Elektronisches Geld

Zum Schutz des Rechtes auf informationelle Selbstbestimmung  des einzelnen, zur
Erschwerung von kriminellen Geschäften und Geldwäsche,  um zu verhindern, daß
die Ziele der Europäischen Währungsunion ausgehöhlt werden, indem      durch
firmeneigenen elektronisches Geld mit nicht transparenten Sicherheitstechniken neue        Währungen geschaffen werden, und zur für den Endverbraucher
komfortablen und sicheren Ausnutzung neuer Telekommunikationstechnologien fordern die Jungen Liberalen NRW das Europäische Währungsinstitut, die europäischen Zentralbanken und die Regierungen der Europäischen Union auf, bei der Durchführung der Europäischen Währungsunion neben Bargeld auch elektronisches Geld zu emittieren. Begründung:

1. Die Ausgangslage

In Deutschland befinden sich mehr als 28 Millionen Kredit- und Eurochequekarten im Umlauf. Ferner werden 3,5 Millionen mit einem Paßbild versehene Bahncards, die z.T. auch über eine
Kreditkartenzahlungsfunktion verfügen, verwendet. Nahezu jeder vollgeschäftsfähige Bürger verfügt über ein Girokonto. Weltweit zeichnen sich mehrerer Formen des elektronischen, bargeldlosen Bezahlens ab:

– Kreditkarten: Mit Hilfe eines von Kreditkartengesellschaften und Computerfirmen
erstellten Sicherheitsstandards soll das sicherer Bezahlen per Kreditkarte, insbesondere die sichere Übertragung von Kreditkartennummern, über Computernetze ermöglicht werden.

-Online-Chipkarten: Chequekarten, wie z.B. die heutige Eurochequekarte, können mit
einem Chip oder einem Magnetstreifen  versehen zum bargeldlosen Bezahlen bei direkter Verbindung zu einer Bank benutzt werden.

– Offline-Chipkarten: Vorausbezahlte  Chipkarten, wie z.B. die zukünftige Eurochequekarte, werden über Netze oder an Automaten nachgefüllt werden können und, ohne eine direkte Verbindung zu einer Bank vorauszusetzen, zum Bezahlen von Kleinbeträgen eingesetzt werden. Chipkarten setzen flächendeckend Endgeräte in Telefonzellen, an Geldautomaten, in Geschäften oder am Computer zu Hause voraus.

– Elektronisches Geld: Dieses digitale „Bargeld“ stellt eine reine Softwarelösung dar-
eine Verwendung auf einer Chipkarte ist auch möglich- und zeichnet sich vor allem
durch seine Käuferanonymität aus, d.h. es kann analog zum normalen Bargeld nicht
nachvollzogen werden, wer zu welchem  Zeitpunkt und in welcher Höhe ein Kaufgeschäft durchführt.

Durch die Einführung neuer Telekommunikationstechnologien werden in Zukunft die
wesentlichen Geschäftsabläufe auf elektronischem Wege erfolgen. Bereits heute besitzen Kreditkartengesellschaften,  Banken und Versicherungen mit Hilfe von firmeneigenen oder externen Dienstleitern zu Verfügung gestellten Datenbanken detaillierte Kenntnisse über die Lebensverhältnisse von Millionen von Bürgern. Es läßt sich z.B. mit der Liste der Girokontoumsätze der letzten Monate oder sogar Jahre ein sehr genaues Persönlichkeitsprofil nicht nur  im Hinblick auf die eigene Vermögensverhältnisse, sondern auch auf  Konfessionszugehörigkeit, politische Meinung, Gesundheitszustand etc. erstellen. Ohne richterliche Genehmigung und ohne nationale Gesetze beachten oder fürchten zu müssen, können global agierende Firmen das Recht auf informationelle Selbstbestimmung des einzelnen Menschen mißachten.

