihren diesbezüglichen Anforderungen und Traditionen zu gestalten. Es sind die Mitgliedsstaaten, die für die Sozialpolitik zuständig sind und es auch in Zukunft bleiben sollen. Dessen unbeschadet setzen sich die Jungen Liberalen NRW für europaweit einheitliche soziale Mindeststandards in den einzelnen Mitgliedsstaaten ein. Das System der finanziellen Sozialleistungen in Europa unterscheidet derzeit zwischen Leistungen der sozialen Sicherheit, die der sogenannten Exportpflicht unterliegen und sozialen Vergünstigungen, bei denen dies nicht der Fall ist. Leistungen, die der Exportpflicht unterliegen, verursachen beim Wechsel eines Unionsbürgers in einen anderen Mitgliedsstaat erheblichen Verwaltungsaufwand, da es sich um erworbene Ansprüche handelt, die beim Wechsel von einem in den anderen Mitgliedsstaat mitgenommen werden. Das Land, in dem diese erworbenen Sozialleistungen in Anspruch genommen werden, zahlt sie vollständig aus und muß sich die ursprünglich im anderen Mitgliedsstaat erworbenen Anteile von dem oder den jeweils anderen Mitgliedstaaten zurückholen. Leistungen, die nicht der Exportpflicht unterliegen, etwa weil sie steuerfinanziert sind, können jedoch einen enormen Anreiz für Wanderungsbewegungen innerhalb der Union sowie Mißbrauch darstellen. Diese Entwicklung läßt sich durch die Vereinbarung von europaweit einheitlichen Mindeststandards abfedern. Vor allem aber verstehen wir die Europäische Union als Raum der Freiheit und Sicherheit ? zu letzterer gehört zwingend auch die materielle Sicherheit, ein menschenwürdiges Leben führen zu können. Dieser Anspruch gilt für alle Unionsbürger und somit alle Mitgliedsstaaten. Jegliche darüber hinaus gehende Bemühung um die Schaffung einer ?sozialen Dimension? der EU lehnen wir als ungeeigneten und gefährlichen Eingriff in die subsidiären und föderalen Strukturen der Union entschieden ab. Die aktuelle sozialpolitische Diskussion in Europa betreffend, begrüßen wir die Europäische Dienstleistungsrichtlinie ausdrücklich als Schritt hin zu mehr Beschäftigung in Europa und fordern alle Mitgliedsstaaten auf, diese ? sobald endgültig verabschiedet ? möglichst schnell in nationales Recht umzusetzen. Das Europäische Parlament fordern wir auf, bis dahin im weiteren Verlauf des Mitentscheidungsverfahrens insbesondere für eine implizite ? wenn auch nicht zwingend begriffliche ? Einbeziehung des Herkunftslandsprinzips zu wirken.

Unser Verständnis

Für uns endet Verantwortung jedoch nicht an den Grenzen NRWs oder den Grenzen Europas. So wichtig Sozialpolitik im Inneren für den Zusammenhalt einer Gesellschaft, die Gerechtigkeit im eigenen Lande und den sozialen Frieden ist, so wichtig ist auch faire und zielgerichtete Verantwortungspolitik im Bereich des Äußeren. Wollen wir die immer größer werdenden Flüchtlingsströme aus Afrika gen Europa verhindern, wollen wir weltweit Armut reduzieren, Entwicklungsperspektiven fördern und Demokratie ermöglichen, müssen in der nächsten Zeit drastische Maßnahmen ergriffen werden.

