Haltungen über Reichweite: Keine Nutzung von TikTok bei den Jungen Liberalen NRW

Als Junge Liberale NRW stehen wir für Toleranz, Rechtsstaatlichkeit und Weltoffenheit. Aus diesem Wertekanon leiten wir nicht nur unsere politischen Forderungen ab, sondern ebenfalls unsere Haltungen gegenüber autoritären Regimen weltweit. Hier ist für uns klar: Wir unterstützen diejenigen, die sich für Demokratie und Menschenrechte einsetzen und zeigen auf der anderen Seite klare Kante gegen all diejenigen, die diese Werte missachten oder gar untergraben wollen.

Die App „TikTok“ vom chinesischen Start-up ByteDance ist die momentan am häufigsten heruntergeladene App. Die App steht jedoch diametral zu den Werten und Überzeugungen von Liberalen: Es ist aufgearbeitet und nachgewiesen, dass TikTok bis heute aus politischen Gründen bestimmte Inhalte zensiert. Jüngst wurde bekannt, dass Hashtags zu LGBTQ-Themen in mindestens acht Sprachen von TikTok zensiert wurden. Die2 TikTokerin Feroza Aziz wurde 2019 gesperrt, da sie in einem ihrer TikToks auf die Unterdrückung der Uiguren in China aufmerksam machte. Eine derartige Zensur leistet nicht nur einen Bärendienst für Demokraten und Menschenrechtler:innen weltweit, sondern hat letztlich die Zentralisierung des Internets zur Folge. Neben den unübersehbaren Differenzen im Hinblick auf die Werte und Haltungen von uns Liberalen birgt die App auch sicherheitspolitisch ein enormes Risiko: Ähnlich wie bei der Frage des 5G Ausbaus der Firma Huawei ist auch bei der App „TikTok“ ungeklärt, in welchem Umfang der chinesische Staat auf die Daten der TikTok-Nutzer:innen zugreifen kann. Klar ist: Nach aktueller Gesetzeslage Chinas kann der Staat ohne große Mühen auf die Daten aller chinesischen Unternehmen zugreifen. Die chinesische Führung hat in der Vergangenheit immer wieder klar gemacht, dass sie chinesische Unternehmen als ihren verlängerten Arm ansieht, vor allem Technologiekonzerne werden zur Durchsetzung der Interessen der KPCh immer wieder vor den Wagen gespannt und sind ein Instrument des innen- und außenpolitischen Führungsanspruchs der KPCh. Es muss davon ausgegangen werden, dass der chinesische Staatsapparat potentiell über einen Zugang zu den Nutzerdaten von ByteDance verfügt – alles andere wäre naiv.

Eine Nutzung der App “TikTok” ist entsprechend der oben angeführten Argumente für einen Verband nicht nur eine pragmatische, sondern vor allem eine politische Entscheidung. Als Junge Liberale NRW stellen wir fest: Eine Nutzung der App würde unseren Inhalten und Überzeugungen konträr gegenüberstehen. Aus diesem Grund sprechen sich die Jungen Liberalen NRW dafür aus, die App “TikTok” als Landesverband der Jungen Liberalen NRW nicht zu nutzen. Zusätzlich setzen wir uns dafür ein, dass auch der Bundesverband der Jungen Liberalen die App „TikTok“ nicht nutzt und streben eine5 Initiative zur Nichtnutzung der App bei der Landespartei der Freien Demokraten NRW an.

Unser Update zur weltbesten Beruflichen Bildung

Wir Junge Liberale sind der festen Überzeugung, dass Bildung die nachhaltigste Investition zur Realisierung individueller Lebensziele und grundlegend für eine chancengerechte Gesellschaft ist. Deshalb setzen wir uns mit großer Leidenschaft für weltbeste Bildung ein. Der politische Fokus verengt sich in der Regel jedoch auf allgemeinbildende Schulen. Dabei gibt es eine weitere wichtige Säule in unserem Bildungssystem: die Berufliche Bildung. Sie vermittelt die Grund- bzw. Fachbildung für einen Beruf und ermöglicht den Erwerb schulischer Abschlüsse. Alleine in NRW besuchen in diesem Jahr rund 550.000 junge Menschen ein Berufskolleg und fast 300.000 befinden sich in einer dualen Ausbildung.