2. Die Entwicklung

Eine liberale Antwort auf die möglichen Gefahren neuer Telekommunikationstechnologien darf sich nicht in der Ablehnung dieser Technologien, sondern muß sich in der Schaffung von Rahmenbedingungen für die sichere und nutzbringende Anwendung derselben äußern. Bargeld wird und  darf erst dann durch eine bargeldlose Zahlungsform abgelöst werden, wenn die neue
Zahlungsform die gleiche Anonymität  besitzt und keine transaktionsbasierten Gebühren erhoben werden. Mit Hilfe von  elektronischem Geld, sowohl in Chipkartenform als auch als reine Softwarelösung, kann das Zahlungsmittel Bargeld ersetzt werden. Da bei elektronischem Geld im Gegensatz zum Bargeld ausschließlich der Käufer und nicht der Verkäufer anonym bleibt- der Bank ist jederzeit bekannt, wer wieviel Geld aber nicht von wem er es bekommen hat-, stellt das elektronische Geld eine sicherere Zahlungsform als das Bargeld dar, so daß Vorwürfe, das elektronische Geld begünstige kriminelle Geschäfte und Geldwäsche, nicht gerechtfertigt sind. Nach vielfältigen Feldversuchen beabsichtigen Kreditkartengesellschaften und Banken, firmeneigene Lösungen des elektronischen Geldes zu etablieren, um Kunden und Handel an die eigenen Produkte zu binden. Firmeneigenen elektronisches Geld bedeutet die Einführung von neuen Währungen und widerspricht somit dem Ziel der europäischen Währungsunion. Ferner wird es vermieden, die zugrundeliegenden Sicherheitstechniken offenzulegen, so daß kein
Vertrauen zu diesen firmenspezifischen Zahlungsformen gefunden werden kann, da nicht gesichert ist, ob eine Käuferanonymität tatsächlich vorliegt. Das Verhalten der Bundesbank gegenüber elektronischem Geld  ist z.Zt. hauptsächlich von der Angst vor neuen Inflationsquellen und möglichen Fälschungen geprägt. Neue elektronische Währungen können aber nur verhindert  werden, indem eine verbindliche elektronische Währung eingeführt wird. Dies ist kein  europäisches, sondern ein internationales Problem. Das Internet hört nicht an Europas Grenzen auf  zu existieren.

Ergänzungen zum Karlsruher Entwurf

Die Jungen Liberalen Nordrhein-Westfalen setzen sich für folgende Veränderungen im „Karlsruher Entwurf“ für das neue Grundsatzprogramm der F.D.P. ein:

A.) Abschnitt „Freiheit ist Verantwortung“, füge ein nach

„Verantwortung ist eine Fähigkeit, die nicht angeboren ist. Verantwortung muß erlernt
und gelebt werden. Dies ist nur in Freiheit möglich. Wer Freiheit einschränkt, schränkt die Fähigkeit, verantwortungsvoll  handeln zu können, ein. Wer Freiheit einschränken will, um Verantwortungslosigkeit zu bekämpfen, wird nicht Erfolg ernten, sondern einen Teufelskreis der Unfreiheit in Gang setzen.“

B.) Abschnitt „Freiheit ist Vielfalt“, füge nach

„Für Liberale zählt nicht die Gruppe, aus der ein Mensch kommt. Für Liberale zählt sein individuelles Menschsein.“

C.) Abschnitt „Freiheit ist Zukunftsverträglichkeit“, streiche

„Der Schutz der nächsten Generation  muß im Grundgesetz umfassend verankert werden.“

Stellungnahme zu dem Gesetzesentwurf zur Vereinfachung des zivilgerichtlichen Verfahrens (BR-Drucks. 605/96)

Die Jungen Liberalen in Nordrhein-Westfalen lehnen entschieden den Versuch von
insgesamt 14 Bundesländern (auch NRW) ab, unter dem Vorwand, die Verfahren vor
den Zivilgerichten beschleunigen zu wollen und Richter zu entlasten, in Wirklichkeit
vielmehr gravierende Einschnitte in die Rechtsweggarantie vornehmen zu wollen,
ohne daß die Verfahren beschleunigt werden. Offensichtlich geht es den Ländern
lediglich darum, ihre Ausgaben, die sowieso im durchschnitt bei lediglich etwa 3,25%
der Länderhaushalte liegen und zu fast 50% durch Einnahmen der Gerichte gedeckt
werden, weiter zu senken.

