Soziale Marktwirtschaft 2.0 – Der Markt als Grundlage und Instrument unserer Freiheit

Der Schutz und die Verwirklichung der Freiheit des Einzelnen sind für Liberale die wichtigsten Aufgaben des Staates und zugleich seine Wirkungsgrenze. All sein Handeln muss diesen Prinzipien genügen und darf niemals die Freiheit und Würde des einzelnen Menschen in Frage stellen. Er ist Garant eines Ordnungsrahmens, der alle Bürger gleichermaßen bindet und ihnen die freie Entfaltung ihres Lebens innerhalb dieses Rahmens sichert und ermöglicht. Darüber hinaus ist er aber weder legitimiert noch befähigt, „gute“ oder „richtige“ Entscheidungen für den Einzelnen zu treffen. Auch unser Wirtschaftssystem muss diese Erkenntnis widerspiegeln. Wir vertrauen darauf, dass jeder für sich und in freier Zusammenarbeit mit anderen zu legitimeren und passgenaueren Lösungen kommt, als es der Staat durch kollektives Handeln vermag. Wir trauen den Menschen zu, auch in wirtschaftlichen Fragen mündige Entscheidungen zu treffen, die Konsequenzen des eigenen Handelns zu tragen und frei von der Bevormundung anderer zu leben.

In unserer modernen Gesellschaft wollen und müssen die Menschen miteinander Handel treiben, um ihre Fähigkeiten und Bedürfnisse in Einklang zu bringen. Die denkbar beste Plattform dafür ist die Marktwirtschaft. In ihr treten die Menschen als gleichberechtigte Anbieter und Nachfrager auf. Sie werden sich dabei nur einig, wenn beide Seiten ihren Nutzen sehen. Der Markt bietet den Raum dafür, dass Verträge freiwillig geschlossen werden können, der gesellschaftliche Wohlstand steigt und Eigen- und Gemeinnutz vereint werden.

Die dezentrale Natur des freien Marktes erlaubt grundsätzlich eine wesentlich effizientere Ressourcennutzung und -verteilung als es einer zentralistisch geplanten Wirtschaftsordnung möglich wäre. Aber das Risiko eines Marktversagens ob durch Eingriffe der Politik oder marktinterne Mechanismen muss stets bedacht und durch einen klaren ordnungspolitischen Rahmen reduziert werden.

Der Markt sichert nicht nur unsere wirtschaftliche Freiheit, sondern enthält auch eine starke soziale und emanzipatorische Komponente. Er verteilt Wohlstand nach Leistung, Innovation und Kreativität statt nach Klasse, Hautfarbe oder Geschlecht. Damit schafft er faire Chancen für den Aufstieg jedes Einzelnen und befördert damit eine offene und dynamische Gesellschaft. Nicht zuletzt entsteht erst durch den Marktprozess der große volkswirtschaftliche Wohlstand, der anschließend auch denjenigen zu Gute kommt, die nicht selbst an dessen Entstehung mitwirken können. Wir Liberale sehen im Markt daher nicht nur ein hervorragendes Wirtschaftsmodell, sondern auch eine Grundlage des Schutzes und der Verwirklichung unserer Freiheit.

Wirtschaftliche Freiheit bedingt immer auch soziale Verantwortung. Der Markt dient den Menschen, nicht die Menschen dem Markt. Ihre sozialen Bedürfnisse müssen deshalb schon im Marktprozess berücksichtigt werden. Dies schwächt den Marktprozess nicht, sondern macht ihn im Gegenteil wirkungsvoller. Die Marktwirtschaft funktioniert umso besser, desto größer das Vertrauen aller Beteiligten in sie ist und desto eher ihr die Einbindung möglichst vieler Menschen gelingt.

