Reißt die Mauern nieder!

Die JuLis NRW setzen sich für bessere Erwerbsmöglichkeiten für ausländische Studenten ein, die nicht aus den EU Ländern oder aus EWR-Ländern kommen. Bislang dürfen Studenten, die einen vorbereitenden Sprachkurs im ersten Jahr ihres Aufenthalts besuchen, nur in den Ferien einer Arbeit nachgehen.

Die JuLis NRW fordern, dass diese Studenten auch neben ihrer Kurse bereits im ersten Jahr arbeiten dürfen. Von der Arbeit darf der Sprachkurs jedoch nicht beeinträchtigt werden. Innerhalb der Ferien oder ab dem zweiten Jahr des Aufenthalts können die Studenten 90 ganze Tage oder 180 halbe Tage im Kalenderjahr ohne Zustimmung der Behörden arbeiten. Wenn sie darüber hinaus arbeiten wollen, benötigen sie die Zustimmung der Ausländerbehörde sowie der Bundesagentur für Arbeit. Die Zustimmung wird dann erteilt, wenn der Betroffene nicht mehr seinen Lebensunterhalt absichern kann. Für diese Situation darf der Betroffene oder seine Familie nicht fahrlässig verantwortlich sein. Zudem muss das Studium bislang zielstrebig durchgeführt worden sein. Auch darf das Studium in Zukunft durch die Arbeit nicht gefährdet werden. Dabei muss die Hochschule bestätigen, dass das Studium erfolgreich abgeschlossen werden kann.

Weiterhin wird geprüft, wie sich die Erfordernisse des Wirtschaftsstandortes Deutschlands, die Verhältnisse auf dem Arbeitsmarkt und die Erfordernis, Arbeitslosigkeit zu senken, gestalten. Hinzu kommt, dass sicher gestellt werden muss, dass kein geeigneter Deutscher oder ein diesem rechtlich gleichgestellter Bewerber aus einem EU- oder EWR- Staat für diese Stelle in Frage kommt (Vorrangprüfung). Erhalten sie eine Zustimmung dürfen sie eine Teilzeitbeschäftigung ausüben. Die JuLis NRW fordern die Abschaffung dieser Vorrangprüfung und eine Reduzierung der Anforderungen.