Konkret stellen die Jungen Liberalen in NRW fest:

1. Der vorliegende Gesetzentwurf dient entgegen der Verlautbarungen in der
Entwurfsbegründung nicht in erster Linie der Beschleunigung des Verfahrens in der
Zivilgerichtsbarkeit, sondern vielmehr der Vornahme von Einsparungen im justiziellen
Bereich. Es handelt sich hierbei um einen Etikettenschwindel, da die Verfasser
lediglich vorgeben, die Gerichtsverfahren  beschleunigen zu wollen, in Wirklichkeit
jedoch die Länderhaushalte im Justizbereich massiv entlastet werden sollen. Diese   28
Einsparungen sind in diesem Ausmaß nicht hinnehmbar, da sie zu Lasten der
Rechtsstaatlichkeit gehen.

2. Wir verkennen nicht die Notwendigkeit zum Sparen in Zeiten leerer Kassen. Die
angestrebten Einsparungen in Höhe von lediglich 55 Mio. DM rechtfertigen allerdings
nicht die gravierenden Einschnitte in die Rechte der Rechtsuchenden. Das genannte
Einsparpotential, das sich aus den vorgeschlagenen Gesetzesänderungen ergibt,
steht zu dem drohenden Verlust an Rechtsstaatlichkeit eindeutig außer Verhältnis.

3. Im einzelnen würden insbesondere folgende Änderungen zu nicht hinnehmbaren
Beschränkungen der grundgesetzlich verbrieften Rechtsweggarantie des Art.19
Abs.4 GG führen:

a) Änderung des § 348 ZPO

Es wird vorgeschlagen, § 348 ZPO zu ändern, wodurch im erstinstanzlichen
Verfahren bei den Landgerichten bis zu einem Streitwert bis zu DM 30.000,– ein
originär zuständiger Einzelrichter eingeführt werden soll, sofern der Rechtsstreit nicht
besondere Schwierigkeiten tatsächlicher oder rechtlicher Art aufweist oder ihm
grundsätzliche Bedeutung zukommt. Die  so vorgenommene Abwendung vom
Kammerprinzip würde zu einer zusätzlichen Belastung der bereits jetzt am Rande
des Zumutbaren arbeitenden Einzelrichter führen. Hinzu kommt, daß eine
Wertgrenze kein taugliches Kriterium zur Abgrenzung von einfachen und schwierigen
Fällen ist, da dieses sich an dem Lebenssachverhalt und der Rechtslage und nicht
an dem Streitwert bemißt. Durch den  Verlust von Meinungsaustausch und
Diskussion sowie gegenseitiger Kontrolle der Kammermitglieder wäre ein
Qualitätsverlust der Entscheidungen zu erwarten.

b) Einführung des allein entscheidenden Einzelrichters in Berufungs- und
Beschwerdeverfahren beim Landgericht

Eine Einführung des allein  entscheidenden Einzelrichters in Berufungs- und
Beschwerdeverfahren beim Landgericht würde dazu führen, daß der Rechtsweg
erschöpft werden kann, ohne daß in einer Instanz ein Kollegialgericht die
Rechtssache beurteilt hat. Die so implizierten Qualitätseinbußen in der Rechtspflege
sind den Rechtsuchenden aus  rechtsstaatlichen Erwägungen  nicht zuzumuten. Ein
hinnehmbares, den grundgesetzlichen Anforderungen genügendes
Gerichtsverfahren verlangt zumindest eine kollektiv besetzte Instanz.

c) Erhöhung der Berufungssumme

Eine weitere Erhöhung der Berufungssumme (Dezember 1990 von DM 700,– auf DM
1.200,–, 1993 auf DM 1.500,–) auf DM 2.000,- würde den Rechtsweg in einem nicht
hinnehmbaren Umfang auf eine Verfahrensinstanz beschränken.

