18.05.2023

Das AlkStG war eine Schnapsidee!

Seit dem Inkrafttreten des Alkoholsteuergesetzes, ist es den deutschen Bürgern nicht
  mehr gestattet, selbst Alkohol zu brennen. Dies ist nur noch in speziellen
  Abfindungsbrennereien erlaubt. Wer trotzdem selbst Alkohol brennt, macht sich wegen
  Steuerhinterziehung und Brennen ohne Brennerlaubnis strafbar. Diese Kriminalisierung
  der privaten Alkoholproduktion lehnen wir JuLis entschieden ab.

  Dazu fordern wir:

  •   die Legalisierung des Erwerbs und der Nutzung von Kleindestilliergeräten bis zu
     10 Liter Fassungsvermögen ohne Anmeldepflicht;
  •   die völige Befreiung vom privaten Brennen für den Eigenbedarf von der
      Alkoholsteuer.

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