Generationengerechtigkeit, sicher und sozial – unser liberales System der Altersvorsorge

1. Präambel
In Deutschland wächst die Angst vor Altersarmut. Dies ist in der öffentlichen Debatte deutlich zu
vernehmen. Trotz der Aussage des damaligen Bundesministers für Arbeit und Sozialordnung,
Norbert Blüm, die Rente sei sicher, machen sich viele – vor allem junge – Menschen Sorgen um
ihren sozialen Status im Alter. Themen wie Rentengerechtigkeit und Begriffe wie
„Rentnerrepublik“ rücken zunehmend in den Fokus der Öffentlichkeit.
Im Zentrum der Kritik steht dabei meistens die gesetzliche Rentenversicherung (GRV) in
Deutschland. Dies führt dazu, dass sich jüngere Teile der Bevölkerung mehr und mehr mit diesen
Themen befassen und Ideen entwickeln, wie man das deutsche Rentenversicherungssystem auf
ein stabiles Fundament stellen könnte um Altersarmut zu vermeiden.
Das heutige System der GRV ist sehr stark abhängig von demographischen Faktoren. Der Grund
hierfür liegt in dessen Finanzierungsverfahren, dem Umlageverfahren. Dieses Verfahren ist in §
153 Abs. 1 des Sechsten Buches des Sozialgesetzbuchs (SGB VI) verankert und besagt, dass
die erwarteten Versicherungsleistungen eines Kalenderjahres im gleichen Kalenderjahr auf die
vorhandenen Anwärter umgelegt werden. Aufgrund demographischer Veränderungen (steigende
Lebenserwartung im Zuge des medizinischen Fortschritts bei gleichzeitig sinkenden
Geburtenzahlen) stehen immer mehr Leistungsempfänger immer weniger Anwärtern gegenüber,
so dass Letztere zunehmend belastet werden und darüber hinaus auch noch zusätzliche Mittel
für ihre eigene ergänzende Altersvorsorge aufwenden müssen. Das Umlageverfahren ist somit
nicht zukunftsfest und der Politik bleiben unter Beibehaltung des momentanen Systems nur drei
Optionen: den Beitragssatz zu erhöhen, die Renten zu kürzen oder zusätzliche Steuergelder in
das System einfließen zu lassen.
Zukunftsprognosen zeigen, dass das System der Kapitaldeckung für die gesetzliche
Rentenversicherung nicht nur fairer und stabiler, sondern auch langfristig rentabler wäre. Deshalb
setzen wir Junge Liberale NRW auf einen langfristigen Umstieg von Umlagefinanzierung auf
Kapitaldeckung.
Unser Modell basiert auf dem von der Weltbank vorgeschlagenen Rentenversicherungsmodell,
welches auf drei Säulen beruht:

  • Erste Säule: Ein verpflichtendes, öffentlich betriebenes und steuerfinanziertes System;
  • Zweite Säule: Ein verpflichtendes, privat betriebenes und vollständig kapitalgedecktes System;
  • Dritte Säule: Eine zusätzliche, freiwillige und private Altersvorsorge.

Das zur heutigen Zeit in Deutschland existierende Drei-Schichten-Modell entspricht nicht den
Vorschlägen der Weltbank, denn anders als im Weltbank-Modell ist die erste Schicht, die
gesetzliche Rentenversicherung, nicht steuerfinanziert. Stattdessen handelt es sich hierbei um
ein System, welches größtenteils durch Beiträge der Versichertengemeinschaft finanziert wird
und nur teilweise steuerfinanziert ist. Zudem umfasst der versicherte Personenkreis nur einen Teil
der Bevölkerung. Die zweite Schicht, die zusätzliche kapitalgedeckte und erwerbsbasierte
Altersvorsorge, unterscheidet sich dahingehend vom Weltbank-Modell, dass sie auf freiwilliger
Basis beruht und nicht, wie von der Weltbank empfohlen, verpflichtend ist. Lediglich die dritte
Schicht, die zusätzliche, freiwillige private Altersvorsorge, deckt sich mit den Empfehlungen der
Weltbank.
Wir Junge Liberale NRW setzen dem ein System entgegen, das dem Weltbank-Modell entspricht.
Im Einzelnen sollen die drei Säulen wie folgt ausgestaltet sein:
2. Erste Säule – Das liberale Bürgergeld
Grundlage unseres Reformmodells ist das sogenannte liberale Bürgergeld. Den Anstoß für die
Entwicklung dieses Bürgergeld-Modells gab der Umstand, dass es in Deutschland momentan
eine Vielzahl an Transferleistungen gibt, die von vielen verschiedenen Stellen verwaltet und
ausgezahlt werden und die damit verbundene Befürchtung, dass diese Leistungen nicht die
wirklich bedürftigen Menschen erreichen, sondern die Menschen, die die vielen verschiedenen
Anspruchsvoraussetzungen gut kennen und ziemlich genau wissen, welche Transferleistungen
sie auf welchem Wege erhalten können. Ziel des Bürgergeld-Modells ist es daher, nahezu alle
Transferleistungen zu in einem transparenten Universaltransfer zu bündeln. Das Bürgergeld soll
mit der Einkommensteuer saldiert werden, so dass der Bürger am Ende entweder Steuern zahlt
oder vom Finanzamt eine Transferleistung erhält (sogenannte negative Einkommensteuer).
Das gleiche Prinzip sollte auch auf das Einkommen im Alter Anwendung finden.
Dementsprechend soll den Menschen, die es im Laufe ihres Lebens nicht geschafft haben,
ausreichende Mittel anzusparen, Hilfe in Form von Bürgergeld gewährt werden. Analog zum
Erwerbseinkommen soll der Anspruch auf Bürgergeld mit wachsendem Alterseinkommen fallen.
Auf der Grundlage unserer Vorstellungen von einem flexiblen Rentenbeginn soll nicht
ausgeschlossen sein, dass auch ältere Menschen, welche Alterseinkünfte beziehen, erwerbstätig
sind. Auch für diese Altersgruppe sollen die Möglichkeiten für den Hinzuverdienst genau wie bei
allen anderen Altersgruppen so ausgestaltet sein, dass Anreize geschaffen werden, eine Tätigkeit
aufzunehmen.
Wir JuLis NRW fordern daher, auch die Grundsicherung im Alter in das Bürgergeld-Modell zu
integrieren. Dabei muss geprüft und berechnet werden, ob einzelne Modellparameter des
liberalen Bürgergeldes angepasst werden müssen.
Eine entsprechende Funktionalität des Bürgergeldes ist jedoch nur dann gegeben, wenn das
Bruttoeinkommen des Bürgers das einzige Kriterium zur Bemessung des Bürgergeldanspruches
ist. Weitere Komponenten wie eine Bedürftigkeitsprüfung oder ein limitiertes Schonvermögen
lehnen wir daher entschieden ab.
3. Zweite Säule – Das GRV-Modell der Jungen Liberalen NRW
Analog zum Weltbank-Modell sieht das Altersvorsorge-Konzept der Jungen Liberalen NRW eine
zweite Säule der Alterssicherung vor, welche verpflichtend, privat betrieben und vollständig
kapitalgedeckt ist. Dies soll erreicht werden durch eine Umwandlung der Versicherungspflicht in
eine Pflicht zur Versicherung sowie einen langfristigen Umstieg der gesetzlichen Rentenversicherung von Umlagefinanzierung auf Kapitaldeckung.
Unter Pflicht zur Versicherung verstehen wir, dass jede Person innerhalb des versicherten
Personenkreises der GRV dazu verpflichtet ist, eine Rentenversicherung oder einen Sparplan mit
Umwandlung in eine Rentenversicherung zu Rentenbeginn bei einem privaten Anbieter ihrer
Wahl abzuschließen. Die Palette der zur Verfügung stehenden Produkte könnte sich dabei an
den förderfähigen Sparformen der Riester-Rente (ausgenommen der Formen des
Eigenheimrentengesetzes) orientieren. Somit ist die zweite Säule analog zum
Weltbank-Vorschlag sowohl verpflichtend als auch privat betrieben.
a) Versicherter Personenkreis
Hinsichtlich des versicherten Personenkreises sieht unser Modell keine Änderungen zur
momentanen Gesetzeslage vor. Eine sogenannte Bürgerversicherung, die die gesamte
Bevölkerung umfassen würde, wird abgelehnt, da in Form des liberalen Bürgergeldes bereits ein
solches System besteht. Eine freiwillige zukünftige Integration anderer Versorgungssysteme wie
beispielsweise der Beamtenversorgung oder der Kammerversorgung von Ärzten, Apothekern
oder anderen Berufsgruppen soll jedoch grundsätzlich möglich sein.
b) Finanzierung
Die privaten Anbieter der Altervorsorgeprodukte, unter denen die in der neuen GRV versicherte
Person wählen kann, arbeiten nach dem Prinzip der Kapitaldeckung. Somit sieht das GRV-Modell
der JuLis NRW einen langfristigen Umstieg von Umlagefinanzierung auf Kapitaldeckung vor, so
dass auch die dritte Empfehlung der Weltbank, dass die zweite Säule vollständig kapitalgedeckt
sein sollte, erfüllt ist.
Der Umstieg wird dadurch erreicht, dass die bisherige umlagefinanzierte gesetzliche
Rentenversicherung komplett abgewickelt wird, wobei bestehende
Rentenversicherungsansprüche erhalten bleiben.
Momentan geht der volle Beitrag eines Versicherten in die umlagefinanzierte GRV. Im ersten Jahr
nach Inkrafttreten des Reformmodells der JuLis NRW würden nur noch 98 % des Beitrages eines
jeden Versicherten in die umlagefinanzierte GRV fließen, während 2 % in das neue, auf
Kapitaldeckung beruhende System fließen würden. In den Folgejahren wird der prozentuale
Anteil der Beiträge eines Versicherten, die in das alte System fließen, jährlich um 2
Prozentpunkte reduziert, während der Anteil der Beiträge eines Versicherten, die in das neue
System fließen, jährlich um 2 Prozentpunkte erhöht wird. Folglich fließen nach 50 Jahren 100 %
der Beiträge in das neue System. Eventuelle Abwicklungsverluste sowie Leistungen im Rahmen
von Ansprüchen aus dem alten System nach Ablauf der 50 Jahre werden durch Steuermittel
gedeckt, während eventuelle Abwicklungsgewinne in eine Rücklage für eventuell anfallende
zukünftige Abwicklungsverluste eingestellt werden. Dem wohnt der Gedanke inne, dass eventuell
anfallende Lasten nicht allein durch Beiträge der Versichertengemeinschaft, sondern in Form von
Steuermitteln von der gesamten Bevölkerung getragen werden sollten.
Der Beitrag des neuen Systems wird weiterhin paritätisch von Arbeitgeber und Arbeitnehmer
getragen, der Beitragssatz soll jedoch auf 15 % eingefroren werden. Unterstellt man also der
Einfachheit halber einen heutigen Beitragssatz von 20 % statt der momentanen 19,9 %, so
bedeutet dies, dass der Beitragssatz über die 50 Jahre der Umschichtung der Beiträge vom alten
in das neue System hinweg jährlich um 0,1 Prozentpunkte sinkt.