Damit der Markt all dies leisten kann, muss er in eine rechtliche Ordnung eingebettet sein, die seine dauerhafte Funktionsfähigkeit sicherstellt und Vertrauen zwischen seinen Teilnehmern schafft. Der Staat muss die Vertragsfreiheit der Akteure vor äußeren Eingriffen schützen, private Eigentumsrechte garantieren und die Offenheit des Marktes durchsetzen. Er muss dafür sorgen, dass die Folgen des eigenen Handelns nicht auf Dritte abgeschoben werden; weder auf andere Marktteilnehmer, noch auf künftige Generationen. Soziale Teilhabe muss schon im Marktprozess stattfinden und die Würde jedes Einzelnen zu jedem Zeitpunkt sicherstellen.

Deutschland wird diesen Ansprüchen heute nicht gerecht. Zum einen wird die Freiheit des Marktes durch den Staat immer weiter eingeschränkt, zum anderen die soziale Verantwortung durch Marktmanipulation und die Ausnutzung von Informations- und Organisationsunterschieden zwischen Marktteilnehmern ausgehöhlt. Die Jungen Liberalen NRW wollen diese Missstände beheben und den Markt besser machen. Wir wollen eine möglichst freie Marktordnung, die Teilhabe auf dem Weg statt Gleichheit am Ende fördert, Hindernisse abbaut, zu Leistung anreizt, fit für die Globalisierung ist und auch der kommenden Generation noch Freiheit und Selbstverwirklichung sichert – wir wollen die Soziale Marktwirtschaft 2.0.

Neue Märkte schaffen

Viel zu oft hält der Staat an veralteten Regeln fest, die ihren eigentlichen Sinn längst verloren haben oder in Wahrheit noch nie einen hatten. Die Abschottung zahlreicher Berufsfelder vor den Mechanismen der Marktwirtschaft gehört für uns dazu. Die Liberalisierung bisher überregulierter Berufe ist gleichermaßen eine Frage der volkswirtschaftlichen Vernunft wie der individuellen Chancengerechtigkeit und muss entschlossen angegangen werden. So müssen beispielsweise das Monopol für Bezirksschornsteinfeger und die Bedarfsprüfung bei der Bestellung von Notaren entfallen. Auch die bisher geltenden Einschränkungen beim Besitz mehrerer Apotheken sind abzubauen. Darunter dürfen bisher bestehende Qualitätssicherungsstandards nicht leiden. Die Monopolkommission soll alle zahlenmäßig beschränkten Berufe auf die Möglichkeit der völligen Liberalisierung untersuchen und dem Bundestag anschließend berichten.

Auch ganze Marktbereiche werden aktuell von Wettbewerbs- und Innovationsdruck weitgehend ferngehalten. Wir sind davon überzeugt, dass eine Liberalisierung auch hier zusätzliche Nachfrage generiert, so zur Mehrung des Wohlstands beiträgt und außerdem ein Ausdruck der grundgesetzlich garantierten Berufsfreiheit ist. Deshalb wollen wir bisher geschlossene Märkte öffnen. So sollen staatliche Konzessionen zum Betrieb eines Gewerbes im Taximarkt weitgehend abgeschafft werden, Preisbindungen bei Büchern entfallen und der Meisterzwang zur Gründung eines eigenen Handwerksbetriebes weiter abgeschafft werden. Die ungerechtfertigte Privilegierung von Sozial- und Gesundheitskonzernen in kirchlicher Trägerschaft, wie etwa im Arbeits- und Steuerrecht verzerrt den Markt und benachteiligt private Konkurrenz und ist deshalb abzuschaffen. Die Monopolkommission soll alle konzessionierten und preisgebundenen Märkte auf die Möglichkeit der völligen Liberalisierung untersuchen und dem Bundestag anschließend berichten.

Der Staat soll der privaten Wirtschaft keine Konkurrenz machen. Staatliche Unternehmen sollen daher grundsätzlich privatisiert und am Markt kapitalisiert, staatliche Anteile an privaten Unternehmen veräußert werden. Dienstleistungen der unmittelbaren Daseinsvorsorge müssen weiter durch den Staat erbracht werden, sofern es bei gleichbleibender Qualität kein kostengünstigeres privates Angebot gibt.

