Überparteilichkeit bei der Wahlkreiseinteilung sicherstellen

In einer repräsentativen Demokratie sind Wahlen das zentrale Moment der Willensartikulation des Volkes. Ihre Durchführung muss daher höchsten Ansprüchen an Rechtsstaatlichkeit, Unabhängigkeit und Überparteilichkeit genügen.

Für die Durchführung von Landtagswahlen in Nordrhein-Westfalen bestimmt der Landtag auf Vorschlag des Ministeriums für Inneres und Kommunales über den (Neu-) Zuschnitt von Wahlkreisen. Durch diese Vorgehensweise sehen die Jungen Liberalen NRW die Überparteilichkeit der Wahlkreiseinteilung in NRW gefährdet und mithin das Vertauen der Bürger in das politische System insgesamt negativ beeinflusst.

Zukünftig soll der Landtag nicht mehr auf Vorschlag des Innenministeriums über die Wahlkreiseinteilung beschließen. Stattdessen soll, etwa nach britischem Vorbild, eine unabhängige Wahlkreiskommission den Beschlussvorschlag erarbeiten. Diese soll vom Landtag berufen werden. Als Mitglieder kommen beispielsweise Verwaltungs- und Politikwissenschaftler, Verwaltungsrichter und Historiker in Frage. Abgeordnete und Regierungsmitglieder sollen ihr dagegen nicht angehören dürfen.

Körperliche Unversehrtheit in der EU

Die Jungen Liberalen NRW fordern, dass in der gesamten EU körperliche und psychische Züchtigung an Kindern und Jugendlichen sowohl in der Schule als auch in der Familie verboten und unter Strafe gestellt wird. Das ausdrückliche Verbot und die Androhung von Strafe sollen weiter zur Grundvoraussetzung werden, dass überhaupt ein EU-Aufnahmeverfahren begonnen werden kann.

Wir fordern eine EU-einheitliche Regelung nach deutschem Vorbild, die möglichst rasch in nationales Recht der Mitgliedsstaaten umgesetzt werden soll.

Verantwortungsvoller Umgang mit RFID-Chips

Die Jungen Liberalen NRW sehen Fortschritt positiv. Für uns sind technische Innovationen zuallererst eine Chance. Wir sind uns aber auch bewusst, dass wir für neue Technologien auch neue rechtliche Rahmenbedingungen benötigen.

Dazu fordern wir konkret im Umgang mit RFID die folgenden Punkte:

Der Austausch von Kundendaten über RFID-Chips muss standardmäßig verschlüsselt stattfinden. Eine unverschlüsselte Übertragung von Daten über vergangene Einkäufe wie es beispielsweise beim Sparkassenangebot girogo vorgesehen ist lehnen wir ab. Gerade die Anbieter von alternativen Bezahlkonzepten haben eine besondere Verpflichtung zum Datenschutz.

Unternehmen haben beim Verkauf von Produkten an Privatkunden die Benutzung von RFID-Chips oder ähnlichen Bauelementen explizit auszuweisen. Insbesondere gilt dies bei Chips die in Materialien eingelassen oder sonst unkenntlich gemacht worden sind und damit für den durchschnittlichen Konsumenten unauffindbar sind.

Da sich RFID-Chips nicht ausschalten lassen, müssen Hinweise zur Entfernung oder Zerstörung gegeben werden. Weiterhin muss darauf hingewiesen werden, dass sich solche Chips auch ohne das Wissen der betroffenen Personen auslesen lassen. Wenn möglich sollen auf RFID-Chips keinerlei Daten gespeichert werden, die eine Identifikation der betroffenen Person für Außenstehende erlauben.

Es ist Aufgabe der Politik, die Forschung nach Sicherheitslücken zu unterstützen und international auf eine Vereinigung der RFID-Standards hinzuarbeiten.

