Änderung des §166 StGB

§166 StGB ist wie folgt zu ändern:

Abs 1: Wer öffentlich oder durch Verbreitung von Schriften den Inhalt eines religiösen oder weltanschaulichen Bekentnisses anderer in einer Weise beschimpft die diese schwerwiegend verunglimpft und geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören wird mit ?[Grundtatbestand]

Abs 2: Geschieht dies in einer Weise, die den öffentlichen Frieden stört?[Qualifizierungstatbestand]