A 52 Ausbau

Große Verkehrsinfrastrukturvorhaben müssen zügig und bedarfsorientiert umgesetzt werden. Dieim Bundesverkehrswegeplan als „Vordringlicher Bedarf“ ausgewiesenen Straßenbauvorhaben müssen ausgewogen zwischen Ländern und Bund finanziert werden. Für die Unterhalts- und Instandhaltungskostenkosten ist ein Bund und Länder gleichermaßen belastendes Kostenmodell zu schaffen. Alternativ ist – angesichts des chronisch unterfinanzierten Verkehrswegeplans – über die Möglichkeit alternativer Finanzierung nachzudenken, bspw. eine Nutzerfinanzierung. Die Anschubfinanzierung des Vorhabens „Anschluss der A 52 an die A 42“ i.H.v. 75 Mio. € ist im Bundesverkehrswegeplan unter „Vordringlicher Bedarf“ ausgewiesen. Die Finanzierung dafür muss auf einen realistischen Gesamtbetrag erhöht werden, damit das Projekt umgesetzt werden kann.