Tierschutz – Ideologiebefreit neu geregelt

Das Tierschutzgesetz in seiner jetzigen Fassung, ist nach Ansicht der Jungen Liberalen für einen umfassenden Tierschutz völlig ausreichend. Dementsprechend lehnen wir weitere Verschärfungen als unnötig ab. Gleichzeitig fehlt ein Weg, auf dem effektiv gegen Verstöße gegen das Tierschutzgesetz vorgegangen werden kann. Außerdem wird durch das Klagerecht für Tierschutzorganisationen ein enormer Bürokratieaufwand erzeugt. Hier ist eine Reform nötig, um einerseits den Tierschutz zu gewährleisten und andererseits Tierhaltern keine unnötigen Steine in den Weg zu legen. Dafür fordern wir konkret:

– Die Abschaffung des Verbandsklagerechts für Tierschutzverbände

– Die Einführung und den Aufbau einer Schwerpunktstaatsanwaltschaft Tier- und Umweltschutz, die sich mit Verstößen gegen Tierschutzgesetzt befasst und diese Verfolgt

– Keine weiteren Verschärfungen des Tierschutzgesetzes, dafür die strengere Kontrolle der aktuellen Regelungen

– Die Einführung von regelmäßigen, stichprobenartigen und unangekündigten Kontrollen, die die Einhaltung des Tierschutzgesetzes in gewerblichen und wissenschaftlichen Tierhaltungen überprüfen.

Verbraucherschutz statt Bürgerbevormundung

Die Frage des Verbraucherschutzes insbesondere im Bereich der Lebensmittelsicherheit ist für viele Bürger von hoher Relevanz und wird zum Teil hochemotional diskutiert. Sie stellen ein wichtiges Betätigungsfeld für am Bürger orientierte Politik dar. Bedauerlicherweise bieten sie damit auch eine Spielwiese für Anhänger eines umfassend geregelten und überwachten Alltags, die den Bürger entmündigen wollen, da er angeblich nicht selbstständig in der Lage sei, Entscheidungen über seine Sicherheit und Gesundheit zu treffen.

Diese Betrachtungsweise können überzeugte Liberale nur ablehnen. Uns geht es bei Verbraucherschutz darum, den Bürger umfassend zu informieren und sicherzustellen, dass er nicht bewusst getäuscht wird, aber ihm nicht vorzuschreiben, welche Konsumentscheidungen er zu treffen hat.

Vor diesem Hintergrund wird ein Ampel- oder Punktesystem bei Lebensmitteln als eine unnötige und unzulässige Vereinfachung aufgefasst, die keinen wesentlichen Mehrwert für den Konsumenten darstellt, sondern sogar schädlich sein kann. Es ist zielführender, zusammengefasste Information übersichtlich zu präsentieren – einheitlich genormt auf Inhaltsstoffe (Zucker, Salz, etc.) und Größe – jeweils per 100 g sowie als Gesamtinhalt – angegeben in Prozent Tagesbedarf (GDA).

Die Definition von Zucker und anderer Nährstoffgruppen muss vereinheitlicht und angeglichen werden, um eine Täuschung des Verbrauchers zu verhindern.

Des Weiteren sollte beispielsweise mittels QR-Code auf der Verpackung das Herkunftsland jeder Zutat für den Konsumenten recherchierbar sein, sowie weitere Informationen zu Anbau, Haltungsbedingungen und Verarbeitung von Tieren bzw. Pflanzen leicht zugänglich sein.

Für Inhaltsstoffe, die für mindestens 1 % der Bevölkerung schädlich sind, sollen diese über einen QR-Code nachverfolgbar sein. Bei selteneren Krankheiten ist es zielführender, wenn die Hersteller im Rahmen des Zulassungsverfahrens neuer Produkte automatisch potentiell schädliche Inhaltsstoffe an eine zentrale Datenbank melden, auf die von den Betroffenen bzw. deren betreuenden Ärzten oder Selbsthilfegruppen zugegriffen werden kann. Es steht Lebensmittelanbietern natürlich weiterhin frei, damit zu werben, dass ihr Produkt keine entsprechenden Stoffe enthält, eine Verpflichtung hierzu ist jedoch nicht sinnvoll.

Mittelfristig sollte ein Bewertungsstudienprogramm analog zu REACH [Registration, Evaluation, Authorisation and restriction of CHemicals] durchgeführt werden für Nahrungszusätze und Herbizide/Pestizide/etc., die mit der Nahrung in Kontakt kommen – auch die Wirkung von gängigen Kombinationen sollte untersucht werden.

Die Regionalfensterinitiative des Bundesministeriums für Verbraucherschutz zur Vereinheitlichung der Kennzeichnung regionaler Produkte wird begrüßt.