Da die zweite Säule der Alterssicherung dennoch lediglich eine Grundabsicherung darstellen soll,
sieht das Modell weiterhin eine Beitragsbemessungsgrenze vor.
c) Versicherte Leistungen
Wir JuLis betrachten ein Rentenversicherungsmodell ausschließlich zum Zweck der Absicherung
des Lebensunterhalts auch über das Renteneintrittsalter hinaus. Es soll gewährleistet werden,
dass alle Bürger auch im Alter ein ausreichendes Einkommen haben. Folglich soll unser
GRV-Modell ausschließlich Leistungen wegen Alters vorsehen. Das Risiko der Invalidität sowie
das für die Hinterbliebenen bestehende Risiko des Todes des Versorgers hingegen sollen in
Zukunft nicht von der GRV abgedeckt werden. Vielmehr sind dies Zielbereiche des liberalen
Bürgergeldes, wobei die Differenz zwischen dem gewünschten Versorgungsniveau bei Invalidität
oder Tod des Versorgers sowie dem Bürgergeld-Anspruch Raum bietet für eine zusätzliche
private Absicherung. Leistungen zur Teilhabe werden nicht mehr der GRV zugeordnet sein, da
eine gesetzliche Rentenversicherung, die lediglich Leistungen im Alter vorsieht, kein Interesse an
einer möglichst schnellen erneuten Teilhabe seiner Versicherten am Erwerbsleben hat. Daher
sollten diese vielmehr der gesetzlichen Krankenversicherung zugeordnet werden.
Diese Reform der versicherten Leistungen rechtfertigt eine von uns bewusst angestrebte
langfristige Absenkung des Beitrages. Wir gehen davon aus, dass eine Absenkung von
momentan 19,9% auf 15% ausreichen wird, um das momentane Versorgungsniveau der GRV zu
wahren. Allerdings sollte dieser Beitragssatz einer ökonomischen Projektionsrechnung
unterzogen werden.
Die Leistungen der zweiten Säule werden analog anderer Einkünfte auf das liberale Bürgergeld
angerechnet, das heißt der Bürgergeldanspruch sinkt mit zunehmendem verfügbarem
Einkommen. Die zweite Säule wirkt also bei steigendem Renteneinkommen zunehmend
substitutiv gegenüber der ersten Säule.
Wir halten ein Mindestalter für den Rentenbezug für angebracht. Dieses sollte sich an der
allgemeinen Lebenserwartung orientieren. Allerdings sollte man auch zu einem früheren
Zeitpunkt in Rente gehen dürfen, nämlich dann wenn man ausreichende Mittel angespart hat, um
eine Nettorente oberhalb des Bürgergeldanspruches zu finanzieren und man somit für den Rest
des Lebens voraussichtlich kein Bürgergeld mehr beziehen wird.
3. Dritte Säule – Die freiwillige Zusatzversorgung
Analog zum Weltbank-Modell soll es sich bei der dritten Säule um eine zusätzliche, freiwillige und private Altersvorsorge handeln. Hierunter fallen neben der Rürup-Rente, der betrieblichen
Altersversorgung und der Riester-Rente auch alle anderen Sparformen.
Ein Grund dafür, warum die freiwillige Altersversorgung bisher noch nicht sehr weit verbreitet ist,
ist nach Ansicht der JuLis NRW ein verhaltenswissenschaftlich begründeter Mangel an
Selbstkontrolle der Menschen, welche notwendig wäre, um ausreichende Mittel für das Alter
anzusparen. So lassen sich Bedürfnisse der Gegenwart durch Emotionen fühlen und verlangen
nach sofortiger Erfüllung. Bedürfnisse der Zukunft hingegen werden weitaus schwächer
wahrgenommen, so dass die Erfüllung der Bedürfnisse der Gegenwart für die Menschen Vorrang
hat. Es benötigt also einer Menge an Selbstkontrolle und Willenskraft, um diese Versuchung zu
überwinden. Damit eine Person im erwerbsfähigen Alter die Entscheidung trifft, finanzielle Mittel
in ihre Altersvorsorge zu investieren, ist es also zunächst notwendig, dass diese Person die
Willenskraft und Selbstdisziplin aufbringt, kurzfristige Bedürfnisse zu vernachlässigen und sich
stattdessen dem Thema Altersversorgung zu widmen.
Dabei ist die erste Voraussetzung, gegenwärtige Emotionen auszublenden und sich stattdessen
zunächst überhaupt gedanklich mit der komplexen und oft ungeliebten Thematik der
Altersvorsorge zu befassen. Ist dieser erste Schritt getan, so ist der zweite notwendige Schritt,
dass man Konsumwünsche unbefriedigt lässt und vielleicht sogar seinen Lebensstandard
bewusst senkt, um in eine Altersversorgung zu investieren.
Dieser Prozess wird durch weitere Rahmenbedingungen in Deutschland zusätzlich erschwert. So
fühlen sich manche Verbraucher aufgrund der Vielzahl an Förderwegen, gesetzlichen
Vorschriften, Produkten und Wahlmöglichkeiten überfordert. Zudem hat sich gezeigt, dass in
einem Land wie Deutschland, in dem die gesetzliche Rente über Jahrzehnte hinweg
weitestgehend ausreichend Vorsorge für das Alter geboten hat, ein Paradigmenwechsel
stattfinden müsste, um den Bürgern zu verdeutlichen, dass eine intensive Beschäftigung mit dem
Thema Alterssicherung geboten ist.
Wir JuLis NRW erkennen aufgrund der asymmetrischen Informationsverteilung sowie der
nichtrationalen Verhaltensweisen an, dass auf dem Markt für private Altersvorsorge ein
Marktversagen vorliegt. Daher sind an gewissen Stellen staatliche Interventionen notwendig, um
diese Nachteile des Marktversagens abzumildern. Dazu gehören für uns vor allem eine erhöhte
Transparenz und eine größere Vereinfachung bei der Ausgestaltung der Förderwege und der
Produkte. In diesem Sinne fordern wir auch die Verankerung von Finanzthemen in der
Schullaufbahn. Mehr Eigenverantwortung im Bereich der privaten Finanzplanung ist nur möglich,
wenn alle Bürger auch befähigt werden, grundlegende Zusammenhänge im Finanzbereich zu
verstehen.
a) Rürup-Rente
Für uns JuLis NRW stellt die Rürup-Rente ein geeignetes Mittel für Selbstständige dar, um diesen
die Möglichkeit einer zusätzlichen, freiwilligen und staatlich geförderten Altersvorsorge
einzuräumen. Der Rürup-Rente ist umso mehr Wichtigkeit einzuräumen, da Selbstständige der
zweiten Säule nicht unterliegen.
Jegliche Obligatorien lehnen wir jedoch entschieden ab, da wir als Liberale die
Eigenverantwortung der Selbstständigen betonen. „Da die Förderung der Rüruprente lediglich über die Einkommensteuer erfolgt, ist sie für
geringverdienende Selbstständige unattraktiv. Daher fordern wir eine Ausdehnung der
zulagengeförderten Riesterrente auf Selbstständige und Freiberufler.
Momentan ist die Rürup-Rente noch sehr kompliziert. Wir fordern eine genaue Überprüfung der
einzelnen Komponenten der Rürup-Förderung, um herauszufinden, wie man die Förderung entbürokratisieren und vereinfachen kann.
b) Betriebliche Altersversorgung
Obwohl die sozialversicherungs- und steuerrechtliche Förderung der Entgeltumwandlung
unbefristet fortgeführt wurde, ist die Verbreitung der betrieblichen Altersversorgung weiterhin
unzureichend.
Wir JuLis NRW fordern deshalb die Einführung eines Opting-Out-Modells. Dies sind Modelle, bei
denen der Arbeitnehmer automatisch in eine betriebliche Entgeltumwandlung einbezogen wird,
es sei denn er widerspricht. Es ist also eine aktive Entscheidung erforderlich, um sich dieser
automatischen Zusage zu entziehen. Anders als bei einem Obligatorium – welches wir
entschieden ablehnen – unterliegen Opting-Out-Modelle folglich der Wahlfreiheit. Während sich
der Arbeitnehmer beim existierenden Modell zunächst dazu überwinden muss, sich mit dem
Thema der Altersvorsorge zu befassen und dann zusätzlich den Entschluss fassen muss, zu
Lasten des gegenwärtigen Konsums Geld in eine betriebliche Altersversorgung zu investieren,
hat das Opting-Out-Modell den Vorteil, dass es die Arbeitnehmer zumindest dazu zwingt sich mit
dem Thema der Altersvorsorge zu befassen. Es vermeidet somit die eine Hälfte der
verhaltenswissenschaftlichen Nachteile, nämlich das potenzielle Ignorieren der Problematik der
Altersvorsorge. Lediglich die zweite Hälfte, sprich die Entscheidung, ob und in welcher Höhe
Mittel in eine betriebliche Altersversorgung investiert werden sollen, wird weiterhin dem
Arbeitnehmer überlassen. Dies ist auch eine notwendige Bedingung wenn man die
Eigenverantwortung des Einzelnen weiterhin betonen möchte. Einerseits zwingt ein
Opting-Out-Modell die Menschen, sich mit der Problematik der Altersvorsorge zu beschäftigen;
andererseits überlässt es dem Einzelnen Entscheidungsfreiheit und Selbstbestimmung und
vermeidet somit Bevormundung und potenzielle Ineffizienzen bei der Vorsorgeplanung.
Für Opting-Out-Modelle gilt, dass diese nur dann Sinn machen und psychologische Hindernisse
abbauen, wenn sie intelligent konzipiert sind. Um dies zu gewährleisten, sollten gesetzliche
Rahmenbedingungen vorsehen, dass Opting-Out-Klauseln zwingend in allen Arbeitsverträgen zu
verwenden sind. Diese Opting-Out-Klausel sollte eine automatische Zusage vorsehen, wobei die
Zusageart sowie die Höhe der Zusage definiert sein müssten. Die Zusagehöhe sollte eine relative
Größe sein, wobei (vor allem hinsichtlich einer intelligenten Dynamisierung des Beitrags, um die
Inflation auszugleichen) eine Kopplung an die Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen
Rentenversicherung angemessenen wäre. Den Durchführungsweg sowie (im Falle einer
mittelbaren Versorgungszusage) den Finanzierungsträger und die Produktausgestaltung sollte
der Arbeitgeber bestimmen dürfen. Die Widerspruchsregelung sollte so ausgestaltet sein, dass
der Arbeitnehmer ausreichend, jedoch nicht unangemessen viel Zeit hat, die Zusage
herauszuoptieren. Praktikabel wären dabei Widerspruchsfristen, bei denen das Ende der
Widerspruchsfrist zeitlich vor der Rechtswirksamkeit der Klausel und der Zahlung des
Erstbeitrages liegt.
Dennoch muss kritisch angemerkt werden, dass diese Maßnahme in isolierter Form nur bedingt
wirken kann. Um das gesellschaftlich und politisch gewünschte Ziel einer weiteren Verbreitung
der betrieblichen Altersversorgung zu erreichen, müsste solch eine Regel von weiteren
unterstützenden Maßnahmen flankiert werden.
Hier ist vor allem eine Reduzierung der Komplexität der betrieblichen Altersversorgung zu
nennen. Damit der Arbeitnehmer sich mit dem Thema seiner Alterssicherung beschäftigen und
die richtigen Maßnahmen ableiten kann, ist es notwendig, dass ihm die Regelungen und
Ausgestaltungsformen der betrieblichen Altersversorgung transparent erscheinen. Je höher die
Widerstände auf diesem Gebiet sind, umso mehr psychologische Anstrengungen sind seitens
des Arbeitnehmers notwendig. Folglich werden sich umso weniger Arbeitnehmer mit diesem Thema beschäftigen und Vorkehrungen treffen. Im Zuge dessen fordern wir eine Reduzierung der
Zusagearten von drei auf zwei (beitragsorientierte und leistungsorientierte Pläne) sowie eine
Reduzierung der Durchführungswege von fünf auf zwei (unmittelbare und mittelbare
versicherungsförmige Zusage). Auch gehört § 17 Abs. 5 BetrAVG, welcher besagt, dass eine
Entgeltumwandlung nur dann vorgenommen werden kann, wenn der dem Tariflohn
zugrundeliegende Tarifvertrag eine sogenannte Tariföffnungsklausel enthält, auf den Prüfstand.
Die Insolvenzsicherung der Leistungen aus betrieblicher Altersversorgung gehört auf den
Prüfstand. Insbesondere das derzeitige System über den Pensions-Sicherungs-Verein und die zu
Grunde liegende Beitragsberechnung sollte risikoadäquat ausgestaltet werden. Dies bedeutet,
dass Unternehmen mit höheren Ausfallrisiken höhere Beiträge zahlen.
c) Riester-Rente
Wir betonen auch die Bedeutung der Riester-Rente für die dritte Säule der Alterssicherung. Der
Gesetzgeber hat mit der Schaffung der Riester-Rente in Form einer freiwilligen, kapitalgedeckten
Zusatzversorgung eine angemessene Grundlage zur besseren Alterssicherung geschaffen.
Daher ist es wichtig, das Erfolgsmodell Riester-Rente weiterzuführen.
Damit jedoch auch jedem – vor allem Geringverdienern – Anreize gesetzt werden, in eine
Riester-Rente zu investieren, fordern wir, dass jegliches angespartes Guthaben genau wie alle
anderen Einkünfte auf das liberale Bürgergeld angerechnet wird, damit derjenige, der Mittel
angespart hat, immer besser gestellt ist als derjenige, der keine Mittel angespart hat.
Den Wohn-Riester lehnen wir jedoch ab. Zum einen passt dieser systematisch nicht in das
Riester-Konzept und zum anderen ist es dem Bürger schwer zu vermitteln, dass bei einer
selbstgenutzten Immobilie, die keine liquiden Zuflüsse bringt, nachgelagert Steuern gezahlt
werden müssen. Dies birgt das zusätzliche Risiko von Altersarmut. Wir betrachten den
Wohn-Riester daher nicht als geeignetes Mittel zur Alterssicherung, sondern vielmehr als
Geschenk an die Lobby der Bausparkassen. Daher gilt es, diese Form des Riester-Sparens
schnellstmöglich für den Neuzugang zu schließen. Bestehende Förderungen sollen
selbstverständlich weitergeführt werden.
d) Andere Sparformen
Darüber hinaus sollen alle anderen denkbaren Sparformen und Kapitalanlagen unter diese dritte
Säule fallen. Wir setzen uns im Allgemeinen für eine gleichgerichtete Besteuerung dieser
Produkte ein, die nicht dazu führt, dass einzelne Sparformen besonders gefördert oder
diskriminiert werden. Dies ermöglicht es allen Bürgern, nach ihrem persönlichen Gusto in eine
Sparform ihrer Wahl zu investieren.