Bei der Erschließung neuer Märkte dürfen private Akteure nicht durch den Staat ausgebremst werden. Zölle und ähnliche Handelsschranken sollen daher grundsätzlich im Rahmen der Welthandelsorganisation abgebaut werden. Freihandelsabkommen mit Drittstaaten außerhalb der Europäischen Union sind eine große Chance und sollen offensiv angestrebt werden. Die Verhandlungen müssen dabei so transparent wie möglich erfolgen und die bisherigen Standards der Marktwirtschaft in Deutschland angemessen berücksichtigen. Innerhalb der Europäischen Union ist der gemeinsame Binnenmarkt weiter auszubauen.

Der Staat als Marktakteur

Über die Vergabe öffentlicher Aufträge ist auch der Staat Marktakteur. Als solcher vertritt er die Interessen seiner Bürger und hat auf eine hinreichende Qualität und effiziente Beschaffung der ausgeschriebenen Arbeiten zu achten. Die Überfrachtung öffentlicher Vergaben mit sachfremden Kriterien wie der Regionalität der Arbeitsmittel, dem Vorhalten eines Eltern-Kind-Zimmers ist ein Innovationshemmnis und führt zu steigenden Kosten. Aus dem Tariftreue- und Vergabegesetz sollen daher nach sächsischem Vorbild alle sachfremden Kriterien gestrichen werden.

Marktwirtschaft lebt von Wettbewerb und Vielfalt. Ziel öffentlicher Vergaben muss es daher sein, die Aufträge so offen zu formulieren, dass sich möglichst viele Unternehmen bewerben können. Größere Aufträge sind nach Möglichkeit und nach Abwägung des Kosten-/Nutzenverhältnis so zu vergeben, dass sich auch kleinere und mittlere Unternehmen um einzelne Teilaufträge bewerben können.

Der Staat trägt als Arbeitgeber eine besondere Verantwortung für die transparente, nachvollziehbare und diskriminierungsfreie Besetzung offener Stellen. Kriterien für eine Anstellung im öffentlichen Dienst dürfen daher allein persönliche Eignung und fachliche Befähigung sein. Kandidaten sollen nicht nach Geschlecht, Alter, ethnischem Hintergrund oder sonstigen sachfremden Kriterien ausgewählt werden, sondern nach dem Leistungsprinzip. Daher sollen alle Quoten- und Bevorzugungsregeln im öffentlichen Dienst abgeschafft werden. Gleichzeitig wollen wir in einem Pilotprojekt für höhere Stellen im öffentlichen Dienst das Prinzip der Blindbewerbung testen.

Entlastung des bestehenden Marktes

Enge staatliche Regelsetzung begrenzt die Kreativität und Innovationsfähigkeit des Marktes. Heute wenden viele Selbstständige und Freiberufler fast mehr Zeit für die Erfüllung diverser staatlicher Anforderungen auf als für die volkswirtschaftlich sinnvollere Ausübung ihrer Geschäftstätigkeit. Wir freuen uns auf die vielen noch unentdeckten Ideen und Marktlücken und fordern daher einen tiefgreifenden Abbau der bürokratischen Belastungen für die Privatwirtschaft. Auch gesetzliche Produktions- und Dienstleistungsstandards müssen dabei kritisch hinterfragt und, wo ohne Gefährdung der Sicherheit Dritter möglich, abgeschafft werden.

Bürger und Unternehmen in Deutschland leiden unter einer vergleichsweise hohen Steuer- und Abgabenlast. Wenn sie dem Globalisierungsdruck weiter standhalten sollen, muss dieses Problem entschlossen angegangen werden. Wir fordern daher dringend ein Belastungsmoratorium. Bestehende Steuern und Abgaben sollen nicht erhöht, neue nicht eingeführt werden. Darüber hinaus wollen wir den Halbteilungsgrundsatz in der Verfassung verankern, kein Bürger und kein Unternehmen soll mehr als die Hälfte seines Einkommens bzw. Gewinns durch direkte Steuern verlieren.