Im Bereich der Hygiene-, Pflege und Kosmetikprodukte kommen fast täglich neue Produkte auf den Markt, die mit neuen Technologien und Inhaltsstoffen werben. Oft geschieht dies mit vollmundigen Versprechungen und pseudowissenschaftlichen Verkaufsargumenten. Für den Durchschnittsverbraucher ist die reine Auflistung der Inhaltsstoffe auf der Verpackung jedoch nur von sehr begrenztem Informationswert.

Zukünftig sollte die Angabe von Inhaltsstoffen in deutscher Sprache in 3 Untergliederungen erfolgen:

Gruppe 1: Für die Produktart gängige Inhaltsstoffe

Gruppe 2: Für die Produktart seltene Inhaltsstoffe

Gruppe 3: Für die Produktart einzigartige Inhaltsstoffe mit prozentualer Mengenangabe

Die Schwellenwerte für die Einteilung zwischen gängigen, seltenen und einzigartigen Inhaltsstoffen sollen dabei von einem unabhängigen Institut erarbeitet werden.

Des weiteren sollen Wirkungsversprechen, die nicht ausreichend auf wissenschaftlichen Studien nach gängiger Praxis basieren verboten und durch hohe Bußgeldstrafen sanktioniert werden. Die leichte Zugänglichkeit von weiteren Informationen, unter Wahrung des Patentschutzes, wie Herstellung und Testverfahren beispielsweise über einen QR-Code oder den Barcode des Produktes stellt eine zusätzliche Maßnahme dar, um den Konsumenten in die Lage zu versetzen, eine informierte Kaufentscheidung zu treffen.

Hersteller/Importeure von Konsumgütern aus Plastik, Elektroartikeln etc. sollen verpflichtet werden, routinemäßige Kontrollen bei importierten Produkten durch lizenzierte Prüfinstitute auf gesundheitsschädliche Substanzen durchzuführen, deren Ergebnisse an die zuständigen Behörden weiterzuleiten sind.

In diesem Zusammenhang ist insbesondere auch auf eine genaue Bestimmung der Grenzwerte für hormonähnliche Substanzen wie etwa Weichmacher sowie die Überwachung der Einhaltung dieser Grenzwerte zu achten.

Der Internethandel muss EU-weit einheitlich reguliert werden, mit einer Registrierungspflicht für Internethändler, die Lebensmittelhandel/Medikamentenhandel beabsichtigen. Ist dies der Fall, muss eine automatische Weitermeldung an die zuständige Behörde erfolgen, um die Grauzone im Lebensmittel-/Medikamentenmarkt zu verkleinern. Die behördliche Überwachung muss eindeutig geregelt werden. So soll bei Anbietern außerhalb des EU-Raums vom Zoll stichprobenartig kontrolliert und die konfiszierte Ware bei festgestellten Verstößen vernichtet statt wieder zurückgeschickt werden.

Die Personalausstattung bei den Ämtern für Lebensmittelaufsicht sollte soweit erhöht werden, dass die Ämter die ihnen übertragenen Aufgaben auch angemessen ausüben können. Die Obergrenze von Bußgeldern soll deutlich angehoben werden, um künftig auch bei schweren Verstößen eine angemessene Sanktionierung zu erreichen, die eine Abschreckungswirkung erzielt. Damit wird auch eine Gegenfinanzierung der erforderlichen personellen Aufrüstung angestrebt.

Nicht nur Nahrungsmittel, sondern auch Nahrungsergänzungsmittel sollen in Zukunft einer Prüfpflicht beim zuständigen Lebensmittelaufsichtsamt vor der Zulassung unterliegen nach dem Prinzip ‚no data, no market‘.

Die Einrichtung einer Schwerpunktstaatsanwaltschaft Verbraucherschutz soll geprüft werden.

Alternativmedizin: Gefahr für die Gesundheit und Betrug am Beitragszahler

Fortschritte in der modernen Medizin beruhen auf wissenschaftlichem Erkenntnisgewinn. Parallel  zu dieser Evidenz-basierten Medizin (EBM) haben sich verschiedene pseudomedizinische Strömungen gebildet, deren Modelle und Therapien sich als reine Placeboeffekte herausgestellt haben. Trotzdem erfreuen sich diese „alternativen“ Verfahren in der Allgemeinbevölkerung einer großen Beliebtheit.