Benachteiligung von Auszubildenden beenden

Die Jungen Liberalen NRW lehnen die Benachteiligung von Auszubildenden gegenüber anderen
Arbeitnehmern im Falle des Anspruches auf Bildungsurlaub für berufliche und politische
Weiterbildung rigoros ab. Das Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz (AWbG) des Landes NRW ist in § 2 „Anspruchsberechtigte“ um die Personengruppe „Auszubildende“ zu ergänzen. Durch diese
Änderung bekommen Auszubildende in NRW denselben Zugang zur beruflichen und insbesondere politischen Weiterbildung wie alle anderen Arbeitnehmer.

Suchtprävention im Jugendalter zeitgemäß gestalten

Im Bewusstsein dessen, dass eine ganzheitlich effektive Suchtprävention im Jugendalter wirksamer und kosteneffizienter ist als spätere Aktivbetreuung Suchtkranker, fordern die Jungen Liberalen ein Leitkonzept des Landes Nordrhein-Westfalen zur Suchtprävention Jugendlicher. Hierin soll den Kommunen vonseiten des Landes ein Angebot zur Inanspruchnahme dieses Programms zur Verfügung stehen, welches sich ohne weiteren Mehraufwand seitens der Kommunen in die kommunale Präventionspalette einbinden lässt. Diese setzt sich im Einzelnen aus der Bereitstellung von Organisations- und Finanzmitteln wie folgt zusammen.