Die duale Ausbildung nach deutschem Modell ist als Erfolgsfaktor für den Wirtschaftsstandort Deutschland und Nordrhein-Westfalen weltweit gefragt und dient vielerorts als Vorbild. Mit der richtigen Kombination aus betrieblicher Praxis und Berufsschule wird jungen Menschen eine gute Grundlage für den Start ins Arbeitsleben gegeben. Darüber hinaus leistet die berufliche Ausbildung der jungen Generation die Sicherung von Aufstiegschancen, ermöglicht die Teilhabe in der Gesellschaft und fördert die soziale Integration.

Die Bildungslandschaft in NRW kann nur dann fundamental verbessert werden, wenn die berufliche Bildung die gleiche Priorität wie schulische und akademische Bildung erhält. Die Gleichwertigkeit der akademischen und beruflichen Bildung darf nicht nur ein Lippenbekenntnis sein. Berufliche Bildung zu stärken bedeutet für uns mehr, als nur zusätzliche Investitionen in unsere Berufskollegs. Wir wollen, dass Nordrhein-Westfalen das attraktivste Bundesland für Auszubildende wird und sich dadurch auch mehr junge Menschen mit einer solchen Möglichkeit beschäftigen. Unser Update für die Berufliche Bildung setzt sich deswegen aus drei Teilen zusammen:

 

1. Maßnahmen vor der Ausbildung

Bereits vor der Ausbildung wollen wir die richtigen Weichenstellungen setzen und junge Menschen besser auf eine Ausbildung vorbereiten sowie die vielfältigen Möglichkeiten vermitteln. Besonders wichtig sind uns auch die Menschen, die ohne Abschluss ihre erste schulische Laufbahn abbrechen. Deswegen setzen wir uns für folgendes ein:

  • Aktuell brechen 6,1% der SchülerInnen in NRW die Schule ab und erlangen keinen Abschluss. Für uns ein klarer Handlungsauftrag. Das Land NRW hat mit der Initiative “Kein Abschluss ohne Anschluss” (KAoA) ein einheitliches Übergangssystem von der Schule in Ausbildung und Studium implementiert. Die Zusammenarbeit zwischen den Kammern und den Ausbildungsbetrieben auf der einen und der Agentur für Arbeit und dem Jobcenter auf der anderen Seite muss weiter intensiviert werden. Das „Werkstattjahr“ muss unter dem Leitmotiv des „Chancen-Coaching“ als zentrales Instrument für die Integration nicht-ausbildungsreifer Jugendlicher in den Arbeitsmarkt weiterentwickelt werden. Die Programme müssen zudem individuell gestaltet werden und sich an den lokalen Gegebenheiten orientieren. Der Programminhalt soll auf die Einschlagung zweier konkreter Wege zugeschnitten werden. Der erste Weg ist die Kombination aus abwechselnden Praxis- und Lernphasen. In den Praxisphasen werden unterschiedliche Praktikumsmöglichkeiten wahrgenommen, während in den Lernphasen möglichst individuell an der Ver-wirklichung von Fördermöglichkeiten (z.B. sprachlicher und kommunikativer Fähigkeiten) gearbeitet werden soll. Die TeilnehmerInnen sollen über den Zeitraum der Lernphase in regelmäßigen Abständen durch Gespräche und Coachings motiviert und beraten werden. Der zweite Weg ist die Option, den zweiten Bildungsweg einzuschlagen. Auf dieser Lösung soll besonderes Augenmerk liegen. Auch hier sollen über den Zeitraum des zweiten Bildungsweges regelmäßige Fördermaßnahmen und Evaluationsgespräche durchgeführt werden.“
  • Auch vor diesem Hintergrund bekennen wir uns zur Notwendigkeit und Bedeutung der Bildungseinrichtungen des zweiten Bildungswegs wie Abendrealschulen, Abendgymnasien oder Weiterbildungskollegs. Um AbsolventInnen des zweiten Bildungswegs eine individuelle Vorbereitung auf das spätere Studium oder die Ausbildung zu gewährleisten, fordern wir die Möglichkeit zur freien Wahl der Leistungskurse und Grundkurse. In der Berufs-/Studienberatung soll ebenfalls die Möglichkeit der Gründung und Selbständigkeit thematisiert werden, um Personen mit einer abgeschlossenen Ausbildung diesen Weg zum Unternehmertum zu ermöglichen. Zur finanziellen Förderung der AbsolventInnen des zweiten Bildungswegs setzen wir uns für die Möglichkeit ein, ab dem ersten Tag des Schulbesuchs ein elternunabhängiges Schüler-BAföG beantragen zu können. Es ist unser politisches Ziel, Stipendien der politischen Begabtenförderungswerke für diese Zielgruppe zu öffnen.
  • Auf formalen Wege können (z.B. im Handwerkssektor) ausländische Berufsabschlüsse häufig nicht anerkannt oder angefangene Ausbildungen nicht abgeschlossen werden. Um den Einstieg in den deutschen Arbeitsmarkt dennoch zu erleichtern, soll die für die jeweilige Ausbildung zuständige Körperschaft Praxistests, z.B. in kooperativen Ausbildungsbetrieben, durchführen, um die Erbringung eines Nachweises für Fähigkeiten zu ermöglichen. Am Ende mehrerer Kompetenzfeststellungen sollte eine Externenprüfung ermöglicht werden, so dass schließlich ein vollwertiger Berufsabschluss steht.