d) Erleichterung bei der Abfassung von Urteilen

Eine Erleichterung bei der Abfassung von nicht anfechtbaren Urteilen würde zu einer
Einschränkung der Nachvollziehbarkeit von gerichtlichen Entscheidungen führen. Die
Ermöglichung des Verständnisses gerichtlicher Entscheidungen ist Teil der
grundgesetzlichen Rechtsweggarantie.   29

4. Trotz aller Kritik an der Intention  und den meisten konkreten Vorschlägen des
Entwurfes, erachten die JuLis NRW folgende Punkte als sinn- und maßvolle
Möglichkeiten, das Justizwesen zu entlasten:

a) Verwerfungsmöglichkeit von offensichtlich unbegründeten Berufungen

Die Möglichkeit, offensichtlich unbegründete Berufungen durch einstimmigen
Beschluß abzulehnen, würde  zu einer Entlastung der Berufungskammern führen,
ohne die Rechte der Rechtsuchenden zu beschneiden.

b) Außergerichtliche Streitbeilegungsmöglichkeiten

Eine Förderung der außergerichtlichen Streitbeilegung durch die Einführung
obligatorischer, außergerichtlicher Schlichtungsverfahren in dafür geeigneten Bereich
(z.B. Nachbarschaftskonflikte) würde das staatliche Gerichtswesen in einem
erheblichen Maße entlasten, ohne den Rechtsweg zu beschneiden. Die guten
Erfahrungen mit Schiedsverfahren im strafrechtlichen Bereich lassen einen Erfolg
dieser Maßnahmen erwarten.

5. Die Jungen Liberalen fordern die Landesregierungen (speziell  die in Nordrhein-
Westfalen) auf, den drohenden Kollaps des Justizsystems abzuwenden.
Gerichtsverfahren, die sich über Jahre hinziehen, sind dem Rechtsfrieden nicht
zuträglich. Der momentane Einstellungsstop für Richter, die unerträglich veraltete
Ausstattung der Geschäftsstellen und die ineffizienten Verwaltungsstrukturen lassen
den Tag des Zusammenbruchs des Gerichtswesen immer näher rücken. Als einzigen
Ausweg sehen die Jungen Liberalen in NRW eine massive Anhebung der Ausgaben
für den Justizapparat sowie eine grundlegende Verwaltungsreform der
Geschäftsstellen. In diesem Sinne werden sich die Jungen Liberalen in NRW auf
JuLi- Bundesebene und auf F.D.P.-Landesebene einsetzen.

Standards für private Sicherheitsunternehmen und Bürgerwehren

Die Jungen Liberalen sprechen sich dafür aus, für private Sicherheitsunternehmen
sowie auch für die immer zahlreicher auftretenden Bürgerwehren hohe Standards zu
etablieren, um so ein Ausfransen staatlicher Hoheitsbereiche zu verhindern. Die von
den Jungen Liberalen grundsätzlich geforderte, umfassende Privatisierung
staatlicher Aufgaben endet  am Bereich der inneren  und äußeren Sicherheit.
Spezialgesetze haben den Privaten bereits Kontrollfunktionen an Flughäfen sowie
die Bewachung von Atomkraftwerken und Bundeswehrobjekten übertragen. Jetzt
denken Länder und Gemeinden immer öfters daran, die subjektiven
Sicherheitsbedürfnisse der Bürger zu stärken, indem man private Bürgerwehren
sowohl kommerzieller als auch nachbarschaftlicher Art zuzulassen und zu fördern.
Die Jungen Liberalen sind der Auffassung, daß lediglich bei Randaufgaben an einen
Einsatz von privaten Unternehmen gedacht werden kann, jedoch nur, wenn die dafür
notwendigen gesetzlichen  Regelungen geschafft werden. Bestrebungen wie der
bayerischen Sicherheitswacht oder der Bürgerpolizei in Mecklenburg- Vorpommern
erteilen wir daher eine klare Absage. Die notwendigen Umstrukturierungen im
Bereich der innerstaatlichen Sicherheit können nicht durch eine Zersplitterung des
Gewaltmonopols erreicht werden, sondern nur durch eine grundlegende Reform der
Polizeiarbeit. Für die Jungen Liberalen  müssen die Bürgerwehren zumindest die
folgenden Anforderungen erfüllen:

1. Bürgerinitiativen zum Nachbarschaftsschutz dürfen keine Eigenmacht ausüben.
Das Grundgesetz verbietet klar die Abwälzung einer hoheitlichen Kernaufgabe wie
der inneren Sicherheit auf Private.  Wenn der Staat nun Bürgerinitiativen zum
Nachbarschaftsschutz zuläßt, dann nur solange, wie diese keinerlei Waffen bei sich
tragen.