I. Organisationsumfang. Angeboten werden soll ein 1-tägiges Arbeitsgruppenkonzept an Schulen unter Anleitung eines Sozialpädagogen und eines ehemaligen Betroffenen zu allgemeinen und spezifischen Suchtmechanismen. Die Schulen können selbst entscheiden, an welcher Stelle in der Sekundarstufe I diese Fortbildungen angebracht sind und wo sie in das Gesamtkonzept der Schule passen. Soweit im Individualfall und unter Berücksichtigung des Alters Arbeitsgruppenteilnehmer möglich, kann auch ein Besuch einer Drogenberatungsstelle bzw. Substitutionsambulanz stattfinden. Ziel soll es sein, Suchtmechanismen, insbesondere auch Substanzensucht, anhand von konkret verursachten Schäden begreifbar zu machen und die Schüler in die Lage zu versetzen diese im Ansatz zu erkennen.

II. Finanzmittel. Die Finanzierung der Drogenberatung inkl. Fortbildung der Sozialpädagogen soll aus dem Etat der Landesjugendämter erfolgen. Die Sozialpädagogen sind grundsätzlich in den Jugendämtern des Kreises bzw. der kreisfreien Kommunen anzusiedeln. In Einzelfällen ist jedoch soweit möglich dahingehend Sorge zu tragen, dass Synergieeffekte zwischen den jeweiligen Gebietskörperschaften ausgenutzt werden, d. h. dass sozialpädagogische Stellen in begründeten Einzelfällen sich auch auf mehrere kreisfreie Städte bzw. Kreise erstrecken können. Eine weitere Unterstützung soll ferner seitens des Landes durch Vermittlung von Sponsoring-Partnern gewährt werden.

Mehr Einstiegschancen für uns!

Die Einstiegschancen unserer Generation in dieser Gesellschaft werden schlechter.
Die bestehenden Institutionen  in Staat und Wirtschaft bewirken eine zunehmende
Umverteilung der Lebenschancen weg  von der jungen Generation. Eine Gesellschaft, die ihrer Jugend keine Einstiegsperspektiven mehr bietet, verspielt ihre Zukunft. Wir fordern: Neben die soziale und ökologische Frage muß endlich gleichberechtigt die Generationenfrage treten! Die Politik der nächsten Bundesregierung darf nicht mehr nur auf Chancengerechtigkeit innerhalb der jetzt aktiven Generation hinarbeiten, sondern muß auch die Einstiegschancen der kommenden Generationen berücksichtigen.  Was wir deshalb von der nächsten Bundesregierung fordern, ist folgendes:

• Was wir wollen, ist mehr Arbeit und Ausbildung für uns!
Arbeit und Ausbildung sind Voraussetzungen, damit wir ökonomisch selbstbestimmt unser Leben gestalten können. Arbeit und Ausbildung sind in Deutschland aber zu teuer. Ein Großteil dieser Kosten hat der Staat durch Lohnnebenkosten sowie durch viele Vorschriften wie z.B. den zweiten Berufsschultag und Regulierungen zu verantworten. Wir fordern: Mehr Arbeit schaffen durch weniger Lohnnebenkosten! Lohnnebenkosten reduzieren durch weniger Staat! Viele Einzelvorschriften benachteiligen auch besonders junge Arbeitnehmer. Wir fordern: Gleiches Recht für Junge und Alte durch Reform der Sozialauswahl  – auch im Arbeitsrecht!

• Was wir wollen, ist bessere Bildung!
Universitäten sind baufällig und Bibliotheken leer oder veraltet. Immer mehr Studenten müssen sich denselben Professor  teilen. Wir fordern: Bund und Länder müssen sich für ein umfassendes Bildungskonzept zusammensetzen! Am Ende dieses Konzeptes müssen mehr Geld für die Bildung und eine umfassende Strukturreform stehen! Wir fordern: Mind. 10 Mrd. DM für die Hochschulen, mehr Eigenverantwortung und Wettbewerb.

• Was wir wollen, sind Sicherungssysteme auch für uns!
Die derzeitigen sozialen Sicherungssysteme wie Rente, Krankenkasse, Pflegeversicherung etc. sind alle in Umlage finanziert. Das heißt, sie nutzen der aktiven und der älteren Generation. Sie werden aber zusammenbrechen, wenn wir unsre Ansprüche geltend machen wollen. Wir fordern: Alle Anstrengungen unternehmen, um unsre Sicherungssysteme zukunftsfähig zu machen – gerade auch für uns! Das heißt: Heute geringere Beiträge zahlen, um selbst eigenverantwortlich für morgen vorsorgen zu können!

• Was wir wollen, sind Gestaltungsspielräume auch in Zukunft!
Auf Kosten der Zukunft häuft Politik immer mehr Schulden an, Für die Zinsen und Tilgungen zu leisten sind. Die immer höheren Versorgungsansprüche von immer mehr Beamten und Angestellten im öffentlichen Dienst belasten immer stärker die öffentlichen Haushalte. Steigen diese Belastungen weiter  so an, werden wir keine Gestaltungsspielräume mehr für Politik und Gesellschaft haben. Wir fordern: Keine neuen Schulden mehr, sondern Haushaltseinsparungen! Wir fordern: Schulden, Versorgungsleistungen und Bürokratie reduzieren für einen schlankeren Staat.

• Was wir wollen, ist mehr Offenheit!
Politik beteuert in Sonntagsreden immer wieder ihre Pluralität und Offenheit. Menschen, die mit uns aufwachsen, lernen und leben, wird aber die volle Integration verwehrt oder unnötig erschwert. Wir fordern: Die doppelte Staatsbürgerschaft bis zum 18. Lebensjahr ermöglichen und die Einbürgerung erleichtern!

• Was wir wollen, ist mehr Modernität!
Politik treibt mit ihrer Langsamkeit Chancen aus dem Land. Neue Ideen werden nur noch auf ihre Gefahren, nicht auf ihre  Chancen hin betrachtet. Wir fordern: Eine moderne Politik, die offen ist für neue Chancen und Innovationen!

Mit diesen Forderungen gehen wir in den Wahlkampf für die F.D.P. Sie ist die einzige Partei, die die Generationenfrage ernst nimmt. Ihre Politik eröffnet unsrer Generation die größten Zukunftschancen.

Bürgergeld als Kernstück liberaler Sozial- und Arbeitsmarktpolitik: Durch intelligente Armutsbekämpfung neue Arbeitsplätze schaffen

I. Die Ausgangslage

1. Arbeitsmarktprobleme bei einfachen Tätigkeiten

Einfache Tätigkeiten für niedrigqualifizierte Arbeitnehmer sind in den vergangenen
Jahren und Jahrzehnten zunehmend wegrationalisiert worden. Mehrere Ursachen
spielen hier zusammen. Die Tarifpartner haben aus sozialen Motiven bei den
Lohnrunden häufige Sockelerhöhungen vereinbart und damit der Verteuerung
einfacher Arbeit gegenüber Investitionen in Technik Vorschub geleistet. Der
weltwirtschaftliche Strukturwandel führt zudem dazu, daß unqualifizierte Arbeitsplätze
in Deutschland zunehmend an Wettbewerbsfähigkeit verlieren. Und schließlich führt
die zunehmende Zahl von Zivildienstleistenden dazu, daß statt gesetzlich geforderter
Arbeitsmarktneutralität einfache Jobs in Jugend-, Sozial- und Bildungseinrichtungen
sowie in der Landschaftspflege verdrängt werden. Die Globalisierung der Wirtschaft beschleunigt den Strukturwandel in den
international tätigen Branchen. Im Zuge dieses Strukturwandels kommt es darauf an,
die Modernisierungsverlierer nicht auszuschließen und sie statt dessen wieder in den
Arbeitsprozeß zu integrieren. Menschen, deren Qualifikation im Strukturwandel nicht mehr anwendbar oder nicht mehr konkurrenzfähig ist, müssen neue Qualifikationen
erwerben. Dies wird aber eine individuelle Begabungsgrenze finden. Die
Arbeitslosigkeit wird in dem Bereich wachsen, in dem wettbewerbs-orientierte Löhne
unter den Sozialhilfesatz fallen würden. Für diese Niedrigqualifizierten müssen durch
Brücken zwischen Transferleistungen und Arbeitsmarkt neue
Beschäftigungsmöglichkeiten geschaffen werden

Aktuell drohen neue Gefahren für Tätigkeiten im Niedriglohnbereich. Sollten CDU
und SPD ihre Pläne für eine drastische Einschränkung der 610-DM-Jobs
durchsetzen, so fielen weitere Stellen weg. Eine Sozialversicherungspflicht für 610-
DM-Jobs entlastet kurzfristig die Rentenkassen und damit die Beiträge für die
Inhaber fester Vollzeitarbeitsplätze,  belastet aber die Schwächsten auf dem
Arbeitsmarkt und baut neue Rentenlasten für kommende Generationen auf. Liberale
sind gegen eine Einschränkung bei den 610-DM-Jobs, weil wir eine besondere
Verantwortung gegenüber denen sehen, die auf diese  Arbeitsplätze angewiesen
sind.

2. Armutsfalle im Niedriglohnbereich Deutschland darf nicht in einer Situation enden, in der ein Teil der Bürger
gutbezahlte, hochqualifizierte und inter-national wettbewerbsfähige Jobs hat,
während der andere Teil der Bürger ohne Perspektive auf Arbeit auf Dauer aus den
Sozialsystemen versorgt wird.
Es gibt genug einfache Arbeit in Deutschland, nicht zuletzt im Bereich
personengebundener Dienstleistungen, die nicht im internationalen Wettbewerb
stehen. Doch diese Arbeit ist heute zu  den heutigen Tariflöhnen nicht bezahlbar.
Niedrige Löhne werden aber durch das heutige Sozialsystem verhindert.

