Die Wirtschaft entfesseln – Liberale Reform der Unternehmenssteuern in Deutschland

Der Wirtschaftsstandort Deutschland steht in der Krise. Die Coronapandemie hat die
 strukturellen Defizite unserer Volkswirtschaft zum Vorschein gebracht. Durch eine
 fehlgeleitete Energiepolitik und die russische Invasion der Ukraine steht unsere
 Wirtschaft vor neuen, großen Herausforderungen. Wir brauchen gerade jetzt eine
 Politik, die den Mittelstand von unnötigen Zwängen befreit, faire Rahmenbedingungen
 für Unternehmen schafft und vor allem eine steuerliche Reform, die die
 Gewerbetreibenden dieses Landes entlastet, um die Wirtschaft in den Aufschwung zu
 bringen. Deswegen fordern wir Junge Liberale NRW eine konsequente  Reform des
 Unternehmenssteuerrechts.

  Unternehmenssteuerrecht entstauben – Gewerbetreibende und Selbstständige entlasten

  Deutschland weist eine im internationalen Vergleich sehr hohe
 Unternehmensbesteuerung
  auf. Dies ist gefährlich, da sie Arbeitsplätze in einer Zeit des Strukturwandels
  bedroht. Um den Wirtschaftsstandort Deutschland für Unternehmen attraktiv zu
  gestalten und damit eine hohe Beschäftigung und Wohlstand für zukünftige
 Generationen
  zu sichern, ist eine umfangreiche Reform der Unternehmensbesteuerung unumgänglich.
  Die Jungen Liberalen fordern die Abschaffung der Gewerbesteuer und eine Reform der
  Körperschaftsteuer. Diese soll mit einem wettbewerbsfähigen und niedrigen sowie mit
  einem gedeckelten kommunalen Hebesatzrecht ausgestattet werden. Die Einnahmeausfälle
  der Gemeinden werden durch einen größeren Anteil ihrerseits an anderen Steuerarten
  ausgeglichen.

  Bei Personen- und Kapitalgesellschaften soll grundsätzlich eine ähnliche Steuer-und
  Abgabenbelastung des ausgeschütteten Gewinns erfolgen sowie, zumindest auf Antrag,
  eine ähnliche Belastung des thesaurierten Gewinnes. Weiterhin soll zur Erreichung
  einer größeren Rechtsformneutralität überprüft werden, welche Regulierungen bei
  Personen- und Kapitalgesellschaften reformiert werden können.

  Kapitalerträge unbürokratisch und gerecht besteuern

  Unter dem aktuellen Einkommenssteuerregime käme eine Abschaffung der
 Abgeltungssteuer für Kapitalerträge einer Mehrbelastung gleich. Daher fordern die
 Jungen Liberalen eine Reform der Abgeltungssteuer. Künftig soll die Besteuerung von
 Kapitalerträgen über eine Flat Tax von 15% erfolgen, wobei jährliche Kapitalerträge
 von weniger als 10.000€ nicht besteuert werden. Zudem fordern wir eine
 Spekulationsfrist von 12 Monaten bei Finanzprodukten. Wir sprechen uns weiterhin
 dafür aus, dass die Begrenzung von Verlustrechnungen (§ 20 Absatz 8 EstG)
 abgeschafft wird und dass Verluste vollständig  in der Verlustrechnung geltend
 gemacht werden können.

  Langfristig sollen Einkünfte aus Arbeit und Kapital gleichwertig besteuert werden.
 Um
  die Erhebung zu vereinfachen, Steuerverkürzung und -hinterziehung zu bekämpfen sowie
  zur europarechtskonformen Vermeidung von Doppelbesteuerung ausgeschütteter
  Unternehmensgewinne kann die Besteuerung von Kapitaleinkünften auch weiterhin per
  Abgeltungsteuer erfolgen, wenn sie im Wesentlichen zu einer ähnlichen
  Abgabenbelastung wie die des Arbeitseinkommens führt. Die Abgabenbelastung der
  Kapitalerträge ist einschließlich der unternehmerischen Gewinnsteuer zu verstehen.
  Die Jungen Liberalen stellen sich gegen die Wiedereinführung der Börsenumsatzsteuer
  und lehnen die Einführung einer Finanztransaktionssteuerentschieden ab.

  Umsatzsteuer reformieren

 Die Jungen Liberalen fordern daher eine grundlegende Reform des
  Umsatzsteuerrechtes. Sowohl verminderter als auch voller Mehrwertsteuersatz sollen
  zusammengefasst und einkommensneutral neu bestimmt werden. Für diejenigen mit
  geringeren Einkommen, die bisher von dem ermäßigten Steuersatz besonders profitiert
  haben, kommt dies einer Steuererhöhung gleich. Deswegen muss es zeitgleich mit der
  Einführung eines einzelnen Mehrwertsteuersatzes ebenso spürbare Entlastung für die
  Betroffenen geben. Dabei soll die Entlastung jedoch nicht nur dieMehrbelastung durch
  die Reform der Mehrwertsteuer auffangen, sondern ebenso zu mehr finanziellen
  Spielraum führen. Das Verfahren des Umsatzsteuervorwegausgleichs soll künftig
  entfallen.