2. Bürger haben nicht das Recht andere Bürger anzuhalten und zu kontrollieren.
Polizeiliche Befugnisse dieser tragweite  auf den Bürger zu übertragen, geht
entschieden zu weit.

3. Die von Bürgern durchgeführten Maßnahmen müssen mit der Polizei vor Ort
abgesprochen werden, um so die Initiativen optimal zu koordinieren. Sonst führen die
Bürgerwehren nur dazu, daß potentielle Straftäter von einem Stadtviertel ins andere
weiterziehen. Auch dort, wo private Sicherheitsunternehmen zum Objektschutz
eingesetzt werden, müssen genaue gesetzliche Regelungen her, da die
Unternehmen durch freiwillige Selbstkontrolle nicht in der Lage waren, sich auf
einheitliche Mindeststandards festzulegen  und auch nur die Branchenführer bereit
sind, diesen Qualitätsforderungen zu entsprechen. Daher fordern die Jungen
Liberalen für private Sicherheitsunternehmen:

1. Dort, wo private Sicherheitswächter Waffen tragen (z.B. beim Werkschutz) muß
der Staat dafür Sorge tragen, daß sie  diese auch verantwortungsvoll benutzen
müssen.

2. Wer für Sicherheit vom Bürger  Geld kassiert, muß auch für die Schäden
geradestehen, die er verursacht. Mehr als ein Drittel der  falschen Alarme in  NRW
gingen im vergangenen Jahr auf das Konto von Sicherheitsfirmen. In Zukunft sollen
diese daher für die Kosten jedes unnötigen und fahrlässig herbeigeführten Einsatzes
aufkommen.

3. Den 265.000 Beschäftigten in der privaten Sicherheitsbranche werden in der
Regel nur Minimumlöhne von 13 DM oder weniger gezahlt, was dazu führt, daß
nahezu nur unqualifiziertes Personal eingestellt wird. Gerade deshalb sollten sich die
Mitarbeiter eines Sicherheitsunternehmens eines gründlichen staatlichen
Eignungstests unterziehen müssen. Um die Bürger hierbei nicht zu belasten, sind die
Kosten für den Test und den Verwaltungsaufwand durch Prüfungsgebühren zu
finanzieren.

Recht als Unterrichtsfach

In ihrer Schulzeit erlernen die Schüler Grundkenntnisse in wesentlichen Wissensgebieten, die auf eine breit gefächerte Allgemeinbildung zielen. Eines der in der heutigen Zeit wichtigen Wissensgebiete ist hier jedoch nicht vertreten: das Recht. Die Jungen Liberalen Köln fordern deshalb die Einführung der Rechtskunde im Rahmen des Politik- oder Sozialwissenschaftsunterrichts in der Mittelstufe sowie als Wiederholung in der Oberstufe. Dabei sollten Schüler, die die Schulzeit vollendet haben, zumindest elementare Kenntnisse über das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland, das Strafrecht und über alltägliche Themen des Zivilrechts bekommen.
Die für den Lehrplan Verantwortlichen sollten bedenken, daß es in der heutigen Zeit mit ihrer Vielfalt an Gesetzen und Vorschriften wichtig ist, die angehenden Erwachsenen über ihre Rechte zu informieren. Nur so können sie selbstbewußt und kompetent ins Leben gehen.

Leben in einer intakten Umwelt – Maßnahmen zur Schul-Umweltpolitik

Nachdem sich der Umweltschutz zur primären Problemstellung unserer Gesellschaft
entwickelt hat, muß die frühstmögliche Erzeugung eines Umweltbewußtseins zu
einem der Kernziele der Bildungspolitik werden. Die Jungen Liberalen NRW schlagen
deshalb dringend eine stärkere Einbindung dieses Themenbereiches in der Schule
vor.