Bei der Sozialhilfe  wird oberhalb von niedrigen Freibeträgen jede selbst verdiente
Mark von der Sozialhilfe abgezogen. Durch die rigide Anrechnung von eigenen
Erwerbseinkommen auf Sozialleistungen hat  etwa ein Sozialhilfeempfänger kaum
einen Anreiz, niedrig bezahlte oder stundenweise Arbeit aufzunehmen. Er hat aber
auch keine Chance, mit solchen Arbeitsverhältnissen seine ökonomische Situation zu
verbessern. Er sitzt in der „Armutsfalle“. Nach Berechnungen des Instituts für
Weltwirtschaft führt z.B. in folgenden Einkommensbereichen eigene Arbeit zu keiner
Verbesserung der Nettoeinkommen:Haushaltsmerkmale  „Armutsfalle“ (Steuer- und Transferentzugssatz 100%)
bei Erwerbseinkommen von …

alleinstehend ohne Kind   1150 – 1700 DM
alleinstehend, 1 Kind   1150 – 2150 DM
verheiratet, 1 Verdiener, 2 Kinder   1150 – 2450 DM
verheiratet, 2 Verdiener, 2 Kinder   2050 – 3220 DM

3.  Altersarmut und Kinderarmut – Versagen des heutigen Systems

Das heutige System  der Sozialtransfers behindert nicht nur die Schaffung neuer
Arbeitsplätze, sondern ist auch nicht geeignet, das Ziel der Armutsbekämpfung
sicherzustellen. Insbesondere Alters-  und Kinderarmut sind Entwicklungen, die politisches Handeln erfordern. Kinder sind arm, weil ihre Eltern arm sind.
Insbesondere Alleinerziehende können in der Regel nicht voll erwerbsfähig sein. Bei
einfacher Arbeit oder Teilzeitarbeit liegt der Verdienst in der Regel in der Armutsfalle.
Eine Verbesserung der ökonomischen Lage der Familie ist den Müttern oder Vätern
nicht möglich. Die kann nur durch die Teilanrechnung von eigenen Einkommen
erreicht werden.

Bereits heute liegen die Renten mancher Rentner, insbesondere mancher alter
Frauen, unter dem Sozialhilfesatz. Viele alte Menschen beantragen aus Scham oder
Rücksicht auf ihre Kinder aber keine Sozialhilfe. Zudem haben diese Rentner trotz
eigener Vorsorge nicht mehr oder unerheblich mehr Geld als die Sozialhilfe. Für sie
haben sich Vorsorgeleistungen nicht gelohnt. Das Problem wird sich in dem Maße
verschärfen, wie das Niveau der gesetzlichen Rente notwendigerweise zurückgeführt
werden muß, um die junge Generation nicht zu überlasten. Um auch in diesen
Einkommensbereichen private Vorsorge lohnend zu machen und Altersarmut durch
eine nicht-entwürdigende Ergänzung der Rente zu verhindern, muß es auch hier zu
einer nur teilweisen Anrechnung eigener Einkommen kommen.

4. Undurchschaubarkeit des heutigen Systems

Das heutige Transfersystem von 155 steuerfinanzierten Einzelleistungen, die über 38
Behörden ausgezahlt werden, ist in hohem Maße intransparent. 90% der Bürger
erhalten irgendeine Form von  Sozialleistungen, hinzu kommen an Sozialkriterien
orientierte Verbilligungen  der Gebühren für staatliche Dienstleistungen. In einem
solchen System ist es schwierig zu erkennen, ob man  nach Steuern und
Sozialleistungen Nettozahler oder Nettoempfänger ist. Der Staat verteilt oft genug mit
teurer Bürokratie beim Bürger von der einen Tasche in die andere um. Ein solches
System befördert das Gießkannensystem und den Einfluß von Interessengruppen bei
der Gesetzgebung.
In einem solchen System ist es aber auch  für die wirklich Bedürftigen schwierig zu
durchschauen, auf welche Leistungen sie Anspruch haben. Dagegen nutzen
gewiefte Sozialleistungsprofis alle Möglichkeiten des Systems aus. Die Schlauen
machen Kasse, viele Bedürftige bleiben auf der Strecke.

II.  Politische Antworten

1. Die Liberalen und das Bürgergeld

Die Jungen Liberalen haben 1991das Bürgergeld-System als großes Reformprojekt
liberaler Sozialpolitik erarbeitet und 1994 in der F.D.P. durchgesetzt. Bürgergeld
bedeutet: 1. Zusammenfassung vieler Sozialleistungen zu einem Bürgergeld, das
von nur einer Behörde ausgezahlt wird,  2. nur teilweise Anrechnung eigener
Einkommen auf die Sozialleistungen, 3. Verzahnung von Steuer- und Sozialsystem.
In den „Wiesbadener Grundsätzen“ von 1997 hat die F.D.P. das Bürgergeld zum
Kernstück des liberalen Sozialstaates erklärt.

2. Schwächen des bisherigen liberalen Bürgergeld-Systems

Die F.D.P. hat 1994 erklärt, was sie für wünschenswert hält. Nach 1994 haben zwei
wissenschaftliche Studien gezeigt, welche fiskalischen Folgen unterschiedliche
Bürgergeld-Modelle haben und wie sie sich durch die Verzahnung mit dem   39
Steuersystem auf Arbeitsanreize in mittleren Einkommensbereichen auswirken.
Insbesondere die Studie des Institut für Weltwirtschaft hat gezeigt, daß das F.D.P.-
Modell in Details geändert werden muß, um realisiert werden zu können. Zum einen
sind die fiskalischen Kosten des bisherigen Vorschlags zu hoch gewesen, zum
anderen bewirkt er durch Verschiebung der Steuerfreibeträge negative
Arbeitsanreize in mittleren Einkommensbereichen. Diese Schwächen sind durch
Variationen der Vergabebedingungen und der Leistungshöhe zu lösen, ohne den
sozialen und wirtschaftlichen Fortschritt des Bürgergeldes gegenüber dem heutigen
Transfersystem zu beseitigen.

III.  Das neue Bürgergeld-System

1. Prinzipien des Bürgergeldes

a) Teilanrechnung von Einkommen
Eigene Einkommen aus Erwerbstätigkeit, Rentenzahlungen etc. werden beim
Bürgergeld nur zu einem Teil auf die  Sozialleistung angerechnet. Durch die
Teilanrechnung von Einkommen gibt es Anreize zu  eigener Arbeit und Vorsorge.
Gleichzeitig werden Löhne unterhalb des  Existenzminimums möglich, die eine
Brücke aus der Niedriglohnarbeitslosigkeit bieten. Im Gegensatz zu
Lohnkostenzuschüssen wird nicht der Arbeitsplatz mit einem gleichen Zuschuß
gefördert. Vielmehr ist das Bürgergeld personenbezogen und richtet sich nach dem
Bedarf des Haushalts, der etwa mit der Kinderzahl variiert.

b) Zusammenfassung von Leistungen / Abstimmung mit dem Steuersystem

Statt des Nebeneinanders  von Steuerzahlung und Empfang von verschiedenen
Sozialleistungen soll  der Bürger entsprechend seinem Einkommen entweder einen
staatlichen Zuschuß bekommen oder Steuern zahlen. Das Bürgergeld ersetzt
idealtypisch alle vorhandenen personenbezogenen Transferleistungen, insbesondere
die Sozialhilfe (nur die Hilfe zum Lebensunterhalt), das Kindergeld und das
Erziehungsgeld. Hinzu kommen sollten z.B. das Wohngeld, das BAföG sowie sozial
motivierte Subventionen für sozialen Wohnungsbau und kommunale Zuschüsse (z.B.
für Kultur und Sport). Die Zusammenfassung von Leistungen kann schrittweise
erfolgen. Nicht integriert werden die Sozialhilfe in besonderen Lebenslagen, ebenso
wenig die Leistungen aus Sozialversicherungen.

2. Ausgestaltung des Bürgergeldes

Um die Reformziele (Vollständig administrativ und tarifär integriertes Steuer- und
Transfer-System, Arbeitsmarktwirkung, Transparenz, Gerechtigkeit,
Armutsbekämpfung) zu erreichen und  die Reform an den Anforderungen der
wissenschaftlichen Studien im Blick auf  die Finanzwirkungen und die Wirkung auf
das Steuersystem zu orientieren, schlagen die JuLis folgende Ausgestaltung des
Bürgergeldes vor:

Der staatliche Mindestsicherungsumfang für Arbeitsfähige wird auf das materielle
Existenzminimum beschränkt. Würde man nur die Sozialhilfe im Bürgergeld-Prinzip
reformieren, so läge dieses bei etwa zwei Dritteln des heutigen Satzes
(soziokulturelles Existenzminimum). Durch geringfügige Beschäftigung kann bei nur   40
50%-iger Einkommensanrechnung das heutige Leistungsniveau erreicht  werden.
Diese Absenkung des Leistungsniveaus für Arbeitsfähige, die nicht arbeiten, ist die
liberale Alternative zur Arbeitspflicht, die CDU und SPD propagieren. Nicht-
Arbeitsfähige (Behinderte und Kranke, Personen über 65 Jahren, Alleinerziehende
mit Kindern bis zu 3 Jahren) erhalten auf Antrag das heutige Leistungsniveau in
Höhe des soziokulturellen Existenzminimums.

