Die Frage des Verbraucherschutzes insbesondere im Bereich der Lebensmittelsicherheit ist für viele Bürger von hoher Relevanz und wird zum Teil hochemotional diskutiert. Sie stellen ein wichtiges Betätigungsfeld für am Bürger orientierte Politik dar. Bedauerlicherweise bieten sie damit auch eine Spielwiese für Anhänger eines umfassend geregelten und überwachten Alltags, die den Bürger entmündigen wollen, da er angeblich nicht selbstständig in der Lage sei, Entscheidungen über seine Sicherheit und Gesundheit zu treffen.
Diese Betrachtungsweise können überzeugte Liberale nur ablehnen. Uns geht es bei Verbraucherschutz darum, den Bürger umfassend zu informieren und sicherzustellen, dass er nicht bewusst getäuscht wird, aber ihm nicht vorzuschreiben, welche Konsumentscheidungen er zu treffen hat.
Vor diesem Hintergrund wird ein Ampel- oder Punktesystem bei Lebensmitteln als eine unnötige und unzulässige Vereinfachung aufgefasst, die keinen wesentlichen Mehrwert für den Konsumenten darstellt, sondern sogar schädlich sein kann. Es ist zielführender, zusammengefasste Information übersichtlich zu präsentieren – einheitlich genormt auf Inhaltsstoffe (Zucker, Salz, etc.) und Größe – jeweils per 100 g sowie als Gesamtinhalt – angegeben in Prozent Tagesbedarf (GDA).
Die Definition von Zucker und anderer Nährstoffgruppen muss vereinheitlicht und angeglichen werden, um eine Täuschung des Verbrauchers zu verhindern.
Des Weiteren sollte beispielsweise mittels QR-Code auf der Verpackung das Herkunftsland jeder Zutat für den Konsumenten recherchierbar sein, sowie weitere Informationen zu Anbau, Haltungsbedingungen und Verarbeitung von Tieren bzw. Pflanzen leicht zugänglich sein.
Für Inhaltsstoffe, die für mindestens 1 % der Bevölkerung schädlich sind, sollen diese über einen QR-Code nachverfolgbar sein. Bei selteneren Krankheiten ist es zielführender, wenn die Hersteller im Rahmen des Zulassungsverfahrens neuer Produkte automatisch potentiell schädliche Inhaltsstoffe an eine zentrale Datenbank melden, auf die von den Betroffenen bzw. deren betreuenden Ärzten oder Selbsthilfegruppen zugegriffen werden kann. Es steht Lebensmittelanbietern natürlich weiterhin frei, damit zu werben, dass ihr Produkt keine entsprechenden Stoffe enthält, eine Verpflichtung hierzu ist jedoch nicht sinnvoll.
Mittelfristig sollte ein Bewertungsstudienprogramm analog zu REACH [Registration, Evaluation, Authorisation and restriction of CHemicals] durchgeführt werden für Nahrungszusätze und Herbizide/Pestizide/etc., die mit der Nahrung in Kontakt kommen – auch die Wirkung von gängigen Kombinationen sollte untersucht werden.
Die Regionalfensterinitiative des Bundesministeriums für Verbraucherschutz zur Vereinheitlichung der Kennzeichnung regionaler Produkte wird begrüßt.
Im Bereich der Hygiene-, Pflege und Kosmetikprodukte kommen fast täglich neue Produkte auf den Markt, die mit neuen Technologien und Inhaltsstoffen werben. Oft geschieht dies mit vollmundigen Versprechungen und pseudowissenschaftlichen Verkaufsargumenten. Für den Durchschnittsverbraucher ist die reine Auflistung der Inhaltsstoffe auf der Verpackung jedoch nur von sehr begrenztem Informationswert.
Zukünftig sollte die Angabe von Inhaltsstoffen in deutscher Sprache in 3 Untergliederungen erfolgen:
Gruppe 1: Für die Produktart gängige Inhaltsstoffe
Gruppe 2: Für die Produktart seltene Inhaltsstoffe
Gruppe 3: Für die Produktart einzigartige Inhaltsstoffe mit prozentualer Mengenangabe
Die Schwellenwerte für die Einteilung zwischen gängigen, seltenen und einzigartigen Inhaltsstoffen sollen dabei von einem unabhängigen Institut erarbeitet werden.
Des weiteren sollen Wirkungsversprechen, die nicht ausreichend auf wissenschaftlichen Studien nach gängiger Praxis basieren verboten und durch hohe Bußgeldstrafen sanktioniert werden. Die leichte Zugänglichkeit von weiteren Informationen, unter Wahrung des Patentschutzes, wie Herstellung und Testverfahren beispielsweise über einen QR-Code oder den Barcode des Produktes stellt eine zusätzliche Maßnahme dar, um den Konsumenten in die Lage zu versetzen, eine informierte Kaufentscheidung zu treffen.
Hersteller/Importeure von Konsumgütern aus Plastik, Elektroartikeln etc. sollen verpflichtet werden, routinemäßige Kontrollen bei importierten Produkten durch lizenzierte Prüfinstitute auf gesundheitsschädliche Substanzen durchzuführen, deren Ergebnisse an die zuständigen Behörden weiterzuleiten sind.
In diesem Zusammenhang ist insbesondere auch auf eine genaue Bestimmung der Grenzwerte für hormonähnliche Substanzen wie etwa Weichmacher sowie die Überwachung der Einhaltung dieser Grenzwerte zu achten.
Der Internethandel muss EU-weit einheitlich reguliert werden, mit einer Registrierungspflicht für Internethändler, die Lebensmittelhandel/Medikamentenhandel beabsichtigen. Ist dies der Fall, muss eine automatische Weitermeldung an die zuständige Behörde erfolgen, um die Grauzone im Lebensmittel-/Medikamentenmarkt zu verkleinern. Die behördliche Überwachung muss eindeutig geregelt werden. So soll bei Anbietern außerhalb des EU-Raums vom Zoll stichprobenartig kontrolliert und die konfiszierte Ware bei festgestellten Verstößen vernichtet statt wieder zurückgeschickt werden.
Die Personalausstattung bei den Ämtern für Lebensmittelaufsicht sollte soweit erhöht werden, dass die Ämter die ihnen übertragenen Aufgaben auch angemessen ausüben können. Die Obergrenze von Bußgeldern soll deutlich angehoben werden, um künftig auch bei schweren Verstößen eine angemessene Sanktionierung zu erreichen, die eine Abschreckungswirkung erzielt. Damit wird auch eine Gegenfinanzierung der erforderlichen personellen Aufrüstung angestrebt.
Nicht nur Nahrungsmittel, sondern auch Nahrungsergänzungsmittel sollen in Zukunft einer Prüfpflicht beim zuständigen Lebensmittelaufsichtsamt vor der Zulassung unterliegen nach dem Prinzip ‚no data, no market‘.
Die Einrichtung einer Schwerpunktstaatsanwaltschaft Verbraucherschutz soll geprüft werden.