Fahrlehrer als Begleitfahrer zulassen

Die Jungen Liberalen NRW fordern die Fahrerlaubnisverordnung, § 48a Abs. 5 FeV (Voraussetzungen „Begleitetes Fahren“ ab 17 Jahre), wie folgt zu ändern:

„Die begleitende Person muss“ statt:„das 30. Lebensjahr vollendet haben“ neu:„das 30. Lebensjahr vollendet haben oder ausgebildeter Fahrlehrer sein“.

Effektiven Verbraucherschutz in der Finanzberatung gewährleisten

Die Jungen Liberalen NRW betonen die Mündigkeit und Eigenverantwortung eines jeden Bürgers. So auch in Finanzfragen, wie es beispielsweise in der Forderung nach einer Pflicht zur Versicherung statt Pflichtversicherung in den verschiedenen Zweigen der Sozialversicherung manifestiert ist. Da jedoch relativ wenige Bürger tiefgreifende Kenntnisse im Bereich der Finanzprodukte haben und die Komplexität vieler Produkte nicht auf Anhieb durchblicken  können, haben sie den Wunsch nach kompetenter Beratung.

Folglich stellen die Jungen Liberalen NRW fest, dass ein funktionierender Markt in der Finanzberatung zwingende Grundlage ist für eine erfolgreiche Sozialpolitik nach liberalen Vorstellungen. Lässt sich ein Verbraucher vor Abschluss eines Vertrages in Finanzfragen beraten, so hat der Berater jedoch in aller Regel einen Wissensvorsprung hinsichtlich der zu verkaufenden  Produkte. Es liegt also eine asymmetrische Informationsverteilung vor, so dass die Gefahr  besteht, dass der Berater dies zu Lasten des Verbrauchers ausnutzt. Darüber hinaus hat ein Berater das Ziel, das Einkommen aus seiner Beratungstätigkeit zu maximieren, was in vielen Fällen dem Interesse des Verbrauchers nach adäquater Beratung widerstrebt.

Dies sind Indizien dafür, dass ein freier Markt im Bereich der Finanzberatung zu unerwünschten Ergebnissen führt. Vor allem die Finanzkrise hat gezeigt, dass vielen Verbrauchern  Finanzprodukte empfohlen wurden, die hinsichtlich aktueller Lebenssituation und der  individueller Risikotoleranz für sie ungeeignet waren.

Deshalb fordern die Jungen Liberalen NRW einen effektiven Verbraucherschutz in der Finanzberatung, die sicherstellt, dass Verbraucher adäquat beraten werden ohne einzelne Produkte, Vertriebswege oder Beratungsformen regulatorisch besserzustellen. Dies beinhaltet die folgenden Initiativen:

• Eine Harmonisierung der regulatorischen Rahmenbedingungen für alle Finanzprodukte. Wir begrüßen ausdrücklich die Verabschiedung der EU-Versicherungsvermittlerrichtlinie und der EU-Finanzmarktrichtlinie (MiFiD) sowie deren Implementierung in deutsches Recht. An vielen Stellen werden einzelne Produkte jedoch noch stark unterschiedlich behandelt. Zudem decken die beiden Richtlinien große Teile der Palette an Finanzprodukten erst gar nicht ab. Daher müssen einheitliche Grundlagen für alle Bereiche geschaffen werden.

• Einen Nachweis über ausreichende Qualifikationen für alle Vermittler von Finanzprodukten. Es dürfen nur die Produkte vertrieben werden, für die eine ausreichende Qualifikation nachgewiesen werden kann. Entsprechende Qualifikationen muss ein Berater dem Verbraucher auf dessen  Wunsch vor Beginn der Beratung offengelegen. Darüber hinaus müssen sich alle Vermittler, bzw. Vermittlungsunternehmen, in einer öffentlich zugänglichen Datenbank registrieren lassen.