Unser Anspruch

Zur nachhaltigen Förderung von Wohlstand und Entwicklung auf der gesamten Welt sowie zur Erfüllung unserer sozialen Verantwortung auch jenseits der Grenzen sind bestehende Handelsschranken zunächst zu reduzieren und schließlich ganz abzuschaffen. Weiterhin müssen Agrarsubventionen, etwa innerhalb der Europäischen Union oder den Vereinigten Staaten von Amerika, mittelfristig einvernehmlich abgeschafft werden. Auch die Vergabe von Entwicklungshilfe soll an strenge Anforderungen hinsichtlich beispielsweise der Regierungsform und Reformbestrebungen gemäß dem Motto ?No more money for dictators!? geknüpft werden. Die finanzielle Entwicklungshilfe ist somit nicht einziges Mittel der Politik und kann beispielsweise durch die Vermittlung von Know-How teilweise ersetzt werden. Wichtig ist zudem, daß die Bevölkerung des Entwicklungslandes in dem Reformprozeß aktiv einbezogen wird. Zudem sollte in jedem Einzelfall erwogen werden, inwiefern es Sinn macht, Entwicklungshilfe nicht an den jeweiligen Staat, sondern direkt an Betroffene oder akkreditierte Organisationen mit Verwendungsnachweis zu zahlen. Dabei sind sowohl NGOs als auch Kirchen und Verbände zu integrieren und Synergieeffekte zum Wohle aller zu nutzen. Die bestehenden Bemühungen zur Verbesserung der Gesundheitsprävention und der medizinischen Versorgung in den Entwicklungsländern sind zu intensivieren. Darüber hinaus ist der Erlaß von Staatsschulden nur dann ein probates Mittel, wenn von einem verantwortungsvollem Umgang mit den durch den Erlaß gewonnen Spielräumen ausgegangen werden kann. Dieser setzt insbesondere Rechtsstaatlichkeit voraus. Undifferenzierte Schuldenerlasse ohne Rücksicht auf Regierungsform oder Korruptionsniveau schaden teilweise mehr, als sie nützen.

Ziel unserer sozialpolitischen Bemühungen ist es, soziale Gerechtigkeit unter den sich ändernden Lebensbedingungen und ?realitäten des 21. Jahrhunderts soweit wie möglich zu gewährleisten. Dabei lassen wir uns leiten vom Schutz des Einzelnen vor den großen Lebensrisiken und der Schaffung von Chancegerechtigkeit für alle Menschen. Wir wollen sozialen Zusammenhalt stärken und sozialen Frieden sichern. Zugleich stehen wir für eine Sozialpolitik mit Augenmaß, denn nur was zuvor erwirtschaftet wurde, kann auch verteilt werden. Abschließend gilt: Die beste Politik ist die, bei der die Maßnahmen staatlicher Sozialpolitik nicht greifen müssen.

Schulen in Freiheit, Qualität durch Vielfalt

Ein qualitätsorientiertes, liberales Bildungssystem lebt von der Vielfalt seiner Angebote und Konzepte. Sowohl integrierte, als auch gegliederte Schulsysteme sind geeignet, müssen sich jedoch im Wettbewerb bewähren. Trotz der Vielfalt der Systeme müssen vergleichbare Schulleistungen zu gleichen Ergebnissen führen.

Die Vielfalt der Schulangebote und -konzepte zusammen mit einer erhöhten Transparenz sorgt im Regelfall dafür, dass Fehlentwicklungen schneller erkannt und korrigiert werden können. Alternativlose Einheitlichkeit verschleiert Fehlentwicklungen lange Zeit und führt dann zu schockartigem Erwachen (siehe PISA).

Der Staat soll künftig nicht mehr der alleinige Gestalter aller Schulen sein. Er soll sich zunehmend auf die Gestaltung einer freiheitlichen Rechtsordnung für das Bildungswesen beschränken.

Die Schulen müssen in die Lage versetzt werden, flexibel und nah an den Bedürfnissen der Schüler, Eltern und Lehrer zu agieren. Nur so können sie effektive und zur Selbstständigkeit erziehende Lehrorte sein. Dazu erhalten sie die Möglichkeit für eine umfassende personelle und finanzielle, pädagogische und organisatorische Selbstverwaltung. Das bedeutet echte Delegation von Verantwortung. Es bedeutet aber auch, den Schulen die dafür nötige Zeit zur Verfügung zu stellen, die Schulleitung für diese Aufgaben zu qualifizieren und sie insbesondere von Verwaltungsarbeiten zu entlasten.

Nach und nach werden die Schulen, die dieses wünschen, dieselbe Freiheit erhalten, wie sie die Schulen in freier Trägerschaft schon heute genießen. Die Schulen müssen dafür die entsprechende Selbstverwaltungsfähigkeit nachweisen. Diese Schulen werden in eine private Rechtsform in öffentlicher Trägerschaft umgewandelt (gemeinnützige GmbH).

Die Grenzen der Schulautonomie liegen vor allem in der Wahrung der Einheitlichkeit des Bildungswesens u.a. durch die Bindung der Schulformen an die speziellen Bildungsziele, die Sicherstellung von Übertrittsmöglichkeiten in andere Schulen und weiterführende Schulformen und die Sicherstellung von Mindestanforderungen an die Abschlüsse einer Schulform.