Zur Schaffung fairer Marktbedingungen und zur Vermeidung von Steuerhinterziehungen fordern wir bei der Umsatzsteuer die aufkommensneutrale Zusammenfassung der bisherigen Steuersätze zu einem Tarif. Im Rahmen dieser Zusammenfassung hat eine automatische Anpassung der Steuerfreibeträge und relevanten Sozialleistungen zu erfolgen.

Im europäischen und internationalen Vergleich ist die deutsche Regelung für die Übergabe von Unternehmen für die Beteiligten deutlich schlechter. Nicht selten stellt die Erbschaftssteuer die Erben funktionierender Unternehmen vor die Option zur Geschäftsaufgabe. Die Erbschaftssteuer schadet dem Wirtschaftsstandort Deutschland, gefährdet Arbeitsplätze und ist überdies ein weitreichender Eingriff in das Privateigentum. Wir fordern daher ihre schrittweise Absenkung bis zur vollständigen Aufhebung. Zur unmittelbaren Gegenfinanzierung sollen die Länder einen aufkommensneutralen Zusatzanteil an der Körperschaftssteuer vom Bund erhalten.

Ein objektiver Verbraucherschutz ermöglicht es dem Bürger als Konsumenten eine informierte Kaufentscheidung zu treffen. Im Sinne mündiger Bürger darf der Verbraucherschutz aber nicht als Deckmantel für die Einschränkung der Vertragsfreiheit missbraucht werden. Statt staatliche Kaufverbote für potentiell gesundheitsschädliche Produkte oder Dienstleistungen zu verhängen, setzen wir auf die Information der Bürger. Wo nachteilige Gesundheitswirkungen zweifelsfrei und schon in geringer Konsummenge belegt sind, müssen spätere Kosten in die Gesundheitsausgaben integriert werden. Wo aber der gemäßigte Konsum von Gütern keine nennenswerten nachteiligen Wirkungen hat, sind Lenkungssteuern wie die Bier-, Kaffee- und Schaumweinsteuer abzuschaffen. Der Einführung neuer Lenkungssteuern wie einer Zucker-, Cola- oder Fettsteuer erteilen wir eine klare Absage.

Faire Ordnungsregeln im Markt

Zielvorstellung der Sozialen Marktwirtschaft sind Unternehmen, in denen sich Eigentümer und Beschäftige partnerschaftlich begegnen und ihre eigenen Interessen immer im Respekt und der Achtung vor den notwendigen Bedürfnissen der anderen Seite vertreten. Wichtigster Ausdruck dieser Sozialpartnerschaft ist die grundgesetzlich garantierte Koalitionsfreiheit in Verbindung mit der Autonomie der Tarifparteien. Der Staat hat seine Eingriffe in die Vertragsfreiheit zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern auf das notwendige Maß zu beschränken. Wir bekennen uns ausdrücklich zu Koalitionsfreiheit und Tarifautonomie und wollen diese Leitlinien der Sozialen Marktwirtschaft stärken.

In unserer modernen Gesellschaft mit vielfältigen und kleinteiligen Märkten gehen Flächentarifverträge mit Millionen von Betroffenen häufig an der Realität in den Betrieben vor Ort vorbei. Wir wollen, dass die konkrete wirtschaftliche Situation der einzelnen Unternehmen bei Tarifverhandlungen stärker berücksichtigt wird. Deshalb müssen regionale Tarifverträge stets Vorrang vor Flächentarifverträgen und betriebliche Tarifvereinbarungen stets Vorrang vor Regionaltarifverträgen haben. Unser Ziel ist langfristig, dass in jedem Unternehmen ein eigener Tarifvertrag zwischen Arbeitgeber und Beschäftigten aushandelt wird, der die spezifische Situation vor Ort widerspiegelt. Haustarifverträge sollen alle in einem Unternehmen tariflich Beschäftigten umfassen und so eine verfassungskonforme Alternative zur betrieblichen Tarifpluralität bieten. Das von der Bundesregierung geplante Gesetz zur Tarifeinheit lehnen wir ab. Auch weiterhin muss es die Möglichkeit geben, außertariflich Beschäftigte für besondere oder herausgehobene Funktionen einzustellen.