  • Um bereits frühzeitig individuelle Talente von SchülerInnen evaluieren zu können und in der Schule eine stete Beschäftigung mit der Zeit nach der Schule zu schaffen, fordern wir schulformübergreifend die Etablierung von Talent-Tests für alle SchülerInnen. Mithilfe von diversen praktischen Übungen, Umfragen und Gesprächen sollen Fördermöglichkeiten und Berufsempfehlungen in Kooperation mit z.B. Berufsinformationszentren entstehen. Nach der 6. Klasse sollen alle zwei Jahre Talent-Tests durchgeführt werden.
  • Schülerinnen und Schülern soll ein möglichst einfacher Übergang von der Schule in die Ausbildung, das Studium oder in den Beruf gewährleistet werden. Deshalb fordern wir, dass den Schülerinnen und Schülern in Folge der Talent-Tests ab dem 8. Schuljahr die Möglichkeit eingeräumt wird, jährlich ein zweiwöchiges Praktikum bei Firmen und Institutionen ihrer Wahl zu absolvieren. Hierbei sollten mindestens zwei Praktika verpflichtend sein, zu denen auch ein zu benotender Bericht erstellt werden muss.
  • Werkstätten für behinderte Menschen sollen schrittweise und wo sinnvoll möglich die Option haben, Berufsausbildungen in anerkannten Ausbildungsberufen anzubieten. Dieses Angebot soll durch Einbindung in das betriebsintegrierte Arbeits- und Berufsbildungsplätze (BiAPs)-Programm unterstützt werden. So wird nicht nur Qualifizierung, sondern weiterhin auch Integration ermöglicht.
  • In Studienberatungen soll für StudienabbrecherInnen immer auch die Option der Ausbildung einbezogen werden. So soll es z.B. auch möglich sein, einzelne universitär abgeschlossene Module an der Berufsschule anerkannt zu bekommen.
  • Wir fordern die schnellstmögliche Erarbeitung einer gesetzlichen Definition des Dualen Studiums sowie eine vollständige Integration in das Berufsbildungsgesetz. Diese gesetzliche Definition kann mehrere unterschiedliche Modelle beinhalten. Zur bestmöglichen Umsetzung einer solchen gesetzlichen Definition halten wir jedoch weitere Evaluierungen für notwendig.
  • Die Aufnahme einer qualifizierten Berufsausbildung hat einen großen Mehrwert für die Integration von MigrantInnen und kann zusätzlich dazu beitragen, den Fachkräftemangel in unterschiedlichen Ausbildungsbranchen zu reduzieren. Auch bei einem noch laufenden Asylverfahren sprechen wir uns deswegen dafür aus, dass die Ausländerbehörde bei MigrantInnen, welche folgende Kriterien erfüllen, einer Aufenthaltserlaubnis zum Zwecke der Ausbildung, welche der Laufzeit der Ausbildung entspricht, zustimmt:Mitwirkung im laufenden Asylverfahren, gute Deutschkenntnisse im Verhältnis zur bisherigen Aufenthaltsdauer und die beabsichtigte Aufnahme einer Ausbildung seitens der Migrantin/des Migranten. Um die Qualitätssicherung der Ausbildung zugewährleisten, soll im Jahresrhythmus ein Zeugnis vom Arbeitgeberausgestellt werden, welches über eine Fortführung der Ausbildung entscheidet.
  • Betriebe, die in angemessenem Maße (abhängig von ihrer Mitarbeiterzahl) ausbilden, sollen steuerlich entlastet werden.