Die Schulen werden finanziell eigenverantwortlich. Dieses umfasst sowohl die Verantwortung für den effektiven Einsatz der zur Verfügung stehenden Mittel als auch die Entscheidung für welchen Zweck die Mittel eingesetzt werden sollen. Zweckgebundene Zuweisungen in Form von Lehrerstellen pro Schüler sollen durch entsprechende Geldmittel ersetzt werden.

Die Verteilung der Mittel erfolgt nach der Anzahl der angemeldeten Schüler. Dazu wird ein Topf unter Verwaltung des Bildungsministeriums eingerichtet in das Land einen pauschalen Betrag pro Schüler einbringt. Ebenso zahlt jede Kommune einen pauschalen Betrag pro Schüler aus der Kommune ein. Die Mittel fließen aus dem Topf direkt an die Schulen.

Die Kommunen erhalten die Möglichkeit die lokalen Schulen durch weitere Mittel über die Bildungspauschale hinaus zu unterstützen. Das Land erhält die Möglichkeit durch für die Schulen freiwillige Sonderprogramme Schwerpunktthemen in die Schulen zu bringen. Diese Sonderprogramme können zusätzliche zweckgebundene Mittel, besondere Beratung und Unterstützung beinhalten.

Je nach Umfeld und Betreuungsaufwand erhalten Schulen mit besonders betreuungsintensiver Schülerpopulation eine zusätzliche Erschwerniszulage vom Land. Die Zulage kann bis zu 30% der Schülerpauschale betragen. Die Beurteilungen sind Bestandteil von Schulinspektionen im Auftrag des Bildungsministeriums.

Aspekte bei der Beurteilung können das Umfeld der Schule, der Anteil der Schüler mit Migrationshintergrund und/oder aus sozial schwachen Familien und Schüler mit besonderem Förderbedarf sein. Weiterhin können besondere Probleme von einzelnen Schulen berücksichtigt werden, die es notwendig machen die Schule besonders zu unterstützen. Über die Verwendung der Mittel muss dem Ministerium berichtet werden. Bei offenkundig unzweckmäßiger Verwendung der Erschwerniszulage kann der Betrag in den Folgejahren gekürzt werden.

Die Schulen erhalten wie in vielen anderen europäischen Ländern üblich eine Teilrechtsfähigkeit. Sie dürfen damit durch wirtschaftliche Aktivitäten (z.B. durch Überlassung von Räumen oder zusätzliche Bildungsangebote) zusätzliche Mittel einnehmen. Die wirtschaftlichen Aktivitäten dürfen keine nachteiligen Auswirkungen auf die Lehraufgaben haben. Bei Aktivitäten unter Beteiligung der Schüler muss der pädagogische Zweck unbedingt jederzeit im Vordergrund stehen.

Davon losgelöst erhalten die Schulen die Möglichkeit Sponsoring unter Wahrung der Unterrichtsneutralität zu nutzen. Die Verträge über Schulsponsoring müssen von der Schulkonferenz genehmigt werden.

Die Schulen erhalten eine weitgehende Personalautonomie. Die Schulaufsicht stellt zukünftig in diesem Bereich nur eine gleichwerte Ausbildung der Lehrkräfte sicher.

Der Beamtenstatus für Lehrer wird abgeschafft, indem so bald wie möglich keine Verbeamtungen von Lehrern mehr vorgenommen werden. Schon verbeamtete Lehrer können an Schulen unter autonomer Verwaltung wechseln. Die Regeln, die heute für verbeamtete Lehrer an Schulen in freier Trägerschaft gelten, sollen analog angewendet werden.

Es besteht ein Angestelltenverhältnis zwischen den Schulen und den Lehrern. Die Ausgestaltung dieser Verträge liegt in Hand der Tarifparteien.

Der Schulleiter wird für einen Zeitraum von vier Jahren von der Schulkonferenz gewählt. Die Wahl darf nicht gegen den Willen einer der Gruppen der Schulkonferenz erfolgen.

Wesentliche Voraussetzung für einen Schulleiter ist eine umfangreiche Berufspraxis als Lehrer, in der Regel an der zu leitenden Schule.

Weiterhin muss eine Zusatzausbildung erworben werden, die den Erwerb von Managementkompetenzen nachweist. Dies umfasst insbesondere Fähigkeiten hinsichtlich Organisation, Finanzen sowie Mitarbeiterführung und -entwicklung.

Finanzielle und personelle Autonomie sind wichtige Bestandteile der Schulautonomie. Zur dringend notwendigen Qualitätssteigerung der Bildungsergebnisse können sie alleine nur wenig beitragen.

