Mindestanforderungen an Vermittler von Kapitalanlageprodukten

I. Vermittler von Versicherungsprodukten müssen seit 01.01.2008 Mindestqualifikationen nachweisen, um eine entsprechende Erlaubnis nach §34d Gewerbeordnung (GewO) erhalten zu dürfen.

Eine Beratung und Vermittlung von Kapitalanlagen wie Immobilien, offene und geschlossene Investmentfonds, Aktien, Zertifikaten, etc. ist bislang ohne eine entsprechende Kompetenzprüfung möglich. Dieser Tatbestand gewinnt insbesondere im Rahmen sich häufender Falschberatungen an Bedeutung.

Die Jungen Liberalen NRW fordern, dass künftig auch Vermittler dieser Produkte einen Mindestqualifikationsnachweis erbringen müssen, um eine entsprechende Erlaubnis nach §34c GewO erhalten zu können. Hierzu soll ein Katalog von Berufsausbildungs- und Studienabschlüssen (z.B. Bankkaufmann) erstellt werden, welche als ausreichend erachtet werden, um eine Erlaubnis erhalten zu dürfen. Weiterhin soll die Möglichkeit gegeben sein, durch eine Fachprüfung der IHK, analog des Ausbildungsgangs Versicherungs-fachmann/fachfrau IHK, einen entsprechenden Qualifikationsnachweis zu erwerben.

II. Der Landesvorstand soll für eine Einbringung dieses Antrags in der angepassten Form auf dem Landesparteitag der FDP NRW und dem Bundeskongress der Jungen Liberalen sorgen.

Lehrer für Hochbegabte sensibilisieren

Wir haben 2,86 Millionen Schüler in NRW. Nach aktuellen Erkenntnissen sind 2-3% von ihnen hochbegabt. Das sind mind. 57.200. Davon sind jedoch nur rund 10% (Absolut: 5.720) verhaltensauffällig. 51.480 hochbegabte Schüler werden somit nur schwer von den Lehrern erkannt.

Deswegen fordern wir die Landesregierung auf, dass sie im Landeshaushalt Mittel zur Fortbildung von Lehrern bereitstellt, damit jene für den Umgang mit Hochbegabten sensibilisiert werden und eine frühzeitige Erkennung von Hochbegabten möglich ist. Beispielhaft sei hier das Echa-Diplom genannt, das vom Internationalen Centrum für

Begabungsforschung der Uni Münster entwickelt wurde und der gezielten Ausbildung von Lehrern dient. Problematisch ist an der genannten Fortbildung allerdings, dass die Kosten für die Ausbildung entweder von der Schule oder von dem jeweiligen Lehrer selbst getragen werden müssen und somit häufig wegen der knappen finanziellen Mittel davon Abstand genommen wird.

Hier besteht seitens der Landesregierung Handlungsbedarf, damit eine flächendeckende Begabtenförderung ermöglicht wird.

Änderung der Haftentschädigung

Der §7 III Teilsatz 3 StrEG

„beträgt die Entschädigung elf Euro für jeden angefangenen Tag der Freiheitsentziehung“

wird geändert, sodass die Aussage lautet:

Die Entschädigung für jeden angefangen Tag der Freiheitsentziehung beträgt 60% des Durchschnitts-Nettoeinkommens der letzten 3 Monate. Mindestens jedoch 50 !, je angefangenen Tag der zu unrecht erlitten Haft.

Anerkennung der Gerichtsbarkeit des Internationalen Gerichtshofes ohne Vorbehalte

Die Bundesregierung wird aufgefordert, die Anerkennung der obligatorischen Gerichtsbarkeit des Internationalen Gerichtshofes ohne Vorbehalte und unter Beteiligung des Bundestages zu vollziehen. Die FDP-Bundestagsfraktion soll zur Durchsetzung dieser Forderung im Bundestag geeignete Maßnahmen ergreifen.

Kein Killerspiel- und Paintballverbot – Gegen pauschale Verurteilungen

Die Jungen Liberalen NRW sprechen sich gegen ein generelles Verbot von Killerspielen, Paintball und vergleichbaren Freizeitaktivitäten aus.