I. Grundschule

Der Sachkundeunterricht der Grundschule ist viel stärker ökologischen Themen
zugewandt auszurichten . An der Grundschule soll dies vor allem durch einen
Sachkundeunterricht geschehen, in dem den Kindern auf einfache und verständliche
Weise klar gemacht wird, wie schon sie helfen können, die Umwelt zu schützen. Im
Rahmen solcher Unterrichtsreihen sollten auch konkrete Aktionen (z.B. Schulgärten,
Renaturierungen der Flußläufe, Flußpatenschaften) stattfinden. Ein
fächerübergreifendes Arbeiten zum Thema Ökologie ist anzustreben.

II. Sekundarstufen I und II

1. Umwelt – AGs:  Die  Errichtung von Umwelt –  AGs an den Schulen ist zu
unterstützen und zwar einerseits  durch gezielte Projektförderung, andererseits
dadurch, daß die AG-Stunden Lehrern als Unterrichtsstunden angerechnet werden.

2. Umweltschutzwochen: Einmal alle drei Schuljahre kann an allen weiterführenden
Schulen eine Projektwoche als Umweltschutzwoche gestaltet werden, in der die
Schüler Kommunalprojekte zum Thema Umweltschutz entwickeln und umsetzen
lernen sollen. Ziel muß es sein, sowohl das Demokratiebewußtsein als auch das
Bewußtsein für die Verantwortlichkeit für die Umwelt zu stärken.

4. Energiesparmodelle: Den Schulen sind  Energiesparmodelle mit Anreizsystemen
nahezulegen (z.B. das Hamburger Modell „fifty-fifty“), bei dem die Schulen ihre
Energiekosten aus einem vorher fixierten Etat heraus bestreiten. Durch die schon
durch einfache Verhaltensänderungen (z.B.  Licht in unbenutzten Räumen löschen,
Wasserhähne zudrehen) erzielten Einsparungen können die Schulen Energie und
somit Geld einsparen. Das eingesparte Geld geht zur Hälfte an den Schulträger
zurück und bleibt zur Hälfte an der Schule, die im Rahmen ihres Budgets darüber
verfügen kann.

5. Sensibilisierung: Allgemein ist in allen Fächern – soweit möglich – der Versuch
einer Sensibilisierung für Umweltproblematiken zu unternehmen. Dies kann und soll
in den Fächern geschehen, an die nicht unbedingt gedacht wird.

Ablehnung der notenfreien Grundschule der Landesregierung

Die Jungen Liberalen NRW sprechen sich gegen die von der Landesregierung
beschlossenen Änderungen der Verordnungen zur Benotung  in den dritten Klassen
der Grundschulen aus, die vorsehen, daß  zwar die einzelnen Schulkonferenzen
jährlich über die Erteilung von Noten- oder Berichtszeugnissen beschließen können,
daß aber das notenfreie dritte Schuljahr die Regel werden soll. Die Jungen Liberalen
sind der Meinung, daß die Schülerinnen und Schüler eine Phase der Gewöhnung an
das Bewertungssystem benötigen, bevor sie durch ihre Noten im vierten Jahr den
Ausschlag für den allernächsten Verlauf ihrer Schullaufbahn geben. Ferner sprechen
sich die JuLis für die Beibehaltung der Empfehlungen und Gutachten zum Wechsel
auf die weiterführenden Schulen aus, um dem freien Elternwillen eine hinreichende
Grundlage zu ermöglichen.

Kontrollierte Abgabe harter Drogen

Die Jungen Liberalen NRW begrüßen ausdrücklich die Überlegungen des F.D.P.-Generalsekretärs, Dr. Guido Westerwelle, die kontrollierte Abgabe harter Drogen an Süchtige zu ermöglichen. Die Jungen  Liberalen NRW fordern die F.D.P.- Bundestagsfraktion auf, diesen von Hamburg beantragen Modellversuch zu unterstützen und in der Koalition die Union von diesem Modell zu überzeugen.