* Eigene Einkommen werden zu 50 Prozent auf Transferzahlungen angerechnet.

* Es findet im Transferbereich des Bürgergeldes eine Bedürfnisprüfung statt.
Einkommensähnliche Sachleistungen sowie Vermögen werden oberhalb bestimmter
Freibeträge angerechnet.

* Im integrierten Steuer- und Sozialsystem gilt das Haushaltsprinzip mit
Partnerdegression. Kinder erhöhen das Bürgergeld mit reduzierten Sätzen.

* Unterhaltsverpflichtungen/-leistungen werden angerechnet, bei Ehegatten und
minderjährigen Kindern auch das Vermögen. Regreßmöglichkeiten bleiben erhalten.
Ausgenommen vom Regreß sind Leistungen an Personen über 65 Jahren, sofern
eine Unterhaltspflicht nicht durch vorangegangene Schenkungen begründet ist.

* Die steuerlichen Bemessungsgrundlagen werden verbreitert und dem
Einkommensbegriff des Sozialsystems angenähert, d.h. Bedürftigkeit entspricht
negativer Leistungsfähigkeit.

* Eine EU-rechtliche Koordination zur Vermeidung zusätzlicher
Sozialleistungsexportpflichtigkeit muß erfolgen, z.B. über eine
Freistellungsverordnung von mindestsichernden Transfers in der EU.

* Eine schnellstmögliche Neuordnung der Steueraufkommensverteilung und
Lastentragung zwischen den Gebietskörperschaften ist  für die Einführung des
bundesgesetzlichen Bürgergeldes vorzunehmen.

IV. Forderungen an die F.D.P.

Die Jungen Liberalen fordern die F.D.P. auf, mit einer Offensive für das Bürgergeld
an die Stärken des sozialen Liberalismus  anzuknüpfen: ein soziales Netz für die
Schwachen auf eine Weise sicherzustellen, die wirtschaftlich intelligent ist und den
Leistungsempfängern den Weg in ein unabhängiges Leben ebnet.

Das Bürgergeld schafft Chancen auf neue Arbeitsplätze für Niedrigqualifizierte und
im Teilzeitbereich. Es ist zudem die liberale Anwort auf verfehlte Forderungen aus
CDU und SPD nach erweiterten Arbeitspflichten für Sozialhilfeempfänger und
Sozialdetektiven gegen Leistungsmißbrauch. Mit dem Bürgergeld ersetzen wir
administrativen Zwang durch  finanzielle Anreize. Und mit dem Bürgergeld erübrigt
sich die Diskussion um das Lohnabstandsgebot.

Die F.D.P. ist gefordert, die Schlußfolgerungen aus den wissenschaftlichen Studien
zur Machbarkeit des Bürgergeld-Systems  zu ziehen und ihr Konzept entsprechend
anzupassen. So können die Einwände der Regierungskommission zum Bürgergeld   41
entkräftet werden. Die Pläne Seehofers, die Anrechnungssätze bei der Sozialhilfe auf
90% abzusenken, die Kombi-Lohn-Diskussion der Tarifpartner und die ersten
Überlegungen in der SPD, sich Bürgergeld-Elementen zu öffnen, zeigen: die
Chancen der F.D.P., das Bürgergeld in Stufen in der nächsten Wahlperiode
durchzusetzen, sind besser als 1994. In den anderen Parteien ist man zwar noch von
schlüssigen Konzepten entfernt, aber zumindest wird die Problematik erstmals
anerkannt.

Die Entwicklung des Arbeitsmarktes macht es notwendig, den Schwerpunkt der
Umsetzung des Bürgergeld-Systems auf die Arbeitsmarktanreize zu legen. Die nur
teilweise Anrechnung selbstverdienten Einkommens auf die Sozialtransfers muß im
Mittelpunkt stehen. Dahinter müssen notfalls die Bemühungen zurücktreten, das
System zu vereinfachen. Dies kann in einem zweiten Schritt erfolgen.
Beginnen sollte man mit einer durchgreifenden Sozialhilfereform. Die für das
Bürgergeld als zusammengefasste Leistung gemachten Vorschläge lassen sich hier
entsprechend anwenden.

Prävention von Jugendkriminalität

Die erfaßte Jugendkriminalität hat in den letzten 10 Jahren um fast ein Viertel
zugenommen (24, 81 %).Die tatsächliche Zunahme der Delinquenz von
Jugendlichen (Täter zwischen 14 und 18,  bzw. zwischen 14 und 21 Jahren) dürfte
unter Berücksichtigung des Dunkelfeldes also entsprechend höher liegen. Der Anteil
an der Gesamtzahl der Tatverdächtigen beträgt über 10 %, während der
Bevölkerungsanteil der Jugendlichen bei nur 3-4% liegt. Vor allem bei minderjährigen
Intensivtätern (Mehrfachtäter) ist eine Zunahme zu verzeichnen.

Ursachen für das kriminelle Verhalten von Jugendlichen sind vor allem Frustrations-
und Langeweilefaktoren sowie Zukunftsängste, zunehmende Orientierungslosigkeit
und Perspektivlosigkeit dieser Altersgruppe.
Es ist Aufgabe der Politik, geeignete  Rahmenbedingungen für eine weitgehend
kriminalitätsfreie Jugend zu  schaffen. Präventions- und
Resozialisierungsmaßnahmen sind dringend vonnöten. Die Jungen Liberalen haben die Problematik erkannt und fordern daher:

Rückfälle straffällig gewordener Jugendlicher vermeiden

Da sich nach der Entlassung jugendlicher Straftäter aus der Haftanstalt meist das für
die Delinquenz ausschlaggebende soziale Umfeld nicht verändert hat, müssen
diesen Jugendlichen im Vollzug Konfliktvermeidungs- und Lösungsansätze vermittelt
werden. Hierzu ist es dringend nötig,

* daß die Jugendstrafanstalten finanziell besser ausgestattet und modernisiert
werden,
* daß eine bessere Betreuungsrelation durch Psychologen, Pädagogen und
Sozialarbeiter gewährleistet wird,
* daß das Ausbildungsangebot in den Jugendvollzugsanstalten ausgeweitet wird   42
* daß die Freizeitmöglichkeiten verbessert werden, damit individuelle Fähigkeiten
besser gefördert und die Haftzeit nicht lediglich „abgesessen“ wird
* daß das Konzept der Resozialisierung, also der Wiedereingliederung in die
Gesellschaft, in allen Jugendstrafanstalten  Realität wird. Ein Verwahrvollzug mit
anschließender Stigmatisierung darf nicht Realität sein!
* daß die Therapiemöglichkeiten für Suchtkranke im Vollzug verbessert werden.

Integration ethnischer Minderheiten

Besonders im Bereich ausländischer Jugendlicher hat die Jugendkriminalität
drastisch zugenommen (ethnische Jugendbanden). Die Ursachen hierfür sind vor
allem mangelnde Integration durch gleichaltrige Deutsche und Sehnsucht nach
Entwicklung einer eigenen ethnischen Identität.

Die Jungen Liberalen fordern daher:

* Eine Erlangung der deutschen  Staatsbürgerschaft für hier geborene Kinder von
Ausländern
* Eine Vermeidung der Ghettoisierung ausländischer in Schule und Wohnumfeld
(Stichwort sozialer Wohnungsbau) zur besseren Integration

Freizeit sinnvoll gestalten: Verbesserung der Freizeitangebote für Jugendliche

Die Jungen Liberalen fordern eine breitere Förderung privater und öffentlicher
Freizeiteinrichtungen durch  das Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG). Die bisher
stattgefundenen und geplanten Kürzungen sind falsch und rückgängig zu machen.

Eine Verbesserung der Ausbildungslage von Jugendlichen: Ausbildungshemmnisse
abbauen!

Die Jungen Liberalen halten eine durch Umlage finanzierte Schaffung zusätzlicher
Ausbildungsstellen für unliberal und lehnen diese daher strikt ab.

Wir fordern eine weitgehende Liberalisierung  der Ausbildervoraussetzungen. Die
Erlangung von Ausbilderscheinen muß dringend vereinfacht werden; anzudenken
wären auch Ausbildungsgemeinschaften mehrerer Betriebe. Dabei übernimmt ein
Ausbilder zentral die Betreuung mehrerer Jugendlicher,  die aber in verschiedenen
Betrieben arbeiten. Der Ausbilder bietet den Betriebsleitern Hilfestellungen
didaktischer und methodischer Art.

Des weiteren fordern die Jungen Liberalen eine Vereinfachung bei der Eröffnung von
Handwerksbetrieben. Neue Betriebe bedeuten auch neue Ausbildungsplätze. Wir
fordern, daß wie ansonsten EU-weit üblich, sich jeder, der über ein ausreichendes
Startkapital verfügt, in die Selbständigkeit begeben kann. Die Meisterbriefes sollte
hierfür keine Voraussetzung mehr sein. Ein Meistertitel sollte lediglich als Prädikat
geführt werden.