 

2. Während der Ausbildung

Die Phase während der Ausbildung wird in erster Linie durch die Zeit im Betrieb und in der Berufsschule geprägt. Wir wollen, dass Auszubildende sich hier bestmöglich entfalten und entwickeln können. Daher setzen wir uns für diese Punkte ein:

  • Wir fordern eine umfassende und konsquente Überarbeitung der Kernlehrpläne in Berufsschulen, die diesen möglichst weitreichende Autonomie, insbesondere hinsichtlich der konkreten Ausgestaltung und Schwerpunktsetzung innerhalb des Unterrichts, einräumen und garantieren. Dabei soll ein besonderer Fokus auf der praktischen Nutzbarkeit des Gelernten im Berufsalltag sowie der Aktualität der vermittelten Inhalte und Methoden liegen. Entscheidungen über Art und Ausmaß der Einbeziehung nicht unmittelbar mit berufsspezifischen Kompetenzen zusammenhängenden Fächern sollen die Berufsschulen vor diesem Hintergrund autonom treffen. Das Niveau in den nicht-berufsspezifischen Fächern darf dabei allerdings nicht absinken. Zudem möchten wir stärker digitalisieren. Aufgaben, die in der realen Arbeitswelt nur noch mit dem Computer erledigt werden, müssen nicht mehr mit Zettel und Stift erlernt werden.
  • Dazu bedarf es eines speziellen Förderprogramms für die infrastrukturelle und technische Ausstattung von Berufsschulen. Zur Ermittlung der landesweiten Bedarfe soll eine unabhängige Kommission eingesetzt werden und alle Berufsschulen des Landes prüfen. Diese Prüfung soll auch die Institutionen des zweiten Bildungswegs umfassen. Die ermittelten Förderbedarfe sollen vorrangig durch Mittel des Bundes gedeckt werden. Die nicht aus Bundesmitteln zu deckenden Förderbedarfe sollen durch das Land übernommen werden. Auch stärkere Firmenpartnerschaften begrüßen wir. Hier kann es sinnvoll sein, eine zentrale Vermittlungsplattform aufzubauen.
  • Um die Individualität des Arbeitsmarktes mit den individuellen Interessen und Stärken von Auszubildenden ideal zu kombinieren, wünschen wir uns eine modulare Berufsschule. So soll es für jeden Ausbildungsberuf im Rahmen der Überarbeitung der Lehrpläne neben einem Anteil an Pflichtfächern viele Wahlmodule geben. Darüber hinaus soll die Möglichkeit bestehen, die Schnittmengen verschiedener Ausbildungsgänge kombiniert in Modulen zu vermitteln, sodass mehrere Ausbildungsgänge an einem Modul teilnehmen können. Innerhalb der Fächer müssen einzelne Themenfelder definiert werden, die miteiner Prüfungsleistung abgeschlossen werden können. Zur Absolvierung der Abschlussprüfungen muss eine Mindestanzahl an jeweils festgelegten Prüfungselementen bestanden worden sein.
  • Zur Verbesserung der Lehre an Berufsschulen in Bezug auf die Praxisorientierung fordern wir die Einführung von „Know-how-Pendlern“, die parallel zu ihrer beruflichen Tätigkeit einzelne Kurse an Schulen unterrichten, wovon die Umsetzung der Lehrpläne, insbesondere im Hinblick auf standardisierte Prüfungen, jedoch unberührt bleibt. Diese Kurse können vom Umfang her unterschiedlich ausfallen. Nach der Absolvierung von Kursen zum Erlernen von pädagogischen Grundkenntnissen unterrichten diese zunächst für eine geeignete Anzahl von Unterrichtseinheiten gemeinsam mit einer gelernten Lehrkraft, bevor nach einer erfolgreichen Probezeit auch eigenständig Kurse geführt werden dürfen.
  • In Berufsschulen soll es das Modulfach „Kommunikationsförderung“ geben. Hier soll vor allem der Abbau von Sprachbarrieren in der Ausbildung vorangetrieben werden, um Integration und Ausbildung stärker zu verknüpfen.
  • Auch während der betrieblichen Ausbildung soll eine bessere Sprachförderung möglich sein. Zudem können weitere Aspekte der innerbetrieblichen Integration verbessert werden. Wir setzen uns daher für die staatliche Förderung von „Integrations-Coaches“ ein, die Auszubildende in einem Betrieb teilweise begleiten und praxisnahe Sprachförderung betreiben. Die Finanzierung soll anteilig aus staatlichen Fördergeldern und privaten Mitteln (Fonds, Betriebe etc.) erfolgen.
  • NRW soll das erste rein digitale Fern-Ausbildungszentrum etablieren. Das Prinzip der Fernuniversität wird somit auf den berufsschulischen Teil der Ausbildung übertragen und soll vor allem dort helfen, wo geeignete Ausbildungsberufe aufgrund der lokal geringen Nachfrage nicht mehr adäquat gelehrt werden können.
  • Wir fordern die Zweckbindungen der Vermögenswirksamen Leistungen um einen „Weiterbildungs-Fond“ zu ergänzen. Durch die Kombination von Arbeitgeberleistungen, Arbeitnehmersparzulage und optionalen Eigenmitteln wird sozialer Aufstieg durch Qualifikation und Weiterbildung direkt gefördert. Die Mindest-laufzeit wird auf 5 Jahre festgesetzt.
  • Die Auflegung eines speziell für Auszubildende ideellen Stipendiaten-Programmes der politischen Stiftungen wollen wir im Rahmen des lebenslangen Lernens anstoßen. Dazu sollen die entsprechenden Richtlinien des Bundesministeriums für Bildung und Forschung angepasst werden.
  • Im Rahmen unserer Forderung nach der Zusammenlegung der Tarifverbundsysteme im Öffentlichen Nahverkehr in NRW sprechen wir uns für das eingeführte Azubi-Ticket aus.
  • Schlechterstellende staatliche Maßnahmen gegenüber nicht ausbildenden Betrieben, wie etwa die Aufnahme von Ausbildung als verpflichtendes Vergabekriterium bei Ausschreibungen, lehnen wir ab.
  • Um der Problematik der Diskriminierung von Mitgliedern der LGBTQ+-Community besser gerecht zu werden, fordern wir die Aufnahme von sensibilisierenden Lehrelementen für AusbilderInnen.
  • Da lebenslanges Lernen und die Erweiterung des eigenen Horizonts auch während der Ausbildung von großer Bedeutung ist, setzen wir uns dafür ein, dass auch während der Ausbildung eine Bildungszeit (vormals Bildungsurlaub) von fünf Tagen pro Ausbildungsjahr genutzt werden kann. Die Bildungszeit soll flexibel und auch an einem Stück genutzt werden können.
  • Ausbildungsverhältnisse sollen bei Sozialversicherungsbeiträgen wie Werkstudententätigkeiten behandelt werden. Bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres sollen Auszubildende grundsätzlich familienversichert bleiben dürfen. Ein Anspruch auf Kurzarbeitergeld besteht auch während der Zeit der Ausbildung.