• Die Erstellung von Produktinformationsblättern für alle Finanzprodukte. Diese sind dem Verbraucher bei Abschluss eines Vertrages auszuhändigen. Wichtig ist jedoch, dass alle Produktinformationsblätter kurz, prägnant und für den Verbraucher verständlich gehalten sind. Seitenlange Produktinformationen, die der Verbraucher ohnehin nicht liest, lehnen wir entschieden ab.

• Die Beseitigung regulatorischer Hemmnisse für die Honorarberatung im Vergleich zur Provisionsberatung. Jeder Verbraucher sollte entscheiden dürfen, ob er eine Provisionsoder eine Honorarberatung in Anspruch nehmen möchte. Dabei muss allerdings sichergestellt werden, dass ein Verbraucher nicht erst eine kostenlose Beratung bei einem auf Provisionsbasis arbeitenden Vermittler einholt und anschließend ein ungezillmertes Produkt bei einem Honorarberater ohne dessen Beratungsdienstleistung erwirbt. Eine bewusste und gezielte staatliche Förderung der Honorarberatung wird abgelehnt.

• Eine Gleichstellung bei der Offenlegung von in Finanzprodukten enthaltenen und vom Verbraucher zu tragenden Gebühren. Der momentan bestehende von Produkt zu Produkt variierende Ausweis dieser Gebühren führt zur Diskriminierung einzelner Produkte.

• Erleichterungen bei der Beweislast der Verbraucher im Falle von Falschberatung. Im Zuge dessen muss bei allen Finanzprodukten, mit denen Kosten und/oder Verlustrisiken verbunden sind, ein Beratungsprotokoll angefertigt werden, welches dokumentiert, worüber der Verbraucher beraten werden wollte, welche Handlungsalternativen der Berater dargelegt hat und zu welchem Ergebnis die Beratung geführt hat. Dieses Protokoll ist gemeinsam vom Berater und vom Verbraucher zu unterzeichnen. Aufgrund des langfristigen Charakters vieler Finanzprodukte sollte auch eine Verlängerung von Verjährungsfristen in Betracht gezogen werden.

• Die Verankerung von Finanzthemen in der Schullaufbahn. Mehr Eigenverantwortung im Bereich der privaten Finanzplanung ist nur möglich, wenn alle Bürger auch befähigt werden, grundlegende Zusammenhänge im Finanzbereich zu verstehen. All diese geforderten regulatorischen Eingriffe sollten zunächst zeitlich befristet werden. Nach Ablauf dieser Frist muss eine Evaluierung hinsichtlich der Effektivität der einzelnen Eingriffe stattfinden. Die Eingriffe, die sich bewährt haben, können auf unbestimmte Zeit fortbestehen; solche, die jedoch keinen positiven Effekt haben, sollten folglich wieder zurückgenommen werden.

Auch bereits bestehende regulatorische Eingriffe in den Markt der Finanzvermittlung sollten nach Möglichkeit auf ihre Effektivität hin überprüft werden.

Transparente Gehaltsabrechnung

Die Jungen Liberalen fordern, dass in Lohn- und Gehaltsabrechnungen die Angabe des Bruttoarbeitsentgelts durch die Angabe des Arbeitnehmerentgelts ergänzt wird. Im Gegensatz zum Bruttoarbeitsentgelt enthält das Arbeitnehmerentgelt zusätzlich den Arbeitgeberanteil der Sozialversicherung und repräsentiert exakt den Betrag, den der Arbeitnehmer den Arbeitgeber kostet.

Gegen den Einsatz von Black-Flash-Blitzsystemen

Die Jungen Liberalen NRW sprechen sich gegen den Einsatz von Black-Flash-Blitzsystemen aus.