43
Für den Bereich der schulischen Bildung

* Eine bessere Sensibilisierung des Lehrkörpers für das Thema Jugendkriminalität.
Hierzu müssen diesbezügliche Seminare  und Vorlesungen fester Bestandteil des
pädagogischen Studiums für alle Sekundarstufen sowie die Primarstufe sein.
* Eine bessere Lehrer-Schüler-Betreuungsrelation: Die Jungen Liberalen NRW
fordern die Landesregierung auf: Weg mit dem „Geld statt Stellen-Programm“ für
junge Lehrer! Die so frei gewordenen Finanzmittel werden dringend zur Schaffung
neuer Lehrerstellen benötigt, um so dem Dilemma überfüllter Klassen entgegen zu
treten. So kann individueller auf die Probleme der Schüler eingegangen werden.
* Medienpädagogik muß fester Bestandteil der Lehrpläne werden. Die Schüler lernen
so, sinnvoll und selektiv mit der Informationsflut umzugehen. Nachahmendes
Verhalten kann durch die kritische Hinterfragung von Medieninhalten eingeschränkt
werden. Medienaufklärung statt Zensur!
* Das Angebot der Ganztagsbetreuung bzw. der Ganztagsschulen muß deutlich
verbessert und ausgebaut werden.

Die Jungen Liberalen fordern die Landesregierung NRW auf, den Ausbildungs- und
Freizeitmöglichkeiten von Jugendlichen, sowie dem Jugendstrafvollzug größere
Haushaltsprioritäten einzuräumen. Dies ist die einzige Möglichkeit, der zunehmenden
Kriminalität von Jugendlichen vorzubeugen. Eine Herabsetzung des
Strafmündigkeitsalters lehnen die Jungen Liberalen jedoch entschieden ab. Für diese
Senkung der Altersgrenze besteht kein Anlaß, denn der Anteil der Kinder (also der
unter 14jährigen) an der Gesamtkriminalität ist gegenüber anderslautender
Medienberichte nicht gestiegen.

Teleheimarbeit

Die modernen Telekommunikationstechniken erhalten immer größere Bedeutung im
Arbeitsalltag. Gerade junge Beschäftigte stehen den neuen  Technologien sehr
aufgeschlossen gegenüber. Junge Liberale begrüßen diese Entwicklung und fordern
den verstärkten Einsatz von Teleheimarbeit auch im öffentlichen Dienst.

Durch die bestehenden Kommunikationssysteme eröffnet sich die Möglichkeit, einen
Großteil der anfallenden Arbeiten zu Hause  zu erledigen. Diese Alternative der
Aufgabenerledigung wird als „Teleheimarbeit“ bezeichnet. Hierbei werden
unterschiedliche Formen angedacht, wie etwa die isolierte Teleheimarbeit (der
Beschäftigte erbringt seine Arbeitsleistung ausschließlich an seiner häuslichen
Arbeitsstätte) oder die alternierende Teleheimarbeit (die Arbeitsleistung wird teilweise
in der Wohnung und teilweise in der Verwaltung erbracht).

Einige Vorteile der Teleheimarbeit liegen z.B.

* im Wegfall längerer Wegezeiten zur Arbeitsstelle,
* in der flexiblen Gestaltung der Arbeit und der Arbeitszeit,
* in der Schonung der Umwelt,
* in den Kostenersparnissen,
* sowie in der Ausnutzung der technologischen Potentiale. Die mit der Einführung von Teleheimarbeit verbundenen Risiken und Nachteile
dürfen jedoch nicht außer Acht gelassen werden. So besteht beispielsweise die
Gefahr der Isolation des Arbeitnehmers von seiner Dienstelle. Dieses Risiko sollte
jedoch nach unserer Ansicht begrenzt werden, da gerade bei Berufsanfängern eine
Identifikation mit dem  Arbeitgeber aufgebaut werden muß. Zudem kann die
Einhaltung von speziell für junge Beschäftigte geltenden Schutzvorschriften (z.B.
Jugendarbeitsschutzgesetz) nicht überwacht werden.
Darüber hinaus ist zu beachten, daß eine  längere Abwesenheit von der Dienststelle
oder dem Dienstbetrieb negative Auswirkungen auf die Beurteilungsmöglichkeit und
die Beurteilung eines Mitarbeiters haben kann. Hierdurch können Nachteile für den
beruflichen Werdegang nicht ausgeschlossen werden. Gerade für junge
Beschäftigte, die sich noch am Anfang ihrer „Karriere“ befinden, müssen berufliche
Nachteile weitest möglich ausgeschlossen werden.

Da absehbar ist, daß zukünftig immer mehr Teleheimarbeitsplätze eingerichtet
werden, müssen die nachfolgenden Forderungen berücksichtigt werden:
Forderungen bei der Einführung von Teleheimarbeit
* Die Auslagerung von Arbeiten aus der Dienstelle in  den häuslichen Bereich darf
nicht gegen den Willen des Beschäftigten erfolgen.
* Teleheimarbeit soll vorrangig in Mischform, d.h. als „alternierende Teleheimarbeit“
organisiert werden, um die  bisherige Anbindung  insbesondere im sozialen Bereich
sicherzustellen.
* Teleheimarbeitsplätze sollen zukunftsorientiert eingerichtet und regelmäßig den
aktuellen Standards angepaßt werden.
* Teleheimarbeitsplätze müssen in Einklang mit Arbeitssicherheit und Arbeitsschutz
des Teleheimarbeiters gestaltet werden. Das bedingt, daß der Beschäftigte
umfassend über mögliche Gesundheitsgefährdungen aufgeklärt werden muß und
daß der Arbeitgeber, der für die Anschaffung der Hard- und Software verantwortlich
ist, dabei die Arbeitssicherheits- und Arbeitsschutzvorschriften berücksichtigt. Ein
Recht des Ordnungsamtes oder des Arbeitgebers auf ständige  Kontrolle des
Teleheimarbeitsplatzes und damit der Wohnung ist abzulehnen.
* Die Arbeitszeitregelungen bzw. tarifvertraglichen Regelungen müssen auch für
Teleheimarbeiter gelten.
* Technische Störungen dürfen nicht zu Lasten der Teleheimarbeiter/innen gehen.
* Teleheimarbeitern muß ein Anspruch  auf Rückkehr an den Arbeitsplatz in der
Dienststelle eingeräumt werden.
* Alle Maßnahmen, die die Einführung von Teleheimarbeitsplätzen betreffen, müssen
der Mitbestimmung der Personal-/Betriebsräte unterliegen.

Neue Arbeitszeitmodelle

I. Einführung: Neue Wege der Arbeitszeitpolitik

Das breite Spektrum der Arbeitszeitpolitik hat sich zu einem zentralen Steuerungsinstrument der Arbeitsmarkt- und  Betriebspolitik entwickelt. Die Jungen Liberalen fordern die  öffentlichen Verwaltungen auf, stärker flexible Arbeitszeitmodelle zu nutzen und setzen sich dafür ein den öffentlichen Dienst mit folgenden arbeitszeit-politischen Instrumenten spürbar zu reformieren.

II. Leitsätze für eine neue Arbeitszeitpolitik

1. Gleitarbeitszeit
Die Einführung von Gleitzeit unter gleichzeitiger Änderung der Arbeitsverordnung räumt mehr Gestaltungsfreiheiten und individuelle Freiräume ein; dadurch wird

* die Eigenverantwortlichkeit der Mitarbeiter/innen gestärkt;
* die Motivation der Mitarbeiter/innen gefördert;
* eine höhere Gerechtigkeit ermöglicht.
Die Details für die Einführung von Gleitzeit sind durch Dienst- bzw. Betriebsvereinbarungen zu regeln. Hierbei sind folgende Punkte auszuführen:

==> Festlegung der Kernarbeitszeiten, Gleitzeiten, Ruhezeiten;
==> Berücksichtigung von Rüstzeiten, von Fahrten zu auswärtigen Dienstorten, von
Dienstreisen, Dienstfahrten und Dienstgängen;
==> Berücksichtigung des Datenschutzes.

Wegen den besonderen fachspezifischen Belangen sollten die DBB-Gewerkschaften den Personal- und Betriebsräten Mustervereinbarungen zur Verfügung stellen. Es ist auch auf die Verpflichtung des Dienstherren hinzuweisen, daß er die organisatorischen Voraussetzungen für die Einführung der Gleitzeit schaffen muß.
Bei einer Einführung von Gleitzeit fordern die Jungen Liberalen NRW aus Gründen der Gleichbehandlung und des vereinfachten Verfahrens die elektronische Zeiterfassung.

2. Monatliche Arbeitszeit (Monatsarbeitszeit)
Im Bereich der „Inneren Verwaltung“ wurde in der Vergangenheit die Gleitzeit häufig in Form der Monatsarbeitszeit eingeführt. Bei diesem Arbeitszeitsystem erbringen die Beschäftigten ihre Arbeitszeit im Rahmen eines Monats. Mehr- oder Minderstunden können nur im Rahmen der Regelung in den jeweiligen Betriebs- bzw. Dienstvereinbarungen in den nächsten Monat übertragen werden.