Streiks und Aussperrungen sind für uns ein legitimes, aber kein wünschenswertes Mittel des Arbeitskampfes. Jede so geführte Auseinandersetzung kostet volkswirtschaftlichen Wohlstand und schadet über Produktionsausfälle und Arbeitsplatzgefährdung gleichermaßen Arbeitgebern wie Arbeitnehmern. Arbeitskampfmaßnahmen sollen daher die Ausnahme eines Tarifkonflikts sein. Für beide Seiten muss die Friedenspflicht über den Ablauf eines Tarifvertrages hinaus auf den Zeitraum laufender Verhandlungen verlängert werden. Scheitern diese Verhandlungen oder weigert sich eine der Seiten an Verhandlungen teilzunehmen, so ist ein verbindliches Schlichtungsverfahren durchzuführen, für dessen Zeitraum ebenfalls Friedenspflicht gelten soll. Erst nach einem möglichen Scheitern des Schlichtungsverfahrens sollen Streiks nach einer entsprechenden Urabstimmung im Betrieb möglich sein. Dabei geht das Recht zur Organisation des Arbeitskampfs bei Existenz eines Haustarifvertrags von der Gewerkschaft auf den Betriebsrat über. Streiks und Aussperrungen sollen gerichtlich untersagt werden können, wenn durch sie ein hinsichtlich der Ziele des Arbeitskampfes unverhältnismäßiger volkswirtschaftlicher Schaden entsteht. Streiks ohne Zustimmung des Betriebsrats, der Gewerkschaft bzw. der Mehrheit der Beschäftigten bleiben ebenso wie politische Streiks verboten.

Die Selbstorganisation der Beschäftigten in einem Unternehmen stärkt grundsätzlich das Zusammengehörigkeitsgefühl und bindet Arbeitnehmer und Arbeitgeber partnerschaftlich aneinander. Die betriebliche Mitbestimmung ist daher zu Recht eine tragende Säule der Sozialen Marktwirtschaft. Sie muss aber immer als Mitbestimmung in innerbetrieblichen Angelegenheiten und niemals als Fremdbestimmung der Beschäftigten über das Eigentum des Unternehmens verstanden werden. Einige Fehlentwicklungen müssen zum Schutze der Eigentumssicherheit und damit zu Gunsten der Marktfähigkeit der Unternehmen korrigiert werden. Freistellungen von Betriebsräten von ihren eigentlichen Vertragspflichten müssen auf das zur Wahrnehmung unmittelbar betriebsbezogener Arbeit notwendige Maß zurückgeführt werden. Einen absoluten Kündigungsschutz für Betriebsräte sowie Übernahmegarantien und Mindestnoten für Auszubildendenvertreter soll es nicht länger geben.

Wir wollen die Eigentümerverantwortung in Unternehmen stärken. Risiko auf der einen und Ertrag oder Verlust auf der anderen Seite müssen näher zusammengebracht werden. Deshalb sollen Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat kein Stimmrecht haben. Für die Berufung soll es keine gesetzlichen Quotenregelungen geben.

Lohnfindung ist grundsätzlich Sache der Tarifparteien. Gesetzliche Mindestlöhne vernichten Nachfrage auf dem Markt, gefährden gerade Arbeitsplätze von gering qualifizierten Menschen und sind deshalb abzuschaffen. Die Mindestlohnregelung des Arbeitnehmerentsendegesetzes ist auf die Branchen zu begrenzen, die tatsächlich unter ausländischem Wettbewerbsdruck stehen. Nur für sie soll das Instrument der Allgemeinverbindlichkeitserklärung fortgelten. Als notwendiges Kriterium ist zusätzlich die Zustimmung des Bundeskartellamtes einzuholen, das die Unbedenklichkeit in Hinblick auf die Wettbewerbssituation auf dem Markt zu bescheinigen hat.