Der Begriff Killerspiele entspricht nicht der Sachlage und verunglimpft sowohl die Spieler als auch die Computerspieleindustrie. Mit dem Begriff sind die eigentlich als Ego-Shooter geführten Computerspiele gemeint, in denen meist taktische und gruppendynamische Missionen durchgeführt werden. Bereits seit Jahren werden sie im Rahmen so genannten Esports in Vereinen, Bundesligen und Weltmeisterschaften betrieben. Der Verkauf von Computerspielen mit starker Gewaltdarstellung und dem einzigen Ziel, Menschen zu töten, wird in Deutschland bereits sehr streng durch das geltende Jugendschutzgesetz zu Recht eingeschränkt. Hier sind die Eltern gefragt Verantwortung zu übernehmen und darauf zu achten, was ihr Kind auf der Spielekonsole oder dem Computer spielt. Staatliche Verbote dürfen immer nur das letzte Mittel sein.

Auch der Vorschlag der sogenannten großen Koalition Paintball zu verbieten ist bezeichnend für die aktuelle Situation. Anstatt Probleme Jugendlicher an der Wurzel anzupacken, etwa durch mehr Lehrer, Schulpsychologen und Sozialarbeiter, wird wieder ein vollkommen sinnfreies Verbot auf die Tagesordnung gebracht. Paintballwaffen, auch Markierer genannt, dürfen bereits jetzt nach geltendem Recht erst ab dem 18. Lebensjahr frei erworben werden und müssen eine entsprechende Kennzeichnung besitzen. Markierer dürfen nicht überall verwendet werden, das Spiel ist nur auf dafür bestimmtem, umfriedeten Gelände erlaubt.

Die JuLis NRW wehren sich dagegen, dass durch Verbrechen einzelner Menschen eine ganze Industrie als Schuldiger ausgemacht und die gesamte Spielergemeinschaft zu kranken Menschen und potenziellen Amokläufern abgestempelt werden. Der Generalverdacht von Computer- und Paintballspielern der von konservativen Spitzenpolitikern geäußert wurde, entbehrt jeglicher Grundlage und ist vollkommen weltfremd. Es muss endlich Schluss sein mit diesem blinden Aktionismus.

Die JuLis NRW sprechen sich konsequent gegen eine Zensur des Internets aus und lehnen daher auch eine Ausweitung der von der Bundesregierung beschlossenen Sperrung auf so genannte Killerspiele ab.

Kinderwunsch bezahlbar bitte

Die Jungen Liberalen NRW sind der Auffassung, dass künstliche Befruchtungen für Paare wieder bezahlbar werden müssen.

Die Jungen Liberalen NRW fordern die Landesregierung deshalb auf, dem Beispiel Sachsens zu folgen, und künstliche Befruchtungen in Nordrhein-Westfalen künftig finanziell zu unterstützen.

Aus Sicht der Jungen Liberalen NRW ist der Anteil der Kosten für künstliche Befruchtungen, der von den gesetzlichen Krankenkassen getragen wird, in Höhe von 50 Prozent, zu gering. Deshalb fordern die Jungen Liberalen NRW betroffenen Paaren einen Zuschuss in Höhe von bis zu weiteren 25 Prozent aus Landesmitteln zu gewähren. Die Gewährung der Förderung soll wie bei privaten Krankenversicherungen üblich allein von den individuellen Chancen einer Schwangerschaft abhängig gemacht werden. Liegt die Wahrscheinlichkeit einer Schwangerschaft bei 15 Prozent oder höher soll der Zuschuss in Höhe von 25 Prozent aus Landesmitteln gewährt werden. Ist die Wahrscheinlichkeit niedriger, so fordern die Jungen Liberalen NRW, einen jeweils proportional niedrigeren Anteil zu finanzieren.

Die Leistungen dürfen nach Auffassung der Jungen Liberalen NRW nicht von Voraussetzungen wie dem Bestehen einer Ehe oder Altersgrenzen bei Mann oder Frau abhängig gemacht werden. Auch ist eine Beschränkung der Zuschüsse auf eine bestimmte Anzahl von Befruchtungsversuchen, berücksichtigt man die individuellen Erfolgschancen, überflüssig.

Die Jungen Liberalen NRW fordern deshalb darüber hinaus, dass auch für den durch die gesetzlichen Krankenversicherungen finanzierten Anteil entsprechende Kriterien unberücksichtigt bleiben und zu einer rein erfolgschancenorientierten Bezuschussung übergegangen wird.