Weniger ist manchmal mehr – Verfallsdatum für Gesetze

Die JuLis NRW sprechen sich für ein Verfallsdatum für neue Gesetze, Verordnungen und Erlasse aus, bekennen sich jedoch gleichermaßen dazu, zusätzlichen Verwaltungsaufwand zu vermeiden sowie für den Bürger und die Wirtschaft eine hinreichende Planungs- und Rechtssicherheit zu gewährleisten. Der Gesetzgeber wird daher verpflichtet, bei der Beratung einer neuen Rechtsnorm gesondert über die Einfügung eines Verfallsdatums zu entscheiden. So ist der Gesetzgeber gezwungen über die Sachberatung hinaus eine zusätzliche Gesetzesfolgenabschätzung, vorzunehmen. Will der Gesetzgeber aus sachlichen Gründen kein Verfallsdatum einfügen, muss er diese Gründe im Gesetzgebungsverfahren ausdrücklich darlegen. Solche Verfallsklauseln können auch in bestehende Vorschriften eingefügt werden.

Nach Ablauf der Frist ist die entsprechende Rechtsnorm unwirksam.

Diese Reglungen sollen auch für behördliche Erlasse u. Ä. gelten

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