A 52 Ausbau

Große Verkehrsinfrastrukturvorhaben müssen zügig und bedarfsorientiert umgesetzt werden. Dieim Bundesverkehrswegeplan als „Vordringlicher Bedarf“ ausgewiesenen Straßenbauvorhaben müssen ausgewogen zwischen Ländern und Bund finanziert werden. Für die Unterhalts- und Instandhaltungskostenkosten ist ein Bund und Länder gleichermaßen belastendes Kostenmodell zu schaffen. Alternativ ist – angesichts des chronisch unterfinanzierten Verkehrswegeplans – über die Möglichkeit alternativer Finanzierung nachzudenken, bspw. eine Nutzerfinanzierung. Die Anschubfinanzierung des Vorhabens „Anschluss der A 52 an die A 42“ i.H.v. 75 Mio. € ist im Bundesverkehrswegeplan unter „Vordringlicher Bedarf“ ausgewiesen. Die Finanzierung dafür muss auf einen realistischen Gesamtbetrag erhöht werden, damit das Projekt umgesetzt werden kann.

Nein, das ist bäh.

Auf Grund der großen gesundheitlichen Gefahr für Kinder fordern die Jungen Liberalen NRW die Bundesregierung sowie die Europäische Union auf, Grenzwerte für den Bleigehalt in  Kinderschmuck einzuführen.

Reißt die Mauern nieder!

Die JuLis NRW setzen sich für bessere Erwerbsmöglichkeiten für ausländische Studenten ein, die nicht aus den EU Ländern oder aus EWR-Ländern kommen. Bislang dürfen Studenten, die einen vorbereitenden Sprachkurs im ersten Jahr ihres Aufenthalts besuchen, nur in den Ferien einer Arbeit nachgehen.

Die JuLis NRW fordern, dass diese Studenten auch neben ihrer Kurse bereits im ersten Jahr arbeiten dürfen. Von der Arbeit darf der Sprachkurs jedoch nicht beeinträchtigt werden. Innerhalb der Ferien oder ab dem zweiten Jahr des Aufenthalts können die Studenten 90 ganze Tage oder 180 halbe Tage im Kalenderjahr ohne Zustimmung der Behörden arbeiten. Wenn sie darüber hinaus arbeiten wollen, benötigen sie die Zustimmung der Ausländerbehörde sowie der Bundesagentur für Arbeit. Die Zustimmung wird dann erteilt, wenn der Betroffene nicht mehr seinen Lebensunterhalt absichern kann. Für diese Situation darf der Betroffene oder seine Familie nicht fahrlässig verantwortlich sein. Zudem muss das Studium bislang zielstrebig durchgeführt worden sein. Auch darf das Studium in Zukunft durch die Arbeit nicht gefährdet werden. Dabei muss die Hochschule bestätigen, dass das Studium erfolgreich abgeschlossen werden kann.

Weiterhin wird geprüft, wie sich die Erfordernisse des Wirtschaftsstandortes Deutschlands, die Verhältnisse auf dem Arbeitsmarkt und die Erfordernis, Arbeitslosigkeit zu senken, gestalten. Hinzu kommt, dass sicher gestellt werden muss, dass kein geeigneter Deutscher oder ein diesem rechtlich gleichgestellter Bewerber aus einem EU- oder EWR- Staat für diese Stelle in Frage kommt (Vorrangprüfung). Erhalten sie eine Zustimmung dürfen sie eine Teilzeitbeschäftigung ausüben. Die JuLis NRW fordern die Abschaffung dieser Vorrangprüfung und eine Reduzierung der Anforderungen.

Eigenverantwortung der Kommunen stärken – Fördertopfpolitik beenden!

Die JuLis NRW fordern in Umsteuern in der Kommunalpolitik der EU-, Landes- und Bundesförderpolitik und die weitgehende Beendigung der projektbezogenen Fördertopfpraxis. Die mit politischen Zielen verbundenen Gelder sind stattdessen im Rahmen einer umfassenden Reform der Kommunalfinanzen künftig – ergänzend zu den weiteren Finanzzuweisungen – allen Kommunen zur Verfügung zu stellen.