3. Jährliche Arbeitszeit (Jahresarbeitszeit)
Im Gegensatz zur Monatsarbeitszeit bietet die Jahresarbeitszeit ein größt mögliches Maß an Flexibilität, da der Ausgleich von Mehr- oder Minderstunden im Rahmen eines Arbeitsjahres erfolgen kann.  Dieses Arbeitszeitsystem ist für die Arbeitsbereiche vorteilhaft, in denen sich saisonalbedingte  Arbeitsbelastungen ergeben.
Die jährliche Arbeitszeit kann über ein Jahresarbeitszeitkonto abgewickelt werden.
Die nähere Ausgestaltung des Jahresarbeitszeitkontos ist gesetzlich und tarifvertraglich zu regeln.
Dazu gehören insbesondere Regelungen zur Gewährung von Erholungsurlaub, von Freizeitausgleich für Mehrarbeit, sowie  Ausgleich für Mehrarbeit in Form von
finanziellen Leistungen. Des weiteren sind Höchst-  und Mindestarbeitszeiten
festzulegen.
Bestehende Schutzvorschriften sind zwingend zu beachten und Ausnahmen auf ein Minimum zu beschränken.
Die Aufteilung der Jahresarbeitszeit unterliegt der ausdrücklichen Mitbestimmung von
Personal- u. Betriebsräten.

4. Kombination von Arbeitszeitmodellen
Eine Kombination aus verschiedenen Arbeitszeitmodellen, wie es z.B. beim BAWAZ geplant war, sollte in die Gesamtüberlegungen einbezogen werden.

5. Altersteilzeit
Bezüglich der Altersteilzeit sind nach Ansicht der Jungen  Liberalen NRW drei Aspekte zu berücksichtigen:

1. Regelungen des herkömmlichen Vorruhestandes sollen weiter Beachtung finden.
2. Die Altersteilzeit für Voll- und Teilzeitkräfte soll über das Instrumentarium des
Lebensarbeitszeitkontos möglich sein.
3. Die Altersteilzeit soll mit entsprechenden Zusatzvereinbarungen als gleitender Übergang zur Rente realisiert werden.

6. Personalbedarfsermittlung
Flexible Arbeitszeitmodelle dürfen nicht zu einer Arbeitsverdichtung führen. Um diese zu verhindern, sind Mindestpersonalausstattungen (Innere Verwaltung) bzw. Mindestdienststärken (Schichtdienst) durch Personalbedarf zu ermitteln.

7. Mitarbeiterbeteiligung
Die Mitarbeiter/innen sind frühzeitig und umfassend bei  der Einführung von Arbeitszeitmodellen zu beteiligen. Die frühzeitige Beteiligung schafft bzw. verstärkt die Akzeptanz für Wandel und Erneuerungen.
Die praktische Umsetzung neuer Arbeitszeitmodelle soll deshalb in mehreren Phasen
erfolgen:

1.  Information der Mitarbeiter und Abfrage der Wünsche (evtl. Workshop);
2.  Grobabstimmung des neuen Arbeitszeitmodells zwischen Personalvertretung und Dienstherr;
3.  Beteiligung der Mitarbeiter;
4.  Erstellung einer Dienstvereinbarung.

Der Prozeß wird durch ständige Information über den derzeitigen Verfahrensstand begleitet.

III. Teilzeitarbeit

Die derzeitige wirtschaftliche Situation in der Bundesrepublik Deutschland ist durch die höchste Arbeitslosenzahl seit Bestehen der Republik gekennzeichnet. Somit bestimmt die Frage „Wie können durch die verbleibende Arbeit mehr Arbeitsplätze entstehen?“ die derzeitige Arbeitsmarktpolitik und somit auch die Arbeitszeitpolitik. Eine mögliche Antwort könnte sich aus der Teilzeitarbeit ergeben. Jegliche Form von Zwangsteilzeitarbeit lehnen die Jungen Liberalen NRW ab. Die Jungen Liberalen NRW befürworten die Teilzeitarbeit, knüpfen jedoch an die Einführung der Teilzeitarbeit folgende Bedingungen:

* Teilzeitarbeitsplätze sind  nur dann sinnvoll, wenn sie sich zeitlich, inhaltlich und ablauftechnisch in die Organisation integrieren lassen. Insbesondere favorisieren die Jungen Liberalen NRW Teilzeitarbeit in Form von „Job-Sharing“. Hierbei teilen sich zwei oder mehr Personen einen Arbeitsplatz.
* Die Teilzeitarbeit ist flexibel und einvernehmlich zu gestalten, wobei sichergestellt sein muß, daß dies auch ablauftechnisch umsetzbar ist. Der Arbeitgeber soll den Wünschen des Arbeitnehmers möglichst entgegenkommen.
* Es ist darauf zu achten, daß weder Vor- noch Nachteile gegenüber den Vollzeitkräften entstehen.

IV. Qualifikationsmaßnahmen

Teilzeitarbeitskräfte müssen den gleichen Zugang zu Qualifikationsmaßnahmen besitzen, wie Vollzeitkräfte. Bei der Gestaltung der Qualifikationsmaßnahmen ist auf die Bedürfnisse und Möglichkeiten der Teilzeitarbeitskräfte einzugehen. Teilzeitkräfte müssen die gleichen Aufstiegsmöglichkeiten haben.

V. Schlußforderungen

Die Arbeitgeber- und die Arbeitnehmerseite besitzen  bei der Einführung von Teilzeitarbeit beschäftigungs-politische  Vorteile. Unter Berücksichtigung der verschiedenen Modelle der  Arbeitszeitpolitik und den  vorgenannten Positionen, mögen sich die Jungen Liberalen NRW mit der konzeptionellen Ausgestaltung der Arbeitszeitmöglichkeiten im öffentlichen Dienst auseinandersetzen.
Beschluß B 11: Beibehaltung der 610 DM-Jobs

Die Jungen Liberalen NRW fordern die Bundestagsfraktion der F.D.P. auf, bei der Diskussion um die Beibehaltung der 610-DM-Jobs standhaft zu bleiben und dem Drängen einiger Unionspolitiker nicht nachzugeben.

Antrag Blut- und Organspendeerklärung

Der Landeskongreß beschließt, daß sich die F.D.P. für die Einführung eines Informationsnachmittags an allen Schulen mit Sekundarstufe II und an Berufsschulen einsetzen soll. Die Teilnahme ist freiwillig; die Veranstaltung findet außerhalb des Unterrichts statt. In der Veranstaltung soll durch kompetente Fachärzte die Schülerschaft über Blut- und Organspende informiert und aufgeklärt werden.

Arbeit in Freiheit

In der liberalen Bürgergesellschaft ist  Arbeit ein Teil der Selbstbestimmung und Selbstverwirklichung. Eine freie Gesellschaft ist  mit Massenarbeitslosigkeit nicht zu
vereinbaren. Der Strukturwandel von der Industrie- zur Dienstleistungs- und Informationsgesellschaft bietet auch  für das Hochlohnland Deutschland eine Zukunftschance für mehr produktive Arbeitsplätze. Die Arbeit ist dabei so zu organisieren, daß das Individuum die gewünschte Tätigkeit möglichst selbstbestimmt ausübt.
Auch bei der Gestaltung des Arbeitslebens muß der Mensch in den Mittelpunkt gestellt werden. Das bedeutet unter anderem, daß individuellen Bedürfnissen durch flexible Arbeitsverträge hinsichtlich Lohn- und Arbeitszeit Rechnung zu tragen ist. Am Arbeitsplatz sollte die Entscheidungsbeteiligung des Einzelnen eine möglichst selbstbestimmte Ausübung der Tätigkeit fördern. Dazu gehört auch die Stärkung des Einzelnen in der betrieblichen Mitbestimmung. Wir brauchen statt reiner Funktionärsmitbestimmung Arbeitnehmermitbestimmung. In der Bürgergesellschaft ist das langfristige Ziel im Rahmen  der heutigen Mitbestimmungsbefugnisse
Mitarbeiterbegehren und Mitarbeiterentscheide einzuführen.
Für Liberale ist darüber hinaus die Beteiligung des Arbeitnehmers am Unternehmenskapital, z.B. durch Investivlöhne, eine wichtige Möglichkeit, die Verbindung des Arbeitnehmers zum Unternehmen zu stärken und die Freiheit des Arbeitnehmers zu sichern. Da sich ein solches System nicht verordnen läßt, wollen Liberale dazu Anreize schaffen. Das Leben besteht nicht nur aus Erwerbsarbeit. Vielmehr werden Tätigkeiten außerhalb der bisherigen Formen der Erwerbsarbeit eine zunehmende Bedeutung erlangen. Die realen Möglichkeiten, den Erwerbsberuf mit Familie und Privatleben zu vereinbaren, müssen verbessert werden. Dabei können insbesondere die Entwicklungen der Informationsgesellschaft von Nutzen sein:
Telearbeit und wohnortnahe Telearbeitszentren verringern räumliche Distanz zwischen Wohnen und Arbeiten oder heben sie auf. Telearbeit erlaubt eine flexiblere Arbeitszeitgestaltung. Ebenso eröffnen sich für Körperbehinderte neue Chancen auf dem Arbeitsmarkt.
Auch ehrenamtliches Engagement ist Ausdruck der Freiheit in der Bürgergesellschaft. Diese Form der Arbeit ist besonders zu fördern, um so den Zusammenhalt der Bürger untereinander zu stärken. Die für ehrenamtliches Engagement aufgebrachte Arbeitszeit erlaubt es, den Bürgern, dem Staat Aufgaben, die er nicht übernehmen muß, wieder zu entziehen, um so die Freiheit des Einzelnen zu sichern.