Freie Wissenschaft erfordert freien Zugang – Open Access bei wissenschaftlichen Publikationen durchsetzen!

Die Jungen Liberalen NRW fordern, dass sämtliche wissenschaftlichen Publikationen, die auf Forschung basieren, die mit Mitteln aus Landes- oder Bundeshaushalt bzw. Mitteln von Institutionen gefördert wurden, die von Bund oder Ländern unterhalten werden – wie die DFG oder die MPG, spätestens 6 Monate nach Erstveröffentlichung allgemein frei zugänglich gemacht werden müssen. In diesem Zusammenhang wird die Bundesregierung aufgefordert, die EU-Initiative zur Verbreitung von Open Access bei wissenschaftlichen Publikationen aktiv zu unterstützen. Hierbei müssen datenschutzrechtliche Belange beachtet werden.

Heilpraktikergesetz liberalisieren

Die Jungen Liberalen NRW fordern die ersatzlose Streichung des Paragraphen 2 Absatz 1 der ersten Durchführungsverordnung zum Gesetz über die Ausübung der Heilpraktikerkunde ohne Bestellung (Heilpraktikergesetz). Junge Menschen sollen nicht an der Ausübung ihres z.T. akademisch erlernten Berufes gehindert werden, nur weil sie ein gewisses Alter nicht erreicht haben.

Verkürzung des Krankenpflegepraktikums

Die Jungen Liberalen NRW unterstützen die Forderung des 114. Deutschen Ärztetags in Kiel zur Reduzierung der Dauer des Pflegepraktikums von drei auf zwei Monate und fordern die zeitnahe Umsetzung durch die zuständigen Bundes- und Länderministerien.

Freiheit für Leichen!

Die Jungen Liberalen NRW sehen in Ort und Ausgestaltung von Bestattungen eine wichtige letzte Möglichkeit zur Selbstverwirklichung für Verstorbene.

Wir stellen fest, dass in diesem Bereich noch zu viele Verbote und Zwänge existieren. So gilt vielen in Bundesländern eine strenge Bestattungspflicht sowie insbesondere bei Erdbestattungen der Holzsargzwang. Die rot-grüne Landesregierung möchte in diesem Zusammenhang Kommunen eine Möglichkeit zur Relativierung dieses Zwanges geben: Religionsgemeinschaften sollen eigene Friedhöfe betreiben und dort Verstorbene auch im Tuch beisetzen können.

Nach unserer Auffassung geht dieses Vorhaben nicht weit genug. Wir fordern, dass generell alle Religionsgemeinschaften aber auch private Unternehmen eigene Friedhöfe betreiben können. Allerdings müssen alle Friedhofsträger einen dauerhaften Betrieb sicherstellen können.

Auf kommunalen Friedhöfen sollen unnötige Verbote und Zwänge reduziert werden. Der Holzsargzwang muss aufgehoben werden. Außerdem soll die Gestaltung des Grabes in bestimmten Bereichen des Friedhofes vollkommen freigegeben werden. So sollen zum Beispiel auch humorvolle Sprüche in den Grabstein eingraviert werden können. Darüber hinaus müssen die Richtlinien zu Material und Herkunft der Grabsteine wesentlich vereinfacht werden.

Doch auch außerhalb der Friedhöfe sehen wir noch Liberalisierungsbedarf.

Zumindest bei Urnenbestattungen darf es keinen Friedhofszwang geben. Die in § 15 des Bestattungsgesetzes NRW festgeschriebenen Ausnahmen sollen ausgeweitet werden, sodass die Aufbewahrung oder Beisetzung der Urne auch in privaten Haushalten möglich ist.

Die Beisetzungsform muss aber von dem Toten noch zu seinen Lebzeiten mit einer Verfügung von Todes wegen erklärt worden sein ein.

Schließlich sollen weitere Bestattungsformen wie zum Beispiel die Raketenbestattung oder die Diamantverpressung legalisiert werden.