Überparteilichkeit bei der Wahlkreiseinteilung sicherstellen

In einer repräsentativen Demokratie sind Wahlen das zentrale Moment der Willensartikulation des Volkes. Ihre Durchführung muss daher höchsten Ansprüchen an Rechtsstaatlichkeit, Unabhängigkeit und Überparteilichkeit genügen.

Für die Durchführung von Landtagswahlen in Nordrhein-Westfalen bestimmt der Landtag auf Vorschlag des Ministeriums für Inneres und Kommunales über den (Neu-) Zuschnitt von Wahlkreisen. Durch diese Vorgehensweise sehen die Jungen Liberalen NRW die Überparteilichkeit der Wahlkreiseinteilung in NRW gefährdet und mithin das Vertauen der Bürger in das politische System insgesamt negativ beeinflusst.

Zukünftig soll der Landtag nicht mehr auf Vorschlag des Innenministeriums über die Wahlkreiseinteilung beschließen. Stattdessen soll, etwa nach britischem Vorbild, eine unabhängige Wahlkreiskommission den Beschlussvorschlag erarbeiten. Diese soll vom Landtag berufen werden. Als Mitglieder kommen beispielsweise Verwaltungs- und Politikwissenschaftler, Verwaltungsrichter und Historiker in Frage. Abgeordnete und Regierungsmitglieder sollen ihr dagegen nicht angehören dürfen.