 

3. Nach der Ausbildung

Abschließend ist es uns wichtig, dass eine abgeschlossene Ausbildung nicht das Ende der Bildungslaufbahn bedeutet. Deshalb fordern wir auch für die Zeit nach der Ausbildung verbesserte Maßnahmen. Konkret setzen wir uns ein wir:

  • Kosten für die eigene berufliche Ausbildung sollen als Werbungskosten anerkannt werden.
  • Neben unserem Drei-Säulen-Konzept zum Lebenslangen Lernen möchten wir auch steuerliche Anreize setzen, um Fortbildungen besser zu fördern. Wir fordern, dass die tarifliche Einkommensteuer, vermindert um die sonstigen Steuerermäßigungen durch Fortbildungskosten, für nach den Bildungsurlaubsgesetzen der Länder anerkannten Veranstaltungen um 50% der Ausgaben ermäßigt wird.
  • Die Jungen Liberalen stellen sich gegen höhere Zugangsbarrieren für neue Betriebe und Nachfolger. Aus diesem Grund sprechen wir uns gegen eine Meisterpflicht bei nicht gefahrengeneigten Berufsbildern aus. Stattdessen sollen Handwerksbetriebe die Ausbildungsbefähigung nachweisen müssen.
  • Wir fordern eine stärkere Begabtenförderung in der Berufsbildung. Dies soll sich auf die landesweit jeweils besten Auszubildenden in jedem Berufsbild beziehen. Dazu soll in Kooperation mit der IHK und der Handwerkskammer ein Netzwerk für hervorragende BerufsabsolventInnen etabliert werden. Zudem können individuelle Karriereberatungen erfolgen, deren Weiterbildungsschritte durch ein „Begabtenstipendium“ des Landes NRW gefördert werden.
  • Das Berufsbildungsgesetz soll zukünftig Weiterbildung als gleichrangigen Bereichneben der beruflichen Erstausbildung benennen.
  • Wir fordern die Abschaffung dieser Jahreshürden im § 3 der BBHZVO, sodass Menschen, die sich für eine Ausbildung entschieden haben und ihre Kenntnisse im Fachbereich erweitern wollen, nicht daran gehindert werden.

Brains against dictatorships: Landesstiftung für politisch verfolgte Student:innen

Despoten und Diktatoren weltweit nutzen alle ihnen zur Verfügung stehenden Mittel, um unliebsame politische Meinungen zu unterdrücken. Viele dieser Instrumente betreffen junge Menschen und Studierende, welche ihre politische Meinung im Kampf für Freiheit und Grundrechte in der Vergangenheit zum Ausdruck gebracht haben. Student:innen werden immer wieder exmatrikuliert, ihnen wird eine Exmatrikulation angedroht oder ihre akademischen Laufbahnen werden auf anderen Wegen essentiell gefährdet. Die Sprache der Repressionen ist eindeutig: Wer der politischen Meinung des Regimes widerspricht, muss um seine berufliche, finanzielle und soziale Zukunft fürchten.

Wir Jungen Liberalen NRW sind dem Einsatz für Demokratie, Menschen- und Grundrechte weltweit verpflichtet. Junge Menschen, welche im Kampf für Freiheit und Grundrechte politische Repressionen erfahren, verdienen unsere ideelle und materielle Unterstützung. Ein grundlegender Pfeiler dieser Unterstützung ist die Garantie einer unbeschwerten und freien akademischen Ausbildung. Die Jungen Liberalen NRW fordern deshalb:

  • Die Gründung einer Landesstiftung in NRW für politisch verfolgte Student:innen weltweit. Ziel der Stiftung ist es, politisch verfolgten Student:innen, welchen das Studium in ihrem Heimatland verwehrt bleibt, ein Studium in NRW zu ermöglichen. Dafür soll die Stiftung ein vollumfängliches Stipendienangebot für die Dauer des Studiums bereitstellen. Die Finanzierung der Stiftung soll auch über privatwirtschaftlichen Spenden sichergestellt werden.
  • Neben der landespolitischen Stiftungsinitiative möchten wir auch bundesweit Aufmerksamkeit für die Thematik schaffen. Daher fordern wir eine
    Bundesratsinitiative, welche in den Richtlinien der Begabtenförderungswerke einen Zusatzparagraphen integriert, der zukünftig Student:innen weltweit eine Förderung ermöglicht, wenn ihnen aufgrund ihres Engagements für Freiheit und Demokratie eine akademische Laufbahn in ihrem Heimatland verwehrt bleibt.
  • Zusätzlich regen wir einen Austausch mit den politischen Stiftungen Deutschlands an, um schon jetzt Möglichkeiten der Unterstützung besagter
    Studierender zu eruieren.