Dies führt zum einen zum ethischen Problem, dass eine „alternativmedizinische“ Behandlung bei alleiniger Anwendung im Fall von schweren Krankheitsbildern eine ernste Bedrohung für die Gesundheit des Anwenders darstellen kann. Zum anderen tritt auch unter der dem Gesichtspunkt der solidarischen Gesundheitsfinanzierung das Problem auf, dass pseudomedizinische Verfahren zum Teil von staatlichen Krankenkassen finanziert werden. Aus dem Topf des Solidarsystems wird also dringend benötigtes Geld für unhaltbare Konzepte verschwendet, was dem Beitragszahler gegenüber nicht gerechtfertigt werden kann.

Wir fordern deshalb, dass das Wissen der Allgemeinbevölkerung über medizinisch/pharmakologische Themen, sowie über wissenschaftliche Erkenntnismethoden verbessert werden muss. Dies kann durch einen Ausbau des naturwissenschaftlichen Unterrichts erreicht werden, oder durch die Einführung von medizinisch/gesundheitlichen Unterrichtseinheiten an Schulformen ohne ausreichenden naturwissenschaftlichen Unterricht.

Therapeutika, welche nur Placeboeffekte erzielen, müssen von der Apothekenpflicht entbunden werden. Sie sollen nicht mehr Namen wie „Medikament“, „Arznei“, „Medizin“ etc. tragen dürfen, die suggerieren, dass es sich um wirksame Medikamente handelt.

Gesetzliche Krankenkassen sollen keine homöopathischen und anthroposophischen Leistungen mehr finanzieren dürfen. Die Sonderrolle der Phytotherapeutika muss ebenfalls aufgehoben werden: Sie sollen wie klassische Medikamente hinsichtlich ihrer Wirkungen und Nebenwirkungen überprüft werden, und ebenso wie diese ihre Zulassungen erhalten.2

Rationaler Lärmschutz statt Grünenfolklore – für ein Verbot von Autobahntempolimits aus Lärmschutzgründen!

Die Jungen Liberalen NRW fordern ein Verbot der Einrichtung von Tempolimits auf Autobahnen aufgrund von Lärmschutzbedenken. Da Autobahnlärm erwiesenermaßen durch Schwerlasttransporter und nicht durch PKW erzeugt wird, ist ein allgemeines Tempolimit aus Lärmschutzgründen reine Placebopolitik. Bereits bestehende Tempolimits auf dieser Grundlage sind sofort abzuschaffen. Die entsprechenden Regelungen im Emissions- und Verkehrsrecht sind entsprechend anzupassen. Gemeinden sollten vielmehr bei der Ausweisung von Neubausiedlungen auf ausreichenden Abstand zu bestehenden oder geplanten Trassen achten und effektive Lärmschutzmaßnahmen in betroffenen Wohngebieten durchführen.

Atommülllagerung dauerhaft sicherstellen

Es ist uns ein besonderes Anliegen, dass die Altlasten aus der Nutzung der Kernspaltung auch langfristig sicher gelagert werden. Daher begrüßen wir den Vorstoß der Atomkraftwerkbetreiber zur Gründung einer Stiftung mit der Aufgabe, die Lagerung des Atommülls sicherzustellen.

Die zivile Nutzung der Kernspaltung zur Energiegewinnung war immer auch eine politische Entscheidung, wir sehen daher auch die Bundesrepublik Deutschland in einer gewissen Verantwortung, insbesondere in Bezug auf die Ewigkeitskosten.

Die Bundesrepublik verfügt mit den Energiewerken Nord bereits über ein bundeseigenes Unternehmen, das den Rückbau der ostdeutschen Atomkraftwerke sowie staatlicher Forschungseinrichtungen durchführt und ein eigenes Zwischenlager betreibt. Die Bündelung des vorhandenen Knowhows sehen wir als Chance die Kosten zu senken und eine langfristig sichere Lösung zu entwickeln.

Analog zum Vorgehen beim Ausstieg aus dem Steinkohleabbau fordern wir daher die Industrie dazu auf, gemeinsam mit der Bundesrepublik eine Stiftung zu gründen, die aus ihrem Stiftungsvermögen langfristig die Lagerung des deutschen Atommülls finanziert. Auch der Betrieb der Lager könnte aus unserer Sicht durch die Stiftung erfolgen.

Den Rückbau der Atomkraftwerke durch ebendiese Stiftung vorzunehmen erachten wir ebenso als sinnvoll, die Kosten sollten dann aber vom jeweiligen Atomkraftwerkbetreiber direkt getragen werden.