Beschäftigte müssen sich darauf verlassen können, dass unbefristete Arbeitsverträge vor willkürlicher Kündigung schützen. Gleichzeitig sichert der vergleichsweise hohe Kündigungsschutz in Deutschland nur diejenigen, die bereits eine Beschäftigung haben, erschwert aber allen anderen die Aufnahme einer unbefristeten Arbeit. Wir wollen den gesetzlichen Kündigungsschutz maßvoll weiterentwickeln und beschäftigungsfreundlicher machen. Das Kündigungsschutzgesetz soll daher nicht für Kleinbetriebe unter 30 Beschäftigten gelten und das Kündigungsmerkmal der verhaltensbedingten Kündigung praxisnaher werden. Bei der Berechnung der Kündigungsfrist soll auch die Beschäftigung vor dem 25. Lebensjahr angerechnet werden.

Neueinstellungen müssen einfacher werden. Bürokratische Vorgaben und umfangreiche Dokumentationspflichten erschweren es Unternehmen, schnell die richtigen Beschäftigten zu finden. Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz muss mit dem Ziel reformiert werden, Arbeitgeber und Bewerber in ihrer gegenseitigen Vertragsfreiheit zu stärken. Es soll die merkmalsbezogene Personalauswahl nur dann einschränken, wenn der Arbeitgeber dafür keine glaubhaften betrieblichen Gründe angeben kann. Die Beweispflicht muss bei der klagenden Seite liegen. Betriebliche Gründe können sein: Aufbau, Struktur, Kundenzielgruppe, Auswirkungen auf den Umsatz.

Befristete Arbeitsverträge sind grundsätzlich eine gute Maßnahme, um Arbeitnehmer an neue Aufgaben heranzuführen und ihren Leistungswillen zu prüfen. Häufig gehen sie in ein unbefristetes Beschäftigungsverhältnis über. Gleichzeitig gibt es aber auch Fälle von sachgrundlosen Befristungen, die über Jahrzehnte aneinander gereiht werden. Diese Vorgehensweise widerspricht dem Ansatz der Sozialen Marktwirtschaft und negiert die sozialen Bedürfnisse der Arbeitnehmer. Wir wollen daher die Regelungen bei sachgrundlosen Befristungen enger fassen und Kettenbefristungen oder das Austauchen von befristet Beschäftigten zwischen Unternehmen einschränken. Im Bereich der Leiharbeit gilt für uns der Grundsatz, dass gleiche Leistung auch gleich bezahlt werden muss.

Die starke Nachfrage nach geringfügigen Beschäftigungen zeigt, dass die Einführung dieses Instruments eine gute Entscheidung war. Viele sonst nicht Erwerbstätige gehen einem 450 Euro-Job nach und finden darüber den Weg in eine reguläre Beschäftigung. Gleichzeitig werden Minijobs aber dort zu einer Gefahr für die Soziale Marktwirtschaft, wo sie sozialversicherungspflichtige Beschäftigung verdrängen. Daher sollen Unternehmen ihren Geschäftsbetrieb grundsätzlich nicht auf die ausschließliche Arbeit von geringfügig Beschäftigten stützen.

Das eigene Arbeitsrecht für Kirchen wollen wir abschaffen und die Sonderregelungen auf niedrigerem Niveau beibehalten. Dazu ist den Kirchen in den Bereichen, in denen ausschließlich kircheninterne oder religiöse Dienstleistungen erbracht werden, das Recht eines Tendenzbetriebes einzuräumen.

Offenheit des Marktes

Das Wettbewerbsprinzip ist eine der Grundlagen der Sozialen Marktwirtschaft. Damit der Wettbewerb seine Innovationskraft entfalten kann, muss der Markt offen und sachbezogen agieren. Kartelle, Monopole und Quasi-Monopole gefährden die Funktionsfähigkeit des Wettbewerbsprinzips und müssen daher im Sinne einer liberalen Marktordnung vermieden und wo nötig durch den Staat aufgehoben werden.