Notwendig sind auch eine weitergehende Offenheit der Lehrpläne und eine pädagogische Autonomie bei der Unterrichtsgestaltung. Das komplexer werdende Wissen in unserer Informations- und Dienstleistungsgesellschaft lässt sich schlecht in starre landesweite Lehrpläne fesseln.

Die Kernlehrpläne des Landes sollen Luft für eine autonome Gestaltung an den Schulen lassen. Ziel kann es nicht sein den Lerninput in Form von zu vermittelnden Inhalten festzulegen, vielmehr soll der gewünschte Lernoutput in Form von Lernzielen und Kompetenzen verbindlich festgelegt werden.

Im Rahmen der Autonomie bei der Unterrichtsgestaltung sollen positive Effekte durch innovative Unterrichtskonzepte ermöglicht werden. Ebenso erhalten die Lehrer größere Mitwirkungs- und Gestaltungsmöglichkeiten. Wichtig sind den Jungen Liberalen das gute Unterrichtsergebnisse, der Weg dahin soll nicht zentral vorgegeben sein. Ebenso fordern die Jungen Liberalen eine bessere Vernetzung der Lehrerschaft durch Kooperation von Schulen, durch Lehreraustauschprogramme zwischen Schulen und durch eine verbesserte Unterstützung der Lehrer. Das Konzept der geschlossenen Klassentür bei dem die Lehrer nicht oder wenig voneinander lernen, verhindert eine Verbesserung der Lehrqualität und die effektive Ausnutzung der oft vorhandenen Motivation und pädagogischen Kompetenz der Lehrer.

Die Sicherung der Lehrqualität ist auch gerade bei einer weitgehenden Schulautonomie von zentraler Bedeutung. Diese lässt sich allerdings nur unzureichend durch eine Unzahl von Verordnungen und Erlassen sicherstellen. In einem Schulsystem mit weitgehender Schulautonomie überlässt der Staat den Schulen die Detailsteuerung, kontrolliert aber umfassender als bisher die Ergebnisse.

Deshalb fordern die Jungen Liberalen:

Die Schulen erhalten die Möglichkeit noch stärker als bisher die innere Organisation der Schule selbstständig zu festzulegen.

Dies umfasst die Möglichkeit der Schulen folgende Entscheidungen autonom zu treffen:

Für eine Gestaltung der Schule, die nah an den Bedürfnissen von Schüler, Eltern und Lehrern orientiert ist, ist die Möglichkeit für eine umfangreiche Mitbestimmung dieser Gruppen eine zwingende Voraussetzung.

Deshalb ist die Schulkonferenz das höchste Gremium an einer Schule. Die Besetzung der Schulkonferenz erfolgt nach dem Prinzip der Drittelparität. Die Kommunen, die eine Schule mit zusätzlichen Mitteln unterstützen, sind mit beratender Stimme in der Schulkonferenz vertreten.

In der Schulkonferenz werden die grundlegenden Entscheidungen der Schule getroffen. Diese umfassen die Entscheidungen:

Das Tagesgeschäft der Schule erfolgt durch die Schulleitung unter Federführung des Schulleiters.

Es steht den Schülern frei sich bei jeder Schule anzumelden. Berücksichtigt werden dabei nur evtl. verbindliche Grundschulgutachten beim Übergang in die Sekundarstufe und sonstige an Leistung orientiere Zulassungsbeschränkungen.

Die vom Wohnort der Schüler nächstgelegene Schule ist verpflichtet die Schüler bis zur von der Konferenz festgelegten Kapazitätsgrenze aufzunehmen.

Damit die freie Schulwahl auch echte Wahlmöglichkeiten bedeutet, muß die Übernahme der Beförderungskosten für die Schüler neu geregelt werden. Die Schüler bekommen die Beförderungskosten ersetzt, die entstehen wenn die nächstgelegene Schule der Schulform mit öffentlichen Verkehrsmitteln besucht würde. Dabei ist es unerheblich welche Schule der Schulform ein Schüler tatsächlich besucht. Nur die Beförderungskosten, die über den Kosten zum Besuch der nächstgelegenen Schule hinausgehen, müssen selbst getragen werden. Die Schulen bzw. Fördervereine von Schulen und auch die Kommunen können weitere Mittel zur Verfügung stellen um die für die Eltern entstehenden Beförderungskosten noch weiter zu senken.