Illegale Preisabsprachen und sonstige Wirtschaftskartelle hebeln den Marktmechanismus bewusst aus und ersetzen Leistungsgerechtigkeit durch Opportunität. Ihnen muss mit Entschiedenheit entgegengetreten werden. Die Sanktionsmöglichkeiten des Kartellamts müssen neben Bußgeldern und Vorteilsabschöpfungen um eine langjährige anteilige Gewinnabschöpfung erweitert werden. Die möglichen Sanktionen im Falle der Enttarnung eines Kartells sollen für die beteiligten Unternehmen so weitreichend sein, dass sich das Bilden von Kartellen nicht rechnet.

Um Monopol- und Quasi-Monopolstellungen möglichst zu vermeiden, muss die Zusammenschlusskontrolle im Kartellrecht verschärft werden. Die Kartellbehörden sollen auch Fusionen unterhalb der aktuellen Umsatzschwelle untersuchen und beanstanden können, wenn sie die Gefahr der Entstehung einer marktbeherrschenden Stellung sehen.

Reintegration in den Markt

Die Soziale Marktwirtschaft ist immer offen für den Wiedereinstieg von zwischenzeitlich erwerbslos Gewordenen. Unser Modell zur bestmöglichen Wiedereingliederung ist das Liberale Bürgergeld. In diesem werden alle steuerfinanzierten Sozialleistungen gebündelt und diskriminierungsfrei durch das Finanzamt als negative Einkommenssteuer ausgezahlt. Die Höhe des Bürgergeldes orientiert sich ohne Zusatzleistungen am Niveau der heutigen Grundsicherung inkl. der Wohnungsfinanzierung. Auf dieses Bürgergeld sollen Zusatzeinkünfte so angerechnet werden, dass sich Arbeit immer lohnt.

Um bewusstes Lohndumping zu Lasten des Steuerzahlers und der Sozialsysteme zu erschweren, sollen erwerbsfähige Personen nicht mehr jede angebotene Arbeitsstelle annehmen müssen. Sie können Arbeit ablehnen, wenn der Stundenlohn, hochgerechnet auf eine Vollzeitbeschäftigung, das Niveau des Bürgergeldes nicht erreicht. Erreicht der Stundenlohn dieses Niveau, so muss die Arbeit angenommen werden. Außerdem müssen sonstige Maßnahmen dahingehend reformiert werden, dass sie den Betroffenen sinnvolle und hilfreiche Qualifikationen vermitteln. Andernfalls wird der Bürgergeldanspruch gekürzt.

Die staatliche Arbeitslosenversicherung ist unflexibel und in ihrer aktuellen Form auch generationenungerecht. Wir wollen die staatliche Pflichtversicherung durch die Möglichkeit der privaten Absicherung ersetzen. Dazu soll zukünftig jeder Arbeitnehmer seinen Anteil zur Arbeitslosenversicherung sowie den des Arbeitgebers ausgezahlt bekommen. Solange das staatliche System noch in Betrieb ist, soll die maximale Bezugsdauer des Arbeitslosengeldes auf 12 Monate festgesetzt werden. Eine europäische Arbeitslosenversicherung lehnen wir ab.

Der (Wieder-)einstieg von Menschen in die eigene Selbstständigkeit muss deutlich verbessert werden. Wir wollen deshalb einen kompletten Umstieg der Förderpolitik der staatlichen Stellen weg von einzelnen Förderprogrammen hin zu einem fairen Ansatz für alle. Deshalb sollen in Deutschland neu gegründete Unternehmen für das erste Jahr ihrer Geschäftstätigkeit nur den halben Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung zahlen müssen. Die andere Hälfte soll der Staat tragen, wobei die Gegenfinanzierung durch die Abschaffung aller einzelnen Töpfe zur Förderung von Selbstständigkeit erfolgen soll. Missbrauchsmöglichkeiten in Form wiederkehrender, nicht auf langfristigen Erfolg setzenden Unternehmensgründungen müssen ausgeschlossen sein.